Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE Abteilung Energieeffizienz und erneuerbare Energien
16.April 2012
Änderung des Anhangs 1.2 der Energieverordnung EnV (SR 730.01): Anschlussbedingungen für Photovoltaik
Erläuternder Bericht
1. Anlass
Die kostendeckende Einspeisevergütung KEV ist seit 1. Januar 2009 operativ. Anmeldungen konnten seit 1. Mai 2008 bei swissgrid eingereicht werden. Die Vergütungssätze für Photo- voltaik (PV) sind in Anhang 1.2 der Energieverordnung (EnV) festgelegt. Sie wurden anhand von Referenzanlagen basierend auf Daten aus dem Jahr 2007 berechnet. Die Berechnungen wurden im Rahmen eines externen Koreferats überprüft und als plausibel beurteilt (prognos, 2008). Die Veränderungen im Bereich PV (d.h. Kostensenkungen) gehen rasch vonstatten. Bedeu- tender Treiber der Veränderungen ist der Weltmarkt. Im Jahr 2009 wurden anhand einer Kurzumfrage bei den Herstellern die aktuellen Modulpreise erhoben. Aufgrund dieser Preise wurden − als Sofortmassnahme − die Vergütungssätze auf das Jahr 2010 generell reduziert. Zu Beginn 2010 wurde eine erneute Überprüfung der Vergütungssätze (v.a. Erhebung der Investitionskosten) vorgenommen und auf 1.1.2011 neue Vergütungssätze festgelegt. Per 1.3.2012 wurde die Vergütung aufgrund erneut stark gesunkener Modulpreise ein weiteres Mal angepasst. Diese Anpassung wurde von der Marktentwicklung bereits wieder überholt. Daher soll auf 1.8.2012 eine nächste Anpassung erfolgen. Die dazugehörige Kostenerfas- sung wurde Anfang 2012 durchgeführt.
2. Vorgehen
Als Grundlage für die Überprüfung der Vergütungen dienen nebst Daten aus der Herkunfts- nachweis-Datenbank für Elektrizität vor allem die Erfassung der Investitions- und Unterhalts- kosten von Anlagen mittels Umfrage bei Herstellern und professionellen Betreibern. Die Umfrage wurde in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Swissolar durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in einem Bericht veröffentlicht (NET, St. Nowak, 2012); die Methodik und die Auswertung der Daten sind darin detailliert beschrieben. Für die Berechnung der Geste- hungskosten wurden folgende Grundlagen verwendet: Tabelle 1 Standardparameter für die Berechnung der Gestehungskosten Parameter Wert Bemerkungen Zinssatz 5% steueradjustierter WACCS Vergütungsdauer 25 Jahre gemäss EnV für PV-Anlagen Nutzungsdauer 25 Jahre für die gesamte Anlage Steuern 21% kalkulatorischer Steuersatz; dieser wird auch im WACCS verwendet MwSt. 8% Kapital- und Betriebskosten werden exkl. MwSt. berechnet und erst am Schluss (TOTEX) wird die MwSt. beaufschlagt
Es wurde die dynamische Annuitätenmethode mit den aufgeführten Parametern angewen- det.
550 - Allgemeines, Erneuerbare 003935710C:\Program Files\FileNet\IDM\Cache\2012041814133000001\KEV_VergütungPV2012_erläuternderBericht_d.docx
3. Ergebnisse
Die ab 1.8.2012 gültigen Vergütungssätze für PV-Anlagen berechnen sich gemäss separa- tem Bericht (NET, St. Nowak, 2012). Die Abstufung der Unterhaltskosten für die Vergütungs- sätze wird unverändert übernommen, da sich in diesem Bereich kaum relevante Verände- rungen ergaben. Tabelle 2 Vergütung PV, Vergütungssätze ab 1.3.2012 und ab 1.8.2012
Anlagenkategorie Gültige Vergütungs- Referenz- Vergütungs- Leistungsklasse sätze ab anlagekosten Unterhalts- sätze ab März 2012 2012 kosten 2012 1.8.2012 [Rp./kWh] CHF/kW [Rp./kWh] [Rp./kWh] Freistehend ≤10 kW 36,5 3830 6 34.6 ≤ 30 kW 33.7 3414 6 29.9 ≤ 100 kW 32.0 3161 6 28.8 ≤ 1000 kW 29.0 2971 5 26.9 > 1000 kW 28.1 2908 4.5 25.7 Angebaut ≤10 kW 39.9 3929 6 35.3 ≤ 30 kW 36.8 3571 6 31.3 ≤ 100 kW 34.9 3346 6 30.3 ≤ 1000 kW 31.7 3098 5 27.8 > 1000 kW 30.7 3034 4.5 26.7 Integriert ≤10 kW 48.8 4965 6 43.1 ≤ 30 kW 43.9 4393 6 36.7 ≤ 100 kW 39.1 3842 6 32.9 ≤ 1000 kW 34.9 3467 5 30.5 > 1000 kW 33.4 3350 4.5 28.8 alle Angaben inkl. MwSt.
Die Vergütungssätze für PV-Anlagen werden immer wieder sehr kontrovers diskutiert. Unse- re Berechnungen berücksichtigen alle Investitions-, Finanzierungs- und Unterhaltskosten. Darin sind unter anderem auch die anfallenden Einkommensteuern inbegriffen. Werte für die Gestehungskosten um 20 Rp./kWh – die uns immer wieder zugetragen werden − beruhen alle auf Unterschlagungen von einzelnen Kostenfaktoren oder sie sind unter Einbezug nicht generell zugänglicher Subventionen oder Steuererlassen entstanden. Auffällig ist, dass die Kleinanlagen eine extreme Streuung der Anlagekosten bei relativ ge- ringen Streuungen der Modulkosten aufweisen (Abbildung 1). Im Sinne der im Gesetz gefor- derten effizientesten Technologie (Artikel 7a Absatz 2 EnG), werden die günstigen Kleinan- lagen daher stärker gewichtet. Das Bundesamt für Energie hat zudem auch geprüft, ob die Vergütungssätze für PV in der Schweiz auf die Höhe der Vergütungssätze, wie sie in der EEG-Einspeisevergütung in Deutschland zur Anwendung kommen, gesenkt werden können. Die Werte sind aus ver- schiedenen Gründen nicht vergleichbar, so dass es gerechtfertigt ist, dass die Schweizer Vergütungssätze ca. 25 Prozent über den neuesten deutschen Werten liegen werden. (vgl. auch die parlamentarische Anfrage 12.1026 Leutenegger Oberholzer „Preislich konkurrenz- fähige Sonnenenergie“).
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Vergleich Preise angebaute Anlagen bis 100 kW 12'000
10'000
Preis [CHF] inkl. MWSt. 8'000
6'000
4'000
2'000
0 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Leistung [kW] Anlagen 2007 [CHF/kW] Anlagen 2010 [CHF/kW] Anlagen 2012 [CHF/kW]
Abbildung 1: Vergleich Preise angebaute Anlagen bis 100 kW
Die Vergütungssätze 2012 verringern sich gemäss EnV, Anhang 1.2, jährlich automatisch um 8%. Es ist daher Ende 2012 erneut zu prüfen, wie sich die Preise nach den starken Ver- änderungen in Deutschland entwickeln werden. Allfällige Änderungen aufgrund der neuen Energiestrategie 2050 finden in dieser Anpassung der Vergütungsätze noch keinen Niederschlag.
Literaturverzeichnis ElCom. (12.5.2011). Mitteilung: Messkosten und Zugriff auf Messdaten. NET, St. Nowak. (2012). „Photovoltaik (PV) Anlagekosten 2012 in der Schweiz, Überprüfung der Tarife der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). prognos. (2008). Vergütungssätze für Strom aus erneuerbaren Energien nach der Energieverordnung - Koreferat zu den Kostenberechnungen des Bundesamts für Energie.
Beilagen: Änderungen des Anhangs 1.2 EnV
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