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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Verkehr BAV

Erläuterungen zur Ergänzung des Emissionsplans 2015

1. Allgemeines

Gestützt auf das Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen 1 hat der Bundesrat zusammen mit der Verordnung über die Lärmsanierung der Eisenbahnen den Emissionsplan 2015 erlassen. Diese Daten bilden die Grundlage für die Lärmsanierungsprojekte. Der Emis- sionsplan 2015 wird aber auch in den Baubewilligungsverfahren von Kantonen und Gemein- den als Grundlage verwendet. Aus verschiedenen Gründen lagen 2001 noch nicht für alle sanierungspflichtigen Strecken die erforderlichen Daten vor. Im Rahmen einer Ergänzung sollen nun diese Lücken geschlossen werden. Gleichzeitig werden die Daten in einigen Teilen korrigiert. Die Anpassungen betref- fen nur geringfügige Teile des Streckennetzes. Die Daten sind von den Eigentümern der Bahninfrastruktur erarbeitet worden. Sie tragen die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die Angaben geprüft, redaktionell bearbeitet und in eine einheitliche Form ge- bracht. Der Emisssionplan 2015 steht auf der Website des BAV 2 den interessierten Stellen zur Verfügung. Nach Infkraftsetzung der Anpassungen wird eine aktualisierte Gesamtfassung aufgeschaltet.

2. Die Teile der Ergänzung

A. Emissionsplan 2015, 2. Teil Die noch fehlenden Emissionswerte einiger Bahnen (RM[ab Juni 2006 BLS] , SOB, THUR- BO, RhB) werden festgelegt. Es liegen nun für alle an der Lärmsanierung beteiligten Bahnen die massgebenden Emissionswerte vor. Bei den Schmalspurbahnen war dies erst möglich, nachdem der Umfang und die Möglichkeiten der Sanierung am Rollmaterial geklärt waren. Deshalb wurde auf der Brüniglinie (zb) eine Ueberarbeitung und ein Ersatz der Daten not- wendig. Gleichzeitig wurde aufgrund der neuen Organisation auch die Linie nach Engelberg aufgenommen. Beim Streckennetz von BLS und SBB werden kleine Teile ergänzt bzw. korri- giert. Für die Strecke Thalwil – Litti (Baar) werden die korrigierten Werte der Lärmsanie- rungsprojekte übernommen, die berücksichtigen, dass der Tunnel Zimmerberg II nicht vor

2015 realisiert wird.

1 SR 742.144 2 http://www.bav-a.admin.ch/laerm/index.htm

B. Emissionsplan 2015, Bergstrecken Gotthard und Ceneri Bei den Sanierungsprojekten auf den Bergstrecken am Gotthard (Erstfeld-Biasca) und Ceneri (Camorino-Vezia) wurden die Emissionswerte des Emissionskatasters 2000 bzw. 2002 für die Dimensionierung der Massnahmen verwendet. Damit kann die Bevölkerung auch bis zur Er- öffnung der neuen Basistunnels vor Lärm geschützt werden. Diese Emissionswerte werden nun auch in den Emissionsplan 2015 übernommen. Im Bereich des Anschlusses Ceneri Süd wurden die Werte entsprechend der tatsächlichen Verkehrsführung im Bereich Vezia-Lugano angepasst.

C. Emissionsplan 2015, Linien ab 9000 (Neubaustrecken) Irrtümlicherweise sind im Emissionsplan 2015 auch Werte für Neubaustrecken enthalten. Aufgrund der gesetzlichen Grundlagen haben diese Daten keine rechtliche Bedeutung, weil diese Strecken bereits bei der Erstellung über den notwendigen Lärmschutz verfügen. Sie werden deshalb aus dem Emissionsplan entfernt bzw. ausser Kraft gesetzt.

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