Lexipedia

ANGENOMMEN

Internationale Prozessrichtlinien Sektor Erholung

R_BUC_05 - Ersuchen um Informationen gemäß Artikel 76 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009

Datum: 01/09/2019 Version des Leitliniendokuments: v4.2.0 Basierend auf: R_BUC_05 Version 4.2.0 Gemeinsames Datenmodell Version 4.2.0

INHALTSVERZEICHNIS

R_BUC_05 - Anforderung von Informationen ......................................................................................... 4 Glossar der in R_BUC_05 verwendeten relevanten Begriffe: ................................................................. 4 Wie startet man dieses BUC? .................................................................................................................. 5 Welche Rolle spiele ich bei dem Informationsaustausch mit der Sozialversicherung, den ich durchführen muss? .................................................................................................................. 5 CO.1 Mit wem muss ich Informationen austauschen? ............................................................ 5 CO.2 Wie finde ich die richtige(n) Institution(en) für den Informationsaustausch? ............... 5 CO.3 Was muss ich als Fallverantwortlicher als nächstes tun? ............................................... 6 CP.1 Was muss ich als Gegenpartei tun? ................................................................................. 6 BPMN-Diagramm für das BUC ................................................................................................................. 7 Strukturierte elektronische Dokumente (SEDs), die im Prozess verwendet werden ............................. 7 Horizontale Teilprozesse ......................................................................................................................... 7 Administrative Teilprozesse .................................................................................................................... 7

Leitlinien für den EESSI Business Use Case R_BUC_05 - Ersuchen um Informationen gemäß Artikel 76 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 Datum: September 2019 Dokumentversion: 4.2.0 2

Geschichte des Dokuments:

Revision Datum Erstellt von Kurze Beschreibung der Änderungen V0.1 28/04/2017 Sekretariat Der erste Entwurf des Dokuments wurde der Ad-hoc-Gruppe "Erholung" zur Überprüfung vorgelegt. V0.2 06/06/2017 Sekretariat Umsetzung von Änderungen und Aktualisierungen im Anschluss an die Kommentare der AHG. V0.3 02/08/2017 Sekretariat Die Formatierungsschritte wurden umgesetzt. Version zur Überprüfung durch das AC eingereicht. V0.99 04/10/2017 Sekretariat Nach der Überprüfung durch das AC wurden Änderungen und Aktualisierungen vorgenommen. Die Version wurde dem AC zur Genehmigung vorgelegt. V1.0 27/10/2017 Sekretariat AC-geprüfte Version. V1.0.1 24/08/2018 Sekretariat Geringfügige textliche Aktualisierungen: - Durchführung von Patch-Änderungen, um auf die neue CDM-Version 4.1.0 zu verweisen; - In Schritt CO.3: Ersetzen Sie "Sobald Sie den Fall bearbeitet haben, sollten Sie ihn mit AD_BUC_01_Subprocess-Close Case schließen. Mit 'Dieser Business Use Case endet hier.'; - In CP.1 für den Teilprozess AD_BUC_07: Umformulierung von "...über die SED, die ich..." in "...über die SED (H001 oder X012), die ich..."; - Abschnitt Horizontaler Teilprozess: als Einzelsatz; - Abschnitt Administrative Teilprozesse: Satz Plural für AD_BUC_11 und AD_BUC_12 gemacht. V4.2.0 01/09/2019 Sekretariat Durchgeführte Patch-Änderungen, um auf die neue CDM-Version 4.2.0 zu verweisen

Leitlinien für den EESSI Business Use Case R_BUC_05 - Ersuchen um Informationen gemäß Artikel 76 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 Datum: September 2019 Dokumentversion: 4.2.0 3

R_BUC_05 - Anforderung von Informationen

Beschreibung: Diese BUC soll es einem Träger in einem Mitgliedstaat ermöglichen, Informationen von einem Träger in einem anderen Mitgliedstaat anzufordern, um ihm bei der Beitreibung seiner Forderung zu helfen. Die Informationen betreffen einen Schuldner (bei dem es sich um eine Person oder einen Arbeitgeber handeln kann), seinen Aufenthaltsort, seinen finanziellen Status oder sein Vermögen in dem anderen Mitgliedstaat. Sie können nur Informationen über festgestellte Forderungen anfordern. Wenn Sie einen Anspruch geltend machen wollen, sollten Sie eines der BUCs in einem anderen Bereich wie Pensionen, geltende Rechtsvorschriften oder horizontaler Bereich (wie H_BUC_01 Ad-hoc- Informationsaustausch) verwenden. Die Kriterien für die Übermittlung eines Antrags sind, dass es sich um eine Forderung handeln muss:  weniger als 5 Jahre alt und  mehr als 350 €, es sei denn, Sie haben mit dem anderen Mitgliedstaat etwas anderes vereinbart. (Gemäß Absatz 3 Buchstabe b) des Beschlusses H3 (geändert durch den Beschluss H7) ist der für die Bestimmung des anwendbaren Wechselkurses zwischen zwei Währungen zu berücksichtigende Zeitpunkt der: (b) im Falle eines Beitreibungsersuchens der Arbeitstag, der dem Tag unmittelbar vorausgeht, an dem die ersuchende Partei das erste Beitreibungsersuchen übermittelt hat. ) Die 5-Jahres-Frist berechnet sich entweder ab dem Datum, an dem die Forderung festgestellt wurde, oder, wenn die Forderung angefochten wird, ab dem Datum, an dem die Forderung oder die überarbeitete Forderung bestätigt wurde. Sie müssen für jedes neue Auskunftsersuchen ein neues R_BUC_05 verwenden. Rechtsgrundlage: Die Rechtsgrundlage von R_BUC_05 liegt in Artikel 76 der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009. In der folgenden Tabelle sind die in diesem BUC verwendeten SEDs aufgeführt und die Artikel dokumentiert, die die Rechtsgrundlage für jede SED bilden: Durchführungsverordnung SED (987/2009) 76 R012 Ersuchen um Informationen  R014 Antwort auf das  Auskunftsersuchen Anfrage/Antwor t-SEDs: ANTRAG SED ANTWORT SED R012 - Ersuchen um Informationen R014 - Antwort auf das Auskunftsersuchen

Glossar der in R_BUC_05 verwendeten relevanten Begriffe: Verwendeter Beschreibung Begriff

Eigentümer In diesem BUC ist der "Case Owner" der antragstellende Träger in einem Mitgliedstaat, der des Falles einen anderen Mitgliedstaat um Informationen ersucht, um die Beitreibung seiner Forderung zu unterstützen.

Leitlinien für den EESSI Business Use Case R_BUC_05 - Ersuchen um Informationen gemäß Artikel 76 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 Datum: September 2019 Dokumentversion: 4.2.0 4

Gegenpartei In diesem BUC ist der Geschäftspartner die ersuchte Einrichtung in dem anderen Mitgliedstaat, der das Auskunftsersuchen erhält. Wenn das Auskunftsersuchen von verschiedenen Mitgliedstaaten oder verschiedenen Trägern in einem Mitgliedstaat kommt, muss jeder eine eigene BUC haben. Daher gibt es immer nur einen Geschäftspartner in einer BUC. Schuldner Die Person oder der Arbeitgeber, die dem Einziehungsverfahren unterliegen.

Wie startet man dieses BUC?

Um Ihnen das Verständnis des R_BUC_05 zu erleichtern, haben wir eine Reihe von Fragen zusammengestellt, die Sie durch das Hauptszenario des Prozesses sowie durch mögliche Unterszenarien oder Optionen führen, die bei jedem Schritt auf dem Weg verfügbar sind. Stellen Sie sich jede Frage und klicken Sie auf einen der Hyperlinks, die Sie zur Antwort führen. Sie werden feststellen, dass Sie in einigen der Schritte die zusätzlichen horizontalen und administrativen Teilprozesse nutzen können. Diese werden am Ende der jeweiligen Schrittbeschreibung aufgeführt. Welche Rolle spiele ich bei dem von mir auszufüllenden Informationsaustausch der sozialen Sicherheit? Wenn Sie der antragstellende Träger in einem Mitgliedstaat sind, der einen Antrag auf Informationen stellt, sind Sie der "Case Owner". Mit wem muss ich Informationen austauschen? (Schritt CO.1)

Wenn Sie die ersuchte Einrichtung sind, die das Auskunftsersuchen erhält, sind Sie der Geschäftspartner. Was muss ich als Gegenpartei tun? (Schritt CP.1)

CO.1 Mit wem muss ich Informationen austauschen? Als Fallverantwortlicher besteht Ihr erster Schritt bei jedem neuen Informationsersuchen darin, den richtigen Mitgliedstaat zu ermitteln. Der zweite Schritt besteht darin, die relevante Institution innerhalb dieses Mitgliedstaats zu ermitteln. Dadurch wird die Gegenpartei definiert, mit der Sie arbeiten werden. Wie finde ich die richtige(n) Institution(en) für den Informationsaustausch? (Schritt CO. 2) Was muss ich als Fallverantwortlicher als nächstes tun? (Schritt CO. 3)

CO.2 Wie finde ich die richtige(n) Institution(en) für den Informationsaustausch? Um die zuständige(n) Einrichtung(en) in anderen Mitgliedstaaten zu ermitteln, müssen Sie das Institution Repository (IR) konsultieren. Die Datenbank enthält eine elektronische Aufzeichnung aller gegenwärtigen und früheren zuständigen Einrichtungen und Verbindungsstellen, die für die grenzüberschreitende Koordinierung von Informationen der sozialen Sicherheit in den jeweiligen Mitgliedstaaten zuständig sind oder waren. Bitte beachten Sie, dass die Verbindungsstelle nur dann gewählt werden sollte, wenn Sie nicht die richtige zuständige Einrichtung in dem jeweiligen Mitgliedstaat ermitteln können oder wenn der Fall von der Verbindungsstelle bearbeitet wird. Für den Zugriff auf die IR verwenden Sie bitte den folgenden Link. Was muss ich als Fallverantwortlicher als nächstes tun? (Schritt CO. 3) Leitlinien für den EESSI Business Use Case R_BUC_05 - Ersuchen um Informationen gemäß Artikel 76 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 Datum: September 2019 Dokumentversion: 4.2.0 5

CO.3 Was muss ich als Fallverantwortlicher als nächstes tun? Sobald Sie das richtige Institut ermittelt haben, müssen Sie einen SED R012 ("Request for information") ausfüllen und darauf achten, dass Sie alle erforderlichen Angaben machen. Schicken Sie dann den SED R012 (ggf. mit Anhängen) an den Geschäftspartner; Der Geschäftspartner sollte Ihnen daraufhin die SED R014 ("Antwort auf das Auskunftsersuchen") des Geschäftspartners zusenden. Der geschäftliche Anwendungsfall endet hier.

Teilprozessschritte, die dem Fallverantwortlichen in dieser Phase zur Verfügung stehen: Ich möchte die Informationen in der SED, die ich erhalten habe (AD_BUC_08), klarstellen; Ich möchte die Gegenpartei an meinen Antrag (AD_BUC_07) erinnern; Ich möchte die von mir gesendete SED (AD_BUC_06) für ungültig erklären. Sie können anschließend einen neuen SED senden. Ich möchte die in der von mir übermittelten SED (AD_BUC_10) enthaltenen Informationen aktualisieren; Ich möchte zusätzliche Informationen mit dem Geschäftspartner (H_BUC_01) austauschen; Ich möchte den Fall (AD_BUC_01) abschließen; Ich möchte einen abgeschlossenen Fall (AD_BUC_02) wieder eröffnen. Ich möchte den Fall an eine andere zuständige Institution in meinem Mitgliedstaat weiterleiten (AD_BUC_05);

CP.1 Was muss ich als Gegenpartei tun? Wenn Sie eine SED R012 ("Auskunftsersuchen") vom Fallinhaber erhalten, müssen Sie ein SED R014 ("Antwort auf das Auskunftsersuchen") ausfüllen und sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Angaben machen, und es dann einschließlich aller Anhänge an den Fallinhaber senden. Wenn Sie die angeforderten Informationen nicht bereitstellen können, füllen Sie den Abschnitt "Keine Angaben" aus. Sie können in dem dafür vorgesehenen Abschnitt zusätzliche Informationen angeben, um den Fallinhaber zu informieren. Der geschäftliche Anwendungsfall endet hier.

Teilprozessschritte, die der Gegenpartei in dieser Phase zur Verfügung stehen: Ich möchte die Informationen in der SED, die ich erhalten habe (AD_BUC_08), klarstellen; Ich möchte den Fallverantwortlichen an den von mir gesendeten SED (H001 oder X012) erinnern (AD_BUC_07); Ich möchte die von mir gesendete SED (AD_BUC_06) für ungültig erklären. Sie können anschließend einen neuen SED senden. Ich möchte die in der von mir übermittelten SED (AD_BUC_10) enthaltenen Informationen aktualisieren; Ich möchte zusätzliche Informationen mit dem Fallverantwortlichen (H_BUC_01) austauschen; Ich möchte den Fall (AD_BUC_01) abschließen; Ich möchte einen abgeschlossenen Fall (AD_BUC_02) wieder eröffnen. Ich möchte den Fall an eine andere zuständige Institution in meinem Mitgliedstaat weiterleiten (AD_BUC_05);

Leitlinien für den EESSI Business Use Case R_BUC_05 - Ersuchen um Informationen gemäß Artikel 76 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 Datum: September 2019 Dokumentversion: 4.2.0 6

BPMN-Diagramm für das BUC

Klicken Sie hier, um das/die BPMN-Diagramm(e) für R_BUC_05 zu öffnen.

Strukturierte elektronische Dokumente (SEDs), die im Prozess verwendet werden

Die folgenden SEDs werden in R_BUC_05 verwendet. Klicken Sie auf den Link, um Details zu erhalten:  R012 - Antrag auf Informationen  R014 - Antwort auf das Auskunftsersuchen

Horizontale Teilprozesse

Der folgende horizontale Teilprozess wird in R_BUC_05 verwendet:  H_BUC_01_Unterprozess: Ad-hoc-Austausch von Informationen

Administrative Teilprozesse

Die folgenden administrativen Teilprozesse werden in R_BUC_05 verwendet:  AD_BUC_01_Subprozess - Fall abschließen  AD_BUC_02_Subprozess - Fall wieder aufnehmen  AD_BUC_05_Subprozess - Vorwärtsfall  AD_BUC_06_Subprozess - SED ungültig machen  AD_BUC_07_Subprozess - Erinnerung  AD_BUC_08_Subprozess - Inhalt klären  AD_BUC_10_Subprozess - SED aktualisieren

Die folgenden Teilprozesse dienen der Abwicklung von außergewöhnlichen Geschäftsszenarien, die durch den Austausch von Sozialversicherungsinformationen in einer elektronischen Umgebung entstehen, und können an jedem Punkt des Prozesses eingesetzt werden:  AD_BUC_11_Subprozess - Business Exception  AD_BUC_12_Subprocess - Wechsel des Teilnehmers

Leitlinien für den EESSI Business Use Case R_BUC_05 - Ersuchen um Informationen gemäß Artikel 76 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 Datum: September 2019 Dokumentversion: 4.2.0 7

R_BUC_05_de | Lexipedia | Lexipedia