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Internationale Prozessrichtlinien Horizontaler Sektor
H_BUC_07 Mitteilung des Todes
Datum: 01/09/2019 Version des Leitliniendokuments: v4.2.0 Basierend auf: H_BUC_07 Version 4.2.0 CDM Version 4.2.0
INHALTSVERZEICHNIS
H_BUC_07 - Mitteilung des Todes........................................................................................................... 4 Wie startet man diesen BUC? ................................................................................................................. 4 CO.1 Mit wem muss ich Informationen austauschen? ............................................................ 5 CO.2 Wie finde ich die richtige(n) Institution(en) für den Informationsaustausch? ............... 5 CO.3 Wie versende ich eine "Todesanzeige" SED H070?......................................................... 5 CO.4 Wie gehe ich vor, nachdem ich alle Todesanzeigen abgeschickt habe? ......................... 5 CP.1 Was muss ich tun, wenn ich die SED H070 erhalten habe?............................................. 5 BPMN-Diagramm für H_BUC_07 ............................................................................................................. 6 Im Verfahren verwendetes strukturiertes elektronisches Dokument (SED)........................................... 6 Horizontale Teilprozesse ......................................................................................................................... 6 Administrative Teilprozesse .................................................................................................................... 6
Leitlinien für den EESSI Business Use Case H_BUC_07 - Benachrichtigung über den Tod 2
Versionen des Dokuments:
Revision Datum Erstellt von Kurze Beschreibung der Änderungen V0.1 11/07/2017 Sekretariat Der erste Entwurf des Dokuments wird der horizontalen Ad-hoc-Gruppe zur Überprüfung vorgelegt V0.2 01/09/2017 Sekretariat Umsetzung von Änderungen und Aktualisierungen im Anschluss an die Kommentare der AHG. Version zur Überprüfung durch das AC vorgelegt. V0.99 10/10/2017 Sekretariat Nach der Überprüfung durch die VK wurden Änderungen und Aktualisierungen vorgenommen. Die Version wurde die VK zur Genehmigung vorgelegt. V1.0 27/10/2017 Sekretariat Von der VK genehmigte Version. V4.1.0 28/09/2018 Sekretariat Durchführung von Patch-Änderungen, um auf die neue CDM-Version 4.1.0 zu verweisen. V 4.2.0 01/09/2019 Sekretariat Durchgeführte Patch-Änderungen, um auf die neue CDM-Version 4.2.0 zu verweisen
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H_BUC_07 - Mitteilung des Todes
Beschreibung: H_BUC_07 ist ein Geschäftsprozess, der dazu dient, die zuständige Institution eines anderen Mitgliedstaates über den Tod einer Person zu informieren.
Rechtsgrundlage: Die Rechtsgrundlage von H_BUC_07 liegt in den allgemeinen Anforderungen an die Zusammenarbeit, wie sie in Artikel. 76 der Grundverordnung (EG) Nr. 883/2004. Die folgende Tabelle spezifiziert die in diesem Business Use Case (BUC) verwendete SED und dokumentiert den Artikel, der die Rechtsgrundlage dafür bildet:
Grundverordnung Nr. 883/04 SED Art. 76 H070 Benachrichtigung über den Tod Glossar der im H_BUC_07 verwendeten relevanten Begriffe: Verwendeter Beschreibung Begriff
Case Owner In diesem BUC ist der "Case Owner" der Träger, der eine Todesanzeige an den zuständigen Träger in einem anderen Mitgliedstaat sendet, der der/die Geschäftspartner ist/sind. In den meisten Fällen ist der "Case Owner" ein Träger im Wohnsitzland. Counterpary, In diesem BUC ist (sind) die Counterparty(ies) die zuständige(n) Institution(en) in Counterparties dem (den) anderen Mitgliedstaat(en), der (die) die Todesanzeige erhält (erhalten).
Wie startet man diesen BUC?
Um Ihnen das Verständnis des H_BUC_07 zu erleichtern, haben wir eine Reihe von Fragen zusammengestellt, die Sie durch das Hauptszenario des Prozesses sowie durch mögliche Unterszenarien oder Optionen führen, die bei jedem Schritt auf dem Weg verfügbar sind. Stellen Sie sich jede Frage und klicken Sie auf einen der Hyperlinks, die Sie zur Antwort führen. Sie werden feststellen, dass in einigen der Schritte, in denen die Verwendung zusätzlicher administrativer Unterprozesse zulässig ist, diese unter der Schrittbeschreibung aufgeführt sind. Welche Rolle spiele ich bei dem Informationsaustausch mit der Sozialversicherung, den ich durchführen muss? Wenn Sie die zuständige Institution eines Mitgliedstaates sind, die die zuständige(n) Institution(en) in anderen Mitgliedstaaten über den Tod einer Person informiert, wird Ihre Rolle als "Case Owner" definiert. Ich bin der Fallverantwortliche (Schritt CO.1).
Wenn Sie die zuständige Institution sind, die eine "Todesanzeige" SED H070 von einer zuständigen Institution eines anderen Mitgliedstaates erhalten hat, wird Ihre Rolle als definiert. Ich bin die Counterparty (Schritt CP.1).
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CO.1 Mit wem muss ich Informationen austauschen? Als Fallverantwortlicher besteht Ihr erster Schritt bei jedem neuen Informationsaustausch darin, den zuständigen Mitgliedstaat oder die zuständigen Mitgliedstaaten zu ermitteln, mit denen Sie Informationen austauschen müssen. Der zweite Schritt besteht darin, die relevanten Institutionen in diesen Mitgliedstaaten zu identifizieren, die für die Informationen, die Sie übermitteln möchten, zuständig sind. In diesem Business Use Case kann die Einrichtung oder können die Einrichtungen aus allen Bereichen der sozialen Sicherheit gewählt werden. Durch diese Aktivität wird die Counterparty bzw. werden die Counterparties definiert, mit denen Sie bei der Informationsbeschaffung zusammenarbeiten werden. Ich muss die Counterparty oder die Counterparties identifizieren (Schritt CO. 2). Ich habe die (en) ermittelt, die ich kontaktieren muss (Schritt CO. 3).
CO.2 Wie finde ich die richtige(n) Institution(en) für den Informationsaustausch? Um die zuständige(n) Einrichtung(en) eines anderen Mitgliedstaates zu ermitteln, müssen Sie das Institution Repository (IR) konsultieren. Die Datenbank enthält eine elektronische Auflistung aller gegenwärtigen und früheren zuständigen Einrichtungen und Verbindungsstellen, die für die grenzüberschreitende Koordinierung von Informationen der sozialen Sicherheit in den jeweiligen Mitgliedstaaten zuständig waren. Bitte beachten Sie, dass die Verbindungsstelle nur dann gewählt werden sollte, wenn es nicht möglich ist, die richtige zuständige Einrichtung in dem jeweiligen Mitgliedstaat zu ermitteln oder wenn der Fall von der Verbindungsstelle bearbeitet wird. Für den Zugriff auf die IR verwenden Sie bitte den folgenden Link. Ich habe nun die zuständige(n) Einrichtung(en) des/der Mitgliedstaats/Mitgliedstaaten ermittelt, die ich kontaktieren muss (Schritt CO. 3).
CO.3 Wie versende ich eine "Todesanzeige" SED H070? Füllen Sie die "Todesanzeige" SED H070 aus, indem Sie alle erforderlichen Angaben eintragen. Senden Sie anschließend die SED H070, einschließlich aller Anlagen, an alle identifizierten Counterpartiesen. Ich habe die SED H070 an alle Counterparties geschickt (Schritt CO. 4).
CO.4 Wie gehe ich vor, nachdem ich alle Todesanzeigen abgeschickt habe? Wenn Sie die Todesanzeige(n) versandt haben und keine weiteren Informationen übermitteln müssen, endet der Business Use Case hier. Teilprozessschritte, die dem Fallverantwortlichen in dieser Phase zur Verfügung stehen: Ich möchte einen weiteren Teilnehmer zu diesem Fall (AD_BUC_03) hinzufügen. Ich möchte einen Beteiligten aus diesem Fall (AD_BUC_04) entfernen. Ich möchte die gesendete SED H070 (AD_BUC_06) ungültig machen. Ich möchte die in der gesendeten SED H070 (AD_BUC_10) enthaltenen Informationen aktualisieren. Bitte beachten Sie, dass die Aktualisierungsfunktion mit Vorsicht verwendet werden sollte; bitte bedenken Sie die Konsequenzen für beide Parteien. Die Funktion SED aktualisieren sollte nur verwendet werden, wenn sie für die Bearbeitung des Falls entscheidend und notwendig ist.
CP.1 Was muss ich tun, wenn ich die SED H070 erhalten habe? Wenn Sie eine "Todesanzeige" SED H070 vom Fallverantwortlichen erhalten haben, können Sie diese nun prüfen, Ihre Zuständigkeit feststellen und gegebenenfalls die Informationen gemäß Ihren nationalen
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Vorschriften bearbeiten. Wenn keine weiteren Fragen auftauchen und alle relevanten Institutionen informiert sind, endet dieser Business Use Case hier. Sie können weitere Teilnehmer hinzufügen und den Fall an die zuständige Institution in Ihrem Mitgliedstaat weiterleiten. Wenn Sie feststellen, dass Sie nicht über ausreichende Informationen verfügen, um den Prozess weiter voranzutreiben, können Sie den Unterprozess "Ad-hoc-Informationsaustausch" H_BUC_01 verwenden.
Teilprozessschritte, die dem Geschäftspartner in dieser Phase zur Verfügung stehen: Ich möchte notwendige oder zusätzliche Informationen austauschen, die in der fallspezifischen SED (H_BUC_01) nicht vorgesehen sind. Ich möchte einen weiteren Teilnehmer zu diesem Fall (AD_BUC_03) hinzufügen. Ich möchte den Fall an eine andere Einrichtung in meinem Mitgliedstaat weiterleiten (AD_BUC_05).
BPMN-Diagramm für H_BUC_07
Klicken Sie hier, um das/die BPMN-Diagramm(e) für H_BUC_07 zu öffnen.
Im Prozess verwendetes strukturiertes elektronisches Dokument (SED)
Die folgende SED wird in H_BUC_07 verwendet: • SED H070 - Todesanzeige
Horizontal sub-processes
Der folgende horizontale Teilprozess wird in H_BUC_07 verwendet: • H_BUC_01_Subprozess - Ad-hoc-Informationsaustausch
Administrative Teilprozesse
Die folgenden administrativen Teilprozesse werden in H_BUC_07 verwendet: • AD_BUC_03_Subprozess - Teilnehmer hinzufügen • AD_BUC_04_Subprozess - Teilnehmer entfernen • AD_BUC_05_Subprozess - Vorwärtsfall • AD_BUC_06_Sub-process - SED ungültig machen • AD_BUC_10_Subprozess - SED aktualisieren Die folgenden Teilprozesse dienen der Abwicklung von außergewöhnlichen Geschäftsszenarien, die durch den Austausch von Sozialversicherungsinformationen in einer elektronischen Umgebung entstehen, und können an jedem Punkt des Prozesses eingesetzt werden: • AD_BUC_11_Subprozess - Business Exception • AD_BUC_12_Subprozess - Teilnehmer ändern
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