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Übernahme der Posttaxen und Postgebühren in den Bereichen Brief- und Paketpost – Handlungsspielraum der AHV-Ausgleichskassen

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen

20. März 2020

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 422

Übernahme der Posttaxen und Postgebühren in den Bereichen Brief- und Paketpost – Handlungsspielraum der AHV-Ausgleichs- kassen Der Bundesrat hat am 16. März 2020 angesichts der beschleunigten Ausbreitung des Coronavi- rus die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft.

Um den betrieblichen und personellen Bedürfnissen der AHV-Ausgleichskassen in dieser Aus- nahmesituation Rechnung zu tragen, wird Ihnen im Zusammenhang mit der Übernahme der Posttaxen und Postgebühren in den Bereichen Brief- und Paketpost folgender Handlungsspiel- raum gewährt:

In Abweichung zu den Rz 3001ff und 7001ff des Kreisschreibens über die Übernahme der Post- taxen und Postgebühren in den Bereichen Brief- und Paketpost sowie Post-Zahlungsverkehr (KSPF) entscheiden die AHV-Ausgleichskassen, unter Berücksichtigung ihrer organisatorischen Bedürfnisse, in eigener Verantwortung darüber, ob sie Briefe als A- oder B-Postsendung aufge- ben (gilt somit auch für Massensendungen). Allfällige zusätzliche Posttaxen werden übernom- men.

Diese Regelung gilt ab sofort und bis Widerruf.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an: Bereich Aufsicht und Organisation Beatrix Guillet, beatrix.guillet@bsv.admin.ch - +41 58 464 07 43

Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern Tel. +41 58 462 90 01, Fax +41 58 464 15 88 www.bsv.admin.ch

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