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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherung BSV Mathematik, Analysen, Statistik und Standards MASS

eGov-Mitteilung Nr. 040 vom 01.07.2020 Geht an:  AHV-Ausgleichskassen  IV-Stellen  Familienausgleichskassen

Betreff: Anpassungen Weisungen SGA

Weisungen SGA Die Weisungen über die Sicherheit der gemeinsamen Anwendungen (SGA) in den Bereichen AHV/IV/EO/EL/FamZlw/Famz wurden angepasst. Die angepass- ten Weisungen sind gültig per 01. Juli 2020. Die angepassten Weisungen halten neu fest, dass der RIO bei einem zurückgenommenen Authentisie- rungsmittel (OTP-Token) deren Zuweisung zum Benutzernamen (User-Id) in der Verwaltungsplattform für Authentisierungsmittel (AIRLOCK) löschen muss. Diese Anweisung wird durch die Zentrale Authen- tisierungsmittelstelle (ZAMS) bei der ZAS überwacht. Zudem wird die ZAMS ermächtigt, bei gelöschten Benutzernamen die Löschung von zugewiesenen Authentisierungsmittel selber vorzunehmen.

Zurückgenommene Authentisierungsmittel, welchen die Zuweisung zu einem Benutzer oder einer Be- nutzerin gelöscht wurde, können weiterverwendet werden und im Rahmen der Zwei-Faktor-Authentisie- rung einem anderen Benutzer bzw. Benutzerin zugewiesen werden.

Bei Fragen zur Umsetzung dieser organisatorischen Anweisung wenden Sie sich bitte an die ZAMS: ocma.zams@zas.admin.ch

Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und die Umsetzung in Ihrer Durchführungsstelle.

Der Bereich MASS/SID

Für anderweitige Fragen wenden Sie sich an egov@bsv.admin.ch

Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern www.bsv.admin.ch

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