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Koordinierung der Familienleistungen CH-EU: Der Kinderbonus in Deutschland / Neue Zuständigkeiten Kroatien

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Familienfragen

12. Mai 2021

Mitteilung über die Durchführung der Familienzulagen Nr. 41 Koordinierung der Familienleistungen CH-EU: Der Kinderbonus in Deutschland / Neue Zuständigkeiten Kroatien

Kinderbonus in Deutschland: In der Mitteilung Nr. 36 wurde bereits über den Kinderbonus orientiert, der in Deutschland im vergangen Jahr im Rahmen der Hilfsmassnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise ausgerichtet wurde. Auch 2021 wird erneut ein Kinderbonus als Einmalzahlung ausgerichtet. Dieser Zuschlag zum Kindergeld beträgt allerdings nicht mehr 300 Euro sondern nur noch 150 Euro pro Kind. Der Kinderbonus wird für alle Kinder, für die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld besteht, im Mai 2021 als Einmalzahlung ausbezahlt. In gewissen Fällen ist auch eine spätere Auszahlung möglich.

Der deutsche Kinderbonus ist wie derjenige des Vorjahres jeweils für den Monat der tatsächlichen Auszahlung zusammen mit dem Kindergeld für denselben Monat bei der Berechnung des schweizerischen Differenzbetrags zu berücksichtigen.

Kroatien: Zuständige Stelle für erstmalige Anträge und Informationsanfragen Seit Anfang 2021 sind alle regional für Familienleistungen zuständige Stellen für die Durchführung der EU-Koordinierungsverordnung zuständig.

Erstmalige Anträge oder Informationsanfragen von EU/EFTA- Staaten und der Schweiz sind neu bei folgender Stelle einzureichen:

Hrvatski zavod za mirovinsko osiguranje Središnja služba u Zagrebu A. Mihanovića 3

10000 Zagreb

Republic of Croatia

Das Zentralbüro der Kroatischen Rentenversicherungsanstalt wird die zuständige regionale Stelle ermitteln und dieser den Antrag bzw. das Ersuchen um Information weiterleiten. Die nachfolgende Korrespondenz erfolgt dann direkt mit der regionalen Stelle.

Für allfällige Fragen wenden Sie sich bitte an: international@bsv.admin.ch

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