Kreisschreiben Nr. 5.4 vom 2016.06.10
zung auf das interne Kontrollsystem sowie eine Darstellung der wesentlichen Funktionsprüfun- gen und der aussagebezogenen Prüfungshandlungen
besondere Schwerpunkte der Prüfung im Berichtsjahr
Darstellung der jährlich rotierenden Prüfungsschwerpunkte
Zusammenarbeit mit anderen Prüferinnen oder Prüfern, der internen Revision des geprüften Unternehmens und den externen Expertinnen oder Experten
Ergebnis der Prüfung
Angaben zu Abweichungen vom Standardwortlaut des Revisionsberichts an die Generalver- sammlung (Art. 728b Abs. 2 OR)
Übersicht über korrigierte und nicht korrigierte Fehler in der Jahresrechnung, welche einzeln oder zusammengefasst wesentlich sind
festgestellte Verstösse gegen das Gesetz, die Statuten oder das Organisationsreglement, die nicht im Revisionsbericht an die Generalversammlung enthalten sind (vgl. Art. 728c Abs. 1 OR)
Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Prüfung
2.2 Feststellungen zur Rechnungslegung
Der umfassende Bericht enthält folgende Angaben zur Rechnungslegung:
eine Beurteilung der Rechnungslegung nach den allgemeinen Grundsätzen von Swiss GAAP FER (Rahmenkonzept)
wesentliche Unsicherheiten betreffend die Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
aussergewöhnliche oder wesentliche Transaktionen mit nahestehenden Parteien
Kommentar zu getätigten Ausserbilanzgeschäften
2.3 Feststellungen zu einzelnen Positionen des geprüften Jahresabschlusses und spezialge- setzliche Prüfungen Die nachfolgenden Positionen sind im umfassenden Bericht aufzuführen:
Versicherungstechnische Rückstellungen für unerledigte Versicherungsfälle und deren Veränderung. Insbesondere sind die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
Kommentar zur Höhe und Angemessenheit der versicherungstechnischen Rückstellun- gen (Grundsatz Best Estimate)
Erläuterung der Methodik des Versicherers zur Berechnung der Rückstellungen mit ei- ner Angabe zur Unsicherheit ihrer Festsetzung sowie eine Beurteilung der Zweckmäs- sigkeit der verwendeten Berechnungsmethode
eine Bestätigung und Prüfung, dass eine Schätzung der Schadenbearbeitungskosten vorgenommen wurde
eine Bestätigung und Prüfung, dass die zur Rückstellungsberechnung verwendeten Daten (Abwicklungsdreieck) vollständig und korrekt sind
eine Bestätigung und Prüfung der Konsistenz der Daten mit der Jahresrechnung
eine Bestätigung und Prüfung des korrekten Ausweises der versicherungstechnischen Rückstellungen auf die Kantone
Kreisschreiben Nr. 5.4