Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen
02.02.2022
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 449
Vorinformationen zur periodischen Posterhebung 2022 Mit dieser Mitteilung informieren wir Sie, dass im Jahr 2022 eine Posterhebung stattfinden wird. Diese Erhebung stützt sich auf die Rz 8006 und Rz 8009 des Kreisschreibens über die Übernahme der Post- taxen und Postgebühren in den Bereichen Brief- und Paketpost sowie Post-Zahlungsverkehr (KSPF) und soll periodisch durchgeführt werden.
Sie dient einerseits zur Ermittlung der Kosten des Postverkehrs bei den Ausgleichskassen, welcher ausschliesslich die anderen Sozialwerke (übertragene Aufgaben nach Art. 63 Abs. 4 AHVG) betrifft. Anderseits auch zur Ermittlung des Rückvergütungsbetrages der Frankaturkosten der Gemeinde- zweigstellen zuhanden der kantonalen Ausgleichkassen.
Die letzte Erhebung wurde im Jahr 2016 durchgeführt. Gemäss den Bestimmungen des KSPF soll sie periodisch erfolgen, weshalb wir in diesem Jahr die Erhebung zwingend durchführen. Wir präzisieren folgende Grundsätze:
a) Erhebungszeitraum Die Erhebung wird vom 1. April 2022 bis 30. Juni 2022 durchgeführt (vgl. Rz 8010 KSPF). Das Ergebnis ist bis Ende Juli 2022 auf die im Intranet AHV-IV zur Verfügung gestellten Formulare (Bereich „Gesicherte Anwendungen“) zu übertragen.
b) Übertragene Aufgaben nach Art. 63 Abs. 4 AHVG Die Ausgleichskassen müssen den Postverkehr, welcher andere Sozialwerke betrifft, separat (für jede übertragene Aufgabe) erheben (vgl. Rz 8009 KSPF). Sie haben die Möglichkeit, für sämtliche Sozial- werke eine gesamte Erhebung durchzuführen, wir verweisen hierzu auf Rz 8014 KSPF und bitten al- lenfalls um entsprechende Rückmeldung.
c) Gemeindezweigstellen Die kantonalen Ausgleichskassen melden uns zudem die Höhe der Portokosten ihrer Gemeinde- zweigstellen (Rz 6015 – Rz 6017 KSPF).
d) Ergebnis Die Erhebung wird über die gesicherte Anwendung der ZAS erfolgen. Das entsprechende Erhebungs- formular ist noch in Bearbeitung und wird zu gegebener Zeit aufgeschaltet. Wir werden Sie baldmöglichst in einer nächsten AHV-Mitteilung im Detail darüber informieren.
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Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 449
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Bundesamt für Sozialversicherungen, Bereich Aufsicht und Organisation Beatrix Guillet, Fachspezialistin, 058/464.07.43 – beatrix.guillet@bsv.admin.ch
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