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SED R005 - Ersuchen um Einbehalt von nachzuzahlenden Beträgen

Dieses SED eröffnet den Geschäftsvorgang R_BUC_2 - Ausgleich von Überzahlungen mit nachzuzahlenden Beträgen. Es ist das Ersuchen um Ausgleich von nachzuzahlenden Rentenbeträgen und hat eine zweifache Funktion. Es kann als vorläufiges oder endgültiges Ersuchen verwendet werden und wird vom Fallinhaber ausgefüllt.

Vorläufiges Ersuchen: Es sollte immer dann verwendet werden, wenn der absendende Träger nachzuzahlende Beträge von einer beantragten, aber noch nicht gezahlten Rentenleistung in einem anderen Mitgliedstaat blockieren möchte und wenn der Träger bei Übersenden des Ersuchens keine bestätigten Einzelheiten zum überzahlten Betrag hat. In diesen Fällen müssen nicht alle Angaben vom absendenden Träger zur Verfügung gestellt werden, da ein endgültiges Ersuchen folgen wird.

Endgültiges Ersuchen: Es soll verwendet werden, wenn Sie tatsächlich von der Gegenpartei den Einbehalt von Überzahlungen und die Überweisung der entsprechenden Beträge an Sie anfordern. Wenn Sie es nach einem vorläufigen Ersuchen verwenden, stellen Sie sicher, dass Ihr endgültiges Ersuchen innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des R006 übersandt wird. Wenn nicht, muss der ersuchte Träger die nachzuzahlenden Beträge an den Kunden zahlen, und Sie müssen R_BUC_07 - Beitreibungsersuchen verwenden, um die Forderung beizutreiben.

In jedem Fall müssen Sie Informationen zur Person, zur Art des Ersuchens und zur Art der Rentenleistung erteilen, die überzahlt wurde. Bitte beachten Sie, dass Staatsangehörigkeit im Abschnitt 'Person' wiederholt werden kann, wenn die Person die doppelte Staatsangehörigkeit hat.

Der Abschnitt 'Person' ist wiederholbar. So erteilen Sie in Fällen von Leistungen an Hinterbliebene bitte getrennte Angaben zum Leistungsbezieher und zur verstorbenen versicherten Person. Dies wird der Gegenpartei bei der korrekten Zuordnung des Falls helfen.

Wenn das SED als endgültiges Ersuchen verwendet wird, müssen mehr

Informationen erteilt werden, damit der Empfänger den Einbehalt tatsächlich durchführen kann. Für das endgültige Ersuchen werden diese Abschnitte obligatorisch:

Überzahlungszeitraum. Beachten Sie, dass der Überzahlungszeitraum und der Zeitraum der nachzuzahlenden Beträge im R006 voneinander abweichen können, aber im Gegensatz zum R_BUC_01 ist dies nicht wichtig, da die durch innerstaatlichen Rechtsvorschriften auferlegten Einschränkungen nach Art. 72 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 nicht gelten.

Überzahlter Gesamtbetrag. Nur den gesamten Überzahlungs- und Nachzahlungsbetrag berücksichtigen. Sie müssen den monatlichen Betrag nicht berücksichtigen oder Monat für Monat vergleichen, da die durch die innerstaatlichen Rechtsvorschriften auferlegten Beschränkungen nach Art. 72 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 nicht gelten.

Bankverbindung. In diesem Abschnitt sind folgende Felder obligatorisch: IBAN, Name des Kontoinhabers, Zahlungsreferenz.

Dem R005 können Anhänge beigefügt werden.

Um den Inhalt und die Erläuterungen des SED R005 zu sehen, bitte hier klicken.