Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Raumentwicklung ARE Sektion Nachhaltige Entwicklung
Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011 Version für die Anhörung Bern, 25. Juni 2007
Inhalt 1 Ausgangslage ................................................................................................................................ 3 1.1 Auftrag...................................................................................................................................... 3 1.2 Die Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundes................................................................ 3 1.3 Wichtige Schnittstellen zur Strategie Nachhaltige Entwicklung............................................... 4 1.3.1 Aufgabenüberprüfung mit Aufgabenportfolio ...............................................................4 1.3.2 Legislaturplanung 2007–2011......................................................................................4 1.3.3 Wachstumspolitik .........................................................................................................5 2 Leitlinien für die Politik der Nachhaltigen Entwicklung ............................................................ 6 2.1 Zukunftsverantwortung wahrnehmen ...................................................................................... 6 2.2 Ausgewogene Berücksichtigung der drei Zieldimensionen ..................................................... 6 2.3 Nachhaltige Entwicklung in alle Politikbereiche einbeziehen .................................................. 8 2.4 Koordination zwischen den Politikbereichen erhöhen und Kohärenz verbessern................... 9 2.5 Nachhaltige Entwicklung partnerschaftlich realisieren ............................................................ 9 3 Der Aktionsplan 2008-2011......................................................................................................... 11 3.1 Absichten und Zielsetzung..................................................................................................... 11 3.2 Schlüsselherausforderungen und Massnahmen ................................................................... 12 1 - Klimawandel und Naturgefahren .......................................................................................12 2 - Energie...............................................................................................................................14 3 - Raumentwicklung und Verkehr..........................................................................................15 4 - Wirtschaft, Produktion und Konsum ..................................................................................17 5 - Nutzung natürlicher Ressourcen .......................................................................................19 6 - Sozialer Zusammenhalt, Demografie und Migration .........................................................20 7 - Öffentliche Gesundheit, Sport und Bewegungsförderung .................................................22 8 - Globale Entwicklungs- und Umweltherausforderungen ....................................................24 3.3 Transversale Themenfelder: Herausforderungen und Massnahmen .................................... 26 9 - Finanzpolitik .......................................................................................................................26 10 - Bildung, Forschung, Innovation .......................................................................................28 11 - Kultur................................................................................................................................29 4 Zuständigkeiten und Begleitmassnahmen zur Umsetzung der Strategie ............................. 31 4.1 Zuständigkeiten, Zusammenarbeit auf Bundesebene und Finanzierung .............................. 31 4.2 Nachhaltigkeitsbeurteilung..................................................................................................... 32 4.3 Aktualisierung der Strategie, Controlling und Berichterstattung, Wirksamkeitsprüfung ........ 33 4.4 Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden .............................................. 34 4.5 Zusammenarbeit mit weiteren Akteurgruppen....................................................................... 34 4.6 Kommunikation ...................................................................................................................... 35 Anhang 1 Die Massnahmen des Aktionsplans 2008-2011 ........................................................... 36 Anhang 2: Massnahmen der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 in ihrem Bezug zum Aktionsplan 2008-2011 ................................................................................................... 37 Anhang 3 Beschreibung der IDANE-Kriterien der Nachhaltigen Entwicklung .......................... 39 Anhang 4 Indikatoren zu den Herausforderungen........................................................................ 42
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1 AUSGANGSLAGE
1.1 Auftrag
Seit zehn Jahren hat der Bundesrat seine strategischen Absichten und konkreten Handlungsanwei- sungen zur Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz in einer nationalen Strategie zu- sammengefasst. Nach der ersten Strategie „Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz“ im Jahr 1997, fünf Jahre nach der UNO-Konferenz über Umwelt und Entwicklung von Rio de Janeiro, verabschiede- te der Bundesrat im Jahr 2002 im Vorfeld des „Weltgipfels für Nachhaltige Entwicklung“ von Johan- nesburg seine zweite „Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002“.
Gleichzeitig mit der Verabschiedung der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 am 27. März 2002 beschloss der Bundesrat, die Strategie bis 2007 zu erneuern. Basis für die neue Strategie waren eine Gesamtevaluation der Strategie 2002 und eine Bilanz über die Umsetzung der Nachhaltigen Entwick- lung in der Schweiz 1 . Anlässlich deren Kenntnisnahme am 17. Januar 2007 bestätigte der Bundesrat den Beschluss zur Strategieerneuerung. Diesen setzt der Bundesrat mit dem vorliegenden Bericht um.
1.2 Die Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundes
Der Bundesrat orientiert sich auch künftig an der Definition von Nachhaltiger Entwicklung, die im Hin- blick auf die UNO-Konferenz von 1992 über Umwelt und Entwicklung von Rio de Janeiro durch die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung 1987 erarbeitet und nach ihrer Vorsitzenden als „Brundt- land-Definition“ benannt worden ist. Danach ist eine Entwicklung nachhaltig, wenn sie gewährleistet, dass die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse zu beeinträchtigen. Zwei ergänzende As- pekte sind für das Verständnis von Nachhaltiger Entwicklung von zentraler Bedeutung: Die Idee der Grenzen der Tragfähigkeit des globalen Ökosystems und der Vorrang der Befriedigung der Grundbe- dürfnisse insbesondere der Armen. 2
Dieser Definition liegt eine ethische Orientierung zugrunde. An die Stelle einer umfassenden Verfü- gungsgewalt über die Zukunft soll eine Zukunftsverantwortung auf der Basis der Gerechtigkeit zwi- schen den Generationen und den Weltregionen treten. Denn Nachhaltige Entwicklung setzt voraus, dass die Lebensgrundlagen für alle jetzt und künftig lebenden Menschen gesichert werden, und zwar unter menschenwürdigen und gerechten Bedingungen. Diesen Grundsatz der Zukunftsverantwortung hat die Staatengemeinschaft – und mit ihr auch die Schweiz – mit der Verabschiedung der Dokumente der Rio-Konferenz sowie des Weltgipfels für Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002 als Leit- idee anerkannt.
Die Strategie Nachhaltige Entwicklung enthält Elemente mit unterschiedlichem Charakter. In den Leit- linien für die Politik der Nachhaltigen Entwicklung (Ziffer 2) zeigt der Bundesrat sein Verständnis von Nachhaltiger Entwicklung auf und wie er sie in die Gesamtheit der Bundespolitiken integrieren will. Er lehnt sich an die Leitlinien der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 an und konkretisiert sie weiter. Ziffer 3 enthält den Aktionsplan des Bundesrates im Bereich der Nachhaltigen Entwicklung für die Le- gislaturperiode 2007-2011. Diesen richtet er auf langfristige Schlüsselherausforderungen und damit auf die Bereiche mit dem bedeutendsten Handlungsbedarf aus. Hervorgehoben werden auch trans- versale Politikbereiche wie Finanzpolitik, Bildung, Forschung, Innovation und Kultur, die auf alle Schlüsselherausforderungen einwirken.
Für die Umsetzung der Strategie (Ziffer 4) stützt sich der Bundesrat auf die bestehenden Gremien ab. Zuständig für die Verfolgung der Strategie ist der Interdepartementale Ausschuss Nachhaltige Ent-
1 Interdepartementaler Ausschuss Nachhaltige Entwicklung (IDANE): Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 – Bilanz und Empfehlungen für die Erneuerung. Bern 2007 2 World Commission on Environment and Development: Our Common Future. Oxford / New York 1987, S. 43
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wicklung (IDANE), dessen Vorsitz dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) als Fachstelle für die Nachhaltige Entwicklung des Bundes obliegt. Gegenüber der Strategie 2002 werden die Beurteilung und Optimierung von politischen Vorhaben unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigen Entwicklung (Nachhaltigkeitsbeurteilung, NHB)), sowie das Controlling verstärkt.
Die einzelnen Elemente der Strategie weisen eine unterschiedliche Gültigkeitsdauer auf. Die Leitlinien der Strategie (Ziffer 2) und die Begleitmassnahmen zur Umsetzung (Ziffer 4) gelten als nicht befristete Elemente, welche die Leitplanken für ein langfristiges kohärentes Handeln des Bundesrates setzen. Der Aktionsplan 2008-2011 (Ziffer 3) ist hingegen zeitlich befristet und nach vier Jahren zu erneuern.
1.3 Wichtige Schnittstellen zur Strategie Nachhaltige Entwicklung
1.3.1 Aufgabenüberprüfung mit Aufgabenportfolio
Der Bundesrat führt eine systematische Überprüfung der Aufgaben des Bundes durch. Gestützt auf ein Aufgabenportfolio wird ausgelotet, auf welche Aufgaben ganz verzichtet und bei welchen Aufga- ben die Staatstätigkeit reduziert werden kann. Ebenfalls geprüft werden Reformen, Ausgliederungen oder die Entflechtung von Aufgaben, die von Bund und Kantonen gemeinsam wahrgenommen wer- den. 2006 beschloss der Bundesrat in einem ersten Schritt als Gesamtziel, dass sich der Bundes- haushalt - unter Einschluss der Finanzierungslücke der Sozialversicherungen - bis 2015 nur noch im Gleichschritt mit dem Wirtschaftswachstum entwickeln soll (3 Prozent nominal pro Jahr). Zudem be- stimmte der Bundesrat Zielwachstumsraten und Zielvorgaben für die einzelnen Aufgabenbereiche. Vor dem Hintergrund des steigenden Finanzierungsbedarfs der Sozialversicherungen bedingt diese Zielsetzung Einsparungen von rund 8,5 Milliarden gegenüber dem Trend-Ausgabenwachstum des Bundeshaushalts, welches bei 4,7 Prozent pro Jahr liegt. Anschliessend werden die Aufgaben des Bundes systematisch auf mögliche Aufgabenverzichte, -reduktionen und -reformen hin geprüft. Ab- bau- und Reformstrategien werden nach einem Dialog mit Kantonen, Parteien und Sozialpartnern zu einem Aktionsplan zusammengefasst. Die Ergebnisse der Überprüfung des Aufgabenportfolios wer- den alsdann in die Legislaturplanung 2007–2011 integriert. Sie sind mit der Strategie Nachhaltige Entwicklung abgestimmt.
1.3.2 Legislaturplanung 2007–2011
Der Bundesrat legt in seinem Bericht über die Legislaturplanung jeweils sein Regierungsprogramm für vier Jahre fest. Zwischen der Planung der Legislatur und der Strategie Nachhaltige Entwicklung be- stehen enge Zusammenhänge. Beide Prozesse sind thematisch breit angelegt, unterscheiden sich aber in den inhaltlichen Fokussierungen und im Zeithorizont. Die Strategie Nachhaltige Entwicklung legt Vorgaben fest, die langfristigeren Charakter aufweisen. Inhaltlich rückt sie eine Reihe von Schlüs- selherausforderungen in den Vordergrund (siehe Ziffer 3). Sie beschränkt sich auch nicht wie die Le- gislaturplanung auf gesetzgeberische Vorhaben, sondern beinhaltet auch wichtige, strategische Aktio- nen auf der Ebene der Umsetzung vorhandenen Rechts.
Die Grundlagen für die Legislaturplanung wurden im Bericht des Perspektivstabs der Bundesverwal- tung „Herausforderungen 2007–2011“ 3 festgehalten. In diesen Bericht sind unter anderem alle mass- geblichen Perspektivarbeiten des Bundes eingeflossen, insbesondere die Szenarien des Staatssekre- tariates für Wirtschaft (SECO) für die Entwicklung des Bruttoinlandproduktes, die Demografieszena- rien des Bundesamtes für Statistik (BFS), die Perspektiven des Güter- und des Personenverkehrs des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) und die Energieperspektiven des Bundesamtes für Energie (BFE), die wichtige Grundlagen auch für die Politik der Nachhaltigen Entwicklung darstellen. Durch die gleichzeitige Berücksichtigung dieser Arbeiten wird sichergestellt, dass die Strategie Nachhaltige Ent- wicklung und der Bericht über die Legislaturplanung 2007–2011 aufeinander abgestimmt sind.
3 http://www.bk.admin.ch/dokumentation/publikationen/00290/00930/index.html?lang=de
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1.3.3 Wachstumspolitik
Als eng auf die Legislaturplanung abgestimmter, breit angelegter, überdepartementaler Prozess soll die Wachstumspolitik des Bundesrates, gestützt auf periodisch zu erneuernde Reformpakete, die wirt- schaftliche Leistungsfähigkeit der Schweiz steigern. Es besteht eine Schnittstelle zur Strategie Nach- haltige Entwicklung, welche die drei Zieldimensionen „wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“, „ökologische Verantwortung“ und „gesellschaftliche Solidarität“ integral verfolgt (siehe dazu Ziffer 2.2). Die Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit stellt also auch ein Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie dar. Im Be- reich der wirtschaftlichen Entwicklung verfolgen die Wachstumspolitik und die Strategie Nachhaltige Entwicklung jedoch unterschiedliche Schwerpunkte, indem die Wachstumspolitik die notwenige Ent- koppelung von Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch wie auch die Wirkungen auf das So- zialkapital wohl als Nebenziele berücksichtigt, nicht jedoch selbst ein Programm mit geeigneten um- weltpolitischen oder sozialpolitischen Massnahmen beinhaltet. Die Strategie Nachhaltige Entwicklung ihrerseits thematisiert die wirtschaftliche Entwicklung insbesondere in den Ziffern 3.2.4 und 3.2.8. Die einzelnen Massnahmen des Wachstumspakets werden im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit mit Hilfe der Methode der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) 4 überprüft. Akzente werden gestützt auf eine Relevanzanalyse gemäss der Methode der Nachhaltigkeitsbeurteilung ge- setzt (siehe auch Ziffer 4.2). Analyse wie spätere Evaluation sind dabei in erster Linie den federfüh- renden Ämtern überbunden.
4 Die RFA wird auf Bundesebene seit dem Jahr 2000 für Gesetze und Verordnungen angewendet. http://www.seco.admin.ch/themen/00374/00459/00465/index.html
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2 LEITLINIEN FÜR DIE POLITIK DER NACHHALTIGEN ENTWICKLUNG
Die Leitlinien für die Politik der Nachhaltigen Entwicklung basieren auf der Bundesverfassung (BV 5 , Artikel 2, 54, 73) sowie auf für die Nachhaltige Entwicklung wichtigen internationalen Referenzdoku- menten der Vereinten Nationen 6 und der OECD 7 . Die aktualisierte Strategie der Europäischen Union 8 stellt ebenfalls eine wichtige Informationsquelle dar. Die hier aufgeführten Leitlinien konkretisieren und aktualisieren die Leitlinien, welche der Bundesrat im Bericht „10 Jahre nach Rio – Die Schweiz auf dem Weg zu einer Politik der Nachhaltigen Entwicklung“ an die Kommission für Nachhaltige Entwick- lung (CSD) der UNO übermittelte 9 und in seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 festlegte. 10
2.1 Zukunftsverantwortung wahrnehmen
Die grundlegende Herausforderung, die Bedürfnisbefriedigung aller Menschen, namentlich auch jener im Süden, zu gewährleisten und gleichzeitig den Umwelt- und Ressourcenverbrauch zu senken, er- fordert einen langfristigen grundlegenden Veränderungsprozess von Wirtschaft und Gesellschaft. Nach dem in der Erklärung von Rio über Umwelt und Entwicklung verankerten Prinzip der gemeinsa- men, aber geteilten Verantwortung müssen dabei die hoch entwickelten Industrieländer mit ihrer be- sonderen Verantwortung für vergangene und gegenwärtige Entwicklungsprozesse und ihren grösse- ren finanziellen und technischen Ressourcen voranschreiten. Angesichts ihrer Wachstumsdynamik müssen die Entwicklungsländer und insbesondere die Schwellenländer jedoch rasch nachfolgen.
Zukunftsverantwortung bedeutet, dass die Vorsorge-, Verursacher- und Haftungsprinzipien als grund- legende Rahmenbedingungen für langfristig tragfähiges wirtschaftliches, ökologisches und gesell- schaftliches Handeln auf allen Ebenen zu fördern sind. Ein vorsorgender Ansatz ist notwendig, um ei- ne mögliche Schädigung der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt zu verhindern und präventive Massnahmen zu ergreifen, auch wenn über die wissenschaftlichen Zusammenhänge noch keine voll- kommene Klarheit vorliegt. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Preise die wahren Kosten wider- spiegeln, und dass die Verursacher für die von ihnen angerichteten Schäden an der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt aufkommen.
2.2 Ausgewogene Berücksichtigung der drei Zieldimensionen
Die in der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 definierten Kriterien zur Konkretisierung der anzu- strebenden Ziele in den drei Dimensionen „ökologische Verantwortung“, „wirtschaftliche Leistungsfä- higkeit“ und „gesellschaftliche Solidarität“ werden inhaltlich weitergeführt (siehe untenstehende Tabel- le). Bei der Ausgestaltung der Politiken ist darauf zu achten, dass allen drei Zieldimensionen und allen Kriterien der Nachhaltigen Entwicklung Rechnung getragen wird (umfassende Betrachtung der drei Nachhaltigkeitsdimensionen).
5 SR 101 6 UN DESA: Guidance in Preparing a National Sustainable Development Strategy: Managing Sustainable Development in the New Millennium. New York 2002 7 OECD: The DAC Guidelines, Strategies for Sustainable Development: Guidance for Development Co-operation. Paris 2001 8 Rat der Europäischen Union: EU-Strategie für Nachhaltige Entwicklung, angenommen am 15./16. Juni 2006 9 Schweizerischer Bundesrat: 10 Jahre nach Rio 1992 – Die Schweiz auf dem Weg zu einer Politik der Nachhaltigen Entwick- lung. Bericht vom 3. Juni 2001 zuhanden des Sekretariates der Commission on Sustainable Development. Bern 2001 10 Siehe auch Interdepartementaler Ausschuss Nachhaltige Entwicklung (IDANE): Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 – Bilanz und Empfehlungen für die Erneuerung. Bern 2007
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WIRTSCHAFTLICHE • Einkommen und Beschäftigung erhalten und den Bedürfnissen entsprechend LEISTUNGSFÄHIG- mehren unter Berücksichtigung einer sozial- und raumverträglichen Verteilung KEIT • Das Produktivkapital, basierend auf dem Sozial- und Humankapital, mindestens erhalten und qualitativ mehren • Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Wirtschaft verbessern • In der Wirtschaft primär die Marktmechanismen (Preise) unter Berücksichtigung der massgebenden Knappheitsfaktoren und externen Kosten wirken lassen • Ein Wirtschaften der öffentlichen Hand, das nicht auf Kosten zukünftiger Genera- tionen erfolgt (zum Beispiel Schulden, vernachlässigte Werterhaltung)
ÖKOLOGISCHE VER- • Naturräume und Artenvielfalt erhalten ANTWORTUNG • Den Verbrauch erneuerbarer Ressourcen unter dem Regenerationsniveau bezie- hungsweise dem natürlichen Anfall halten • Den Verbrauch nicht erneuerbarer Ressourcen unter dem Entwicklungspotenzial von erneuerbaren Ressourcen halten • Die Belastung der natürlichen Umwelt und des Menschen durch Emissionen be- ziehungsweise Schadstoffe auf ein unbedenkliches Niveau senken • Die Auswirkungen von Umweltkatastrophen reduzieren und Unfallrisiken nur in- soweit eingehen, als sie auch beim grösstmöglichen Schadensereignis keine dauerhaften Schäden über eine Generation hinaus verursachen
GESELLSCHAFTLICHE • Gesundheit und Sicherheit der Menschen in umfassendem Sinn schützen und SOLIDARITÄT fördern • Bildung und damit Entwicklung sowie Entfaltung und Identität der Einzelnen ge- währleisten • Die Kultur sowie die Erhaltung und Entwicklung gesellschaftlicher Werte und Ressourcen im Sinn des Sozialkapitals fördern • Gleiche Rechte und Rechtssicherheit für alle gewährleisten, insbesondere die Gleichstellung von Frau und Mann, die Gleichberechtigung beziehungsweise den Schutz von Minderheiten sowie die Anerkennung der Menschenrechte • Die Solidarität innerhalb und zwischen den Generationen sowie global fördern
Das „Kapitalstockmodell“ bildet eine ergänzende Grundlage für die schweizerische Nachhaltigkeitspo- litik. 11 Das von der Weltbank entwickelte Konzept basiert auf der Idee, dass es drei Nachhaltigkeitsdi- mensionen bzw. Kapitalstöcke gibt: Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft. Das auf der Erde vorhande- ne „Kapital“ darf demnach nicht einfach aufgezehrt werden, sondern muss kontinuierlich erneuert werden. Nachhaltigkeit ist dann gegeben, wenn auf Dauer von den Zinsen und nicht vom Kapital ge- lebt wird. Das Kapitalstockmodell ist verfeinert worden: Die Konzepte der starken und schwachen Nachhaltigkeit befassen sich mit der Frage der Substituierbarkeit von Kapitalstöcken. Starke Nachhal- tigkeit verlangt, dass keiner der drei Kapitalstöcke über längere Zeit abnehmen darf, während schwa- che Nachhaltigkeit diese Bedingung nur für das gesamte Nachhaltigkeitskapital stellt. Schwache Nachhaltigkeit erlaubt also beispielsweise den Abbau des Umweltkapitalstockes, solange als „Kom- pensation“ mehr Wirtschafts- oder Sozialkapital geschaffen wird.
Gestützt auf den rechtlichen Gehalt der Nachhaltigkeitsbestimmungen der BV (insbesondere Artikel 2 und 73) 12 vertritt der Bundesrat eine Mittelposition zwischen starker und schwacher Nachhaltigkeit, die
11 Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA, Bundesamt für Raumentwicklung ARE: Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz – methodische Grundlagen. Bern 2004 Der Begriff des Kapitals gemäss Kapitalstockmodell geht weniger weit als die Zieldimensionen. Der Begriff „Kapital“ umfasst Bestände, wie z.B. Produktionsanlagen, natürliche Ressourcen oder gesellschaftliches Vertrauenskapital, die Zieldimensio- nen beinhalten auch weitere Aspekte, wie z.B. Verteilungsfragen oder politische Gestaltungsprinzipien. Während sich der Kapitalbegriff in den Bereichen Ökonomie und Ökologie ohne grössere Schwierigkeiten umschreiben lässt, wird das Sozial- kapital in der wissenschaftlichen Literatur noch kontrovers diskutiert. 12 Bundesamt für Raumentwicklung (ARE): Fragen im Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitsbestimmungen in der Bundes- verfassung – Rechtsgutachten. Bern 2004. Im allgemeinen Zweckartikel der Bundesverfassung wird der Begriff der Nachhaltigen Entwicklung in einem umfassenden Sinn verwendet und nimmt auf die Brundtland-Definition der Nachhaltigen Entwicklung mit der Betonung der drei Zieldimen- sionen, des Vorrangs der Grundbedürfnisse der Benachteiligten und der Tragfähigkeitsgrenzen der Biosphäre Bezug. Der Verfassungsgrundsatz der Nachhaltigkeit, wie er in Artikel 73 verankert ist, verpflichtet Bund und Kantone dazu, danach zu streben, die Beanspruchung der Natur durch den Menschen auf Dauer in ein ausgewogenes Verhältnis, in ein Gleichgewicht zu bringen. Merkmal dieses Gleichgewichtes ist die Orientierung an der Erneuerungsfähigkeit. In Artikel 73 wird also speziell
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im englischsprachigen Fachdiskurs als „sensible sustainability“ und im schweizerischen als „schwache Nachhaltigkeit plus“ bezeichnet wird. Dieser Ansatz folgt der Überlegung, dass einzelne Elemente der Kapitalstöcke ersetzt werden können. Deshalb ist eine begrenzte Substitution zwischen den Kapital- stöcken zulässig, sofern in den Abwägungsprozessen sichergestellt wird, dass diese transparent er- folgen, nicht systematisch zu Lasten der gleichen Nachhaltigkeitsdimension gehen und dass insge- samt die Belastbarkeit der Biosphäre respektiert wird. Viele Aspekte der Umwelt weisen nach der Auf- fassung des Bundesrates spezifische Eigenschaften auf, die – auch unter Berücksichtigung des tech- nischen Fortschrittspotenzials – eine Substituierbarkeit durch gesellschaftliches oder wirtschaftliches Kapital als unrealistisch erscheinen lassen. Viele Umweltgüter, wie z.B. ein stabiles Klima, Biodiversi- tät, fruchtbare Böden oder die Ozonschicht der Atmosphäre, sind einerseits unverzichtbar für das Ü- berleben der Menschheit, eine Vernichtung lässt sich andererseits in der Regel nicht durch Kapital kompensieren. Eingriffe in die Natur dürfen nicht zu einem irreversiblen Verlust führen, der die Hand- lungsmöglichkeiten der zukünftigen Generationen in unzulässiger Weise einschränkt.
Das Konzept der „schwachen Nachhaltigkeit plus“ bedeutet, dass bei der Entwicklung von Vorhaben oder bei Projektbeurteilungen im Rahmen der umfassenden Berücksichtigung der Zieldimensionen bei der Austauschbarkeit gewisse Randbedingungen oder Grenzen zu beachten sind: • Soziale, wirtschaftliche und ökologische Minimalanforderungen 13 sind zu respektieren; • Entwicklungen oder Auswirkungen, die nur schwer oder gar nicht rückgängig gemacht werden kön- nen (Irreversibilität), sind zu vermeiden; • Lasten ohne entsprechenden Nutzen sollen nicht auf künftige Generationen verschoben werden; • Umweltbelastungen und soziale Probleme sollen nicht ins Ausland verlagert werden; • Bei Unsicherheiten oder Risiken, aufgrund eines unzureichenden Kenntnisstandes oder als Ereignis mit zwar geringer Eintretenswahrscheinlichkeit, aber hohem Schadenpotenzial, ist grosse Vorsicht geboten; • In Bereichen, in denen bereits akute Nachhaltigkeitsprobleme bestehen oder in denen sich ange- sichts eines aktuellen Trends die Probleme verschärfen könnten, sind weitere Verschlechterungen zu unterlassen.
Damit die Beurteilung von Vorhaben unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigen Entwicklung nach ein- heitlichen Kriterien erfolgt, stellt der Bundesrat die notwendigen Instrumente zur Verfügung (siehe Zif- fer 4.2).
2.3 Nachhaltige Entwicklung in alle Politikbereiche einbeziehen
Der Bundesrat versteht Nachhaltige Entwicklung nicht als weitere Sektorpolitik, sondern als „regulative Idee“, die in alle Sachpolitiken einzubeziehen ist. Sämtliche Politikbereiche sind auf die Nachhaltige Entwicklung auszurichten. Dies geht aus Artikel 2 BV hervor, der die Nachhaltige Entwicklung zu einer verpflichtenden Aufgabe für Bund und Kantone erklärt und vor allem programmatischen Charakter für alle Behörden hat. Die Zweckbestimmung ist als rechtlich verbindliche Richtlinie und als Handlungs- auftrag für alle gesetzgebenden und rechtsanwendenden Behörden zu verstehen. Die Hauptaufgabe des Zweckartikels liegt in der Richtungsweisung für die staatsleitenden Behörden von Bund und Kan- tonen. So hat sich der Bundesrat beispielsweise bei der Bestimmung der Ziele und Mittel der Regie- rungspolitik am Staatszweck zu orientieren. Ebenso ist der Zweckartikel Wegweiser für das Bundes- gericht in seiner Funktion als oberste rechtsprechende Behörde. Diese Leitlinie bedeutet, dass die Nachhaltige Entwicklung vorab in die bestehenden Planungs- und Steuerungsprozesse des Bundes- rates, der Departemente und der Ämter integriert werden sollte. Auf die Schaffung von Parallelstruktu- ren für die Nachhaltigkeitspolitik ist zu verzichten.
die ökologische Dimension angesprochen und im Vergleich zu Artikel 2 verdeutlicht, weil die Nachhaltigkeit heute neben dem Vorsorge- und Verursacherprinzip als einer von drei tragenden Grundsätzen des Umweltbereichs anerkannt ist. 13 Dies können sein: gesetzlich festgelegte Grenzwerte (z.B. Emissionswerte, gesundheitlich relevante Umweltnormen gemäss Umweltschutzgesetz und entsprechenden Verordnungen), wissenschaftliche Grenzwerte, die sich (noch) nicht in gesetzli- chen Grenzwerten widerspiegeln (z.B. Niveau von Treibhausgasemissionen, bei dem eine zusätzliche Erderwärmung ge- stoppt wird), sozialpolitische Normen wie Chancengleichheit, Gleichberechtigung, minimales Einkommen, menschenwürdige Lebensbedingungen, Existenzsicherung, oder Gewährleistung der Menschenrechte.
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2.4 Koordination zwischen den Politikbereichen erhöhen und Kohärenz verbessern
Nachhaltige Entwicklung erfordert einen frühzeitigen Einbezug der drei Zieldimensionen und eine amtsübergreifende Problembearbeitung zu Gunsten langfristig tragfähiger Lösungen. Bei der Erfüllung aller Aufgaben sind die ökologische, die wirtschaftliche und die soziale Dimension der Nachhaltigen Entwicklung zu berücksichtigen. Diese Integration der drei Dimensionen der Nachhaltigen Entwicklung ist bei politischen Planungen und Entscheiden sowie bei konkreten Vorhaben ein vorrangiges Kriteri- um. Es ist sicherzustellen, dass wichtige politische Entscheidungen auf Vorschlägen beruhen, deren soziale, ökonomische und ökologische Auswirkungen frühzeitig und transparent beurteilt wurden, wie dies Artikel 141 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung (Parla- mentsgesetz) 14 verlangt. Ein weiteres wichtiges Element einer nachhaltigen Politikgestaltung ist die Ex-post-Bewertung der Wirkungen der politischen Entscheidungen (Art. 170 BV). Mit Hilfe von Wirk- samkeitsüberprüfungen, sind Informationen darüber zu liefern, wie Massnahmen umgesetzt werden, wie ihre Adressaten darauf reagieren, ob und welche Nebenwirkungen resultieren und ob die Politik ihre Ziele erreicht oder nicht.
Transparente Entscheidverfahren und ein umfassender Einbezug der verschiedenen Akteure sollen ganzheitliche Güterabwägungen und breit legitimierte Entscheide ermöglichen, umsetzungsfähige Lö- sungen hervorbringen und helfen, dass in den politischen Entscheiden den Gesichtspunkten der Nachhaltigen Entwicklung möglichst Rechnung getragen wird. Dabei sind Konflikte offen zu legen und die getroffenen Wertungen zu begründen. Über diese Abstimmung und das Konfliktmanagement hin- aus sind Optimierungen anzustreben und Synergien zu entwickeln. Instrumente der Nachhaltigkeits- beurteilung können den Abstimmungsprozess durch die Bereitstellung objektiver Grundlagen und Ent- scheidhilfen unterstützen. Die diesbezüglichen Regelungen im Hinblick auf die Umsetzung dieser Strategie sind in Kapitel 4 festgehalten. Ergänzend sind zur Verbesserung von Koordination und Ko- härenz geeignete Zusammenarbeitsstrukturen notwendig.
2.5 Nachhaltige Entwicklung partnerschaftlich realisieren
Nachhaltige Entwicklung ist nicht nur eine Aufgabe staatlicher Instanzen oder ausschliesslich des Bundes. Zahlreiche Probleme unseres Landes können konstruktiv nur in enger Zusammenarbeit der drei staatlichen Ebenen gelöst werden. Eine Bundesratsstrategie, die sich allein auf die Bundespolitik beschränken würde, würde daher zu kurz greifen.
Die Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden ist unerlässlich. Wegen des föderalistischen Staatsaufbaus der Schweiz verfügen Kantone und Gemeinden in vielen nachhaltigkeitsrelevanten Themenfeldern über grosse Kompetenzen und Einflussmöglichkeiten. Dabei nehmen die Förderung von Nachhaltigkeitsprozessen auf Stufe der Kantone, der Regionen und der Gemeinden als Schnitt- stellen zur Zivilgesellschaft sowie die Sensibilisierung zur Nachhaltigen Entwicklung eine sehr wichtige Rolle ein.
Wie eine allein auf die Bundesebene beschränkte Strategie würde auch eine auf die öffentliche Hand eingegrenzte Strategie angesichts der heute für die Nachhaltige Entwicklung relevanten Einflussfakto- ren und Akteurgruppen zu kurz greifen. In die Politik der Nachhaltigen Entwicklung sind daher auch die Zivilgesellschaft und der Privatsektor einzubeziehen. Die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Behörden und Interessengruppen ist in der Praxis bereits etabliert. In der internationalen Nachhaltig- keitspolitik existiert seit Jahren eine regelmässige Zusammenarbeit mit interessierten Nichtregierungs- organisationen vor allem aus den Bereichen Umwelt, Entwicklung, Wirtschaft und Soziales. Diese wer- den in die Vorbereitungen der Behörden für wichtige internationale Verhandlungen einbezogen und haben der Nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz in den letzten zehn Jahren wichtige Impulse ver- liehen. Die Zusammenarbeit mit Nichtregierungskreisen soll auch in Zukunft weitergeführt werden.
14 SR 171.10 http://www.admin.ch/ch/d/sr/171_10/a141.html
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Die nichtinstitutionellen Akteure sind auch aufgerufen, die Leitlinien der Strategie in ihren täglichen Ak- tivitäten zu berücksichtigen. Dies betrifft namentlich die Unternehmen des Privatsektors, die zu ver- antwortlichem Handeln aufgerufen sind. Unternehmen können die Nachhaltige Entwicklung durch ihr alltägliches, operatives Handeln fördern, indem sie bestehende Handlungsspielräume so nutzen, dass sie bei der Gestaltung ihrer Produkte und bei ihren Produktionsprozessen auf möglichst geringe Be- lastungen bzw. möglichst grosse Mehrwerte in gesellschaftlicher und ökologischer Hinsicht achten. Sie können ihrem Engagement auch Verbindlichkeit und Legitimität verschaffen, indem sie sich an den verschiedenen Regelwerken, Normen und Standards, etwa im Bereich des Umweltmanagements oder der sozialen Verantwortlichkeit, beteiligen.
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3 DER AKTIONSPLAN 2008-2011
3.1 Absichten und Zielsetzung
Um die Entwicklung in Richtung Nachhaltigkeit zu lenken, sind konkrete Aktionen notwendig. Dabei wird der Bundesrat zuerst die aus der Lageanalyse des Interdepartementalen Ausschusses Nachhal- tige Entwicklung (IDANE) 15 als vorrangig identifizierten Handlungsachsen angehen, nämlich: • Die Bekämpfung der globalen Klimaerwärmung und die Bewältigung von Naturgefahren, dies ins- besondere durch Verminderung des Energieverbrauchs und eine vermehrte Nutzung von erneuer- baren Energien, unter Berücksichtigung der bedeutsamen Sektoren Mobilität und Raumentwick- lung; • Die Steigerung der Produktivität der Wirtschaft, verbunden mit einer Entkoppelung vom Ressour- cen- und Energieverbrauch, und die vermehrte Ausrichtung des Produktions- und Konsumverhal- tens auf Nachhaltigkeit; • Die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sowie eine qualitative und quantitative Ver- minderung der Beeinträchtigungen der Umwelt; • Die Sicherstellung eines gerechten Zugangs zu den sozialen und wirtschaftlichen Ressourcen und die Verbesserung der Integration aller Bevölkerungsgruppen; • Die Intensivierung der Beiträge für die globale Armutsbekämpfung und die Friedensförderung und die Erhöhung deren Wirksamkeit.
Aus der erwähnten Lageanalyse und einer vergleichenden Beurteilung von Nachhaltigkeitsstrategien im Ausland leitet der Bundesrat für sein Handeln im Bereich der Nachhaltigen Entwicklung acht stra- tegisch vorrangige Schlüsselherausforderungen ab:
1. Klimawandel und Naturgefahren;
2. Energie;
3. Raumentwicklung und Verkehr;
4. Wirtschaft, Produktion und Konsum;
5. Nutzung natürlicher Ressourcen;
6. Sozialer Zusammenhalt, Demografie und Migration;
7. Öffentliche Gesundheit, Sport und Bewegungsförderung;
8. Globale Entwicklungs- und Umweltherausforderungen;
Ferner müssen verschiedene Politikbereiche, die aufgrund ihres ausgeprägten transversalen Quer- schnittscharakters auf alle Schlüsselherausforderungen einwirken, Grundlagen und Voraussetzungen für nachhaltiges Handeln schaffen:
9. Finanzpolitik;
10. Bildung, Forschung, Innovation;
11. Kultur.
In Ziffer 3.2 werden die einzelnen Schlüsselherausforderungen beschrieben und Ziele sowie prioritäre Massnahmen festgelegt, dasselbe gilt in Ziffer 3.3 für die transversalen Themenfelder.
Im Aktionsplan zeigt der Bundesrat auf, welche Ziele er für die einzelnen Schlüsselherausforderungen sowie die transversalen Themenfelder verfolgt und mit welchen Massnahmen sie erreicht werden sol- len. Diese Massnahmen stellen prioritäre Aktionen dar, die der Bundesrat in der kommenden Legisla- tur besonders in den Vordergrund rückt. Der Aktionsplan ist grundsätzlich kein zusätzliches Aktivitäts- programm des Bundes. Die Massnahmen stellen Schwerpunktsetzungen oder Akzentverschiebungen innerhalb der bestehenden Politiken in Richtung Nachhaltige Entwicklung dar. Aus diesem Grund er- folgt auch die Finanzierung über den ordentlichen Budgetprozess (siehe Ziffer 4.1).
15 Interdepartementaler Ausschuss Nachhaltige Entwicklung (IDANE): Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 – Bilanz und Empfehlungen für die Erneuerung. Bern 2007
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Zum Aktionsplan gehören Massnahmen, die in der direkten Kompetenz des Bundesrates liegen. Da- bei geht es einerseits um legislatorische Vorhaben, andererseits um strategisch bedeutsame Aktionen oder Akzentverschiebungen beim Vollzug des geltenden Rechts, welche relevanten Lösungsbeiträge für die Nachhaltige Entwicklung leisten. Zur Zielerreichung in den Schlüsselherausforderungen wer- den in der Regel weitere Massnahmen, teilweise auf der Ebene des Vollzugs bereits beschlossener Politik, benötigt.
Die Massnahmen des Aktionsplans erfüllen alle oder die Mehrzahl der folgenden Kriterien: • Ganzheitlichkeit, d.h. Berücksichtigung der drei Zieldimensionen „ökologische Verantwortung“, „wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ und „gesellschaftliche Solidarität“; • Intergenerationalität (die Massnahmen betreffen langfristige Probleme oder Dynamiken); • Globaler Bezug (die Massnahmen betreffen globale Probleme oder Dynamiken); • Übergeordnete Einordnung (Massnahmen können einer oder mehreren Schlüsselherausforderun- gen zugeordnet werden); • Wichtigkeit und Relevanz (Massnahmen erfordern ein Handeln oder eine Unterstützung durch den Bundesrat und leisten relevante Lösungsbeiträge für Herausforderungen); • Innovationsgehalt und Pilotcharakter (die Massnahmen bringen neue Lösungsansätze und / oder lassen sich auf andere Bereiche/Gebiete übertragen).
Zwischen den Schlüsselherausforderungen und deren Massnahmen bestehen oft Querbezüge. Diese können sowohl positive Synergien als auch Konflikte beinhalten. Massnahmen können einen Beitrag zu einer oder mehreren Schlüsselherausforderungen leisten. Die für die Umsetzung der Massnahmen zuständigen Verwaltungseinheiten des Bundes sind aufgefordert, bei der Umsetzung der Strategie auf eine möglichst umfassende Nutzung von Synergien und eine optimale Abstimmung im Falle von Kon- flikten hinzuarbeiten.
Die Umsetzung des Aktionsplans wird im Rahmen eines detaillierten Controllings überwacht (siehe Ziffer 4.3). Im Hinblick darauf sind für jede Schlüsselherausforderung sowie die transversalen The- menfelder Indikatoren zugeordnet worden. Sie stammen mehrheitlich aus dem Nachhaltigkeitsmonito- ring MONET 16 und bilden die Fortschritte in den Schlüsselherausforderungen und den transversalen Themenfeldern insgesamt ab. Die Abstützung auf Indikatoren zur Erfolgskontrolle erfolgt auch bei den einzelnen Massnahmen. Über die präzisen Inhalte und organisatorischen Eckpunkte des Controllings wird im jährlich aktualisierten „technischen Bericht“ der Strategie informiert.
3.2 Schlüsselherausforderungen und Massnahmen
1 - Klimawandel und Naturgefahren
Herausforderungen und Ziele
Seit rund 250 Jahren verändert der Mensch durch die Emission von Treibhausgasen die Zusammen- setzung der Atmosphäre. Dies verstärkt den natürlichen Treibhauseffekt und führt zu Veränderungen des Klimas mit Folgen für die Schweiz wie extreme Niederschläge und damit auch Hochwasser und Murgänge, zunehmende Hitzewellen und auch Trockenperioden. Um 0.6°C hat die Temperatur im weltweiten Durchschnitt im letzten Jahrhundert bereits zugenommen, besonders stark seit 1970. Die- se Erwärmung wird mit grosser Wahrscheinlichkeit durch Treibhausgase verursacht, die der Mensch insbesondere mit der Verbrennung fossiler Energieträger wie Kohle, Erdöl und Erdgas sowie durch die grossflächige Entwaldung der Tropen in die Atmosphäre bringt. Der Klimawandel beeinflusst nicht nur die ökologische, sondern auch die gesellschaftliche und ökonomische Entwicklung in grundlegender Weise (z.B. Veränderung des alpinen Tourismus durch verminderte Schneesicherheit, längerfristig bedeutende jahreszeitliche Änderungen im Gewässerhaushalt). Zudem hat die Klimaerwärmung Aus- wirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung (z.B. Gesundheitsgefährdung durch Hitze und neue Krankheitserreger). Gemäss dem Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) müssen die globalen CO2-Emissionen bis 2050 bis zu 50% im Vergleich zum Niveau von 1990 verringert werden, um den Temperaturanstieg unter 2°C zu halten und katastrophale Auswirkungen für den Menschen zu
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vermeiden. Von den Industriestaaten werden dabei wesentlich stärkere Reduktionen gefordert (60 – 80% bis 2050). Um weit reichende und irreversible Folgen des Klimawandels zu vermeiden, bleibt nach Einschätzung des IPCC zum Handeln nur noch Zeit bis zum Jahr 2020.
Das Bundesgesetz vom 8. Oktober 1999 über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz) 17 for- dert, dass die CO2-Emissionen aus der energetischen Nutzung fossiler Energieträger bis zum Jahr 2010 gegenüber 1990 gesamthaft um 10% zu vermindern sind. Das von der Schweiz ebenfalls ratifi- zierte Kyoto-Zusatzprotokoll der Klimarahmenkonvention verlangt die Reduktion der Emissionen von sechs verschiedenen Treibhausgasen bis 2010 gegenüber dem Stand von 1990 um 8%. Relevante Handlungsfelder für die Erreichung der Kyoto-Zielvorgabe sind nebst dem Energie- und Verkehrssek- tor die Landwirtschaft, die Waldbewirtschaftung sowie industrielle Prozesse (insbesondere die Ze- mentherstellung und die Verwendung synthetischer Treibhausgase). Die Verhandlungen im Rahmen der Klimarahmenkonvention über die Ziele für die Zeit nach 2010 haben 2005 begonnen. Einen für die Schweiz wichtigen Bezugspunkt bildet das von der Europäischen Union propagierte Reduktionsziel von -20% bis 2020 im Vergleich zu 1990.
Nicht nur die Emissionsreduktion, auch die Anpassung und Bewältigung der Folgen der Klimaverän- derung nehmen einen zunehmend wichtigen Platz ein. Die bestehenden Massnahmendispositive zum Schutz vor und zur Bewältigung von Naturkatastrophen müssen neue oder zusätzliche Risiken auf- grund der Klimaveränderung integrieren. Neben der eigentlichen Katastrophenbewältigung werden Präventivmassnahmen je länger je wichtiger: Gefahrenabschätzungen, das Festlegen von Schutzzie- len, die integrierte Planung von Massnahmen (Kartierung, technische und planerische Massnahmen und Warnsysteme) sowie die Begrenzung von Restrisiken. Die vertiefte Analyse der längerfristigen Auswirkungen des Klimawandels auf Wirtschaft (z.B. Tourismus, Landwirtschaft, Energieversorgung, Wasserverfügbarkeit) und Gesellschaft (insbesondere Gesundheit) sowie die Formulierung entspre- chender Anpassungsmassnahmen stehen allerdings noch aus.
Indikatoren und Zielgrössen
>>> Die Auswahl der Indikatoren in allen Bereichen stellt einen Entwurf dar. Sie wird im Hin- blick auf die Verabschiedung der Strategie noch überarbeitet.
Zur Beobachtung, ob sich der Bereich Klimawandel und Schutz vor Naturgefahren nachhaltig entwi- ckelt, werden folgende Indikatoren 18 verwendet.
INDIKATOREN GEWÜN- TREND TREND- NORMATIVE ZIELGRÖSSE SCHTE ENT- BEWER- WICKLUNG TUNG
CO 2 -Intensität des motori- sierten Individualverkehrs
CO 2 -Intensität der Volks- wirtschaft
Bis 2010: -8% unter den Stand von 1990 Treibhausgasemissionen (Referenz: Durchschnitt 2008 bis 2012).
Bis 2010: -10% für CO 2 -Emissionen aus energetischer Nutzung fossiler Energie- träger (Referenz: Durchschnitt 2008- 2012). CO 2 -Emissionen Emissionen aus energetischer Nutzung fossiler Brennstoffe: -15%. Emissionen aus fossilen Treibstoffen (ohne Flug- treibstoffe für internationale Flüge): -8%.
An Naturgefahren exponier- NN NN NN ter Anteil der Bevölkerung
17 SR 641.71 18 Für Erklärungen zu den Indikatoren siehe Anhang 4.
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Massnahmen
Der Bundesrat will die Ziele zum einen über den Vollzug bestehender Instrumente und Programme (CO2-Gesetz, Kyoto-Protokoll, Nationale Plattform Naturgefahren PLANAT) erreichen. Im Rahmen des Aktionsplans definiert er ergänzend die folgende Massnahme:
• 1-1 Weiterentwicklung Klimapolitik Die gegenwärtige Politik auf der Basis des CO2-Gesetzes und des Kyoto-Protokolls ist im Hinblick auf die Zeit nach 2010 zu einer umfassenden Klimapolitik weiterzuentwickeln. Ein künftiges Klima- gesetz soll zur Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration auf einem ungefährlichen Niveau so- wie zur Bewältigung von mit dem Klimawandel verbundenen nachteiligen Veränderungen beitragen. Einerseits sind emissionsarme Produkte und Strukturen zu fördern und Emissionen aus dem Verbrauch von fossilen Energieträgern und weiteren Quellen weiter zu reduzieren. Anderseits sind angesichts der bereits ablaufenden Klimaveränderungen die Voraussetzungen für die systemati- sche Beobachtung der längerfristigen Auswirkungen sowie zur Entwicklung geeigneter Anpas- sungsstrategien zu schaffen.
2 - Energie
Herausforderungen und Ziele
Der schweizerische Primärenergiebedarf verteilte sich in 2005 auf 47,9% Erdöl, 21,2% Kernbrennstof- fe (zur Herstellung von Atomstrom), 10,4% Rohwasserkraft (zur Herstellung von Hydroenergie), 10,3% Erdgas und 10,3% übrige Energieträger. Davon sind lediglich ca. 18% erneuerbar (vor allem Rohwas- serkraft und Holz). Auch der weltweite Primärenergiebedarf wird heute zu ca. 80% aus nicht erneuer- baren Quellen gedeckt. Das heutige Energiesystem beruht also weitgehend auf nicht erneuerbaren Ressourcen, zudem belastet es die Umwelt, beeinträchtigt das Klima und überlässt viele Probleme unseren Nachkommen. Indem die verbleibenden fossilen Energieressourcen sich zunehmend auf un- sichere Weltgegenden konzentrieren, ergeben sich auch Herausforderungen in Bezug auf Versor- gungssicherheit sowie politische Krisen und Konflikte.
Nachhaltig kann nur ein Energiesystem sein, das die Bedürfnisse von Wirtschaft und Gesellschaft dank rationellerer Energienutzung mit stark reduziertem Ressourceneinsatz abdeckt und soweit mög- lich erneuerbare Quellen nutzt. Ein nachhaltiges Energiesystem beinhaltet auch einen sparsamen Umgang mit der Energie. Artikel 89 BV (Energiepolitik) 19 und das Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (EnG) 20 verlangen von Bund und Kantonen, dass sie sich für eine ausreichende, breit gefächerte, si- chere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie für einen sparsamen und rati- onellen Energieverbrauch einsetzen. Als langfristiges Ziel für die schweizerische Energie- und Klima- politik dient die „2000 Watt-Gesellschaft“, die dank starker Effizienzsteigerung der Energieverwen- dung, Förderung der erneuerbaren Energien und von neuen wenig energieintensiven Lebens- und Un- ternehmensformen mit einem Drittel des heutigen Energieleistungsbedarfs auskommen und diesen zu einem grossen Teil durch erneuerbare Energieträger decken soll.
Indikatoren und Zielgrössen
Zur Beobachtung, ob sich der Bereich Energie nachhaltig entwickelt, werden folgende Indikatoren verwendet.
INDIKATOREN GEWÜN- TREND TREND- NORMATIVE ZIELGRÖSSE SCHTE ENT- BEWER- WICKLUNG TUNG
Endenergieverbrauch pro Person
19 http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a89.html 20 SR 730.0
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INDIKATOREN GEWÜN- TREND TREND- NORMATIVE ZIELGRÖSSE SCHTE ENT- BEWER- WICKLUNG TUNG
Erneuerbare Energien Bis 2030 Erhöhung des Anteils des aus erneuerbaren Energien produzierten Stroms um 10% des heutigen Schweizer 21 Stromverbrauchs .
Verbrauch fossiler Brenn- und Treibstoffe (Gesamt)
Energieverbrauch für die Produktion von Gütern und Dienstleistungen
Endenergieverbrauch im Verkehr
Massnahmen
Der Bundesrat will die Ziele zum einen über den Vollzug bestehender Instrumente und Programme (insbesondere Programm EnergieSchweiz, Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Quellen, Vorschriften und Information, Ressortforschung) erreichen. Im Rahmen des Aktionsplans definiert er ergänzend die folgende Massnahme:
• 2-1 Weiterentwicklung Energiestrategie Die neusten Energieperspektiven zeigen, dass der Energieverbrauch vor allem im Strombereich, bei den Treibstoffen sowie den industriellen Prozessen weiter ansteigen wird, was neben der Prob- lematik des Klimawandels die Frage aufwirft, wie der wachsenden Nachfrage ein ausreichendes, sicheres und bezahlbares Energieangebot gegenübergestellt werden kann. Auf der Basis der seit 1990 mit den Programmen Energie 2000 und EnergieSchweiz und weiteren Instrumenten verfolg- ten Politik, ist die Energiestrategie im Hinblick auf die langfristigen Ziele einer nachhaltigen Ener- gieversorgung weiterzuentwickeln und mittels Aktionsplänen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu konkretisieren. Dabei werden auch marktwirtschaftliche Instrumente wie Energielen- kungsabgaben eine wichtige Rolle einnehmen.
3 - Raumentwicklung und Verkehr
Herausforderungen und Ziele
Die „Grundzüge der Raumordnung Schweiz“ des Bundesrates aus dem Jahr 1996 sind explizit dem Nachhaltigkeitsgedanken verpflichtet. Ihre Leitidee bildet das vernetzte System von städtischen und ländlichen Räumen mit kompakten, Flächen sparenden Siedlungen. Diese Leitidee soll die wirtschaft- lichen (Standortvoraussetzungen für die Wirtschaft, Infrastrukturausstattung, Erschliessung etc.), die gesellschaftlichen (hochwertige, attraktive Siedlungs- und Erholungsräume) und die ökologischen An- sprüche an den Raum (haushälterische Bodennutzung, Weiterentwicklung einer wertvollen Kulturland- schaft, Erhalt der verbleibenden Naturräume) umfassend abstimmen. Wie Evaluationen zeigen, folgt die Raumentwicklung noch nicht dieser Zielvorstellung und ist somit als nicht nachhaltig zu bezeich- nen. Deutlichstes Zeichen sind der nach wie vor kaum gebremste Bodenverbrauch von rund 1 m2 pro Sekunde und die fortschreitende Zerschneidung und Zersiedlung der Landschaft.
Die Mobilität ist Rückgrat und zentrale Einflussgrösse der Raumentwicklung. Nachhaltiger Verkehr heisst, die Mobilitätsbedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft zu befriedigen, die Teilräume sach- gerecht zu erschliessen und gleichzeitig die Beeinträchtigungen auf Mensch und Umwelt zu vermin- dern. Die Umwelteffizienz des Verkehrs hat sich in den letzten Jahrzehnten insgesamt verbessert. Beim Energieverbrauch und den Treibhausgasemissionen hat jedoch noch keine Trendwende im er- forderlichen Ausmass stattgefunden. Auch der „Modal Split“, d.h. die Verteilung auf Langsamverkehr, motorisierten Individualverkehr und öffentlichen Verkehr, hat sich kaum verändert. Der Anteil des öf-
21 http://www.bfe.admin.ch/themen/00490/index.html?lang=de
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fentlichen Verkehrs im Personenverkehr liegt trotz grosser Investitionen seit Jahren bei rund 20%, weil auch die Infrastrukturen für den Strassenverkehr verbessert wurden. Und das Verkehrsvolumen steigt nach wie vor im Gleichschritt mit dem Bruttoinlandprodukt, im Güterverkehr sogar überproportional.
Es gilt, die Anstrengungen für eine haushälterische Bodennutzung zu verstärken und die Siedlungs- entwicklung vermehrt nach innen zu lenken. Die Siedlungsfläche ist bei 400m2 pro Kopf der Bevölke- rung zu stabilisieren. Eine ausgewogene Entwicklung der Teilräume des Landes ist sicherzustellen und ein Verkehrssystem zu erhalten, das den Bedürfnissen von Wirtschaft und Bevölkerung genügt und die negativen Auswirkungen des Verkehrs auf Bevölkerung, Umwelt und Wirtschaft reduziert.
Indikatoren und Zielgrössen
Zur Beobachtung, ob Raumentwicklung und Verkehr sich nachhaltig entwickeln, werden folgende In- dikatoren verwendet.
INDIKATOREN GEWÜN- TREND TREND- NORMATIVE ZIELGRÖSSE SCHTE ENT- BEWER- WICKLUNG TUNG
Siedlungsfläche 2 Siedlungsfläche pro Kopf Stabilisierung auf 400 m
Modal Split im Personenver- Erhöhung Anteil Langsamverkehr kehr (Landweg)
Lärmbetroffene Personen
Gütertransportintensität
Massnahmen
Der Bundesrat will die Ziele zum einen über Schwerpunktsetzungen in der laufenden Politik und beim Vollzug bestehender Instrumente (insbesondere Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumpla- nung 22 , Instrumente der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung und -planung) und, im Rahmen des Akti- onsplanes, mit folgenden ergänzenden Massnahmen erreichen:
• 3-1 Raumkonzept Schweiz Damit sollen im Hinblick auf eine Ablösung der Grundzüge der Raumordnung Schweiz von 1996 zwischen allen institutionellen Ebenen koordinierte Zielvorgaben und Leitlinien zur künftigen Raum- entwicklung unseres Landes erarbeitet werden. Weiter sollen die notwendigen Massnahmen für de- ren Umsetzung entwickelt werden. Zentrale Aspekte sind eine verstärkte Ausrichtung der kantona- len Richtplanung und der kommunalen Nutzungsplanung auf die Nachhaltige Entwicklung, die Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen für eine Flächen und Kosten sparende Siedlungs- entwicklung und die Schaffung von finanziellen Anreizen zur Reduktion der mit der Raumentwick- lung verbundenen Externalitäten. Raumansprüche sollen zukünftig konsequent nach innen, d.h. in die weitgehend überbauten Gebiete gelenkt werden. Hierfür sind insbesondere die Abstimmung zwischen Raumplanung und Umweltschutz sowie die interkommunale Zusammenarbeit zu verbes- sern.
• 3-2 Massnahmenplan „zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur“ Zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern (öffentlicher Verkehr, Strassenverkehr und Lang- samverkehr) sind koordinierte Zielvorgaben umzusetzen und mit innovativen Ansätzen zu ergän- zen. Mit dem Schwerpunkt „Umsetzung Sachplan Verkehr“ soll sichergestellt werden, dass die De- tailplanung der einzelnen Verkehrsträger nach den übergeordneten Zielen, Grundsätzen und Priori- täten des 2006 vom Bundesrat beschlossenen, umfassend auf die Nachhaltige Entwicklung ausge- richteten Programmteils des Sachplans erfolgt. Der Schwerpunkt „Infrastrukturfonds - Finanzierung Infrastruktur“ stellt sicher, dass die Finanzierung der Verkehrsinfrastrukturen nach den die Nachhal-
22 SR 700
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tigkeitsprinzipien berücksichtigenden planerischen Vorgaben des Infrastrukturfonds erfolgt. Der Schwerpunkt „Stärkung des öffentlichen Verkehrs“ sorgt mit Hilfe von Instandhaltung und Moderni- sierung der Eisenbahninfrastruktur und dank der Schaffung geeigneter institutioneller Strukturen da- für, dass die angestrebte Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs und des Personenver- kehrs auf die Schiene bzw. den öffentlichen Verkehr erreicht wird. Der Schwerpunkt „Stärkung des Langsamverkehrs“ will mit gezielten Massnahmen erreichen, dass der Anteil der Langsamverkehr- Etappen an der gesamten Personenmobilität zunimmt.
• 3-3 Massnahmenplan „nachhaltige Mobilität“ Die Rahmenbedingungen für einen auf die Nachhaltige Entwicklung ausgerichteten Verkehrsbetrieb sind weiterzuentwickeln. Im Rahmen des Schwerpunkts „Verlagerung“ sollen marktwirtschaftliche Instrumente die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene unterstützen (z.B. neu zu entwickelnde Alpentransitbörse) und externe Kosten des privaten Stras- senverkehrs (z.B. Road Pricing) und in der Luftfahrt (z.B. Anrechnung von Flugbenzin bei den CO2- Rechnungen) ausgleichen. Dank dem Schwerpunkt „Förderung von sauberen Fahrzeugen“ sollen die Bestrebungen, um den Kauf von sauberen, emissionsarmen Fahrzeugen zu fördern, vorange- trieben werden. Mit dem Dienstleistungszentrum nachhaltige Mobilität sollen dank der Unterstüt- zung von innovativen Mobilitätsprojekten neue Ideen für zukunftsträchtige Mobilitätsformen und -angebote entwickelt werden.
• 3-4 Massnahmenplan „Verkehrssicherheit“ Um die Zahl der im Verkehr getöteten und schwer verletzten Personen zu vermindern, wird der Bundesrat ein konkretes Massnahmenpaket beschliessen und umsetzen. Es wird insbesondere den geschlechtsspezifischen Merkmalen der Verkehrsteilnehmer und der vom Verkehr betroffenen Be- völkerung Rechnung getragen.
4 - Wirtschaft, Produktion und Konsum
Herausforderungen und Ziele
Im Hinblick auf eine wissensbasierte, hoch produktive und ressourcenleichte Volkswirtschaft ist ein langfristiger Veränderungsprozess erforderlich, der die sozio-ökonomische Entwicklung stärkt und mit der Notwendigkeit einer absoluten Absenkung des Umwelt- und Ressourcenverbrauchs in Einklang bringt. Die Produktivität der gesamten Wirtschaft ist laufend zu verbessern. Dazu muss ein breites Spektrum von Politiken beitragen, wie z.B. Bildung, Forschung, Innovation (BFI), Steuer- und Wettbe- werbspolitik, Arbeitsmarktpolitik oder die Politik im Bereich der Infrastrukturen. Diesbezüglich ist auf die parallel und komplementär zu dieser Strategie verfolgte Wachstumspolitik hinzuweisen (siehe Zif- fer 1.3.3), deren Inhalte zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten in dieser Strategie nicht wiederholt werden. Hier werden ergänzend die Umorientierung der Produktions- und Konsummuster sowie die Entkoppelung der volkswirtschaftlichen Entwicklung vom Energie- und Ressourcenverbrauch in den Vordergrund gerückt.
Die Produktion von Gütern und Dienstleistungen erfolgt unter hohem Wettbewerbsdruck und in einem globalisierten Umfeld. Der Konsum nimmt weltweit gesehen zu. Es besteht die Gefahr, dass diese Entwicklung auf Kosten der Umwelt und gerechter Arbeitsbedingungen geht. Die Herausforderung be- steht darin, die Herstellung und den Konsum von Produkten (Gütern, Dienstleistungen, Bauwerken) so auszurichten, dass diese über ihren gesamten Lebensweg hohen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Anforderungen genügen (Integrierte Produktpolitik IPP). Werden diese Ziele umgesetzt, re- sultieren daraus Kosteneinsparungen sowie geringere externe Kosten, z.B. im Bereich der Gesund- heit. Es sind deshalb Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Herstellung nachhaltiger Produkte und deren Nachfrage fördern. Marktverträgliche Anreizsysteme für Hersteller nachhaltiger Produkte, die Förderung von Standards und Kennzeichen sowie die Realisierung des Grundsatzes der Kosten- wahrheit sind wichtige Instrumente zur Umsetzung.
Konsumentinnen und Konsumenten können durch die Nachfrage solcher Produkte einen wichtigen Beitrag leisten. Der Bund selbst nimmt bei seinem Konsumverhalten eine Vorbildfunktion ein, indem er
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im Rahmen seiner Beschaffungstätigkeit Produkte nachfragt und Bauwerke realisiert, die wirtschaftlich und umweltschonend sind und die sozial verantwortungsvoll produziert werden. Bei der Festlegung und Umsetzung der Massnahmen ist das partnerschaftliche und koordinierte Zusammenwirken von Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Forschung von grosser Bedeutung. Dabei ist auch die Verantwor- tung der Unternehmungen zu betonen, in ihrer Tätigkeit vermehrt Nachhaltigkeitsanliegen zu berück- sichtigen („Corporate Social Responsibilty“), sei es durch Entwicklung von nachhaltigkeitsorientierten Geschäftsstrategien, sei es durch entsprechende Gestaltung von Produkten und Produktionsprozes- sen oder durch die Übernahme von Standards und Normen im Bereich umwelt- und sozialverantwort- lichen Handelns (siehe auch Leitlinie 2.5).
Generell gilt es, über Anreize und durch die Entwicklung geeigneter Rahmenbedingungen verstärkte Innovationsimpulse für einen nachhaltigkeitsorientierten Strukturwandel der Wirtschaft zu vermitteln. Ein Haupterfordernis ist die Einführung der tatsächlichen Kosten für Energie, Mobilität, Entsorgung, Raum- und Ressourcenverbrauch, indem direkte und indirekte Subventionen abgebaut und die exter- nen Kosten internalisiert werden. Durch Kostenwahrheit entstehen Anreize zur Steigerung der Um- welteffizienz, womit sich auch Kosten einsparen lassen, und der technische Fortschritt wird in die Richtung von nachhaltigen Produkten und Prozessoptimierungen gelenkt. Darin liegen wirtschaftliche Potenziale, die im 21. Jahrhundert an Bedeutung gewinnen werden.
Indikatoren und Zielgrössen
Zur Beobachtung, ob sich Wirtschaft, Produktion und Konsum nachhaltig entwickeln, werden folgende Indikatoren verwendet.
INDIKATOREN GEWÜN- TREND TREND- NORMATIVE ZIELGRÖSSE SCHTE ENT- BEWER- WICKLUNG TUNG
Humanressourcen für Wis- senschaft und Technologie
Anteil Investitionen am Brut- toinlandprodukt
Materialintensität der Volkswirtschaft
Energieintensität der Pro- duktion von Gütern und Dienstleistungen
Abfallproduktion (Summe inkl. Recycling
Massnahmen
Um die Ziele auf dem Gebiet dieser Schlüsselherausforderung zu erreichen, will der Bundesrat ergän- zend zur Wachstumspolitik im Rahmen dieses Aktionsplanes die folgenden Massnahmen durchfüh- ren:
• 4-1 Weiterentwicklung einer „Integrierten Produktepolitik IPP“ Produktion und Konsum von Gütern und Dienstleistungen, die hohen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Anforderungen genügen, will der Bund über die öffentliche Nachfrage (nachhaltige Beschaffungspraxis des Bundes), durch Sensibilisierung und Information der Konsumentinnen und Konsumenten, durch die Verfeinerung der Methodik des Lebenswegdenkens (Ökobilanzen) sowie die Förderung von Umwelt- und Sozialstandards und –kennzeichen stärken. Als spezielles Teilpro- jekt wird der Bund im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit die Erarbeitung eines globalen Nachhaltigkeitsstandards für Bioethanol unterstützen. Weiter sind im Rahmen einer nachhaltigen Materialwirtschaft Strategien zur Verringerung des Ressourcenverbrauchs und der Umweltauswirkungen bei gleichwertiger oder erhöhter Produktqualität vorzuschlagen.
• 4-2 Nachhaltiges Bauen
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Die jährlichen Bauausgaben in der Schweiz von über 50 Mia. Franken, davon ein Drittel von öffent- lichen Auftraggebern, sollen sich gemäss den Leitlinien dieser Strategie entwickeln. Dafür soll eine nachhaltige Immobilienstrategie des Bundes (inkl. Vereinbarung zur Begrenzung der CO2-Emissio- nen von Bundesbauten) formuliert werden. Der Bund will Bauleistungen und Bauwerke beschaffen, die über ihren gesamten Lebensweg hohen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Anforde- rungen genügen. Weiter will er auf das Bauwesen Einfluss nehmen über baurelevante Programme (wie z.B. EnergieSchweiz), über die Mitgestaltung von Vorschriften und Normen im Bau (z.B. Mi- nergie), sowie durch die Stärkung des Akteurnetzwerks zum nachhaltigen Bauen in der Schweiz.
• 4-3 Weiterentwicklung der Agrarpolitik In der Agrarpolitik sind die Umlagerung von der Marktstützung zu Direktzahlungen in sozialverträg- licher Geschwindigkeit voranzutreiben und ein neuer Ansatz zur nachhaltigen Ressourcennutzung zu entwickeln. Im aussenhandelspolitischen Kontext ist vor dem Hintergrund weiterer Liberalisie- rungsschritte im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO oder eines allfälligen Freihandels im Agrar- und Lebensmittelbereich zwischen der Schweiz und der EU das Direktzahlungssystem im Hinblick auf das Ziel zu überprüfen, die ökonomische und ökologische Situation zu verbessern und gleichzeitig die Sozialverträglichkeit zu sichern.
5 - Nutzung natürlicher Ressourcen
Herausforderungen und Ziele
Indem natürliche Ressourcen wie die Biodiversität oder der Wald Leistungen erbringen, die für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung letztlich unverzichtbare Grundvoraussetzungen bil- den, liegt deren Erhaltung im Interesse aller Zieldimensionen der Nachhaltigen Entwicklung. Die bio- logische Vielfalt ist eine zentrale Lebensgrundlage des Menschen. In der Schweiz kommen viele ge- fährdete Arten nur noch in kleinen Beständen an wenigen Stellen vor. Der Schutz, die Aufwertung und Vernetzung solcher Standorte ist erst in den vergangenen 15 Jahren richtig angelaufen. Diese ge- schützten Gebiete sind aber zu klein, um gefährdete Arten langfristig zu erhalten. Bereits wurden mehrere Instrumente entwickelt, um die biologische Vielfalt in der Schweiz zu schützen (Biotopinven- tare, Rote Listen, Biodiversitätsmonitoring, ökologischer Ausgleich usw.). Die Landschaft bildet die Grundlage für die qualitative Sicherung der Regenerationsfähigkeit natürlicher erneuerbarer Ressour- cen, das heisst der Funktionsfähigkeit von Ökosystemen. Zudem bilden die landschaftlichen Qualitä- ten eine Grundlage der Lebensqualität und Standortattraktivität. Die Wälder sind zentral als Rohstoff- quelle, Habitat für Biodiversität, Senke für Klimaemissionen, Lebens- und Arbeitsraum für Menschen, Erholungsgebiet, Filter für Wasser, Schutzwald und Stabilisator für Ökosysteme. Während weltweit der Schutz der Wälder vor Übernutzung im Vordergrund steht, sind in der Schweiz eine vermehrte Nutzung des einheimischen Rohstoffs und Energieträgers Holz sowie eine bessere Wertschöpfung im Inland energie- und klimapolitisch von grosser Bedeutung.
Weiter ist dem Wasser sowie Umweltbeeinträchtigungen wie Gewässerbelastungen durch chemische Verbindungen und Hormone, Luftbelastung durch Feinstaub, Bodenverunreinigungen durch Schwer- metalle sowie dem sicheren und nachhaltigen Umgang mit Chemikalien und gefährlichen Abfällen weiterhin die notwendige Beachtung zu schenken.
Indikatoren und Zielgrössen
Zur Beobachtung, ob sich der Bereich natürliche Ressourcen nachhaltig entwickelt, werden folgende Indikatoren verwendet.
INDIKATOREN GEWÜN- TREND TREND- NORMATIVE ZIELGRÖSSE SCHTE ENT- BEWER- WICKLUNG TUNG
Brutvogelbestand
Zerschneidung oder Zersie- delung der Landschaft
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INDIKATOREN GEWÜN- TREND TREND- NORMATIVE ZIELGRÖSSE SCHTE ENT- BEWER- WICKLUNG TUNG
Schwermetallbelastung des Bodens
Phosphorgehalt im Seewas- ser
Feinstaubkonzentration
Massnahmen
Der Bundesrat will die Ziele zum einen über Schwerpunktsetzungen in der laufenden Politik und beim Vollzug bestehender Instrumente erreichen (Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umwelt- schutz 23 , Bundesgesetz vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer 24 , Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz 25 , Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über den Wald 26 , Vollzugsprogramme wie z.B. Aktionsplan Risikobeurteilung und Risikomanagement synthetischer Na- nomaterialien). Im Rahmen des Aktionsplans dieser Strategie definiert er ergänzend die folgenden Massnahmen:
• 5-1 Programm „Landschaft Schweiz“ Die Steuerung der Landschaftsentwicklung soll durch eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwi- schen den Politikbereichen und den verschiedenen staatlichen Ebenen verstärkt werden. Monito- ring, Früherkennung und Evaluation der landschaftlichen Entwicklung und Qualität sind zu verbes- sern. Insbesondere in den Pärken von nationaler Bedeutung ist darauf hinzuarbeiten, dass sie eine nachhaltige Regionalentwicklung unterstützen.
• 5-2 Wirkungsanalyse Biodiversität Die bisher in der Schweiz ergriffenen Massnahmen zur Erhaltung der Biodiversität sind auf ihre Wirkung zu prüfen. Auf dieser Grundlage wird zu entscheiden sein, ob die bisher verfolgte Politik den Anforderungen genügt oder ob eine weiter reichende Strategie zur Förderung der Biodiversität ergriffen werden soll.
• 5-3 Weiterentwicklung Chemikalienpolitik Die fortschrittliche Regelung REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) der EU lässt die Gefahr anwachsen, dass die Schweiz inmitten von Europa zur Drehscheibe für schlecht geprüfte Altstoffe wird, die in der EU nicht mehr verkehrsfähig sind. Die Schweiz muss ihre Chemikalienpolitik überprüfen und an die in den nächsten Jahren schrittweise höheren Anforderungen in Europa anpassen, um negative Auswirkungen auf Gesundheit und Um- welt sowie auf die internationalen Chemikalienmärkte zu vermeiden. Weiter sollte die Schweiz, wie am Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002 bekräftigt, das „Globally Harmo- nized System of Classification and Labelling of Chemicals“ (GHS) möglichst zeitgleich mit den EU- Staaten einführen.
6 - Sozialer Zusammenhalt, Demografie und Migration
Herausforderungen und Ziele
Eine nachhaltige gesellschaftliche Entwicklung basiert auf einer solidarischen, gerechten Gesellschaft. Dieser Anspruch ist stets den sich wandelnden Herausforderungen anzupassen. Zahlreiche Entwick- lungen setzen den gesellschaftlichen Zusammenhalt einer Belastung aus. Aufgrund der erwarteten demografischen Alterung werden das System der sozialen Sicherheit und die Sozialpolitik mittel- und langfristig stark herausgefordert. Der Altersquotient (65-Jährige und Ältere im Verhältnis zu den 20-bis
23 SR 814.01 24 SR 814.20 25 SR 451 26 SR 921.0
20
64-Jährigen) wird im Laufe der kommenden Jahrzehnte von 25,7% (2005) auf rund 50% im Jahr 2050 ansteigen. Es gilt die Alterssicherungssysteme an die demografische Entwicklung anzupassen, ohne dabei zukünftigen Generationen spürbar zusätzliche finanzielle Lasten zu auferlegen. Die demografi- sche Entwicklung verlangt, dass wir uns auf eine „Gesellschaft der vier Generationen“ einstellen. Die Politik muss künftig vermehrt Ansätze verfolgen, die die vorhandenen Potenziale der verschiedenen Generationen nutzen und die Generationenbeziehungen insgesamt stärken.
Weiter drängt sich eine verstärkte Koordination und Integration von finanziellen Sozialleistungen und staatlichen Dienstleistungen – neben der Sozialpolitik insbesondere die Arbeitsmarkt-, Ausländer-, Gesundheits-, Wohnungs-, Familien-, Bildungs- und Steuerpolitik – auf, wenn man verhindern will, dass Personen in eigentliche Armutsfallen geraten. Zusätzlich ergeben sich weitere Integrationsher- ausforderungen. Das Auseinandriften und die Pluralisierung der Gesellschaft stellen den gesellschaft- lichen Zusammenhalt auf die Probe. Das Sozialkapital im Sinne der Summe von Faktoren, die das geordnete Zusammenleben der Menschen, das gegenseitige Vertrauen und damit die gesellschaftli- che Entwicklung fördern, ist zu stärken. Von vorrangiger Bedeutung ist die Integration der ausländi- schen Wohnbevölkerung. Die gegenseitige Kenntnis der in der Schweiz gelebten Kulturen ist von ent- scheidender Bedeutung für den Zusammenhalt des Landes. Es gilt, die Probleme, die mit der man- gelnden Integration zusammenhängen, zu vermindern und Folgekosten zu minimieren: Bei geringer sozialer oder beruflicher Integration besteht ein erhöhtes Risiko von Arbeitslosigkeit, Armut, Krankheit, Sucht und Kriminalität. Der Staat muss günstige Rahmenbedingungen für Chancengleichheit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben schaffen.
Indikatoren und Zielgrössen
Zur Beobachtung, ob sich der Bereich sozialer Zusammenhalt, Demografie und Migration günstig ent- wickelt, werden folgende Indikatoren verwendet.
INDIKATOREN GEWÜN- TREND TREND- NORMATIVE ZIELGRÖSSE SCHTE ENT- BEWER- WICKLUNG TUNG
Jugenderwerbslosigkeit NN NN
Personen unter der Armuts- grenze
Working Poor NN NN NN (Ausländer / Schweizer)
Höchste erreichte Ausbil- dung NN NN NN (Ausländer / Schweizer)
Gleichstellung: Frauenlohn in % des Männerlohnes
Massnahmen
Der Bundesrat will die Ziele zum einen über Schwerpunktsetzungen in der laufenden Politik und beim Vollzug bestehender Instrumente erreichen (insbesondere Umsetzung 5. Revision der Invalidenversi- cherung (IV), Sicherstellung der Zusatz-Finanzierung für die IV, Planung der 12. Revision der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV), Bundesauftrag Integrationsmassnahmen). Im Rahmen die- ses Aktionsplans definiert er ergänzend die folgenden Massnahmen:
• 6-1 Strategie zur Bekämpfung der Armut Es ist ein Massnahmenpaket zu erarbeiten, welches erlaubt, die Probleme der Armut auf einer brei- ten Basis anzugehen, mit dem Ziel, dass in den wichtigen Problembereichen (z.B. Working Poor, Armut bei Jugendlichen ohne Arbeit, Armut im Alter, Integration und Armut usw.) konkrete und dau- erhafte Verbesserungen erzielt werden können. Zuerst sollen dazu die bisher getroffenen Mass- nahmen und die gemachten Erfahrungen ausgewertet werden. Zudem sind die zentrale Rolle der
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Kantone und Gemeinden bei der Armutsbekämpfung sowie die Querbezüge zu Fragen der Bildung, der Migration und zur Ausrichtung der Wirtschaft zu berücksichtigen.
• 6-2 Anpassung Arbeitsmarktpolitik an demografische Alterung Um die für die wirtschaftliche Entwicklung und die Finanzierung der Sozialwerke notwendige hohe Erwerbsquote der älteren Arbeitskräfte im Zuge der demografischen Alterung der Schweizer Bevöl- kerung zu wahren, sind besondere Anstrengungen notwendig. Der Bund muss Anreize setzen, wel- che die notwendigen Verhaltensänderungen bei den Marktkräften und Sozialpartnern auslösen. Gestützt auf ein 2007 beschlossenes Konzept eines Massnahmenpakets wird der Bundesrat über weitere Schritte für dessen Realisierung befinden.
7 - Öffentliche Gesundheit, Sport und Bewegungsförderung
Herausforderungen und Ziele
Während der Gesundheitszustand der Schweizer Bevölkerung, gemessen an Lebenserwartung und Sterblichkeitsrate, noch nie so gut war wie heute, ist im Gegensatz dazu eine Zunahme von chroni- schen Krankheiten auszumachen, namentlich als Folge von Übergewicht (Diabetes, Herzkreislaufer- krankungen), Tabakrauchen (Krebs, Lungenprobleme) und anderen Suchtproblemen sowie psychi- schen Problemen, z.B. aufgrund von grösseren Arbeitsbelastungen oder verwandten gesundheits- schädlichen Arbeitsbedingungen. Die Gesundheitsversorgung war bisher zu exklusiv auf die kurative (heilende) Medizin ausgerichtet. Demgegenüber muss künftig der allgemeine Gesundheitszustand der Bevölkerung im Zentrum des Interesses stehen. Das Gewicht sollte daher in Zukunft auf die Krank- heitsprävention und die Gesundheitsförderung verlagert werden. Dabei ist eine multisektorale Politik zu verfolgen, die die Zusammenhänge zwischen Gesundheitszustand einerseits und Umweltsituation, Ernährungsgewohnheiten, Bewegungs- und Mobilitätsverhalten sowie sozialen Unterschieden ande- rerseits thematisiert. Unabdingbare Anliegen sind die Förderung der öffentlichen Gesundheit zu glei- chen Bedingungen für alle – dazu gehören unter anderem gesundheitsrelevante Informationen und Bildung – , die Stärkung des sozialen Zusammenhalts sowie der verbesserte Schutz vor Gesund- heitsbedrohungen. Ebenso sind die sportlichen Aktivitäten der Bevölkerung und die Mobilität aus ei- gener Kraft zu fördern und bewegungs- und gesundheitsbegünstigende sowie lärmarme Lebensräume zu schaffen oder zu erhalten. Dabei gilt es, für regelmässige sportliche Aktivität der Bevölkerung opti- male Bedingungen zu schaffen und auf breiter Ebene individuelle Anreize für eine Verhaltensände- rung bei körperlich nicht oder wenig Aktiven zu vermitteln.
Eine zentrale Herausforderung in der Krankenversicherung ist die dauerhafte Dämpfung der Kosten- entwicklung. Entscheidend sind daher Reformen, welche die Bedürfnisse in einer sich wandelnden Gesellschaft befriedigen, die Effizienz und den Wettbewerb sowie die Qualität im Gesundheitswesen sicherstellen. Insbesondere sind Anreize zu eliminieren, die zu einer Mengenausweitung medizini- scher Leistungen beitragen, ohne dass dies durch zusätzliche Bedürfnisse in einer alternden Gesell- schaft gerechtfertigt erscheint.
Indikatoren und Zielgrössen
Zur Beobachtung, ob sich der Bereich öffentliche Gesundheit, Sport und Bewegungsförderung nach- haltig entwickelt, werden folgende Indikatoren verwendet.
INDIKATOREN GEWÜN- TREND TREND- NORMATIVE ZIELGRÖSSE SCHTE ENT- BEWER- WICKLUNG TUNG
Gesundheitsrelevantes Ver- halten: körperliche Aktivität
Lebenserwartung in guter Gesundheit
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INDIKATOREN GEWÜN- TREND TREND- NORMATIVE ZIELGRÖSSE SCHTE ENT- BEWER- WICKLUNG TUNG
Ausgaben für Prävention und Gesundheitsförderung
Gesundheitsausgaben
Sucht-/Genussmittelkonsum: Rauchen
Massnahmen
Der Bundesrat will die Ziele zum einen über Schwerpunktsetzungen in der laufenden Politik und beim Vollzug bestehender Instrumente (insbesondere Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Kranken- versicherung 27 und zugehörige Verordnungen) erreichen. Im Rahmen des Aktionsplanes definiert er ergänzend die folgenden Massnahmen:
• 7-1 Nationale Strategie „Bewegung Ernährung und Gesundheit“ 2008-2012 Diese hat primär zum Ziel, die zunehmende Zahl der übergewichtigen und adipösen Menschen in der Schweiz und insbesondere der Kinder zu bremsen und zu reduzieren. Dabei wird auch der Art und Weise der Produktion und des Vertriebs der Nahrungsmittel ein bedeutender Stellenwert zu- kommen.
• 7-2 Beseitigung der gesundheitlichen Chancenungleichheiten Es ist eine Politik zu erarbeiten, die erlaubt, die heute in der Bevölkerung der Schweiz ungleich ver- teilten Chancen, gesund zu bleiben und ein der durchschnittlichen Lebenserwartung entsprechen- des Alter zu erreichen, auszugleichen.
• 7-3 Strategie „Migration und Gesundheit“, Phase 2 Längerfristiges Ziel der Strategie ist die Schaffung eines Gesundheitswesens, welches auf eine durch Migration veränderte Gesellschaft und deren Bedürfnisse eingeht. Um den Zugang zum Ge- sundheitswesen zu verbessern und um spezifische Leistungen zu erbringen, werden Massnahmen in fünf definierten Interventionsbereichen umgesetzt: Bildung (Aus-, Fort- und Weiterbildung); In- formation, Prävention und Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Therapieangebote für Traumatisierte im Asylbereich; Forschung (Grundlagen, Evaluation und Monitoring).
• 7-4 Allgemeine Sport- und Bewegungsförderung Gezielte Angebote für alle Alters- und Leistungsstufen sollen dazu beitragen, dass sich die Schwei- zer Bevölkerung mehr bewegt. Die Akzeptanz für die gesellschaftliche Bedeutung von Sport und Bewegung ist zu erhöhen, und die Rahmenbedingungen und Strukturen für die Sport- und Bewe- gungsförderung sind zu verbessern. Tägliche Sport- und Bewegungsaktivitäten im Kindes- und Ju- gendalter sowie regelmässige Sport- und Bewegungsaktivitäten im Erwachsenenalter sind zu för- dern. Überdies ist Sport verstärkt als Mittel zur sozialen Integration zu nutzen.
• 7-5 Fairer und sicherer Sport Damit der Sport seine positiven Wirkungen für die Nachhaltige Entwicklung entfalten kann, sind dessen Schattenseiten zu bekämpfen. Ein Aktionsprogramm soll dazu beitragen, dass die Prinzi- pien der Ethik-Charta im Sport umgesetzt und Doping wirksam bekämpft werden. Suchtprävention im und durch Sport sind zu verstärken sowie Massnahmen gegen Gewalt und sexuelle Übergriffe im Sport zu ergreifen.
27 SR 832.10
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8 - Globale Entwicklungs- und Umweltherausforderungen
Herausforderungen und Ziele
Die wirtschaftliche Globalisierung wird sich im Laufe des 21. Jahrhunderts fortsetzen. Die westlichen Länder und einige fortgeschrittene Entwicklungsländer entwickeln sich zu „Wissensgesellschaften“, deren Wohlstand auf Wissen und dem Einsatz der neuen Informations- und Kommunikationstechno- logien basiert. Die Industrieproduktion wird in zunehmendem Mass in Entwicklungs- und Schwellen- länder insbesondere Asiens erfolgen. Die transnationalen Unternehmen sind Motoren der wirtschaftli- chen Entwicklung und wichtige Akteure im Globalisierungsprozess. Der internationale Austausch von Finanzdienstleistungen wird vermehrt an Bedeutung gewinnen. Dieser wirtschaftliche Globalisie- rungsprozess ist mit bedeutenden Umwelt- und Entwicklungs- bzw. Armutsherausforderungen ver- knüpft.
Die globalen Umweltveränderungen nehmen zu. Die aktuellste weltweite Analyse der globalen Um- weltsituation wurde 2005 im Rahmen des „Millennium Ecosystem Assessment“ vorgenommen. Da- nach sind ungefähr 60% der Ökosysteme, wie z.B. Süsswasser, Luft, Klima, welche das Leben auf dem Planeten erst ermöglichen, degradiert oder werden in nicht nachhaltiger Weise genutzt. Die ge- genwärtigen Entwicklungstendenzen deuten darauf hin, dass sich die Situation in den nächsten 50 Jahren noch erheblich verschlechtern könnte. Diese Probleme können nur gelöst werden, wenn es den staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren gelingt, ihre Handlungen zu koordinieren. Das auf in- ternationalen Umweltkonventionen beruhende globale Umweltsystem muss gestärkt und weiterentwi- ckelt werden, damit es die ihm zugedachte Funktion wahrnehmen kann. Inkonsistenzen oder Wider- sprüche zwischen den verschiedenen Akteuren und Konventionen sind abzubauen und noch beste- hende Lücken im internationalen Regelwerk zu füllen. Die Umweltpolitik hat sich auch immer mehr mit Fragen der Entwicklungspolitik, der Politik der humanitären Hilfe, der internationalen Sicherheitspolitik, der Migrationspolitik, der internationalen Gesundheitspolitik und der internationalen Handelspolitik zu befassen.
Seit 1990 konnte der Anteil Menschen, die mit weniger als einem Dollar pro Tag auskommen müssen, von rund 28% auf 18% (2004) gesenkt werden. Die absolute Zahl der sehr Armen ist aber wegen des voranschreitenden Bevölkerungswachstums nicht kleiner geworden. Und zudem ist die Verteilung un- gleicher geworden. Wegen des weiterhin grossen wirtschaftlichen Gefälles zwischen armen und rei- chen Ländern steigt die Zahl der potenziellen Migranten. Im Entwicklungskontext werden die Millenni- um-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (MDG) aus dem Jahr 2000 als Eckpunkte einer men- schenrechtlich und ökologisch geprägten Entwicklungspolitik betrachtet. Die MDG verpflichteten alle Länder, ihr Engagement zu erhöhen, um die Armut zu beseitigen, die menschliche Würde und die Gleichberechtigung zu fördern, sowie Frieden, Demokratie und ökologische Nachhaltigkeit zu verwirk- lichen. Alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen haben vereinbart, bis zum Jahr 2015 gemeinsam messbare Ziele zur Bekämpfung von Hunger, Armut, Krankheit, Analphabetismus, Diskriminierung von Frauen und Umweltzerstörung zu erreichen. Am UNO-Weltgipfel im Jahr 2005 wurden die Schwerpunkte der internationalen Politik in drei Handlungsfeldern erneut bestätigt: Entwicklung (Millennium-Entwicklungsziele), Sicherheit (entwicklungsförderliche Sicherheitspolitik) sowie Men- schenrechte und Rechtsstaatlichkeit.
Insgesamt ist eine vermehrte Kohärenz und Gleichstellung der institutionellen multilateralen Pfeiler anzustreben. Entscheidend ist ein gut funktionierendes globales Regelwerk für den internationalen Handel und Kapitalverkehr, welches aber nicht allein einseitige wirtschaftliche Anliegen Rechnung trägt. Neben der Förderung eines diskriminierungsfreien Zugangs sind in der Welthandelsorganisation die Bemühungen für ein umweltverträgliches und die Armut linderndes Handelsystems voranzutrei- ben. Daneben sind die noch relativ schwachen und heterogenen internationalen institutionellen Re- gelwerke auf globaler Ebene in den Bereichen Umwelt (multilaterale Umweltabkommen) und Soziales (z.B. internationale Arbeitsorganisation ILO) aufzuwerten und dem wirtschaftlichen Pfeiler gleichzu- stellen, welcher dank den Streitschlichtungs- und Sanktionsmechanismen im Rahmen der Welthan- delsorganisation WTO über die grösste Verbindlichkeit und Durchschlagskraft verfügt.
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Indikatoren und Zielgrössen
Zur Beobachtung, ob bei den globalen Entwicklungs- und Umweltherausforderungen Fortschritte er- zielt werden, werden folgende Indikatoren verwendet (vgl. auch Schlüsselherausforderung „Klima- wandel und Naturgefahren“, Indikatoren im Bereich Klima).
INDIKATOREN GEWÜN- TREND TREND- NORMATIVE ZIELGRÖSSE SCHTE ENT- BEWER- WICKLUNG TUNG
Öffentliche Entwicklungshil- fe
Öffentliche Entwicklungshil- fe für arme Länder
Öffentliche Entwicklungshil- fe zur Stärkung der Han- delskapazität
Quote zollfreier Importe
Faire-trade
Massnahmen
Um die Ziele zu erreichen, definiert der Bundesrat im Rahmen des Aktionsplans die folgenden prioritä- ren Massnahmen:
• 8-1 WTO und Nachhaltige Entwicklung Die Schweiz ist bestrebt, die weitere Liberalisierung und Integration der Weltwirtschaft im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) voranzutreiben und sich dabei speziell für Nachhaltigkeitsan- liegen zu engagieren. In den Verhandlungen in der WTO will sich der Bundesrat einerseits für die wirtschaftliche und entwicklungsspezifische Dimension der Nachhaltigkeit einsetzen, wobei insbe- sondere durch den weiteren Abbau nicht nachhaltiger Subventionen sowie von Handels- und Inves- titionshemmnissen die ökonomische Ressourcenverwendung optimiert werden soll. Andererseits gilt es, auch die anderen Dimensionen der Nachhaltigkeit innerhalb der WTO zu stärken. Im Be- reich Ökologie setzt sich der Bundesrat für die Kohärenz zwischen handelsrelevanten Bestimmun- gen und internationalen Umweltabkommen, für die Sicherstellung der Konsumenteninformation mit- tels eines WTO-kompatiblen Öko-Labelling, für ökologische Mindeststandards sowie für die An- wendung und die Erweiterung des Vorsorge- und Verursacherprinzips innerhalb der WTO ein. Als Massnahmen im gesellschaftlichen Bereich tritt die Schweiz in der WTO für eine Stärkung der ge- genseitigen Zusammenarbeit der multilateralen Organisationen und für eine Verbesserung des Dia- logs mit Nichtregierungsorganisationen ein.
• 8-2 Stärkung der internationalen Umweltgouvernanz Die Schweiz setzt sich ein für die Stärkung des UNO-Umweltprogramms (UNEP) als zentraler Pfei- ler des internationalen Umweltregimes, für die Umsetzung und Weiterentwicklung der von der inter- nationalen Gemeinschaft 2002 beschlossenen Massnahmen zur Stärkung der internationalen Um- weltgouvernanz, für die Unterstützung der strategischen Vision einer UNO-Umweltorganisation, sowie für die Weiterführung der Idee der Erarbeitung von globalen Umweltzielen (Global Environ- mental Goals GEG). Weiter setzt sie sich für die Weiterentwicklung der globalen Chemikalienstra- tegie und zugunsten von Partnerschaftsinitiativen zur Lösung internationaler Abfallprobleme ein. Sie tritt ein für eine Waldkonvention und für ein Wasserforum sowie für die weitere Stärkung und Um- setzung der Biodiversitätskonvention, für adäquate finanzielle Mittel zur Umsetzung von internatio- nalen Umweltschutzvorhaben durch die Erhöhung und Ausdehnung des Globalen Umweltfonds und für die Berücksichtigung der umweltpolitischen Prioritäten in der Entwicklungspolitik.
• 8-3 Angemessene Finanzierung für die Erreichung der MDG Die Schweiz setzt sich aktiv dafür ein, dass 2008 bei der Überprüfung des Finanzierungsrahmens „Financing for Development“ eine angemessene internationale Finanzierung der MDG mit Einbezug
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aller sechs Dimensionen vereinbart wird: (1) eigene Finanzressourcen der Entwicklungsländer, (2) ausländische Direktinvestitionen, (3) Handel als Motor für Entwicklung, (4) die internationale Ent- wicklungszusammenarbeit, (5) multilaterale Entschuldungsmassnahmen und (6) Entwicklung einer neuen globalen Finanzarchitektur. In Bezug auf ihren eigenen Beitrag unterzieht die Schweiz ihre Beziehungen zu den Entwicklungsländen gesamthaft einer Kosten-/Nutzen-Analyse und setzt ihre eigenen Finanzbeiträge so fest, dass sich das Wohlstandsgefälle zwischen der Schweiz und den Entwicklungsländern nicht mehr weiter vergrössert.
• 8-4 Mitgestaltung der Multilateralen Vereinbarungen für Nachhaltige Entwicklung Die Schweiz bestimmt die Geschäftspolitik der internationalen Organisationen aktiv mit und setzt sich in ihren Gremien und Foren aktiv für Nachhaltige Entwicklung ein. Sie unterstützt darin gezielt die Anliegen der ärmsten Entwicklungsländer für eine faire Globalisierung. In der sozialen Dimensi- on Nachhaltiger Entwicklung geht es dabei um die Vereinbarungen zur Deckung der Grundbedürf- nisse der Ärmsten (vor allem die MDG), um die Sicherung von Arbeit und Einkommen für die arme ländliche Bevölkerung, deren Subsistenz durch die Globalisierung gefährdet ist, sowie um die Absi- cherung der verwundbarsten Bevölkerungsgruppen gegen Risiken wie übertragbare Krankheiten, Ressourcenverknappung (Wasser, Energie), Folgen des Klimawandels, Unsicherheit und Gewalt in fragilen Staaten. Der Bund strebt eine erhöhte Akzeptanz der multilateralen Politik für Nachhaltige Entwicklung in der Schweizer Öffentlichkeit, Zivilgesellschaft und Wirtschaft an.
• 8-5 Zivile Friedensförderung und Förderung der Menschenrechte Die Schweiz wirkt im Rahmen ihrer Möglichkeiten im regionalen und globalen Rahmen daran mit, gewaltlose Lösungen bestehender Konflikte zu ermöglichen. Sie leistet in ausgewählten Konfliktfäl- len, in denen die Schweiz Akzeptanz und Zugang zu den Konfliktparteien hat, effiziente Beiträge zur Vertrauensbildung, Vermittlung und Prävention. Ihre Massnahmen bauen auf einer systemati- schen Kontextanalyse auf; sie unterstützen die Schlüsselakteure darin, ihre Konflikte im Rahmen von politischen und rechtlichen Prozessen zu regeln, liefern Unterstützung bei der Überwindung struktureller Ursachen von Armut und Gewalt, beim Aufbau von Rechtsstaatlichkeit und Respektie- rung der Menschenrechte, und beim Wiederaufbau in Nachkriegssituationen. Die Schweiz wird zu- dem systematisch den menschenrechtsorientierten Ansatz in die Armutsbekämpfung integrieren, namentlich im Zugang zu Wasser, Nahrung und Gesundheitsversorgung, aber auch im Grundrecht auf Nichtdiskriminierung.
• 8-6 Abgrenzung „globale öffentliche Güter“ – Entwicklungspolitik Zwischen der Entwicklungszusammenarbeit und der Agenda für die Sicherstellung „globaler öffent- licher Güter“, wie z.B. Schutz vor ansteckenden Krankheiten oder Gewährleistung der internationa- len Finanzmarktstabilität, bestehen Überschneidungen. Eine Entflechtung soll eine effizientere Fi- nanzallokation und Leistungserbringung in beiden Bereichen ermöglichen, sowie die Grundlage für eine Neuregelung der innen- und aussenpolitischen Zuständigkeiten der Bundesstellen unter den Bedingungen der Globalisierung bieten. Ein Mitwirken im „Global 25 Forum“ würde zudem eine Plattform für ein internationales Engagement bieten.
3.3 Transversale Themenfelder: Herausforderungen und Massnahmen
9 - Finanzpolitik
Herausforderungen und Ziele
Nachhaltige Entwicklung verlangt, dass die gegenwärtige Generation nicht auf Kosten der zukünftigen lebt. In finanzpolitischer Hinsicht gilt es dabei, eine unerwünschte Umverteilung von Wohlstand unter den Generationen zu vermeiden. Die Finanzpolitik muss für Stabilität besorgt sein und das Wirt- schaftswachstum begünstigen, die Beschäftigung, die Wohlfahrt und den gesellschaftlichen Zusam- menhalt fördern. Dies wird durch ein mittelfristig ausgeglichenes Bundesbudget, eine tiefe Verschul- dungsquote sowie eine im internationalen Vergleich niedrige Staats- und Fiskalquote erreicht. Die konsequente Umsetzung der Schuldenbremse stellt sicher, dass die Defizite der Finanzrechnungen eingedämmt werden. Diese stellen die wichtigste Ursache der Neuverschuldung seit 1990 dar. Die
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Stabilisierung der Bundesschulden und damit die Senkung der Verschuldungsquote benötigen neben der Schuldenbremse noch weitergehende Massnahmen.
Erstens müssen die von der Schuldenbremse nicht erfassten Faktoren der Verschuldung angegangen werden. Neben den Defiziten haben ausserordentliche Ausgaben und Tresoreriedarlehen massgeb- lich zur Verschuldung des Bundes beigetragen. Es ist sicherzustellen, dass der Bundeshaushalt mit- telfristig auch unter Einschluss des ausserordentlichen Zahlungsbedarfs ausgeglichen bleibt. Zweitens muss gewährleistet werden, dass die Schuldenbremse längerfristig umsetzbar bleibt, ohne dass da- durch die Budgetqualität in Frage gestellt wird. Durch Reformen und ein bewusstes Setzen von Priori- täten sind sowohl die Ausgabendynamik der Bundesausgaben gesamthaft als auch die hohen Wachs- tumsraten in gewissen Aufgabenbereichen zu brechen. Drittens müssen die langfristigen Herausforde- rungen einer alternden Gesellschaft möglichst frühzeitig angegangen werden. Auf lange Sicht stellen die Kosten einer alternden Gesellschaft eine der grössten finanzpolitischen Herausforderungen dar. Die Schätzungen deuten darauf hin, dass langfristig die obligatorischen öffentlichen Sozialversiche- rungen ohne korrigierende Massnahmen auf der Leistungs- und/oder Finanzierungsseite gewichtige Ausgabenüberschüsse einfahren werden. Sowohl die Verschuldung der Sozialversicherungen als auch der Druck auf die Ausgaben des Bundes würden entsprechend zunehmen.
Die Nachhaltige Entwicklung ist auch durch finanzpolitische Instrumente in den Bereichen Energie, Verkehr, Emissionen und Ressourcen sowie durch die Finanzierung von präventiven Massnahmen z.B. im Gesundheitsbereich zu fördern. Finanzielle Anreize sind geeignet, das Verhalten der Men- schen zu beeinflussen. In der jüngeren Vergangenheit konnten zusammen mit Sektorpolitiken sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite aus Sicht der Nachhaltigkeit wichtige neue In- strumente eingeführt werden (z.B. CO2-Abgabe, Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA, Direktzahlungen in der Landwirtschaft). Diese Ansätze sind weiter voranzutreiben. Präventive ge- sundheitsfördernde Massnahmen erlauben, spätere Ausgaben in der kurativen Medizin einzusparen, was entlastend auf den staatlichen Finanzhaushalt wirkt.
Indikatoren und Zielgrössen
Zur Beobachtung, ob sich den transversalen Bereich Finanzpolitik nachhaltig entwickelt, werden fol- gende Indikatoren verwendet.
INDIKATOREN GEWÜN- TREND TREND- NORMATIVE ZIELGRÖSSE SCHTE ENT- BEWER- WICKLUNG TUNG
Defizitquote der öffentlichen Haushalte
Fiskalquote der öffentlichen Haushalte
Ökologisierung des Steuer- systems
Umweltbezogene Steuern
Verschuldungsquote der öf- fentlichen Haushalte
Massnahmen
Der Bundesrat will die Zielerreichung über folgende, primär das Haushaltsgleichgewicht betreffende Massnahme unterstützen. Für Massnahmen, die den Staatshaushalt auf der Einnahmen- und Ausga- benseite nachhaltiger ausgestalten sollen, sei auf die Massnahmen in den vorangehenden Schlüssel- herausforderungen verwiesen.
• 9-1 Entwicklungsszenarien Die Finanzpolitik muss sich vermehrt mit den Herausforderungen der Zukunft beschäftigen. Nur wenn die Weichen frühzeitig in die richtige Richtung gestellt werden, kann der Handlungsspielraum
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erhalten und verhindert werden, dass die Gesellschaft zu verspäteten, dafür umso massiveren Kurskorrekturen gezwungen wird. Der Bund benötigt ein Instrument, das eine langfristige Optik in der Finanzpolitik ermöglicht. Mit dem Instrument „Entwicklungsszenarien“ wird der Bundesrat min- destens alle vier Jahre längerfristige Entwicklungsszenarien für bestimmte Aufgabenbereiche auf- stellen, die über den Zeithorizont der Finanzplanung hinausgreifen. Mit den Entwicklungsszenarien wird dem Bund ein Instrument in die Hand gegeben, das mögliche Steuerungs- und Korrektur- massnahmen aufzeigt. Die Entwicklungsszenarien dienen dazu, Entwicklungstendenzen mit ihren finanziellen Folgen in spezifischen Aufgabengebieten über den Finanzplanhorizont hinaus aufzu- zeigen und Politikoptionen zu diskutieren. Dieses neue Instrument wird erstmals im Rahmen der Legislaturfinanzplanung 2007-2011 eingesetzt werden.
10 - Bildung, Forschung, Innovation
Herausforderungen und Ziele
Wissen und die Nutzung dieses Wissens gehören heute zu den kostbarsten Ressourcen, um Entwick- lungsprozesse nachhaltig zu gestalten. Wissen als Resultat von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) ist eine zentrale Notwendigkeit, um im verschärften internationalen (Standort-)Wettbewerb zu bestehen. Ferner ist Wissen auch eine der wichtigsten Voraussetzung zur Befähigung, Werte und Verhalten kritisch zu reflektieren, die eigene Identität zu entfalten, sich praktische Orientierung für die Lebensbewältigung anzueignen und die kulturelle und wirtschaftliche Integration zwischen den ver- schiedenen Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Wissen ist schliesslich auch wichtig, um das Ver- ständnis der Zusammenhänge zwischen Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und natürlicher Umwelt sowie entsprechendes Handeln zu fördern.
Der Bundesrat stuft die BFI-Politik als prioritär ein. Dem Parlament hat er beantragt, diesem Bereich in den Jahren 2008-2011 ein jährliches mittleres Budgetwachstum von 6% zu gewähren. Im Vordergrund stehen die Ziele der langfristigen Sicherung und Steigerung der Qualität in der Bildung und der Erhö- hung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums in der Forschung. Dabei soll auch dazu beigetra- gen werden, das Nachhaltigkeitsverständnis in der obligatorischen Schule, an den Hochschulen, bei der Forschungsförderung und in der Berufsbildung zu verankern und zu stärken.
Das Bildungssystem als zentraler Erfolgsfaktor ist auf allen Stufen – vom Kindergarten bis zur Hoch- schule – laufend qualitativ zu verbessern. Notwendig sind dabei auch Strukturreformen bei den Uni- versitäten und Fachhochschulen, wo noch beträchtliche Rationalisierungspotenziale bestehen, die es durch eine bessere Aufgabenteilung zwischen und innerhalb der Hochschulen auszuschöpfen gilt.
Indikatoren und Zielgrössen
Zur Beobachtung, ob sich der Bereich Bildung, Forschung, Innovation nachhaltig entwickelt, werden folgende Indikatoren verwendet.
INDIKATOREN GEWÜN- TREND TREND- NORMATIVE ZIELGRÖSSE SCHTE ENT- BEWER- WICKLUNG TUNG
Lesefähigkeit der 15- Jährigen
Zeitaufwand für Weiterbil- dung
Öffentliche Bildungsausga- ben
Patentanmeldungen
Öffentliche Ausgaben für Forschung und Entwicklung (F+E)
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Massnahmen Der Bundesrat will die Ziele über Schwerpunktsetzungen bei der Festlegung und der Umsetzung sei- ner Politik im BFI-Bereich erreichen. In der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH-Bereich) stehen die Erforschung und Früherkennung von Naturgefahren, Zuverlässigkeit und Nachhaltigkeit von Materialien und Systemen, Studium, Planung und Weiterentwicklung des Ressourcenschutzes, der Ressourcen- und Energienutzung, der Infrastruktur und der Raumordnung im Vordergrund. Beim Schweizerischen Nationalfonds (SNF) sind vorab die Grundlagenforschung (Umweltwissenschaften), die orientierte Forschung (u.a. Nationale Forschungsschwerpunkte Klima und Nord-Süd, Nationales Forschungsprogramm 54 Nachhaltige Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung) und die Beteiligung an Forschungsrahmenprogrammen der Europäischen Union zum Themenkomplex „Nachhaltigkeit, Um- weltschutz, erneuerbare Energien“ zu nennen. Im Rahmen dieses Aktionsplanes definiert er ergän- zend die folgenden Massnahmen:
• 10-1 Plattform EDK-Bund „Bildung für Nachhaltige Entwicklung“ Die Plattform vereinigt die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und verschiedene an der Bildung für Nachhaltige Entwicklung interessierte Verwaltungseinheiten des Bundes. Der Bundesrat unterstützt die Plattform in ihrem Bestreben, die Anliegen der Nachhaltigen Entwicklung im Bildungswesen zu integrieren und dafür einen Massnahmenplan umzusetzen, der in einer ersten Phase auf die obligatorischen Schulstufen fokussiert, und periodisch weiterentwickelt wird.
• 10-2 UNO-Dekade Bildung für Nachhaltige Entwicklung 2005-2014, Umsetzung des internationalen Umsetzungsplans der UNESCO und der europäischen Strategie der UN-ECE In Ergänzung zu den Aktivitäten der auf den formellen Bildungssektor zielenden Plattform EDK- Bund sind auch im Bereich der nicht formellen 28 und der informellen 29 Bildung Umsetzungsaktivitä- ten zu fördern. Hierfür sind die Akteure in diesem Bereich zu vernetzen, es ist ein Umsetzungspro- gramm zu entwickeln, und die Schweiz soll sich auch in den internationalen politischen Dialog auf diesem Gebiet einbringen.
• 10-3 Bildung für Nachhaltige Entwicklung in Fachhochschulen und Berufsbildung Mit einem speziellen Aktionsprogramm soll die Nachhaltige Entwicklung im Bereich Fachhochschu- len und Berufsbildung gefördert werden. Sie ist verstärkt in die Studiengänge und Weiterbildungs- angebote an den Fachhochschulen sowie in die Berufsbildung einzubeziehen. Weiter ist die Promo- tion von Fördergesuchen in den Bereichen Umweltschutz, Umwelttechnologie und Nachhaltige Entwicklung bei der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) voranzutreiben.
11 - Kultur
Herausforderungen und Ziele
Nachhaltige Entwicklung und kulturelle Entfaltung bedingen sich gegenseitig. Die soziale und kulturel- le Entfaltung des Individuums ist ein Hauptziel menschlicher Entwicklung, Kultur die Grundlage jedes gesellschaftlichen Handelns und Seins. Kulturelle Aspekte sind deshalb im Rahmen jeglichen politi- schen Handelns zu beachten. Neben diesem umfassenden Einbezug setzt eine nachhaltige soziale und gesellschaftliche Entwicklung auch spezifische Förderungen und Massnahmen im Bereich des Kulturschaffens und der Kulturpflege voraus. Der Umsetzung der Kulturpolitik des Bundes kommt in dieser Hinsicht grosse Bedeutung zu. Sie postuliert und konkretisiert die Förderung und Vermittlung der kulturellen Vielfalt und die Ermöglichung des Zugangs zur Kultur für alle Bevölkerungskreise und Altersgruppen. Zentrale Ziele des Bundes sind die Förderung des kulturellen Schaffens sowie die sachgerechte Pflege des Kulturerbes und die Sicherstellung der entsprechenden Rahmenbedingun- gen.
28 Diese Bildungsform beinhaltet den Erwerb von Kompetenzen über nicht obligatorische, aber dennoch strukturierte Formen, wie z.B. Kurse, Seminare etc. 29 Diese Bildungsform beinhaltet den Erwerb von Kompetenzen im Rahmen alltäglicher Bildungsprozesse (lernen im Betrieb, in der Familie etc.)
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Als Teil unseres Staatsverständnisses ist die kulturelle Vielfalt in der BV verankert. Das Übereinkom- men zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen der UNESCO, an dessen Erarbeitung die Schweiz massgeblich beteiligt war, anerkennt die kulturelle Vielfalt als grundlegenden Faktor für eine nachhaltige gesellschaftliche Entwicklung. Ihre Gewährleistung ist wichtiges Postulat auch der schweizerischen Nachhaltigkeitspolitik. 30 Das zeitgenössische Schaffen ist diesbezüglich ebenso elementar wie die Wahrung des materiellen und immateriellen Kulturerbes. Die Kulturpolitik des Bundes muss deshalb im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten das vielfältige Kulturschaffen, die sachgerechte Pflege des Kulturerbes und die entsprechenden Rahmenbedingungen ausreichend fördern und sicherstellen.
Indikatoren und Zielgrössen
Zur Beobachtung, ob sich der Bereich Kultur nachhaltig entwickelt, werden folgende Indikatoren ver- wendet.
INDIKATOREN GEWÜN- TREND TREND- NORMATIVE ZIELGRÖSSE SCHTE BEWER- ENTWICK- TUNG LUNG
Öffentliche Ausgaben Kul- NN NN NN turförderung
Öffentliche Ausgaben Kul- NN NN NN turpflege
Museumsbesuche / Anteil NN NN NN Jugendlicher
Regelmässiger Gebrauch einer zweiten Landesspra- che
Anzahl Personen mit Mut- tersprache einer Sprach- NN NN NN minderheit
Massnahmen
Wegen der Bedeutung der Kultur als Grundvoraussetzung nachhaltigen Handelns unterstreicht der Bundesrat deren Bedeutung als transversales Querschnittsthema, das alle anderen Themengebiete günstig beeinflussen soll. Er will die Ziele über den sachgerechten Vollzug bestehender Instrumente erreichen, insbesondere über das Bundesgesetz über die Kulturförderung des Bundes (KFG) für die direkte Förderung der kulturellen Vielfalt, über die in Artikel 70 BV stipulierte Sprachförderung im Hin- blick auf individuelle und gesellschaftliche Mehrsprachigkeit sowie den Austausch unter den verschie- denen Bevölkerungsgruppen, und über das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz für die Förderung der Kulturlandschaften und des baulichen Kulturerbes. Im Rahmen des Aktionsplans defi- niert der Bundesrat folgende Massnahme:
• 11-1 Schutz und Pflege des immateriellen Kulturerbes Die Pflege des immateriellen Kulturerbes dient der kulturellen Kontinuität und der Stärkung kulturel- ler Identitäten. Die Globalisierung sowie damit einhergehende Angleichungstendenzen rücken die zentrale Bedeutung des immateriellen Kulturerbes bei der Sozialisierung von Jugendlichen, der Kommunikation zwischen den Generationen, der Wertevermittlung und der Ausformung kultureller Selbstverständnisse ins Zentrum. Unter der Voraussetzung der Ratifizierung des Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes der UNESCO durch das Parlament wird sich der Bundesrat für die Schaffung der notwendigen Massnahmen engagieren, wie z.B. das Führen einer Inventarliste des immateriellen Kulturerbes, die Erforschung des immateriellen Kulturerbes und das Einrichten von Dokumentationszentren.
30 Bundesamt für Statistik (BFS), Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), Bundesamt für Umwelt (BAFU): Monitoring der Nachhaltigen Entwicklung MONET – Schlussbericht. Neuchâtel 2003, S. 18 (Postulat 1a)
30
4 ZUSTÄNDIGKEITEN UND BEGLEITMASSNAHMEN ZUR UMSETZUNG DER STRATEGIE
4.1 Zuständigkeiten, Zusammenarbeit auf Bundesebene und Finanzierung
Die Nachhaltige Entwicklung ist grundsätzlich nicht als Zusatzaufgabe des Bundes zu verstehen und möglichst in die ordentlichen Planungs- und Politiksteuerungsprozesse auf Ämter-, Departements- und Bundesratsstufe zu integrieren. Die Nachhaltige Entwicklung soll grundsätzlich keine Ausweitung der staatlichen Aktivität schaffen, sondern primär durch Prioritätensetzung und Umschichtung bei den bestehenden Ressourcen realisiert werden. Generell gilt dementsprechend für die Umsetzung der Strategie, dass keine neuen zusätzlichen Umsetzungsstrukturen vorgesehen sind. Die Finanzierung der einzelnen Massnahmen muss über die ordentlichen Budgetverfahren gesichert werden.
Für eine erfolgreiche Umsetzung der Strategie bedarf es einer klaren Bestimmung und Bezeichnung der Verantwortungsbereiche und der Strukturen. Die politische Verantwortung für die Strategie und den Aktionsplan trägt der Bundesrat. Für die konsequente Verfolgung der Strategie ist der Interdepar- tementale Ausschuss Nachhaltige Entwicklung (IDANE) zuständig. Dieser übernimmt folgende Aufga- ben: • Sicherstellung des Erfahrungsaustausches zwischen den einzelnen Verwaltungseinheiten; • Zusammenstellung und Bewertung der Berichterstattung und der Evaluation der Strategie zuhan- den des Bundesrates; • Empfehlungen an den Bundesrat für die Weiterentwicklung der Politik der Nachhaltigen Entwick- lung.
Der IDANE erfüllt somit die Rolle einer Informations-, Koordinations- und Diskussionsplattform für sämtliche nachhaltigkeitsrelevanten Tätigkeiten und Prozesse des Bundes. Zu diesem Zweck trifft sich dieses Gremium regelmässig. Im IDANE sind die offiziellen Vertreter der einzelnen Verwaltungseinhei- ten, welche die Beschlüsse des IDANE deren Geschäftsleitungen direkt vermitteln, sowie weitere bei der Umsetzung der Strategie direkt oder indirekt betroffene Mitarbeitende der Bundesverwaltung ver- treten.
Jede Verwaltungseinheit ist verantwortlich für die Umsetzung der Strategie Nachhaltige Entwicklung in ihrer Organisation und für den Einbezug der dafür notwendigen finanziellen Ressourcen in ihre Fi- nanzplanung. Für die Integration der Nachhaltigen Entwicklung bedarf es der Kenntnis der relevanten Grundsätze und Prinzipien. Dies erfordert gezielte Weiterbildungsanstrengungen. Die Verantwortung für die Umsetzung der Massnahmen des Aktionsplans liegt bei der jeweils federführenden Verwal- tungseinheit. Im Sinne der Konsistenz und der Wirksamkeit führt diese gegebenenfalls Zusammen- künfte seiner Partner aus den Arbeitsgruppen des IDANE durch, die mit der Begleitung der Umset- zung der Massnahmen beauftragt sind. Die relevanten Informationen zu den einzelnen Massnahmen und deren Umsetzung werden im technischen Bericht zur Strategie zusammengestellt.
Dem ARE als Fachstelle für die Nachhaltige Entwicklung des Bundes obliegt der IDANE-Vorsitz. Das ARE führt als Geschäftsstelle für die Umsetzung der Strategie das Sekretariat des IDANE und bereitet dabei die Beschlüsse des Plenums vor. Neben der Gewährleistung der Koordination unter den Bun- desämtern und der Erstellung eines detaillierten Programms für die Umsetzung der Strategie, stellt das ARE die Berichterstattung über den Verlauf der Umsetzung auf der Basis der Mitteilungen der Ämter zusammen, koordiniert die Evaluationsarbeiten, stellt die Kommunikation der Strategie sowohl auf Bundesebene als auch mit den weiteren Akteurgruppen sicher und pflegt einen Erfahrungsaus- tausch über die nationalen Strategien im europäischen Umfeld. In diesen Aufgaben wird das ARE durch die weiteren Mitglieder des als engeres Steuerungsgremium wirkenden IDANE-Büros unter- stützt, nämlich: Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), Bundesamt für Umwelt (BA- FU), Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und Bundesamt für Gesundheit (BAG).
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Massnahmen
Zur Förderung der Zusammenarbeit unter den Verwaltungseinheiten und der Integration der Nachhal- tigkeitsprinzipien in den Sektorpolitiken beschliesst der Bundesrat folgende Massnahmen:
• Alle Verwaltungseinheiten berücksichtigen in ihren politischen Planungen die Strategie Nachhaltige Entwicklung und setzen diese im Rahmen der in der Finanzplanung eingestellten Mittel um. Sie weisen bei Vorlagen gegenüber dem Bundesrat die erfolgte Abstimmung mit der Strategie aus. • Die Departemente und die im IDANE vertretenen Verwaltungseinheiten legen im Rahmen der Be- richterstattung zur Strategie dar (siehe Ziffer 4.3), wie sie die Grundsätze der Strategie intern um- setzen. • An gemeinsamen Projekten im Rahmen des IDANE beteiligen sich mitinteressierte IDANE-Verwal- tungseinheiten und ergänzen die begrenzten finanziellen Mittel des ARE. • Alle Verwaltungseinheiten fördern die Teilnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an spezifi- schen Weiterbildungsangeboten zur Nachhaltigen Entwicklung. • Der IDANE stellt gute Beispiele für die Nachhaltigkeitsintegration in den Sektorpolitiken zusammen und orientiert die Verwaltungseinheiten des Bundes und die Öffentlichkeit in geeigneter Form dar- über.
4.2 Nachhaltigkeitsbeurteilung
Im Hinblick auf eine ausgewogene Berücksichtigung der drei Zieldimensionen (siehe Leitlinie 2.2) und auf die Verbesserung der Kohärenz der Politik (siehe Leitlinie 2.4) ist eine transparente Darlegung und Begründung der getroffenen Entscheide, die sich auf umfassende Unterlagen und eine frühzeitige In- teressenabwägung abstützen müssen, ein sehr wichtiges Anliegen des Bundesrates. Die im Rahmen der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 entwickelte Methodik der Nachhaltigkeitsbeurteilung 31 (NHB) erfüllt die Anforderungen für diese Beurteilungen. Die NHB ist eine Beurteilungs- und Optimie- rungsmethode, die ermöglicht, die sozialen, ökonomischen und ökologischen Auswirkungen von poli- tischen Vorhaben und Geschäften des Bundes auf Strategie-, Plan- und Programmebene zu beurtei- len. Sie hilft Zielkonflikte offen zu legen und erlaubt, möglichst frühzeitig Verbesserungs- und Optimie- rungsvorschläge zu entwickeln und Varianten ins Spiel zu bringen. Im Zentrum der Methode steht die systematische Erfassung der direkten und indirekten, erwünschten und unerwünschten Wirkungen ei- nes Vorhabens. Durch eine nachvollziehbare und integrale Abschätzung bzw. Beurteilung der Wir- kungen wird Transparenz geschaffen. Die NHB beinhaltet neben der Beurteilung im engeren Sinn auch Grundsätze zum Vorgehen. Die NHB begleitet ein Vorhaben während dessen Entwicklung bis zum Schlussentscheid. Dabei kann eine NHB aus mehreren Zwischenbeurteilungen bestehen.
Im Rahmen der NHB sollen die Geschäfte und Vorhaben anhand der 15 inhaltlichen Nachhaltigkeits- kriterien gemäss Leitlinie 2.2, der etwas stärker ausdifferenzierten 27 Kriterien des Interdepartementa- len Ausschusses Nachhaltige Entwicklung (IDANE) 32 oder von daraus abgeleiteten sektorspezifischen Nachhaltigkeitskriterien und –indikatoren beurteilt werden. Ausgangsbasis für deren Ableitung sind die genannten allgemeinen Kriteriensets, mit denen die sektoralen kompatibel sein müssen. Die Ermitt- lung von Wirkungen eines Vorhabens nach einem inhaltlichen Kriterienraster wird gemäss NHB-Rah- menkonzept mit Vorgaben dazu ergänzt, wie mit Zielkonflikten umzugehen ist und wie spezifische Einzelwirkungen zu bewerten sind (gemäss dem Konzept der „sensible sustainability“ bzw. der „schwachen Nachhaltigkeit plus“, vgl. Leitlinie 2.2).
Eine NHB ist insbesondere bei neuen bedeutsamen und nachhaltigkeitsrelevanten Vorhaben legisla- torischer, planerisch-konzeptioneller oder baulicher Natur vorzunehmen. Die Nachhaltigkeitsbeurtei- lung weist Schnittstellen zu bestehenden oder geplanten anderen Beurteilungsinstrumenten auf. Da- bei ist auf legislatorischer Ebene die Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) sowie bei Planungen, welche Rahmenbedingungen für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegende Projekte set-
31 Bundesamt für Raumentwicklung (ARE): Nachhaltigkeitsbeurteilung – Rahmenkonzept und methodische Grundlagen. Bern 2004 32 Siehe Anhang 3.
32
zen, die Strategische Umweltprüfung (SUP) 33 zu nennen. Es ist zu prüfen, inwieweit Synergien zwi- schen den Ansätzen verstärkt genutzt oder sogar integrierte Anwendungen durchgeführt werden könnten.
Das ARE unterstützt, zusammen mit den für andere strategische Prüfansätze zuständigen Bundes- stellen, die Verwaltungseinheiten bei der Wahl der Methodik und der Instrumente und bei der Durch- führung der Beurteilung.
Massnahmen
Der Bundesrat beschliesst in diesem Bereich folgende Massnahmen:
• Die Nachhaltigkeitsbeurteilung soll zur Verringerung von Zielkonflikten und optimalen Ausnützung von Synergien zwischen den Zieldimensionen der Nachhaltigen Entwicklung vermehrt bei wichtigen Vorhaben angewandt werden. Insbesondere die im Aktionsplan enthaltenen Massnahmen werden in ihrer Erarbeitung und im Hinblick auf einen Entscheid des Bundesrates durch eine Nachhaltig- keitsbeurteilung begleitet. Das ARE legt zusammen mit den zuständigen Verwaltungseinheiten und im Einvernehmen mit den für andere strategische Prüfansätze zuständigen Verwaltungseinheiten das Vorgehen und die Gegenstände der Beurteilung fest. • In Bezug auf die verwendeten Beurteilungsansätze ist auf eine Vereinheitlichung der Rahmenbe- dingungen hinzuarbeiten. Das ARE erarbeitet und entwickelt zusammen mit den betroffenen Ver- waltungseinheiten die dafür notwendigen Grundlagen weiter (z.B. sektorspezifische Kriterien und Indikatoren), stellt sie als Anwendungsunterstützungen zur Verfügung und orientiert die Verwal- tungseinheiten des Bundes und die Öffentlichkeit in geeigneter Form darüber.
4.3 Aktualisierung der Strategie, Controlling und Berichterstattung, Wirksamkeitsprüfung
Der Bundesrat aktualisiert den Aktionsplan (Ziffer 3) im Rhythmus der Legislaturperioden. Die Ziffern 2 (Leitlinien) und 4 (Zuständigkeiten und Begleitmassnahmen) bleiben langfristig gültig und werden nur bei Bedarf angepasst.
Mit Hilfe eines Controllings zur Umsetzung der Strategie und einer periodischen Berichterstattung wird dem Bundesrat ermöglicht, auf sich verändernde Rahmenbedingungen rechtzeitig zu reagieren. Dabei übernimmt das Monitoring der Nachhaltigen Entwicklung (MONET), zusammen mit weiteren indikato- renbasierten Hinweisen zum Stand der Nachhaltigen Entwicklung, wie z.B. dem „ökologischen Fuss- abdruck“ 34 , eine wichtige Rolle. MONET misst und dokumentiert die aktuelle Lage und Entwicklung der Schweiz hinsichtlich der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekte der Nachhaltigen Entwicklung und dient bei der nationalen Berichterstattung als Grundlage. Die Verwaltungseinheiten integrieren die Nachhaltige Entwicklung gemäss Strategie vermehrt in ihrer periodischen Berichterstat- tung zu einzelnen sektorpolitischen Geschäften oder Bereichen.
Artikel 170 BV verlangt von der Bundesversammlung, dafür zu sorgen, dass die Massnahmen des Bundes auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Der Bundesrat will die Wirkungsorientierung der Stra- tegie Nachhaltige Entwicklung verstärken. Eine Evaluation nach vier Jahren ermöglicht im Hinblick auf die Aktualisierung des Aktionsplans eine rückblickende Gesamtbeurteilung von Vollzug, Wirkungen und Zielerreichung.
33 Während die SUP für EU-Mitgliedstaaten gestützt auf eine entsprechende Richtlinie verbindlich ist, befindet sie sich in der Schweiz noch in Abklärung. 34 Vgl. Interdepartementaler Ausschuss Nachhaltige Entwicklung (IDANE): Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 – Bilanz und Empfehlungen für die Erneuerung. Bern 2007, Kapitel 4.1 und 4.2.
33
Massnahmen
Der Bundesrat beschliesst in diesem Bereich folgende Massnahmen:
• Für das Umsetzungscontrolling aktualisieren die federführenden Ämter jährlich die Massnahmen- blätter im technischen Bericht, welcher zur Information der interessierten Akteurgruppen innerhalb und ausserhalb der Bundesverwaltung im Internet publiziert wird. • Die Strategie wird nach vier Jahren im Hinblick auf die Aktualisierung des Aktionsplans umfassend evaluiert. Über die Ergebnisse wird dem Bundesrat Bericht erstattet. • Als gesamtschweizerisches Monitoring der Nachhaltigen Entwicklung wird das Indikatorensystem MONET weitergeführt und periodisch überprüft. • Die Nachhaltige Entwicklung ist in der periodischen Berichterstattung zu einzelnen sektorpolitischen Geschäften oder Bereichen vermehrt zu berücksichtigen.
4.4 Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden
Ein zentrales Anliegen des Bundesrates ist die Berücksichtigung der Grundsätze der Nachhaltigen Entwicklung auch auf der Stufe der Kantone und Gemeinden. Die vertikale Integration Bund – Kanto- ne – Gemeinden ist ein vorrangiges Ziel, das tatkräftig vorangetrieben werden soll. Die bundesrätliche Strategie Nachhaltige Entwicklung soll auf kantonaler und kommunaler Ebene möglichst eine stufen- gerechte Ergänzung erfahren. Grundlage sollen die Leitlinien für das Handeln im Bereich der Nachhal- tigen Entwicklung gemäss Ziffer 2 bilden. Dabei ist die Nachhaltige Entwicklung grundsätzlich nicht als Zusatzaufgabe zu verstehen und möglichst in die ordentlichen Planungs- und Politiksteuerungspro- zesse auf allen Stufen zu integrieren.
Massnahmen
Zur Förderung der Zusammenarbeit im Bundesstaat und von Nachhaltigkeitsprozessen in Kantonen und Gemeinden beschliesst der Bundesrat die Weiterführung der folgenden Massnahmen:
• Förderung lokaler Nachhaltigkeitsprozesse und –projekte. • Unterstützung bei Entwicklung und Einsatz von Instrumenten zu Monitoring, Controlling und Beur- teilung der Nachhaltigen Entwicklung in Kantonen und Gemeinden. • Zusammenstellung von guten Beispielen für Nachhaltigkeitsstrategien und –aktivitäten in Kantonen und Gemeinden.
4.5 Zusammenarbeit mit weiteren Akteurgruppen
Der Bundesrat kann aufgrund der geltenden Kompetenzordnung nicht auf alle Bereiche einwirken. Neben Kantonen und Gemeinden sind auch die einzelnen institutionellen und privaten Akteure gehal- ten, die Inhalte der Strategie Nachhaltige Entwicklung, die sie betreffen, stufengerecht zu berücksich- tigen und umzusetzen (z.B. eigene Strategie Nachhaltige Entwicklung oder Förderung der Nachhaltig- keitsberichterstattung). Der Einbezug dieser Akteure in die Umsetzung der Strategie soll verstärkt werden.
Massnahmen
Zur Förderung der Zusammenarbeit mit weiteren Akteurgruppen beschliesst der Bundesrat folgende Massnahme:
• Stärkerer Einbezug der weiteren Akteurgruppen in den Umsetzungsprozess der Strategie Nach- haltige Entwicklung (Leitlinien und Aktionsplan).
34
4.6 Kommunikation
Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der Strategie auf nationaler, kantonaler und kommu- naler Ebene ist die Transparenz der staatlichen Tätigkeit und damit eine proaktive Informationspolitik. Der Bundesrat strebt ein optimales, kohärentes Zusammenspiel der verschiedenen Kommunikations- aktivitäten mit allen Akteuren (bundesinterne und externe Dialoggruppen) an.
Massnahmen
Zur Förderung der Kommunikation der Strategie Nachhaltige Entwicklung bei den unterschiedlichen Akteurgruppen beschliesst der Bundesrat folgende Massnahme:
• Ausarbeitung eines Kommunikationskonzeptes für die Umsetzung der Strategie auf allen Akteur- ebenen.
35
ANHANG 1 DIE MASSNAHMEN DES AKTIONSPLANS 2008-2011
SCHLÜSSELHERAUSFORDERUNGEN MASSNAHMEN UND TRANSVERSALE THEMENFEL- DER
1 - Klimawandel und Naturgefahren 1-1 Weiterentwicklung Klimapolitik
2- Energie 2-1 Weiterentwicklung Energiestrategie
3 - Raumentwicklung und Verkehr 3-1 Raumkonzept Schweiz
3-2 Massnahmenplan „zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur“
3-3 Massnahmenplan „nachhaltige Mobilität“
3-4 Massnahmenplan „Verkehrssicherheit“
4 - Wirtschaft, Produktion und Konsum 4-1 Weiterentwicklung einer „Integrierten Produktepolitik IPP“
4-2 Nachhaltiges Bauen
4-3 Weiterentwicklung der Agrarpolitik
5 - Nutzung natürlicher Ressourcen 5-1 Programm „Landschaft Schweiz“
5-2 Wirkungsanalyse Biodiversität
5-3 Weiterentwicklung Chemikalienpolitik
6 - Sozialer Zusammenhalt, Demogra- 6-1 Strategie zur Bekämpfung der Armut
fie und Migration 6-2 Anpassung Arbeitsmarktpolitik an demografische Alterung
7 - Öffentliche Gesundheit, Sport und 7-1 Nationale Strategie „Bewegung Ernährung und Gesundheit“ 2008- Bewegungsförderung 2012
7-2 Beseitigung der gesundheitlichen Chancenungleichheiten
7-3 Strategie „Migration und Gesundheit“, Phase 2
7-4 Allgemeine Sport- und Bewegungsförderung
7-5 Fairer und sicherer Sport
8 - Globale Entwicklungs- und Um- 8-1 WTO und Nachhaltige Entwicklung
weltherausforderungen 8-2 Stärkung der internationalen Umweltgouvernanz
8-3 Angemessene Finanzierung für die Erreichung der MDG
8-4 Mitgestaltung der Multilateralen Vereinbarungen für Nachhaltige Entwicklung
8-5 Zivile Friedensförderung und Förderung der Menschenrechte
8-6 Abgrenzung „globale öffentliche Güter“ – Entwicklungspolitik
9 – Finanzpolitik 9-1 Entwicklungsszenarien
10 - Bildung, Forschung, Innovation 10-1 Plattform EDK-Bund „Bildung für Nachhaltige Entwicklung“
10-2 UNO-Dekade Bildung für Nachhaltige Entwicklung 2005-2014, Umsetzung des internationalen Umsetzungsplans der UNESCO und der europäischen Strategie der UN-ECE
10-3 Bildung für Nachhaltige Entwicklung in Fachhochschulen und Berufsbildung
11 – Kultur 11-1 Schutz und Pflege des immateriellen Kulturerbes
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ANHANG 2: MASSNAHMEN DER STRATEGIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG 2002 IN IHREM BEZUG ZUM AKTIONSPLAN 2008-2011
MASSNAHME IN STRATEGIE 2002 STAND DER UM- BEZUG ZU AKTIONSPLAN 2008- SETZUNG GEMÄSS 2011 35 BILANZ 2006
1: WTO und Nachhaltige Entwicklung + Massnahme wird innerhalb Heraus- forderung 8 weitergeführt.
2: Konzept für den Service public im Infrastrukturbe- √ Da umgesetzt wird die Massnahme reich nicht weitergeführt.
3. Fiskalische Anreize zur Ressourcenschonung — Massnahme wird innerhalb Heraus-
forderung 2 weitergeführt.
4. Einführung einer Integrierten Produktepolitik + Massnahme wird innerhalb Heraus- forderung 4 weitergeführt.
5. Sensibilisierung der Bevölkerung über das Bil- + Massnahme wird innerhalb trans- dungswesen versalem Themenfeld 2 weiterge- führt.
6. Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit + Weiterverfolgung erfolgt im Rahmen mit Entwicklungs- und Transitionsländern der normalen Verwaltungstätigkeit.
7. Abdecken neuer Armutsrisiken + Massnahme wird innerhalb Heraus-
forderung 6 weitergeführt.
8. Nationales Programm "Gesundheit – Ernährung – + Massnahme wird innerhalb Heraus- Bewegung" (Programm AMEPA) forderung 7 weitergeführt.
9. Weiterentwicklung der Energie- und Klimapolitik + Massnahme wird innerhalb der Herausforderungen 1 und 2 weiter- geführt.
10. Förderung von sauberen Fahrzeugen — Massnahme wird innerhalb Heraus-
forderung 3 weitergeführt.
11. Anreizstrategie für Natur und Landschaft √ Massnahme wird innerhalb Heraus-
forderung 5 weitergeführt.
12. Stärkung des internationalen Umweltsystems + Massnahme wird innerhalb Heraus- forderung 8 weitergeführt.
13. Massnahmenprogramm "Nachhaltige Raumpla- + Massnahme wird innerhalb Heraus-
nung" forderung 3 weitergeführt.
14. Neue Strategie Regionalpolitik + Massnahme realisiert. Weiterverfol-
gung erfolgt im Rahmen der norma- len Verwaltungstätigkeit.
15. Leitbild Nachhaltige Mobilität + Auf die Erarbeitung eines eigentli-
chen Leitbildes wird verzichtet. Ma- teriell wird die Massnahme aber in- nerhalb Herausforderung 3 weiter- geführt.
16. Stärkung des öffentlichen Verkehrs + Massnahme wird innerhalb Heraus-
forderung 3 weitergeführt.
17. Neue Strassenverkehrssicherheitspolitik + Massnahme wird innerhalb Heraus-
forderung 3 weitergeführt.
18. Mitwirkung bei der Formulierung und Umsetzung + Massnahme wird innerhalb Heraus- einer multilateralen Politik der Nachhaltigkeit forderung 8 weitergeführt.
19. Neue Formen der Entwicklungsfinanzierung + Massnahme wird innerhalb Heraus-
forderung 8 weitergeführt.
20. Zivile Friedensförderung, Konfliktprävention und + Massnahme wird innerhalb Heraus- Wiederaufbau forderung 8 weitergeführt.
35 Interdepartementaler Ausschuss Nachhaltige Entwicklung (IDANE): Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 – Bilanz und Empfehlungen für die Erneuerung. Bern 2007
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MASSNAHME IN STRATEGIE 2002 STAND DER UM- BEZUG ZU AKTIONSPLAN 2008- SETZUNG GEMÄSS 2011 35 BILANZ 2006
21. Monitoring Nachhaltige Entwicklung √ Massnahme wird als Begleitmass-
nahme zur Umsetzung der Strategie weitergeführt.
22. Nachhaltigkeitsbeurteilung (NHB) + Massnahme wird als Begleitmass-
nahme zur Umsetzung der Strategie weitergeführt.
Legende: Massnahme √ (abgeschlossen), + (gemäss Programm), — (noch nicht gestartet).
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ANHANG 3 BESCHREIBUNG DER IDANE-KRITERIEN DER NACHHALTIGEN ENTWICKLUNG
UMWELT
U 1 Artenvielfalt Der zum Teil rasante Artenschwund sowohl in der Schweiz, insbesondere aber global gesehen, stellt eine der bedeutendsten irreversiblen Ressourcenzerstörungen dar. Seine langfristigen Konsequenzen bzw. Auswirkun- gen sind kaum absehbar. Einerseits stellt sich die Frage nach den Auswirkungen auf das ökologische Gleich- gewicht, anderseits aber auch die Frage, welche Bedeutung diesem verlorenen Erbgut in der Zukunft als po- tenzielle Ressource zukäme.
U 2 Klima Die befürchtete anthropogene Veränderung der globalen Klimasituation hat mannigfaltige, zum Teil gravierende Auswirkungen für die Menschen (Nahrungsmittelproduktion, Wasservorkommen, Küstenverlauf, Naturgefahren, u.a.m.). Massgebend sind immer die Auswirkungen auf die betroffenen menschlichen Lebensgemeinschaften, wobei die vergleichsweise kurzen Zeiträume dieser Veränderung einen wesentlichen Aspekt darstellen. Die Verdünnung der stratosphärischen Ozonschicht, ausgelöst durch gewisse anthropogene Stoffe wie insb. FCKW, wurde erst in den späten 1980er Jahren entdeckt. Die dadurch erhöhte UV-Strahlung hat negative (bis krebserregende) Wirkungen auf alle Lebewesen. Das sog. Ozonloch trat zunächst in der südlichen Polarzone auf, hat sich aber bis zu bewohnten Gebieten ausgedehnt und tritt auch vermehrt in der nördlichen Hemisphäre auf. Es handelt sich hier um eine der dramatischsten und unbestrittenen Wirkungen zivilisatorischer Aktivitäten.
U 3 Emissionen Die Emissionen zivilisatorischer Aktivitäten sind vielfältiger Art. Hier angesprochen sind vor allem die Schad- stoffemissionen in die Luft (Schwefel, Stickstoff, Partikel etc.), die Lärmemissionen, aber auch ionisierende und nicht-ionisierende Strahlung. Sie betreffen zunächst Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen, haben aber auch vielfältige direkte und indirekte sowie kurz- und langfristige Wirkungen auf den natürlichen Lebensraum bzw. die Biosphäre. Emissionen werden primär als lokales/regionales Problem verstanden. Sie erhalten mit der weltweiten Verstäd- terung und Technisierung des Lebens auch global zunehmende Bedeutung.
U 4 Landschaft/Kultur-, Naturraum Der natürliche Lebensraum ist für den Menschen sowie für Tiere und Pflanzen eine unabdingbare Lebensgrund- lage. Für den Menschen hat er vielfältige direkte und indirekte Bedeutung (Gesundheit, Erholung, emotionaler Bezug etc.). Naturraum ist dabei oft auch Kulturraum und damit Element des Kulturgutes und der Identität. Tie- re und Pflanzen sind im Naturraum auf ein ökologisches Gleichgewicht angewiesen, das durch die zivilisatori- schen Aktivitäten in hohem Masse beeinflusst und gestört wird. Landschaft, Kultur- und Naturraum haben zu- nächst in den dicht besiedelten Regionen wie der Schweiz eine hohe Bedeutung. Ihre Bedeutung nimmt aber auch global ständig zu.
U 5 Wasser Beim Kriterium Wasser ist zwischen den quantitativen und qualitativen Aspekten zu unterscheiden. Wasser ist Ressource und Lebensraum. Die quantitativen Wasserressourcen sind sehr ungleichmässig über die Erde ver- teilt. In der Schweiz stellt sich dieses Problem nur am Rande. Die qualitativen Probleme, welche durch die viel- fältige Belastung der Gewässer durch zivilisatorische Aktivitäten entstehen, stehen eindeutig im Vordergrund. Sie betreffen sowohl die Dimension Ressource als auch den Lebensraum. Global gesehen gehören regionale Wasserknappheiten zu den kritischsten Problemen bis hin zur politischen Destabilisierung von Regionen.
U 6 Stoffe, Organismen, Abfälle Stoffe im weitesten Sinne des Wortes sind einerseits Ressourcen, anderseits belasten sie in vielfältiger Weise die natürlichen (Stoff-)Kreisläufe, insbesondere wenn es sich um durch den Menschen qualitativ veränderte oder quantitativ angereicherte Elemente handelt oder/und diese auf „unnatürliche“ Weise in die natürlichen Kreisläufe eingebracht werden. Insbesondere ist die Frage der langfristigen Auswirkungen und der Irreversibili- tät oft sehr schwierig zu beantworten. Obwohl Stoffe zunächst primär lokale Probleme erzeugen, können sie auf natürlichen Wegen, aber auch durch Handel und Transport zu überregionalen und globalen Problemen füh- ren.
U 7 Energie Dieses Kriterium betrifft die Nutzung natürlicher Ressourcen, aber auch die Belastungen (Emissionen, Abfälle), die bei der Energieproduktion und -nutzung erzeugt werden. Einerseits werden zurzeit gewisse beschränkte energetische Ressourcen ineffizient verbraucht, während nahezu unerschöpfliche Ressourcen kaum genutzt werden. Dies beruht vor allem auf verzerrten, nicht die wahren Knappheitsverhältnisse spiegelnden Kosten- strukturen und auf der Erzeugung erheblicher externer Kosten. Anderseits wird Energie mit Technologien er- zeugt, welche bisher nicht gelöste Probleme im Stoffkreislauf produzieren (Kernenergie). Die Probleme haben sowohl ressourcen- als auch belastungsmässig primär globale Dimension. Zur Lösung müssen aber vor allem auch lokale Ansätze beitragen.
U 8 Boden, Fläche, Fruchtbarkeit Bei diesem Kriterium geht es einerseits um den quantitativen Verlust an Kulturland durch eine immer ausge- dehntere Bodennutzung für Siedlung und Verkehr in den dicht besiedelten Regionen, aber auch um qualitative Veränderungen des Kulturlandes durch verschiedene Formen der Belastung. Anderseits geht es global um den sowohl quantitativ wie auch qualitativ zunehmenden Verlust an Kulturland als wichtige Basis für die Nahrungs- mittelproduktion. Hier sind mannigfaltige Ursachen im Spiel (Klima, Erosion, Übernutzung mit der Folge von
39
Versalzung und Verdichtung etc.).
U 9 Minimierung von Umweltrisiken Das Kriterium besagt, dass die Auswirkungen von Umweltkatastrophen zu reduzieren sind und Unfallrisiken nur insoweit einzugehen sind, als sie auch beim grösstmöglichen Schadensereignis keine dauerhaften Schäden über eine Generation hinaus verursachen. Ereignisse mit zwar geringer Eintretenswahrscheinlichkeit, aber ho- hem Schadenpotenzial sind so gut wie möglich zu verhindern.
WIRTSCHAFT
W 1 BIP pro Kopf Das BIP (Bruttoinlandprodukt) ist ein Mass für die wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft in einer Perio- de. Es entspricht dem Wert aller im Inland produzierten Güter und Dienstleistungen. Das BIP pro Kopf ent- spricht dem durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen. Dieses wird als Indikator für den Wohlstand interpretiert. Wohlstand hat viele Dimensionen, Einkommen ist dabei eine wichtige, zumal es neben direktem materiellem Wohlstand (Konsum) auch den Zugang zu anderen Dimensionen des Wohlstands ermöglicht (Vermögen, Bil- dung, Gesundheit, Umweltqualität etc.). Die Berücksichtigung dieses (auch umstrittenen) Indikators fusst auf der Hypothese, dass Nachhaltige Entwicklung nicht möglich ist, wenn beim BIP pro Kopf zu grosse Abstriche gemacht werden.
W 2 Effiziente Infrastruktur und Dienstleistungen Qualitativ hoch stehende und effiziente Infrastrukturen und Dienstleistungen der öffentlichen Hand stiften Nut- zen für die Gesellschaft und sind damit Teil der gesamtgesellschaftlichen Wohlfahrt. Eine Verringerung dieses Indikators führt zu Wohlfahrtsverlust. Der Indikator misst die Qualität und Effizienz und nicht den Umfang der durch die öffentliche Hand angebotenen Infrastrukturen und Dienstleistungen. Es geht somit insbesondere dar- um, dass die vom Staat (neben der privaten Wirtschaft) für die Allgemeinheit erbrachten Leistungen in einer hohen Qualität und effizient erbracht werden.
W 3 Wertvermehrende Investitionsquote Wert erhaltend ist die Investitionsquote (Anteil der Bruttoinvestitionen am Bruttosozialprodukt), wenn Entwer- tungen des Kapitalstocks periodisch durch Ersatzinvestitionen kompensiert werden. Eine Wert erhaltende In- vestitionsquote ist notwendig, um den volkswirtschaftlichen Kapitalstock (Privatwirtschaft, öffentliche Hand) zu erhalten.
W 4 Langfristig tragbare Staatsverschuldung Ein mittelfristig – über einen Konjunkturzyklus – ausgeglichenes Haushaltsbudget ist eine Voraussetzung, da- mit die öffentliche Hand den aufgetragenen Aufgaben nachkommen kann. Ein längerfristiges Ungleichgewicht führt zur Handlungsunfähigkeit des Staates und zu negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung.
W 5 Ressourceneffizienz Die Ressourcen (Kapital, Arbeit, Boden, Umwelt, Wissen) sind knapp. Ein effizienter Umgang mit den Ressour- cen ist deshalb eine Voraussetzung für eine Nachhaltige Entwicklung. Ressourcenverschwendung behindert die Bedürfnisbefriedigung heutiger und zukünftiger Generationen.
W 6 Wettbewerbsfähigkeit Die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit meint die Fähigkeit der Schweizer Wirtschaft, sich im internationalen Handel zu behaupten. Für die Schweiz als kleine offene Volkswirtschaft ist eine intakte wirtschaftliche Wettbe- werbsfähigkeit eine wichtige Voraussetzung für die langfristige Erhaltung eines angemessenen Prokopfein- kommens und damit für die Befriedigung der legitimen Bedürfnisse der heutigen und zukünftigen Generationen.
W 7 Arbeitskräftepotenzial Arbeit ist neben Kapital und Umweltressourcen der zentrale Produktionsfaktor für die Wirtschaft und damit be- stimmend für die wirtschaftliche Entwicklung. Das qualitativ/quantitative Arbeitskräftepotenzial besteht aus der erwerbsfähigen Bevölkerung und deren Know-how. Der Erhalt bzw. die Steigerung des Arbeitskräftepotenzials verbessert die Möglichkeiten der Bedürfnisbefriedigung der heutigen und zukünftigen Generationen und ist da- mit positiv für eine nachhaltige Entwicklung.
W 8 Innovationsfähigkeit, leistungsfähige Forschung Innovationsfähigkeit ist die Fähigkeit einer Volkswirtschaft „Neues“ zu schaffen, das zu einer verbesserten ge- sellschaftlichen Bedürfnisbefriedigung führt. Eine leistungsfähige Forschung und deren nutzbringende Umset- zung ist eine Voraussetzung für eine innovative und wettbewerbsfähige Wirtschaft.
W 9 Ordnungspolitische Rahmenbedingungen Damit sind die in der Bundesverfassung (BV) angesprochenen Rahmenbedingungen gemeint: Art. 94 BV: Sie [Bund und Kanton] sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für günstige Rahmenbedingungen für die private Wirtschaft. Die Rahmenbedingungen sollen so ausgestaltet werden, dass sie der Wirtschaft als Ganzes und nicht partikulären Interessen Einzelner dienen. Abweichungen vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit, insbe- sondere auch Massnahmen, die sich gegen den Wettbewerb richten, sind nur zulässig, wenn sie in der BV vor- gesehen oder durch kantonale Regalrechte begründet sind.
GESELLSCHAFT
G 1 Bildung, Lernfähigkeit Bildung, unterstützt durch Lernfähigkeit, unterstützt die Personenwerdung, die Sozialisation und die Lernfähig- keit der Menschen und qualifiziert sie für den Arbeitsprozess
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G 2 Gesundheit, Wohlbefinden, Sicherheit, Rechtssicherheit Nach der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Gesundheit der „Zustand vollständigen körperlichen, geisti- gen und sozialen Wohlbefindens des Menschen“. Wohlbefinden geht teilweise über die Gesundheit hinaus. Es ist z.B. die Folge angenehmer Klimabedingungen in Gebäuden, „guter“ Luft und Ruhe in Siedlungsräumen, ge- sunder Nahrungsmittel u.a.m. Dieses Wohlbefinden ist sowohl für die Lebensqualität als auch für die Arbeits- leistung wichtig. Das Sicherheitsbedürfnis des Menschen liegt auf sehr verschiedenen Ebenen. Es beginnt bei der Vermeidung gewaltsamer Konflikte zwischen Völkern und Völkergruppen und reicht bis hin zu Gewaltakten und anderen Verbrechen im Alltag. Es betrifft aber auch Sicherheit vor Katastrophen bis hin zur individuellen Sicherheit vor Unfällen. In Nachhaltiger Entwicklung muss Sicherheitspolitik begriffen werden als umfassende Friedenssiche- rung und auch als Abwendung von Gefahren im wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Bereich. BV Art. 8 beschreibt das Prinzip der „Rechtsgleichheit“ vorab in Abs. 1 mit der Aussage „alle Menschen sind vor dem Gesetze gleich“. Das Diskriminierungsverbot ergänzt diese Aussage. Rechtssicherheit setzt nach BV Art. 9 den Schutz vor Willkür und die Wahrung von Treu und Glauben voraus.
G 3 Freiheit, Unabhängigkeit, Individualität Neben verschiedenen „Freiheiten“ im Grundrechtskatalog (wie Glaubens- und Gewissensfreiheit, BV Art. 15 etc.) deklariert die BV in Art. 10 Abs. 2 das Recht auf „persönliche Freiheit“, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und Bewegungsfreiheit. Das beinhaltet auch das Recht auf Unabhängigkeit und auf In- dividualität. Die Selbstverantwortung wird im 3. Kapitel, Sozialziele in BV Art 41, Abs. 1, angesprochen, indem staatliche Instanzen nur als Ergänzung zur „persönlichen Verantwortung und zu privater Initiative“ beansprucht werden sollen.
G 4 Identität, Kultur Massgebend für die persönliche Identität ist der Schutz der Würde eines jeden Menschen, wie dies in BV Art. 7 garantiert ist. Auch das Diskriminierungsverbot in BV Art. 8, Abs. 2 unterstützt die unversehrte Identität jedes einzelnen Menschen. BV Art. 11 lässt der Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen besonderen Schutz zu- kommen. Kultur ist eine wichtige Basis für das Zusammenleben in diesem Land, denn gemeinsame Werte wie Toleranz, Solidarität und die Idee der Menschenrechte sind kulturelle Errungenschaften.
G 5 Werthaltung Für die Werthaltung gegenüber anderen Menschen und der Natur sind in der Präambel der BV für Volk und Staat Verantwortlichkeiten festgelegt worden „gegenüber der Schöpfung und gegenüber den künftigen Genera- tionen“. Auch ist der Wille ausgedrückt, in „gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung zu leben“. BV Art. 2 (Zweck), Abs. 3 nennt den Einsatz des Staates zugunsten der „dauerhaften Erhaltung der natürlichen Lebens- grundlagen und einer friedlichen und gerechten internationalen Ordnung“.
G 6 Solidarität, Gemeinschaft In der Präambel der BV wird das Bestreben zur Solidarität selbsterklärend angesprochen. Die Schweiz soll sich entsprechend dem Zweckartikel in der BV als solidarische Gemeinschaft verstehen, in welcher „die gemeinsa- me Wohlfahrt, ... der innere Zusammenhalt, und die kulturelle Vielfalt des Landes“ gefördert werden (BV Art. 2, Abs. 2). Der soziale Zusammenhalt wird u.a. gestützt durch „die Sicherheit des Landes“ (BV Art. 2, Abs. 1), wozu auch Gefühle der „inneren Sicherheit“ beitragen. Die Gerechtigkeit wird in der Erklärung von Rio (Agenda 21) gefordert als „gerechte Partnerschaft unter den Staaten“. Die BV erwähnt in Art. 2, Abs. 4 den Einsatz der Schweiz für eine “... gerechte internationale Ord- nung“. Der zweite Titel der BV „Grundrechte, Bürgerrechte und Sozialziele“ dient implizit und zum Teil explizit der Gewährleistung von Gerechtigkeit für alle in verschiedenen Lebensbereichen, z.B. in den Grundrechten, welche für alle gleichermassen gelten.
G 7 Offenheit, Toleranz Die Präambel der BV spricht die „Offenheit gegenüber der Welt“ an, BV Art. 2, Abs.4 den Einsatz des Staates für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung. Glaubens- und Gewissensfreiheit (BV Art. 15), das Diskriminierungsverbot nach BV Art. 8, Abs. 2 und das Willkürverbot in BV Art. 9 können als Voraussetzung für eine tolerante Gesellschaft gewertet werden.
G 8 Soziale Sicherheit, Armutsanteil Das System der sozialen Sicherheit in der Schweiz bezweckt den Schutz vor Risiken wie Krankheit, Invalidität, Alter, Unfall, Tod, Einkommensausfall. Ausserdem soll die Existenz jener gesichert werden, welche nicht in der Lage sind, dies autonom zu tun. BV Art. 12 spricht „das Recht auf Hilfe in Notlagen“ direkt an: Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe. Die Hilfe muss ein menschenwürdi- ges Dasein gewährleisten.
G 9 Chancengleichheit, Gleichstellung, Partizipation Nach BV Art. 2, Abs. 3 ist die Schweizerische Eidgenossenschaft gehalten, für möglichst grosse Chancen- gleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern zu sorgen (nicht: unter den Einwohnerinnen und Einwohnern). BV Art. 8, Abs. 3 soll die Gleichberechtigung von Mann und Frau sicherstellen. Die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann ist auf Gesetzesebene zu regeln. Nach BV Art. 37 ist Partizipation auf politi- scher Ebene in der Schweiz weitestgehend den Bürgerinnen und Bürgern vorbehalten.
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ANHANG 4 INDIKATOREN ZU DEN HERAUSFORDERUNGEN
GEWÜNSCHTE ENTWICKLUNG TREND* TRENDBEWERTUNG
Positiv (in Richtung Zunahme Zunahme Nachhaltigkeit)
Negativ (weg von der Abnahme Abnahme Nachhaltigkeit)
Stabilität Keine wesentliche Veränderung Neutral
Keine Aussage Unregelmässig Keine Aussage
Aussage noch nicht mög- Keine Aussage möglich (erst 1 Angabe noch nicht ver- NN NN lich Messung) fügbar.
NN Angabe noch nicht verfügbar
* In der Regel seit 1990 (sofern genügend Datenpunkte vorhanden)
INDIKATOREN REFERENZ
1 - Klimawandel und Naturgefahren
CO 2 -Intensität des motorisierten Individual- http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige verkehrs _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.72203.722.html
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige CO 2 -Intensität der Volkswirtschaft _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.72204.722.html
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Treibhausgasemissionen _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.72202.722.html
CO 2 -Emissionen Angabe noch nicht verfügbar
An Naturgefahren exponierter Anteil der Angabe noch nicht verfügbar Bevölkerung
2 - Energie
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Endenergieverbrauch pro Person _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.72503.725.html
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Erneuerbare Energien _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.72505.725.html
Verbrauch fossiler Brenn- und Treibstoffe http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige (absolut) _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.72106.721.html
Endenergieverbrauch für die Produktion von http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Gütern und Dienstleitungen _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.71504.715.html
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Endenergieverbrauch im Verkehr _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.71708.717.html
3 - Raumentwicklung und Verkehr
www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige_entwi Siedlungsfläche cklung/indikatoren0/ind7.indicator.72303.723.html
Siedlungsfläche pro Kopf Siehe Siedlungsfläche.
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Modal Split im Personenverkehr (Landweg) _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.71702.717.html
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Lärmbetroffene Personen _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.71801.718.html
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Gütertransportintensität _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.71709.717.html
4 - Wirtschaft, Produktion und Konsum
Humanressourcen für Wissenschaft und http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Technologie _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.71402.714.html
42
INDIKATOREN REFERENZ
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Anteil Investitionen am Bruttoinlandprodukt _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.71503.715.html
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Materialintensität der Volkswirtschaft _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.71507.715.html
Energieintensität der Produktion von Gütern http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige und Dienstleistungen _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.71505.715.html
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/02/06/ind17 Abfallproduktion (Summe inkl. Recycling) .indicator.130307.1718.html?open=1301
5 - Nutzung natürlicher Ressourcen
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Brutvogelbestand _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.72407.724.html
Zerschneidung oder Zersiedelung der Land- Angabe noch nicht verfügbar schaft
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Schwermetallbelastung des Bodens _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.71901.719.html
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Phosphorgehalt im Seewasser _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.72003.720.html
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Feinstaubkonzentration _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.72104.721.html
6 - Sozialer Zusammenhalt, Demografie und Migration
Jugenderwerbslosigkeit Angabe noch nicht verfügbar
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Personen unter der Armutsgrenze _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.70103.701.html
Working Poor Ausländer / Schweizer Angabe noch nicht verfügbar
Höchste erreichte Ausbildung Ausländer / Angabe noch nicht verfügbar Schweizer
- Öffentlicher Sektor: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/einkommen _und_lebensquali- taet/gleichstellung/blank/kennzahlen0/loehne/oeffentlicher_sekt Gleichstellung: Frauenlohn in % des Män- or__bund_.html nerlohnes - Privatwirtschaft: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/einkommen _und_lebensquali- taet/gleichstellung/blank/kennzahlen0/loehne/privatwirtschaft.ht ml
7 - Öffentliche Gesundheit, Sport und Bewegungsförderung
Gesundheitsrelevantes Verhalten: körperli- http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige che Aktivität _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.70203.702.html
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Lebenserwartung in guter Gesundheit _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.70201.702.html
Ausgaben für Prävention und Gesundheits- http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige förderung _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.70206.702.html
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Gesundheitsausgaben _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.70205.702.html
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Sucht-/Genussmittelkonsum: Rauchen _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.70204.702.html
8 - Globale Entwicklungs- und Umweltherausforderungen
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Öffentliche Entwicklungshilfe _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.70701.707.html
Öffentliche Entwicklungshilfe für arme Län- http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige der _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.70702.707.html
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INDIKATOREN REFERENZ
Öffentliche Entwicklungshilfe zur Stärkung http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige der Handelskapazität _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.71110.711.html
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Quote zollfreier Importe _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.71107.711.html
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Fair trade _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.71605.716.html
9 - Finanzpolitik
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Defizitquote der öffentlichen Haushalte _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.71104.711.html
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Fiskalquote der öffentlichen Haushalte _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.71105.711.html
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Ökologisierung des Steuersystems _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.71204.712.html
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Umweltbezogene Steuern _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.71203.712.html
Verschuldungsquote der öffentlichen Haus- http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige halte _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.71103.711.html
10 - Bildung, Forschung, Innovation
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Lesefähigkeit der 15-Jährigen _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.70801.708.html
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Zeitaufwand für Weiterbildung _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.70806.708.html
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Öffentliche Bildungsausgaben _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.70805.708.html
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Patentanmeldungen _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.71401.714.html
Öffentliche Ausgaben für Forschung und http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Entwicklung (F+E) _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.71403.714.html
11 - Kultur
Öffentliche Ausgaben Kulturförderung Angabe noch nicht verfügbar
Öffentliche Ausgaben Kulturpflege Angabe noch nicht verfügbar
Museumsbesuche / Anteil Jugendlicher Angabe noch nicht verfügbar
Regelmässiger Gebrauch einer zweiten http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/nachhaltige Landessprache _entwicklung/indikatoren0/ind7.indicator.70501.705.html
Anzahl Personen mit Muttersprache einer Angabe noch nicht verfügbar Sprachminderheit
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