Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Vertrag zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF)
Bundesamt für Sozialversicherungen
(BSV-Nr. 4042) 1 8. JAN. 2024 NO
zwischen der
Schweizerischen Eidgenossenschaft
vertreten durch das
Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern
nachfolgend bezeichnet mit BSV
und
Stiftung ahal Allergiezentrum Schweiz
Scheibenstrasse 20, 3014 Bern
betreffend
Finanzhilfe zur Förderung der Invalidenhilfe gemäss Art. 74 IVG
für die Jahre 2024 - 2027
2y ar 1
1. Grundlagen und Ziele des Vertrages
1.1. Grundlagen
- Art. 74 und 75 IVG (Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversiche- rung, SR 831.20) Art. 108 - 110 IVV (Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenversiche- rung, SR 831.201) - Art. 101bis AHVG (Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hin- terlassenenversicherung, SR 831.10) Art. 222 - 225 AHVV (Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters- und Hin- terlassenenversicherung, SR 831.101) Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (SuG; SR 616.1) - Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe, gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2024 2027 (KSBOB) -
Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) - Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG; SR 151.1)
Das KSBOB 2024-2027 und die dem Vertrag beigefügten Anhänge bilden integrierende Bestandteile dieses Vertrages.
1.2. Ziel und Gegenstand
Gemäss Art. 112c Abs. 2 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 unterstützt der Bund gesamtschweizerische Bestrebungen zu Guns- ten Behinderter und Betagter. Er gewährt hierzu gestützt auf Art. 74 IVG sprachregional oder national tätigen gemeinnützigen privaten Organisationen Finanzhilfen an die Kos- ten der Durchführung von den in Art. 108bis IVV und Art. 222 AHVV näher umschriebe- nen Aufgaben. Der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag legt Art, Umfang, Qualität und Reporting der zu erbringenden Leistungen sowie dessen Beitragsdach fest. Damit soll die fachgerechte, bedarfsorientierte und kostenbewusste Durchführung der in nach- stehender Ziffer 3 aufgeführten Leistungen durch die vertragsnehmende Dachorganisa- tion (DO/VN) gewährleistet werden. Der Vertrag regelt die mit diesen Leistungen verbundenen Rechte und Pflichten zwi- schen dem BSV und der DO/VN. Wird ein Teil der vereinbarten Leistungen nicht durch die DO/VN selbst, sondern durch von ihr beauftragte Drittorganisationen erbracht, so haftet die DO/VN gegenüber dem BSV für deren Handlungen. Die DO/VN schliesst mit den Drittorganisationen (UVN) Unterverträge (UV) ab, die mit dem vorliegenden Vertrag und seinen Anhängen konform sind.
2. Die DO/VN
2.1 Kurzporträt (ausführliche Dokumentation siehe Anhang A)
Die Stiftung ahal Allergiezentrum Schweiz bezweckt als gesamtschweizerische Dach- und Patientenorganisation die wirksame Unterstützung der Menschen, welche haupt- sächlich an allergologischen, dermatologischen und immunologischen Erkrankungen mit Einschluss von Atemwegserkrankungen aller Art leiden. Grundlage ihrer Tätigkeit sind die medizinischen Wissenschaften. Die Stiftung fördert die Prävention, unterstützt die therapeutischen Massnahmen, stärkt die Eigenverantwortung des mündigen Patienten vor allem durch Anleitung zur Selbsthilfe, leistet den Betroffenen und deren Angehöri- gen, wenn nötig psychosoziale sowie finanzielle Unterstützung und unterstützt die For- schung. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinen Erwerbszweck.
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2.2 Leistungserbringer
Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt die DO/VN, dass sie die in Kap. 2 KSBOB festgelegten Kriterien zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erfüllt. Die in Ziffer 3 aufgeführten Leistungen werden durch die DO/VN selbst erbracht oder durch Drittorganisationen, mit denen die DO/VN Unterverträge abgeschlossen hat (Rz 2011-2014 KSBOB). Die DO/VN verpflichtet sich, Änderungen der Verhältnisse während der Vertragsperiode unverzüglich dem BSV zur Kenntnis zu bringen. Zugänge von UVN müssen dem BSV zur Genehmigung vorgelegt werden. Abgänge von UVN sind dem BSV zu begründen und Namensänderungen mitzuteilen.
3. Leistungen der DO/VN
3.1 Leistungsbereiche
Die Leistungskategorien werden in folgende Gruppen eingeteilt, vgl. Anhang D und Kap. 3 KSBOB. Einzelspezifische Leistungen - (soziale) Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Be- hindertennachweis gemäss Kap. 6 Gruppenspezifische Leistungen Medien und Publikationen; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informati- onsmaterialien und Medien; Informations- und Dokumentationsstelle - Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» (mit und ohne Übernachtung) Behinder- tennachweis gemäss Kap. 6 - Kurse «Soziale Kontakte - Freizeit und Sport» (mit und ohne Übernachtung) Behin- dertennachweis gemäss Kap. 6 - Treffpunkte für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter LUFEB (nicht personenspezifisch): Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Themenspezifische Grundlagenarbeit / Projekte Art. 74 IVG - Förderung der Selbsthilfe
Die Leistungen werden für folgende Zielgruppe/n erbracht: Krankheitsbehinderte Menschen und ihre Angehörigen: O von allergologischen, dermatologischen oder immunlogischen Erkrankungen mit Einschluss von Atemwegserkrankungen (Allergien, Asthma, Zöliakie, Fruk- tuose-Intoleranz, Laktose-Malabsorption und -Intoleranz, Saccharose-Ma- labsorption, Neurodermitis, Urtikaria, hereditäres Angioödem
0 von cystischer Fibrose (CF)
0 von Epidermolysis bullosa (EB)
3.2 Barrierefreiheit - E-Accessibility
Die Organisationen publizieren die Inhalte ihrer Leistungen auf ihrer Internetseite, in ih- ren digitalen Medien oder ihren Printmedien. Dabei ist ein inhaltlicher und technisch bar- rierefreier Zugang sicher zu stellen, insbesondere auch für die Zielgruppe/n gemäss Fachkonzept (z. B. mittels einfacher und leichter Sprache, leicht lesbar usw.).
3.3 Qualitative Vorgaben
Die DO/VN garantiert, dass alle in Ziffer 3.1 aufgeführten und in den Fachkonzepten de- tailliert umschriebenen Leistungen in professioneller Qualität, zweckmässig, effektiv und wirtschaftlich für Behinderte im Sinne des KSBOB erbracht werden. Mit der Vertragsun- terzeichnung bestätigt die DO/VN, dass sie die im Anhang E festgehaltenen qualitativen Bedingungen erfüllt und einhält. 3 64 A5
3.4 Leistungskoordination
Die DO/VN verpflichtet sich, die Leistungen einerseits mit den UVN im eigenen Vertrag, andererseits mit anderen DO/VN aufeinander abzustimmen und Synergien bestmöglich zu nutzen.
4. Leistungen der IV/AHV
4.1 /W/AHV-Beitrag an die Leistungen nach Ziffer 3
Pro Vertragsjahr können Leistungen bis zum maximalen IV/AHV-Beitrag pro Leistungs- kategorie mit dem BSV abgerechnet werden, vorbehalten bleiben Kompensationen ge- mäss Kap. 3.6 KSBOB. Am Ende der Vertragsperiode rechnet das BSV die effektiv er- brachten Leistungen mit den entsprechenden IV/AHV-Beiträgen pro Leistungskategorie mit der DO/VN ab, vgl. Anhang D des vorliegenden Vertrags. Die bei Gesucheingang ermittelte Eigenleistungsfähigkeit gilt für die gesamte Dauer der Vertragsperiode für DO/VN und UVN und wird für die Festlegung des IV/AHV-Beitrages herangezogen. Die Berechnung der Eigenleistungsfähigkeit erfolgt mittels Festlegung des Kapitalsubstrats und des DB 4. Falls die Summe des geschlüsselten Kapitalsubstra- tes nach Art. 74 IVG die Vollkosten des Betriebes Art. 74 IVG um das Eineinhalbfache übersteigt, wird der IV/AHV-Beitrag gemäss Rz 1014 KSBOB gekürzt. Der IV/AHV-Beitrag (Beitragsdach gem. Anhang D) für die Vertragsperiode 2024 - 2027 beträgt pro Jahr CHF 797'075
davon CHF 0.- für Leistungen nach Art. 101bis AHVG.
Der jährliche IV/AHV-Beitrag wird in zwei Akontozahlungen, jeweils im März und Sep- tember durch die ZAS an die DO/VN überwiesen. Die Höhe der Akontozahlungen be- trägt grundsätzlich 50 % des jährlichen IV/AHV-Beitrages. Der IV/AHV-Beitrag für die nicht personenspezifischen Leistungen «Allgemeine Me- dien- und Öffentlichkeitsarbeit» darf 5 % des Gesamtbeitrages (=100 %) nicht überstei- gen (Rz 3010 KSBOB). Der IV/AHV-Beitrag darf nicht abgetreten werden.
4.2 Entschädigung Dachorganisation (DO-Entschädigung)
Die DO-Entschädigung gemäss KSBOB wird für die Konsolidierungsarbeiten der DO/VN für das Reporting und für die Umsetzung und Durchsetzung der Vorgaben des KSBOB bei den UVN ausgerichtet und jährlich ausbezahlt. Die DO-Entschädigung bleibt grund- sätzlich für die gesamte Vertragsperiode 2024 - 2027 gleich und beläuft sich pro Jahr auf CHF 7'605
5. Reporting
Spätestens bis 30.6. nach Abschluss eines Rechnungsjahres gemäss Rz 4019 KSBOB stellt die DO/VN dem BSV sämtliche Unterlagen vollständig via BSV-Erfassungsmappe zur Verfügung. Diese sind gemäss Rz 4012 und 4014 KSBOB insbesondere:
Organisationsdaten (VZÄ etc.) Kosten-/Leistungsrechnung (KLR) DO/VN und UVN Klienten-/Leistungsstatistik (KLS) DO/VN und UVN Selbsteinschätzung der Leistung (Realisiertes Arbeitsprogramm) - Fortschreibungstabelle DO/VN und UVN - Vollständigkeitserklärung DO/VN Liste wirtschaftliche Verbindungen 6647 -
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Von jeder Organisation müssen zusätzlich folgende Daten elektronisch zur Verfügung gestellt werden: Jahres- und Geschäftsbericht Unterzeichneter Revisionsbericht (Testat, Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) oder Bericht der Kontrollstelle -Vollständigkeitserklärung (diejenigen der UVN sind bei der DO/VN abgelegt)
Für die Mitfinanzierung von Projekten im Rahmen der themenspezifischen Grundlagen- arbeit (LUFEB), welche Vollkosten von mehr als CHF 100'000 auslösen, muss ein sepa- rates Projektgesuch zwingend vor Projektbeginn eingereicht werden. Das BSV entschei- det nach Möglichkeit innert 60 Tagen über die Mitfinanzierung durch die IV. Die Projekt- gesuche können auf der Internetseite des BSV heruntergeladen werden.
6. Nachweis der Leistungserbringung
Für die in Ziffer 3.1 aufgeführten Leistungskategorien mit dem Hinweis «Behinderten- nachweis» muss die DO/VN dem BSV jederzeit bei Bedarf nachweisen, dass die mit dem BSV abgerechneten Leistungen nur an berechtigte Leistungsbeziehende gemäss Kap. 1.3 KSBOB erbracht wurden (Rz 1021 KSBOB). Die DO/VN erbringt den Nachweis wie folgt: Pro Leistungskategorie und Berichtsjahr wird eine Exceltabelle mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum geführt. Alternativ kann im Dossier der behinderten Person eine Kopie der Verfügung über die IV-Massnahme oder Geldleistung abgelegt werden. Bei einer Früherfassung ist deren Meldung festzuhalten und nachzuweisen. Das Verfahren wird im Einzelfall mit der DO/VN festgelegt. Für Tageskurse und Treffpunkte ist kein Nachweis erforderlich.
7. Auskunftspflicht
Die DO/VN und UVN erteilen dem BSV oder vom BSV bezeichneten Drittpersonen ge- mäss Rz 4005 KSBOB alle erforderlichen Auskünfte im Zusammenhang mit dem Vertrag und gewährt Einsicht in die relevanten Akten und den Zutritt an Ort und Stelle.
8. Sanktionsmassnahmen und Vertragsauflösung
Ist für die DO/VN absehbar, dass sie die vertraglich festgelegten Ziele und Bedingungen nicht vertragsgemäss erfüllen kann, muss sie unverzüglich dem BSV schriftlich die Situ- ation mit einem Vorgehensvorschlag unterbreiten (Rz 4008 KSBOB). Verletzt die DO/VN ihre Auskunftspflicht, kann das BSV die Ausrichtung von Finanzhilfen ablehnen oder die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 40 SuG zurückfordern (Rz 4009 KSBOB). Erwirkte die DO/VN die Finanzhilfe unter Verletzung von Rechtsvorschriften oder auf- grund eines unrichtigen oder unvollständigen Sachverhaltes, kann das BSV jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Mit dem Rücktritt fordert das BSV die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 30 f. SuG zurück. Werden die im Zusammenhang mit der Überprü- fung der Einhaltung der Vertragsbestimmungen verlangten Daten und Informationen trotz gewährter Nachfrist nicht, unvollständig oder unkorrekt eingereicht oder bestehen anderweitig begründete Zweifel an der Vertragserfüllung, kann das BSV Akontozahlun- gen so lange zurückbehalten oder kürzen, bis die Daten und Informationen in hinrei- chender Qualität vorliegen und verarbeitet werden können bzw. für das BSV die Sicher- heit besteht, dass ein vertragskonformer Zustand hergestellt worden ist (Rz 4018 KSBOB).
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9. Dauer, Änderungen, Kündigung des Vertrages
9.1 Dauer
Dieser Vertrag tritt mit vollständiger Unterzeichnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Er wird für vier Jahre abgeschlossen und dauert bis zum 31. Dezember 2027.
9.2 Änderungen
Änderungen des Vertrages werden schriftlich festgehalten und von beiden Vertragspar- teien unterzeichnet. Es besteht kein Anspruch auf eine Anpassung des Vertrages auf Grund einer Leistungserweiterung (zusätzliche oder neue Leistung) oder auf Grund hö- herer Kosten einer Leistung.
9.3 Kündigung
Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner per 30. Juni oder 31. Dezember unter Be- achtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.
Wird der Vertrag nicht weitergeführt, ist ein Schlussabrechnungssaldo zu vergüten und ein allfällig vorhandener Saldo aus geäufneten Überdeckungsreserven sowie zulasten von Art. 74 IVG gebildeten Rückstellungen oder Fonds dem BSV zurückzuerstatten.
9.4 Governance
Die finanzielle Unterstützung privater Organisationen durch die Invalidenversicherung erfolgt im Hinblick auf ein gemeinsames Engagement zugunsten von Menschen mit Be- hinderungen im Sinne von Artikel 74 IVG. Die Beiträge an die Organisationen und die daraus resultierenden Leistungen setzen eine direkte Beziehung zwischen der IV bzw. dem BSV und den subventionierten Orga- nisationen voraus. Diese Beziehung beruht auf den Grundsätzen der Good Governance und des gegenseitigen Vertrauens. Gute Zusammenarbeit bedeutet, dass Informationen ausgetauscht, Erfahrungen geteilt und beobachtete oder aufgetretene Probleme erörtert werden, um die Schwierigkeiten sowohl der Partnerorganisationen als auch der leistungsempfangenden Personen zu be- heben.
10. Veröffentlichung des Vertrages
Das BSV veröffentlicht den vorliegenden Vertrag (inkl. sämtlicher Anhänge) in Anwen- dung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (Art. 9 Abs. 2, Öffentlichkeitsgesetz, SR 152.3) auf der Webseite des BSV. Zwecks Koordination kann es den Kantonen ebenfalls Auszüge betreffend Leistungen oder Finanzen weiter- leiten bzw. entsprechende Auswertungen erstellen.
11. Schlussbestimmungen
Für die Gültigkeit des vorliegenden Vertrages bleiben Beschlüsse von Volk, Parlament und Bundesrat vorbehalten. Vorliegender Vertrag ist in zwei Exemplaren ausgefertigt worden. Je ein unterzeichnetes Exemplar befindet sich beim BSV und bei der DO/VN.
12. Besondere Vereinbarungen
In Abweichung zu Rz 1021 KSBOB und anstelle der im Anhang 1 des KSBOB festgeleg- ten 80 % ist der unter Punkt 6 aufgeführte Behindertennachweis für 40 % der Leistungen im Bereich Dossierberatung und Kurse zu erbringen. Damit wird dem Umstand
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Rechnung getragen, dass viele Kinder und Jugendliche und ihre Angehörigen, die für sie spezifisch angebotenen Leistungen und Informationen nutzen können. Bei den Tageskursen «Schmetterlingskinder-Treffen» können, in Abweichung zu der maximal zulässigen Anzahl von 20 Teilnehmenden, bis zu maximal 40 Teilnehmende abgerechnet werden. Da es sich bei EB um eine seltene Krankheit handelt, macht es Sinn, den Austausch und das WIR-Gefühl" mit einer grösseren Gruppe zu fördern. Eine mehrmalige Durchführung wäre aus Kostengründen nicht tragbar.
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Bern, den. 12.23 M den..22.2023
Für das Für Bundesamt für Sozialversicherungen Ahal Allergiezentrum Schweiz
AAfe Florian Steinbacher, Vizedirektor Sylvia Schüpbach Präsidentin des Stiftungsrats
Bhud HÖMST Thomas Bhend, Fabienne Hebeisen-Dumas Bereichsleiter Controlling, Ressourcen Geschäftsführerin und Subventionen
Anhang Anhang A (Grundlagen der DO/VN) Anhang B (Am VAF angeschlossene Organisationen) Anhang C (Fachkonzepte) Anhang D (Kompensationsgruppen und Mengengerüst) Anhang E (Unterzeichnete Qualitative Bedingungen)
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Anhang A Grundlagen der VN Unterzeichnete Statuten der VN/DO vom 19.09.2011 Zusammensetzung Stiftungsrat ahal vom 10.05.2023 Organigramm ahal vom 01.04.2023 Zusammenarbeitsvereinbarung mit der Cystischen Fibrose Schweiz vom 10.09.2021 Zusammenarbeitsvereinbarung (Absichtserklärung) mit Debra vom 28.02.2022 Zusammenarbeitsvertrag mit der Schweiz. Psoriasis- und Vitiligo Gesellschaft vom 7.12.2016 Unterzeichnete Statuten CFS vom 11.09.2020 Unterzeichnete Statuten Debra vom 14.03.2015 Unterzeichnete Statuten SPVG vom 2804.2018 Aktueller Auszug Eintrag Handelsregister vom 24.10.2023 ZEWO-Zertifikat (falls vorhanden) 2019 - 2023 ZEWO Bestätigung vom 17.08.2020 ZEWO Prüfbericht vom 13.05.2019 Leitbild aha! von März 2013
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Fassung vom 15.09.2011 Statuten Stiftung ahal Allergiezentrum Schweiz
STATUTEN
der Stiftung ahal Allergiezentrum Schweiz
(Fondation ahal Centre d'Allergie Suisse)
(Fondazione ahal Centro Allergie Svizzera)
(Foundation ahal Swiss Allergy Centre)
mit Sitz in Bern
I. EINLEITENDE FESTSTELLUNGEN
1. Mit öffentlicher Urkunde vom 22. Dezember 1999 (Urschrift Nr. 984 von Notar
Hans Georg Brunner) wurde die Stiftung aha! Das Band- Schweizerisches Zentrum für Allergie, Haut und Asthma errichtet.
2. In Anpassung an die veränderten Verhältnisse wird die Urkunde mit Datum
der Verfügung des Eidgenössischen Departments des Innern EDI, Stiftungs- aufsicht, durch die nachstehende Neufassung ersetzt.
I. STATUTEN
Artikel 1
1.1 Die Stiftung trägt den Namen
Stiftung ahal Allergiezentrum Schweiz (Fondation aha! Centre d'Allergie Suisse) (Fondazione ahal Centro Allergie Svizzera) (Foundation ahal Swiss Allergy Centre)
1.2 Die Stiftung hat ihren Sitz in Bern.
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Artikel 2
Zweck
2.1 Die Stiftung bezweckt als gesamtschweizerische Dach- und Patientenorga-
nisation die wirksame Unterstützung der Menschen, welche hauptsächlich an allergologischen, dermatologischen und immunologischen Erkrankungen mit Einschluss von Atemwegserkrankungen aller Art leiden. Grundlage ihrer Tätigkeit sind die medizinischen Wissenschaften.
2.2 Die Stiftung fördert die Prävention, unterstützt die therapeutischen Mass-
nahmen, stärkt die Eigenverantwortung des mündigen Patienten vor allem durch Anleitung zur Selbsthilfe, leistet den Betroffenen und deren Angehö- rigen wenn nötig psychosoziale sowie finanzielle Unterstützung und unter- stützt die Forschung.
2.3 Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinen Erwerbs-
zweck.
2.4 Sie kann alle Rechtsgeschäfte eingehen und Handlungen vornehmen, die
ihren Zielen direkt oder indirekt dienen, namentlich Liegenschaften erwer- ben, veräussern, mieten oder vermieten und Personal einstellen.
Artikel 3
Vermögen
3.1 Der Stifter überträgt auf die Stiftung seine sämtlichen Aktiven und Passiven per 31. Dezember 1999.
3.2 Das Stiftungskapital wird durch allfällige weitere Zuwendungen Dritter sowie die Erträge des Stiftungsvermögens geäufnet.
Die Stiftung finanziert ihre Tätigkeit insbesondere durch Fundraising-Aktivitäten Beiträge der öffentlichen Hand Kostenbeteiligung der Leistungsbezüger sowie Gönnerbeiträge, Sponsorbeiträge und Unterstützungsbeiträge aller Art.
3.3 Die Verwaltung des Stiftungsvermögens ist Sache des Stiftungsrates. Zur
Erfüllung des Stiftungszwecks können nicht nur die Erträge, sondern nötigenfalls auch das Stiftungsvermögen selbst in Anspruch genommen werden.
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Artikel 4
Organe
4.1 Organe der Stiftung sind:
- der Stiftungsrat - die Revisionsstelle, sofern eine solche bestellt ist.
Artikel 5
Stiftungsrat
5.1 Der Stiftungsrat besteht aus mindestens fünf und höchstens sieben Mitglie-
dern.
Der Stiftungsrat wird erstmals durch den Stifter ernannt. Danach werden die Mitglieder des Stiftungsrates durch den Stiftungsrat selber gewählt, d.h. sie werden durch Kooptation bestimmt.
Der Stiftungsrat hat einen Geschäftsführer zu bezeichnen. Dieser darf nicht Mitglied des Stiftungsrats sein.
Der Stiftungsrat kann Ausschüsse bilden.
Im Übrigen konstituiert sich der Stiftungsrat selber.
5.2 Die Amtsdauer beträgt vier Jahre, wobei die Mitglieder wiederwählbar sind.
Die Zahl der Mitglieder des Stiftungsrats, dessen personelle Zusammenset- zung und die Zeichnungsberechtigung sowie entsprechende Änderungen sind dem Handelsregisteramt und der Aufsichtsbehörde innerhalb eines Monats zu melden.
5.3 Der Stiftungsrat bildet das oberste Organ der Stiftung. Er vertritt die Stiftung nach aussen. In dieser Funktion ist er grundsätzlich für sämtliche Belange der Stiftung verantwortlich.
Der Stiftungsrat kann die Grundsätze seiner Tätigkeit in einem oder mehre- ren Reglementen niederlegen, die der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen sind.
Die operative Führung der Stiftung delegiert der Stiftungsrat an den Ge- schäftsführer.
Der Stiftungsrat ist insbesondere zuständig für: a) Wahl und Abberufung des Präsidenten oder der Präsidentin, des Vize- präsidenten oder der Vizepräsidentin, der übrigen Mitglieder des Stif- tungsrats und der Revisionsstelle; b) Erlass, Änderung und Aufhebung der strategischen Führungsinstru- mente (Leitbild, Leistungs- und Strukturkonzept);
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c) Die mittelfristige Tätigkeits- und Finanz-/Investitionsplanung; d) Die Jahrestätigkeitsplanung, das Budget sowie Fortschritts- und Ergeb- niskontrollen; e) Entscheid über die Führungs- und Organisationsstruktur der Geschäfts- stelle sowie über Reglemente und Richtlinien; f) Beschluss bezüglich Stellenplan sowie über Anstellungsbedingungen für die Mitarbeiter/innen; g) Wahl und Entlassung des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin; h) Entscheid über Kauf, Verwendung und Verkauf von Liegenschaften so- wie über Um- und Neubauten; i) Rechenschaftslegung gegenüber der Aufsichtsbehörde für die gesam- ten Aktivitäten der Stiftung; i) Regelung der Zeichnungsberechtigung. 5.4 Der Stiftungsrat trifft sich mindestens einmal jährlich. Er ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist.
Er entscheidet mit einfachem Mehr. Beschlüsse können auch auf dem Zir- kulationsweg gefasst werden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsi- dent mit Stichentscheid. Der Stiftungsrat führt über seine Verhandlungen und Beschlüsse Protokoll.
5.5 Der Stiftungsrat ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Spesen werden nach
Aufwand entschädigt. Zusätzlich erbrachte Leistungen werden im Einzelfall durch Beschluss des Stiftungsrates angemessen entschädigt.
Artikel 6
Revisionsstelle
6.1 Der Stiftungsrat bezeichnet eine Revisionsstelle (Artikel 83b ZGB).
Als Revisionsstelle können natürliche oder juristische Personen oder Per- sonengesellschaften gewählt werden. Die Revisionsstelle muss ihren Wohnsitz, ihren Sitz oder eine eingetragene Zweigniederlassung in der Schweiz haben.
Ist die Stiftung zur ordentlichen Revision verpflichtet, so muss der Stiftungs- rat als Revisionsstelle eine/n zugelassene/n Revisionsexperten/expertin oder ein staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen nach den Vor- schriften des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG; Art. 727b OR) wählen.
Ist die Stiftung zu einer eingeschränkten Revision verpflichtet, so kann der Stiftungsrat auch einen zugelassene/n Revisor/in nach den Vorschriften des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG; Art. 727c OR) wählen.
Die Aufsichtsbehörde kann eine Stiftung von der Pflicht befreien, eine Revi- sionsstelle zu bezeichnen. Der Stiftungsrat kann der Aufsichtsbehörde ei- nen entsprechenden Antrag stellen (Art. 83b Abs. 2 ZGB).
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Die Revisionsstelle übermittelt der Aufsichtsbehörde eine Kopie des Revi- sionsberichtes sowie aller wichtigen Mitteilungen an die Stiftung (Art. 83c ZGB).
Die unabhängige Revisionsstelle prüft jährlich die Buchführung und die Jah- resrechnung der Stiftung, unterbreitet dem Stiftungsrat einen Prüfungsbe- richt und stellt Antrag bezüglich Genehmigung der Jahresrechnung.
6.2 Die Revisionsstelle wird jeweils für ein Jahr gewählt; sie ist wiederwählbar.
6.3 Der Revisor darf nicht dem Stiftungsrat angehören und auch in keinem
Arbeitsverhältnis zur Stiftung stehen.
Artikel 7
Rechnungsführung
7.1 Die Rechnung ist alljährlich auf den 31. Dezember abzuschliessen, erst-
mals auf den 31. Dezember 2000. Aus Gründen der Zweckmässigkeit kann der Stiftungsrat Beginn und Ende des Rechnungsjahres anders legen. Dies ist der Aufsichtsbehörde mitzuteilen.
7.2 Die Stiftung erstellt nach Abschluss des Rechnungsjahres die Jahresrech-
nung und legt sie der Revisionsstelle vor. Die Revisionsstellen- und Jahres- berichte sind der Aufsichtsbehörde innert sechs Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres einzureichen.
Artikel 8
Änderung der Statuten
Der Stiftungsrat kann im Rahmen der Zweckbestimmungen bei der Auf- sichtsbehörde eine Änderung der Statuten beantragen.
Artikel 9
Aufhebung der Stiftung
9.1 Lässt sich der Zweck der Stiftung nicht mehr erreichen, so kann der Stif-
tungsrat bei der Aufsichtsbehörde deren Aufhebung beantragen.
9.2 Ein noch vorhandenes Vermögen fällt einer gemeinnützigen steuerbefreiten
Organisation oder Institution mit Sitz in der Schweiz zu, die einen ähnlichen Zweck wie die Stiftung verfolgt.
9.3 Der Stiftungsrat bleibt so lange im Amt, bis die Stiftung vermögenslos ist.
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9.4 Die Zustimmung der Aufsichtsbehörde zur Aufhebung, Vermögensübertra-
gung und Liquidation der Stiftung bleibt vorbehalten.
Die vorliegenden Statuten sind an der Gründung der Stiftung am 22. Dezember
1999 festgesetzt und letztmals am 15. September 2011 revidiert worden.
Die Statuten werden in fünffacher Ausführung unterzeichnet.
Bern, 15. September 2011
A Auyln Grbne Sylvia Schüpbach Eastus, Präsidentin, Vorsitzende
Re 1nf Peter Schmid, Vizepräsident
A.Shaulb Adrian Straubhaar, Protokollführer
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Anhang 3
Absichtserklärung zur Zusammenarbeit im Vertragswerk zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF) nach Art. IVG 74
Die Invalidenversicherung gewährt gestützt auf Artikel 74 IVG sprachregional oder national tätigen Organisationen der privaten Behindertenhilfe Finanzhilfen zur Förderung der sozialen Eingliederung Behinderter mit dem Ziel, ihnen eine möglichst selbstbestimmte und selbstverantwortliche Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
ahal und CFS verfügen beide über laufende Verträge zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF) für die Vertragsperiode 2020-2023 mit dem Bundesamt für Sozialversicherung.
Die beiden Parteien bekräftigen ihre Absicht, für die nächste Vertragsperiode ab dem Jahr
2024 gemeinsam einen Vertrag zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF) mit dem
Bundesamt für Sozialversicherung BSV anzustreben. Dies in der Rolle von ahal als Vertragsnehmende (VN) und der CFS als Untervertragsnehmende.
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ALLERGIEZENTRUM SCHWEIZ CENTRE D'ALLERGIE SUISSE aha CENTRO ALLERGIE SVIZZERA
Stiftungsrat Sylvia Schüpbach, Präsidentin; Prof. Dr. med. Peter Schmid-Grendelmeier, Vizepräsident; Ueli Winzenried; Prof. Dr. med. Camillo Ribi; Dr. Carine Abt; Dr. Damini Daudel; Dr. Georg Schäppi; Dr. Daniel Imhof, ständiger Beisitzer; Dr. Stephan Sigrist, digitaler Beisitzer
Geschäftsleiter Hannes Lüthi
Kommunikation Co-Stv. GL
Petra Kollbrunner (Texte/Red.) Tamara Bielmann; Sereina de Zordo Barbara Peter (Medien/Red.) Sekretariat Cornelia Etter (Texte/Red. Mandate) Irene Brunner (Leiterin, IT, Sicherheit) Estelle Krenger (Mitarbeiterin) Datenschutz: Tobias Zellweger Cornelia Hoxha (Mitarbeiterin) QM: Sereina de Zordo Agnesa Zulbeari (Lernende)
Marketing und Mittelbeschaffung Fachdienstleistungen Tamara Bielmann (Leiterin) Sereina de Zordo (Co-Leiterin) Bettina Aeschlimann (Sponsoring) Roxane Guillod (Co-Leiterin) Natasha Stirnimann (Fundraising) Bettina Ravazzolo (Projekte, Beratung) Marlène Käsermann (Online-Fundraising & -Mkt.) Laure Tercier (Projekte, Beratung) Tobias Zellweger (Online-Plattformen) Sonja Hartmann (Projekte, Beratung) Noemi Beuret (Projekte, Beratung) Kathrin Schäppi (Going Public, ext. Agentur) Nadia Ramseier (Projekte, Beratung) Marie-Hélène Corajod (Projekte, Beratung)
@ ahal Allergiezentrum Schweiz ahal Centre d'Allergie Suisse ahal Centro Allergie Svizzera Stand: 01.04.2023 64 D
ALLERGIEZENTRUM SCHWEIZ CENTRE D'ALLERGIE SUISSE CENTRO ALLERGIE SVIZZERA
Stiftungsrat von aha! Allergiezentrum Schweiz Stand: 10.05.2023
Sylvia Schüpbach Präsidentin des Stiftungsrats Anwältin Pharmalex GmbH, Bern
Prof. Dr. med. Peter Schmid-Grendelmeier Vizepräsident des Stiftungsrates Leiter Allergiestation UniversitätsSpital Zürich
Dr. pharm. Carine Abt Stiftungsrätin Pharmaspezialistin health4u AG, Oberägeri
Dr. rer. nat. Damini Daudel Stiftungsrätin Geschäftsführerin Tapadar Pharma Compliance, Würenlingen
Prof. Dr. med. Camillo Ribi Stiftungsrat Leitender Arzt Klinik für Immunologie und Allergie Centre hospitalier universitaire vaudois CHUV, Lausanne
Ulrich Winzenried Stiftungsrat Business Konsulent Burkhalter Rechtsanwälte, Bern
Dr. Daniel Imhof Beisitz Stiftungsrat Kantonschemiker Laboratorium der Urkantone, Brunnen
Dr. Stephan Sigrist Beisitz Stiftungsrat Leiter Think Tank W.I.R.E. Collegium Helveticum ETH und Universität, Zürich
EWod
Für Spenden/ pour dons / per donazione: PC-Konto/ No CCP/n. CP 30-11220-0
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Cystische Fibrose ALLERGIEZENTRUM SCHWEIZ Schweiz CENTRE D'ALLERGIE SUISSE CENTRO ALLERGIE SVIZZERA
ZUSAMMENARBEITSVERTRAG
zwischen
ahal Allergiezentrum Schweiz Scheibenstrasse 20
3014 Bern
(nachfolgend: aha!)
und
Cystische Fibrose Schweiz Stauffacherstrasse 17A
3014 Bern
(nachfolgend: CFS)
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VERTRAGSGRUND UND VERTRAGSZWECK
CFS setzt sich für alle Anliegen rund um die Erbkrankheit Cystische Fibrose ein. Ziel der Or- ganisation ist, jedem Betroffenen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Da- für leistet CFS Hilfe zur Selbsthilfe, verbessert die Therapiemöglichkeiten und fördert die For- schung. Darüber hinaus setzt sich CFS für die Belange der Betroffenen gegenüber Entschei- dungsträgern in Politik und Gesundheitswesen ein.
ahal ist als Schweizerisches Kompetenzzentrum eine in den Bereichen Allergie, Haut und Asthma spezialisierte Nonprofit-Organisation, deren Schwergewicht in der Prävention, Schu- lung und Information liegt.
Dieser Zusammenarbeitsvertrag regelt die Zusammenarbeit der beiden Organisationen mit dem Ziel, Synergien in der Geschäftstätigkeit zum Wohle der betroffenen Personen und der Allgemeinheit optimal zu nutzen.
Dieser Vertrag begründet keine einfache Gesellschaft zwischen den Parteien.
Das vorliegende Dokument regelt die Details dieser Zusammenarbeit, wie sie ab dem
01.06.2021 gelten.
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1. INHALT DES ZUSAMMENARBEITSVERTRAGES Die Zusammenarbeit zwischen den Parteien besteht insbesondere in der Nutzung von Synergien, um die Geschäftstätigkeit für beide Seiten möglichst wirksam und effizient zu gestalten.
1.1. UMFANG DES ZUSAMMENARBEITSVERTRAGES
Die Zusammenarbeit umfasst
a) Die gegenseitige Erbringung von Leistungen gemäss Anhang 1. Dieser Anhang wird nach den ersten 6 Monaten überprüft und in Absprache zwischen den Vertragspar- teien aufgrund der gesammelten Erfahrungen angepasst. Er wird im gegenseitigen Einvernehmen regelmässig überprüft und entsprechend angepasst.
b) Die gemeinsame Nutzung der vorhandenen ICT-Strukturen der Stiftung ahal ge- mäss Anhang.
1.2. AUSTAUSCH VON INFORMATIONEN UND OFFENBARUNG VON GESCHÄFTSGE- HEIMNISSEN DURCH DIE PARTEIEN
Die Vertragsparteien verpflichten sich, Informationen auszutauschen und Ge- schäftsgeheimnisse zu offenbaren, soweit dies erforderlich ist und den gemeinsa- men Interessen entspricht. Die Parteien verpflichten sich in diesem Zusammen-
hang, insbesondere Know-how und Kontakte unter Vorbehalt der zwingenden ge- setzlichen Bestimmungen, auszutauschen.
1.3. GEHEIMHALTUNGSPFLICHT
Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Informationen und Geschäftsge- heimnisse, die ihnen aufgrund dieses Vertrages oder auf diesem Vertrag beru- hender Vereinbarung von einer anderen Vertragspartei offenbart wurden oder die sie durch die Anstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der anderen Ver- tragspartei erfahren haben, geheim zu halten.
Die Informationen und Geschäftsgeheimnisse gemäss dem vorstehenden Abs. 1.1 dürfen von ihnen zudem nicht für Zwecke verwendet werden, welche im Widerspruch zum vorliegenden Vertrag und allfälligen weiteren Vereinbarungen stehen. Insbeson- dere darf der Empfänger die Informationen nicht für eigene Zwecke verwenden, es sei denn, die Partei, welche die Geheimnisse offenbarte, habe ausdrücklich zugestimmt.
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Die Vertragsparteien geben die Informationen und Geschäftsgeheimnisse ge- mäss dem vorstehenden Abs. 1.1 nur solchen Personen bekannt, welche im Sinne dieser Vereinbarung davon Kenntnis haben müssen. Sie treffen die erfor- derlichen Vorkehrungen, dass die Beteiligten diese Informationen nicht an Dritte weitergeben. Das giltinsbesondere für ihre Organe, ihre Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter, andere Gesellschaften derselben Organisation sowie für ihre Lieferan- ten, Kunden, Mitglieder und Sponsoren.
Ferner treffen sie geeignete Vorkehrungen, damit keine Unbefugten von Ge- schäftsgeheimnissen Kenntnis erlangen können.
1.4. DAUER DER GEHEIMHALTUNGSPFLICHT
Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach der Beendigung dieses Vertrages wäh- rend 5 Jahren weiter.
Soweit sie besonders schützenswerte Daten betrifft, gilt sie unbeschränkt weiter. Das gilt auch für Personen, die nicht mehr bei den Parteien beschäftigt sind.
1.5. AUSNAHMEN VON DER GEHEIMHALTUNGSPFLICHT
Nicht als geheim gelten folgende Informationen:
Öffentliche publizierte- oder anderweitig der Allgemeinheit zur Verfügung ge- stellte Informationen,
die eine Vertragspartei von Dritten, die nicht an eine bestehende Vertraulich- keitsvereinbarung gebunden ist, erhalten hat,
wenn eine Verpflichtung zur Offenlegung der vertraulichen Information durch
Beschluss eines Gerichtes, Anordnung einer Behörde oder durch ein Gesetz besteht.
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2. INKRAFTTRETEN UND KÜNDIGUNG DES ZUSAMMENARBEITSVERTRAGES
Der vorliegende Zusammenarbeitsvertrag tritt mit Unterzeichnung durch die Vertragsparteien in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Der vorliegende Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kün- digungsfrist von 6 Monaten auf das Ende eines Monates gekündigt werden. Während dieser Zeit sind die in diesem Vertrag vereinbarten Regeln zur Ge- heimhaltungspflicht auf alle Beziehungen zwischen den Vertragsparteien und sichdaraus ergebenden Tätigkeiten uneingeschränkt anwendbar.
3. GELTUNGSBEREICH DES ZUSAMMENARBEITSVERTRAGES
Dieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen den Parteien in allgemei- ner Weise. Bestehen zwischen den Vertragsparteien für bestimmte Projekte
besondere Vereinbarungen, gilt er subsidiär.
4. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sind besondere vertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien oder Bestim- mungen des vorliegenden Rahmenvertrags ungültig oder nichtig, hat das nicht die
Ungültigkeit oder Nichtigkeitder der gesamten Vereinbarung zur Folge. Vielmehr sind die ungültigen oder nichtigen Bestimmungen von den Vertragsparteien oder vom Richter durch solche zu ersetzen, welche der anwendbaren Rechts- ordnung entsprechen und den zu ersetzenden Bestimmungen wirtschaftlich mög- lichst nahekommen.
5. VORBEHALT DER SCHRIFTFORM
Änderungen und/oder Ergänzungen, die Aufhebung und die Kündigung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
6. ANWENDBARES RECHT
Dieser Rahmenvertrag sowie sämtliche Rechtsverhältnisse, welche unter Zugrun- delegung dieses Rahmenvertrags eingegangen wurden, unterstehen dem schweizerischen Recht.
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7. STREITBEILEGUNG
Bei allfälligen Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten haben die Par- teien zunächst nacheiner einvernehmlichen Lösung zu suchen. Sie dürfen die Gerichte erst dann anrufen, wenn keine gütliche Einigung möglich ist.
8. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand für alle Parteien ist Bern (Schweiz).
Für CFS Bn,1921 Für ahal Ort und Datum: Ort und Datum: Ben,la.z
Felht MAg4e Reto Weibel Sylvia Schüpbach Präsident Stiftungsratspräsidentin Cystische Fibrose Schweiz ahal Allergiezentrum Schweiz
Ort und Datum: Beru, 1O.Sepl. 2621 Ort und Datum: Wan, 1.5.21
R.6S Christina Eberle Hannes Lüthi Geschäftsführerin Geschäftsleiter Cystische Fibrose Schweiz ahal Allergiezentrum Schweiz
Anhangsverzeichnis
Anhang 1: Leistungsübersicht zur Zusammenarbeit in den Bereichen Marketing, Kommunikation, Dienstleistungen und Fundraising
Anhang 2: Zusammenarbeit im Bereich ICT-Dienstleistungen
Anhang 3: Absichtserklärung zur Zusammenarbeit im Vertragswerk zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF) nach Art. IVG 74
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Anhang 1
Leistungsübersicht zur Zusammenarbeit in den Bereichen Marketing, Kommunikation, Dienstleistungen und Fundraising Die Zeit wird viertelstundengenau erfasst und quartalsweise in Rechnung gestellt. Verrechnet wird die tatsächlich geleistete Zeit. Untenstehende Leistungen entsprechen dem aktuellen Stand der Planung.
Die Stundensätze gelten für beide Organisationen gleichermassen:
Administrative Tätigkeiten: CHF 90.- Spezialisierte Tätigkeiten: CHF 110.-
Wichtig: Diese Auflistung ist eine Schätzung und kann jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen schriftlich geändert werden.
1. Leistungen ahal für CFS
Administration Generelle Unterstützung (tbd.) 60 90 5'400 IT First-level-Support 40 90 3'600 Fundraising tbd. 110 Marketing & Marketingkonzept: Beratung 6 110 660 Kommunikation Magazin: Schreiben Artikel und Interviews, Redaktion 195 110 21'450 bestehender Texte (je 18 Artikel/Jahr), Administration Newsletter: Schreiben Artikel (8 Artikel/Jahr) 162 110 17'820 Redaktion bestehende Texte (20 Artikel/Jahr) Einpflegen in Mailchimp (3 NL), à Schnittstelle zum CMS der Website beachten (Teaser im NL, Volltext auf Website) Testversände, Versand (3 NL) Administration / Korrespondenz Statistik
Publikationen: Redaktion Texte divers (10 Seiten A4) 62 110 6'820 Jahresbericht: Redaktion 8 Texte, Schreiben,
4 Kurzartikel pro Jahr), Administration
Social Media: Posts Facebook in D und F (1-2 0 110 0 Posts/Woche oder 75/Jahr); Slideshows Facebook (1 x Slides/Monat oder 10/Jahr); Video (1 Video/alle 2 Monate oder 6/Jahr); Monitoring / Kommentieren; Administration / Korrespondenz / Doublecheck Posts
Medien: Beratung (4/ Kurzberatungen/Jahr) evtl. 8 110 880 Kontakte vermitteln
Homepage: Redaktionelle Unterstützung; Schreiben (4 50 110 5'500 Kurzartikel); Redaktion (20 Kurzartikel inkl. Blog); Administration
Social Media tbd. 110 0 Dienstleistungen Allenfalls Evenmanagement, tbd. 110 0
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BSV Aufwand BSV-Reporting (wenn nicht Gfeller&Partner). 10 110 1'100 Koordination mit BSV, Absprachen mit CFCH/Gfeller+Partner
Total 593 63'230
2. Leistungen CFS für ahal
Werden im Verlaufe der Kooperation geklärt und hier ergänzt.
Stand: 1. Juli 2021
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Anhang 2 Zusammenarbeit im Bereich ICT Dienstleistungen
(Teil-)Nutzung der ICT -Struktur der Stiftung ahal durch Cystische Fibrose Schweiz Dienstleistungen
1 Präambel
Im Zuge des Aufbaus der Geschäftsstelle Cystische Fibrose Schweiz (CFS), sollen den Mitar- beitenden performante ICT-Einrichtungen zur Verfügung stehen. Um den Neuaufbau eines kompletten Netzwerkes und damit hohe Initialkosten zu vermeiden, wird mit der Stiftung aha! eine Vereinbarung getroffen, deren ICT-Strukturen teilweise nutzen zu können. Für die Integration der Ansprüche der CFS, wird das Netzwerk der Stiftung ahal punktuell aus- gebaut und die betroffenen Systeme werden hinsichtlich Datentrennung entsprechend konfigu- riert. Durch die Anpassungen kann die CFS von einer modernen und Ausbaufähigen ICT-Struktur profitieren, ohne dass seitens der Stiftung ahal dadurch Nachteile entstehen.
2 Vertragsgegenstand
Die CFS hat das Recht, die Strukturen und Bereiche der Stiftung ahal gemäss Absatz 2.1 zu nutzen und die Dienstleistungen gemäss Absatz 2.2 in Anspruch zu nehmen.
2.1 Beschrieb Strukturen
Bereich Beschrieb Bemerkungen
1 Infrastruktur Netzwerkstrukturen Verwendung der Physischen Struktur
wie Rack, Server, Switches, Firewal USW.
Stromversorgung Sicherstellung einer unterbrechungs- freien Stromversorgung (USV) für die Server-Struktur
Konnektivität Nutzung der bestehenden Internetver- bindung
Drucker Nutzung des MFP Grossgerätes
2 Server Software Server-Struktur Virtuell abgegrenzt gegenüber der ahal
Strukturen
Fachapplikation cobra CRM Autonome Instanz auf einer separaten VM
Datenablage Gegenüber der ahal abgegrenzte Struk- tur mit Schutz durch Zugriffsrechte.
Backup Siehe 2.2
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Anhang 2 ICT-Dienstleistungen
2.2 Beschrieb Dienstleistungen
Bereich Beschrieb
1 Service Level Agree- Das durch die Stiftung ahal mit der ABF Informatik AG abgeschlossene ment (SLA) Service Level Agreement, wird vorbehaltslos auf die CFS ausgeweitet. Die Helpdesk Mitarbeiter der ABF Informatik AG betrachten somit Anlie- gen der CFS gleichwertig wie jene von ahal, rapportieren diese auf den monatlichen Berichten jedoch klar erkennbar als CFS Anfragen.
2 Backup-Management Sämtliche Daten der CFS, welche sich auf der Server-Struktur der Stif- tung ahal befinden, werden in das vorhandene Backup Management eingeschlossen. Als Basis gilt die Vereinbarung "Backup-Lösung" der Stiftung ahal, wel- che mit der ABF Informatik AG abschlossen wurde.
2.3 Mitwirkung Leistungserbringerin
Die Stiftung ahal verpflichtet sich, die durch die CFS genutzte Struktur aktuell zu halten und re- gelmässige Wartungsarbeiten ausführen zu lassen. Durch diese Massnahmen garantiert die Stiftung ahal die gewünschte Qualität gemäss den folgenden Kriterien:
Stabile und zeitgemässe Infrastruktur Anstreben einer 24/7 Verfügbarkeit Berücksichtigung der Ansprüche der CFS bei Ausbau- oder Wartungsarbeiten Geringe Latenzzeiten im Betrieb (hohe Zugriffsgeschwindigkeiten)
2.4 Mitwirkung Leistungsbezügerin
Die CFS verpflichtet sich zur Einhaltung folgender Minimalbedingungen:
Einhaltung aller Sicherheitsvorgaben der Stiftung aha! Sensibilisierung aller Mitarbeitenden der CFS hinsichtlich ICT-Sicherheit durch entspre- chende Schulungen Adäquater Umgang mit sämtlichen ICT Komponenten Anschaffung oder Erweiterung von ICT Komponenten können nur in Rücksprache mit der Stiftung ahal erfolgen
64 Dienstleistungsvertrag CFS / aha! Seite 2 von 4
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Anhang 2 ICT-Dienstleistungen
2.5 Datenschutz und Zugriffsberechtigungen
Der Datenschutz aller Daten, Dateien und Applikationen, welche sich in den Strukturen der ahal befinden, wird durch folgende Berechtigungsmatrix sichergestellt:
Funktion
Management CFS ICT-Dienstleiter (ABF) Management ahal MA CFS MA ahal Bereiche Berechtigungen
Verwaltungsrechte X
Dokumente und Dateien CFS Vollzugriff X X X
Leserecht X X X
Verwaltungsrechte X X
Applikationen CFS Vollzugriff X X X
Leserecht X X X
Verwaltungsrechte X X Dokumente und Dateien aha! Vollzugriff X X X
Leserecht X X X
Verwaltungsrechte X X
Applikationen aha! Vollzugriff X X X
Leserecht X X X
3 Vergütung
Basierend auf der aktuellen Anzahl von Nutzenden der Infrastruktur wird ein Verteilschlüssel festgelegt, in regelmässigen Abständen überprüft und ggf. angepasst. Aktuell ist der Anteil bei 8%.
Die Nutzung der ICT und das Beziehen der Dienstleistungen erfolgt unter der Entrichtung der vereinbarten Vergütung gemäss folgender Zusammenstellung:
Dienstleistungsvertrag CFS /ahal Seite 3 von 4 V 60X 93 1
Anhang 2 ICT-Dienstleistungen
Betrag CHF Bereich Beschrieb Einheit exkl. MwSt
1 Infrastruktur Netzwerkstrukturen / Server Pauschale / Monat 8.00
Hardware
Stromversorgung Pauschale / Monat 0.00
Konnektivität (Internet) Pauschale / Monat 10.00
2 Server Software Server-Struktur Pauschale / Monat 10.00
Fachapplikation cobra CRM (Wird direkt von 0.00 cobra an CFS ver- rechnet)
Diverse Kosten: Server-Garan- Pauschale / Monat 10.00 tieerweiterung / Datenablage
Backup Pauschale / Monat 17.00
3 Dienstleistungen Service Level Agreement SLA Pauschale / Monat 152.00
/Support Paket 75
Backup-Management inklusive 0.00
Total 207.00
Die Abrechnung erfolgt quartalsweise. Stand: 1. Juni 2021
Dienstleistungsvertrag CFS / ahall Seite 4von 4 686
ALLERGIEZENTRUM SCHWEIZ debro Hilfe für die Schmetterlingskinder CENTRE D'ALLERGIE SUISSE CENTRO ALLERGIE SVIZZERA
Absichtserklärung zur Zusammenarbeit im Vertragswerk zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF) nach Art. IVG 74
zwischen
ahal Allergiezentrum Schweiz Scheibenstrasse 20
3014 Bern
(nachfolgend: ahal)
und
DEBRA Schweiz
Bahnhofstrasse 55
5001 Aarau
(nachfolgend: DEBRA)
UUD r
Die Invalidenversicherung gewährt gestützt auf Artikel 74 IVG sprachregional oder national tätigen Organisationen der privaten Behindertenhilfe Finanzhilfen zur Förderung der sozialen Eingliederung Behinderter mit dem Ziel, ihnen eine möglichst selbstbestimmte und selbstver- antwortliche Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
ahal und DEBRA verfügen beide über laufende Verträge zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF) für die Vertragsperiode 2020-2023 mit dem Bundesamt für Sozialversicherung.
Die beiden Parteien bestätige hiermit ihre Absicht, für die nächste Vertragsperiode ab dem Jahr 2024 gemeinsam einen Vertrag zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF) mit dem Bundesamt für Sozialversicherung BSV anzustreben. Dies in der Rolle von ahal als Ver- tragsnehmende (VN) und der DEBRA als Untervertragsnehmende (UVN).
Für DEBRA Für aha! Ort und Datum: Oefwi/ a.d-L- 28.2. 22 Ort und Datum: Bern, 20.01.22
T,648 SAyha Tatjana Jurkic Sylvia Schüpbach Präsidentin Stiftungsratspräsidentin DEBRA Schweiz ahal Allergiezentrum Schweiz
mudbeSer. 18.7.22 Ort und Datum: Bern 24.01.22 Ort und Datum:s)
1
Urs Höltschi Hannes Lüthi Geschäftsführer Geschäftsleiter DEBRA Schweiz ahal Allergiezentrum Schweiz
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ZUSAMMENARBEITSVERTRAG
zwischen
ahal Allergiezentrum Schweiz Scheibenstrasse 20, 3014 Bern (nachfolgend: ahal)
und
Schweizerische Psoriasis- und Vitiligo Gesellschaft Scheibenstrasse 20, 3014 Bern (nachfolgend: SPVG)
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2
VERTRAGSGRUND UND VERTRAGSZWECK
Die Schweizerische Psoriasis- und Vitiligo-Gesellschaft (SPVG) ist eine gemeinnützige Patientenorganisation, die sich für die Interessen von Personen einsetzt, die von Psoriasis und/oder Vitiligo betroffen sind.
ahal ist als schweizerisches Kompetenzzentrum eine in den Bereichen Allergie, Haut und Asthma spezialisierte Nonprofit-Organisation, deren Schwergewicht in der Prävention, Schulung und Information liegt. Die Parteien arbeiten bereits seit Jahren zusammen.
Dieser Zusammenarbeitsvertrag soll die bereits bestehende Zusammenarbeit für die Zukunft intensivieren. Dabei sollen die Synergien aus den Kompetenzbereichen Allergie, Haut und Asthma sowie aus Psoriasis und Vitiligo zum Wohle der von Hauterkrankungen betroffenen Menschen und der Allgemeinheit optimal genutzt werden.
Dieser Vertrag begründet keine einfache Gesellschaft zwischen den Parteien.
Das vorliegende Dokument regelt die Details dieser Zusammenarbeit, wie sie ab dem 01.10.2016 gelten.
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1. INHALTDES ZUSAMMENARBEITSVERTRAGES
Die Zusammenarbeit zwischen den Parteien besteht insbesondere im gegenseitigen Austausch von Informationen und der Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen zu Gunsten der Interessen beider Vertragsparteien, damit diese ihren Zweck erfüllen können, sowie in der Durchführung gemeinsamer Aktionen.
1.1 AUSTAUSCH VON INFORMATIONEN UND OFFENBARUNG VON GESCHÄFTSGEHEIMNISSEN DURCH DIE PARTEIEN
Die Vertragsparteien verpflichten sich, Informationen auszutauschen und Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren, soweit dies erforderlich ist und den gemeinsamen Interessen entspricht. Die
Parteien verpflichten sich in diesem Zusammenhang, insbesondere Know-how und Kontakte unter Vorbehalt der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen auszutauschen.
1.2. GEHEIMHALTUNGSPFLICHT
Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Geschäftsgeheimnisse, die ihnen aufgrund dieses Vertrages oder auf diesem Vertrag beruhender Vereinbarungen von einer anderen Vertragspartei offenbart wurden oder die sie durch die Anstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der anderen Vertragspartei erfahren haben, geheim zu halten.
Die Geschäftsgeheimnisse gemäss dem vorstehenden Abs. 1.1 dürfen von ihnen zudem nicht für Zwecke verwendet werden, welche im Widerspruch zum vorliegenden Vertrag und allfälligen weiteren Vereinbarungen stehen. Insbesondere darf der Empfänger die Geschäftsgeheimnisse nicht für eigene Zwecke verwenden, es sei denn, die Partei, welche die Geheimnisse offenbarte, habe ausdrücklich zugestimmt.
Die Vertragsparteien geben die Geschäftsgeheimnisse gemäss dem vorstehenden Abs. 1.1 nur solchen Personen bekannt, welche davon Kenntnis haben müssen. Sie treffen die erforderlichen Vorkehrungen, dass alle Beteiligten die Geschäftsgeheimnisse wahren. Das gilt insbesondere für ihre Organe, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, andere Gesellschaften derselben Stiftung sowie für ihre Lieferanten, Kunden, Mitglieder und Sponsoren.
Ferner treffen sie geeignete Vorkehrungen, dass keine Unbefugten von diesen Geschäftsgeheimnissen Kenntnis erlangen.
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1.3. DAUER DER GEHEIMHALTUNGSPFLICHT Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach der Beendigung dieses Vertrags im selben Umfang weiter. Sie endet erst, wenn keine der Vertragsparteien ein schutzwürdiges Interesse an der Wahrung eines Geheimnisses mehr hat.
2. INKRAFTTRETEN UND KÜNDIGUNG DES ZUSAMMENARBEITSVERTRAGS
Der vorliegende Zusammenarbeitsvertrag tritt mit Unterzeichnung durch die Vertragsparteien in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Der vorliegende Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf das Ende eines Monates gekündigt werden. Eine Kündigung ist ausgeschlossen, solange die ahal für die SPVG gestützt auf einen separaten Dienstleistungsvertrag tätig ist. Während dieser Zeit sind die in diesem Vertrag vereinbarten Regeln zur Geheimhaltungspflicht auf alle Beziehungen zwischen den Vertragsparteien und sich daraus ergebenden Tätigkeiten uneingeschränkt anwendbar.
3. GELTUNGSBEREICH DES ZUSAMMENARBEITSVERTRAGS Dieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen den Parteien in allgemeiner Weise. Bestehen zwischen den Vertragsparteien für bestimmte Projekte besondere Vereinbarungen, gilt er subsidiär.
4. UNGÜLTIGKEIT VERTRAGLICHER VEREINBARUNGEN Sind besondere vertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien oder Bestimmungen des vorliegenden Rahmenvertrags ungültig oder nichtig, hat das nicht die Ungültigkeit oder Nichtigkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge. Vielmehr sind die ungültigen oder nichtigen Bestimmungen von dén Vertragsparteien oder vom Richter durch solche zu ersetzen, welche der anwendbaren Rechtsordnung entsprechen und den zu ersetzenden Bestimmungen wirtschaftlich möglichst nahe kommen.
5. VORBEHALT DER SCHRIFTFORM Änderungen und/oder Ergänzungen, die Aufhebung und die Kündigung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
6. ANWENDBARES RECHT
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Dieser Rahmenvertrag sowie sämtliche Rechtsverhältnisse, welche unter Zugrundelegung dieses Rahmenvertrags eingegangen wurden, unterstehen dem schweizerischen Recht.
7. STREITBEILEGUNG
Bei allfälligen Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten haben die Parteien zunächst nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen. Sie dürfen die Gerichte erst dann anzurufen, wenn keine gütliche Einigung möglich ist.
8. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand für alle Parteien ist Bern (Schweiz).
Für die Stiftung aha! Für die SPVG
Ort, Datum: Bern, 742.16 2/6 Ort, Datum: Heurbaug2109296 1A e C
LUNESHGRNrAnn Weilheh Ort, Datum: 1- P.R./ Ort, Datum: Bemn, 06.10.2016
Mhitimp Lenrihenmnn Schke
8 bon
CFS, Cystische Fibrose Schweiz
Statuten Originalversion genehmigt an der Generalversammlung vom 20. Mai 2006 in Bern.
1. Statutenrevision genehmigt an der Generalversammlung vom 26. April 2008 in Bern. 2. Statutenrevision genehmigt an der Generalversammlung vom 9. April 2016 in Bern.
3. Statutenrevision genehmigt an der ausserordentlichen Generalversammlung 2020
(schriftliche Abstimmung vom 19. August 2020 bis zum 11. September 2020)
2 6eE
CFS: Statuten 2 / 13
Inhalt
. Name, Sitz und Zweck
I. Mitglieder und Gönner
l.Organisation
IV. Finanzen und weitere Bestimmungen
V. Schlussbestimmungen
21 0UL
CFS: Statuten 3 / 13
. Name, Sitz und Zweck
Art. 1 1Unter dem Namen Name, Rechtsform Cystische Fibrose Schweiz CFS Mucoviscidose Suisse MVS Fibrosi Cistica Svizzera FCS Cystic Fibrosis Switzerland CFS
besteht ein gemeinnütziger Verein gemäss Art. 60ff ZGB Sitz 2 Die CFS hat ihren Sitz am Ort der Geschäftsstelle. Selbstverständnis 3 Die CFS versteht sich als Schweizerische Dachorganisation der CF-Betroffenen.
Art. 2 Die CFS ist eine Nonprofit-Organisation und verfolgt mit ihrer Zweck Arbeit folgende Zwecke: a) Förderung der Selbsthilfe b) CF-Betroffene beraten, informieren und unterstützen c) Forschung über Ursache und Behandlung von CF för- dern d) Kontakte pflegen mit regionalen, nationalen und inter- nationalen Organisationen, die eine ähnliche Zielset- zung verfolgen e) CF bekannt machen
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CFS: Statuten 4/13
dl. Mitglieder und Gönner
Art. 3 1 Die CFS unterscheidet folgende Mitgliederkategorien: Mitgliederkategorien a) Einzelmitglieder b) Kollektivmitglieder c) Ehrenmitglieder Einzelmitglieder 2 Einzelmitglieder der CFS können natürliche Personen wer- den, die das 16. Altersjahr vollendet haben und folgende Vo- raussetzungen erfüllen: a) CF-Betroffene b) Eltern und Angehörige von CF-Betroffenen c) Fachpersonen wie beispielsweise Ärzte, Therapeu- ten, Sozialarbeiter Kollektivmitglieder Kollektivmitglieder können nationale und kantonale Ver- bände und Organisationen mit eigener Rechtsperson wer- den, die der CFS nahe stehen oder ihre Anliegen unterstüt- zen. Ehrenmitglieder Personen, die sich um die Beratung CF-Betroffener, um die Erforschung von CF oder um die CFS als Organisation ver- dient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Art. 4 1 a) Einzelmitglieder werden von der Geschäftsstelle auf- Aufnahme von Mitglie- genommen. dern b) Kollektivmitglieder werden vom Vorstand aufgenom- men.
c) Die Aufnahme von Einzel- und von Kollektiv-mitglie- dern kann ohne Begründung verweigert werden. Ernennung von Ehren-2 a) Die Ernennung von Ehrenmitgliedern der CFS erfolgt mitgliedern auf Antrag des Vorstandes durch die General-ver- sammlung. b) Ehrenmitglieder sind von jeglichen finanziellen Ver- pflichtungen gegenüber der CFS befreit. Rechte und Pflichten der 3 Mitglieder der CFS haben folgende Rechte und Pflichten: Mitglieder a) Inanspruchnahme der CFS - Dienstleistungen b) Mitwirkung im Rahmen der Generalversammlung (GV) c) Anerkennung der Statuten der CFS und Respektie- rung der Beschlüsse d) Bezahlung des jährlichen Mitgliederbeitrages
6u
CFS: Statuten 5 / 13
Austritt Die Mitgliedschaft bei der CFS kann auf Ende eines Kalen- derjahres gekündigt werden. Der Austritt hat schriftlich an die Geschäftsstelle zu erfolgen. Ausschluss Der Vorstand kann Mitglieder der CFS ausschliessen: a) Wenn sie nachweislich gegen die Interessen der CFS gehandelt haben. b) Wenn sie ihren finanziellen Verpflichtungen gegen- über der CFS nicht nachkommen.
Art. 5 1 Gönnerinnen / Gönner der CFS können werden: Gönnerinnen / Gönner a) Natürliche Personen, welche die CFS unterstützen wollen. b) Juristische Personen, die nicht Kollektivmitglied der CFS werden können oder wollen. Aufnahme 2 a) Gönnerin / Gönner wird man durch Zahlung eines durch den einzelnen Gönner frei definierbaren Betra- ges. Der Mindestbetrag wird durch die Generalver- sammlung festgelegt. b) Die Gönnerschaft erlischt bei Ausbleiben derZahlung.
Art. 6 Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder und Gönne- Anspruch auf Verbands- rinnen / Gönner haben keinerlei Anspruch auf das Vermögen vermögen der CFS.
2 6d
CFS: Statuten 6 / 13
Il.Organisation
Art. 7 Die Organe der CFS sind: Organe a) Die Generalversammlung b) Die Revisionsstelle c) Der Vorstand d) Die Kommissionen und Arbeitsgruppen e) Die Geschäftsstelle
Art. 8 Die Generalversammlung ist das oberste Organ der CFS. Generalversammlung Sie setzt sich wie folgt zusammen: a) Einzelmitglieder b) Ehrenmitglieder c) Vertreterinnen und Vertreter der Kollektivmitglieder Stimmrecht 2 a) Einzelmitglieder und Ehrenmitglieder der CFS haben je 1 Stimme. b) Die Vertreterinnen und Vertreter der Kollektivmitglie- der haben beratende Stimme. c) Die Mitglieder des Vorstandes und die Geschäftsfüh- rerin / der Geschäftsführer haben beratende Stimme und Antragsrecht. d) Fest angestellte Mitarbeitende der CFS haben, auch wenn sie Mitglied der CFS sind, kein Stimmrecht. Stimmvertretung a) Stimmvertretung ist nur bei Einzelmitgliedern zuläs- sig. b) Eine Vertretung kann nur von Einzelmitgliedern der CFS wahrgenommen werden. Ein Einzelmitglied kann maximal 3 Stimmen vertreten. c) Vertreterinnen und Vertreter haben sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Durchführung 4 Die ordentliche Generalversammlung findet mindestens ein- mal jährlich, jeweils im 1. Halbjahr nach Abschluss des Rech- nungsjahres statt. Anträge Die CFS unterscheidet zweierlei Anträge: a) Anträge zur Aufnahme in die Traktandenliste sind bis mindestens 60 Tage vor der Versammlung schriftlich und begründet an den Vorstand zu richten. b) Anträge zu traktandierten Geschäften sind mindes- tens 10 Tage vor der Versammlung schriftlich und be- gründet an den Vorstand zu richten.
6
CFS: Statuten 7 / 13
Einladung a) Die Einladung erfolgt mindestens 30 Tage vor der Ver- sammlung. b) Der Einladung sind die Traktandenliste sowie Anträge und Unterlagen zu den Geschäften, bei denen Be- schlüsse zu fassen sind, beizulegen. A.o. Generalversamm- a) Eine ausserordentliche Generalversammlung kann ungen vom Vorstand oder von einem Fünftel der Einzelmit- glieder verlangt werden. b) Nach dem Zustandekommen des Begehrens muss die a.o. Generalversammlung innert Monatsfrist statt- finden. c) Die Einladung mit Traktandenliste und Unterlagen muss mindestens 10 Tage vor der Versammlung er- folgen. Aufgaben Die Generalversammlung hat folgende Aufgaben: a) Genehmigung des Leitbildes b) Genehmigung der mittelfristigen Planung und des Fi- nanzrahmens c) Genehmigung des Jahresberichtes d) Genehmigung der Jahresrechnung e) Genehmigung des Berichtes der Revisionsstelle f) Genehmigung des Protokolls der letzten Generalver- sammlung g) Entlastung des Vorstandes h) Festsetzung der Mitgliederbeiträge i) Wahl des Präsidiums (bestehend aus einem Mitglied oderzwei Mitgliedern) und der Mitgliederdes Vorstan- des j) Wahl der Revisionsstelle k) Ernennung von Ehrenmitgliedern 1) Behandlung von Anträgen der Mitglieder m) Behandlung von Rekursen n) Genehmigung von Statutenrevisionen o) Auflösung der CFS bzw. Zusammenschluss mit einer anderen Organisation Leitung der Sitzungen a) Die Sitzungen der Generalversammlung werden vom Präsidium geleitet. b) Bei Abwesenheit wird es von einem anderen Vor- standsmitglied vertreten.
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CFS: Statuten 8/13
Beschlussfähigkeit, 10 a) Jede rechtsgültig einberufene Generalversammlung Beschlussfassung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mit- glieder beschlussfähig. b) Beschlüsse können nur zu traktandierten Geschäften gefasst werden. c) Die Beschlussfassung erfolgt durch einfaches Mehr der anwesenden Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Präsidium (mit einem Stimmrecht) durch Stichentscheid. d) Statutenänderungen erfordern eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmen. e) Die Auflösung der CFS bzw. der Zusammenschluss der CFS mit einer anderen Organisation erfordern eine Mehrheit von drei Vierteln aller Mitglieder. f) Wahlen werden im ersten Wahlgang durch das abso- lute Mehr der anwesenden Stimmen vorgenommen. In einem zweiten Wahlgang gilt das relative Mehr der abgegebenen Stimmen. g) Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen. Geheime Abstimmungen und Wahlen können von der General- versammlung mit der Mehrheit der anwesenden Stim- men beschlossen werden. Protokoll 11 Über die Verhandlungen, Beschlüsse und Wahlen der Gene- ralversammlung wird ein Protokoll geführt.
Art. 9 1 a) Als Revisionsstelle wählt die Generalversammlung Revisionsstelle eine professionelle Treuhandgesellschaft. b) Die Wahl erfolgt für eine Amtszeit von 1 Jahr. Wieder- wahl ist unbeschränkt möglich. Aufgaben 2 Die Revisionsstelle hat folgende Aufgaben: a) Prüfung der Rechnungsführung, des Abschlusses und der Vermögensbestände. b) Erstellung eines schriftlichen Berichtes zu Handen der Generalversammlung. c) Antragsformulierung an die Generalversammlung.
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CFS: Statuten 9 / 13
Art. 10 1 a) Der Vorstand ist das strategische Führungsorgan der Vorstand CFS. b) Er setzt sich aus dem Präsidium und weiteren 4 bis 6 Mitgliedern zusammen. c) Die Geschäftsführerin / der Geschäftsführer nimmt an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme und Antragsrecht teil. d) Der Vorstand konstituiert sich mit Ausnahme des von der Generalversammlung gewählten Präsidiums selbst. Amtszeit a) Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 4 Jahre. Wiederwahl ist möglich. b) Bei Rücktritt vor dem Ende der Amtszeit wird der Er- satz für den Rest der Amtszeit gewählt. Aufgaben 3 Der Vorstand nimmt folgende Aufgaben wahr: a) Genehmigung der Jahresplanung b) Genehmigung des Jahresbudgets c) Wahl / Abwahl der Geschäftsführerin / des Geschäfts- führers d) Aufnahme von Kollektivmitgliedern e) Ausschluss von Einzel- und Kollektivmitgliedern f) Abschluss von Verträgen, die für die CFS von ver- bandspolitischer Bedeutung sind g) Vorbereitung der Generalversammlung h) Führung der Geschäftsführerin / des Geschäftsführers i) Einsetzen, überwachen und auflösen von Kommissio- nen und Arbeitsgruppen Erlass des Reglementes fürRegionalgruppen und von weiteren Reglementen k) Regelung der Unterschriftsberechtigung I) Vertretung der CFS nach aussen m) Wahrnehmung aller Aufgaben, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ zugeordnet sind Sitzungsleitung a) Die Sitzungen des Vorstandes werden vom Präsidium geleitet. b) Bei Abwesenheit wird es von einem anderen Vor- standsmitglied vertreten.
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CFS: Statuten 10 / 13
Beschlussfassung a) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. b) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit dem einfa- chen Mehr der anwesenden Vorstandsmitglieder. Bei Stimmengleichheit hat das Präsidium (mit einem Stimmrecht) den Stichentscheid. c) Beschlussfassung auf dem Zirkulationsweg ist zuläs- sig, wenn kein Vorstandsmitglied mündliche Verhand- lung verlangt. Ein Beschluss ist zustande gekommen, wenn das absolute Mehr aller Vorstandsmitglieder zu- stimmt.
Art. 11 1 a) Für die Bearbeitung von Sach- und Fachfragen kann Kommissionen und Ar- der Vorstand der CFS Kommissionen und Arbeits- beitsgruppen gruppen einsetzen. Sie haben Entscheidungs-vorbe- reitungsfunktion zu Handen des Vorstandes. b) Kommissionen und Arbeitsgruppen bestehen in der Regel aus 5 bis 7 Personen. c) Kommissionen haben dauernden Charakter. Die Mit- glieder werden vom Vorstand alle 4 Jahre gewählt bzw. bestätigt. d) Arbeitsgruppen sind grundsätzlich befristet und wer- den nach der Erfüllung ihrer Aufgaben aufgelöst. Pflichtenheft und Zusam- 2 a) Kommissionen und Arbeitsgruppen vereinbaren mit menarbeit dem Vorstand einen schriftlich formulierten Auftrag. b) Kommissionen und Arbeitsgruppen werden in ihrer Arbeit von der Geschäftsstelle unterstützt. c) Kommissionen und Arbeitsgruppen sind gegenüber dem Vorstand berichts- und rechenschaftspflichtig.
Art. 12 a) Die Geschäftsstelle ist das operative Zentrum der Geschäftsstelle CFS. Sie wird von der Geschäftsführerin / vom Ge- schäftsführer geleitet. b) Die Geschäftsführerin/ der Geschäftsführer ist dem Vorstand in Form des Präsidiums der CFS unterstellt. c) Die konkreten Aufgaben und Kompetenzen werden in einer separaten Geschäftsordnung festgelegt.
Di6u
CFS: Statuten 12 / 13
IV. Finanzen und weitere Bestimmungen
Art. 14 Die wichtigsten Einnahmequellen der CFS sind: Einnahmen a) Einnahmen aus Leistungsverträgen b) Beiträge des Bundes c) Subventionen anderer öffentlich-rechtlicher Körper- schaften d) Beiträge der Mitglieder e) Erträge aus Veranstaltungen f) Vermögenserträge g) Spenden, Schenkungen, Vermächtnisse, Sponsoring, Gönnerbeiträge
Art. 15 Die CFS haftet nur mit dem Vereinsvermögen. Jede persön- Haftung liche Haftung ist ausgeschlossen.
Art. 16 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Geschäftsjahr
Art. 17 Der Gerichtsstand ist am Sitz der Geschäftsstelle. Gerichtsstand
8 604
CFS: Statuten 11 / 13
Art. 13 a) Die CFS ist auf regionaler Ebene in rechtlich unselb- Regionalgruppen ständige Regionalgruppen gegliedert. b) Einzelmitglieder der CFS werden in der Regel auf- grund ihrer Adresse der jeweiligen Regionalgruppe zugeordnet. c) Der Vorstand erlässt für die Führung der Regional- gruppen ein separates Reglement.
D 66
CFS: Statuten 13 / 13
V. Schlussbestimmungen
Art. 18 Statutenänderungen erfordern eine Mehrheit von zwei Drit- Statutenrevision teln der anwesenden Stimmen. Auflösung, Zusammen- 2 Die Auflösung der CFS bzw. der Zusammenschluss mit einer schluss andern Organisation erfordern eine Mehrheit von drei Vier- teln aller Mitglieder. Vermögensübertragung 3 Im Falle einer Auflösung werden Gewinn und Kapital einer bei Auflösung anderen wegen Gemeinnützigkeit oder öffentlichem Zweck steuerbefreiten juristischen Person mit ähnlicher Zweckbe- stimmung mit Sitz in der Schweiz zugewendet. Gültige Sprachversion a) Alle sprachlichen Versionen der vorliegenden Statu- ten sind gleichwertig. b) In Zweifelsfällen ist der deutsche Text dieser Statuten verbindlich. Letzte Änderungen 5 Die vorliegenden Statuten wurden am 11. September 2020 genehmigt und treten sofort in Kraft. Sie ersetzen diejenigen vom 26. April 2008 und 9. April 2016.
Bern, 11. September 2020
Cystische Fibrose Schweiz (CFS)
V 10 Reto Weibel Peter Mendler Marco Buser Präsident Vize-Präsident Geschäftsführer
64 G A
64
283 debro Hilfe für die Schmetterlingskinder
Statuten des Vereins DEBRA Schweiz
Name, Sitz und Zweck
Art. 1 Name und Sitz
Unter dem Namen „Verein DEBRA Schweiz“ besteht ein gemeinnütziger Verein gemäss Art.
60 ff. ZGB und der vorliegenden Statuten.
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Der Vorstand bestimmt den Sitz.
Art. 2 Zweck
Der Verein ist eine Patientenorganisation und befasst sich in der ganzen Schweiz mit allen sozialen, medizinischen und psychologischen Problemen von Kindern und Erwachsenen, die von Epidermolysis bullosa (EB) betroffen sind und ihren pflegenden Angehörigen.
Die wesentlichsten Aufgaben des Vereins sind: Soziale sowie medizinische Beratung und Pflege in Ausnahmesituationen für EB- Betroffene und deren Angehörigen. Informationsaustausch unter EB Betroffenen und deren pflegenden Angehörigen in der Schweiz voranzutreiben. Aufklärung und Information der Öffentlichkeit über EB und die Anliegen von EB- Betroffenen. Wissenstransfer von DEBRA International und Vereinigungen ähnlicher Art. Förderung der EB-Forschung. Erfahrungsaustausch, Förderung und Verbreitung des Wissens um EB in der Schweiz. Finanzielle Beteiligung zur Förderung der Lebensqualität von EB-Betroffenen. Kompetenz hinsichtlich EB in der Schweiz stärken und fördern.
Der Verein kann weitere mit seinem Zweck direkt oder indirekt in Zusammenhang stehende Tätigkeiten ausüben.
DEBRA Schweiz, Statuten vom 14. März 2015 Seite 1 von 5
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Mitgliedschaft
Art. 3 Mitglieder, Beitritt, Mitgliederbeitrag
Mitglieder des Vereins können Personen mit Wohnsitz in der Schweiz werden. Es bestehen folgende Mitgliederkategorien:
a) EB-Betroffene und deren pflegende Angehörige b) Natürliche oder juristische Personen (Solidaritätsmitglieder) c) Ehrenmitglieder, welche durch die Generalversammlung ernannt werden.
Der Beitritt erfolgt schriftlich über einen Mitgliederantrag (Formular) per E-Mail oder Post an den Vorstand bzw. die Geschäftsstelle.
Die Mitglieder verpflichten sich, die jährlichen Mitgliederbeiträge zu bezahlen, die jeweils von der Mitgliederversammlung festgesetzt werden. EB Betroffene und deren pflegende Angehörige bezahlen einen ermässigten Mitgliederbeitrag. Ehrenmitglieder sind vom Mitgliederbeitrag befreit.
Art. 4 Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt: a) durch den Tod des Mitglieds b) durch schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand c) durch Ausschluss
Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils auf Ende des Kalenderjahres möglich. Austretende oder ausgeschlossene Mitglieder haften für ihre Beiträge des laufenden Jahres. Mit dem Austritt besteht kein Anspruch auf Teile des Vereinsvermögens.
Der Ausschluss eines Mitglieds erfolgt durch den Vorstand. Eine Grundangabe ist nicht notwendig. Insbesondere können Mitglieder ausgeschlossen werden, deren Verhalten zum Zweck und zu den Zielsetzungen des Vereins im Widerspruch steht oder die den Mitgliederbeitrag nicht bezahlen.
Organe des Vereins
Art. 5 Organe des Vereins sind: a) die Mitgliederversammlung b) der Vorstand c) die Kontrollstelle
Mitgliederversammlung
Art . 6 Einberufung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich einmal statt und wird durch den Vorstand einberufen. Die Mitgliederversammlung wird durch die Präsidentin oder den Präsidenten, bei Verhinderung von einem anderen Mitglied des Vorstandes geleitet. Der Vorstand sorgt für die Führung des Protokolls. Bis vier Wochen vor dem Datum der ordentlichen Mitgliederversammlung kann jedes Mitglied beim Vorstand schriftlich Anträge oder Wahlvorschläge einreichen.
DEBRA Schweiz, Statuten vom 14. März 2015 Seite 2 von 5
66
Die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung hat auf Begehren des Vorstandes zu erfolgen oder wenn ein Fünftel der Mitglieder dies verlangt.
Über Gegenstände, die nicht gehörig angekündigt wurden, dürfen keine Beschlüsse gefasst werden.
Art. 7 Funktion und Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:
a) Wahl und Abberufung der Präsidentin oder des Präsidenten sowie der übrigen Vorstandsmitglieder b) Wahl der Kontrollstelle c) Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung. Kenntnisnahme des Berichts der Kontrollstelle d) Entlastung des Vorstandes e) Festsetzung der jährlichen Mitgliederbeiträge f) Ernennung von Ehrenmitgliedern g) Entscheid über Statutenänderungen h) Auflösung des Vereins
Art. 8 Abstimmungen und Wahlen
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Mitglieder aus der Kategorie „EB-Betroffene und deren pflegende Angehörige“ können durch Personen aus dem gleichen Haushalt an der Mitgliederversammlung vertreten werden.
Bei Abstimmungen entscheidet das einfache Mehr der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit hat die Präsidentin oder der Präsident des Vereins den Stichentscheid. Bei Wahlen gilt im ersten Wahlgang das absolute Mehr, im zweiten das relative Mehr der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit findet ein dritter Wahlgang statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Bei Wahlen und Abstimmungen werden weder Enthaltungen noch leere Zettel für die Berechnung der Mehrheiten berücksichtigt.
Auf Begehren der Hälfte der anwesenden Mitglieder erfolgen Wahlen und Abstimmungen geheim.
Art. 9 Statutenrevisionen und Auflösung des Vereins
Statutenrevisionen und die Auflösung des Vereins können nur mit Zustimmung von zwei Dritteln der an der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
V Vorstand
Art. 10 Zusammensetzung des Vorstandes
Der Vorstand ist das Führungsorgan des Vereins. Er besteht aus mindestens fünf untereinander unabhängigen Mitgliedern. Bei mindestens 7 Mitgliedern dürfen zwei davon persönlich miteinander verbunden sein.
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55604
EB-Betroffene oder nahe Angehörige von EB-Betroffenen stellen im Vorstand die Mehrheit.
Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Effektive Spesen werden ausgerichtet. Für zeitliche Belastungen, welche 100 Stunden übersteigen, kann eine Entschädigung ausbezahlt werden.
Art. 11 Konstituierung des Vorstandes
Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Art. 12 Aufgaben des Vorstandes
Der Vorstand ist für alle Geschäfte und Aufgaben zuständig, die gesetzlich oder statutarisch nicht ausdrücklich einem anderen Organ vorbehalten sind. Er vertritt den Verein nach aussen führt die laufenden Geschäfte.
Der Vorstand kann Führungs- und Vertretungsaufgaben an eine Geschäftsführung oder an Dritte übertragen.
Der Vorstand bestimmt die zeichnungsberechtigten Personen. Diese zeichnen kollektiv zu zweit.
Art. 13 Organisation und Beschlussfassung des Vorstandes
Der Vorstand wird durch die Präsidentin oder den Präsidenten einberufen. Er tagt sooft die Geschäfte es erfordern, mindestens aber drei Mal pro Jahr oder auf Antrag von drei Vorstandsmitgliedern.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Er fasst seine Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit hat die Präsidentin oder der Präsident den Stichentscheid.
Beschlüsse können auf dem Zirkulationsweg gefasst werden, sofern nicht mindestens drei Vorstandsmitglieder die mündliche Beratung verlangen.
VI Kontrollstelle
Art. 14 Zusammensetzung und Aufgaben
Die Kontrollstelle besteht aus einer oder zwei fachlich befähigten Personen, die in keinem engeren Verhältnis zum Vorstand stehen. Die Kontrollstelle prüft die Jahresrechnung und stellt der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag.
V Finanzielles
Art. 15 Einnahmen
Die Einnahmen des Vereins bestehen aus: a) Mitgliederbeiträge b) Beiträge der öffentlichen Hand b) Spenden, Legate und Erbschaften c) Zuwendungen irgendwelcher Art
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6042
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Für die Verpflichtungen des Vereins haftet ausschliesslich dessen Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Vill Auflösung und Fusion des Vereins
Art. 16
Eine Fusion kann nur mit einer anderen wegen Gemeinnützigkeit oder öffentlichem Zweck von der Steuerpflicht befreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz erfolgen. Im Falle der Auflösung des Vereins werden Gewinn und Kapital einer anderen wegen Gemeinnützigkeit oder öffentlichem Zweck steuerbefreiten juristischen Person, möglichst mit ähnlichen Zielen und mit Sitz in der Schweiz zugewendet. Der Entscheid über die Zuwendung liegt bei der Mitgliederversammlung.
Die vorliegenden Statuten sind an der Mitgliederversammlung vom 14. März 2015 in Olten angenommen worden und treten per sofort in Kraft. Sie ersetzen jene vom 27. Juni 1998.
Olten, 14. März 2015
Ag4ar B. fanul
Tanja Reusser Barbara Farinelli-Schwab Präsidentin Protokollführerin
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7
Statuten der Schweizerischen Psoriasis- und Vitiligo-Gesellschaft (SPVG)
1. Name und Sitz
Unter dem Namen Schweizerische Psoriasis- und Vitiligo-Gesellschaft (SPVG) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Er ist politisch und konfessionell unabhängig. Der Sitz befindet sich in Bern.
2. Ziel und Zweck
Die SPVG ist ein gemeinnütziger gesamtschweizerischer Verein, der sich für die Anliegen von Personen einsetzt, die an Form von Psoriasis (Schuppenflechte) oder Vitiligo (Weissfleckenkrankheit) erkrankt sind. Die SPVG ist ihre Ansprechpartnerin und Interessenvertreterin in verschiedenen Belangen. Sie sensibilisiert die Öffentlichkeit, unterstützt die Selbstkompetenz, gibt eine Mitgliederzeitschrift heraus, unterhält eine Website und arbeitet mit anderen nationalen und internationalen Organisationen zusammen. Sie fördert Regionalgruppen und verfügt über einen wissenschaftlichen Beirat.
Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.
3. Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:
Mitgliederbeiträge Sponsorengelder Subventionen Spenden und Zuwendungen aller Art Weitere Einnahmen und Erträge.
Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Ehrenmitglieder, Vorstandsmitglieder, Regionalgruppenleitungen und Angestellte der SPVG sind vom Beitrag befreit.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
4. Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen.
Einzel- und Ärztemitglieder sind stimmberechtigt. Praxisgemeinschaften verfügen über eine Stimme. Firmen- und Apothekenmitglieder sind nicht stimmberechtigt.
Personen, die sich in besonderem Masse für den Verein eingesetzt haben, kann auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.
Der Beitritt erfolgt durch die schriftliche Bestätigung des Aufnahmegesuchs. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme.
5. Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod, bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.
36d4
6. Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist auf das Ende eines Kalenderjahres möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ablauf des Kalenderjahres bei der Geschäftsstelle der SPVG eingetroffen sein. Für das angebrochene Kalenderjahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
Bleibt ein Mitglied trotz zweimaliger Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig, wird es auf Ende des Kalenderjahres automatisch ausgeschlossen.
Ein Mitglied, das den Interessen des Vereins schadet, kann nach Gewährung des rechtlichen Gehörs auf Antrag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden. Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar.
7. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
Die Mitgliederversammlung Der Vorstand Die Revisionsstelle.
8. Mitgliederversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich spätestens Ende April statt.
Zur ordentlichen Mitgliederversammlung werden die Mitglieder einen Monat im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Die Publikation in der Mitgliederzeitschrift erfüllt die Voraussetzungen der Schriftlichkeit.
Anträge zuhanden der ordentlichen Mitgliederversammlung sind bis drei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich bei der Geschäftsstelle der SPVG einzureichen.
Der Vorstand oder mindestens 30 Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angabe des Zwecks verlangen. Die Traktandierung und die Antragstellung richten sich nach den Vorgaben für die ordentliche Mitgliederversammlung und haben spätestens zwei Monate nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.
Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:
Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands Kenntnisnahme der Jahresberichte der Regionalgruppenleitungen Entgegennahme des Revisionsberichts und Genehmigung der Jahresrechnung des letzten Geschäftsjahres Entlastung des Vorstandes Wahl des Präsidiums, des übrigen Vorstandes, der Regionalgruppenleitungen und der Revisionsstelle Ernennung von Ehrenmitgliedern Festsetzung der Mitgliederbeiträge Genehmigung des Jahresbudgets des laufenden Geschäftsjahres Kenntnisnahme des Tätigkeitsprogramms Beschlussfassung über weitere von den Mitgliedern oder dem Vorstand eingebrachte Geschäfte
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Änderung der Statuten Entscheid über Ausschlüsse von Mitgliedern Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses.
Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt der/die Vorsitzende den Stichentscheid.
Über die gefassten Beschlüsse ist ein Beschlussprotokoll abzufassen.
9. Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen.
Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist möglich. Neuwahlen und Ersatzwahlen erfolgen für den Rest der Amtsperiode.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.
Er erlässt Reglemente.
Er kann Arbeitsgruppen (Fachgruppen) einsetzen.
Er kann Aufgaben und Kompetenzen an die Geschäftsstelle und an die Regionalgruppen delegieren und in einem Organisationsreglement regeln.
Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen oder beauftragen.
Im Vorstand sind mindestens folgende Ressorts vertreten:
Präsidium Finanzen Aktuariat.
Der Vorstand konstituiert sich - mit Ausnahme des Präsidiums - selber.
Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen.
Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auch auf dem Zirkularweg gültig.
Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig. Er hat Anrecht auf Vergütung der Spesen.
10. Regionalgruppen
Mitglieder können sich zu Regionalgruppen zusammenschliessen, die von ein oder zwei Regionalgruppenleitern / Regionalgruppenleiterinnen geleitet werden. Der Zweck der Regionalgruppen ist der Austausch unter den Betroffenen und die Förderung der Selbstkompetenz.
E 60
Die Regionalgruppenleitungen sind ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Vergütung der Spesen.
11. Revisionsstelle
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsrevisoren oder eine juristische Person, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.
Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag.
Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist möglich.
12. Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle führt die Geschäfte gemäss den Weisungen des Vorstandes. Die Anstellung der Mitglieder erfolgt durch den Vorstand mit Abschluss eines Einzelarbeitsvertrags.
13.Zeichnungsberechtigung Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidiums / Vizepräsidiums zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.
Das Organisationsreglement kann davon abweichende Regelungen vorsehen.
14. Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
15. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einem Stimmenmehr von zwei Dritteln der Mitglieder beschlossen werden, wenn mindestens zehn Prozent der Mitglieder daran teilnehmen.
Im Falle einer Auflösung werden Gewinn und Kapital einer anderen wegen Gemeinnützigkeit oder öffentlichen Zwecks steuerbefreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz zugewendet.
Die Verteilung des Vereinsvermögens unter die Mitglieder ist ausgeschlossen.
16. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Bern.
17. Schlussbestimmungen / Inkrafttreten
Diese Statuten wurden an der Mitgliederversammlung vom 28. April 2018 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten. Sie ersetzen die revidierten Statuten vom 30. April 2016.
10.05.23
UhAn Niklaus Weiss A
Präsident 642
Handelsregisteramt des Kantons Bern Firmennummer Rechtsnatur Eintragung Löschung Übertrag CH-035.7.025.006-7 von: 1 CHE-106.004.600 Stiftung 01.02.2000 auf:
Alle gültige Eintragungen
Ei Lö Name Ref Sitz
11 Stiftung ahal Allergiezentrum Schweiz 1 Bern
11 (Fondation aha! Centre d'Allergie Suisse) (Fondazione aha! Centro Allergie Svizzera) (Foundation ahal Swiss Allergy Centre)
Ei Lö Aufsichtsbehörde Ei Lö Adresse
1 Eidgenössisches Departement des Innern 8 Scheibenstrasse 20
3014 Bern
Ei Lö Zweck Ei Lö weitere Adressen
1 Die Stiftung bezweckt als gesamtschweizerische Dach- und Patientenorganisation
die wirksame Unterstützung der Menschen, welche hauptsächlich an allergologischen, dermatologischen und immunologischen Erkrankungen mit Einschluss von Atemwegserkrankungen aller Art leiden. Grundlage ihrer Tätigkeit sind die medizinischen Wissenschaften; sie fördert die Prävention, unterstützt die therapeutischen Massnahmen, stärkt die Eigenverantwortung des mündigen Patienten vor allem durch Anleitung zur Selbsthilfe, leistet den Betroffenen und deren Angehörigen wenn nötig psychosoziale sowie finanzielle Unterstützung und unterstützt die Forschung; sie hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinen Erwerbszweck.
Ei Lö Bemerkungen, Angaben betreffend Übernahme von Aktiven und Passiven Ref Urkundendatum 10 Fusion: Übernahme der Aktiven und Passiven der Schweizerische Neurodermitis 1 22.12.1999 Stiftung, in Oberägeri (CH-400.7.017.724-0), gemäss Fusionsvertrag vom 23.03.2011, 11 20.09.2011 Bilanz per 31.12.2010 und Verfügung der Aufsichtsbehörde der übertragenden Stiftung vom 04.04.2011. Aktiven von CHF 194'445.61 und Passiven (Fremdkapital) von CHF 3'000.00 gehen auf die übernehmende Stiftung über. 10 Fusion: Übernahme der Aktiven und Passiven der Stiftung Wohnen für Atembehinderte, in Davos (CH-350.7.000.512-6) gemäss Fusionsvertrag vom 23.03.2011, Bilanz per
31.12.2010 und Verfügung der Aufsichtsbehörde der übertragenden Stiftung vom
04.04.2011. Aktiven von CHF 464'563.22 und Passiven (Fremdkapital) von CHF
212'287.05 gehen auf die übernehmende Stiftung über.
Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite / Id Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite/Id 1 432 01.02.2000 26 07.02.2000 845 11 15279 31.10.2011 214 03.11.2011 6401754 2 2747 04.07.2000 132 10.07.2000 4700 12 12124 20.08.2014 162 25.08.2014 1678265 3 4129 20.08.2001 163 24.08.2001 6515 13 6700 09.05.2018 92 15.05.2018 4229497 4 6484 11.12.2001 244 17.12.2001 9909 14 2012 31.01.2019 24 05.02.2019 1004558468 5 5130 19.09.2002 185 25.09.2002 2/656996 15 7925 03.06.2020 108 08.06.2020 1004904693 6 2007 14.04.2003 75 22.04.2003 3 / 956688 16 11085 20.07.2020 141 23.07.2020 1004943425 7 2575 09.06.2006 114 15.06.2006 3 / 3417652 17 11417 02.07.2021 129 07.07.2021 1005242169 8 177 07.01.2009 7 13.01.2009 5/4822002 18 14364 21.09.2022 186 26.09.2022 1005568681 9 15970 20.11.2009 230 26.11.2009 5/ 5361918 19 8320 30.05.2023 105 02.06.2023 1005758902 10 6703 10.05.2011 93 13.05.2011 6161164 20 15414 26.09.2023 189 29.09.2023 1005848477
Ei Ae Lö Personalangaben Funktion Zeichnungsart 14 Daudel, Damini, deutsche Staatsangehörige, in Muri b. Bern (Muri Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien bei Bern) Stiftungsrates 15 Schüpbach Eastus, Sylvia, von Landiswil und Nidau, in Bern Präsidentin des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 15 Winzenried, Ueli, von Bern und Belp, in Bern Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 15 Bielmann, Tamara, von Plasselb, in Granges-Paccot stellvertretende Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsführerin 16 Schäppi, Georg Felix Dr., von Oberrieden, in Erlenbach ZH Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates
17 T + R AG (CHE-105.857.623), in Gümligen (Muri bei Bern) Revisionsstelle
Ostermundigen, 24.10.2023 15:40 Fortsetzung auf der folgenden Seite
6e
Handelsregisteramt des Kantons Bern CHE-106.004.600 Stiftung ahal Allergiezentrum Schweiz Bern 2
Ei Ae Lö Personalangaben Funktion Zeichnungsart 18 Ribi, Camillo Federico Nicola Prof. Dr., von Ermatingen, in Genève Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 19 De Zordo, Sereina, von Dürrenroth, in Spiegel b. Bern (Köniz) stellvertretende Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsführerin 20 Brüggen Prof. Dr., Marie-Charlotte, von Riehen, in Klosters Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 20 Hebeisen-Dumas, Fabienne, von Langnau im Emmental, in Geschäftsführerin Kollektivunterschrift zu zweien Farvagny-le-Grand (Gibloux)
Ostermundigen, 24.10.2023 15:40 Diese Internet Information aus dem kantonalen Handelsregister hat mangels Originalbeglaubigung keinerlei Rechtswirkung und erfolgt ohne Gewähr. Sie umfasst alle für diese Firma am nebenstehenden Datum gültigen Eintragungen. Auf besonderes Verlangen kann auch ein Auszug erstellt werden, der neben den gültigen Eintragungen auch alle seit der Führung des Hauptregisters mittels EDV gültigen und gestrichenen Eintragungen enthält.
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ZERTIFIKAT Die Stiftung ahal Allergiezentrum Schweiz, Bern, erhält das Recht zur Führung des Zewo-Gütesiegels vom 1.1.2019 bis 31.12.2023.
LEWO»
FIZ TIFICKP
CERTIFI
Stiftung Zewo
VC Kl Kurt Grüter Martiha Ziegerer Präsident Geschäftsleiterin
9V
EWe
ZEWO
Stiftung ahal Allergiezentrum Schweiz Hannes Lüthi Scheibenstrasse 20 Postfach 1
3000 Bern 22
Datum 17. August 2020 Kontakt Erica Stauffer, stauffer@zewo.ch, 044 366 99 58 Thema Auflagen erfüllt
Sehr geehrter Herr Lüthi
Herzliche Gratulation. Die Stiftung ahal Allergiezentrum Schweiz erhält das neue Zewo-Zertifikat. Es ist bis am 31.12.2023 gültig. Sie haben anhand der eingereichten Unterlagen dokumentiert, dass Sie die Auflagen aus der letzten Rezertifizierung innerhalb der gesetzten Frist umgesetzt haben. Ihre Organisation erfüllt die geprüften Standards wieder vollständig. Das Zewo-Gütesiegel bescheinigt, dass die Stiftung aha! Allergiezentrum Schweiz Spenden zweckbestimmt, effizient und wirkungsorientiert einsetzt. Indem Sie sich an die Standards halten, stärken Sie das Vertrauen in Ihre Organisation und in den gemeinnützigen Sektor. Danke, dass Sie dazu beitragen, die Spendenfreude in der Schweiz zu erhalten. Zeigen Sie, dass Spenden bei Ihnen in guten Händen sind. Bilden Sie das Zewo- Gütesiegel konsequent ab. Praktische Vorlagen finden auf www.zewo.ch/slogan. Unser Newsletter hält Sie rund um die Zewo-Standards auf dem Laufenden. Verpassen Sie keine Neuigkeiten und folgen Sie uns auf Twitter und Linkedin. Freurdliche Grüsse Striftung Zewo V Martina Ziegerer Erica Stauffer Geschäftsleiterin Gütesiegelbereich
PS: Nutzen Sie die attraktiven Zewo-Rabatte und exklusive Angebote für zertifizierte Organisationen. Eine Übersicht finden Sie auf www.zewo.ch
In der Beilage - Zertifikat
60 Stiftung Zewo * Pfingstweidstrasse 10- 8005 Zürich - T + 41 (0)44 36699 55 - info@zewo.ch - Postkonto 87-464193-6 - MWST-Nr. CHE-109.281.337
ED
ZEWO
VERTRAULICH Stiftung aha! Allergiezentrum Schweiz Z.H. Stiftungsrat Scheibenstrasse 20 Postfach 1
3000 Bern 22
Datum 13. Mai 2019 Kontakt Erica Stauffer, stauffer@zewo.ch, 044 366 99 58 Thema Zewo-Gütesiegel unter Auflagen erneuert
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Stiftung aha! Allergiezentrum Schweiz hat das Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen. Ihre Organisation erfüllt 88% der geprüften Kriterien im Wesentlichen. In einzelnen Punkten hält Ihre Organisation die Zewo-Standards nicht mehr vollständig ein. Die Zewo erneuert das Gütesiegel deshalb unter Auflagen.
In der Beilage sehen Sie, was bis wann zu tun ist. Zudem zeigen ein paar Empfehlungen, wo weitere Verbesserungen möglich sind. Wir haben die Punkte am Besuch mit Herrn Schäppi und Herrn Lüthi besprochen. Bitte belegen Sie uns innerhalb der gesetzten Fristen, dass Sie die verlangten Massnahmen umgesetzt haben. Sie erhalten dann das neue Zewo-Zertifikat. Es ist bis am 31.12.2023 gültig.
Das Zewo-Gütesiegel bescheinigt, dass die Stiftung ahal Allergiezentrum Schweiz Spenden zweckbestimmt, effizient und wirkungsorientiert einsetzt. Indem Sie sich an die Standards halten, stärken Sie das Vertrauen in Ihre Organisation und in den gemeinnützigen Sektor. Danke, dass Sie dazu beitragen, die Spendenfreude in der Schweiz zu erhalten.
Zeigen Sie, dass Spenden bei Ihnen in guten Händen sind. Bilden Sie das Zewo- Gütesiegel mit Claim konsequent ab: auf Sammlungsaufrufen, Inseraten, Plakaten, TV-Spots, Websites, Bannern, Newslettern und Publikationen. So vermitteln Sie ein sicheres Gefühl beim Spenden und unterstützen die Spendenfreude. Praktische Vorlagen finden auf www.zewo.ch/slogan. Unser Newsletter hält Sie rund um die Zewo-Standards auf dem Laufenden.
Vielep-Dank für die gute Zusammenarbeit und freundliche Grüsse Stiftung Zewo 9
0.5t0 Martina/Ziegerer Erica Stauffer Geschäftsleiterin Gütesiegelbereich
601 Stiftung Zewo - Pfingstweidstrasse 10 - 8005 Zürich - T + 41 (0)44 36699 55 - info@zewo.ch - Postkonto 87-464193-6 - MWST-Nr. CHE-109.281.337
D
LEWo
ZEWO Prüfergebnis für Stiftung ahal Allergiezentrum Schweiz
Datum: 13. Mai 2019 Resultat: Erneuerung des Gütesiegels für fünf Jahre mit Auflagen
88% der geprüften Kriterien halten Sie im Wesentlichen ein.
Auflagen Sie halten einzelne Zewo-Standards nicht mehr vollumfänglich ein. Der Stiftungsrats hat die Erneuerung des Zewo-Gütesiegels an folgende Auflagen geknüpft, die innerhalb der angegebenen Fristen erfüllt werden müssen:
Auflage 1 Gewinnbeteiligung Standard 1 Absatz 3 Littera c) Nicht als gemeinnützig im Sinne der Zewo-Standards gelten Organisationen, die gewinnorientiert sind, sofern ihre Gewinne nicht statutengemäss zur Eigenfinanzierung oder zur Finanzierung von gemeinnützigen Organisationen gleicher oder ähnlicher Zielsetzung verwendet werden. Beurteilung Die Firma SAS Service Allergie Suisse AG ist eine Tochtergesellschaft der Stiftung ahal. Sie hat zur Aufgabe, Konsumgüter hinsichtlich Allergieproblematiken zu prüfen und Konsumenten mit dem Allergie-Gütesiegel Orientierungshilfe zu bieten. Die Tochtergesellschaft gehört zu 100% der Stiftung, die Jahresrechnung wird konsolidiert. Den drei Verwaltungsräten der AG wurde 2018 eine Gewinnbeteiligung von je 16'000 CHF ausgeschüttet. Gewinnausschüttungen sind im NPO-Sektor unüblich. Erzielt eine gemeinnützige Organisation (oder deren Tochtergesellschaft) Gewinne, so sind diese zur Eigenfinanzierung oder zur Finanzierung von gemeinnützigen Organisationen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung zu verwenden und sollen nicht aus der Organisation fliessen. Zwar ist die Gewinnausschüttung der AG derzeit nicht übermässig, steht allerdings im Widerspruch zur Gemeinnützigkeit der Muttergesellschaft. Auflage Verzichten Sie künftig auf die Auschüttung der Gewinne der SAS Service Allergie Suisse AG. Bestätigen Sie uns schriftlich, dass Überschüsse, welche durch die Tochterfirma erzielt werden, zur Eigenfinanzierung der AG dienen oder der Stiftung zu Gute kommen. Frist 30. September 2019
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Auflage 2 Transaktionen mit nahestehenden Personen
Standard 5 Absatz 6 Wesentliche Transaktionen mit nahestehenden Personen der Organisation sind im Anhang der IN Jahresrechnung offengelegt. Standard 8 Absatz 8 Aufträge/Mandate an Mitglieder des obersten Leitungsorgans müssen gemäss den Bestimmungen von ERGÜTUNGEN Swiss GAAP FER 21 als Transaktion mit nahestehenden Personen im Anhang der Jahresrechnung ausgewiesen werden. Swiss GAAP FER 15 Ziffer 2 Als nahestehende Person (natürliche oder juristische) wird betrachtet, wer direkt oder indirekt einen bedeutenden Einfluss auf finanzielle oder operative Entscheidungen der Organisation ausüben kann. Organisationen, welche direkt oder indirektihrerseits von den selben nahestehenden Personen beherrscht werden, gelten ebenfalls als nahestehend. Swiss GAAP FER 15 Ziffer 3 Alle wesentlichen Transaktionen sowie daraus resultierende Guthaben oder Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen sind in der Jahresrechnung offenzulegen. Beurteilung Die Organisation hat den Geschäftsleiter Georg Schäppi mit einem Mandat als Vertreter der Stiftung im Verwaltungsrat der Tochterfirma SAS Service Allergie Suisse AG betraut. Daniel Imhof, der in der Stiftung ahal die Funktion 'Beisitz Stiftungsrat' innehat, verfügt über ein Mandat als Präsident des Verwaltungsrats der SAS Service Allergie Suisse AG. Die Mandatsverhältnisse sowie die Vergütungen in diesem Zusammenhang sind vertraglich geregelt. Zusätzlich notwendig ist, dass diese Vergütungen als Transaktionen mit nahestehenden Personen im Anhang der Jahresrechnung offengelegt werden. Derzeit sind die Vergütungen von Herrn Schäppi und Herrn Imhof nicht in der Jahresrechnung offengelegt. Auflage Weisen Sie die Vergütung im Rahmen der Mandate von Herrn Schäppi und Herrn Imhof im Anhang der Jahresrechnung einzeln als Transaktionen mit nahestehenden Personen aus. Frist Jahresrechnung 2019
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Prüfbericht für die Stiftung aha! 2/8 002 P
Auflage 3 Höhe Vergütungen Standard 8 Absatz 3 Littera d) Mitglieder des obersten Leitungsorgans können unter folgenden Voraussetzungen andere, entschädigte Aufgaben in Form eines Auftrags/Mandats übernehmen: Die Vergütung darf nicht höher sein als in der beauftragten Branche üblich. Standard 8 Absatz 4 Die Gesamtvergütung schliesst sämtliche durch die Organisation entrichteten Vergütungen ein. Sie muss dem gemeinnützigen Charakter und der Grösse der Organisation sowie der zeitlichen Belastung angemessen sein.
Standard 8 Absatz5 Für Angestellte und für die Geschäftsleitung gilt: Die Vergütungen sind den Anforderungen, der Qualifikation, der Verantwortung und der Arbeitsleistung angemessen. Die Löhne für die Mitglieder der Geschäftsleitung orientieren sich zudem an den Ansätzen in anderen, ähnlichen gemeinnützigen Organisationen.
Beurteilung Die Beurteilung der Höhe der Vergütungen basiert auf der Vergütungsstudie der Zewo. Dabei wird jeweils die gesamte Vergütung betrachtet. Bei Herrn Schäppi ist dies die Vergütung als Geschäftsleiter der Stiftung ahal sowie die Mandatsvergütung im Rahmen der SAS Service Allergie Suisse AG. Bei Herrn Imhof wird die Vergütungen für sein Mandat als Verwaltungsratspräsident der AG betrachtet. Im Verhältnis zu Organisationen mit ähnlichen Merkmalen und gleich hohen Gesamteinnahmen sind die Vergütungen überdurchschnittlich hoch. Das prognostizierte Bruttojahresgehalt für den Geschäftsführer liegt bei 150'000 CHF. Der Stundenansatz von 144 CHF von Herrn Imhof ist vergleichsweise ebenfalls als hoch zu beurteilen. Auflage Diskutieren Sie im Stiftungsrat die Angemessenheit der Höhe der Vergütung des Geschäftsleiters der Stiftung wie auch der Verwaltungsräte der AG. Passen Sie die Vergütung stärker dem gemeinnützigen Charakter Ihrer Organisation an. Orientieren Sie sich bei der Geschäftsleitervergütung stärker am oben erwähnten Richtwert. Lassen Sie uns dazu das Protokoll der Stiftungsratssitzung zukommen. Frist 30. September 2019
Auflage 4 Ausweis Präsidentenvergütung
Standard 8 Absatz 7 Entrichtete Vergütungen an die Präsidentin oder an den Präsidenten müssen zusätzlich gesondert ausgewiesen werden. Beurteilung Im Anhang derJahresrechnung 2017 wird eine Gesamtvergütung an den Stiftungsrat von 14'798.30 CHF ausgewiesen. Darin ist die Vergütung des Präsidenten von 6'000 CHF enthalten. Die Vergütung des Präsidenten ist allerdings nicht gesondert offengelegt. Auflage Weisen Sie die Vergütung des Präsidenten separat im Anhang der Jahresrechnung aus. Frist Jahresrechnung 2019
Auflage 5 Kostenstruktur Standard 9 Absatz 2 Der Anteil für Projekte und Dienstleistungen am Gesamtaufwand der Organisation liegt innerhalb der RIENZ Bandbreite für vergleichbare Organisationen und beträgt mindestens 65%. Das heisst, der Anteil für die Administration und die Mittelbeschaffung beträgt max. 35%. Beurteilung Der gesamte administrative Aufwand der Organisation macht im Jahr 2017 31.7% des Gesamtaufwandes aus, der Fundraisingaufwand 10.6%. Wir beurteilen diese Kennzahlen anhand der Erkenntnisse der Zewo-Studie «Kennzahlen und Benchmarks 2015». Der administrative Aufwand liegt über dem für Ihre Organisation relevanten Grenzwert von 30%. Auflage Reduzieren Sie den gesamten administrativen Aufwand auf maximal 30% des Gesamtaufwandes. Frist Jahresrechnung 2020
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Auflage 6 Ausweis Jahresergebnis
Standard 13 Absatz 2 Die Organisation erstellt ihre Jahresrechnung nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER und wendet Swiss GAAP FER 21 - Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit Organisationen - an. Nach Swiss GAAP FER 21 Ziffer 12 Gemäss der Mindestgliederung werden in der Betriebsrechnung Zuweisungen ans Organisationskapital nach Jahresergebnis getätigt. Beurteilung In der Betriebsrechnung 2017 erfolgt die Zuweisung ans gebundene Kapital vor dem Jahresergebnis (vor Zuweisung ans Organisationskapital)". Die Zuweisung ans gebundene Kapital (Organisationskapital) ist nach dem Jahresergebnis (vor Zuweisung ans Organisationskapital) zu tätigen. Nach dem Finanzergebnis werden die Erträge und Aufwände aus Wertschriften im betriebsfremden Ergebnis offengelegt. Wertschriftenerträge und -aufwände sind allerdings dem Finanzergebnis zuzuordnen. Auflage Tätigen Sie die sämtliche Zuweisungen ans Organisationskapital nach dem Jahresergebnis (vor Zuweisung ans Organisationskapital)". Ordnen Sie die Erträge und Aufwände aus Wertschriften dem Finanzergebnis zu. Frist Jahresrechnung 2019
Auflage 7 Zewo-Methode Standard 13 Absatz 2 Die Organisation erstellt ihre Jahresrechnung nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER und wendet Swiss GAAP FER 21 - Rechnungslegung fürgemeinnützige Non-Profit Organisationen - an. Standard 13 Absatz 3 Der Fundraising- und allgemeine Werbeaufwand sowie der administrative Aufwand werden nach der von der Zewo veröffentlichten Methodik berechnet und ausgewiesen. Swiss GAAP FER 21 Ziffer 22 Die angewandte Methode zur Berechnung des administrativen Aufwandes sowie des Fundraising- und allgemeinen Werbeaufwandes ist im Anhang offenzulegen. Beurteilung Für die Berechnung der Kostenstruktur im Jahr 2017 wurde die Zewo-Methode angewandt. Sie wurde aber nicht im Anhang derJahresrechnung als angewandte Methode ausgewiesen. Auflage Weisen Sie die Zewo-Methode als angewandte Methode zur Berechnung der Kostenstruktur im Anhang der Jahresrechnung aus. Frist Jahresrechnung 2019
Auflage 8 Revisionsstelle
4 Standard 14 Absatz 2 Littera c)
Die Organisation lässtihre Jahresrechnung nach Swiss GAAP FER durch eine unabhängige, fachlich befähigte REVISION Revisionsstelle prüfen. c)Als Revisionsstelle bezeichnet sie eine/n gesetzlich zugelassene/e Revisor/in oder Revisionsexperten/in. Beurteilung Die Revisionsstelle der Organisation ist im Register der eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde RAB eingetragen, nicht aber die beiden Revisoren, welche die Jahresrechnung 2017 revidiert haben. Mindestens der leitende Revisor muss im Register der RAB eingetragen sein. Auflage Stellen Sie sicher, dass die Revision Ihrer Jahresrechnung von einem gesetzlich zugelassenen Revisor oder Revisionsexperten durchgeführt wird. Frist Jahresrechnung 2019
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Auflage 9 Anlagereglement
5 Standard 15 Absatz3
Das Anlagereglement berücksichtigt die Risikofähigkeit und die Liquiditätsbedürfnisse der Organisation, die ANLAGEN Ertragsziele ihrer Finanzanlagen sowie den Zweck der Organisation. Sie beachtet im Reglement zudem soziale und ökologische Aspekte sowie Kriterien zur guten Unternehmensführung (Governance). Beurteilung Das Anlagereglement berücksichtigt die Liquiditätsbedürfnisse, Risikofähigkeit und Ertragsziele der Organisation. Allerdings sind darin keine Unweltaspekte, sozialen Aspekte oder Good Governance Kriterien genannt. Anlagen in bestimmte heikle Branchen sind von der Bank der Organisation bereits ausgeschlossen. Schriftlich festgehalten ist dies allerdings nicht. Auflage Beachten Sie soziale und ökologische Aspekte sowie Kriterien zur guten Unternehmensführung bei Ihren Anlagen in angemessener Weise. Definieren Sie beispielsweise Ausschlusskriterien, um nachhaltige Anlagen im Sinne Ihres Organisationszwecks zu halten und ergänzen Sie Ihr Anlagereglement entsprechend. Frist 30. September 2019
Emnfehlungen
Sie erhalten zu einzelnen Zewo-Standards Hinweise auf mögliche Verbesserungen:
Empfehlung 1 Ausschuss zur Kontrolle der SAS Service Allergie AG Standard 3 Absatz 6 Zusammensetzung, Auftrag, Kompetenzen, Dauer und Verantwortlichkeit der Ausschüsse sind zu regeln und bei ständigen Ausschüssen in einem Erlass festzuhalten. Beurteilung Die Organisation verfügt über einen Ausschuss für die Kontrolle der SAS Service Allergie AG. Es wurde erläutert, dass dieser Ausschuss zur Vorbereitung der Themen der SASService Allergie AG für den Stiftungsrat dient. Der Ausschuss trifft sich jeweils vor den Stiftungsratssitzungen, wo auch sämtliche Entscheide getroffen werden. Die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten des Ausschusses sind allerdings nicht schriftlich geregelt. Empfehlung Halten Sie schriftlich fest, welche Zusammensetzung, Auftrag, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Ausschuss zur Kontrolle der SAS Service Allergie AG hat.
Empfehlung 2 Beirat Stiftungsrat Standard 6 Absatz 6 Die funktionelle Trennung zwischen dem obersten Leitungsorgan als strategisches Führungs- und Aufsichtsorgan und der operativen Geschäftsführung ist durch eine klare Definition von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten schriftlich zu regeln. Beurteilung In der Organisation haben zwei Personen die Funktion des 'Beirats des Stiftungsrats' inne und nehmen mit beratender Stimme an den Stiftungsratssitzungen teil. Die eine Person ist Herr Imhof, Verwaltungsratspräsident der SAS Service Allergie AG. Die andere Person ist Herr Sigrist, welcher der Organisation als Experte und Berater für spezifische Fragestellungen zur Verfügung steht. Es ist nirgends schriftlich festgehalten, welche Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der 'Beirat des Stiftungsrats' hat. Der Auftrag und die Pflichten von Herrn Imhof sind allerdings im Rahmen einer Mandatsvereinbarung geregelt. Die Zusammenarbeit mit Herrn Sigrist ist nicht schriftlich festgehalten. Empfehlung Halten Sie schriftlich (z.B. in der Geschäftsordnung) fest, welche Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Beirat des Stiftungsrats hat.
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Empfehlung 3 Präsidentenvergütung Standard 8 Absatz 2 Litterae b) und d) Für besondere zeitliche Belastungen können moderate Vergütungen an die Mitglieder des obersten Leitungsorgans ausgerichtet werden. Die Höhe von allfälligen Vergütungen muss dem gemeinnützigen Charakter und der Grösse der Organisation Rechnung tragen. Beurteilung Die Vergütung des Stiftungsratspräsidenten ist im Verhältnis zur Grösse der Organisation vergleichsweise hoch, bezüglich dem geleisteten Stundenaufwand aber vertretbar. Empfehlung Überprüfen Sie regelmässig die Angemessenheit der Vergütungen des Stiftungsrats.
Empfehlung 4 Sitzungspauschale Stiftungsrat Standard 8 Absatz 2 Littera f) Allfällige Vergütungen sind sachlich nachvollziehbar und transparent durch Beschluss des obersten Leitungsorgans festzulegen. Beurteilung In der Geschäftsordnung ist festgehalten, dass Mitglieder des Stiftungsrats grundsätzlich ehrenamtlich arbeiten, tatsächliche Auslagen werden gegen Vorweisen der Belege vergütet. Im Anhang der Jahresrechnung 2017 wird eine insgesamte Vergütung von 14'798.30 CHF an den Stiftungsrat ausgewiesen. In der ausgewiesenen Vergütung sind die Präsidentenvergütung von 6'000 CHF sowie Sitzungspauschalen enthalten. Es wurde erläutert, dass die Stiftungsräte eine Pauschale von 200 CHF pro Sitzung erhalten, Spesen werden selten geltend gemacht. Das Sitzungsgeld ist allerdings nicht schriftlich in der Geschäftsordnung festgehalten. Empfehlung Passen Sie Ihre Geschäftsordnung dahingehend an, dass die Stiftungsräte eine Sitzungspauschale von 200 CHF erhalten.
Empfehlung 5 Geldflussrechnung Standard 13 Absatz 2 Die Organisation erstellt ihre Jahresrechnung nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER und wendet Swiss GAAP FER 21 - Rechnungslegung fürgemeinnützige Non-Profit Organisationen - an. Nach Swiss GAAP FER 21 Ziffer 12 Gemäss der Mindestgliederung beginnt die Geldflussrechnung mit dem 'Jahresergebnis (vor Zuweisungen an Organisationskapital'. Beurteilung Die Geldflussrechnung in der Jahresrechnung 2017 beginnt mit dem Jahresergebnis vor Veränderung des Fondskapitals' und die Veränderung des Fondskapitals wird im Finanzierungsteil offengelegt. Gemäss der Mindestgliederung von Swiss GAAP FER 21 beginnt die Geldflussrechnung mit dem Jahresergebnis (vor Zuweisungen an Organisationskapital) und die Veränderung der Fondskapitals entspricht der zweiten Zeile der Geldflussrechnung. Empfehlung Halten Sie sich bei der Darstellung der Geldflussrechnung an die Mindestgliederung von Swiss GAAP FER 21. Beginnen Sie die Geldflussrechnung mit dem Jahresergebnis (vor Zuweisung an Organisationskapital) und weisen Sie die Veränderungen des Fondskapitals in der zweiten Zeile aus.
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Empfehlung 7 Verbuchung zweckgebundene Erträge
Standard 13 Absatz 2 Die Organisation erstellt ihre Jahresrechnung nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER und wendet Swiss GAAP FER 21 - Rechnungslegung fürgemeinnützige Non-Profit Organisationen - an. Swiss GAAP FER 21 Ziffer 1 Die Jahresrechnung hat ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (True & Fair View) zu vermitteln. Beurteilung In der Betriebsrechnung 2017 betragen die zweckgebundenen Erträge 92'800 CHF. Dieser Betrag wird in der Rechnung über die Veränderung des Kapitals den zweckgebundenen Fonds zugewiesen. Gemäss Anmerkung 2.4 im Anhang wurden 92'750 CHF den zweckgebundenen Fonds zugewiesen und gemäss Anmerkung 2.6 haben Sie 86'400 CHF zweckgebundene Zuwendungen erhalten. Der Betrag müsste überall der gleiche sein, die Differenzen sind allerdings nicht wesentlich. Empfehlung Stellen Sie künftig sicher, dass das Total der zweckgebundenen Erträge und die Zuweisungen ins Fondskapital mit den Angaben im Anhang der Jahresrechnung übereinstimmen.
Empfehlung 8 Mailings Standard 18 Absatz 3 Spenden sammelnde Organisationen legen ihren Sammlungszweck klar dar. Zweckbestimmte Spenden werden separat erfasst und ausgewiesen. Will eine Organisation über die gesammelten Spendengelder frei im Rahmen des Organisationszwecks verfügen können, muss dies aus dem Sammlungsaufruf erkennbar sein. Beurteilung In den vorliegenden Mailings stehtteilweise verstärkt ein Thema im Fokus (z.B. Neurodermitis). Am Ende der Mailings werden kurz die weiteren Themen und Angebote der Organisation beschrieben. Sämtliche Mailings werden frei verbucht. Es wurde dargelegt, dass zu wenig klar hervorgeht, dass diese Spenden frei im Rahmen des Organisationszwecks eingesetzt werden können. Empfehlung Weisen Sie in Mailings, in denen freie Spenden generiert werden sollen, ausdrücklich darauf hin, dass für die Gesamtorganisation gesammelt wird. Benutzen Sie dazu Wörter wie "z.B." oder verwenden Sie einen Hinweis aus dem hervorgeht, dass es sich bei den Spendemöglichkeiten um Beispiele handelt. Verbuchen Sie anderenfalls die Spenden zweckgebunden.
Empfehlung 9 Argumentarium Telefonmarketing
8 Dee Standard 18 Absatz 5
Spenden sammelnde Organisationen kommunizieren ehrlich und klar. Sie verwenden in der Spendenwerbung überprüfbare Sachverhalte und machen über die Kosten für das Fundraising und die Werbung sowie über den administrativen Aufwand richtige und vollständige Angaben. Beurteilung Der Gesprächsleitfaden Ihres Fundraisingpartners Miafon enthält die Aussage "Jeder gespendete Franken kommt direkt den betroffenen Kindern zugute". Die Zewo bevorzugt es, wenn von solchen Aussagen abgesehen wird, da der Eindruck entstehen könnte, die Organisation arbeite besonders effizient. Es gilt zu vermeiden, dass unter den Organisationen ein Wettbewerb bezüglich Höhe des administrativen Aufwands entsteht. In jeder professionellen und vertrauenswürdigen Organisation fallen notwendigerweise administrative Aufgaben an. Aus Sicht der Zewo ist wesentlich, dass über die Höhe des Administrations- und Fundraisingaufwands vollständige und korrekte Angaben gemacht werden. Aussagen darüber, mit welchen Mitteln diese Aufwände finanziert werden, sind aus Sicht der Zewo nicht relevant. Spendende sollen den Organisationen spenden, weil sie von den Projekten überzeugt sind und nicht weil ein möglichst hoher Anteil der Spende in die Projekte fliesst. Empfehlung Weisen Sie Ihren Fundraisingpartner an, künftig auf die Aussage, dass jeder gespendete Franken den Betroffenen zu Gute kommt, zu verzichten.
Prüfbericht für die Stiftung aha!
92 7/8 6d6
Anhang Sie erhalten folgende Unterlagen zu Ihrer Information: > Übersicht Umsetzung Zewo-Standards > Einschätzung Wirkungsorientierung
D Zürich, 13. Maj/2019
Martina/Ziegerer Erica Stauffer Christof Bättig Geschäftsleiterin Gütesiegelbereich Zertifizerungsausschuss
Prüfbericht für die Stiftung ahal 8/8 6049 2
ALLERGIEZENTRUM SCHWEIZ CENTRE D'ALLERGIE SUISSE tha CENTRO ALLERGIE SVIZZERA
Leitbild von aha! Allergiezentrum Schweiz
Präambel
ahal Allergiezentrum Schweiz aha! Allergiezentrum Schweiz ist eine schweizweit tätige, von der ZEWO anerkannte und ISO-zertifizierte, gemeinnützige Stiftung. Wirsind das Kompetenzzentrum im Allergiebereich und fokussieren uns auf die Reaktionen der Atemwege, des Verdauungssystems und der Haut auf Umweltreize. Wir treten in der Öffentlichkeit als Schweizerisches Allergiezentrum in Erscheinung und sind eine unabhängige Anlaufstelle für Betroffene und Betreuende, aber auch für weitere interessierte Kreise wie Medien, Unternehmen, Ausbildungsstätten, Politik, Behörden und Verbände. Unser Spektrum an Dienstleistungen reicht von der Beratung Einzelner und Schulungen bis zu Präventionsprojekten und Kampagnen für die breite Bevölkerung. Diese Angebote werden ermöglicht durch unser weit verzweigtes Netzwerk und die enge Zusammenarbeit mit führenden Fachpersonen und Fachgesellschaften in den relevanten Bereichen.
Vision und Leitidee
Unsere Vision Die Prävalenzen (Häufigkeiten) von Allergien sind klar rückläufig, ermöglicht durch eine mit geeigneten Massnahmen laufend erhöhten immunologischen Toleranz der Individuen. Betroffene verfügen über die Kompetenzen, die Lebensumstände und die Unterstützung, ihr Leben möglichst symptomfrei und mit durchgehend hoher Lebensqualität zu leben. Die Akteure in der Gesellschaft nehmen ihre Mitverantwortung für die gesundheitsbezogenen Lebensbedingungen und Lebensqualität aller Menschen wahr. Die Stiftung ahal Allergiezentrum Schweiz kann ihre Schlüsselrolle im nötigen Zusammenspiel aller Beteiligter optimal wahrnehmen.
Menschenbild und Gesundheitsbegriff I ahal Allergiezentrum Schweiz geht von einem eigenverantwortlichenund gesellschaftlich mitverantwortlichen, selbstbestimmten Menschen aus, derin Gesellschaft und Umwelt eingebettet lebt. Wir orientieren uns am Gesundheitsbegriff der WHO, wonach Gesundheit nicht nur das Freisein von Krankheit und Beschwer- den ist, sondern ein Zustand umfassenden körperlichen, psychischen und sozialen Wohlbefindens.
Leitbild von aha! Allergiezentrum Schweiz März.2013 1
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Ziele, Aufgaben und Mittel
Unser Ziel ahal Allergiezentrum Schweiz setzt sich für Gesundheit und Lebensqualität von Allergiebetroffenen, ihren Angehörigen und potentiell Betroffenen ein und fördert präventives Handeln verschiedenster Akteure. In Zusammenarbeit mit unseren Partnern setzen wir uns für qualitativ hochwertige, breit zugängliche Dienstleistungen ein: Primärprävention mit Schwerpunkt auf Lebens- bedingungen und Lebensstil; Sekundärprävention durch Kompetenzförderung und zunehmend durch Begleitung von Triage, Diagnose und Therapie. Unterstützt durch moderne Qualitätsentwicklung streben wir nach optimalem professionellem Handeln (Best Practice).
Unsere Leistungen Wir sorgen dafür, dass relevantes, aktuelles und gesichertes Wissen sowie entsprechende Angebote den interessierten Kreisen jederzeitundfür die Betroffenen mehrheitlich kostenlos zur Verfügung stehen. aha! Allergiezentrum Schweiz bietet folgende Leistungen:
IDokumentationen, Publikationen und Informationen via jeweils aktuelle Kommunikationskanäle (vorwiegend online) von hoher Qualität Kompetente Beratung Interdisziplinäre Schulungen Sensibilisierungs- und Informationskampagnen und -veranstaltungen zu aktuellen Themen
Innovative Projekte sowie aktive Kooperations- und Vernetzungsarbeit mit Dritten
Finanzierung und Trägerschaft aha! Allergiezentrum Schweiz wurde im Jahr 2000 in Form einer steuerbefreiten Stiftung als Nachfolgeorganisation des seit 1935 aktiven Selbsthilfevereins DAS BAND gegründet. aha! Allergiezentrum Schweiz erfüllt einen wichtigen Auftrag für mehr als 2 Mio. allergiebetroffene Menschen in der Schweiz, in der Präventionsarbeit letztlich gar für die ganze Bevölkerung. Die Erfüllung dieses Auftrags muss langfristig sichergestellt werden. Unsere Dienstleistungen sind für die Betroffenen mehrheitlich kostenlos und wie folgt finanziert:
Spenden und Legate Kooperationen mit Firmen, Verbänden und öffentlichen Einrichtungen Kostenbeteiligungen *Leistungsvertrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen
Unternehmen, Ausbildungsstätten, Behörden und Verbände entschädigen unsere Dienstleistungen marktgerecht. Zusätzlich erwirtschaften wir über eine marktwirtschaftlich orientierte Tochtergesellschaft, die Service Allergie Suisse SA Kapital für die Stiftung. Diese Erträge kommen vollumfänglich der Stiftung aha! Allergiezentrum Schweiz zu Gute und tragen dazu bei, nachhaltig die Erfüllung des Stiftungszwecks zu ermöglichen.
Die Stiftung ist zweifach zertifiziert: Die ZEWO-Zertifizierung bürgt für eine transparente, zielgerichtete Verwendung von Spendengeldern. Die Zertifizierung gemäss ISO 9001 bescheinigt Arbeitsabläufe und -prozesse gemässinternationaler Qualitätsmanagementstandards.
Die eidgenössische Stiftungsaufsicht erhält einjährliches Reporting und eine Jahresrechnung nach Rechnungslegungsnorm Swiss GAAP FER 21. Als Aufsichtsorgan über die gesamten Aktivitäten von aha! Allergiezentrum Schweiz fungiert der Stiftungsrat. Im Stiftungsrat sind massgebende Persönlichkeiten aus Medizin, Public Health, Wirtschaft, Recht und Wissenschaft vertreten.
Leitbild von ahal Allergiezentrum Schweiz März.2013 2
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Grundsätze
Werte
ahal Allergiezentrum Schweiz arbeitet nach den folgenden Werten und Prinzipien: Gesundheitliche Chancengleichheit und nachhaltige Entwicklung Empowerment, Partizipation und Respekt vor der Autonomie der Betroffenen Schadensvermeidung und Wohltätigkeit
Prinzipien ahal Allergiezentrum Schweiz definiert sein Engagement auf der Basis folgender Grundsätze:
Wir geben Betroffenen und Interessierten Antworten auf konkrete Fragen. Mit gesicherten, aktuellen, verständlichen und evidenzbasierten Informationen helfen wir rasch und unkompliziert weiter. Im Sinne von aktiver Prävention bieten wir Orientierungshilfen in der Informationsflut. Wir bieten Dritten Beratungs-, Informations- und Schulungsdienstleistungen an, damit diese ihre Produkte und Dienste im Interesse der Betroffenen optimieren können. Wir arbeiten interdisziplinär mit führenden Fachpersonen, Institutionen und Fachgesellschaften zusammen, insbesondere aus dem Gesundheitssystem und angrenzenden Bereichen.
Unsere Arbeit unterliegt einem kontinuierlichen Qualitätsentwicklungsprozess, die Basis für ein optimales professionelles Handeln. Wir zeichnen uns durch Kompetenz, Ergebnisorientierung, Branchenkenntnis und Unabhängigkeit aus. Wir beteiligen uns an Netzwerkarbeit im In- und Ausland, um unsere Ziele bestmöglich erreichen zu können. Wir setzen unsere Mittel transparent, effizient, zweckbestimmt ein und sind bestrebt, auch mit geringem Einsatz von Mitteln ein optimales Ergebnis zu erzielen. Über die Geschäftstätigkeit geben wir jederzeit offen Auskunft. Innerhalb unserer Organisation pflegen wir eine verantwortungsbewusste Bewirtschaftung sämtlicher Ressourcen. Der gegenseitige Umgang ist respektvoll und wertschätzend und es wird transparent kommuniziert.
Bern, 2.5.28
LAU Sylvia Schüpbach Ruy Hannes Lüthi Präsidentin des Stiftungsrats Geschäftsleiter
Leitbild von ahal Allergiezentrum Schweiz März.2013 3
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Anhang B Am VAF angeschlossene Organisationen (VN und UVN)
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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Name DO/VN: ahal Allergiezentrum Schweiz [BSV-Nr.: 40421
Am Vertrag für Finanzhilfen angeschlossene Untervertragsnehmerinnen (VN und UVN)
Hinweis: Diese Liste ist nur einmal zu Beginn der Vertragsperiode resp. mitdem Gesuch einzureichen. Hauptzielgruppe der VN/UVN: Betroffene von allergologischen, dermatologischen oder immunlogischen Erkrankungen mit Einschluss von Atemwegserkrankungen
Eingabefrist: 31.5.2023 hat die 13-stellige ID- ord. I- Eigenleistungs- Kantons- Sprach- Nr. Organisation (vollständige Bezeichnung) Webseite und BSV-Nr. Beitrag 2022 fähigkeit eine zugehörig- region => GLN (via (wenn neu, dann als "neu" bezeichnen) Info-Mailadresse in CHF Kürzung zur keit (Sitz) (D/F/I) REFDATA); falls Folge? vorhanden Xy www.xxx.ch
9999 1 ja/nein BE D
info@muster.ch GLN xy (neu) https://www.aha.ch/allergiezen trum-schweiz
4042 ahal Allergiezentrum Schweiz 456'226 nein BE D info@aha.ch
www.spvg.ch 5086 Schweizerische Psoriais- und Vitiligogesellschaft SPGV 11'060 nein BE D info@spvg.ch www.cystischefibroseschweiz. ch info@cystischefibroseschweiz
4180 Cystische Fibrose Schweiz (neu) 297'699 nein BE D ch
www.schmetterlingskinder.ch sekretariat@schmettleringskin
6100 Debra (neu) 32'090 nein BE D der.ch
Total 797'075
Dachorganisation-Entschädigung VP 2024 - 2027 Gemäss sep. Berechnung, welche an der Vertragsverhandlung besprochen wurde, 7'605 beläuft sich die DO-Entschädigung pro Jahr auf :
Visum VN: Datum:
Vertragsperiode 2024 - 27 datum P64 Version 1.0
Anhang C Fachkonzepte der VN Fachkonzept Beratung von behinderten Personen und deren Angehörige Fachkonzept Medien- und Publikationen, Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informationsmaterialien und Medien, Informations- und Dokumentationsstelle Fachkonzept Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» (mit und ohne Übernachtung) Fachkonzept Kurse «Soziale Kontakte - Freizeit und Sport» (mit und ohne Übernach- tung) Fachkonzept Treffpunkte für behinderte Personen und deren Angehörige Fachkonzept LUFEB Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Fachkonzept LUFEB Themenspezifische Grundlagenarbeit/Projekte Art. 74 IVG Fachkonzept LUFEB Förderung der Selbsthilfe
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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse/ Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4042
Vertragsnehmerin ahal Allergiezentrum Schweiz
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Themenspezifische Grundlagenarbeit/Projekte Art. 74 IVG
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) ahal Allergiezentrum Schweiz, DEBRA und CFS beteiligen sich an verschiedenen Allianzen, Expertengruppen oder Projekten mit dem Ziel, die Unterstützung von Betroffenen in ihren Fachbereichen Allergie / Asthma / Hautprobleme / Nahrungsmittelintoleranzen, EB und Mukoviszidose zu fördern. Projekte, deren Vollkosten 100.000 CHF übersteigen, werden vorab beim BSV eingereicht.
Die Stiftung aha! Allergiezentrum Schweiz steht in regelmässigem Kontakt mit dem BAG und dem BLV und fungiert als Beraterin für Fragen oder Konzern in deren Zuständigkeitsbereich. aha! beteiligt sich an mehreren Projekten, unter anderem zur Verbesserung der Patientenversorgung (z.B. GELIKO), zur Verbesserung der Behandlung von Atemwegsallergien (z.B. SSA, Lugenligen, ORTQAI) und zur Einführung von Präventionsmassnahmen.
DEBRA - Wissen über EB und praktische Erfahrung über ein Leben mit den verschiedenen Formen von EB sind aufgrund der Seltenheit der Erkrankung relativ wenig verbreitet. Dies gilt insbesondere für die eher kleine Schweiz mit geschätzten 200 Betroffenen. Es gilt also einerseits, vorhandenes Wissen und bekannte Erfahrungen zu sammeln, zu systematisieren und zugänglich zu machen. Andrerseits sollen diese Grundlagen mit anderen Erfahrungen und mit weiteren Organisationen in derSchweiz und im internationalen Netzwerk verknüpft werden. So kann für die Betroffenen und deren Angehörige der höchstmöglich Nutzen abgeschöpft werden.
CFS - Mitwirkung in Allianzen, Dachorganisationen, Gremien und Fachgruppen, um eine Unterstützung von CF-Betroffenen, deren Angehörigen sowie generell von Menschen mit chronischen und/oder seltenen Krankheiten zu fördern. Link zur Webseite der Organisation: www.aha.ch www.schmetterlingskinder.ch
www.cystischefibroseschweiz.ch
Fachkonzept Art. 74 IVG/VP 2024-27 / Version 1.0 7 WCR
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).
Hauptziel derLeistung: Ziel dieser Kooperationen und Arbeitsgruppen ist es, die Situation der von diesen Krankheiten (Aller- gien, Nahrungsmittelintoleranzen, Asthma, Neurodermitis, Psoriaris, Vitiligo, Cystische Fibrose, EB) betroffenen Menschen (nachfolgend Klient:innen genannt) zu verbessern und eine möglichst opti- male Versorgung zu gewährleisten. Darüber hinaus werden Projekte entwickelt, die die Lebensquali- tät und Autonomie von Klient:innen stärken und verbessern. Bei der Zusammenarbeit von Arbeits- gruppen, Fachgremien, Projekten wird speziell auf die Inklusion von Selbstbetroffenen und/oder An- gehörigen geachtet.
(Spezifisch) Die Teilnahme an Arbeitsgruppen und verschiedenen Projekten hat zum Ziel, die spezifischen Be- dürfnisse der Klient:innen in den Vordergrund zu stellen, zu ihrer Entstigmatisierung in der Gesell- schaft beizutragen und so ihre Inklusion zu erhöhen. Darüber hinaus bilden die zwischen den Exper- ten ausgetauschten Informationen später eine solide Grundlage, um Dienstleistungen zu gewährleis- ten, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Klient:innen zugeschnitten sind.
(Messbar) Die Projektanträge werden gutheissen und auch Abschlussberichte müssen genehmigt werden. Die Teilnahme an Arbeitsgruppen wird regelmässig auf deren Nutzen (gem. Zielsetzung) hin überprüft.
(Aktionsorientiert) Die Projekte werden aufgrund geäusserter Bedürfnisse von Klient:innen und Angehörigen umgesetzt. Der Bedarf fliesst zudem auch seitens Fachkommissionen oder Arbeitsgruppen in die entsprechenden Projekte ein. Die Teilnahme an Arbeitsgruppen orientiert sich am Bedarf und an den Bedürfnissen der Klient:innen.
(Realistisch) Die geplanten Zielsetzungen entsprechen dem Bedarf und den Bedürfnissen der Zielgruppe und wer- den erreicht.
(Terminiert) Die Projekte enden mit der Unterzeichnung des Abschlussberichts.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 2/7
X 64
Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder X Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) aha! Allergiezentrum Schweiz
Menschen, die von Asthma, Allergien und Hautproblemen betroffen sind, sowie Bezugspersonen (Eltern, Erziehungsberechtigte, Partner). - Allergien: 622 822
- Asthma: 621 821 - Zöliakie: 279
- Fruktose-Intoleranz, Laktose-Malabsorption und -Intoleranz, Saccharose-Malabsorption: 451, 625 825 - Neurodermitis: 721 921, 110 - Urtikaria: 110 - Hereditäres Angioödem: 327
DEBRA
Menschen mit EB (Geburtsgebrechen gemäss Ziffer 105 Anhang GgV) und deren Angehörige
CFS
Menschen, die an Cystischer Fibrose (CF) (Geburtsgebrechen gemäss Ziffer 480 Anhang GgV) und deren Angehörige) leiden sowie ihre Angehörigen.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Bisherige Leistungserbringung Andere: Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Die bisherige Mitwirkung in geeigneten Organisationen und Gremien beweist, dass wichtige Organisationsziele nur im Verbund mit anderen verfolgt werden können, und dass der Rückfluss von relevanten Informationen zur eigenen Organisation ein grosser Mehrwert ist. Eine Umfeldanalyse der CFS im Rahmen der Strategiearbeit hat zudem gezeigt, dass die systematische und langfristige Vernetzung mit anderen Akteuren von höchster Bedeutung ist für die Erreichung von einzelnen strategischen Zielen. Als Organisation, die sich seit über 50 Jahren und mit zunehmender Professionalität um Betroffene einer seltenen Krankheit kümmert, ist die Nachfrage nach der Mitwirkung von Exponent/innen von CFS ausserdem zunehmend.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/7 7 64
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf derWebseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Die Organisationen entwickeln Projekte die für alle zugänglich sind.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation aha! Allergiezentrum Schweiz bietet auch Schulungen zu Anaphylaxie und Lebensmittelallergien und - Intoleranzen für Lehrpersonal und Vorschulpersonal (Krippe) sowie für Gastronomiepersonal an. In den oben genannten Themenbereichen bieten wir zudem Schulungen für Fachpersonal (Medizinische Praxisassistentinnen, Hebammen, Elternberaterinnen und Ernährungsberaterinnen) an.
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu aha! Allergiezentrum Schweiz - Zur Kommunikation und Zugänglichkeit der verschiedenen Angebote werden verschiedene Vertriebskanäle genutzt. aha! kommuniziert über digitale Medien (Website, Social Media, Newsletter), in schriftlicher Form (Flyer, ahalmagazin) sowie im Rahmen von Beratungsangeboten. Spezifische Ergebnisse (z.B. im Rahmen von Arbeitsgruppen oder Fachkommissionen) werden teilweise nicht direkt von aha! kommuniziert sondern direkt über die Kanäle der entsprechenden Partner.
CFS - Über die wichtigste Partnerschaft, den CF-Rat, gibt ebenfalls die Website Auskunft. Die Mitarbeit in Organisationen und Gremien sowie die Mitwirkung an Prozessen wird in den sozialen Medien, in der Mitgliederzeitschrift und den Newsletters thematisiert sowie teilweise an eigenen Veranstaltungen (Gastreferat oder Infostand der entsprechenden Organisationen oder Gremien).
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Die Projekte und die Teilnahme an Arbeitsgruppen wird in der Kooridnationssitzung der Abteil ungsleitenden überprüft.
CFS - Die Mitgliedschaften und die Prioritäten für den Einsatz der Ressourcen werden in regelmässigen Abständen evaluiert. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/7
7607
ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu ahal beteiligt sich an Arbeitsgruppen und koordiniert so seine Aktivitäten mit anderen Akteuren in diesen Bereichen (2. B. Lugenligen, BAG, BLV, GELIKO, SGA). ahal entwickelt auch eigene Proiekte.
CFS - Die Mitarbeit in Organisationen, Gremien und Prozessen erfolgt per Definition im Verbund und in Abstimmung mit anderen Organisationen. Für Grundlagendokumente werden teilweise andere Organisationen beigezogen (z.B. ProRaris).
DEBRA - Koordination zwingend: Auf internationaler Ebene im Netzwerk mit DEBRA International. Auf nationaler Ebene mit anderen Akteuren betreffend EB und angrenzenden Bereichen. Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu ahal Allergiezentrum Schweiz Die Teilnahme in diesen verschiedenen Arbeitsgruppen, die Beratung -
oder Projektentwicklung erfordert fundierte Kenntnisse (höherer Qualifikation) der öffentlichen Gesundheit.
CFS -Die Mitgliedschaft in nationalen und internationalen Dachorganisationen wird oft von Vorstandsmitgliedern wahrgenommen, die sich entweder als Selbstbetroffeneinbringen (z.B. bei ProRaris) oder als Fachpersonen mit höherer Qualifikation (z.B. im neu gegründeten CF-Rat)
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/7
6ur
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 1315 1315 1315 1315 5260 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 3305 3305 3305 3305 13220 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 4620 4620 4620 4620 18480 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF Personalkosten 233250 233250 233250 233250 933000 CHF Sachkosten/Umlagen 331400 331400 331400 331400 1325600 CHF Total Kosten 564650 564650 564650 564650 2258600
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF BSV (*Details in nachfolgender 123750 123750 123750 123750 448850 Liste ankreuzen) CHF Finanzhilfe BSV 192650 192650 192650 192650 770600
CHF 316400 316400 270250 Total Erträge 316400 1219450
Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/7
O60
Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen: Bern, 31.05.23
Ort/Datum ahal Allergiezentrum Schweiz
Vertragsnehmerin
Ort/Datum Beu 23.14.2023
Bundesamt für Sozialversicherungen e
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 7/7
D 64
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4042 Vertragsnehmerin ahal Allergiezentrum Schweiz
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 /VG» im KSBOB 2024 2027) -
Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: X Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Beratung von behinderten Personen und deren Angehörige Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) aha! Allergiezentrum Schweiz, DEBRA und CFS bieten verschiedene persönliche Beratungsleistungen zu ihren Hauptthemen Allergien / Asthma / Hautkrankheiten, Epidermolysis bullosa und Cystische Fibrose an. Ziel dieser Angebote ist es, die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern und auf die spezifischen Anliegen der Betroffnen und ihren Angehörigen einzugehen indem sie ihnen gezielte Unterstützung, wissenschaftliche und aktuelle Informationen sowie wichtige psychosoziale Unterstützung bieten, um sie in ihrem von der Krankheit weitgehend beeinträchtigten Alltag zu unterstützen.
Es handelt sich um folgende Angebote:
aha! Allergiezentrum: Infoline Allergie / Asthma / Haut - persönliche Beratung per Telefon oder E-Mail, Beratungsstelle Neurodermitis (Beratung durch Neurodermitis-Spezialisten), aha! Care Team (persönliche Kontaktperson aus dem ahal Care Team zugeteilt, die ihnen konkret, bedarfsgerecht und klientenzentriert Unterstützung leistet), sowie Asthma und Schnupfentests (Ergänzend dazu können auch Tests mit entsprechenden Empfehlungen gemacht werden).
DEBRA: Die EB-Beratung (erfolgt durch Freiwillige von DEBRA Schweiz und durch Fachpersonen an den EB-Kompetenzzentren am Inselspital Bern und am Kinderspital Zürich) unterstützt im alltäglichen Umgang mit EB und bei spezifischen Fragen wie Einschulung, Ausbildung, Mobilität, Weg in die Selbständigkeit etc.
CFS: Die Anlaufstellen in den CF-Zentren (Spitälern) geben Beratung bei psychosozialen, sozialrechtlichen, finanziellen Fragen, die spezifisch im Zusammehang mit der Erkrankung Cystische Fibrose stehen. Beratung: Informationen zu Sozialversicherungen und anderen rechtlichen Themen, Unterstützung bei Anträgen und Rekursen), Beratung zum Thema Arbeit (Berufswahl mit CF, Ausbildung mit CF, Arbeitsrecht) und Beratung zur finanziellen Situation. Link zur Webseite der Organisation: www.aha.ch
Fachkonzept Art. 74 IVG /VP 2024-27 / Version 1.0 64
www.spvg.ch www.schmetterlingskinder.ch
www.cystischefibroseschweiz.ch
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert)
Das Hauptziel dieser Dienstleistung ist es, die Lebensqualität der Betroffenen und ihres unmittelba- ren Umfelds (Nachfolgend Klient:innen genannt) und den Umgang mit ihrer Krankheit zu verbessern oder zu erhalten.
Die Klient:innen erhalten durch die individuelle Beratung fachliche Unterstützung und Informationen mit folgenden Zielsetzungen: Sie können die Bewältigungskompetenz erhalten oder stärken Sie entwickeln selbstbestimmt Strategien, um die Auswirkungen der Krankheit aufihren All- tag zu verringern und mit schwierigen Situationen umzugehen Sie bewahren oder erhöhen ihre Ressourcen (persönliche und die ihrer Umwelt) und wissen sie zu nutzen Sie bewahren oder erhöhen ihre selbstbestimmte Teilhabe an den individuell relevanten Le- bensbereichen und fühlen sich entlastet. Die Klientinnen oder angehörige Personen lernen die Vor- und Nachteile von verschiedenen Lösungswegen aufgrund des aktuellen und individuellen Bedarfs kennen und können Entscheidungen besser und selbstbestimmter treffen.
Gesamthaft wird mit der Beratung die selbstbestimmte und barrierefreie Teilnahme von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft gefördert, damit MmB ihre Entscheidungen besser treffen können und ein möglichst selbständiges Leben führen können.
(Spezifisch) Die Klient:innen haben individuelle Lösungswege für ihre Alltagsbewältigung und die Bewältigung von Notfallsituationen entwickelt. In der Beratung werden zusammen mit der Klientin/dem Klienten individuelle Ziele vereinbart
(Messbar) Klient:innen werden im Rahmen der Beratung unterstützt. Dies werten wir mit Statistiken (Menge- jährlich); Kundenbefragungen (Zufriedenheit; Wirkung-in der Regel einmal pro Vertragsperiode) so- wie durch Auswertung der individuell gesetzten Ziele aus.
(Realistisch) Die Beratung erfolgt individuell und geht auf die Bedürfnisse der Klient:innen ein. Die individuellen Ziele der Klient:innen werden so heruntergebrochen, dass sie Schritt für Schritt erreichbar werden. Dabei wird klar definiert, welche Schritte der/die Klient:in unternimmt, welche Schritte die Sozialbe- ratung und welche Schritte durch Drittpersonen zu unternehmen sind.
Die Klient:innen können sich, abhängig von der Thematik und den persönlichen Wünschen physisch, per Telefon, virtuell oder per Mail beraten lassen.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/8
F6R
Besonders komplexe Fälle können im Sinne einer Intervision im Rahmen des aha! Care Teams be- sprochen werden.
(Terminiert) Die mit der/dem Klient:in vereinbarten Ziele und Massnahmen werden terminiert, im Prozessverlauf werden sie wenn nötig aber auch angepasst. Die Beratung endet, wenn die Ziele der/des Klient:in er- reicht sind. Die Dauer der Dienstleistung ist individuell und hängt von der Komplexität des jeweiligen Falles ab.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit - Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgtin der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder X Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Alle Zielgruppen Erwachsene Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) aha! Allergiezentrum Schweiz Menschen, die von Asthma, Allergien und Hautproblemen betroffen sind, sowie Bezugspersonen (Eltern, Erziehungsberechtigte, Partner). - Allergien: 622 822
Asthma: 621 821 - Zöliakie: 279 - Fruktose-Intoleranz, Laktose-Malabsorption und -Intoleranz, Saccharose-Malabsorption: 451, 625 825 - Neurodermitis: 721 921, 110 - Urtikaria: 110 - Hereditäres Angioödem: 327
DEBRA
Menschen mit EB (Geburtsgebrechen gemäss Ziffer 105 Anhang GgV) und deren Angehörige
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/8
6od
CFS
Menschen, die an Cystischer Fibrose (CF) (Geburtsgebrechen gemäss Ziffer 480 Anhang GgV) und deren Angehörige) leiden sowie ihre Angehörigen.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse X Bisherige Leistungserbringung Andere: X Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu aha! Allergiezentrum Schweiz
Persönliche Beratungsleistungen (Infoline, aha! Care Team, Beratungsstellen) gehören zu unseren Kernaufgaben und sind sehr gefragt.
CFS
Die Sozialberatung für CF-Betroffene wird sich über die nächsten 4-5 Jahre inhaltlich verändern: Dank dem neuen Medikament Trikafta hat sich für etwa 80% der CF-Betroffenen die Lebensqualität und Lebenserwartung verbessert. Die Themen der Beratung werden sich verändern: weg von krankheitsspezifischen Themen, hin zu Arbeitsmarkt-Integration, Altersvorsorge, psychische Begleitung. Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Englisch Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Das Angebot ist für alle zugänglich. Menschen mit einer bestimmten Beeinträchtigung mussen dies lediglich melden, und es werden die entsprechenden Massnahmen ergriffen, um die Teilnahme zu ermöglichen. Beratugen können telefonisch, per E-Mail oder persönlich vor Ort stattfinden.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation ahal Allergiezentrum Schweiz bietet auch Gruppen-Schulungen für. Betroffene und Anghörige sowie für Fachpersonen (z.B.Medizinische Praxisassistentinnen, Hebammen, Elternberaterinnen und Ernährungsberaterinnen) an.
DEBRA Schweiz bietet direkt keine medizinische Beratung oder Pflegeleistungen an. Die diesbezüglichen Kompetenzzentren sind das Inselspital in Bern und universitäre Kinderspital in Zürich. DEBRA Schweiz finanziert mit Spendengeldern gewisse Koordinationsleistungen am Inselspital in Bern
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/8
564
und am KisPi in Zürich. Eine engere Zusammenarbeit mit dem Universitätsspital Lausanne (CHUV) wird derzeit (Stand Mai 2023) verhandelt.
Die Dienstleistungen im Rahmen der CF-spezifischen Sozialarbeit sind klar abgegrenzt von Rechtsberatung (Prozessbegleitung) für CF-Betroffene.
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu ahal Allergizentrum Schweiz Informationen über ahallnfoline und ahalBeratungstelle auf aha.ch zugänglich und auf Papier (Flyer, Magazine, Broschüren). Die Informationen werden auch bei Veranstaltungen (Allergietag, Kongresse, Konferenzen), direkt an die Betroffenen oder an Fachleute der Branche und über andere Gesundheitsakteure wie Arzte, Apotheken/Drogerien verteilt. ahalCare Team wird Menschen, die nicht die notwendige Unterstützung erhalten haben, über unsere anderen persönlichen Beratungsdienste (Infoline und Beratungsstelle) angeboten.
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? aha! Allergizentrum Schweiz Die für diese Dienstleistungen verantwortlichen Beratungsfachpersonen nehmen regelmässig an Weiterbildungen teil und erfahren mehr über die Fortschritte der Forschung in diesen Bereichen. Zudem finden regelmässige Fachbesprechungen im Rahmen von Intervisionen statt.
DEBRA Feedback-Bogen der Beratenen und persönliche Feedbacks
CFS Qualitätssicherung durch fachlichen Austausch innerhalb der Fachgruppe Sozialarbeit CFS (gemäss Fachkonzept für die CF-Sozialarbeit). Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) mit einem Teil X
ja nein
Kurzinfo dazu aha! Allergiezentrum Schweiz
In enger Koordination mit Gesundheitsligen: Im Bereich Asthma eng mit der Lungenliga, aber auch die Angebote der anderen Gesundheitsligen für chronisch kranke Personen sind bekannt und es findet eine entsprechende Triage statt. Zudem findet reger Austausch mit Zentrumspitälern und Spezialpraxen (Allergologie, Dermatologie, Pneumologie) und Patientenorganisationen (z.B. SPVG) statt.
DEBRA
Mit den Angeboten Kompetenzzentren am Inselspital Bern und am Kinderspital Zürich
CFS
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/8
6e4
Kooperation mit der Lungenliga im Kanton Tessin (Lega Polmonare Ticinese) und in den Kantonen BS/BL (Lungenliga beider Basel) sowie Kantonsspital Aarau. Die beiden zuständigen Sozialarbeitenden führen eine identische Leistungserfassung und sind ebenfalls Mitglieder in der Fachgruppe Sozialarbeit CFS. In den anderen Kantonen erfolgt die Sozialberatung über Mitarbeitende der entsprechenden CF-Zentren (Krankenhäuser) in der Region. Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) XFachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene X Fachpersonen
Kurzinfo dazu Je nach Abteilung sind unterschiedliche Ausbildungsniveaus oder Qualifikationen erforderlich.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/8
66
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 2829 2820 2820 2820 11289 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- 20 20 20 20 80 Mitarbei- beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 2849 2840 2840 2840 11369 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 113900 113900 113900 113900 455600 Personalkosten CHF 594800 594800 594800 594800 2379200 Sachkosten/Umlagen CHF 708700 708700 708700 708700 2834800 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe BSV (*Details in nachfolgender CHF 179900 179900 179900 179900 719600 Liste ankreuzen)
Finanzhilfe BSV CHF 128300 128300 128300 128300 513200
Total Erträge CHF 308200 308200 308200 308200 1232800
Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV X Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) X Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) X Organisationskapital
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 7/8
7604
Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu Sponsoring
Bemerkungen:
Ort/Datum Bern, 31.05.23
Vertragsnehmerin ahal Allergiezentrum Schweiz
Ort/Datum Be 23.11.2023
Bundesamt für Sozialversicherungen 261
WVe
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 8/8
7
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse/ Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4042 Vertragsnehmerin ahal Allergiezentrum Schweiz
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027) -
Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Medien- und Publikationen, Informations- und Dokumentationsstelle
Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) aha! Allergiezentrum Schweiz, SPVG, DEBRA und CFS stellen Informationsmaterial in verschiedenen Formaten (Papier, digital) zur Verfügung, damit sich Betroffene und Angehörige oder Interessierte über die verschiedenen Krankheiten informieren können und eine bessere Betreuung der Betroffenen ermöglicht wird.
aha! Allergiezentrum Schweiz und SPVG veröffentlichen unabhängig voneinander kostenlose Informationen zu ihren jeweiligen Themen: Allergie / Asthma / Nahrungsmittelunverträglichkeiten / Hautkrankheiten. Die Informationen sind auf ihren jeweiligen Websites verfügbar (www.aha.ch / www.pollenundallergie.ch / www.spvg.ch /www.immunschwaeche-schweiz.ch) sowie in Broschüren (in Papierform oder digital), Zeitschriften (in Papierform oder digital) (ahalmagazin: 1x/Jahr und Hautsache SPVG: 2-3x/Jahr), Infoblätter (in Papierform oder digital), Newsletter(digital) (ahal: 8x/Jahr, SPVG: 5x/Jahr), Mobile App (Pollen News), Social Media (Facebook und Instagram) und Flyern, die die Aktivitäten und Leistungen der Stiftung zusammenfassen, zur Verfügung. Ausserdem verfügt aha! Allergiezentrum Schweiz über verschiedene Partnermedien (AstreaApotheke, Medical Tribune public, .), für welche eigens Artikel zu Allergiethemen geschrieben werden.
DEBRA - Das Wissen über EB ist aufgrund der Seltenheit der Erkrankheit relativ wenig verbreitet. Daher müssen mehr Informationen über die Krankheit und ihre Erscheinungsformen, über die Bewältigung des Alltags und den Umgang mit Betroffenen erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Aufbau einer neuen Website hat DEBRA Schweiz die Grundlage geschaffen, Informationen vermehrt in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Die Informationen sind hauptsächlich in digitaler Form verfügbar, mit Ausnahme der Broschüre Zart wie eine Schmetterling stark wie ein Tiger", die zur Abgabe bei der Einschulung gedacht ist.
CFS - Information über die Krankheit CF, über die von ihr Betroffenen und ihren Umgang mit der Krankheit, über den Verein CFS und seinen Aktivitäten, Dienstleistungen und Kurse. Die Information erfolgt dreisprachigen und hauptsächlich digital: überdie Website, den elektronischen Newsletter und Social Media (Facebook). Zusätzlich erscheint 2x jährlich das gedruckte Mitgliedermagazin Ensemble (dreisprachig). Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0 60
Link zur Webseite der Organisation: www.aha.ch
www.pollenundallergie.ch www.spvg.ch
www.immunschwaeche-schweiz.ch
www.schmetterlingskinder.ch www.cystischefibroseschweiz.ch
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).
Das Hauptziel der Leistung ist die Konzipierung und Bereitstellung von kostenlosen, aktuellen, wis- senschaftlich fundierten und leicht zugänglichen Informationen für Betroffene, Angehörige und inte- ressierte Personen, jederzeit und in drei Landessprachen (manchmal auch verfügbar auf Englisch).
(Spezifisch) Betroffene, Angehörige und Interessierte finden relevante Informationen sowie Lösungen für die Be- wältigung des Alltags. Ziel ist, die Betroffenen in ihrer Selbstbestimmung und einer aktiven Beteili- gung an ihrer Behandlung zu unterstützen. Mit den Inhalten aus den Medien/Publikationen bieten wir den Betroffenen und Interessierten ferner Informationen mit folgenden Zielsetzungen an: Sie können die Bewältigungskompetenz erhalten oder stärken Sie bewahren oder erhöhen ihre Ressourcen (persönliche und die ihrer Umwelt) und wissen sie zu nutzen Sie bewahren oder erhöhen ihre selbstbestimmte Teilhabe an den individuell relevanten Le- bensbereichen und fühlen sich entlastet. Sie können die Vor- und Nachteile von verschiedenen Lösungswegen aufgrund ihres aktuellen und individuellen Bedarfs kennen und können Entscheidungen besser und selbstbestimmter treffen.
Gesamthaft wird mit den Inhalten aus den Medien und Publikationen die selbstbestimmte und barri- erefreie Teilnahme von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft gefördert, damit MmB ihre Entscheidungen besser treffen können.
(Messbar) Das Informationsmaterial wird von den Betroffenen und Interessierten selbst genutzt und von ande- ren Fachleuten aus dem Gesundheits-, Bildungs- oder weiteren relevanten Bereich (z. B. Gastrono- miebereich ) verteilt. Sie erfahren durch die Inhalte Unterstützung. Die Nachfrage werten wir fortlaufend aus: Anzahl Klicks / Downloads auf Webseite, Statistiken, Mit- gliederbefragungen, Absatz von Informationsbroschüren.
(Aktionsorientiert) Die Inhalte der Informationsmaterialien werden laufend aktualisiert und dank der Rückmeldungen der Nutzerinnen und Nutzer angepasst. Die Themenauswahl, die auf den Bedürfnissen der Betroffenen basiert, und die Redaktion werden von den Organisationen übernommen, die von Experten und Expertinnen unterstützt werden. Der
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/8
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Fokus liegt auf einfacher und gut verständlicher Sprache bei sämtlichem Informationsmaterial und (regionaler) Nähe zu den Betroffenen.
(Realistisch) Alle Publikationen sind öffentlich, gratis und einfach zu erhalten.
(Terminiert) Die Erbringung derLeistungen erfolgt laufend, teilweise besteht ein regelmässiger Rhythmus (Publi- kationen für Mitglieder).
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB -Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder X Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) aha! Allergiezentrum Schweiz
Menschen, die von Asthma, Allergien und Hautproblemen betroffen sind, sowie Bezugspersonen (Eltern,
Erziehungsberechtigte, Partner). - Allergien: 622 822 - Asthma: 621 821 - Zöliakie: 279 - Fruktose-Intoleranz, Laktose-Malabsorption und -Intoleranz, Saccharose-Malabsorption: 451, 625 825 - Neurodermitis: 721 921, 110 - Urtikaria: 110 - Hereditäres Angioödem: 327
DEBRA
Menschen mit EB (Geburtsgebrechen gemäss Ziffer 105 Anhang GgV) und deren Angehörige
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/8
P 604
CFS
Menschen, die an Cystischer Fibrose (CF) (Geburtsgebrechen gemäss Ziffer 480 Anhang GgV) und deren Angehörige) leiden sowie ihre Angehörigen.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu
CFS Eine Umfeldanalyse im Rahmen der Strategiearbeit hat klar gezeigt, dass Information und Kommunikation gegenüber relevanten Zielgruppen aufgrund der neuen Medikamente weiter an Bedeutung gewonnen hat. Diesem Umstand wurde mit den neuen Kommunikationsmitteln Rechnung getragen.
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen
Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Die Seite ist an die Anforderungen der Barrierefreiheit angepasst.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Medienarbeit (Anfrage von Journalisten)
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein):
Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu aha Alle Informationsmaterialien sind online verfügbar. Einige (Magazin, Broschüren, Infoblätter) werden auch in gedruckter Form verteilt, bei Konferenzen, Schulungen, Sonderveranstaltungen, in Drogerien und Apotheken sowie bei Ärzten, Ärztinnen und Ernährungsberater:innen.
CFS
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/8
A9 60b
Viele Informationen sind direkt als Website-Texte verfügbar. Die Medien und Publikationen sind per Download verfügbar und/oder können als gedruckte Erzeugnisse online oder schriftlich bestellt werden (mehrheitlich kostenlos, teilweise zur Ausleihe, teilweise kostenpflichtig). Zeitschrift und Newsletter werden den Mitgliedern direkt zugestellt. Die Publikationen liegen an geeigneten nationalen und regionalen Veranstaltungen auch in gedruckter Form auf.
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? aha! Allergiezentrum Schweiz und SPVG Die Informationsmaterialien werden von den Mitarbeitenden von aha! und SPVG erstellt. Der Inhalt der Website und der Broschüren/Informationsblätter wird vom wissenschaftlichen Beirat sowie von externen Fachpersonen, die in den betreffenden Bereichen tätig sind, geprüft. Jedes Jahr analysieren wir die Statistiken über Downloads, Broschürenbestellungen, Besuche auf unseren Webseiten. Anschliessend analysieren wir die Nutzung und Verteilung, um unsere Sichtbarkeit ZU verbessern. Die Qualität der Angebote wird laufend evaluiert (Kundenrückmeldungen, Google Bewertungen, Likes und Kommentare auf Social Media) und ggf. entsprechend optimiert.
CFS Für schriftliche Informationen gilt generell ein 4-Augen-Prinzip. In vielen Fällen werden für spezifische Themen die entsprechenden Fachpersonen einbezogen. Diese erstellen die Inhalte selbst und/oder überprüfen die Inhalte. Dies giltinsbesondere für gedruckte Publikationen (Mitarbeit in Projektgruppen für die Erarbeitung von Broschüren und Merkblättern, Einsitz in der Redaktionskommission für die Zeitschrift "CF-Bulletin") Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu ahal und SPVG: Inhalte werden mit anderen Organisationen geteilt, die sie ebenfalls nutzen können. ((Gerne noch mit Komm besprechen)) CFS
Je nach Thema werden Inhalte gemeinsam mit anderen Organisationen erarbeitet (z.B. mit ProRaris) oder Vertreter/innen von anderen Organisationen werden eingeladen, Inhalte an Publikationen der CFS beizusteuern. Für spezifische Themen wird auf Publikationen von anderen Organisationen verwiesen (z.B. Pro Infirmis), anstatt eigene Inhalte zu erstellen.
DEBRA Für nicht EB-spezifische Fragen und Aspekte wird auf andere Quellen verlinkt. Eine gewisse Koordination erfolgt auch auf internationaler Ebene im Netzwerk mit DEBRA International.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) X Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: X Selbstbetroffene
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/8
666
Fachpersonen
Kurzinfo dazu Die notwendige Qualifikation ist abhängig vom behandelten Thema und/oder vom Format der Publikation. Insbesondere bei Broschüren und Merkblättern werden Fachpersonen mit höherer oder mittlerer Qualifikation beigezogen (Ärzt/innen, Sozialarbeiter/innen, etc.). Für die Zeitschrift steuern oft auch Selbstbetroffene und Freiwillige entsprechende Inhalte bei, z.B. in Form von Erfahrungsberichten über den Umgang mit der Krankheit.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/8
64
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 6410 6410 6410 6410 25640 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- 25 100 Mitarbei- 25 25 25 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- 25740 Mitarbei- 6435 6435 6435 6435 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 300900 300900 300900 300900 1203600 Personalkosten CHF 714750 714750 714750 714750 2859000 Sachkosten/Umlagen CHF 1015650 1015650 1015650 1015650 4062600 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 584150 584150 584150 584150 2336600 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 250050 250050 250050 250050 1000200 Finanzhilfe BSV CHF 834200 834200 834200 834200 3336800 Total Erträge
Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) X Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 7/8
2648
Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu Sponsoring
Bemerkungen:
Ort/Datum Bern, 31.05.23
Vertragsnehmerin ahal Allergiezentrum Schweiz
Ort/Datum e 23.11.6023
Bundesamt für Sozialversicherungen WaD
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 8/8
264
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse/ Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4042
Vertragsnehmerin aha! Allergiezentrum Schweiz
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen undLeistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)»
Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) ahal Allergiezentrum Schweiz bietet Kurse in Präsenz oder Hybrid Form für Menschen an, die von Asthma, Allergien (inkl. anaphylaktischen Reaktion) oder atopischer Dermitis betroffen sind, sowie deren Angehörige (Eltern, Erziehungsberechtigte, Partner, Grosseltern). Ein spezifisch geschultes multidisziplinäres Team (Allergologen, Dermatologen oder Pneumologen, Pflegefachpersonal, Ernährungsberatende, Psychologen) führt die Kurse nach den Vorgaben der Stiftung durch.
CFS - Durchführung von regionalen und nationalen Weiterbildungsangeboten mit der Zielsetzung ' Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)" für Betroffene und/oder ihre Angehörigen. Link zur Webseite der Organisation: www.aha.ch
www.schmetterlingskinder.ch
www.cystischefibroseschweiz.ch
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).
Das Hauptziel dieser Leistung ist es, die Bewältigung des Alltags, die Selbstverstimmung und die Le- bensqualität der Betroffenen und ihrer Angehörigen nachhaltig zu verbessern.
(Spezifisch) In den Kursen werden die Teilnehmenden von Fachpersonen aus unterschiedlichen Disziplinen über die jeweilige Krankheit informiert und gefördert und soweit möglich zur Umsetzung von sekundären und tertiären Präventionsmassnahmen (wenn möglich) motiviert. Es werden individuelle Lösungen für die Bewältigung des Alltags aufgezeigt. Während des Kurses haben die Teilnehmenden auch Zeit und Gelegenheit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen.
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
68
Wir verfolgen dabei folgende Zielsetzungen: Die Teilnehmenden können die Bewältigungskompetenz erhalten oder stärken o Sie bewahren oder erhöhen ihre Ressourcen (persönliche und die ihrer Umwelt) und wissen sie zu nutzen Sie bewahren oder erhöhen ihre selbstbestimmte Teilhabe an den individuell relevanten Le- bensbereichen und fühlen sich entlastet. o Sie können die Vor- und Nachteile von verschiedenen Lösungswegen aufgrund ihres aktuellen und individuellen Bedarfs erkennen und können Entscheidungen besser und selbstbestimmter tref- fen. Gesamthaft wird mit den Kursen die selbstbestimmte und barrierefreie Teilnahme von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft gefördert, damit MmB ihre Entscheidungen besser treffen können.
(Messbar) Die Teilnehmenden besuchen den Kurs und erhalten Unterstützung und werden befähigt, besser mit ihrer Krankheit umgehen zu können. Die hohe Qualität der Kurse wird durch folgende Massnahmen sichergestellt: o Auswertung der Rückmeldungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach den Kursen Evaluation der Kursleitenden aus ihrer Sicht Statistik über die Teilnehmenden (Menge)
(Aktionsorientiert) Dialog zwischen Leitenden der Kurse, veranstaltender Organisation und Dachorganisation.
(Realistisch) Der Kursinhalt ist den aktuellen Herausforderungen der Betroffenen angepasst. Die Inhalte werden in einfacher, verständlicher und in pädagogisch adäquater Form vermittelt.
(Terminiert) Die Leistung beginnt mit der Kursplanung (Organisation/Kursleitende) und endet mit der Evaluation nach dem Ende des Kurses.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe - Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Dasjährliche inhaltliche Reporting überdie Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/7
76a
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Alle Zielgruppen Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) aha! Allergiezentrum Schweiz
Menschen, die von Asthma, Allergien und Hautproblemen betroffen sind, sowie Bezugspersonen (Eltern, Erziehungsberechtigte, Partner). - Allergien: 622 822
- Asthma: 621 821 - Zöliakie: 279 - Fruktose-Intoleranz, Laktose-Malabsorption und -Intoleranz, Saccharose-Malabsorption: 451, 625 825 - Neurodermitis: 721 921, 110 - Urtikaria: 110 - Hereditäres Angioödem: 327
DEBRA
Menschen mit EB (Geburtsgebrechen gemäss Ziffer 105 Anhang GgV) und deren Angehörige
CFS
Menschen, die an Cystischer Fibrose (CF) (Geburtsgebrechen gemäss Ziffer 480 Anhang GgV) leiden sowie ihre Angehörigen.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu aha! Allergiezentrum Schweiz entwickelt jedoch unser Angebot ständig weiter, evaluieren und passen entsprechend den Bedürfnissen der Betroffenen die Angabote an. Eine kürzlich erneute Evaluation unserer Angebote hat ergeben, dass die Tageskurse in hybrider Form genau den Bedrüfnissen der Betroffen entsprechen. Deshalb weden wir die Kurse weiterhin in Präsenzform, sowie neu in hybrider Form von Tageskursen anbieten.
CFS - Die Veranstaltungen für die Hilfe zur Selbsthilfe erfreuen sich einer konstanten Nachfrage. Da sie inhaltlich sehr spezifisch auf die Bedürfnisse der CF-Betroffenen ausgerichtet sind, gibt es auch keine geeigneten Ersatzangebote von anderen Organisationen. Die Rückmeldungen der Teilnehmenden sind durchwegs positiv.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 3/7
P9 64
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Deutsch XFranzösisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Englisch
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf derWebseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Das Angebot ist für alle zugänglich. Menschen mit einer bestimmten Behinderung müssen dies nur melden und es werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um ihnen die Teilnahme zu ermöglichen.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation ahal Allergiezentrum Schweiz bietet auch Schulungen zu Anaphylaxie und Lebensmittelallergien und - Intoleranzen für Lehrpersonal und Vorschulpersonal (Krippe) sowie für Gastronomiepersonal an. In den oben genannten Bereichen bieten wir auch Schulungen für Fachpersonal (Medizinische Praxisassistentinnen, Hebamme Elternberaterinnen und Ernährungsberaterinnen an. CFS - Die Kurse mit dem Ziel "Hilfe zur Selbsthilfe" widmen sich immer einem Thema, das im voraus klar festgelegt ist, und werden inhaltlich von einer Fachperson verantwortet. Dies im Unterschied zu den Treffpunkten, wo der informelle Austausch von Betroffenen oder Angehörigen geleitet wird und die Gesprächsthemen in der Regel direkt vor Ort von den Teilnehmenden bestimmt werden. Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein):
Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu aha! Allergiezentrum Schweiz - Informationen über Schulungen erhalten Sie online (www.aha.ch, Social Media: Facebook, Instagram, Linkedln, Newsletter: 7xJahr) und auf Papier (Flyer, Magazin, Broschüren). Die Informationen werden auch bei Veranstaltungen (Allergietag, Kongresse, Konferenzen), direkt an die Betroffenen oder an Fachleute der Branche und über andere Gesundheitsakteure wie Arzte verteilt.
DEBRA - Die Bekanntmachung erfolgt über die Website, soziale Medien und elektronische Newsletter sowie teilweise über den Versand von schriftlichen Einladungen in einer Region oder an eine spezifische Personengruppe.
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? aha! Allergiezentrum Schweiz - Alle Angebote werden streng geprüft mit drei Fragebögen, die von den Teilnehmenden ausgefüllt werden, vor (TO), direkt nach (T1) und 6 Monate nach (T2) dem Kurs. Die Ergebnisse der Fragebögen werden analysiert und bilden die Grundlage, um unser Angebot kontinuierlich zu verbessern. Unsere Mitabreitenden sind regelmässig vor Ort um die Qualität zu überprüfen und im Rahmen von Supervisionen weiter zu entwickeln.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/7
A64
CFS Einerseits werden die Referent/innen bzw. Anbieter/innen von Kursinhalten sorgfältig -
ausgewählt. Andererseits geben Organisatoren und Teilnehmende ihre Rückmeldung zur Zufriedenheit.
Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
ja nein X mit einem Teil Kurzinfo dazu aha! Allergiezentrum Schweiz - In enger Koordination mit Gesundheitsligen (Lungenliga, IG Zölakie), Zentrumspitäler (Allergologie, Dermatologie, Pneumologie) und Patientenorganisationen.
CFS - Die Inhalte sind in aller Regel so spezifisch gewählt, dass eine Koordination mit anderen Organisationen nicht notwendig bzw. sinnvoll ist.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu
aha! Allergiezentrum Schweiz - Die Kurse werden von einem multidisziptinären Team mit Hochschulabschluss durchgeführt. Das Ausbildungsteam besteht in der Regel aus einem Arzt, einer Äztin (Allergologie, Dermatologie oder Pneumologie), einer Pflegefachperson, einer Ernährungsberaterin und einem Psychologen.
CFS - Die notwendige Qualifikation ist abhängig vom Kursinhalt. Die Referent/innen bzw. Anbieter/innen von Kursinhalten werden dementsprechend ausgewählt. Eine Schulung der Leistungsausführenden ist in der Regel nicht nötig.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/7
2564
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 0 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- 0 0 0 Mitarbei- 0 0 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 1105 1110 1110 1110 4435 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 41000 42100 42100 42100 167300 Personalkosten CHF 340800 342900 342900 342900 1369500 Sachkosten/Umlagen CHF 381800 385000 385000 385000 1536800 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 367500 369300 369300 369300 1475400 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF Finanzhilfe BSV 158600 159600 159600 159600 637400
CHF 526100 528900 528900 528900 2112800 Total Erträge
Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/7
D61
Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu Sponsoring
Bemerkungen:
Ort/Datum Bern, 31.05.23
Vertragsnehmerin ahal Allergiezentrum Schweiz
Ort/Datum Je 23.1. 0023
20 Bundesamt für Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 7/7
G4
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4042 Vertragsnehmerin ahal Allergiezentrum Schweiz
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen undLeistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027) -
Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Soziale Kontakte knüpfen, Freizeit/Sport"
Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) aha! Allergiezentrum Schweiz bietet drei ahalkinderlager sowie ein ahaljugendcamp pro Jahr an. Diese Lagerwochen richten sich an Kinder (8 bis 12 Jahre) und Jugendliche (13 bis 16 Jahre ), welche von schweren und/oder multiplen Allergien, Intoleranzen, Haut- und Atemwegserkrankungen betroffen sind. Die Teilnahme an einem "normalen" Ferienlager ist für betroffene Kinder/Jugendliche teilweise nicht möglich. Einerseits kann die Inklusion nicht gewährleistet werden, aufgrund der nötigen Sicherheitsvorkehrungen und fehlendem Fachwissen. Andererseits fehlt den Eltern das Vertrauen ihr betroffenes Kind aus der Obhut zu geben, was die Entwicklung der Autonomie des Kindes beeinträchtigen kann. Die ahalLager bieten Spiel, Spass und Abenteuer. Die Kinder und Jugendlichen werden durch fachgerechte Betreuung im selbstbestimmten Umgang mit ihren gesundheitsbedingten Einschränkungen unterstützt. Im Rahmen von sportlichen Aktivitäten wird die Fitness gefördert und die Atemtechnikverbessert. Zudem können sie wertvolle Kontakte knüpfen, und durch das Erleben des "Nicht anders sein" ihr Selbstwertgefühl verbessern.
CFS - Durchführung von regionalen und nationalen Veranstaltungen, welche den Betroffenen und/oder ihren Angehörigen soziale Kontakte, gemeinsame Freizeitbeschäftigung und sportliche Aktivitäten ermöglichen. Link zur Webseite der Organisation: www.aha.ch
www.cystischefibroseschweiz.ch
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
2 6en
Das Hauptziel dieser Dienstleistungist, dass die Betroffenen (nachfolgend Klient:innen genannt), Au- tonomie im Umgang mit ihren gesundheitsbedingten Einschränkungen erlangen und ihr Selbstwert- gefühl gestärkt wird. Klient:innen verfügen dank gemeinsamen Freizeit- und Sportaktivitäten über eine stabilere körperliche Leistungsfähigkeit sowie über eine höhere Motivation in der Bewältigung ihres Alltags.
(Spezifisch) Die Klient:innen haben individuelle Lösungswege für ihre Alltagsbewältigung entwickelt. Im speziel- len Fall von Cystischer Fibrose wird die körperliche Aktivität von einer Fachperson angeleitet bzw. an- gepasst, da sie positive therapeutische Auswirkungen auf die Cystische Fibrose hat.
(Messbar) Die Klient:innen welche teilgenommen haben, beantworten nach dem Kurs/Lager einen (Online-)Fra- gebogen.
(Aktionsorientiert) Das Kursprogramm wird entsprechen den konkreten und spezifischen Bedürfnissen der Klient:innen geplant. Die Teilnehmenden werden zudem bei der Gestaltung des Programmes miteinbezogen. Die Kurse dienen auch der Kontaktpflege und der gegenseitigen Ermutigung und Unterstützung beim Trainieren sowie dem Aufbau von sozialen Kontakten (Peer-Support).
(Realistisch) Bis zu vier Kursen können pro Jahr durchgeführt werden. Die Zufriedenheit der Klient:innen liegt im Durchschnitt bei mindestens 3 auf einer Skala von 1 bis 5. Die Gesamtzufriedenheit wird im Fragebo- gen erfasst, zudem werden mündliche Rückmeldungen eingeholt.
(Terminiert) Eine Lagerwoche dauert 6 Tage, bzw. ein Weekend 2 Tage.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/8
D64
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Alle Zielgruppen Erwachsene Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) aha! Allergiezentrum Schweiz
Menschen, die von Asthma, Allergien und Hautproblemen betroffen sind, sowie Bezugspersonen (Eltern, Erziehungsberechtigte, Partner). - Allergien: 622 822 - Asthma: 621 821 - Zöliakie: 279 - Fruktose-Intoleranz, Laktose-Malabsorption und -Intoleranz, Saccharose-Malabsorption: 451, 625 825
- Neurodermitis: 721 921, 110 - Urtikaria: 110
- Hereditäres Angioödem: 327
CFS
Menschen, die an Cystischer Fibrose (CF) (Geburtsgebrechen gemäss Ziffer 480 Anhang GgV) leiden sowie ihre Angehörigen.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu aha! Allergiezentrum Schweiz Die vier ahalkinderlager und ahaljugendcamp sind jedes Jahr ein -
grosser Erfolg. Aufgrund der grossen Anfrage und der positiven Resonanz sind die Lager ein fixer Bestandteil unseres Angebotes.
CFS - Die Veranstaltungen im Bereich Sport und Freizeit erfreuen sich einer konstanten Nachfrage. Da sie inhaltlich sehr spezifisch auf die Bedürfnisse und die (individuell teilweise sehr unterschiedlichen) körperliche Verfassungen der CF-Betroffenen ausgerichtet sind, gibt es auch keine geeigneten Ersatzangebote von anderen Organisationen. Die Rückmeldungen der Teilnehmenden sind durchwegs positiv.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/8
P6042
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen
Deutsch X Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu aha! Allergizentrum Schweiz - Das Angebot ist für alle zugänglich. Menschen mit einer bestimmten Beeinträchtigung müssen dies lediglich melden, und es werden die entsprechenden Massnahmen ergriffen, um die Teilnahme zu ermöglichen.
CFS - Die Anforderungen der Kursinhalte werden spezifisch auf die Möglichkeiten der Zielgruppen ausgerichtet: körperliche Verfassung, Lungenfunktion, medizinische Überlegungen bzgl. Keimübertragung, etc.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation aha! Allergiezentrum Schweiz bietet auch Schulungen zu Anaphylaxie und Lebensmittelallergien und - Intoleranzen für Lehrpersonal und Vorschulpersonal (Krippe) sowie für Gastronomiepersonal an. In den oben genannten Bereichen bieten wir auch Schulungen für Fachpersonal (Medizinische Praxisassistent Hebammen Elternberaterinnen und Ernähru beraterinnen an.
CFS - Diese Veranstaltungen widmen sich im Gegensatz zu den Treffpunkten immer einem bestimmten Thema, das in der Ausschreibung klar deklariert ist (vergleichbar mit den Kursen "Hilfe zur Selbsthilfe"). In der Regel wird das Thema (z.B. Yoga, Lauftraining oder Tennis) von einer externen, fachkundigen Person angeleitet.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/8
Gr
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssenfür die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu aha! Allergiezentrum Schweiz veröffentlicht Anzeigen via Website und anderen digitalen Medien (Newsletter, Facebook, Instagram, Linkedln), lässt Flyer Betroffenen wie auch Fachpersonen und Gesundheitsorganisationen zukommen (z.B. Lungenligen, Kinderärzte). Zudem werden die ahalFerienlager an Schulungen, Workshops und Kursen von aha! Allergiezentrum Schweiz erwähnt.
CFS - Die Bekanntmachung erfolgt über die Website, soziale Medien und elektronische Newsletter, Whatsapp-Gruppenchats sowie teilweise über den Versand von schriftlichen Einladungen in einer Region oder an eine spezifische Personengruppe.
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? aha! Allergiezentrum Schweiz - Die Qualität wird standartisiert mit einem Fragebogen nach der Lagerwoche überprüft. Die anonymen Ergebnisse werden analysiert und fliessen in der kontinuierlichen Angebotsoptimierung ein. Die Lager werden durch eine Mitarbeiterin vom ahal Allergiezentrum Schweiz geplant und organisiert. Ein Allergologe, welcher die Krankengeschichten der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen einsieht, gibt während einem medizinischen Fachinput unmittelbar vor Lagerstart individuelle Empfehlungen für jede betroffene teilnehmende Person. Die Lagerleitpersonen wurden direkt von aha! Allergiezentrum Schweiz geschult. Zudem findet jeweils zum Lagerstart eine Besprechung statt, in der die Krankheitsgeschichten der Kinder besprochen werden kombiniert mit einer Kurszschulung.
CFS - Einerseits werden die Anbieter/innen von Kursinhalten sorgfältig ausgewählt und aufdie körperlichen Einschränkungen der möglichen Teilnehmenden hingewiesen. Andererseits geben Organisatoren und Teilnehmende ihre Rückmeldung zur Zufriedenheit. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja X nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Lager für Kinder und Jugendliche mit Allergien, Intoleranzen, Atemwegs- und/oder Hauterkrankungen werden in der Schweiz ausschliesslich vom aha! Allergiezentrum Schweiz angeboten.
CFS - Die Inhalte sind in aller Regel so spezifisch gewählt, dass eine Koordination mit anderen Organisationen nicht notwendig bzw. sinnvoll ist.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
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Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu ahal Allergiezentrum Schweiz - Ein Allergologe übernimmt während der Lagenrtroche den Pikettdienst und ist bei medizinischen Fragen Ansprechperson für die Lagerleitpersonen. Die Lagerleitpersonen wurden direkt von ahal Allergiezentrum Schweiz geschult.
Die Zubereitung der Mahlzeiten während der Lagenuoche erfolgt durch eine Diätköchin/einen Diätkoch oder einen Koch mit Erfahrung in den Bereichen Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten.
CFS - Die notwendige Qualifikation ist abhängig vom Kursinhalt. Die Referent/innen bzw. Anbieter/innen von Kursinhalten werden dementsprechend ausgewählt und von Selbstbetroffenen und/oder Fachpersonen auf die körperlichen Einschränkungen der möglichen Teilnehmenden hingewiesen.
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Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 39500 39500 90100 39500 208600 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- 377700 185800 935100 Mitarbei- 185800 185800 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 225300 225300 467800 225300 1143700 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 430 430 820 430 2110 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 39500 39500 90100 39500 208600 Personalkosten CHF 185800 185800 377700 185800 935100 Sachkosten/Umlagen CHF 225300 225300 467800 225300 1143700 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 80100 80100 220800 80100 461100 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 15500 15500 70200 15500 101200 Finanzhilfe BSV CHF 95600 95600 291000 80100 562300 Total Erträge
Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 7/8
87648
XAndere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu Sponsoring
Bemerkungen:
Ort/Datum Bern, 31.05.23
Vertragsnehmerin ahal Allergiezentrum Schweiz
Ort/Datum 3e (3.11.2023
Bundesamt für Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 8/8
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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4042
Vertragsnehmerin ahal Allergiezentrum Schweiz
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027) -
Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Treffpunkte für behinderte Personen und deren Angehörige Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Durchführung von (regionalen) Veranstaltungen, welche den Betroffenen und/oder ihren Angehörigen soziale Kontakte und den informellen Austausch mit Gleichgesinnten ermöglichen. Link zur Webseite der Organisation: www.cystischefibroseschweiz.ch, www.schmetterlingskinder.ch
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).
Das Hauptziel dieser Dienstleistung ist, im Rahmen von niederschwelligen Veranstaltungen einen Er- fahrungsaustausch mit Gleichgesinnten (Peer Support) zu ermöglichen. Betroffene Menschen und/oder deren Angehörige (nachfolgend Klient:innen genannt) werden in die Lage versetzt, ihr Le- ben trotz der chronischen Krankheit möglichst selbstständig zu gestalten.
Die Klient:innen erhalten durch persönliche Treffen von Angehörigen Unterstützung und Informatio- nen mit folgenden Zielsetzungen:
Sie können die Bewältigungskompetenz erhalten oder stärken Sie entwickeln selbstbestimmt Strategien, um die Auswirkungen der Krankheit auf ihren All- tag zu verringern und mit schwierigen Situationen umzugehen e Sie bewahren oder erhöhen ihre Ressourcen (persönliche und die ihrer Umwelt) und wissen sie zu nutzen e Sie bewahren oder erhöhen ihre selbstbestimmte Teilhabe an den individuell relevanten Le- bensbereichen und fühlen sich entlastet.
(Spezifisch) Die Treffen finden in den Regionen statt und werden von den ehrenamtlichen Regionalleiter/innen von der jeweiligen Organisation geleitet. Die Treffen dienen dem informellen Austausch über die ak-
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tuelle Situation (Freuden, Herausforderungen, Erfolgserlebnisse, Teilen von Tipps und Tricks im Um- gang mit der Krankheit / Therapie). Dadurch wird der Zusammenhalt gestärkt und die Klient:innen können andere Bewältigungsstrategien kennenlernen bzw. entwickeln. Verantwortlich für die Orga- nisation sind Selbstbetroffene (in der Regel Regionalgruppenleiter/innen) oder Eltern von Selbstbe- troffenen.
(Messbar) Die Anzahl der Treffen und der Klient:innen sowie die generelle Zufriedenheit der Klient:innen mit solchen Angeboten wird in Erfahrung gebracht und für die Planung zukünftiger Veranstaltungen be- rücksichtigt.
(Aktionsorientiert) Die Klient:innen gestalten diese niederschwelligen Angebote vor Ort direkt oder online mit (Teil- habe).
(Realistisch) Die Themen werden in der Regel vor Ort durch die Klient:innen bestimmt, wodurch die Ausgestaltung den Bedürfnissen entspricht.
(Terminiert) Die Häufigkeit der Treffen orientiert sich an den Bedürfnissen in der entsprechenden Region.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit - Peer-Support
Zur Information: Dasjährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder X Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Insesondree Angehörige (Eltern) und weitere Bezugspersonen von CF (Geburtsgebrechen gemäss Ziffer 480 Anhang GgV) -, resp. EB-Betroffenen (Geburtsgebrechen gemäss Ziffer 105 Anhang GgV), aber auch selbst Betroffene.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6
E760
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Die niederschwelligen Treffen von CFS werden regional unterschiedlich gehandhabt, von den Teilnehmenden aber sehr geschätzt. Da sie inhaltlich sehr spezifisch auf die jeweils konkret teilnehmenden Personen ausgerichtet werden, ist der Wunsch nach einer Fortführung des Angebots gegeben. Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Die anvisierten Zielgruppen haben für die Nutzung dieser Leistung keine besonderen Einschränkungen, die beim Angebot berücksichtigt werden müssten. Die Berücksichtigung von Hygienemassnahmen liegt bei solchen niederschwelligen Angeboten in der Eigenverantwortung der Teilnehmenden. Das "Schmetterlingskinder-Treffen" im Herbst wird jeweils an einem thematisch passenden Ort durchgeführt. Dieser wird vorgängig auf Zugänglichkeit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen geprüft.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Im Gegensatz zu den Kursen (Hilfe zur Selbsthilfe,Sport/Freizeit) finden die Treffpunkte von CFS in der Regel ohne professionelle Anleitung statt. Eine Person aus dem Kreis der Betroffenen oder Angehörigen organisiert den Treffpunkt und moderiert/ermöglicht den Erfahrungsaustausch zwischen Gleichgesinnten im Hinblick auf die verbesserte Krankheitsbewältigung im Alltag. Dabei steht im Gegensatz zu den Kursen meistens nicht von vornherein ein spezifisches Thema fest, sondern es werden die aktuellen Anliegen der Teilnehmenden aufgegriffen und gemeinsam erörtert.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6
P64
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Die Bekanntmachung erfolgt über die Website (und dort insbesondere über die Veranstaltungskalender), über soziale Medien und elektronische Newsletter sowie teilweise über den Versand von schriftlichen Einladungen in einer Region oder an eine spezifische Personengruppe.
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Da es sich um sehr informelle Angebote handelt, findet keine eigentliche Qualitätskontrolle statt, ausser der Erhebung der generellen Zufriedenheit der Teilnehmenden mit solchen Angeboten. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) XFreiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Die Treffpunkte werden von den ehrenamtlichen Regionalleiter/innen von CFS organisiert. Die Geschäftsstelle CFS organisiert zweimal jährlich nationale Treffen für die Rgionalleiter/innen. Dort werden diese für ihre Aufgabe geschult und auch zur Moderation der Treffpunkte befähigt.
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Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 0 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- 0 Mitarbei- beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- 0 0 0 Mitarbei- 0 0 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 65 65 65 65 260 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 0 Personalkosten CHF 19000 19000 19000 19000 76000 Sachkosten/Umlagen CHF 19000 19000 19000 19000 76000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 21600 21600 21600 21600 86400 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 9610 9610 9610 9610 38440 Finanzhilfe BSV CHF 31210 31210 31210 31210 124840 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6
9765
Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen:
Ort/Datum 31.05.23
Vertragsnehmerin ahal Allergiezentrum Schweiz
Ort/Datum Bem, 23.11.2023
Bundesamt für Sozialversicherungen e1
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6
864
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4042
Vertragsnehmerin ahal Allergiezentrum Schweiz
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen undLeistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027) -
Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) aha! Allergiezentrum Schweiz, DEBRA und CFS kommunizieren über ihre jeweiligen Themen: Allergien / Asthma / Nahrungsmittelunverträglichkeiten / Hautkrankheiten, EB, Cystische Fibrose in den Medien, auf sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram und Linkedin) und bei besonderen Anlässen wie dem nationalen Krankheitstag oder Kampagnen. Die Informationen werden auch in Vorträgen vor interessierten Gruppen (z. B. Verbänden) vermittelt. All diese Aktivitäten richten sich an ein breites Publikum und tragen zu Präventionsmassnahmen und zur Sensibilisierung für diese Krankheiten bei. Es trägt zu einer besseren Inklusion der Betroffenen in die Gesellschaft bei.
Link zur Webseite der Organisation:
www.aha.ch
www.schmetterlingskinder.ch
www.cystischefibroseschweiz.ch
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).
Hauptziel ist es, bei der Öffentlichkeit Interesse und Verständnis über die Herausforderungen der Be- troffenen und ihres Umfelds zu wecken und zu sensibilisieren und am Diskurs zu chronischen, invali- disierenden Krankheiten teilzunehmen. Betroffene und Angehörige sind informiert und nehmen die Angebote der Organisationen wahr.
(Spezifisch) Die Kommunikation in den Medien oder bei Veranstaltungen trägt zur Verringerung der Stigmatisie- rung der Betroffenen bei. Gesamthaft wird mit den Inhalten aus der Kommunikation die selbstbe- stimmte und barrierefreie Teilnahme von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft geför- dert. Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
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(Messbar) Die Organisationen ahal, SPVG, CFS, DEBRA werden als Kompetenzzentren für die Unterstützung von Betroffenen der entsprechenden Krankheiten wahrgenommen. Medienanfragen werden professio- nell und schnell beantwortet. Messbar über Anzahl Clicks auf Webseite, Statistiken (Anzahl Anrufe etc.), Leserbriefe und Reaktio- nen auf Publikationen und Medienarbeit.
(Aktionsorientiert) Die Kommunikation erfolgt mit einfachen und verständlichen Botschaften in einer zielgruppenge- rechten Sprache, die sich an der Zielgruppe der verschiedenen Medien orientiert. Sie erfolgt über ver- schiedene Kanäle (Medien wie Printmedien, Radio, Fernsehen und soziale Netzwerke). Dabei werden Menschen mit Behinderungen einbezogen (oder wir vermitteln Nähe zu den Betroffenen).
(Realistisch) Hohe Anzahl Kontaktnahmen mit qualifizierten Fragen/Problemen inkl. Verweis auf allfällige Inter- views und Medienberichte. Die Organisation aufbauen zur primären Ansprechpartnerin für Fragen rund um die Zielgruppe.
(Terminiert) Die Erbringung der Leistungen erfolgt laufend.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder X Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche X Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) aha! Allergiezentrum Schweiz
Menschen, die von Asthma, Allergien und Hautproblemen betroffen sind, sowie Bezugspersonen (Eltern, Erziehungsberechtigte, Partner).
- Allergien: 622 822 - Asthma: 621 821
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 2/7
28 604
- Zöliakie: 279 - Fruktose-Intoleranz, Laktose-Malabsorption und -Intoleranz, Saccharose-Malabsorption: 451, 625 825 - Neurodermitis: 721 921, 110
- Urtikaria: 110
- Hereditäres Angioödem: 327
DEBRA
Menschen mit EB (Geburtsgebrechen gemäss Ziffer 105 Anhang GgV) und deren Angehörige
CFS
Menschen, die an Cystischer Fibrose (CF) (Geburtsgebrechen gemäss Ziffer 480 Anhang GgV) und deren Angehörige) leiden sowie ihre Angehörigen. Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput X
Kurzinfo dazu Aufgrund der Pandemie sind Medienanfragen an CFS stark gestiegen, da CF-Betroffene Risikopatien-ten sind. Die Publikation von Gastbeiträgen und die Teilnahme an Veranstaltungen Dritter konnte ebenfalls gesteigert werden.
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Deutsch X Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Wir übermitteln die Informationen an die Medien, Redaktionen, sind aber nicht verantwortlich für die Umsetzung von barrierefreien Mitteln der Medien.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Fachpublikationen sowie Broschüre, Magazin, Newsletter
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/7
5 60G
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Das Angebot ist über verschiedene Kanäle zugänglich: traditionelle Kanäle wie Print, Radio und Fernsehen, aber auch über Social Media wie Facebook. Auf diese Weise wollen wir ein breites Publikum erreichen Jung und Alt gleichermassen.
Neben der passiven Information über die Website basiert die Umsetzung der Massnahmen stark auf persönlichen Kontakten (Auskünfte, Einreichen von Inhalten für die Publikationen Dritter, etc.). Diese werden mehrheitlich über die Geschäftsstellen koordiniert, welche auf den üblichen Kanälen und zu den üblichen Bürozeiten erreichbar ist.
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Für schriftliche Informationen gilt generell ein 4-Augen-Prinzip. In vielen Fällen werden für spezifische Anfragen die entsprechenden Fachpersonen einbezogen. Wie gut die Medienresonanz ist, kann mittels Medienmonitoring täglich abgefragt werden. Die Qualität der Aussagen von aha! Allergiezentrum Schweiz wird stets geprüft. Grundsätzlich hat sich aha! Allergiezentrum Schweiz bei den Medien als Kompetenzzentrum zum Thema Allergien positioniert. Ein noch direkteres Feedback erhält die Stiftung via Social Media - die zahlreichen Likes, Comments auf Facebook, Instagram und LInkedln zeigen, dass die Community sehr aktiv und interessiert ist. Auch hier wird täglich monitort, damit sofort auf Anfragen eingegangen werden kann.
Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu aha! und SPVG ((Absprache mit Komm))
CFS - Je nach Thema werden Inhalte gemeinsam mit anderen Organisationen erarbeitet (z.B. mit ProRaris) oder mit Vertreter/innen von anderen Organisationen abgesprochen. Bei Anfragen hat die CFS oft auch eine Triagefunktion und verweist an andere Organisationen, die im Thema spezialisiert sind (z.B. Swisstransplant). Die Anfragen für die Mitwirkung an Veranstaltungen kommen oft von Organisationen, die ähnliche Ziele verfolgen. DEBRA - Für nicht EB-spezifische Fragen und Aspekte wird auf andere Quellen verlinkt. Eine gewisse Koordination erfolgt auch auf internationaler Ebene im Netzwerk mit DEBRA International.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 4/7
27641
XFachpersonen
Kurzinfo dazu ahal Allergiezentrum Schweiz - Die redaktionelte Aufgabe liegt in der Verantwortung unseres Kommunikationsteams, während inhaltliche Fragen von den Experten von ahal, dem wssenschaftlichen Beirat derStiftung oder externe Experten bearbeitet werden.
CFS - Die notwendige Qualifikation ist abhängig vom behandelten Thema und/oder vom Format der Publikation bzw. Veranstaltung. Die Geschäftsstelle CFS koordiniert die Anfragen und vermittelt geeignete Personen. Sie unterstütztje nach Bedarfauch bei der Erarbeitung von Inhalten, insbesondere wenn Selbstbetroffene eine solche Unterstützung wünschen.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/7
F364
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 2100 2100 2100 2100 8400 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 5 5 5 5 20 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 2105 2105 2105 2105 8420 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF Personalkosten 112700 112700 112700 112700 450800
Sachkosten/Umlagen CHF 195250 195250 195250 195250 781000
Total Kosten CHF 307950 307950 307950 307950 1231800
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF BSV (*Details in nachfolgender 72150 72150 72150 72150 288600 Liste ankreuzen) CHF Finanzhilfe BSV 118420 118420 118420 118420 473680
Total Erträge CHF 190570 190570 190570 190570 762280
Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/7
626
Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen:
Ort/Datum Bern, 31.05.23
Vertragsnehmerin ahal Alleriezentrum Schweiz
Ort/Datum Be 23.11.2023
Bundesamt für Sozialversicherungen X 2 2
V
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 7/7
6r.
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4042 Vertragsnehmerin ahal Allergiezentrum Schweiz
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027) -
Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Förderung der Selbsthilfe
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Unterstützung der Selbstbetroffenen (inkl. Angehörige) in ihrer Freiwilligenarbeit zugunsten von anderen Betroffenen durch die Geschäftsstelle oder Regionalgruppe. Link zur Webseite der Organisation: www.spvg.ch www.cystischefibroseschweiz.ch
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert)
Das Hauptziel dieser Leistung ist die Förderung der Selbsthilfe unter Betroffenen (Nachfolgend Kli- ent:innen genannt).
Durch die Selbesthilfegruppen können die Klient:innen ihre Erfahrungen mit anderen betroffene Per- sonen austauschen, die in ihrem Alltag mit denselben Schwierigkeiten konfrontiert sind. Dabei sollen folgende Ziele erreicht werden: Sie können ihre Fähigkeit, mit der Krankheit umzugehen, aufrechterhalten oder stärken. Sie entwickeln selbstbestimmte Strategien, um die Auswirkungen der Krankheit auf ihr tägli- ches Leben zu verringern und mit schwierigen Situationen umzugehen. o Die Unterstützung durch ihre Peers ermöglicht es ihnen, Alltagssituationen besser zu bewälti- gen. Sie behalten oder steigern ihre selbstbestimmte Teilhabe in den für sie wichtigen Lebensbe- reichen und fühlen sich entlastet. Insgesamt fördern Selbsthilfegruppen die selbstbestimmte Teilhabe und ermutigen die Klien- ten, sich im Alltag weiterhin um mehr Autonomie zu bemühen.
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0 64t
(Spezifisch) Die Klient:innen der Selbsthilfegruppen unterstützen sich gegenseitig insbesondere bei der Suche nach Lösungen zur Bewältigung des Alltags und bei Situation, welche stigmatisieren oder Betroffene in der sozialen Teilhabe ausschliessen.
(Messbar) Der Erfolg der Leistung ist messbar an der Anzahl der durchgeführten Aktvititäen bzw. Der Anzahl der teilnehmenden Klient:innen.
(Aktionsorientiert) Die Themen der Selbsthilfegruppen orientieren sich an den Bedürfnissen der Klient:innen.
(Realistisch) Es gibt jedes Jahr im Durchschnitt mind. acht aktive Gruppen (SPVG) und zehn CFS-Regionalgruppen.
(Terminiert) Gruppen bleiben so lange aktiv, wie die Klient:innen es wünschen und genügend Personen interes- siert sind.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Alle Zielgruppen Psychische Behinderung Hörbehinderung Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen, von Hautproblemen betroffen sind, sowie Bezugspersonen (Eltern; Erziehungsberechtigte, Partner). Menschen, die an Cystischer Fibrose (CF) (Geburtsgebrechen gemäss Ziffer 480 Anhang GgV) und deren Angehörige) leiden sowie ihre Angehörigen.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse X Bisherige Leistungserbringung Andere:
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Kundenumfrage/Kundeninput
Kurzinfo dazu CFS - Die konkrete Unterstützung der regionalen Selbstbetroffenen ist eine der Kernaufgaben von CFS. Mit den verfügbaren Ressourcen kann die Vielfalt der Aktivitäten nur dank dem Multiplikatoreffekt der engagierten Selbstbetroffenen gewährleistet werden. Die Rückmeldungen der Beteiligten zeigen klar und wiederholt, dass diese Leistung für ihren Umgang mit den täglichen Herausforderungen unverzichtbar ist.
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Deutsch XFranzösisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Das Angebot ist für alle zugänglich. Menschen mit einer bestimmten Beeinträchtigung müssen dies lediglich melden, und es werden die entsprechenden Massnahmen ergriffen, um die Teilnahme zu ermöglichen.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Die Aktivitäten in dieser Kategorie sind spezifisch auf die Bedürfnisse von CF-Betroffenen und Betroffenne von Psoriaisis oder Vitiligio und deren Angehörigen ausgerichtet. Sie dienen insbesondere den freiwillig tätigen Selbstbetroffenen auf regionaler und nationaler Ebene und unterstützden diese in ihrer Arbeit mit weiteren Betroffenen und Angehörigen. Damit unterscheiden sich die Aktivitäten von der allgemeinen Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, welche sich an Personen richtet, die keine oder nur eine geringe Kenntnis von allen Themen rund um CF, Pssoriaisi und Vitiligo haben (Krankheitsbild, Alltagsbewältigung, Stigmatisierung, etc.). Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu SPVG - Informationen über Selbsthilfegruppen erhalten Sie ontine (Website, Social Media, Newsletter) und auf Papier (Flyer, Magazin, Broschüren). Die Informationen werden auch bei Veranstaltungen (Kongresse, Konferenzen), direkt an die Betroffenen oder an Fachleute der Branche und über andere Gesundheitsakteure wie Arzte, Apotheken/Drogerien verteilt.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6
A60
CFS - Adressen und Veranstaltungen der regionalen Selbsthilfegruppen werden auf der Website und über soziale Medien kommuniziert. Die Unterstützung der in der Selbsthilfe tätigen Personen erfolgt schriftlich, telefonisch, über spezifische Treffen sowie teilweise über Publikationen.
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Von zentraler Bedeutung sind die regelmässigen Treffen für die Information und Schulung der Beteiligten, für den Erfahrungsaustausch sowie für die Planung und Koordination der Aktivitäten. Darüber hinaus werden neue Freiwillige von erfahrenen Freiwilligen und der Geschäftsstelle eingeführt bzw. informiert. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Die Koordination erfolgt je nach den lokalen Anforderungen und Gegebenheiten unterschiedlich. Teilweise ist diese sehr stark ausgeprägt (z.B. organisieren die Lungenliga beider Basel und die CFS-Regionalgruppe Basel gemeinsam jedes Jahr einen grossangelegten Anlass zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit). In anderen Regionen ist dies etwas weniger der Fall.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen
Kurzinfo dazu SPVG - Die Gruppen sind selbstverwaltet, werden aber von erfahrenden Peers und dem Vorstand unterstützt.
CFS - Die eigentliche Förderung der Selbsthilfe erfolgt mehrheitlich durch Mitarbeitende der Geschäftsstelle. Das Fachwissen umfasst Fragen wie Freiwilligenmanagement, Projektarbeit, Zielsetzungen der Organisation, Vermittlung von Kontakten und erfordert deshalb in erster Linie überfachliche und methodische Qualifikationen.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 4/6
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Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 22 22 22 22 88 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- 0 Mitarbei- beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 22 22 22 22 88 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 960 960 960 960 3840 Personalkosten CHF 1550 1550 1550 1550 6200 Sachkosten/Umlagen CHF 2510 2510 2510 2510 10040 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 860 860 860 860 3440 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 510 510 510 510 11140 Finanzhilfe BSV CHF 1370 1370 1370 10470 14580 Total Erträge
Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) X Organisationskapital
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6
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Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen:
Ort/Datum Bern, 31.05.23
Vertragsnehmerin ahal Allergiezentrum Schweiz
Ort/Datum Be 23.11.2023
Bundesamt für Sozialversicherungen 1200
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6
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Anhang D Berechnung Leistungsmenge und Tarife
12 2 D64
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederaziun svizra Geschäftsfeld Invalidenversicherung
IV-Beiträge pro Jahr und Kompensationsgruppe für die Betriebsjahre 2024 - 2027
Vertrag Nr. 4042 VN/DO: Stiftung ahal Allergiezentrum Schweiz Anhang D Grundlagen fürdie Abrechnung des IV/AHV-Beitrages Individuell pro Vertrag VAF BSV- V-Beitrag pro Leistungs- Referenzwert Richtmenge einheit proLeistungs- Leistungs- pro Leistung IV-Beitrag Total einheit (Tarif) einheit
Personenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept (FK) Kompensationsgruppe A
Fachkonzept Sozialberatungen (inkl. Lebenspraktische Beratung, Peer to Peer) Sozialberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 125.00 CHF 45 5'138 CHF 232'504
Einzelspezifische Leistungen Sozialberatung Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen Std. CHF 113.00 CHF
Fachkonzept Bauberatung: Fachpersonenmit behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 128.00 CHF Fachkonzept Rechtsberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 146.00 CHF
Fachkonzept Vermittlung von Betreuungsdiensten Std. CHF 93.00 CHF
Fachkonzept Begleitetes Wohnen Std. CHF 113.00 CHF
Fachkonzept Medien- und Publikationen; Informations- /Dokumentationsstelle; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informtionsmaterialien und Medien) Std. CHF 122.00 CHF 70 1622 CHF 114'047 Fachkonzept Kurstyp Hilfe zur Selbsthilfe
Blockkurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 481.00 CHF 117 20 CHF 2'340
Gruppenspezifische Leistungen Tageskurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 414.00 CHF 124 681 CHF 84'121 Semester-/Jahreskurse (TeilnehmerStunden) Teiln.-Std. CHF 56.00 CHF
Fachkonzept Kurstyp Soziale Kontakte ermöglichen - Freizeit und Sport Blockkurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 481.00 CHF 197 675 CHF 133'120
Tageskurse (TeilnehmerTage) Teil-Tag CHF 414.00 CHF 84 20 CHF 1'680 Semester-/Jahreskurse (TeilnehmerStunden) Teil.-Std. CHF 56.00 CHF
Themenspezifische Grundlagenarbeit für Kurse (I) Std. CHF 122.00 CHF 80 243 CHF 19'373
Fachkonzept Treffpunkte für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Std. CHF 113.00 CHF 90 50 CHF 4'500 Minimales IV-Beitragdachfür KG A Personenspezifische Leistungen CHF 591'685
Nichtpersonenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter(LUFEB) Kompensationsgruppen B und C
Kompensationsgruppe B (max. 5% vom Gesamt IV-Beitrag) Fachkonzept Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Std. CHF 70 470 CHF 32'959 FEB CHF 122.00 B Kompensationsgruppe C Fachkonzept Themenspezifische Grundlagenarbeit allgemein / Projektarbeit Art. 74 IVG Std. CHF 71 1'699 CHF 119'867 Fachkonzept Förderung der Selbsthilfe Std. CHF 67 786 CHF 52'553 Maximales IV-Beitragsdach für KG B und C Nichtpersonenspezifische Leistungen CHF 205'378
Rundungsdifferenz CHF 12
Gesamt IV/AHV-Beitrag (max. Beitragsdach) pro Jahr CHF 797'075
davon max. AHV-Beitragsdach pro Jahr CHF
Kompensationen vgl. KSBOB
Mit dem BSV können nur Leistungen abgerechnet werden, fürdie ein vertraglich vereinbartes Fachkonzept vorliegt.
0764
Anhang E Bestätigung der Qualitativen Bedingungen
13 8760
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 3: Bestätigung der Qualitativen Bedingungen Vertragsnehmerin: BSV-Nr.: Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren)
ja nein' nicht zu- treffend
Strukturqualität 1. Organisation Gemeinnützige Organisation (gemeinnütziger Statuten, vorhanden und im Rahmen der Zweck in Statuten festgeschrieben), deren leitendes Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer Organ grundsätzlich ehrenamtlich arbeitet. Geschäftsreglement, Änderung beim BSV einzureichen. x Nachweis der Steuerbefreiung (Staats- und direkte Bundessteuern) 1.1 Zweckbestim- Zweckbestimmung und strategische Ziele sind Statuten, vorhanden und im Rahmen der mung / Ziele definiert. Klarer Bezug auf Zielgruppe mit strategische Vertragsverhandlung bzw. bei einer x Behinderungen umgesetzt. Zielsetzungen (z. B. Änderung beim BSV einzureichen. Leitbild) 1.2 Organisation Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten in Statuten, vorhanden und im Rahmen der und Leitung der Organisation sind festgehalten Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer X (strategische/operative Ebene). Trennung der Geschäftsreglement Änderung beim BSV einzureichen. strategischen und operativen Ebene ist garantiert. 1.2 a Internes Es existiert ein hinreichendes IKS (mind. 4-Augen- Dokumentation, am Sitz der Organisation vor- Kontrollsystem Prinzip,Unterschriftenregelung, Nachweis, dass IKS handen X (IKS) Kompetenzregelung). operativ eingesetzt wird
1 Falls eine Bedingung nicht erfüllt ist, ist dem BSV der Grund und Massnahmen zur Einhaltung der Bedingung anzugeben. Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 1/7
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Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich visieren)
ja nein' nicht zu- treffend 1.3 a In einem Für jede Funktion bestehen ein Anforderungsprofil Stellenbeschrieb am Sitz der Organisation vor- Anstellungsve und ein Stellenbeschrieb. Aufgaben müssen mit Pflichtenheft handen rhältnis, Blick auf die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bezahltes erbracht werden. X
Personal Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Alle Mitarbeitenden haben einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag am Sitz der Organisation vor- X Arbeitsvertrag handen Ansprüche betreffend Fort-/Weiterbildung und ist dokumentiert am Sitz der Organisation vor- x Supervision sind schriftlich festgehalten. handen 1.3 b Mandate Für Mandatsträger, welche Leistungen gemäss Auftrag/Mandat am Sitz der Organisation vor- Art. 74 IVG erbringen, gelten die qualitativen handen X Bedingungen sinngemäss. 1.4 Freiwilliges Es besteht eine schriftliche Regelung betreffend Reglement am Sitz der Organisation vor- Personal und Anspruch auf Begleitung und Schulung, handen X Peers (ohne Spesenvergütung und Versicherung während des Lohn) Einsatzes. Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Freiwillige und Peers haben einen Anspruch auf Musterbestätigung am Sitz der Organisation vor- schriftliche Bestätigung ihres Einsatzes und eine (z. B. handen X
allfällig damit verbundene Schulung. Sozialzeitausweis) 1.5 Unterorganisa- Die gegenseitigen Rechte und Pflichten von DO/VN Vertrag/Untervertrag am Sitz der VN vorhanden X tionen und UVN sowie das Schlichtungsverfahren sind geregelt.
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 2/7
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Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren)
ja nein' nicht zu- treffend
1.6 Rechnungs- Eine Kosten-/Leistungsrechnung für den Betrieb FiBu und KLR gemäss vorhanden; wesen Art. 74 IVG wird für jede Organisation erstellt. Richtlinien zum Jährliches Reporting Reporting BSV (Anhang zum KSBOB) Prozessqualität 2. Leistungen Die Leistungen werden in den einzelnen Fachkonzepte, vorhanden und im Rahmen der X Fachkonzepten definiert. Jährliches Vertragsverhandlung beim BSV Berichtswesen einzureichen. Jährliches Reporting 2.1 Beratung / Art der Beratung und Zielgruppen sind. gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Vermittlung / Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV X Begleitetes definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB) (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Wohnen
Qualifikation der Mitarbeitenden je nach Kategorie der Beratung: Beratung, Vermittlung und Begleitetes Wohnen: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit oder Curriculum Vitae; handen X gleichwertige Ausbildung oder mehrjährige Nachweis der Weiter- Praxiserfahrung in der sozialen Arbeit mit bildungen/Schulungen Weiterbildung. Ausgebildete Peers, durch qualifizierte Mitarbeitende betreute Peers, Praktikant/Innen usw. sind anerkannt, die Weiterbildung/Schulung des Personals wird durch die Organisation sichergestellt. Bauberatung: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Ausgebildete Baufachperson oder mehrjährige Curriculum Vitae handen X Praxiserfahrung im Bereich Bauen mit Weiterbildung. Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 3/7
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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)
ja nein' nicht ZU- treffend Rechtsberatung: Diplom am Sitz der Organisation vor- X Juristische Mitarbeitende handen 2.2. Medien und Erstellung und Verbreitung von Medien und Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Publikationen/ Publikationen mit Informationen, die sich an die /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich Entwicklung, Betroffenen und ihre Angehörigen richten. (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Herstellung und X Verbreitung von Informations- materialien/ Informations- und Dokumen- tationsstelle 2.3 Kurse Art, Anzahl und Zielgruppen der Kurse sind gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich X definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB). (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Qualifikation aller Kursleitenden inkl. Freiwillige, Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Peers ist garantiert. Curriculum Vitae; handen Ausbildung im Themenbereich des angebotenen Nachweis der Weiter- X Kurses oder pädagogische bildungen/Schulungen Ausbildung/Praxiserfahrung. Weiterbildung/Schulung wird durch die Organisation sichergestellt.
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 4/7
29 0642
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Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren)
ja nein' nicht zu- treffend 2.4 Treffpunkte für Treffpunkte, welche soziale Kontakte ermöglichen. Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Menschen mit /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Behinderungen (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. und deren Angehörige 2.5 Leistungen zur Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, DO/VN muss die vorhanden; Daten sind gemäss Unterstützung Themenspezifische Grundlagenarbeit, Förderung Zielerreichung jährlich KSBOB jährlich beim BSV X und Förderung der Selbsthilfe sind gemäss Leistungsübersicht und nachweisen. einzureichen. der Eingliede- Richtlinien zum Reporting definiert (vgl. Anhang 1 rung Behinder- KSBOB). ter (LUFEB) Berichtswesen Projekt
Projekt Art. 74 IVG werden unter LUFEB erfasst. Ergebnisqualität 3. Kund/-innen, Die im Betrieb Art. 74 IVG angebotenen Leistungen Statuten am Sitz der Organisation vor- Klient/-innen, sind im öffentlichen Interesse und richten sich in handen X Fachkonzepte Zielpublikum erster Linie an die Klientengruppe der jeweiligen Organisation (klientenspezifisch). Die Klienten- Publikationen gruppe ist in den Statuten der Organisation definiert. 3.1 Kundenzufrie- Methode und Häufigkeit (alle 3 - 5 Jahre) zur Dokumentation vorhanden und im Rahmen der denheit/Nutzen Bestimmung der Kundenzufriedenheit sind je nach Kundenzufriedenheits- Vertragsverhandlung beim BSV von Kategorie der Leistung schriftlich festgehalten und Berichtserstattung einzureichen. X Leistungen/Aktu die Methode wird periodisch umgesetzt. alität der
5/7 Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 6A
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Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) janein' nicht zu- treffend Leistungs- Die Klienten/Klientinnen werden über ihre Rechte Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor- palette und Pflichten informiert. ethische Grundsätze handen X Klientendossier, Informationen an Dritte werden nur mit dem Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor- schriftlichen Einverständnis der Klientin/des ethische Grundsätze handen Klienten weitergegeben. 3.2 Zielerreichung Überprüfungen der einzelnen Leistungen werden Dokumentation vorhanden und im Rahmen des X bei Leistungen periodisch durchgeführt. Arbeitsprogramm Reportings beim BSV einzureichen. (Selbsteinschätzung) 3.3 Kooperationen Die Organisation ist in regelmässigem Austausch Beschreibung in und Partner- mit Organisationen, die Leistungen für dieselbe Fachkonzept, organisationen Zielgruppe erbringen oder ein gleiches Zusammenarbeits- Leistungsangebot haben. Die Angebote werden für vereinbarungen, X die Zielgruppe aktiv und regelmässig koordiniert. Koordination, wenn gleiche UVN in mehreren VAF am Sitz der Organisation vor- handen Protokolle oder ähnliches der Koordinationssitzungen, in Analogie zum Fach- konzept
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 6/7 642
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Vertragsnehmerin:
Ort: Datum: Name und Funktion: Unterschrift: unterschriebenvon fabienne.hebe Digital Bern 27.11.2023 Fabienne Hebeisen-Dumas, Geschäftsleiterin fabienne.hebeisen@aha.ch isen@aha.ch Datum: 2023.11.27 10:21:35
H7UST
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 7/7 66G