Lexipedia

Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

S1 — Eintragung zwecks Inanspruchnahme des Krankenversicherungsschutzes

Informationen zum Vordruck S1 und zu seiner Verwendung

1. Der Vordruck S1 4. Welche Leistungen werden durch den

Vordruck S1 abgedeckt? Mit dem Vordruck S1 können Sie sich (und/oder Ihre Familienangehörigen für die Krankenversicherung anmel- Wenn Sie (und/oder Ihre Familienangehörigen) Ihren den, wenn Sie in einem EU-Land leben(1), aber in einem an- Wohnsitz in einem anderen Land haben, als in dem Land, deren EU-Land versichert sind. Der Vordruck wird pro Person in dem Sie versichert sind, haben Sie (und/oder Ihre (und nicht pro Familie) ausgestellt. Familienangehörigen) Anspruch auf alle Sachleistungen (z. B. Gesundheitsleistungen, medizinische Behandlung, Krankenhausaufenthalte), deren Kosten nach den gelten- 2. Wo und wann Sie den Vordruck S1 erhalten den Rechtsvorschriften Ihres Wohnsitzlandes übernommen werden, so als ob Sie dort versichert wären. Die anfallenden Den Vordruck S1 müssen Sie bei dem Krankenversicherung­s­­­­­­- Kosten werden dem Krankenversicherungsträger in Ihrem träger beantragen(2), bei dem Sie versichert sind. In Fällen, in Wohnsitzland von dem Krankenversicherungsträger, bei denen Sie aufgrund eines Umzugs in ein anderes Land den dem Sie versichert sind, erstattet. Vordruck S1 benötigen, sollten Sie den Vordruck bereits vor Ihrer Abreise aus dem Land beantragen, in dem Sie versichert sind. Beantragen Sie den Vordruck erst nach Ihrem Umzug, so kann 5. Wer hat Anspruch auf den Vordruck S1? dies zu Verzögerungen bei der Anmeldung in dem Land führen, in dem Sie Ihren neuen Wohnsitz haben. In Fällen, in denen Sie Der Vordruck S1 findet Verwendung, wenn eine Person berechtigt sind, den Vordruck S1 für Ihre Familienangehörigen zu (und ihre Familienangehörigen) in einem anderen Land beantragen, müssen Sie diesen Antrag einreichen, sobald Sie in ihren Wohnsitz haben, als in dem Land, in dem sie arbei- einem anderen Land versichert sind. tet/arbeiten. Er kann auch von Familienangehörigen von Wanderarbeitnehmern verwendet werden, die weiterhin im Herkunftsland des Wanderarbeitnehmers leben, aber 3. Verwendung des Vordrucks S1 bei dem Krankenversicherungsträger des Landes versi- chert sind, in dem die betreffende Person aktuell arbeitet Der Vordruck S1 muss dem Krankenversicherungsträger in (vorausgesetzt, die Familienangehörigen gehen nicht dem Land, in dem Sie Ihren neuen Wohnsitz haben, oder im selbst im Herkunftsland als abhängig Beschäftigte oder Wohnsitzland Ihrer Familienangehörigen vorgelegt wer- Selbstständige einer Erwerbstätigkeit nach). Der Vordruck den.(3) Dies sollte unverzüglich erfolgen. Eine vollständige S1 ist außerdem für Rentner bestimmt, die sich im Ausland Liste der Versicherungsträger in den ausstellenden und den zur Ruhe setzen oder ihren Wohnsitz in einen anderen aufnehmenden Ländern finden Sie unter http://ec.europa. Mitgliedstaat verlegen, sowie für ihre Familienangehörigen. eu/social-security-directory.

(1) Die Begriffe „EU-Land“ oder „EU-Mitgliedstaat“ beziehen sich im folgenden Text auch auf Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, sobald diese Länder in den Anwendungsbereich der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009 fallen werden.

(2) In Gibraltar wird der Vordruck von den Steuerbehörden ausgestellt; in Spanien von der Provinzzentralstelle der Nationalen Sozialversicherung oder, gegebenenfalls, vom Sozialversicherungsträger für Seeleute, in Portugal von der Sozialversicherungsstelle des Wohnorts.

(3) Bitte beachten Sie, dass der Name/die Art des zuständigen Trägers sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterscheiden kann. In Spanien, Schweden und Portugal ist der Vordruck den Provinzzentralstellen der Nationalen Sozialversicherung (Spanien), der staatlichen Sozialversicherung (Schweden) oder der Sozialversicherungsstelle des Wohnorts (Portugal) vorzulegen. ©Europäische Union

Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

S1 — Eintragung zwecks Inanspruchnahme des Krankenversicherungsschutzes

Beispiele: Wohnsitz in Italien und möchte sich für die dortige • Ein niederländischer Rentner setzt sich in Frankreich zur Krankenversicherung anmelden. Dafür stellt der malte- Ruhe. Sein niederländischer Krankenversicherungsträger sische Krankenversicherungsträger den Vordruck S1 aus. stellt ihm den Vordruck S1 aus, mithilfe dessen er sich in Der Arbeitnehmer legt den Vordruck S1 dem italienischen Frankreich für die Krankenversicherung anmelden kann. Krankenversicherungsträger vor, woraufhin Italien die Der Vordruck S1 muss dem Krankenversicherungsträger in Kosten für seine Gesundheitsversorgung übernimmt. Frankreich vorgelegt werden.

• Ein polnischer Arbeitnehmer nimmt eine Arbeitsstelle 6. Information über Geldleistungen bei in Irland an. Seine Ehefrau, die nicht erwerbstätig ist, Pflegebedürftigkeit und seine Kinder bleiben in Polen. Der zuständige iri- sche Krankenversicherungsträger stellt ihm den Vordruck Der Vordruck S1 setzt den Krankenversicherungsträger S1 aus, der dann von seiner Ehefrau dem polnischen in Ihrem Wohnsitzland auch davon in Kenntnis, wenn Sie Krankenversicherungsträger für sie selbst und für die Kinder Geldleistungen wegen Pflegebedürftigkeit erhalten. Dies vorgelegt wird. Die Frage, ob diese Familienangehörigen könnte Auswirkungen auf Ihre Versorgungsansprüche Anspruch auf Gesundheitsversorgungsleistungen auf haben, da der Wert der Sachleistungen, die Sie in Ihrem Kosten des irischen Krankenversicherungsträgers haben, Wohnsitz- oder Aufenthaltsland erhalten, von diesen muss nach polnischem Recht entschieden werden. Geldleistungen abgezogen werden könnte. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass das Land, das den • Ein Arbeitnehmer wird von Malta nach Italien ent- Vordruck ausstellt (d. h. das Land, das alle Kosten für die sandt, bleibt aber in Malta versichert. Er nimmt seinen Gesundheitsversorgung trägt) nicht doppelt zahlt.

©Europäische Union

S1 DE Guideline | Lexipedia | Lexipedia