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Internationaler Verfahrens- Leitfaden Familienleistungen

FB_BUC_02 - Zahlung von Familienleistungen an einen anderen Leistungsempfänger

Datum: 01/09/2019 Dokumentversion des Leitfadens: v4.2.0 Basiert auf: FB_BUC_02 Version 4.2.0 Gemeinsames Datenmodell Version 4.2.0

INHALT

FB_BUC_02 – Ausbuchung von Familienleistungen ............................................................................ 4 Wie wird dieser Geschäftsvorgang gestartet? .................................................................................... 5 Welches ist meine Rolle bei diesem elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten? ... 5 CO.1 Mit wem muss ich als Fallinhaber Daten austauschen? ......................................................... 5 CO2: Was muss ich als Fallinhaber machen? .................................................................................. 6 CP1: Was muss ich als Gegenpartei machen? ................................................................................. 6 BPMN-Diagramm für FB_BUC_02 ....................................................................................................... 7 In diesem Geschäftsvorgang verwendete Structured Electronic Documents (SED) ........................... 7 Horizontale Subprozesse ..................................................................................................................... 7 Administrative Subprozesse ................................................................................................................ 7

Leitfaden für EESSI-Geschäftsvorgang FB_BUC_02 – Ausbuchung von Familienleistungen 2

Dokumenthistorie:

Überarbeitung Datum Erstellt Kurzbeschreibung der Änderung durch V0.1 07/04/2017 Sekretariat Erster Entwurf zur Überprüfung der Ad-hoc- Gruppe Family Benefits vorgelegt. V0.2 08.05.2017 Sekretariat Umsetzung der Änderungen und Updates gemäss den Kommentaren der AHG. Version der Verwaltungskommission zur Überprüfung vorgelegt. V0.99 14.06.2017 Sekretariat Version der Verwaltungskommission zur Genehmigung vorgelegt. V1.0 10.07.2017 Sekretariat Durch die Verwaltungskommission genehmigte Version. Mit kleinen Formatierungs- und Klärungskorrekturen V4.1.0 02/10/2018 Sekretariat Anpassungen und Korrekturen, die sich auf die CDM-Version 4.1.0 beziehen. V4.2.0 01/09/2019 Sekretariat Anpassungen und Korrekturen, die sich auf die CDM-Version 4.1.0 beziehen

Leitfaden für EESSI-Geschäftsvorgang FB_BUC_02 – Ausbuchung von Familienleistungen 3

FB_BUC_02 – Auszahlung von Familienleistungen an Dritte

Beschreibung: Der Geschäftsvorgang FB_BUC_02 im Bereich Familienleistungen dient dazu, Informationen für die Umsetzung der Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der Gewährung von Familienleistungen mit befreiender Wirkung (Auszahlung an Dritte) auszutauschen.

Folgende Situation ist durch diesen Geschäftsvorgang gedeckt:

Eine Person (Antragsteller) nimmt Kontakt zum Träger des Mitgliedstaates auf, in dem das Kind (die Kinder) wohnhaft ist (sind) und ersucht den zuständigen Mitgliedstaat um Gewährung von Familienleistungen mit befreiender Wirkung. Der Antragsteller hat diese Möglichkeit, wenn die Person, die die Familienleistungen bezieht, diese nicht für den Unterhalt des Kindes (der Kinder) verwendet. Der Träger im Mitgliedstaat, in dem die Kinder wohnhaft sind, verwendet diesen Geschäftsvorgang, um den Träger des zuständigen Mitgliedstaates um die Gewährung von Familienleistungen mit befreiender Wirkung zu ersuchen. In diesem Fall soll der zuständige Träger ihn von seiner Pflicht befreien und die Leistungen an diejenige natürliche oder juristische Person überweisen, die tatsächlich für den Unterhalt der Kinder sorgt.

Dieser Geschäftsvorgang kann verwendet werden, wenn für die Person, die Familienleistungen bezieht, nicht die Gesetzesbestimmungen des Staates gelten, in dem die Familienmitglieder wohnen, sondern diejenigen eines anderen Staates. Auch kann der Geschäftsvorgang verwendet werden, wenn die Familienleistungen an eine Person ausgerichtet werden, die im gleichen Mitgliedstaat wohnt wie das Kind (die Kinder).

Gesetzliche Grundlage: Die gesetzliche Grundlage für diesen Geschäftsvorgang bildet Artikel 68a der Grundverordnung (EG) Nr. 883/2004.

Grundverordnung (EG) Nr. 883/2004 SED 68a F016 Ersuchen um Zahlung mit befreiender Wirkung  F017 Antwort auf Zahlung von Leistungen mit  befreiender Wirkung

Gemäss Beschluss Nr. F2 beantwortet ein Träger Auskunftsersuchen eines anderen Mitgliedstaates umgehend, in jedem Fall jedoch innerhalb folgender Frist: • innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Auskunftsersuchens.

Glossar relevanter, im FB_BUC_02 verwendeter Begriffe: Verwendeter Beschreibung Begriff

Fallinhaber Träger (zuständig für den Bereich Familienleistungen) des Mitgliedstaats, in dem das Kind (CO) lebt (die Kinder leben). Der Fallinhaber leitet auf Anfrage des Antragstellers den Vorgang zur Gewährung von Familienleistungen mit befreiender Wirkung ein.

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Gegenpartei Zuständiger Träger im entsprechenden Mitgliedstaat, der sich im Namen des Antragstellers (CP) um den Antrag auf Familienleistungen kümmert. Der zuständige Träger gewährt auf Antrag des Fallinhabers die Zahlung von Familienleistungen mit befreiender Wirkung Antragsteller Die Person, die der Ansicht ist, dass die Person, an die die Familienleistungen ausgerichtet werden, diese nicht für den Unterhalt der Kinder verwendet.

Wie wird dieser Geschäftsvorgang gestartet?

Zum besseren Verständnis des FB_BUC_02 haben wir eine Reihe von Fragen zusammengestellt, die Sie durch das Hauptszenario des Prozesses sowie durch mögliche Subszenarien oder Optionen führen, die bei jedem Schritt verfügbar sind. Stellen Sie sich die einzelnen Fragen und klicken Sie auf den Hyperlink, der Sie zur Antwort führt. Sie werden feststellen, dass Sie in einigen der Schritte zusätzliche horizontale und administrative Subprozesse verwenden können. Diese sind am Ende der Beschreibung des jeweiligen Schrittes aufgelistet. Welches ist meine Rolle bei diesem elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten?

Wenn Sie den für Familienleistungen zuständigen Träger im Mitgliedstaat vertreten, in dem das Kind lebt (in dem die Kinder wohnen), und Sie auf Ersuchen des Antragstellers den Vorgang zur Gewährung von Familienleistungen mit befreiender Wirkung einleiten müssen, sind Sie der Fallinhaber.

Ich bin der Fallinhaber (Schritt CO.1)

Wenn Sie den Träger im zuständigen Mitgliedstaat vertreten, der sich im Namen des Antragstellers um den Antrag auf Familienleistungen kümmert, und Sie auf Antrag des Fallinhabers die Zahlung von Familienleistungen mit befreiender Wirkung gewähren sollen, sind Sie die Gegenpartei.

Ich bin die Gegenpartei (Schritt CP.1)

CO.1 Mit wem muss ich als Fallinhaber Daten austauschen?

Als Fallinhaber wird Ihr erster Schritt sein, die Gegenpartei zu identifizieren, indem Sie den zuständigen Mitgliedstaat identifizieren, mit dem Sie Daten austauschen müssen. Danach identifizieren Sie den zuständigen Träger im Mitgliedstaat, mit dem Sie Daten austauschen möchten. Der Träger kann nur aus den Trägern ausgewählt werden, die für den Bereich Familienleistungen zuständig sind.

Den zuständigen Träger eines anderen Mitgliedstaates entnehmen Sie dem Trägerverzeichnis (Institution Repository IR). Dabei handelt es sich um ein elektronisches Verzeichnis aller aktuellen und früheren zuständigen Träger und Verbindungsstellen, die für die grenzüberschreitende Koordination von Sozialversicherungsangaben für den jeweiligen Mitgliedstaat verantwortlich sind oder waren.

Beachten Sie bitte, dass die Verbindungsstelle nur dann gewählt werden sollte, wenn Sie den korrekten zuständigen Träger im betreffenden Mitgliedstaat nicht ermitteln können oder wenn der Fall von der Verbindungsstelle bearbeitet wird. Leitfaden für EESSI-Geschäftsvorgang FB_BUC_02 – Ausbuchung von Familienleistungen 5

Zum Trägerverzeichnis gelangen Sie über diesen Link.

Ich habe die Gegenpartei ermittelt, mit der ich mich in Verbindung setzen muss (Schritt CO.2)

CO2: Was muss ich als Fallinhaber machen?

Sie füllen ein SED F016 – 'Ersuchen um Zahlung mit befreiender Wirkung' und übersenden es an die Gegenpartei(en). Daraufhin werden Sie in einem SED F017 – 'Antwort auf Zahlung von Leistungen mit befreiender Wirkung' darüber informiert, ob Ihr Ersuchen genehmigt oder abgelehnt wurde. Wird Ihr Ersuchen genehmigt, informiert Sie die Gegenpartei (geben die Gegenparteien) über den Beginn der Zahlung und den neuen Begünstigten. Wird Ihr Ersuchen abgelehnt, nennt die Gegenpartei (nennen die Gegenparteien) die Gründe für die Ablehnung sowie die gesetzliche Grundlage und macht gegebenenfalls zusätzliche Angaben. Damit ist der Fall abgeschlossen.

In dieser Phase stehen dem Fallinhaber folgende Subprozesse zur Verfügung: Ich möchte Ad-Hoc-Informationen austauschen, die nicht im Hauptprozess vorgesehen sind (H_BUC_01); Ich möchte den Wohnort einer Person ermitteln (H_BUC_02) Ich möchte eine Änderung der anwendbaren Gesetzgebung melden (H_BUC_03a) Ich möchte Informationen zur Änderung der anwendbaren Gesetzgebung einholen. (H_BUC_03b) Ich möchte eine persönliche Identifikationsnummer austauschen (H_BUC_05) Ich möchte über einen Todesfall in einem laufenden Fall informieren (H_BUC_07) Ich möchte einen Fall an einen anderen zuständigen Träger weiterleiten (AD_BUC_05) Ich möchte ein bereits übersandtes SED für ungültig erklären (AD_BUC_06) Ich möchte Angaben in einem bereits übersandten SED aktualisieren (AD_BUC_10) Ich möchte eine Erinnerung für angeforderte Informationen übersenden (AD_BUC_07) Ich möchte den Fall schliessen (AD_BUC_01)

CP1: Was muss ich als Gegenpartei machen?

Wenn Sie ein SED F016 – 'Ersuchen um Zahlung mit befreiender Wirkung' erhalten haben, müssen Sie dieses beantworten und ein SED F017 – 'Antwort auf Zahlung mit befreiender Wirkung' ausfüllen und angeben, ob der Antrag genehmigt oder abgelehnt wird. Wird das Ersuchen genehmigt, informieren Sie über den Beginn der Zahlung und den neuen Begünstigten. Wird das Ersuchen abgelehnt, nennen Sie die Gründe für die Ablehnung sowie die gesetzliche Grundlage und machen gegebenenfalls zusätzliche Angaben.

In dieser Phase stehen der Gegenpartei folgende Subprozesse zur Verfügung: Ich möchte Ad-Hoc-Informationen austauschen, die nicht im Hauptprozess vorgesehen sind (H_BUC_01); Ich möchte den Wohnort einer Person ermitteln (H_BUC_02) Ich möchte eine Änderung der anwendbaren Gesetzgebung melden (H_BUC_03a) Ich möchte Informationen zur Änderung der anwendbaren Gesetzgebung einholen. (H_BUC_03b) Ich möchte eine persönliche Identifikationsnummer austauschen (H_BUC_05) Ich möchte über einen Todesfall in einem laufenden Fall informieren (H_BUC_07) Ich möchte den Fall an einen anderen zuständigen Träger weiterleiten (AD_BUC_05) Ich möchte ein bereits übersandtes SED für ungültig erklären (AD_BUC_06) Ich möchte Angaben in einem bereits übersandten SED aktualisieren (AD_BUC_10)

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BPMN-Diagramm für FB_BUC_02

Klicken Sie hier, um das BPMN-Diagramm (die BPMN-Diagramme) für FB_BUC_02 zu öffnen.

In diesem Geschäftsvorgang verwendete Structured Electronic Documents (SED)

Für FB_BUC_02 werden die folgenden SED verwendet: • F016 – Ersuchen um Zahlung mit befreiender Wirkung • F017 – Antwort auf Zahlung von Leistungen mit befreiender Wirkung

Horizontale Subprozesse

In FB_BUC_02 werden die folgenden horizontalen Subprozesse verwendet: • H_BUC_01_Subprozess Austausch von Ad-hoc-Informationen • H_BUC_02_Subprozess Wohnort ermitteln, Meldung zu Wohnort • H_BUC_03a_Subprozess Änderung der anwendbaren Gesetzgebung, Meldung • H_BUC_03b_Subprozess Änderung der anwendbaren Gesetzgebung, Auskunftsersuchen • H_BUC_05_Subprozess Austausch einer persönlichen Identifikationsnummer • H_BUC_07_Subprozess Meldung eines Todesfalls

Administrative Subprozesse

In FB_BUC_02 werden die folgenden administrativen Subprozesse verwendet: • AD_BUC_01_Subprozess Fall abschliessen • AD_BUC_05_Subprozess Fall weiterleiten • AD_BUC_06_Subprozess SED für ungültig erklären • AD_BUC_07_Subprozess Erinnerung übersenden • AD_BUC_10_Subprozess SED aktualisieren Bei speziellen Situationen (Ausnahmefälle), die auf den elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten zurückzuführen sind, werden die folgenden Subprozesse verwendet, die in jeder Phase des Vorgangs verwendet werden können: • AD_BUC_11_Subprozess – Ausnahmefall • AD_BUC_12_Subprozess – Teilnehmer ändern

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