Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld I nvalidenversicherung Confederaziun svizra
Vertrag zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF)
(BSV-Nr. 5104)
zwischen der
Schweizerischen Eidgenossenschaft
vertreten durch das
Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern
nachfolgend bezeichnet mit BSV
und
Epi-Suisse SchweizerischerVerein für Epilepsie
Seefeldstrasse 84, 8008 Zürich
betreffend
Finanzhilfe zur Förderung der Invalidenhilfe gemäss Art. 74 IVG
für die Jahre 2024-2027
1. Grundlagen und Ziele des Vertrages
1.1. Grundlagen
- Art. 74 und 75 IVG (Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 über die Invalidenver sicherung, SR 831.20) - Art. 108-110 IW (Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenver sicherung, SR 831.201) - Art. 101bis AHVG (Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters und Hinterlassenenversicherung, SR 831.10) - Art. 222 - 225 AHW (Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters und Hinterlassenenversicherung, SR 831.101) - Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (SuG; SR 616.1) - Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behinder tenhilfe, gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2024 - 2027 (KSBOB) - Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) - Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG; SR 151.1)
Das KSBOB 2024-2027 und die dem Vertrag beigefügten Anhänge bilden integ rierende Bestandteile dieses Vertrages.
1.2. Ziel und Gegenstand
Gemäss Art. 112c Abs. 2 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossen schaft vom 18. April 1999 unterstützt der Bund gesamtschweizerische Bestre bungen zu Gunsten Behinderter und Betagter. Er gewährt hierzu gestützt auf Art.
74 IVG sprachregional oder national tätigen gemeinnützigen privaten Organisati
onen Finanzhilfen an die Kosten der Durchführung von den in Art. 108bis IW und Art. 222 AHW näher umschriebenen Aufgaben. Der vorliegende öffentlich-recht liche Vertrag legt Art, Umfang, Qualität und Reporting der zu erbringenden Leis tungen sowie dessen Beitragsdach fest. Damit soll die fachgerechte, bedarfsori entierte und kostenbewusste Durchführung der in nachstehender Ziffer 3 aufge führten Leistungen durch die vertragsnehmende Dachorganisation (DOA/N) ge währleistet werden. Der Vertrag regelt die mit diesen Leistungen verbundenen Rechte und Pflichten zwischen dem BSV und der DOA/N. Wird ein Teil der vereinbarten Leistungen nicht durch die DO/VN selbst, sondern durch von ihr beauftragte Drittorganisatio nen erbracht, so haftet die DO/VN gegenüber dem BSV für deren Handlungen. Die DO/VN schliesst mit den Drittorganisationen (UVN) Unterverträge (UV) ab, die mit dem vorliegenden Vertrag und seinen Anhängen konform sind.
2. Die DO/VN
2.1 Kurzporträt (ausführliche Dokumentation siehe Anhang A)
Epi-Suisse ist die schweizerische Patientenorganisation, die sich für Erwachsene und Kinder mit Epilepsie sowie für deren Angehörige einsetzt. Als Non-Profit-Or ganisation setzt sie den Fokus auf die sozialen und psychosozialen Folgen und Anliegen und unterstützt, begleitet und beratet Betroffene und Angehörige mit ei nem breiten Dienstleistungsangebot. Damit will sie die Lebensqualität, die Selb ständigkeit und die gesellschaftliche Integration von Menschen mit Epilepsie ver bessern und die Betroffenen in Schule, Ausbildung, Beruf und Freizeit fördern. In
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der Öffentlichkeit und in nationalen Gremien vertritt sie die Anliegen von Men schen, die mit Epilepsie leben.
2.2 Leistungserbringer
Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt die DOA/N, dass sie die in Kap. 2 KSBOB festgelegten Kriterien zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erfüllt. Die in Ziffer 3 aufgeführten Leistungen werden durch die DOA/N selbst erbracht oder durch Drittorganisationen, mit denen die DO/VN Unterverträge abgeschlos sen hat (Rz 2011-2014 KSBOB). Die DO/VN verpflichtet sich, Änderungen der Verhältnisse während der Vertragsperiode unverzüglich dem BSV zur Kenntnis zu bringen. Zugänge von UVN müssen dem BSV zur Genehmigung vorgelegt werden. Abgänge von UVN sind dem BSV zu begründen und Namensänderun gen mitzuteilen.
3. Leistungen der DO/VN
3.1 Leistungsbereiche
Die Leistungskategorien werden in folgende Gruppen eingeteilt, vgl. Anhang D und Kap. 3 KSBOB. Einzelspezifische Leistungen - (soziale) Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehöri gen Behindertennachweis gemäss Kap. 6 Gruppenspezifische Leistungen - Medien und Publikationen; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von In formationsmaterialien und Medien; Informations- und Dokumentationsstelle - Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» (mit und ohne Übernachtung) Behindertennachweis gemäss Kap. 6 - Kurse «Soziale Kontakte - Freizeit und Sport» (mit und ohne Übernachtung) Behindertennachweis gemäss Kap. 6 Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter LUFEB (nicht personenspezifisch): - Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit - Themenspezifische Grundlagenarbeit / Projekte Art. 74 IVG - Förderung der Selbsthilfe
Die Leistungen werden für folgende Zielgruppe erbracht: - Krankheitsbehinderte
3.2 Barrierefreiheit - E-Accessibility
Die Organisationen publizieren die Inhalte ihrer Leistungen auf ihrer Internetseite, in ihren digitalen Medien oder ihren Printmedien. Dabei ist ein inhaltlicher und technisch barrierefreier Zugang sicher zu stellen, insbesondere auch für die Ziel- gruppe/n gemäss Fachkonzept (z. B. mittels einfacher und leichter Sprache, leicht lesbar usw.).
3.3 Qualitative Vorgaben
Die DOA/N garantiert, dass alle in Ziffer 3.1 aufgeführten und in den Fachkon zepten detailliert umschriebenen Leistungen in professioneller Qualität,
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LAa.
zweckmässig, effektiv und wirtschaftlich für Behinderte im Sinne des KSBOB er bracht werden. Mit der Vertragsunterzeichnung bestätigt die DO/VN, dass sie die im Anhang E festgehaltenen qualitativen Bedingungen erfüllt und einhält.
3.4 Leistungskoordination
Die DO/VN verpflichtet sich, die Leistungen einerseits mit den UVN im eigenen Vertrag, andererseits mit anderen DO/VN aufeinander abzustimmen und Syner gien bestmöglich zu nutzen.
4. Leistungen der IV/AHV
4.1 IV/AHV-Beitrag an die Leistungen nach Ziffer 3
Pro Vertragsjahr können Leistungen bis zum maximalen IV/AHV-Beitrag pro Leistungskategorie mit dem BSV abgerechnet werden, vorbehalten bleiben Kom pensationen gemäss Kap. 3.6 KSBOB. Am Ende der Vertragsperiode rechnet das BSV die effektiv erbrachten Leistungen mit den entsprechenden IV/AHV- Beiträgen pro Leistungskategorie mit der DO/VN ab, vgl. Anhang D des vorlie genden Vertrags. Die bei Gesucheingang ermittelte Eigenleistungsfähigkeit gilt für die gesamte Dauer der Vertragsperiode für DO/VN und UVN und wird für die Festlegung des IV/AHV-Beitrages herangezogen. Die Berechnung der Eigenleistungsfähigkeit erfolgt mittels Festlegung des Kapitalsubstrats und des DB 4. Falls die Summe des geschlüsselten Kapitalsubstrates nach Art. 74 IVG die Vollkosten des Betrie bes Art. 74 IVG um das Eineinhalbfache übersteigt, wird der IV/AHV-Beitrag ge mäss Rz 1014 KSBOB gekürzt. Der IV/AHV-Beitrag (Beitragsdach gern. Anhang D) für die Vertragsperiode
2024 - 2027 beträgt pro Jahr
CHF 596'986.--
davon max. CHF 14’OOO.--für Leistungen nach Art. 101bis AHVG.
Der jährliche IV/AHV-Beitrag wird in zwei Akontozahlungen, jeweils im März und September durch die ZAS an die DOA/N überwiesen. Die Höhe der Akontozah lungen beträgt grundsätzlich 50 % des jährlichen IV/AHV-Beitrages. Der IV/AHV-Beitrag für die nicht personenspezifischen Leistungen «Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit» darf 5 % des Gesamtbeitrages (=100 %) nicht übersteigen (Rz 3010 KSBOB). Der IV/AHV-Beitrag darf nicht abgetreten werden.
4.2 Entschädigung Dachorganisation (DO-Entschädigung)
Die DO-Entschädigung gemäss KSBOB wird für die Konsolidierungsarbeiten der DO/VN für das Reporting und für die Umsetzung und Durchsetzung der Vorga ben des KSBOB bei den UVN ausgerichtet und jährlich ausbezahlt. Die DO- Entschädigung bleibt grundsätzlich für die gesamte Vertragsperiode 2024 - 2027 gleich und beläuft sich pro Jahr auf
CHF S’OOO.-
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5. Reporting
Spätestens bis 30.6. nach Abschluss eines Rechnungsjahres gemäss Rz 4019 KSBOB stellt die DO/VN dem BSV sämtliche Unterlagen vollständig via BSV- Erfassungsmappe zur Verfügung. Diese sind gemäss Rz 4012 und 4014 KSBOB insbesondere: - Organisationsdaten (VZÄ etc.) - Kosten-ZLeistungsrechnung (KLR) DO/VN und UVN - Klienten-ZLeistungsstatistik (KLS) DO/VN und UVN - Selbsteinschätzung der Leistung (Realisiertes Arbeitsprogramm) - Fortschreibungstabelle DO/VN und UVN - Vollständigkeitserklärung DO/VN - Liste wirtschaftliche Verbindungen
Von jeder Organisation müssen zusätzlich folgende Daten elektronisch zur Verfü gung gestellt werden: - Jahres- und/oder Geschäftsbericht - Unterzeichneter Revisionsbericht (Testat, Bilanz, Erfolgsrechnung und An hang) oder Bericht der Kontrollstelle - Vollständigkeitserklärung (diejenigen der UVN sind bei der DO/VN abgelegt)
Für die Mitfinanzierung von Projekten im Rahmen der themenspezifischen Grundlagenarbeit (LUFEB), welche Vollkosten von mehr als CHF 100‘000 auslö sen, muss ein separates Projektgesuch zwingend vor Projektbeginn eingereicht werden. Das BSV entscheidet nach Möglichkeit innert 60 Tagen über die Mitfi nanzierung durch die IV. Die Projektgesuche können auf der Internetseite des BSV heruntergeladen werden.
6. Nachweis der Leistungserbringung
Für die in Ziffer 3.1 aufgeführten Leistungskategorien mit dem Hinweis «Behin dertennachweis» muss die DO/VN dem BSV jederzeit bei Bedarf nachweisen, dass die mit dem BSV abgerechneten Leistungen nur an berechtigte Leistungs beziehende gemäss Kap. 1.3 KSBOB erbracht wurden (Rz 1021 KSBOB). Die DO/VN erbringt den Nachweis wie folgt: Pro Leistungskategorie und Berichtsjahr wird eine Exceltabelle mit Namen, Vor namen, Geburtsdatum (TT, MM, JJJJ) geführt. Alternativ kann im Dossier der behinderten Person eine Kopie der Verfügung über die IV-Massnahme oder Geldleistung abgelegt werden. Bei einer Früherfas sung ist deren Meldung festzuhalten und nachzuweisen. Das Verfahren wird im Einzelfall mit der DO/VN festgelegt. Für Tageskurse und Treffpunkte ist kein Nachweis erforderlich.
7. Auskunftspflicht
Die DO/VN und UVN erteilen dem BSV oder vom BSV bezeichneten Drittperso nen gemäss Rz 4005 KSBOB alle erforderlichen Auskünfte im Zusammenhang mit dem Vertrag und gewährt Einsicht in die relevanten Akten und den Zutritt an Ort und Stelle.
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8. Sanktionsmassnahmen und Vertragsauflösung
Ist für die DO/VN absehbar, dass sie die vertraglich festgelegten Ziele und Bedin gungen nicht vertragsgemäss erfüllen kann, muss sie unverzüglich dem BSV schriftlich die Situation mit einem Vorgehensvorschlag unterbreiten (Rz 4008 KSBOB). Verletzt die DO/VN ihre Auskunftspflicht, kann das BSV die Ausrich tung von Finanzhilfen ablehnen oder die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 40 SuG zurückfordern (Rz 4009 KSBOB). Erwirkte die DO/VN die Finanzhilfe unter Verletzung von Rechtsvorschriften oder aufgrund eines unrichtigen oder unvollständigen Sachverhaltes, kann das BSV jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Mit dem Rücktritt fordert das BSV die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 30 f. SuG zurück. Werden die im Zusam menhang mit der Überprüfung der Einhaltung der Vertragsbestimmungen ver langten Daten und Informationen trotz gewährter Nachfrist nicht, unvollständig oder unkorrekt eingereicht oder bestehen anderweitig begründete Zweifel an der Vertragserfüllung, kann das BSV Akontozahlungen so lange zurückbehalten oder kürzen, bis die Daten und Informationen in hinreichender Qualität vorliegen und verarbeitet werden können bzw. für das BSV die Sicherheit besteht, dass ein ver tragskonformer Zustand hergestellt worden ist (Rz 4018 KSBOB).
9. Dauer, Änderungen, Kündigung, Governance
9.1 Dauer
Dieser Vertrag tritt mit vollständiger Unterzeichnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Er wird für vier Jahre abgeschlossen und dauert bis zum 31. Dezember 2027.
9.2 Änderungen
Änderungen des Vertrages werden schriftlich festgehalten und von beiden Ver tragsparteien unterzeichnet. Es besteht kein Anspruch auf eine Anpassung des Vertrages auf Grund einer Leistungserweiterung (zusätzliche oder neue Leis tung) oder auf Grund höherer Kosten einer Leistung.
9.3 Kündigung
Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner per 30. Juni oder 31. Dezember un ter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.
Wird der Vertrag nicht weitergeführt, ist ein Schlussabrechnungssaldo zu vergü ten und ein allfällig vorhandener Saldo aus geäufneten Überdeckungsreserven sowie zulasten von Art. 74 IVG gebildeten Rückstellungen oder Fonds dem BSV zurückzuerstatten.
9.4 Governance
Die finanzielle Unterstützung privater Organisationen durch die Invalidenversi cherung erfolgt im Hinblick auf ein gemeinsames Engagement zugunsten von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Artikel 74 IVG. Die Beiträge an die Organisationen und die daraus resultierenden Leistungen setzen eine direkte Beziehung zwischen der IV bzw. dem BSV und den subventi onierten Organisationen voraus. Diese Beziehung beruht auf den Grundsätzen der Good Governance und des gegenseitigen Vertrauens.
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Ul
Gute Zusammenarbeit bedeutet, dass Informationen ausgetauscht, Erfahrungen geteilt und beobachtete oder aufgetretene Probleme erörtert werden, um die Schwierigkeiten sowohl der Partnerorganisationen als auch der leistungsempfan genden Personen zu beheben.
10. Veröffentlichung des Vertrages
Das BSV veröffentlicht den vorliegenden Vertrag (inkl. sämtlicher Anhänge) in Anwendung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwal tung (Art. 9 Abs. 2, Öffentlichkeitsgesetz, SR 152.3) auf der Webseite des BSV. Zwecks Koordination kann es den Kantonen ebenfalls Auszüge betreffend Leis tungen oder Finanzen weiterleiten bzw. entsprechende Auswertungen erstellen.
11. Schlussbestimmungen
Für die Gültigkeit des vorliegenden Vertrages bleiben Beschlüsse von Volk, Par lament und Bundesrat vorbehalten. Vorliegender Vertrag ist in zwei Exemplaren ausgefertigt worden. Je ein unter zeichnetes Exemplar befindet sich beim BSV und bei der DOA/N.
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Bern, den 16. /O. ÏOZ7 Zürich, den Al.U-207^ Für das Für Bundesamt für Sozialversicherungen Epi Suisse Schweizerischer Verein für Epilepsie
f
Floria 1KDUU teinbächer, Vizedirektor Urs Sennhauser, Präsident
Thomas Bhendv Dominique Meier-Marty, Geschäftsführerin Bereichsleiter Controlling, Ressourcen und Subventionen
Anhang - Anhang A (Grundlagen der DO/VN) - Anhang B (Am VAF angeschlossene Organisationen) - Anhang C (Fachkonzepte) - Anhang D (Kompensationsgruppen und Mengengerüst) - Anhang E (Unterzeichnete Qualitative Bedingungen)
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Anhang A Grundlagen der VN
K Unterzeichnete Statuten der VN/DO vom 22. Mai 2021 [X] Zusammensetzung Vorstand vom 28. August 2023 Organigramm der Organisation (auch auf Website der DOA/N aufgeschaltet) vom Oktober 2023
K Aktueller Auszug Eintrag Handelsregister vom 16. November 2022
K ZEWO-Zertifikat gültig vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2025 ZEWO-Bericht vom 12. April 2021
Kl Leitbild genehmigt an der Vorstandssitzung vom 16. November 2005
K Dokument Steuerbefreiung vom 16. Oktober 2014
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Schweizerischer Verein für Epilepsie Association suisse de l'Epilepsie epi suisse Associazione svizzera per l'Epilessia
Statuten Epi-Suisse Die Epi-Suisse hat auch die Funktion einer Dachorganisation. Als solche ist sie im nichtmedizinischen Bereich Ansprechpartnerin für das Präambel Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Sie schliesst mit dem BSV einen Finanzhilfevertrag im Sinne von Art. Im Jahr 2014 fusionierten Epi-Suisse, Schweizerischer 74.1VG - private Behindertenhilfe - ab. Verein für Epilepsie, mit ParEpi, Schweizerische Vereinigung der Eltern epilepsiekranker Kinder. Der gut Die Epi-Suisse ist Mitglied des International Bureau eingeführte Name "ParEpi - die Elternorganisation von for Epilepsy (IBE) und vertritt als solche die Schweiz. Epi-Suisse" wird im Rahmen der Aktivitäten von Epi- Die Epi-Suisse arbeitet mit der Schweizerischen Suisse weitergeführt. Epilepsie-Liga und anderen Organisationen zusammen, die die Vereinszwecke fördern. Die Epi-Suisse kann als Dachorganisation I. Name, Sitz und Zweck Finanzhilfen des BSV an Untervertragsnehmer Art. 1 Mit dem Namen Epi-Suisse Schweizerischer weitergeben. Rechtsgrundlage ist das Kreisschreiben Verein für Epilepsie, Epi-Suisse Association Suisse de über die Beiträge an Organisationen der privaten l'Epilepsie, Epi-Suisse Associazione Svizzera per Behindertenhilfe (KSBOB). l'Epilessia, Epi-Suisse Associaziun Svizra per epilepsia, Epi-Suisse Swiss Epilepsy Association, besteht ein Verein gemäss Art. 60ff ZGB. II. Mitgliedschaft Der Verein hat seinen Sitz am Ort, an dem die Art. 3 Die Mitgliedschaft können Privatpersonen oder Geschäftsstelle geführt wird. Er ist politisch unabhängig juristische Personen des privaten oder öffentlichen und konfessionell neutral. 1 Rechts erwerben, welche die Ziele von Epi-Suisse unterstützen. Epi-Suisse ist ausschliesslich gemeinnützig tätig, die Organisation verfolgt keine kommerziellen Zwecke und Epi-Suisse kennt drei Arten von Mitgliedschaften: erstrebt keinen Gewinn. Die Leistungen des Vereins werden unabhängig von einer Mitgliedschaft erbracht. ■ Einzelmitgliedschaft: Einzelpersonen, Paare und Familien können je eine Mitgliedschaft begründen. Kollektivmitgliedschaft: Juristische Personen Art. 2 Epi-Suisse unterstützt und fördert durch begründen eine Kollektivmitgliedschaft. geeignete Massnahmen Gönnermitgliedschaft: Privatpersonen können durch eine Gönnermitgliedschaft Epi-Suisse solidarisch • die Verbesserung der Lebensqualität von Personen unterstützen. mit Epilepsie, insbesondere durch Verbesserung der Kenntnisse der psychosozialen Aspekte der Die Mitgliederbeiträge der verschiedenen Kategorien Epilepsie. können unterschiedlich hoch sein. • die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung der Betroffenen und deren Integration in das gesellschaftliche Umfeld. Art. 4 Erwerb der Mitgliedschaft: • die Förderung der Betroffenen in Schule, Ausbildung, Aufnahmegesuche für eine Mitgliedschaft sind an die Alltag und Beruf. Geschäftsstelle zu richten. Über die Aufnahme von ■ die Förderung von Kontakten zwischen interessierten Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Ein Recht auf Personen zur gegenseitigen Unterstützung und zum Aufnahme besteht nicht. Erfahrungsaustausch in regionalen Gruppen in allen Landesteilen. • die Erbringung von Dienstleistungen für Betroffene Art. 5 Die Mitgliedschaft erlischt durch: und Angehörige aller Altersklassen. ■ die Information und Sensibilisierung einer breiten Austritt mittels schriftlicher Erklärung auf Ende des Öffentlichkeit über Epilepsie sowie die Förderung des Kalenderjahres Verständnisses für Epilepsie und deren Folgen für die Nach zwei Jahren, in denen ohne Nachricht die Betroffenen. Mitgliederrechnung nicht bezahlt wurde • die Vertretung der psychosozialen Epilepsie-Belange * Tod der natürlichen und Auflösung der juristischen gegenüber nationalen und internationalen Person Organisationen. ■ Ausschluss ■ die Pflege von Kontakten mit anderen nationalen und internationalen Organisationen sowie Der Vorstand kann ohne Angabe von Gründen Mitglieder Fachgesellschaften. ausschliessen. Gegen einen Ausschlussentscheid kann das betroffene Mitglied an die nächste
Schweizerischer Verein für Epilepsie Association suisse de ('Epilepsie epi suisse Associazione svizzera per l’Epilessia
Generalversammlung rekurrieren. Diese entscheidet die Wahl der Revisionsstelle endgültig. Bis zum endgültigen Entscheid ruhen die » die Änderung der Statuten Mitgliederrechte. Festsetzung der Mitgliederbeiträge Ausgeschiedene und ausgeschlossene Mitglieder die Beschussfassung über weitere vom Vorstand bleiben den Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr überwiesene oder von Mitgliedern beantragte geschuldet. Geschäfte
Art. 12 Traktandierungsanträge zuhanden der III. Finanzen Generalversammlung aus dem Kreis der Mitglieder müssen mindestens 6 Wochen vor der Art. 6 Die Einnahmen des Vereins setzen sich Generalversammlung an die Geschäftsstelle eingereicht zusammen aus: werden. Die Einladung zu den Generalversammlungen erfolgt mindestens 14 Tage vorher schriftlich durch die • den Jahresbeiträgen der Mitglieder Geschäftsstelle und den/die Präsidenten/Präsidentin • Finanzhilfen des Bundesamtes für oder Vizepräsidenten/in unter Angabe der Sozialversicherungen (BSV) Traktanden. Einladungen per E-Mail sind gültig. Die ■ den Beiträgen der öffentlichen Hand, Stiftungen, Generalversammlung kann nur über traktandierte Organisationen und Firmen Geschäfte entscheiden. • Spenden, Schenkungen und Legaten ■ Ertrag aus eigenen Dienstleistungen Art. 13 Die ausserordentliche Generalversammlung wird einberufen auf Beschluss des Vorstandes oder auf Art. 7 Die Mitgliederbeiträge werden an der schriftliches Begehren unter Angaben der Traktanden Generalversammlung festgelegt und sind bis zum 30. von mindestens eines Fünftels der Mitgliedern. Sie hat Juni eines jeden Jahres zu bezahlen. spätesten zwei Monate nach Eintreffen des Begehrens stattzufinden. Der jährliche Mitgliederbeitrag für Einzel- und Kollektivmitgliede beträgt mindestens CHF 50.00. Art. 14 Aus jeder Mitgliedschaft ergibt sich ein Stimmrecht. Art. 8 Für Verbindlichkeiten der Epi-Suisse haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die Haftung der Art. 15 Bei Wahlen und Beschlüssen wird offen einzelnen Mitglieder ist ausgeschlossen. abgestimmt, sofern nicht durch Antrag eine geheime Abstimmung verlangt und beschlossen wird. Die Art. 9 Als Rechnungs- und Vereinsjahr gilt das Beschlüsse werden mit dem einfachen Mehr der Kalenderjahr. anwesenden Stimmberechtigten gefasst, ungültige Stimmen und Enthaltungen zählen nicht. Für Statutenänderungen ist ein qualifiziertes Mehr von IV. Organisation zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Art. 10 Die Organe von Epi-Suisse sind: Art. 16 Die Generalversammlung kann auch schriftlich oder online abgehalten werden, wobei sichergestellt sein ■ die Generalversammlung muss, dass alle Mitglieder nur einmal abstimmen sowie • der Vorstand alle Fristen und Informationspflichten durch den Verein • die Geschäftsstelle erfüllt sind. • die Revisionsstelle Der Vorstand entscheidet, ob die Versammlung vor Ort, online oder schriftlich durchgeführt wird. Generalversammlung Vorstand Art. 11 Die Generalversammlung ist das oberste Organ Art. 17 Der Vorstand setzt sich zusammen aus: des Vereins. Sie findet mindestens einmal jährlich statt und hat folgende Aufgaben und Kompetenzen: dem Präsidenten/ der Präsidentin dem Vizepräsidenten/ der Vizepräsidentin • Genehmigung des Protokolls der letzten einem Vorstandsmitglied der Schweizerischen Generalversammlung, Abnahme des Epilepsie-Liga Jahresberichtes des Vorstands ■ einer Vertretung der Anliegen von Kindern und • Genehmigung der Jahresrechnung nach Angehörigen (Elternvertretung) Kenntnisnahme des Revisionsberichtes weiteren Mitgliedern, insbesondere eines Vertreters • Entlastung des Vorstands für erwachsene Betroffene • die Wahl der Vorstandsmitglieder auf Antrag des Vorstandes • die Wahl des Präsidenten/der Präsidentin
Schweizerischer Verein für Epilepsie Association suisse de ('Epilepsie epi suisse Associazione svizzera per l'Epilessia
Auch Elternvertreter oder Vertreter erwachsener Vorstandes. Die Geschäftsführung nimmt mit beratender Betroffener können sich um das Amt des Präsidenten Stimme an den Vorstandssitzungen teil. oder Vizepräsidenten bewerben Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Führung der Geschäftsstelle im Rahmen des Stellenbeschriebs Der Vorstand besteht aus mind. 5 und maximal 9 und unter Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen und Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstandes sind Reglemente (Kompetenzreglement, Personalreglement, ehrenamtlich tätig und haben grundsätzlich nur Anspruch usw.) auf Entschädigung ihrer effektiven Spesen und Barauslagen. Für besondere Leistungen einzelner Revisionsstelle Vorstandsmitglieder kann eine angemessene Art. 22 Die Revisionsstelle besteht aus zwei Entschädigung ausgerichtet werden. Amtierende unabhängigen, fachlich kompetenten Revisoren oder Vorstandsmitglieder sind von der Bezahlung des einem fachlich anerkannten Treuhandbüro. Die Mitgliederbeitrags befreit. Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist Der Vorstand konstituiert sich selbst mit Ausnahme des zulässig. Präsidenten/ der Präsidentin. Art. 23 Die Revisionsstelle prüft die Bilanz und Art. 18 Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre. Die Betriebsrechnung nach Swiss GAAP Fer 21. Sie erstattet Vorstandsmitglieder sind wieder wählbar. dem Vorstand zuhanden der Generalversammlung Bericht. Art. 19 Der Präsident/ die Präsidentin beruft den Vorstand ein, so oft es die Geschäfte erfordern oder ein V. Auflösung Drittel der Vorstandsmitglieder dies verlangt. Art. 24 Der Beschluss über die Auflösung der Epi- Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung Suisse benötigt die Zustimmung von mindestens zwei verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Dritteln aller an einer ordentlichen oder Korrespondenzweg (auch E-Mail) gültig. ausserordentlichen Generalversammlung anwesenden Art. 20 Die Aufgaben und Kompetenzen des Stimmberechtigten. Bei einer Auflösung des Vereins fällt Vorstandes sind: das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation mit Sitz in der Schweiz welche den gleichen ■ die Vertretung des Vereines nach aussen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des ■ Erfüllung des Vereinszwecks und Durchführung der Vereinsvermögens unter den Mitgliedern (natürliche ihm von der Generalversammlung übertragenen Personen) ist ausgeschlossen. Aufgaben Die vorliegenden Statuten wurden anlässlich der ■ Besetzen der Stelle der Geschäftsführerin/des Gründungsversammlung vom Geschäftsführers, Aufsicht über deren Tätigkeit und 2. Juli 2002 genehmigt und letztmals an der Erlass der entsprechenden Stellenbeschreibung Generalversammlung vom 22. Mai 2021 teilweise Beschlussfassung in allen Vereinsangelegenheiten, geändert bzw. ergänzt. die nicht ausdrücklich per Gesetz oder gemäss dieser Statuten einem anderen Organ vorbehalten sind • Über Geschäfte, die den Finanzhilfevertrag mit dem BSV betreffen, entscheidet der Vorstand Zürich, 22. Mai 2021 ■ Regelung der Unterschriftenberechtigung und Erlass der notwendigen Weisungen und Reglemente. Es gilt / der Grundsatz der kollektiven Zeichnungsberechtigung Urs Sennhauser Dominique Meier • Übertragung bestimmter Aufgaben an einzelne Geschäftsführung Präsident Vorstandsmitglieder, an die Geschäftsstelle oder an Dritte • Einsetzen von Kommissionen oder Projektgruppen, denen auch Mitglieder oder Dritte angehören können ■ Genehmigung des Budgets ■ Erstellung der Jahresrechnung und des Jahresberichts zuhanden der Generalversammlung ■ Entscheidung über die Art der Durchführung der Generalversammlung
Geschäftsstelle Art. 21 Die Geschäftsstelle wird mit einer Geschäftsführerin/einem Geschäftsführer besetzt. Sie erledigt die laufenden Geschäfte gemäss Weisungen des
Epi - Suisse Vorstand
Präsident Urs Sennhauser T privat 052 316 10 28 Delegierter Epilepsie-Liga Ulmenstrasse 16 T mobile 079 620 60 29
8442 Hettlingen urs.sennhauser@bluewin.ch
Vizepräsidentin Regula Peter T privat 043 433 55 24 Rhihaldenstrasse 31 T mobile 079 510 38 22
8193 Eglisau peterregula@bluewin.ch
Finanzen Markus Guldimann T privat Höhenweg 22 T mobile 079 296 71 66
5745 Safenwil AG markus.guldimann@sunrise.ch
Martin Tschamun T privat 062 797 69 21 Zimmereiweg 1 T mobile 079 683 54 32
4665 Oftringen mtschamun@swissonline.ch
Martin Schlittler T privat Pfannenstilstrasse 16 T mobile 079 457 92 48
8820 Wädenswil m.schlittler@gmx.ch
*****************************************************************************************************************
Geschäftsführerin Epi-Suisse Dominique Meier T Geschäft 043 488 68 80 Seefeldstrasse 84 T mobile 079 722 90 03
8008 Zürich dominique.meier@epi-suisse.ch
Revisionsstelle RIS Wirtschaftsprüfung T Geschäft 043 268 84 10 Daniel Rissi F Geschäft 043 268 84 11 Dipl. Treuhandexperte Daniel.Rissi@ris.ch Seestr. 344, Postfach 870
8038 Zürich
28.8.2023/dm
epi suisse Geschäftsführung Dominique Meier (80%)
Geschäftsstelle Deutschschweiz Geschäftsstelle Romandie I Geschäftsstelle Tessin
T Nina Wiederkehr (60%) Manon Leimbacher (60%) Martino Regazzi (12,5%) Sozialberatung Projekte, Kommunikation, Beratung Beratungen Familien
Caterina Ruch (60%) Melanie Volluz Freymond (60%) Sozialberatung Sozialberatung
Vakant (60%) Projekte, Veranstaltungen
Jeannette Wiss (40%) Vorstand Projekte, Kommunikation Urs Sennhauser, Präsident Regula Peter, Vizepräsidentin Anouschka Schraner (80%) Markus Guldimann, Finanzen Martin Tschamun Finanzen, Administration Martin Schlittler I
Stand: Oktober 2023
Handelsregisteramt des Kantons Zürich Firmennummer Rechtsnatur Eintragung Löschung Übertrag CH-020.6.000.921-3 von: 1 CHE-112.281.119 Verein 18.03.2005 auf:
Alle Eintragungen
Ei Lö Name________________________________________________________________ Ref Sitz
1 Epi-Suisse Schweizerischer Verein für Epilepsie 1 Zürich
1 (Epi-Suisse Association suisse de l'Epilepsie) (Epi-Suisse Associazione svizzera per l'Epilessia) (Epi-Suisse Associaziun svizra per l'epilepsia) (Epi-Suisse Swiss Epilepsy Association)
Ei Lö Mittel, Haftung, Nachschusspflicht und weitere Pflichten der Mitglieder________ Ei Lö Domiziladresse 1 4 Organisation: Generalversammlung, Vorstand-ven-mindcstons 5 und maximal-9 1 Seefeldstrasse 84 Mitgliedern und-Revisiensstelle. 8008 Zürich
1 Mittel: Jahresbeiträge, Beiträge von Behörden, Stiftungen, Organisationen und
Firmen, Schenkungen und Legate und Entgelt für Leistungen.
Ei Lö Zweck Ei Lö weitere Adressen
1 5 1 6 Postfach-313
Verbesserung der Lebensqualität von Personen mit Epilepsie, insbesondere dttreh 8034 Zürich Verbesserung der Kenntnisse der psychesozialen-Aspekte der Epilepsie und deren wissens^ der Betroffenen und deren Integration in das gosollschaftliche-Umfeld.-e)-die Förderung der Betroffenen-in-Schule, Ausbildung und Beruf, d) die Verbreitung von Informationen über Epilepsie sowie die Förderung des Verständnisses für Epilepsie und deren Folgen fürdie Betroffenen, e) Die Vertretung der psychosozialen Epilepsie-Belange gegenüber nationalen-und internationalen Organisationen, f) die Pflege von Kontakten mit anderen nationalen-und internationalen Organisationen sowie Fachgesellschaften. Die Epi-Suisse hat auch die Funktion einer Dachorganisation. Als solche-ist sie-im niehtmedizinischen Bereich Ansprechpartnerin für das Bundesamt für Sozialversicherungen-(BSV-)? -Sie schliesst mit dem BSV einen Leistungsvertrag im Sinne von Art. 74. IVG - private Invalidenhiife - ab. Die Epi-Suisse verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Epi-Suisse ist Mitglied des International Bureau for Epilepsy (IBE) und stellt deren Sektion in der Schweiz dar. Die Epi-Suisse arbeitet mit der Schweizerischen Liga gegen Epilepsie (SLgE) und anderen Organisationen zusammen, die die Vereinszwecke fördern.
5 Die Epi-Suisse unterstützt und fördert durch geeignete Massnahmen: die
Verbesserung der Lebensqualität von Personen mit Epilepsie, insbesondere durch Verbesserung der Kenntnisse der psychosozialen Aspekte der Epilepsie und deren wissenschaftlichen Erforschung; die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung der Betroffenen und deren Integration in das gesellschaftliche Umfeld; die Förderung der Betroffenen in Schule, Ausbildung und Beruf; die Förderung von Kontakten zwischen interessierten Personen zur gegenseitigen Unterstützung und zum Erfahrungsaustausch in regionalen Gruppen in allen Landesteilen; die Erbringung von Dienstleistungen für Betroffene und Angehörige, insbesondere auch Angebote für Familien von epilepsiekranken Kindern Jugendlichen; die Verbreitung von Informationen über Epilepsie sowie die Förderung des Verständnisses für Epilepsie und deren Folgen für die Betroffenen; die Vertretung der psychosozialen Epilepsie-Belange gegenüber nationalen und internationalen Organisationen; die Pflege von Kontakten mit anderen nationalen und internationalen Organisationen sowie Fachgesellschaften. Die Epi-Suisse hat auch die Funktion einer Dachorganisation. Als solche ist sie im nichtmedizinischen Bereich Ansprechpartnerin für das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Sie schliesst mit dem BSV einen Leistungsvertrag im Sinne von Art. 74 IVG - private Invalidenhilfe - ab. Die Epi- Suisse verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Epi- Suisse ist Mitglied des international Bureau for Epilepsy (IBE) und stellt deren Sektion in der Schweiz dar. Die Epi-Suisse arbeitet mit der Schweizerischen Liga gegen Epilepsie (SLgE) und anderen Organisationen zusammen, die die Vereinszwecke fördern.
Zürich, 16.11.2022 Fortsetzung auf der folgenden Seite
Handelsregisteramt des Kantons Zürich CHE-112.281.119 Epi-Suisse Schweizerischer Verein für Epilepsie Zürich 2
Ei Lö Bemerkungen, Angaben betreffend Übernahme von Aktiven und Passiven___________ Ref Statutendatum 5 Fusion: Übernahme der Aktiven und Passiven des nicht im Handelsregister 1 02.07.2002 eingetragenen Vereins "ParEpi Schweizerische Vereinigung der Eltern epilepsiekranker 1 05.04.2004 Kinder" in Zürich, gemäss Fusionsvertrag vom 14.06.2014 und Bilanz per 13.12.2013. Aktiven von CHF 412783.77 und Passiven (Fremdkapital) von CHF 80'831.00 gehen 5 14.06.2014 auf den übernehmenden Verein über. Bie Mitglieder des übertragenden Vereins werden zu Mitgliedern des übernehmenden Vereins.
6 Weitere Adresse: Postfach 313, 8034 Zürich.
Ref TR-Nr TR-Batum SHAB SHAB-Bat. Seite / Id Ref TR-Nr TR-Batum SHAB SHAB-Bat. Seite / Id 1 8114 18.03.2005 59 24.03.2005 19/2762210 6 33368 26.09.2016 189 29.09.2016 3079411 2 31923 19.11.2007 228 23.11.2007 19/4214078 7 37179 25.10.2017 210 30.10.2017 3837641 3 29220 11.08.2010 158 17.08.2010 23 / 5773022 8 36523 11.10.2018 200 16.10.2018 1004477225 4 42936 14.12.2012 247 19.12.2012 6984480 9 36068 22.09.2020 187 25.09.2020 1004985724 5 43038 19.12.2014 249 24.12.2014 1903091 10 44561 10.11.2022 222 15.11.2022 1005604083
Ei Ae Lö Personalangaben Funktion Zeichnungsart_____________ 1 4 Henggeier- Bimmler, Regina Margareta, von Unterägeri, in Präsidentin des Kollektivunterschrift zu zweien Unterägeri Vorstandes 1 4 Vogel, Jürg Martin, von Zürich und Engelberg, in Zürich Vizepräsident des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 1 2m Paehlatko,-Ghristoph; von Kloten, in Zürich Mftgked-des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes + Quästor 1 3 Zweifel, Ernst, von Kilchberg ZH und Schanis, in Kilchberg ZH Geschäftsführer Kollektivunterschrift zu-zweien 2 4m Paehlatke.-Ghristoph,-von-Kloten, in Zürich Mitgüed-des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 2 4m Grab, Br. Ernst, von Rothenthurm, in Hirzel Mitgüed-des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes + Quästor 3 6 Egli, Susanne, von Wädenswil-, in Erlenbach ZH Geschäftsführerin Kollektivunterschrift zu zweien 4 Sennhauser, Urs, von Herrliberg, in Hettlingen Präsident des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes mit dem Quästor oder dém Geschäftsführer 4 10 Schmutz, Markus, von Basel, in Basel Vizepräsident-des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes rmTdem-Quäster-oder-dern Geschäftsführer 4 7 Grab, Br. Ernst, von Rothenthurm, in Hirzel Mttgked-des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes-u- Quästor mit dem Präsidenten oder dom Vizepräsidenten 4 8 Feuerle, Ludwig, von Sirnach, in Bem Mitglied des ohne-Zetehnungsbereehtigung Vorstandes 4 6 Gerber, Boris, von Horsiwil und Zürich, in Zürich Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 4 6 Hasler, Renata, von Wetzikon ZH, in Jouxtens-Mézery Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 4 6 Müller, Rostnafie;-ven-Beggtngenrin-Cugnasco-Gerra Mitglied des ohne-Zeiehnungsberechtigung Vorstandes 4 6 P-achlatko, Christoph, von Kloten, in Zürich Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes
6 10m Peter, Regula-,-von-Berg-am Irchel, in Eglisau ohne-Zetehnungsbereehtigung
Vorstandes 6 Meier, Bominique, von Unteriberg, in Hinwil Geschäftsführerin Kollektivunterschrift zu zweien 7 9 Gauch, Urs P., von Täfers, in Freienbach Mitglied dos Kollektivunterschrift zu zweien
Vizepräsidenten 7 10 Bong, Marco, von Kriens, in-Beriken Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes
Zürich, 16.11.2022 Fortsetzung auf der folgenden Sei
ÜS
Handelsregisteramt des Kantons Zürich CHE-112.281.119 Epi-Suisse SchweizerischerVerein für Epilepsie Zürich 3
Ei Ae Lö Personalangaben______________________ Funktion Zeichnungsart_____________ 8 Tschamun, Martin, von Trimmis, in Oftringen Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes
8 RIS Wirtschaftsprüfung AG (CHE-101.054.861), in Zürich Revisionsstelle
9 10 Stolz, Monika, von Oberbüren, in Winterthur Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes + Quästor 10 Peter, Regula, von Berg am Irchel, in Eglisau Vizepräsidentin des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes mit dem Quästor oder der Geschäftsführerin 10 Guldimann, Markus, von Lostorf, in Safenwil Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes + Quästor mit dem Präsidenten oder dem Vizepräsidenten
Zürich, 16.11.2022 Diese Internet Information aus dem kantonalen Handelsregister hat mangels Originalbeglaubigung keinerlei Rechtswirkung und erfolgt ohne Gewähr.
ZERTIFIKAT Der Verein Epi-Suisse Schweizerischer Verein für Epilepsie, Zürich, erhält das Recht zur Führung des Zewo-Gütesiegels vom 1.1.2021 bis 31.12.2025.
Stiftung Zewo
Kurt Gruter Martina Ziegerer Präsident Geschäftsleiterin
® ZEWO 'S!^04710"
Epi-Suisse Schweizerischer Verein für Epilepsie Vorstand Seefeldstrasse 84
8034 Zürich
Datum 12. April 2021 Kontakt Marc Peier, peier@zewo.ch, 044 366 99 54 Thema Zewo-Gütesiegel unter Auflagen erneuert
Sehr geehrte Damen und Herren
Herzliche Gratulation. Der Verein «Epi-Suisse Schweizerischer Verein für Epilepsie» hat das Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen. Ihre Organisation erfüllt 97% der geprüften Kriterien im Wesentlichen. In einzelnen Punkten hält Ihre Organisation die Zewo- Standards nicht mehr vollständig ein. Die Zewo erneuert das Gütesiegel deshalb unter Auflagen.
In der Beilage sehen Sie, was bis wann zu tun ist. Zudem zeigen ein paar Empfehlungen, wo weitere Verbesserungen möglich sind. Wir haben die Punkte am Besuch mit Frau Meier besprochen. Bitte belegen Sie uns innerhalb der gesetzten Fristen, dass Sie die verlangten Massnahmen umgesetzt haben. Sie erhalten dann das neue Zewo-Zertifikat. Es ist bis am 31.12.2025 gültig.
Das Zewo-Gütesiegel bescheinigt, dass der Verein «Epi-Suisse Schweizerischer Verein für Epilepsie» Spenden zweckbestimmt, effizient und wirkungsorientiert einsetzt. Indem Sie sich an die Standards halten, stärken Sie das Vertrauen in Ihre Organisation und in den gemeinnützigen Sektor. Danke, dass Sie dazu beitragen, die Spendenfreude in der Schweiz zu erhalten.
Zeigen Sie, dass Spenden bei Ihnen in guten Händen sind. Bilden Sie das Zewo- Gütesiegel mit Claim konsequent ab: auf Sammlungsaufrufen, Inseraten, Plakaten, TV-Spots, Websites, Bannern, Newslettern und Publikationen. So vermitteln Sie ein sicheres Gefühl beim Spenden und unterstützen die Spendenfreude. Praktische Vorlagen finden auf www.zewo.ch/slogan. Unser Newsletter hält Sie rund um die Zewo-Standards auf dem Laufenden.
Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit und freundliche Grüsse Stiftung 2£wo
Martina Ziegerer Peier >darc Pi_._. Marc Geschäftsleiterin Gütesiegelbereich
Stiftung Zewo • Pfingstweidstrasse 10 • 8005 Zürich . T + 41 (0)44 3668955 • info@zewo,ch • Postkonto 87-464193-6 • MWST-Nr.CHE-109.261 3
1
■«»na" ZEWO Prüfergebnis für den Verein Epi-Suisse Schweiz Datum: 12. April 2021 Resultat: Erneuerung des Gütesiegels für fünf Jahre unter Auflagen
97% der geprüften Kriterien halten Sie im Wesentlichen ein.
Auflagen Sie halten einzelne Zewo-Standards nicht mehr vollumfänglich ein. Der Stiftungsratsausschuss hat die Erneuerung des Zewo- Gütesiegels an folgende Auflagen geknüpft, die innerhalb der angegebenen Fristen erfüllt werden müssen:
Interessenskonflikt 5 X Standard 5 Absatz 1 Interessenbindungen sind transparent und Interessenkonflikte werden vermieden. MTERESS£N- B1NDUNG Standard 5 Absatz 3 Kollidieren Interessen der Organisation mit Interessen von Mitgliedern des obersten Leitungsorgans oder ihnen nahe stehenden Personen, so werden diese gegenüber dem obersten Leitungsorgan offen gelegt. In diesem Fall tritt das betreffende Mitglied in den Ausstand. Standard 5 Absatz 4 Mitglieder des obersten Leitungsorgans müssen in den Ausstand treten, wenn sie oder eine ihnen nahestehende natürliche oder juristische Person bei einem Geschäft beteiligt sind. Beurteilung Relevante Interessenbindungen sind sowohl auf der Webseite als auch im Jahresbericht offengelegt. Beispielsweise ist Herr Seng im Verwaltungsrat bei der Klinik Lengg AG, welche Untervertragsnehmerin von Epi-Suisse ist, und CEO der Schweizerische Epilepsie-Stiftung, welche die Trägerin der Klinik Lengg AG ist. Am Gespräch wurde erläutert, dass die Schweizerische Epilepsie-Stiftung seit einiger Zeit stärker ins Public Fundraising investiert. Beim Projekt "Sozialberatung" steht sie dabei in direkter Konkurrenz mit Epi-Suisse. Dadurch entsteht bei Herrn Beng sowohl als CEO der Schweizerische Epilepsie-Stiftung und als Verwaltungsratsmitglied der Klinik Lengg AG ein permanenter Interessenskonflikt. Zurzeit ist nicht definiert, wann ein Vorstandsmitglied in den Ausstand treten muss. Bis jetzt ist Herr Beng nie in den Ausstand getreten, wenn es um die Schweizerische Epilepsie-Stiftung oder die Klinik Lengg AG ging. Es wurde seitens der Zewo erläutert, dass es wichtig sei, grundsätzlich zu definieren, wann ein Vorstandsmitglied in den Ausstand treten muss und bei welchen Traktanden ein Interessenskonflikt vorliegt. Die Organisation war mit dieser Einschätzung einverstanden und bat um eine Frist bis Mitte November 2021. Auflage Definieren Sie schriftlich, welche Interessenbindungen für Ihre Organisation relevant sind und wie sie erhoben werden. Halten Sie in einem Reglement fest, in welchen Fällen ein Interessenskonflikt vorliegt und ein Vorstandsmitglied in den Ausstand treten muss. Da die Konstellation mit Herrn Beng eine besondere ist, legen Sie der Zewo gegenüber dar, welche Auswirkungen die neuen Regelungen in seinem Fall haben werden. Frist 15. November 2021
/ Auflage 2 / Zewo-Methode Standard 13 Absatz 2 Die Organisation erstellt ihre Jahresrechnung nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER und JAHRES RECHNUNG wendet Swiss GAAP FER 21 - Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit Organisationen - an. Standard 13 Absatz 3 Der Fundraising- und allgemeine Werbeaufwand sowie der administrative Aufwand werden nach der von der Zewo veröffentlichten Methodik berechnet und ausgewiesen. Beurteilung Im Anhang der Jahresrechnung 2020 steht "Auf Grund der seit 1.1.2018 gültigen ZEWO- Methode sind sämtliche Kosten für Fundraising in einem Betrag darzustellen.". Dies entspricht nicht einer Attestierung, dass die Zewo-Methode zur Berechnung der Kostenstruktur angewandt wurde. Eine solche könnte beispielsweise lauten: "Zur Berechnung der oben dargestellten Kostenstruktur wurde die Zewo-Methode angewandt".
Auflage Weisen Sie im Anhang der Jahresrechnung die Zewo-Methode als angewandte Methode zur Berechnung der Kostenstruktur aus. Frist Jahresrechnung 2021
Empfehlungen Sie erhalten zu einzelnen Zewo-Standards Hinweise auf mögliche Verbesserungen:
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11 Standard 10 Absatz 1
Die Organisation handelt wirkungsorientiert. WIRKUMG Beurteilung Im Rahmen der Rezertifizierung haben wir die Wirkungsorientierung Ihrer Organisation eingeschätzt (vgl. Beilage). Die Einschätzung basiert auf den Informationen des Fragebogens sowie des Gesprächstermins im Rahmen der Rezertifizierung. Empfehlung Überprüfen Sie unsere Einschätzung in der Beilage und nutzen Sie unsere Empfehlungen zur Stärkung der Wirkungsorientierung Ihrer Organisation.
Empfehlung 2 Rechnung über die Veränderung des Kapitals Standard 13 Absatz 2 Die Organisation erstellt ihre Jahresrechnung nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER und JAHRLS- RECHNUNC wendet Swiss GAAP FER 21 - Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit Organisationen - an. Gemäss Swiss GAAP FER 21 Ziffer 3 Der Einzelabschluss und der konsolidierte Abschluss umfassen folgende Bestandteile: Bilanz, Betriebsrechnung, Rechnung über die Veränderung des Kapitals, Anhang. Beurteilung In der Jahresrechnung 2020 ist die Rechnung über die Veränderung des Kapitals nicht als eigener Teil dargestellt sondern Teil des Anhangs. Des Weiteren sollte bei der Rechnung über die Veränderung des Fondskapitals auch das Vorjahr ausgewiesen werden. Empfehlung Weisen Sie die Rechnung über die Veränderung des Kapitals als eigenständigen Teil der Jahresrechnung inklusive Vorjahreszahlen aus.
Anhang
Zürich, 12. April 2021
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Martina Ziegerer Marc Peier Geschäftsleiterin Gütesiegelbereich
Prüfergebnis für den Verein Epi-Suisse
Schweizerischer Verein für Epilepsie
epi suisse Association suisse de l'Epilepsie Associazione svizzera per l'Epilessia
Leitbild
1. Zweck
Wir wollen als gemeinnützigerVerein die Lebensqualität, die Selbständigkeit und die gesellschaftliche Integration von Menschen mit Epilepsie verbessern und die Betroffenen in Schule, Ausbildung, Beruf und Freizeit fördern.
2. Grundhaltung
Unsere ethische Grundhaltung orientiert sich an der Würde jedes Menschen. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen aufgrund ihrer Epilepsie nicht benachteiligt werden.
3. Aufgaben
In der ganzen Schweiz informieren wir über Epilepsie, erbringen Dienstleistungen und unterstützen die Forschung, um das Verständnis zu fördern für die Krankheit und für die Probleme der Betroffenen. Als Patientenorganisation unterstützen wir die Interessen der Betroffenen gegenüber Behörden, Arbeitgebern, Medien und Öffentlichkeit.
4. Arbeitsweise
Wir pflegen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit unter den Angestellten, Ehrenamtlichen und Freiwilligen sowie mit Betroffenen, Angehörigen und Fachpersonen. Wir streben eine nachhaltige Wirkung unserer Arbeit an.
5. Zusammenarbeit
Als Patientenorganisation erbringen wir Dienstleistungen mit sozialer und psychosozialer Ausrichtung in unserem Beziehungsnetz mit der Schweizerischen Liga gegen Epilepsie sowie mit weiteren Organisationen, Institutionen, Behörden und einer breiten Öffentlichkeit. Wir haben einen Leistungsauftrag des Bundesamts für Sozialversicherung als schweizerische Dachorganisation.
6. Wirtschaftlichkeit
Wir verfolgen soziale Zwecke nach wirtschaftlichen Grundsätzen. Mit unseren Erträgen aus Dienstleistungen und Zuwendungen sichern wir unsere Unabhängigkeit. Zur Erfüllung unseres Leistungsauftrags erhalten wir Beiträge der Öffentlichen Hand.
Genehmigt an der Vorstandssitzung vom 16.11.05
Kantonales Steueramt Zürich
Verfügung Steuerbefreiung (Staatssteuer, allgemeine Gemeindesteuern, direkte Bundessteuer) Mit Verfügung'des kantonalen Steueramtes vom 16. Mai 2003, letztmals bestätigt mit Verfügung vom 14. Mai 2004, wurde der Verein Epi-Suisse, Schweizerischer Verein für Epilepsie.(vorm. Epi-Suisse, SchweizerischerVerein für Epilepsie, kurz: Epi-Suisse), mit Sitz in Zürich, gestützt auf § 61 lit. f StG und Art. 56 lit. g DBG wegen Gemeinnützigkeit steuerfrei erklärt (AFD 03/10 249, AFD 04/10 304). Mit Fusionsvertrag vom 14. Juni 2014 und Generalversammlungsbeschlüssen, beide vom 14. Juni 2014, wurde beschlossen, die beiden Vereine Epi-Suisse und ParEpi, ■Schweizerische Vereinigung der Eltern Epilepsiekranker Kinder, mit Sitz in Zürich (AFD 97/10 177), zu fusionieren. Nach Einsicht in die am 25. Juli und'01. Oktober 2014 eingereichten Unterlagen (u.a. geänderte Statuten vom 14. Juni 2014 und. Fusionsvertrag mit dem Verein ParEpi, Schweizerische Vereinigung der Eltern Epilepsiekranker Kinder vom 14. Juni 2014) ergibt sich, dass die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit im Sinne von § 61 lit, g StG sowie von Art. 56 lit g DBG weiterhin gegeben sind. Die seiner zeitige Steuerbefreiung ist entsprechend zu bestätigen. ' .
Das kantonale Steueramt verfügt: 1. Es wird festgestellt, dass Epi-Suisse, Schweizerischer Verein für Epilepsie, mit Sitz in Zürich, weiterhin gestützt auf § 61 lit. g StG und Art. 56 lit. g DBG wegen Verfolgung von gemeinnützigen Zwecken von der Staatssteuer und den allgemeinen Gemeindesteuern sowie von der direkten Bundessteuer befreit ist. 2. Eine allfällige .Änderung der Statuten oder Auflösung des Vereins ist dem kantonalen Steueramt Zürich, Dienstabtellung Recht, mitzutellen. Auf dessen Verlangen sind diesem Amt Jahresberichte und Jahresrechnungen einzureichen und weitere Auf schlüsse zu erteilen. 3. Gegen diese Verfügung kann innert dreissig Tagen nach Zustellung beim kantonalen Steueramtzürich, Dienstabteilung Recht, Bändliweg 21, Postfach, 8090Zürich, schriftlich Einsprache erhoben werden, - betreffend Staats- und Gemeindesteuern: durch den Gesuchsteller bzw. die Gesuchstellerin und die Gemeinde, - betreffend die direkte Bundessteuer: durch den Gesuchstellèr bzw. die Gesuchstellerin und das kantonale Steueramt, Dienstabteilung Bundessteuer.
4. Mitteilung an:.
a) den Verein Epi-Suisse, Herren Jürg Vogel und Urs Sennhauser, Seefeldstrasse 84, Postfach 313, 8034 Zürich, zuhanden des Vereins, b) das Steueramt der Stadt Zürich, c) das kantonale Steueramt, DASS.
Zürich, den Kantonales Steueramt Zürich scp/sts 16. Okt 20U Dienstabteilung Recht Der juristische Sekretär:
)
Okt 20Î4 Versandt am: lic.iur. P. Schwaibold
Anhang B Am VAF angeschlossene Organisationen (VN und UVN)
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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI
L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Name DO/VN: Epi-Suisse NR. 5104 Anhang B Am Vertrag für Finanzhilfen angeschlossene Untervertragsnehmerinnen (VN und UVN) Hinweis: Diese Liste ist nur einmal zu Beginn der Vertragsperiode resp. mit dem Gesuch einzureichen.
Hauptzielgruppe der VN/UVN: Menschen mit Epilepsie
Eingabefrist: 31.5.2023 hat die 13-stellige ID- ord.IV- Eigenleistungs Kantons Sprach Nr. Organisation (vollständige Bezeichnung) Webseite und BSV-Nr. Beitrag 2022 fähigkeit eine zugehörig region => GLN (via (wenn neu, dann als "neu" bezeichnen) Info-Mailadresse in CHF Kürzung zur keit (Sitz) (D/F/l) REFDATA); falls Folge? vorhanden
*y www.xxx.ch
9999 1 ja/nein BE D GLN
xy (neu) info@muster.ch
2202 Klinik LenggAG (Sozialberatung) 140580 nein ZH D www.kliniklenaa.ch. sozialberatunq@kliniklenaq.ct 7601002148238 Eptsuisse scnwerzenscner verein Tur
5104 4564O6 nein ZH CVF71 www.epi-suisse.ch. info@epi-suisse.ch 7601001850170
Frilnnän______________________________
Dachorganisation-Entschädigung VP 2024 - 2027 (bisher betrug Gemäss sep. Berechnung, weiche an der Vertragsverhandlung sie CHF 5000) besprochen wurde, beläuft sich die DO-Entschädigung pro Jahr auf :
Visum VN: Datum:
Vertragsperiode 2024 - 27 datum Version 1.0
Anhang C Fachkonzepte der VN
K Fachkonzept (soziale) Beratung von behinderten Personen und deren Angehörige Fachkonzept Medien- und Publikationen, Entwicklung, Herstellung und Verbrei tung von Informationsmaterialien und Medien, Informations- und Dokumenta tionsstelle
K Fachkonzept Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» (mit und ohne Übernachtung) K Fachkonzept Kurse «Soziale Kontakte - Freizeit und Sport» (mit und ohne Über nachtung)
K Fachkonzept LUFEB Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
K Fachkonzept LUFEB Themenspezifische Grundlagenarbeit/Projekte Art. 74 IVG
Kl Fachkonzept LUFEB Förderung der Selbsthilfe
/
11
6-s
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 5104
Vertragsnehmerin Epi-Suisse
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Beratung von Menschen mit Behinderung/Angehörige
□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Eine Epilepsie kann in jedem Alter auftreten, gehäuft allerdings in der Kindheit und im höheren Alter ab 50/60 Jahren. Die Diagnose trifft Betroffene und Angehörige meist unvorbereitet. Die Unvorhersehbarkeit der Anfälle und der Kontrollverlust über den eigenen Körper stellen für Patienten die grösste Einschränkung dar. Der erste erlebte Anfall empfinden viele Beobachter als traumatisch, zudem stellen sich im Kindes- aber auch Erwachsenenalter neben medizinischen Fragen sogleich zahlreiche administrative oder sozialversicherungsrechtliche Fragen, in vielen Fällen dreht sich die Beratung auch um die Bewältigung, Akzeptanz und Integration in den Alltag. Da die Krankheit auch heute noch mit starken Vorurteilen behaftet ist, fühlen sich viele Betroffene sehr rasch isoliert und alleine gelassen. Dadurch dass es sich um eine neurologische Krankheit handelt, tritt die Krankheit besonders im Kindesalter gehäuft mit anderen Krankheiten (Autismus, ADHS, geistige Beeinträchtigung) auf und hat auch Folgen, die sich nicht auf die Anfälle allein beschränken (Entwicklungsverzögerung, Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten).
Beratungsthemen: Bei ratsuchenden Eltern stehen beispielsweise folgende Fragen im Zentrum: Frühförderung, Kontakt und Leistungen durch Sozialversicherungen oder Behörden, Entwicklungsverzögerungen des Kindes, Komorbiditäten, Entlastung, Finanzielle Unterstützung, Hilfsmittel wie Epilepsie-Helme oder Geräte zur Anfallsüberwachung, Schule, Entwicklung und Integration, mögliche Freizeitmöglichkeiten, Umgang mit der Erkrankung durch Geschwisterkinder/Angehörige und das weitere Umfeld, wieweit beschützen und wie viel Freiheit lassen, anfallsauslösende Faktoren, Ausbildung, Berufseintritt, usw. Die Aufzählung ist nicht vollständig.
Bei ratsuchenden Erwachsenen steht der Verbleib im Beruf, Umgang mit Anfällen am Arbeitsplatz, Sensibilisierung von Arbeitgebern und Arbeitskollegen, Verlust des Fahrausweises und damit verbunden Probleme mit der Mobilität, soziale Aktivitäten, Leistungen von Sozialversicherungen und Behörden, Übernahme/Weiterführen von Betreuungsaufgaben bei eigenen Kindern, Einsatz von Hilfsmitteln, soziale Kontakte erhalten, finanzielle Unterstützung, Bewältigung und Umgang mit der Krankheit, usw. Die Aufzählung ist nicht vollständig.
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
Beratungen durch Epi-Suisse: Epi-Suisse ist als schweizweit tätige Patientenorganisation für zahlreiche Patienten die erste Anlaufstelle, um individuelle Fragen zu klären und Rat zu erhalten. Kurzberatungen führt die Organisation schon seit Jahren durch, seit 2017 bietet sie auch längerfristige Sozialberatungen an. Ratsuchende gelangen meist durch unsere Website oder via Telefon direkt an uns. Das Angebot wird von Ärzten mitgetragen und empfohlen. Der Anteil Art. 74-Patienten beträgt 60-70%.
Beratungen durch die Sozialberatung der Klinik Lengg (UVN): Mit der Untervertragsnehmerin, der Sozialberatung der Klinik Lengg, besteht eine auf Epilepsie hochspezialisierte Partnerschaft. Durch ihre Einbindung in eine Epilepsie-Klinik profitiert die Sozialberatung stärker von direkten Zuweisungen durch die Ärzte im Ambulatorium (Anteil Art. 74: 85%).
Controlling / Dokumentation: Epi-Suisse und die Klinik Lengg dokumentieren sämtliche Beratungen in angemessener Form. Kürzere Beratungen (bis 1h): Erfassung in einer Excelliste. Erfasst werden Namen, Geburtsdatum, IV- Status, Datum der Beratung, Stichworte zu Anfrage/Rat. Für längere Beratungen wird ein Dossier eröffnet, das ausführliche Informationen zum Patienten enthält und in welchem die Beratungsschritte nachvollziehbar dokumentiert sind.
Grundlagenarbeit: Insbesondere bei Epi-Suisse befindet sich die Sozialberatung noch immer in einer Auf- und Ausbauphase. Die Positionierung der Beratung muss regelmässig überprüft und wo nötig angepasst werden. Um die Qualität der Beratung hoch zu halten, werden Grundlagen für die Beratung zwischen den Teams der DO und des UVN ausgetauscht. Hierbei geht es nicht um fallspezifische Fragen sondern um das Erarbeiten von Grundlagen (z.B. Standards zu Fahrausweis und Epilepsie, Hilfsmittel zu Entlastung, zu Berufstätigkeit) Link zur Webseite der Organisation: https://epi-suisse.ch/angebote/beratung/
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Die Ratsuchenden erhalten umfassende Beratung und verständliche Informationen in Bezug auf individuelle, soziale, sozialversicherungsrechtliche und epilepsiespezifische Anliegen, mit dem Ziel ihre Teilhabe in der Gesellschaft (z.B. Arbeit, Freizeit, finanzielle Grundlagen) zu verbessern, sie in ihrer Entwicklung ihrer Inklusion zu fördern. So werden sie befähigt, ihre Anliegen selber gegenüber Versicherungen, Behörden, Arbeitgebern usw. zu vertreten. Menschen mit Epilepsie können durch die Beratung ihre Kompetenz in der Bewältigung der Krankheit und damit ihre Autonomie erhalten und stärken, was ihre Selbstbestimmung erhöht. Damit erhalten und steigern sie ihre Teilhabe an den individuell relevanten Lebensbereichen und fühlen sich insgesamt entlastet. S wie Spezifisch: In der Beratung werden zusammen mit dem/der Klient/-innen individuelle Ziele vereinbart. Diese Ziele und Vorgehensweisen vereinbart. Diese werden in spezifische und realisierbare Massnahmen heruntergebrochen. M wie Messbar: Wir sichern die Qualität durch regelmässige Weiterbildungen, Möglichkeiten zur Supervision, spezifische Fallbesprechungen. Die Dokumentation der Beratungsleistung dient ebenfalls der Qualitätssicherung. Durch eine Befragung wird zudem die Zufriedenheit der Klienten in regelmässigen Abständen (ca. einmal jährlich) gemessen und ausgewertet. A wie Aktionsorientiert: Die individuellen Ziele der Klientinnen werden in der Beratung so heruntergebrochen, dass sie Schritt für Schritt erreichbar werden. Dabei wird klar definiert, welche Schritte die Ratsuchenden unternehmen, welche die Sozialarbeiterin und welche durch
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/7
Drittpersonen zu erfolgen haben. Die prozesshafte Begleitung durch die Sozialberatenden hilft, dass die Klientin/der Klient zur richtigen Leistung und Unterstützung kommt, die sie benötigt (und es wird verhindert, dass sie sich im Kreis dreht). R wie Realistisch: Die periodische Überprüfung der Erreichung der Ziele und Massnahmen und deren situative Anpassung, bietet Gewähr, dass die Zielsetzungen realistisch sind und erreicht werden können. Terminiert: Die Beratungsziele und die mit dem Klient/der Klientin vereinbarten Massnahmen sind in jedem Einzelfall ersichtlich und werden i.d.R. terminiert. Sie werden im Prozessverlauf wenn nötig aber auch angepasst. Die Beratung endet, wenn die Ziele der Klient/in erreicht sind oder ein Abschluss klientenseitig gewünscht wird.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
i
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung j □ Suchtbehinderung □ Kinder □ Körperbehinderung □ Sprachbehinderung □ Jugendliche K Krankheitsbehinderung □ Erwachsene □ Psychische Behinderung 1□ Alle Zielgruppen □ Hörbehinderung | Kl Alle □ Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An □ Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel □ Sehbehinderung che Behinderungen es sich handelt)
Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit Epilepsie und ihre Angehörigen
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Kl Umfeldanalyse □ Andere: K Bisherige Leistungserbringung □ Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Im Jahr 2017/2018 fand eine Umfeldanalyse statt, welcher uns zum Ausbau des Beratungsangebots zu Lasten anderer Leistungen veranlasst hat. Die konstante Nachfrage durch die Leistungserbringung bestätigt den Bedarf.
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
K online/digital (z.B. via Zoom) K Deutschschweiz [X] Romandie K Italienische Schweiz Kl national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen K] Deutsch Kl Französisch K Italienisch □ Rätoromanisch □ Gebärdensprache Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Wir passen uns bei der Wahl des Beratungssettings den Bedürfnissen der Betroffenen an, arbeiten, wenn nötig, mit Dolmetschern oder nehmen uns mehr Zeit, wenn Erklärungen mehr Wiederholungen brauchen.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Peer-Beratung im Rahmen der Selbsthilfe: Die Peer-Beratung ist ein Angebot der Selbsthilfe, wobei hier Betroffene auf der Basis ihres Erfahrungswissens untereinander vernetzt werden und sich austauschen, die ratgebenden Epi-Coaches (Betroffene) werden von Fachpersonen geschult, um sich besser abgrenzen zu können, aber auch um die Grenzen der Peer-Beratung sicherstellen zu können. Die Peer- Beratung ist explizit keine Fachberatung und ersetzt keine Sozialberatung; sie ist im Kern und Wesen als Selbsthilfeangebot zu verstehen. Ein genauer Beschrieb ist im Fachkonzept zur Förderung der Selbsthilfe ersichtlich.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): [Xl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) [3 Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu die Zugänglichkeit des Angebots ist gewährleistet und wird verbessert, sobald wir ein Problem feststellen.
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?
Supervision und Klientenbefragung
Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
Kl ja nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu Wir koordinieren uns mit den UVN und auch in Bezug auf die vorherrschende Problematik des Krankheitsbilds (z.B. Eine Betroffene mit einer Hirnverletzung und Epilepsie vermitteln wir zu Fragile Suisse, wenn die HV-Problematik stärker im Vordergrund steht.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
Selbstbetroffenheit Kl Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) K Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene [3 Fachpersonen
Kurzinfo dazu
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter -eistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 3880 3880 3880 3880 15520 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- 120 Mitarbei 120 120 120 480 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 4000 4000 4000 4000 16000 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 285000 285000 285000 285000 1140000 Personalkosten CHF 260000 260000 250000 240000 1010000 Sachkosten/Umlagen CHF 545000 545000 535000 525000 2150000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 201000 201000 201000 201000 804000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 252050 252050 252050 252050 1011150 Finanzhilfe BSV CHF 453050 453050 453050 456000 1815150 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV □ Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) KJ Spenden □ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital __ __ _ __ _ _ ___ ....... .. Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/7
Kl Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu Wir versuchen das Beratungsangebot durch Stiftungs-Zuwendungen zu finanzieren. Durch den Ausbau wächst unser Mittelbedarf, welcher wir durch ein stärkeres Fundraising mittelfristig stabilisieren wollen..
Bemerkungen: Als Leistungsumfang führen wir in diesem Fachkonzept unsere Gesamtstunden (DO und UVN) in der Beratung auf, d.h. inklusive der Stunden für "Ratsuchende Nicht-Art. 74". Dies um eine sinnvolle Verteilung der Kosten zu ermöglichen, zumal der Anteil "nicht Art. 74" immer auch etwas variieren kann. Bei den Erträgen BSV-Beitrag hingegen gehen wir von einer Hochrechnung von effektiv verrechenbaren Stunden multipliziert mit dem Beratungstarifgemäss Mengengerüst aus.
Ort/Datum Zürich t ?Ö??
Vertragsnehmerin
Ort/Datum Bern I fo.yo. ^12
Bundesamt für Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 5104
Vertragsnehmerin Epi-Suisse
Übsrsicht d©r Loistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
[X] Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Medien und Publikationen
□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Wissen über Epilepsie fördert die Autonomie. Mit verschiedenen Informationsmedien versucht Epi- Suisse diese Wissensvermittlung und -aneignung zu fördern. Für die Gewichtung der einzelnen Kanäle besteht ein übergeordnetes Kommunikationskonzept, welches allerdings auch Kanäle des Bereichs "Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit" miteinbezieht. Generell befinden wir uns in einem Prozess der Digitalisierung und wollen immer mehr Informationen vor allem digital zugänglich machen.
Website: Unsere Website www.epi-suisse.ch, welche in den drei Landessprachen zugänglich ist, ist das wichtigste Informationsportal von Epi-Suisse. Hier liefern wir Informationen über Epilepsie, versuchen Vernetzungen herzustellen zu anderen Organisationen und Anbietern und dokumentieren auch unsere Leistungen. Die Website wird technisch gewartet, inhaltlich regelmässig aktualisiert und erweitert, dies in drei Sprachen und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse und Angebote in den drei Sprachregionen. Zudem sind alle Angebote auf der Website ersichtlich.
Versände / Newsletter: Via Newsletter informieren wir Betroffene/Angehörige und Interessierte über neue Entwicklungen im Thema Epilepsie, aktuelle Leistungsangebote von Epi-Suisse und Partnern. Die Versände können an spezifische Gruppierungen von Betroffenen und Angehörigen auch per Post erfolgen.
Magazin / Programm: Zwei Mal jährlich erscheint unser Magazin und zwei Mal jährlich ein Halbjahresprogramm ergänzt durch redaktionelle Beiträge. Die Inhalte umfassen Portrait einer betroffenen Person, Fachartikel zum Thema Epilepsie, Kurzmeldungen über Neuerscheinungen oder sinnvolle Hilfsmittel, Vorschau auf Kurse und Angebote sowie weitere Dienstleistungen. Im Rahmen von Kolumnen und der Rubrik "Gesicht" kommen auch Betroffene direkt zu Wort.
Flyer und Broschüren: Mit spezifischen Flyern informieren wir über unterschiedliche Aspkete der Krankheit Epilepsie, dies stets mit dem Ziel das Wissen über Epilepsie bei Betroffenen und vor allem deren Umfeld zu stärken.
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
Fehlinformationen und Vorurteile wirken ausgrenzend, Wissen und Aufklärung schützen Betroffene. Überarbeitungen und Aktualisierungen von bestehenden Flyern gehören ebenso zu den Aufgaben wie auch die Entwicklung neuer Materialien. Infomaterialien können direkt bei uns bestellt werden oder als Link in digitaler Form über die Website bezogen werden. Die Koordination und Abwicklung des Versandes gehört ebenfalls zum Angebot.
Grundlagenarbeit: Infomittel und Kommunikationskanäle überprüfen gehört zu den jährlichen Pflichten der Geschäftsstelle. Neue Wünsche an Publikationen werden vertieft geprüft, auch darauf, ob von anderen Organisationen nicht ähnliche Angebote bereitgestellt werden. So ist gewährleistet, dass in diesem wichtigen Bereich die Kosteneffizient und auch die Wirksamkeit der einzelnen Produkte sichergestellt ist. Link zur Webseite der Organisation: www.epi-suisse > Bereich Informationen
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Patienten, Angehörige, Bezugspersonen verfügen über vertieftes, aktuelles Wissen über Epilepsie und die Folgen der Krankheit und kennen die Möglichkeiten, um sich zu vernetzen und dadurch ihre Situation zu verbessern. Das stärkt die Autonomie und Selbstbestimmung und hat zum Ziel, die Teilhabe zu verbessern und die Inklusion zu fördern, weil so keine Ausgrenzung durch fehlendes Wissen oder falsche Einordnung stattfindet. Gleichzeitig erhalten Patienten eine Kompetenz, Situationen zu berurteilen, die einen Einfluss auf ihre gesellschaftliche Teilhabe haben; sie können bewusst wahrgenommen werden und adäquat bewältig. Somit wird auch die Handlungsautonomie gestärkt.
S wie spezifisch: Bei allen Projekten (Broschüren, Zeitschriften, Web-Auftritt) bestehen separate Konzepte, in welchem die spezifischen Ziele des Projekts festgehalten sind, wodurch klar wird, welche Funktion und welches Schwerpunktziel mit einzelnen Kommunikationsprojekten im Bereich "Eigene Medien" erreicht werden sollen. M wie messbar: Über Befragungen und Feedback-Aufforderungen im Web werden die Rückmeldungen zu unseren Infomitteln bei der Zielgruppe abgeholt. Verbesserungsvorschläge fliessen in die Neuauflage hinein. A wie aktionsorientiert: Die Ziele pro Projekt/Medium sind definiert und die Prozessschritte so gestaltet, dass zu jeder Zeit klar ist, wo ein Projekt steht und was die nächsten Schritte sind. R wie realistisch: Zeitplanung und auch Zieldefinition pro Projekt erfolgen im Rahmen der Jahresplanung und werden bei Bedarf angepasst. T wie terminiert: Die Leistungen werden über das ganze Jahr hinweg erbracht. Für neue Printprodukte wird jeweils ein Projektfahrplan erstellt.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche K Krankheitsbehinderung Erwachsene Alle Zielgruppen Psychische Behinderung Hörbehinderung Kl Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit Epilepsien und ihre Angehörigen
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Kl Bisherige Leistungserbringung Andere-
Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Die Informationsangebote sind ein Kernangebot von Epi-Suisse, das wesetnlich zur Förderung des Verständnisse über die Krankheit beiträgt.
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz K national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Kl Deutsch K Französisch K Italienisch Q Rätoromanisch Q Gebärdensprache Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu wir bemühen uns laufend um barrierefreie Texte. Da sich manche aber an Eltern von kranken Kindern richten, wägen wir je nach Zielgruppe ab, wo ein Text auch in einfacher bzw. leichter Sprache verfügbar sein muss.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Allg. Öffentlichkeitsarbeit
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein):
Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) K Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) K Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Nicht alle Projekte und Aktivitäten werden über die gleichen Kanäle sichtbar gemacht.
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?
Feedbackbögen
Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
Kl ja nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu Ja, die DO koordiniert die Angebote mit allen Landesteilen und ist im Gespräch mit anderen Organisationen (z.B. Epi-Liga, Kliniken)
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
Selbstbetroffenheit Kl Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Kl Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Kl Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: [X] Selbstbetroffene IEl Fachpersonen
Kurzinfo dazu Je nach Projekt oder Kanal arbeiten wir mit unterschiedlichen Gruppierungen. Gerade für neue Broschüren stellen wir Arbeitsgruppen zusammen und fragen gezielt Betroffene um ihre Einschätzung. Zudem sind bei Epi-Suisse zwei Betroffene direkt auf der Geschäftsstelle mit diesen Aufgaben betraut.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
FürLeistun gen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 1700 1700 1700 1700 6800 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 50 50 50 50 200 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 1750 1750 1750 1750 7000 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei o arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 160000 160000 160000 160000 640000 Personalkosten CHF 122000 122000 122000 122000 488000 Sachkosten/Umlagen CHF 282000 282000 282000 282000 1128000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 130000 130000 130000 130000 520000 BSV (^Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 140000 140000 140000 140000 560000 Finanzhilfe BSV CHF 270000 270000 270000 270000 1080000 I I Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV [X] Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Kl Spenden □ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) □ Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
CS
M Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu Wir versuchen insbesondere neue Projekte immer auch durch Projektbeiträge von Stiftungen zu finanzieren.
Bemerkungen: Die Kostenschätzung wurde auf der Basis der Zahlen 2022 gemacht. Epi-Suisse hat Leistungen ausgebaut und wird je nach Projekt auch Überleistungen haben im Bereich Medien und Publikationen. Gerade weil gewisse Schlüsselprojekte sehr aufwändig sind, können die Zahlen von Jahr zu Jahr stark variieren.
Ort/Datum Zürich,
Vertragsnehmerin
Ort/Datum Bern, . Io
Bundesamt für Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 6/6
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 5104
Vertragsnehmerin Epi-Suisse
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: □ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählenA/euillez choisir/Prega compilare:
[>3 Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)"
□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Epi-Suisse informiert und stärkt in Kursen, Tagungen und Workshops für Betroffene und Angehörige und deren Umfeld das Wissen über Epilepsie. Der Umgang mit der Krankheit und epilepsiespezifische Fragen stehen dabei jeweils im Fokus der Veranstaltungen. Es werden sowohl physische wie auch online-Veranstaltungen durchgeführt.
Wir unterscheiden eine Reihe von Veranstaltungen, welche wir jedes Jahr durchführen mit teilweise unterschiedlichen Inhalten. Zu diesen zählen folgende Angebote:
- Weiterbildungsveranstaltungen/Workshops für Betroffene/Angehörige. Kursinhalt: Auseinandersetzungen mit der Krankheit in altersgerechten Gruppen, Entwickeln von Strategien für einen besseren Umgang, Stärkung des Wissens über die Vorgänge im Körper aber auch im Alltag, welche durch die epileptischen Anfälle ausgelöst werden. Die Weiterbildungveranstaltungen haben Workshop-Charater und setzen auf eine hohe Mitwirkung der Teilnehmenden. Wir setzen auf qualifizierte Kurse mit spezifisch ausgebildeten Kursleitern.
- Tagungsveranstaltungen für Betroffene / Angehörige: An diesen Tagungsveranstaltungen werden verschiedene Experten aus dem Fachgebiet Epileptologie eingeladen, um einen fachlichen Beitrag zu leisten.Die Tagungsveranstaltungen werden in Kooperation mit der Ärzteorganisation Epilepsie-Liga durchgeführt. Bei diesen Veranstaltungen steht das Vermitteln von epilepsiespezifischem Wissen im Mittelpunkt. Die Veranstaltungen werden breit ausgeschrieben, um auch Epilepsiebetroffene ausserhalb des Mitgliederkreises anzuziehen. Es hat sich bewährt, mehrere Referate an einem Tag oder Abend anzubieten, statt eines einzigen Vortrags, da dies auf breiteres Intersse stösst und auch inhaltlich einen höheren Effekt hat. Die Veranstaltungen richten sich explizit an Betroffene und Angehörige. Die Teilnehmerzahl übersteigt in Ausnahmefällen 20 Personen. Eine Ermittlung des IV- Status hat sich in der Vergangenheit als problematisch erwiesen, da viele Besucher mit Verweis auf das Datenschutzgesetz Einwände dagegen erhoben haben. Wir werden bereits im Anmeldeprozess möglichst genaue Angaben zu den Teilnehmenden zu erheben versuchen, gleichzeitig werden wir die Präsenz der Teilnehmer durch Teilnehmerliste und ggf. Publikumsbildern dokumentieren.
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
- Abendveranstaltungen/Vorträge: An Abendveranstaltungen werden einzelne Themen behandelt und es besteht Raum für Fragen und Diskussionen. Neben Vorträgen, Fachinputs finden auch gewisse Workshop-Veranstaltungen im Rahmen von Abendveranstaltungen statt.
Grundlagenarbeit zu den Kurse: Das Angebot wird laufend den Bedürfnissen angepasst, die Zufriedenheit wird bei jedem Anlass über einen Fragebogen erhoben. Erkenntnisse daraus fliessen in die Jahresplanung ein und können auch zu neuen Veranstaltungsformen während der Vertragsperiode führen. Instrumente des Controllings: Protokolle und Konzepte, Feedbackbögen, Statistiken Link zur Webseite der Organisation: www.epi-suisse.ch > Bereich Veranstaltungen
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Epilepsiebetroffene und Angehörige erhalten ein umfassendes Kurs- und Veranstaltungsangebot, das den unterschiedlichen Patientengruppen und unterschiedlichen Vertiefungs- und Bildungsansprü chen gerecht wird. Dies dient dem Ziel, die Patientinnen in ihrem Wissen über Epilepsie und in ihrer Kompentenz im Umgang mit der Krankheit zu fördern. Dadurch erfahren die Betroffenen eine Stär kung ihrer Selbstbestimmung. Insbesondere in den Workshop-Formaten, wo die eigene Geschichte und der Austausch unter den Teilnehmenden eine grosse Rolle spielt, wird es Teilnehmenden ermög licht, ihre Kompetenzen sehr spezifisch zu stärken.
S wie spezifisch: Für jedes Kursangebot ist die spezfische Zielgruppe und auch das Kursziel über die Ausschreibung definiert und auch für die Teilnehmenden ersichtlich. M wie messbar: An jeder Veranstaltung wird durch Feedbackfragebögen eine Rückmeldung der Teilnehmenden eingeholt und damit die Zielerreichung überprüft. Kritische Anregungen fliessen in die Konzeption von Folgeangeboten ein. Es wird eine Rücklaufquote von mindestens 10% angestrebt. A wie Aktionsorientiert: Für jeden Kurs wird vorgängig einzeln definiert, für welche Zielgruppe (z.B. Betroffene Erwachsene, Eltern, Geschwisterkind, Eltern von schwer betroffenen Kindern J Eltern von epilepsiebetroffenen Regelschülern, usw.) er geeignet ist und in welcher Form (Workshop, Tagung, Kurs) und welchem Umfang (Dauer) er erfolgt. R wie realistisch: Die pro Kurs definierten Ziele werden nach jedem Kurs evaluiert und überprüft und bei Bedarf angepasst. T wie terminiert: Die Kurse finden über das ganze Jahr hinweg statt. Die Terminierung erfolgt gemäss Jahresplanung Kurse.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche K Krankheitsbehinderung Psychische Behinderung 1 Alle Zielgruppen Erwachsene Hörbehinderung | Kl Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit Epilepsien und Angehörige
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Kl Bisherige Leistungserbringung Andere-
Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Kurse zur Stärkung der eigenen Autnomie sind ein Kernangebot von Epi-Suisse. Es trägt wesentlich zur Förderung des Verständnisses über die eigene Krankheit bei.
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
Kl online/digital (z.B. via Zoom) Kl Deutschschweiz K Romandie Italienische Schweiz
0 national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen
0 Deutsch Kl Französisch 0 Italienisch
Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Wir bemühen und um Verständlichkeit. Die Diversität unter den Teilnehmenden ist allerdings gross. Wo wir einzelne Betroffene nicht über das Kursangebot abholen können, versuchen wir individuell eine Lösung zu finden, die den Kommunikationsbedürfnissen gerecht werden.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Weiterbildungen für Fachpersonen, Vorträge, Sensibilisierungsveranstaltungen
Fachkonzept Art. 74 1VG VP 2024-27 ! Version 1.0
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): K Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) [Xl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?
Individuelle Rückmeldungen, Entwicklung der Nachfrage
Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
ja nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
Selbstbetroffenheit [X] Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) IZI Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: IZl Selbstbetroffene K) Fachpersonen
Kurzinfo dazu
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 4/6 A
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter -eistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 0 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 0 0 0 0 0 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 500 500 500 500 2000 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 35 35 35 35 140 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 54000 54000 54000 54000 216000 Personalkosten CHF 62000 62000 62000 62000 248000 Sachkosten/Umlagen CHF 116000 116000 116000 116000 464000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 52000 52000 52000 52000 208000 BSV ("Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 57520 57520 57520 57520 230080 Finanzhilfe BSV CHF 109520 109520 109520 109520 438080 Total Erträge
^Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV K Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) [X] Spenden [X] Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) □ Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen: Die Kosten- und Ertragsschätzungen wurden auf der Basis der Zahlen 2022 erstellt. Das Kursangebot ist breit gefächert, um auch der Diversität im Krankheitsbild gerecht zu werden. In wachsender Zahl verzeichnen wir Teilnehmende ohne IV-Leistungen (Nicht Art. 74). Die Steuerung darüber ist sehr schwierig, weshalb auch die Leistungszahlen weniger konstant sind. In Veranstaltungen mit breiter gefasster Zielgruppe übersteigt die TN-Zahlen von Nicht-Art.74-Patienten häufig auch den Wert von 20 Personen. Beim BSV-Beitrag gehen wir von anrechenbaren TNT von 320 aus.
Ort/Datum Zürich MM ?02j Vertragsnehmerin
Ort/Datum Bern, 2o'^2
Bundesamt für Sozialversicherungen y
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 6/6
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 5104
Vertragsnehmerin Epi-Suisse
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Soziale Kontakte knüpfen, Freizeit/Sport"
□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Epi-Suisse bietet Freizeitangebote (Ferien, Wochenenden), die einen sicheren Rahmen bilden für Epilepsiebetroffene und Angehörige und daher auf deren Bedürfnisse ausgerichtet sind. Im Freizeitbereich werden vorwiegend Blockkurse angeboten, Tageskurse sind eher die Ausnahme.
Das Schwergewicht der Veranstaltungen und auch eines der Kernangebote von Epi-Suisse bilden die Ferienwochen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Weiter bietet Epi-Suisse Wochenendangebote an:
Ferienwochen für Kinder: Wir veranstalten zwei Ferienwochen für epilepsiebetroffene Kinder in der Schweiz. Die Wochen finden in einem Lagerhaus statt und werden durch speziell geschultes Personal begleitet, ebenfalls im Team sind zwei Pflegefachfrauen, welche die medizinische Überwachung der Kinder sicherstellen und für die Medikamentenabgabe und korrekte Reaktion im Anfallsfall verantwortlich sind. Durch Entwicklungsverzögerungen und weitere Behinderungen (Komorbiditäten wie ADHS oder Autismus, geistige Behinderungen, usw.) orientieren wir uns stark am Entwicklungsalter. Über einen umfangreichen medizinischen Fragebogen ermitteln wir den Betreuungs- und Pflegebedarf der Kinder. Die Zahl betreuungsintensiver Kinder hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Mehrheit der Teilnehmerinnen sind in einem l:l-Betreuungssetting, i.d.R. zeigen diese Kinder neben der Epilepsie auch weitere Behinderungen. Durch die grosse Varianz der Epilepsieformen und die Kombinationen mit anderen Krankheiten ist es zunehmend aufwändiger, geeignete Personen zu finden, um die Kinder während der Lagerwoche angemessen und sicher zu begleiten. Für die Eltern bilden diese Ferienwochen aber eine zentrale Entlastung vom schwierigen Alltag mit epilepsiebetroffenen Kindern.
Ferienwochen für Jugendliche: Wir veranstalten zwei Ferienwochen für epilepsiebetroffene Jugendliche in der Schweiz. Die Wochen finden in einem Lagerhaus statt und werden durch speziell geschultes Personal begleitet, ebenfalls im Team sind zwei Pflegefachfrauen, welche die medizinische Überwachung der Teilnehmenden sicherstellen und für die Medikamentenabgabe und korrekte Reaktion im Anfallsfall verantwortlich sind. Das^ugendlager hat ein abwechslungsreiches Programm, das sich im Vergleich zum Kinderlager
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
stärker auch ausserhalb des Lagerhauses abspielt. Entsprechend sind die Jugendlichen in dieser Lagerwoche stärker gefordert. Über einen umfangreichen medizinischen Fragebogen ermitteln wir den Betreuungs- und Pflegebedarf der Teilnehmenden. I:l-Betreuungsverhältnisse sind inzwischen fast zum Standard geworden. Für die Eltern bilden diese Ferienwochen aber eine zentrale Entlastung vom schwierigen Alltag mit epilepsiebetroffenen Kindern.
Ferienwochen für Erwachsene: In der Ferienwoche für Erwachsene steht das Wandern im Vordergrund, da das Erkunden der Landschaft im Alleingang für viele Betroffene wegen der Epilepsie nicht möglich ist. Auch in dieser Ferienwoche prüfen wir die Eignung der Teilnehmenden über einen medizinischen Fragebogen, um eine sichere Ferienwoche zu gewährleisten. Die Teilnehmenden leben mit Einschränkungen durch die Epilepsie, müssen aber anders als im Kinder- und Jugendlager selbstständig ihre Körperpflege verrichten und an- und abreisen können. Die Ferienwoche richtet sich an Erwachsene Betroffene und deren nächste Angehörige.
Durch die teils sehr komplexen Krankheitsbilder sind die Anforderungen an die Ferienwochen stetig gestiegen. Wir rekrutieren alljährlich über Personen für die verschiedenen Leitungsteams, die teilweise medizinische und/oder soziale/heilpädagogische Qualifikationen aufweisen müssen, das wird aufgrund des Fachkräftemangels zunehmend anspruchsvoller und zeitaufwändiger. Das individuelle Krankheitsbild der Teilnehmenden, Einschränkungen im sozialen Kontakt oder in der Alltagsgestaltung sowie die individuelle Pflegebedürftigkeit werden von jedem Teilnehmenden erfasst. Für Angehörige und für Eltern bilden die Ferienwochen wichtige Entlastungsmöglichkeiten und eine Pause vom anstrengenden Betreuungsalltag.
Wochenendveranstaltungen: Um stärker die berufstätigen Betroffenen und Angehörigen zu erreichen, denen eine ganze Ferienwoche zu viel ist, bieten wir Wochenendveranstaltungen für Menschen mit Epilepsie und ihre Angehörigen. Diese werden teilweise auch durch einen thematischen Fokus begleitet. Ebenfalls bieten wir Wochenenden für besonders stark betroffene Kinder, bei welchen die Entlastung der Eltern und Bezugspersonen wesentlich im Fokus stehen.
Ausflüge: Freizeitangebote sind vor allem in der französischen Schweiz wichtig. Ausflüge, bei welchem der Austausch unter den Betroffenen zentral ist, sowie Aktivitäten oder ein Programm enthalten, die für Menschen mit Anfällen nicht ganz so leicht zugänglich sind, stehen ebenfalls im Zentrum.
Grundlagenarbeit: Um die Sicherheit und die medizinische Versorgung in den Ferienwochen zu gewährleisten sind viele Anforderungen zu erfüllen. Arbeitsmittel und Grundlagen, welche in allen Ferienwochen zu nutzen sind, werden im Rahmen der Grundlagenarbeit entwickelt. Ebenso die Überprüfung und Weiterentwicklung dieses Angebots. I Link zur Webseite der Organisation: www.epi-suisse.ch/veranstaltungen
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
In den Ferien- und Freizeitangeboten von Epi-Suisse erhalten Betroffene und Angehörige einen siche ren Rahmen, um Aktivitäten zu machen, die andernorts wegen der Epilepsie nicht möglich sind. Gleichzeitig erfahren enge Bezugspersonen eine Entlastung. Der Austausch in der Gruppe im Rahmen der Ferienwochen stärkt die soziale Kompetenz dem Teilnehmenden und ermöglicht einen Austausch Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
unter Gleichbetroffenen. Das fördert den Zusammenhalt, stärkt die Autonomie und Lebensqualität. Gemeinschaftserlebnisse auch in einem eher separtiven Rahmen sind hier als wichtige Teilhabe zu verstehen. Auf Seiten der Bezugspersonen/Eltern stärken die Angebote die Teilhabe am gesellschaft lichen Leben, weil nun Aktivitäten möglich sind, die mit dem betroffenen Kind/der betroffenen Per son nicht machbar wären.
S wie spezifisch: Für jedes Angebot werden die Zielgruppe und das spezifische Ziel definiert sowie alle Massnahmen für die konkreten Rahmenbedingungen (Sicherheit) definiert. M wie messbar: Nach jeder Veranstaltung wird durch Feedbackfragebögen eine Rückmeldung der Teilnehmenden eingeholt, um zu überprüfen, inwieweit die Betroffenen vom Angebot profitiert haben und dieses die gesteckten Ziele erfüllt hat. Kritische Anregungen fliessen in die Konzeption von Folgeangeboten ein. A wie aktionsorientiert: Für jede Ferienwoche oder jedes Weekendangebot wird der Inhalt/Programm, der Umfang (Anzahl Tage) und die Zielgruppe (z.B. Eltern, Kinder, Jugendliche, schwer oder leicht Betroffene, Erwachsene, Angehörige, usw.) klar definiert und im Detailprogramm kommuniziert. R wie realistisch: Die laufende Überprüfung der Angebote schafft die Gewähr, dass die Zielsetzungen realistisch sind und erreicht werden können. T wie terminiert: Kursangebote sind terminiert und werden über einen Flyer sowie einen elektronischen Veranstaltungskalender sichtbar gemacht.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
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Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche 3 Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung ' Alle Zielgruppen
Hörbehinderung | IZ Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel Sehbehinderung che Behinderungen es sich handelt)
Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit Epilepsie und ihre Angehörigen
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere:
3 Bisherige Leistungserbringung
Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Ferienangebote zähle zu den Kernangeboten von Epi-Suisse und sind für die Entlastung der Eltern wesentlich
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
3 online/digital (z.B. via Zoom)
3 Deutschschweiz Kl Romandie Italienische Schweiz
national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen
3 Deutsch 3 Französisch Italienisch
Q Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Wo möglich ermöglichen wir barrierefreie Angebote, sind aber durch die gewählten Ferienhäuser, welche noch weitere krankheitsspezifische Bedingungen erfüllen müssen, auch limitiert.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Weiterbildung für Fachpersonen ___________________________
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/7
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein):
13 Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.)
3 Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.)
3 Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc )?
Feedbackbögen an Teilnehmende, Befragung der Leitungsteams
Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
3 ja nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
Selbstbetroffenheit
13 Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung)
13 Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: S Selbstbetroffene
13 Fachpersonen
Kurzinfo dazu
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
:ür Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 0 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 0 0 0 0 0 tungsumfang tende
^ur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 350 350 350 350 1400 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 35 35 35 35 140 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 35 35 35 35 140 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 110000 110000 110000 110000 440000 Personalkosten CHF 105000 105000 105000 105000 420000 Sachkosten/Umlagen CHF 215000 215000 215000 215000 860000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 70000 70000 70000 70000 280000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 59524 59524 59524 59524 238096 Finanzhilfe BSV CHF 129524 129524 129524 129524 518096 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV [X] Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) IZ! Spenden □ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) □ Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen: Der Betreuungsaufwand pro teilnehmende Person wächst und mit den komplexeren medizinischen Bedürfnissen auch der Bedarf nach medizinischem Fachpersonal. Gleichzeitig können insgesamt weniger Kinder/Jugendliche an einer Lagerwoche teilnehmen, bei gleichbleibend viel Personal. Gerade für stärker betroffene Kinder und Jugendliche aber fehlen manchmal andere Angebote und für deren Eltern ist die Entlastung während der Schulferien zentral. Die Teilnehmerzahlen sinken daher gegenüber der vorherigen Vertragsperiode eher. Basis für die Kostenschätzung bildet das Jahr 2022. Beim geplanten Leistungsumfang beziehen wir auch Patienten ohne IV-Leistung mit ein. Bei der Berechnung der Finanzhilfen gehen wir von 326 Teilnehmertagen (Blockkursen) aus.
Ort/Datum Zürich
Vertragsnehmerin
Ort/Datum Bern,
Bundesamt für Sozialversicherungen /7
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+j Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 5104
Vertragsnehmerin Epi-Suisse
Übsrsicht d©r Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Kl Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Allg. Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Die Krankheit Eplepsie ist noch heute mit grossen Tabus behaftet, was Betroffenen teilweise die soziale Teilhabe erschwert. Die Allgemeinheit kennt die Krankheit Epilepsie sehr wenig und trägt viele Vorurteile weiter, was Betroffene ausgrenzt und stigmatisiert. Hinzu kommt die Angst von Aussenstehenden vor Anfällen, die Überforderung, mit der sie auf diese reagieren, was teilweise die Ausgrenzung verstärkt. Für sämtliche Kommunikationsmassnahmen besteht ein übergeordnetes Kommunikationskonzept sowie eine Jahresplanung. Beide schliessen auch die Massnahmen für eigene Medien und Printprodukte mit ein. Mit folgenden Massnahmen will Epi-Suisse die Öffentlichkeit für die Anliegen von Menschen mit Epilepsie sensibilisieren:
Medienarbeit: Durch das gezielte Platzieren von Artikeln zum Thema Epilepsie und Portraits von Betroffenen in Print, online und elektronischen Medien (Radio/TV) soll Epilepsie für die Öffentlichkeit ein Gesicht bekommen und mit konkreten Schicksalen verknüpft werden.
Socia Media Kanäle Informationen über Epilepsie und Epi-Suisse werden regelmässig, einem Redaktionsplan folgend auf den verschiedenen Social-Media-Kanälen veröffentlicht.
Präsenz an Veranstaltungen: An öffentlichen Veranstaltungen sind wir mit Ständen präsent, um über Epilepsie aufzuklären.
Vorträge: An Schulen, Vereinen, bei Firmen und an öffentlichen Orten halten wir Sensibilisierungsvorträge zum Thema Epilepsie, teilweise begleitet durch eine betroffene Person, welche direkt von ihren Erfahrungen berichtet.
Sensibilisierungskampagne und -aktionen: 2022 realisierten wir die Kampagne tfepilepsiewarum, welche mittelfristig weitergezogen wird. Mit Postkarten und Plakaten soll die Öffentlichkeit sensibilisiert werden.
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Spezifische Versände: Um spezialisierte Institutionen, Ärzte und Gruppen der Öffentlichkeit zu erreichen, welche potentiell mit Epilepsiebetroffenen arbeiten, werden gesonderte Versände abgewickelt. Dies kann online via Newsletter oder offline per Post sein. Die Anzahl der Versände pro Jahr ist begrenzt und wird über das Jahresprogramm geregelt.
AIlg. Auskunfterteilung Wir erteilen allgemeine Auskünfte zur Krankheit Epilepsie, wobei in diesen Fällen keine Person und ihr Anliegen im Vordergrund steht.
Da die Kanäle der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit stets gleich bleiben und die Themen jedes Jahr klar definiert sind, entfällt hier die Grundlagenarbeit. Link zur Webseite der Organisation: www.epi-suisse.ch > Bereich Informationen
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Epilepsien lösen viele Berührungsängste aus und falsche Vorurteile gegenüber Betroffenen führen zu unnötiger Ausgrenzung. Die Öffentlichkeitsarbeit dient dem Ziel, die Teilhabe von Betroffenen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern und bestehende Hürden zu beseitigen. So sollen die besonde ren Bedürnisse von Menschen mit Epilepsie in der Öffentlichkeit besser wahrgenommen und eine Enttabuisierung der Krankheit erreicht werden. S wie spezifisch: Für die verschiedenen Tätigkeiten werden klare Ziele definiert. Diese sind aus einem übergeordneten Kommunikationskonzept oder auch aus den jeweiligen Projektkonzepten ersichtlich. M wie messbar: Durch Teilnehmerfeedbacks von Vorträgen, Feedbacks auf spezifische Sensibilisierungs-projekte, Entwicklung Fanzahlen Social Media werden die Ziele gemessen. A wie aktionsorientiert: Die Sensibilisierungsarbeit erfolgt regelmässig und unter Einbezug von Betroffenen, um höchstmögliche Nähe und Verständlichkeit zu schaffen. Dabei wird pro Projekt/Kanal jeweils das Vorgehen und die Ablaufprozesse klar definiert. R wie realistisch: Vorträge/Infoveranstaltungen: ca. 8 Veranstaltungen / Vorträge Sensibilisierungsprojekte: 2 Sensibilisierungsprojekte Social Media: jährliches Wachstum der Fanzahlen um 5 bis 10% Allg. Auskünfte: Beratungsliste (kein Zielwert, da nicht steuerbar) Spezialversand: 1 Versand T wie terminiert: Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit findet über das ganze Jahr hinweg statt. Die Aktivitäten werden in Projektterminplänen terminiert und geplant.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
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i
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Psychische Behinderung 1 Alle Zielgruppen Erwachsene Hörbehinderung | Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An g] Alle Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel Sehbehinderung che Behinderungen es sich handelt)
Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Allg. Öffentlichkeit
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse K Bisherige Leistungserbringung Andere.
K Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Der Wunsch nach mehr Sensibilisierung wird an vielen Veranstaltungen oder Feedbackbögen geäussert. Das Tabu um die Krankheit und Ausgrenzungserfahrungen wirken sehr stark.
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
[X] online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz [X] national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen
Deutsch Kl Französisch K Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu wird wo sinnvoll, ermöglichst. Eine einfache, verständliche Sprache ist in der Öffentlichkeitsarbeit wichtig.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Medien und Publikationen, Kurse für Betroffene und Angehörige
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
I/9
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) K Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) K Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Die Publikation hängt stark von der Aktivität ab, nicht überall eignen sich die gleichen Kanäle
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?
Feedback-Fragebögen, Messung der Reichweite
Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
Kl ja nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
Selbstbetroffenheit Kl Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) K Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene IEl Fachpersonen
Kurzinfo dazu Bei Epi-Suisse arbeiten Betroffene auf der Geschäftsstelle, welche sowohl ihre beruflichen Fachqualifikationen, als auch ihr Erfahrungswissen einbringen und im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit mit beiden Hüten agieren.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
ces
:ür Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 600 600 600 600 2400 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 0 0 0 0 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 600 600 600 600 2400 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024:2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- o Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei o arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget-geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 46000 46000 46000 46000 184000 Personalkosten CHF 60000 60000 60000 60000 240000 Sachkosten/Umlagen CHF 106000 106000 106000 106000 424000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 0 BSV ('Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 29600 29600 29600 29600 118400 Finanzhilfe BSV CHF 29600 29600 29600 29600 118400 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV □ Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) IE! Spenden El Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) □ Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen: Sensibilisierung bei wichtigen Zielgruppen (Umfeld und Fachpersonen von Betroffenen, Schulen, Arbeitgeber) sowie in der breiten Öffentlichkeit ist ein wichtiger Auftrag von Epi-Suisse, der we sentlich dazu beiträgt, dass die Integration in der Berufswelt, in Schule und Alltag klappt. Wir anerkennen die Regelung, dass das BSV die Leistungen hier auf 5% des IV-Beitrages limitiert hat. Als Organisation beanspruchen wir dennoch die Freiheit, dass wir uns in der Öffentlichkeitsarbeit nicht generell auf diesen Wert beschränken können. Wir gehen entsprechend in der Kostenschätzung von mehr Leistungsstunden aus, als effektiv verrechnet werden können. Wir rechnen mit einem Wert von 370 Stunden. Gegebenen falls ist zu prüfen, ob die Leistungen und Kosten, die über diesen Wert hinausgehen, in der Kostenrech nung entsprechend abgegrenzt werden sollen.
Ort/Datum Zürich,
Vertragsnehmerin
Ort/Datum Bern, <0. 10. 'Lo'Zl
Bundesamt für Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
L+ Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 5104
Vertragsnehmerin Epi-Suisse
Üborsicht d6r Loistunc] (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählenA/euillez choisir/Prega compilare:
IZl Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Themenspezifische Grundlagenarbeit
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Zahlreiche epilepsiespezifische Themen und Projekte, welche Epi-Suisse in Anfriff nimmt, haben übergeordneten Charakter. Hauptmerkmal dieser Tätigkeiten ist es, den Zugang zu Unterstützungsangeboten für Betroffene und Angehörige zu erleichtern oder die Situation für Betroffene auf übergeordneter Ebene (nicht allg. Sensibilisierung, nicht an ein Angebot gebunden) zu verbessern.
Ambulanzprojekt: Ungedeckte Ambulanzkosten zählen zu den zentralen Problemen von Epilepsiebetroffenen. Rufen Passanten die Ambulanz, wenn sie einen epileptischen Anfall beobachten, bleiben Betroffene häufig auf hohen Kosten sitzen, da sie als chronisch Kranke selten eine Zusatzversicherung haben. Epi-Suisse hat für diese Fälle einen Nothilfefonds geschaffen, bemüht sich nun durch Lobby-Arbeit vor allem darum, den Missstand aufseiten der Krankenkassen durch eine Ausnahmeregelung zu verbessern.
Projekt "Tour de Suisse": Epi-Suisse steht in engem Austausch mit spezialisierten Neurologen/Neuropädiatern und Fachpersonen mit engem Bezug zu Epilepsie. Um einen Austausch zu institutionalisieren, haben wir die "Tour de Suisse" ins Leben gerufen und besuchen einem Jahresplan folgend wichtige Fachpersonen persönlich. Ziel der Gespräche ist das Abholen von Bedürfnissen der Fachpersonen an uns als Patientenorganisation, aber auch die Interessenvertretung von Patienten, welche wir in diesem Zusammenhang vornehmen. Weiter erleichtern wir durch diesen Kontakt Neubetroffenen den Zugang zu den Angeboten von Epi-Suisse, wodurch die Angebote von Betroffenen niederschwelliger erreicht werden. Gerade nach einer Neudiagnose sind viele Fragen offen und es fehlt die Zeit und Energie, sich selbständig über Angebote zu informieren.
Austauch im KVEB/ Austausch mit Fachpersonen und Fachstellen: Als Elternorganisation ist Epi-Suisse in der Konferenz der Vereinigung Eltern von behinderten Kindern vertreten und nimmt hier als grössere Organisation im Gremium auch organisatorische Aufgaben im Büro der KVEB wahr. Jährlich finden zwei Sitzungen statt, die dem Austausch zu übergeordneten Themen rund um Behinderung aus der Perspektive von Eltern gelten.
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
Weiter stehen wir in unregelmässigem Kontakt mit anderen Fachstellen (z.B. schulärztlicher Dienst, Behindertenorganisationen, Inclusion Handicap, Lehrerverbänden, Berufsverbänden, Kliniken und Forschern, u.v.m.) und Fachpersonen, um unser spezifisches Wissen über Epilepsie einzubringen (z. B. Unterstützung von Forschungsprojekten durch Vermittlung von Betroffenen, Teilnahme an Umfragen mit Bezug zur Behinderung, einmalige Teilnahme und Mitwirkung an Projekten anderer Organisationen oder externen Partnern, Konsultationen bei der Entwicklung von Arbeitsmitteln und Merkblättern zum Thema Epilepsie). Teilweise entstehen aus diesen Kontakten auch kleinere Projekte.
Kleinprojekte: Je nach Ausgangslage "schnüren" wir aus gewissen Anfragen oder Mitwirkungen ein Kleinprojekt, das wir verfolgen. Für solche Kleinprojekte erfolgt eine gesonderte Zeiterfassung pro Projekt und in einem Projektbeschrieb wird Ziel und Zweck dokumentiert. Da sich solche Projekte aus dem Tagesgeschäft ergeben, können sie hier nicht genauer umschrieben werden. Gemeinsam ist aber allen, dass sie oben beschriebenes Hauptmerkmal erfüllen müssen. Link zur Webseite der Organisation: z.B. https://epi-suisse.ch/epilepsie/erste-hilfe/#
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Durch die Grundlagenarbeit ist der Zugang zu Unterstützung in epilepsiespezifischen und behinderungsspezifischen Fragen fet für Patienten und Angehörige gewährleistet mit dem Ziel, die Selbstbestimmung und Selbstvertretung zu stärken sowie die Teilhabe in der Gesellschaft zu verbessern. Insbesondere durch die Vernetzungsarbeit profitieren die Betroffenen vom ganzen System an Angeboten und Unterstützungsleistungen. Das stärkt letztlich auch die Vernetzung von Betroffenen und verhindert zugleich unnötige Doppelspurigkeiten. In Bezug auf behinderungsspezifische Fragen ermöglicht die Vernetzung mit Fachpersonen und anderen Organisationen den Anschluss an einen gesellschaftspolitischen Diskurs, den wir als einzelne Organisation nicht leisten können. Dieser Anschluss stärkt seinerseits die Selbstvertretung von Epilepsiebetroffenen in behinderungsspezifischen Fragen.
S wie Spezifisch: Für jedes grössere Projekt besteht ein Konzeptpapier, in welchem die spezifischen Ziele festgehalten sind. M wie messbar: Die Zielerreichung wird definiert und mit unterschiedlichen Möglichkeiten gemessen (z.B. Gesprächsunterlagen, Feedback, Zeiterfassung mit Bemerkungen) A wie Aktionsorientiert: Die einzelnen Projektschritte sind klar definiert, so dass sie Schritt für Schritt umgesetzt werden können. R wie realistisch: Tour de Suisse: Besuch von 8 bis 10 Kliniken, Fachpersonen (gemäss "Fahrplan Tour de Suisse");Austausch mit Fachpersonen: 2 KVEB-Sitzungen pro Jahr, Dokumentation Einzelgespräche T wie terminiert: Die Leistungen finden regelmässig statt bzw. die Terminierung erfolgt über die Projektfahrpläne.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche I3 Krankheitsbehinderung Psychische Behinderung 1 Alle Zielgruppen Erwachsene Hörbehinderung | Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An
13 Alle
Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit Epilepsie und ihre Angehörigen
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: |3 Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
I3 online/digital (z.B. via Zoom) I3 Deutschschweiz [3 Romandie 3 Italienische Schweiz [3 national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen
13 Deutsch 3 Französisch 3 Italienisch
Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu wird je nach Projekt ermöglicht
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Allg. Öffentlichkeitsarbeit
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?
wird im Projektplan definiert
Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
ja nein Kl mit einem Teil
Kurzinfo dazu Je nach Projekt findet eine Koordination statt. Bei stark regionalen Projekten verzichten wir darauf.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
Selbstbetroffenheit [X] Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) [x] Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Kl Fachpersonen
Kurzinfo dazu
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
:ür Leistungen exkl. Kurse Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 600 600 600 600 2400 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 600 600 600 600 2400 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- o Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden o stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 50000 50000 50000 50000 200000 Personalkosten CHF 35000 35000 35000 35000 140000 Sachkosten/Umlagen CHF 85000 85000 85000 85000 340000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 40000 40000 40000 40000 160000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 32000 32000 32000 32000 128000 Finanzhilfe BSV CHF 72000 72000 72000 72000 288000 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) |X| Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen: Als Basis für de Kosten- und Ertragsberechnung diente das Jahr 2022. Aufgrund des generellen Ausbaus gehen wir auch in diesem Bereich eher von Überleistungen aus. Dies wurde beim Leistungsumfang berücksichtigt. Für den IV-Beitrag sind wir in obiger Berechnung von 400 verrechenbaren Stunden ausgegangen.
Ort/Datum Zürich,
Vertragsnehmerin
Ort/Datum Bern, . fo . 1^)13
Bundesamt für z2 Sozialversicherungen
/ /
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 5104
Vertragsnehmerin Epi-Suisse
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
[Hl Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Förderung der Selbsthilfe
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Epi-Suisse steht in der Tradition der Selbsthilfegruppen und hat ihre Wurzeln auch in der Selbsthilfebewegung. Erste Elterngruppen entstanden bereits vor über 40 Jahren. Noch heute hält sich die Nachfrage nach Austausch unter Betroffenen. Die Selbsthilfe zu fördern gehört zu den Zielen von Epi-Suisse, die auch in den Statuten festgehalten wurden. Folgende konkreten Leistungen erbringt die Geschäftsstelle in diesem Zusammenhang:
Unterstützung von Selbsthilfegruppen/Stärkung der Selbsthilfe: Eine Selbsthilfegruppe zu leiten, ist keine leichte Aufgabe. Sie muss integrationsfähig bleiben, um neue Mitglieder aufzunehmen. Es gilt eine Gesprächskultur zu etablieren. Die Ansprüche der verschiedenen Teilnehmenden müssen geklärt werden. Das Gespräch steuern, Raum geben sich zu öffnen, Grenzen setzen, wenn ein Mitglied zuviel Raum einnimmt - das sind Aufgaben der Gruppenleitung. Die Fachpersonen der Geschäftsstelle unterstützen die Selbsthilfegruppenleitern in dieser Aufgabe. Durch persönliche Beratung, Vermittlung von Schulungsangeboten, Coaching. Weiter verschaffen wir Selbsthilfegrüppen in schwierigen Phasen (Aufbau, bei Mitgliederschwund) Aufmerksamkeit, beraten die Leitungspersonen, wo sie Kontakte herstellen können, um Mitglieder zu gewinnen und liefern spezifisch angepasste Hilfsmittel für die Gruppe (Flyer-Grundlagen, Musterbriefe, Muster-Pressetexte, Grundlagen für Mitgliederversände, usw.). Zu den Aufgaben gehört auch der professionelle Kontakt mit den regionalen Selbsthilfezentren. Weiter übernimmt Epi-Suisse für die Selbsthilfegruppe alle anfallenden Kosten für Raummiete und Verpflegungsspesen (Getränke, Früchte, Guetsli). Gelegentlich finden auf Wunsch von SHG-Leitern auch Besuche an einem Gruppentreffen statt, um eine Intervention bei Problemen zu ermöglichen. Zum Leistungsumfang gehört auch die Beratung von Einzelpersonen zur Förderung und Aktivierung individueller Selbsthilferessourcen.
Vermittlung von Peer-Kontakten für den Austausch (Peer-Beratung): Epilepsie ist eine Krankheit mit vielen Gesichtern. Je nach Fall stellen sich ganz andere Fragen, über die sich Betroffene austauschen wollen. Der Wunsch nach individuellen Austauschpartnern wächst. Weiter wirkt sich aus, dass viele Betroffene /Angehörige keine regelmässigen Treffen besuchen möchten, sondern sich selbstständig organisieren möchten. Für sie ermöglichen wir den informellen Peer- Austausch. Via Website myepicoach.ch erhalten wir Anfragen, zudenen wir spezifische Personen
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
(EpiCoaches) für den Austausch vermitteln. Zu diesem Zweck unterhalten wir eine Datenbank mit spezifischen Informationen von Betroffenen, um diesen Austausch effizient zu gestalten. Ziel ist es. Betroffene als Experten ihrer Krankheit als EpiCoaches an andere Betroffene/Angehörige zu vermitteln, um einen Peer-Austausch zu ermöglichen. Eegelmässig werden Austauschpersonen, die EpiCoaches werden wollen, spezifisch auf diese Aufgabe vorbereitet. Dazu zählt, in die Beraterrolle zu finden und auch die Möglichkeiten und Grenzen der Peer-Beratung zu kennen. Insbesondere ist diese Abgrenzung wichtig zu Fachberatung (siehe Fachkonzept Beratung).
Ausflüge für Betroffene und Angehörige In der Selbsthilfegruppe oder individuell mit einem EpiCoach findet der institutionalisierte, krankheitsbezogene Austausch in der Gruppe statt. Durch Ausflugsangebote möchten wir einen Rahmen bieten, um in lockerer Atmosphäre einen Austausch zwischen Menschen zu begünstigen, die sich sonst nicht einfach so begegnen. Zugleich soll der Ausflug den epilepsiespezifischen Bedürfnissen gerecht werden. Geplant sind vier Ausflüge pro Jahr, die mit Unterstützung der SHG-Leitenden organisiert werden.
Grundlagenarbeit Mit der Selbsthilfe steht Epi-Suisse an einem Wendepunkt, in der sich die individuelleSelbsthilfe und die institutionalisierte Selbsthilfe in der Gruppe stärker voneinander unterscheiden. Wir erachten diese Angebote als komplementär und haben das Anliegen beide Standbeine zu erhalten, da sie für Betroffene unterschiedlichen Nutzen bringen. Die Weiterentwicklung dieses Bereichs zählt für uns zur Grundlagenarbeit. Link zur Webseite der Organisation: https://epi-suisse.ch/angebote/selbsthilfe/
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Durch die Selbsthilfeangebote wird der Austausch unter Gleichbetroffenen gestärkt mit dem Ziel, den Peer-Support zu fördern. Andere Betroffene und ihre Erfahrungen kennenzulernen, sich mit ihnen auszutauschen und von ihren Erfahrungen zu profitieren, stärkt die Bewältigungskompetenz von Pati entinnen und Angehörigen. Das einzigartige Verständnis mindert Ohnmachtsgefühle und stärkt ein Gemeinschaftsgefühl, das die Basis bildet für eine erfolgreiche Selbstvertretung. Betroffene stärken zudem ihre Handlungskompetenzen im Rahmen der Selbsthilfetätigkeit, weil sie im Umgang mit an deren ihren Umgang mit der Krankheit stetig reflektieren und dadurch auch verbessern.
S wie Spezifisch: Für die Selbsthilfeangebote und auch die Weiterbildungsangebote innerhalb der Selbsthilfe bestehen Konzepte mit klaren Zieldefinitionen. M wie messbar: Mit verschiedenen Mitteln wird die Zielerreichung ermittelt: KollektiveSelbsthilfe: Anzahl Gruppen, Teilnehmerliste Individuelle Selbsthilfe/ Peer-Kontakte: Nachfrage nach Kontakten / Vermittlungen My.EpiCoach: Anzahl Epi-Coaches Ausflüge: Anzahl Ausflüge A wie Aktionsorientiert: Die Unterstützung in der Selbsthilfe durch die Geschäftsstelle erfolgt zurückhaltend und vorwiegend individuell im direkten Gespräch. Mit Online-Austausch-Formaten besteht ein Gefäss, das den Austausch unter den Akteuren regelmässig und niederschwellig ermöglicht. Realistisch: Institutionelle Selbsthilfe: min. 10 SHG aktiv, Peer-Kontakte: 40 Vermittlungen pro Jahr Ausflüge: 2 Ausflüge pro Jahr
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung | Suchtbehinderung Kinder J Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche 3 Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung 1 Alle Zielgruppen
Hörbehinderung | S Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel Sehbehinderung che Behinderungen es sich handelt)
Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit Epilepsie und Eltern von epilepsiebetroffenen Kindern sowie Angehörige
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse
3 Bisherige Leistungserbringung Andere.
Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
3 online/digital (z.B. via Zoom)
3 Deutschschweiz K] Romandie Italienische Schweiz
[X] national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen [3 Deutsch 13 Französisch |3 Italienisch Rätoromanisch 13 Gebärdensprache Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu soweit möglich wird der barrierefreie Zugang ermöglicht.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Die Peer-Beratung (Epi-Coaches) werden streng von den Beratungsangeboten abgegrenzt, welche Epi- Suisse durch Fachpersonen der sozialen Arbeit anbietet (siehe Fachkonzept Beratung). Die Aufgaben und der Stellenwert von Peer-Beratung und Fachberatung sind klar und werden intern wie auch gegen über den Betroffenen deutlich gemacht und transparent kommuniziert. Auch in Bezug auf die Leis tungserfassung gibt es hier klare Trennungen, so dass keine Vermischungen stattfinden können..
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?
Befragung an Treffen, Austausch im direkten Kontakt
Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
Kja nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu Es bestehen regelmässige Austauschangebote. Selbsthilfe ist stark regional organisiert. Zwischen den drei Geschäftsstellen besteht eine Gebietsabsprache. Weitere Koordinationen erübrigen sich.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
K Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Kl Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: [3 Selbstbetroffene Kl Fachpersonen
Kurzinfo dazu Für die Begleitung und Förderung der Selbsthilfe arbeiten wir mit Fachpersonen. In der Selbsthilfe selber sind nur Selbstbetroffene bzw. Angehörige (vorwiegend Eltern) aktiv.
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:ür Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 400 400 400 400 1600 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 400 400 400 400 1600 tungsumfang tende
^ur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- o Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 32000 32000 32000 32000 Personalkosten 128000 CHF 28000 28000 28000 28000 112000 Sachkosten/Umlagen CHF 60000 60000 60000 60000 240000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 32000 32000 32000 32000 128000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 26080 26080 26080 26080 104320 Finanzhilfe BSV CHF 58080 58080 58080 58080 232320 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV □ Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Kl Spenden □ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) □ Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen: Die Kosten- und Ertragsschätzung wurde auf der Basis der Budgetzahlen 2023 erstellt. Da Epi-Suisse sein Angebot ausgebaut hat, ist eine Überleistung nicht auszuschliessen. Für den IV-Beitrag sind wir von 326 verrechenbaren Stunden (Vertragswert) ausgegangen.
Ort/Datum Zürich,
Vertragsnehmerin
Ort/Datum Bern,
Bundesamt für Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Anhang D Berechnung Leistungsmenge und Tarife
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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederaziun svizra Geschäftsfeld Invalidenversicherung
IV-Beiträge pro Jahr und Kompensationsgruppe für die Betriebsjahre 2024 - 2027
Vertrag Nr. 5104 VN/DO: Epi-Suisse Anhang D Grundlagen für die Abrechnung des IV/AHV-Beitrages Individuell pro Vertrag VAF BSV- IV-Beitrag pro Leistungs- Referenzwert Richtmenge Leistungs IV-Beitrag Total einheit pro Leistungs pro Leistung einheit (Tarif) einheit
Personenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept (FK) Kompensationsgruppe A
Fachkonzept Sozialberatungen (inkl. Lebenspraktische Beratung, Peerto Peer) öoziaioeraiung: i-acnpersonen mn behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 125.00 CHF 71 3'550 CHF 252'050 £ Sozialberatung Fachpersonen mit I behinderungsspezifischem Wissen Std. CHF 113.00 CHF </> o Fachkonzept Bauberatung: Fachpersonen mit 0) behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder ■5 vergleichbar Std. CHF 128.00 CHF w
N Fachkonzept Rechtsberatung: Fachpersonen mit £ behinderungsspezifischem Wissen Zhöherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 146.00 CHF N .E LU
FachkonzeptVermittlung von Betreuungsdiensten Std. CHF 93.00 CHF
Fachkonzept Begleitetes Wohnen Std. CHF 113.00 CHF
Fachkonzept Medien- und Publikationen; Informations- ZDokumentationsstelle; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informtionsmaterialien und Medien) Std. CHF 122.00 CHF 80 1750 CHF 140'000
Fachkonzept Kurstyp Hilfe zur Selbsthilfe
5 Blockkurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 481.00 CHF
c
3 Tageskurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 414.00 CHF 171 320 CHF 54720
«
Semester-ZJahreskurse (Teilnehmerstunden) Teiln.-Std. CHF 56.00 CHF o
Fachkonzept Kurstyp Soziale Kontakte ermöglichen - Freizeit und Sport E £ Blockkurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 481.00 CHF 174 327 CHF 56'898 c I Tageskurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 414.00 CHF Q. E Semester-ZJahreskurse (Teilnehmerstunden) Teil.-Std. CHF 56.00 CHF o
Themenspezifische Grundlagenarbeit für Kurse (!) Std. CHF 122.00 CHF 80 70 CHF 5'600
Fachkonzept Treffpunkte für Menschen mit Behinderungen und __ deren Angehörigen_________________________________________ Std. CHF 113.00 CHF Minimales IV-Beitragdach für KG A Personenspezifische Leistungen CHF 509'268
Nicntpersonenspezitiscne Leistungen gemäss hacnkonzept Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter (LUFEB) Kompensationsgruppen B und C
Kompensationsgruppe B (max. 5% vom Gesamt IV-Beitrag) Fachkonzept Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Std. CHF 80 370 CHF 29'600 m UJ Kompensationsgruppe C____________________________________ CHF 122.00
3 Fachkonzept Themenspezifische Grundlagenarbeit allgemein /
Projektarbeit Art. 74 IVG Std. CHF 80 400 CHF 32'000
Fachkonzept Förderung der Selbsthilfe Std. CHF 80 326 CHF 26'080 Maximales IV-Beitragsdach für KG B und C Nichtpersonenspezifische Leistungen CHF 87’680
Rundungsdifferenz CHF 38
Gesamt IVZAHV-Beitrag (max. Beitragsdach) pro Jahr CHF 596'986
davon max. AHV-Beitragsdach pro Jahr CHF 14*000
Kompensationen vgl. KSBOB
Mit dem BSV können nur Leistungen abgerechnet werden, für die ein vertraglich vereinbartes Fachkonzept vorliegt.
Anhang E Bestätigung der Qualitativen Bedingungen
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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI i+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Conlederaziun svizra
Anhang 3: Bestätigung der Qualitativen Bedingungen BSV-Nr.: 5X01 Vertragsnehmerin: p-pj Qualitative Bedingungen___________________ Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)
ja nein’ nicht zu- treffend Strukturqualität 1. Organisation Gemeinnützige Organisation (gemeinnütziger Statuten, vorhanden und im Rahmen der Zweck in Statuten festgeschrieben), deren leitendes Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer Organ grundsätzlich ehrenamtlich arbeitet. Geschäftsreglement, Änderung beim BSV einzureichen. X Nachweis der Steuerbefreiung (Staats- und direkte Bundessteuem) 1.1 Zweckbestim Zweckbestimmung und strategische Ziele sind Statuten, vorhanden und im Rahmen der mung / Ziele definiert. Klarer Bezug auf Zielgruppe mit Behinderungen umgesetzt. strategische Zielsetzungen (z. B. Leitbild)___________ Vertragsverhandlung bzw. bei einer Änderung beim BSV einzureichen. X 1.2 Organisation Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten in Statuten, vorhanden und im Rahmen der und Leitung der Organisation sind festgehalten (strategische/operative Ebene). Trennung der strategischen und operativen Ebene ist garantiert. Organisationsstruktur, Geschäftsreglement Vertragsverhandlung bzw. bei einer Änderung beim BSV einzureichen. X 1.2 a Internes Es existiert ein hinreichendes IKS (mind. 4-Augen- Dokumentation, am Sitz der Organisation vor Kontrollsystem Prinzip,Unterschriftenregelung, Nachweis, dass IKS handen (IKS) Kompetenzregelung). operativ eingesetzt wird X 1 Falls eine Bedingung nicht erfüllt ist. ist dem BSV der Grund und Massnahmen zur Einhaltung der Bedingung anzugeben. Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI +J Confédération suisse Confedeiazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Coniederaziun svizra
Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)
ja nein1 nicht zu treffend 1.3 a In einem Für jede Funktion bestehen ein Anforderungsprofil Stellenbeschrieb am Sitz der Organisation vor Anstellungsve und ein Stellenbeschrieb. Aufgaben müssen mit Pflichtenheft handen rhältnis, Blick auf die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bezahltes Personal erbracht werden. Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die X ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben.________________________________ Alle Mitarbeitenden haben einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag am Sitz der Organisation vor Arbeitsvertrag._______________________________ handen__________________ X Ansprüche betreffend Fort-A/Veiterbildung und ist dokumentiert am Sitz der Organisation vor Supervision sind schriftlich festgehalten.__________ handen X 1.3 b Mandate Für Mandatsträger, welche Leistungen gemäss Auftrag/Mandat am Sitz der Organisation vor Art. 74 IVG erbringen, gelten die qualitativen Bedingungen sinngemäss. _________ _ handen X 1.4 Freiwilliges Es besteht eine schriftliche Regelung betreffend Reglement am Sitz der Organisation vor Personal und Anspruch auf Begleitung und Schulung, handen Peers (ohne Spesenvergütung und Versicherung während des Lohn) Einsatzes. Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im X Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Freiwillige und Peers haben einen Anspruch auf Musterbestätigung am Sitz der Organisation vor schriftliche Bestätigung ihres Einsatzes und eine allfällig damit verbundene Schulung. (z. B. Sozialzeitausweis) handen X 1.5 Unterorganisa Die gegenseitigen Rechte und Pflichten von DOA/N Vertrag/Untervertrag am Sitz der VN vorhanden tionen und UVN sowie das Schlichtungsverfahren sind geregelt. X Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Qualitative Bedingungen_________ Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)
ja nein’ nicht zu treffend 1.6 Rechnungs Eine Kosten-ZLeistungsrechnung für den Betrieb FiBu und KLR gemäss vorhanden; wesen Art. 74 IVG wird für jede Organisation erstellt. Richtlinien zum Reporting BSV Jährliches Reporting X (Anhang zum KSBOB) Prozessqualität 2. Leistungen Die Leistungen werden in den einzelnen Fachkonzepte, vorhanden und im Rahmen der Fachkonzepten definiert. Jährliches Vertragsverhandlung beim BSV einzureichen. X Berichtswesen Jährliches Reporting_________ 2.1 Beratung / Art der Beratung und Zielgruppen sindr gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Vermittlung / Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Begleitetes Wohnen definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB) (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. X Qualifikation der Mitarbeitenden je nach Kategorie der Beratung: Beratung, Vermittlung und Begleitetes Wohnen: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit oder Curriculum Vitae; handen gleichwertige Ausbildung oder mehrjährige Nachweis der Weiter- Praxiserfahrung in der sozialen Arbeit mit bildungen/Schulungen Weiterbildung. Ausgebildete Peers, durch X qualifizierte Mitarbeitende betreute Peers, Praktikant/Innen usw. sind anerkannt, die Weiterbildung/Schulung des Personals wird durch die Organisation sichergestellt.________________ Bauberatung: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor Ausgebildete Baufachperson oder mehrjährige Curriculum Vitae handen Praxiserfahrung im Bereich Bauen mit Weiterbildung.
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 3/7
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)
ja nein1 nicht zu treffend Rechtsberatung: Diplom am Sitz der Organisation vor Juristische Mitarbeitende__________________ handen V 2.2. Medien und Erstellung und Verbreitung von Medien und Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Publikationen/ Publikationen mit Informationen, die sich an die /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich Entwicklung, Betroffenen und ihre Angehörigen richten. (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Herstellung und Verbreitung von Informations X materialien/ Informations und Dokumen- tationsstelle 2.3 Kurse Art, Anzahl und Zielgruppen der Kurse sind gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB). /Leistungsstatistik (KLS) gemäss Vorlage gemäss KSBOB beim BSV jährlich einzureichen._________________ X Qualifikation aller Kursleitenden inkl. Freiwillige, Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor Peers ist garantiert. Curriculum Vitae; handen Ausbildung im Themenbereich des angebotenen Nachweis der Weiter- Kurses oder pädagogische Ausbildung/Praxiserfahrung. bildungen/Schulungen X Weiterbildung/Schulung wird durch die Organisation sichergestellt.
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 4/7
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschaftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)
ja nein1 nicht zu treffend 2.4 Treffpunkte für Treffpunkte, welche soziale Kontakte ermöglichen. Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Menschen mit /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Behinderungen und deren (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. X Angehörige 2.5 Leistungen zur Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, DO/VN muss die vorhanden; Daten sind gemäss Unterstützung Themenspezifische Grundlagenarbeit, Förderung Zielerreichung jährlich KSBOB jährlich beim BSV und Förderung der Selbsthilfe sind gemäss Leistungsübersicht und nachweisen. einzureichen. der Eingliede rung Behinder Richtlinien zum Reporting definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB). Ä ter (LUFEB) Berichtswesen Projekt
Projekt Art. 74 IVG werden unter LUFEB erfasst. Ergebnisqualität 3. KundZ-innen, Die im Betrieb Art. 74 IVG angebotenen Leistungen Statuten am Sitz der Organisation vor KlientZ-innen, sind im öffentlichen Interesse und richten sich in handen Fachkonzepte Zielpublikum erster Linie an die Klientengruppe der jeweiligen Organisation (klientenspezifisch). Die Klienten Publikationen X gruppe ist in den Statuten der Organisation definiert.___________________________________ 3.1 Kundenzufrie- Methode und Häufigkeit (alle 3-5 Jahre) zur Dokumentation vorhanden und im Rahmen der denheit/Nutzen Bestimmung der Kundenzufriedenheit sind je nach Kundenzufriedenheits- Vertragsverhandlung beim BSV von Leistungen/Aktu Kategorie der Leistung schriftlich festgehalten und die Methode wird periodisch umgesetzt. Berichtserstattung einzureichen. X alitât der
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 5/7
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Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erföltt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)
ja nein1 nicht zu- treffend Leistungs Die Klienten/Klientinnen werden über ihre Rechte Informationsmaterial ! am Sitz der Organisation vor palette und Pflichten informiert. ethische Grundsätze handen
Klientendossier, Informationen an Dritte werden nur mit dem Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor schriftlichen Einverständnis der Klientin/des ethische Grundsätze handen Klienten weitergegeben. 3.2 Zielerreichung Überprüfungen der einzelnen Leistungen werden Dokumentation vorhanden und im Rahmen des bei Leistungen periodisch durchgeführt. Arbeitsprogramm (Selbsteinschätzung) Reportings beim BSV einzureichen. X 3.3 Kooperationen Die Organisation ist in regelmässigem Austausch Beschreibung in und Partner mit Organisationen, die Leistungen für dieselbe Fachkonzept, organisationen Zielgruppe erbringen oder ein gleiches Zusammenarbeits Leistungsangebot haben. Die Angebote werden für vereinbarungen, die Zielgruppe aktiv und regelmässig koordiniert. Koordination, wenn gleiche UVN in mehreren VAF am Sitz der Organisation vor X handen Protokolle oder ähnliches der Koordinationssitzungen, in Analogie zum Fach konzept
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 6/7
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Vertragsnehmerin:
Ort: Datum: Name und Funktion: Untei ritt: '^bujiiWiajL
2lat>cL^ £3.S. ?O22. /
Qualitative Bedingungen Art. 74IVG VP 2024 - 27 ! Version 1.0