Wie unterrichte ich die Träger anderer Mitgliedstaaten über den Tod einer versicherten Person in einem laufenden Fall?
H_BUC_07_Subprozess: Meldung eines Todesfalls
Mit dem horizontalen Subprozess «Meldung eines Todesfalls» wird der Tod einer versicherten Person gemeldet, gestützt auf die allgemeinen Bestimmungen über die Zusammenarbeit gemäss Artikel 76 der Grundverordnung (EG) Nr. 883/2004 innerhalb eines bestehenden sektoriellen Falls. Der Subprozess wird verwendet, um die Träger anderer Mitgliedstaaten über Todesdatum und -ort einer Person zu informieren.
Gesetzliche Grundlage:
Grundverordnung (883/04)
SED
Artikel 76
H070 Meldung eines Todesfalls
Glossar relevanter, im H_BUC_07_Subprozess verwendeter Begriffe:
Akteur
Beschreibung
Auslösender Teilnehmer
Der auslösende Teilnehmer ist aktive Partei des Hauptprozesses, der den Geschäftsvorgang auslöst. Auslösender Teilnehmer ist ein Träger, der diese Rolle gemäss Hauptprozess übernehmen kann.
Weitere(r) Teilnehmer
Als weitere(r) Teilnehmer gelten alle anderen aktiven Teilnehmer des Hauptprozesses. Je nach Hauptprozess sind dies ein oder mehrere Träger.
Schritte:
Um einen Todesfall zu melden, übersenden Sie ein SED H070 – 'Meldung eines Todesfalls' an den/die andere(n) Teilnehmer und fügen etwaige Todesnachweise an. Der/die andere(n) Teilnehmer bearbeiten die Meldung lokal. In der Regel werden Sie keine spezifische Antwort auf Ihr H070 erhalten und der Geschäftsvorgang endet hier.
Besondere Voraussetzungen:
- Sie können das H070 nur einmal übersenden.
- Das H070 muss an alle anderen Teilnehmer des Geschäftsvorgangs übersandt werden.
Geschäftsvorgang:
Dem auslösenden Teilnehmer stehen folgende administrativen Subprozesse zur Verfügung:
Ich möchte ein bereits übersandtes SED für ungültig erklären (AD_BUC_06).
Ich möchte Angaben in einem bereits übersandten SED aktualisieren (AD_BUC_10).
Der auslösende Teilnehmer kann die Subprozesse «Ungültig» und «Aktualisierung» mehrmals verwenden.