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Verordnung über Glücksspiele und Spielbanken

(Spielbankenverordnung, VSBG)

Änderung vom .... ... 2007

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I

Die Verordnung vom 24. September 2004 1 über Glücksspiele und Spielbanken wird wie folgt geändert:

Art. 69 Abs. 1bis 1bis Die Kommission kann Spielbanken mit einer Konzession B, deren Standortregi- on wirtschaftlich von ausgeprägt saisonalem Tourismus abhängig ist und die trotz wirtschaftlicher Unternehmensführung keine angemessene Rentabilität erzielen, während 60 Tagen im Jahr Ausnahmen bewilligen.

II

Diese Änderungen treten am .......... 2007 in Kraft.

........... 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

SR .......... 1 SR 935.521

2005–...... 1

Verordnung über Glücksspiele und Spielbanken AS 2007

2

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