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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Vertrag zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF)

(BSV-Nr. 4213)

zwischen der

Schweizerischen Eidgenossenschaft

vertreten durch das

Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern

nachfolgend bezeichnet mit BSV

und

PROCOM

Stiftung Kommunikationshilfen für Hörgeschädigte

Tannwaldstrasse 2, 4600 Olten

betreffend

Finanzhilfe zur Förderung der Invalidenhilfe gemäss Art. 74 IVG

für die Jahre 2024-2027

1. Grundlagen und Ziele des Vertrages

1.1. Grundlagen

- Art. 74 und 75 IVG (Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung, SR 831.20) - Art. 108- 110 IW (Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenversicherung, SR 831.201) - Art. 101bisAHVG (Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters-und Hinterlas- senenversicherung, SR 831.10) - Art. 222 - 225 AHW (Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters- und Hinterlas- senenversicherung, SR 831.101) - Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (SuG; SR 616.1) - Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe, gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2024 - 2027 (KSBOB) - Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) - Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG; SR 151.1)

Das KSBOB 2024-2027 und die dem Vertrag beigefügten Anhänge bilden integrierende Be­ standteile dieses Vertrages.

1.2. Ziel und Gegenstand

Gemäss Art. 112c Abs. 2 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 unterstützt der Bund gesamtschweizerische Bestrebungen zu Gunsten Behinderter und Betagter. Er gewährt hierzu gestützt auf Art. 74 IVG sprachregional oder national tätigen ge­ meinnützigen privaten Organisationen Finanzhilfen an die Kosten der Durchführung von den in Art. 108bis IW und Art. 222 AHW näher umschriebenen Aufgaben. Der vorliegende öffentlich- rechtliche Vertrag legt Art, Umfang, Qualität und Reporting der zu erbringenden Leistungen sowie dessen Beitragsdach fest. Damit soll die fachgerechte, bedarfsorientierte und kostenbewusste Durchführung der in nachstehender Ziffer 3 aufgeführten Leistungen durch die vertragsnehmende Dachorganisation (DOA/N) gewährleistet werden. Der Vertrag regelt die mit diesen Leistungen verbundenen Rechte und Pflichten zwischen dem BSV und der DOA/N. Wird ein Teil der vereinbarten Leistungen nicht durch die DOA/N selbst, sondern durch von ihr beauftragte Drittorganisationen erbracht, so haftet die DO/VN gegenüber dem BSV förderen Handlungen. Die DO/VN schliesst mit den Drittorganisationen (UVN) Unter­ verträge (UV) ab, die mit dem vorliegenden Vertrag und seinen Anhängen konform sind.

2. Die DO/VN

2.1 Kurzporträt (ausführliche Dokumentation siehe Anhang A)

Unter dem Namen PROCOM besteht eine Stiftung im Sinne von Art. 80ff ZGB. Die Stiftung bezweckt die Kommunikationsmöglichkeiten der Hörgeschädigten, und zwar sowohl unter sich wie auch zwischen Hörgeschädigten und Hörenden. Darunter fällt die Organisation von Telefonvermittlungsdiensten für Hörgeschädigte und von Dolmetschdiensten. Die Stiftung kann neue und bestehende Projekte, die zur Lösung von Kommunikationsproblemen Behinderter bei­ tragen, finanziell und organisatorisch unterstützen.

2.2 Leistungserbringer

Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt die DO/VN, dass sie die in Kap. 2 KSBOB festgelegten Kriterien zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erfüllt. Die in Ziffer 3 aufgeführten Leistungen werden durch die DO/VN selbst erbracht oder durch Dritt­ organisationen, mit denen die DO/VN Unterverträge abgeschlossen hat (Rz 2011-2014 KSBOB). Die DO/VN verpflichtet sich, Änderungen der Verhältnisse während der Vertragsperiode unver­ züglich dem BSV zur Kenntnis zu bringen. Zugänge von UVN müssen dem BSV zur Genehmi­ gung vorgelegt werden. Abgänge von UVN sind dem BSV zu begründen und Namensänderun­ gen mitzuteilen.

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3. Leistungen der DO/VN

3.1 Leistungsbereiche

Die Leistungskategorien werden in folgende Gruppen eingeteilt, vgl. Anhang D und Kap. 3 KSBOB. Einzelspezifische Leistungen - (soziale) Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Behinderten­ nachweis gemäss Kap. 6 Gruppenspezifische Leistungen - Medien und Publikationen; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informationsmate­ rialien und Medien; Informations- und Dokumentationsstelle Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter LUFEB (nicht perso­ nenspezifisch): - Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit - Themenspezifische Grundlagenarbeit / Projekte Art. 74 IVG

Die Leistungen werden für folgende Zielgruppe/n erbracht: - Für Menschen mit einer Hörbehinderung

3.2 Barrierefreiheit - E-Accessibility

Die Organisationen publizieren die Inhalte ihrer Leistungen auf ihrer Internetseite, in ihren digita­ len Medien oder ihren Printmedien. Dabei ist ein inhaltlicher und technisch barrierefreier Zugang sicher zu stellen, insbesondere auch für die Zielgruppe/n gemäss Fachkonzept (z. B. mittels ein­ facher und leichter Sprache, leicht lesbar usw.).

3.3 Qualitative Vorgaben

Die DO/VN garantiert, dass alle in Ziffer 3.1 aufgeführten und in den Fachkonzepten detailliert umschriebenen Leistungen in professioneller Qualität, zweckmässig, effektiv und wirtschaftlich für Behinderte im Sinne des KSBOB erbracht werden. Mit der Vertragsunterzeichnung bestätigt die DO/VN, dass sie die im Anhang E festgehaltenen qualitativen Bedingungen erfüllt und einhält.

3.4 Leistungskoordination

Die DO/VN verpflichtet sich, die Leistungen einerseits mit den UVN im eigenen Vertrag, anderer­ seits mit anderen DO/VN aufeinander abzustimmen und Synergien bestmöglich zu nutzen.

4. Leistungen der IV/AHV

4.1 IV/AHV-Beitrag an die Leistungen nach Ziffer 3

Pro Vertragsjahr können Leistungen bis zum maximalen IV/AHV-Beitrag pro Leistungskategorie mit dem BSV abgerechnet werden, vorbehalten bleiben Kompensationen gemäss Kap. 3.6 KSBOB. Am Ende der Vertragsperiode rechnet das BSV die effektiv erbrachten Leistungen mit den entsprechenden IV/AHV-Beiträgen pro Leistungskategorie mit der DO/VN ab, vgl. Anhang D des vorliegenden Vertrags.

Die bei Gesucheingang ermittelte Eigenleistungsfähigkeit gilt für die gesamte Dauer der Vertrags­ periode für DO/VN und UVN und wird für die Festlegung des IV/AHV-Beitrages herangezogen. Die Berechnung der Eigenleistungsfähigkeit erfolgt mittels Festlegung des Kapitalsubstrats und des DB 4. Falls die Summe des geschlüsselten Kapitalsubstrates nach Art. 74 IVG die Vollkosten des Betriebes Art. 74 IVG um das Eineinhalbfache übersteigt, wird der IV/AHV-Beitrag gemäss

Rz 1014 KSBOB gekürzt.

Der IV/AHV-Beitrag (Beitragsdach gern. Anhang D) für die Vertragsperiode 2024 - 2027 beträgt pro Jahr

CHF 2'100'980.--

davon max. CHF 0.- für Leistungen nach Art. 101bis AHVG.

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Der jährliche IV/AHV-Beitrag wird in zwei Akontozahlungen, jeweils im März und September durch die ZAS an die DO/VN überwiesen. Die Höhe der Akontozahlungen beträgt grundsätzlich

50 % des jährlichen IV/AHV-Beitrages.

Der IV/AHV-Beitrag für die nicht personenspezifischen Leistungen «Allgemeine Medien- und Öf­ fentlichkeitsarbeit» darf 5 % des Gesamtbeitrages (=100 %) nicht übersteigen (Rz 3010 KSBOB). Der IV/AHV-Beitrag darf nicht abgetreten werden.

4.2 Entschädigung Dachorganisation (DO-Entschädigung)

Die DO-Entschädigung gemäss KSBOB wird für die Konsolidierungsarbeiten der DO/VN für das Reporting und für die Umsetzung und Durchsetzung der Vorgaben des KSBOB bei den UVN aus­ gerichtet und jährlich ausbezahlt. Die DO-Entschädigung bleibt grundsätzlich für die gesamte Vertragsperiode 2024 - 2027 gleich und beläuft sich pro Jahr auf

CHF 0.-

5. Reporting

Spätestens bis 30.6. nach Abschluss eines Rechnungsjahres gemäss Rz 4019 KSBOB stellt die DO/VN dem BSV sämtliche Unterlagen vollständig via BSV-Erfassungsmappe zur Verfügung. Diese sind gemäss Rz 4012 und 4014 KSBOB insbesondere: - Organisationsdaten (VZÄ etc.) - Kosten-ZLeistungsrechnung (KLR) DO/VN und UVN - Klienten-ZLeistungsstatistik (KLS) DO/VN und UVN - Selbsteinschätzung der Leistung (Realisiertes Arbeitsprogramm) - Fortschreibungstabelle DO/VN und UVN - Vollständigkeitserklärung DO/VN - Liste wirtschaftliche Verbindungen

Von jeder Organisation müssen zusätzlich folgende Daten elektronisch zur Verfügung gestellt werden:

Jahres- und Geschäftsbericht Unterzeichneter Revisionsbericht (Testat, Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) oder Bericht der Kontrollstelle Vollständigkeitserklärung (diejenigen der UVN sind bei der DO/VN abgelegt)

Für die Mitfinanzierung von Projekten im Rahmen der themenspezifischen Grundlagenarbeit (LUFEB), welche Vollkosten von mehr als CHF 100‘000 auslösen, muss ein separates Projektge­ such zwingend vor Projektbeginn eingereicht werden. Das BSV entscheidet nach Möglichkeit in­ nert 60 Tagen über die Mitfinanzierung durch die IV. Die Projektgesuche können auf der Internet­ seite des BSV heruntergeladen werden.

6. Nachweis der Leistungserbringung

Für die in Ziffer 3.1 aufgeführten Leistungskategorien mit dem Hinweis «Behindertennachweis» muss die DO/VN dem BSV jederzeit bei Bedarf nachweisen, dass die mit dem BSV abgerechne­ ten Leistungen nur an berechtigte Leistungsbeziehende gemäss Kap. 1.3 KSBOB erbracht wur­ den (Rz1021 KSBOB).

Die DO/VN erbringt den Nachweis wie folgt:

Pro Leistungskategorie und Berichtsjahr wird eine Exceltabelle mit Namen, Vornamen, Geburts­ datum geführt. Alternativ kann im Dossier der behinderten Person eine Kopie der Verfügung über die IV- Massnahme oder Geldleistung abgelegt werden. Bei einer Früherfassung ist deren Meldung fest­ zuhalten und nachzuweisen. Das Verfahren wird im Einzelfall mit der DO/VN festgelegt.

Für Tageskurse und Treffpunkte ist kein Nachweis erforderlich.

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7. Auskunftspflicht

Die DO/VN und UVN erteilen dem BSV oder vom BSV bezeichneten Drittpersonen gemäss Rz 4005 KSBOB alle erforderlichen Auskünfte im Zusammenhang mit dem Vertrag und gewährt Ein­ sicht in die relevanten Akten und den Zutritt an Ort und Stelle.

8. Sanktionsmassnahmen und Vertragsauflösung

Ist für die DO/VN absehbar, dass sie die vertraglich festgelegten Ziele und Bedingungen nicht vertragsgemäss erfüllen kann, muss sie unverzüglich dem BSV schriftlich die Situation mit einem Vorgehensvorschlag unterbreiten (Rz 4008 KSBOB). Verletzt die DO/VN ihre Auskunftspflicht, kann das BSV die Ausrichtung von Finanzhilfen ablehnen oder die bereits ausgerichteten Bei­ träge gemäss Art. 40 SuG zurückfordern (Rz 4009 KSBOB).

Erwirkte die DO/VN die Finanzhilfe unter Verletzung von Rechtsvorschriften oder aufgrund eines unrichtigen oder unvollständigen Sachverhaltes, kann das BSV jederzeit vom Vertrag zurücktre­ ten. Mit dem Rücktritt fordert das BSV die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 30 f. SuG zurück. Werden die im Zusammenhang mit der Überprüfung der Einhaltung der Vertragsbestim­ mungen verlangten Daten und Informationen trotz gewährter Nachfrist nicht, unvollständig oder unkorrekt eingereicht oder bestehen anderweitig begründete Zweifel an der Vertragserfüllung, kann das BSV Akontozahlungen so lange zurückbehalten oder kürzen, bis die Daten und Infor­ mationen in hinreichender Qualität vorliegen und verarbeitet werden können bzw. für das BSV die Sicherheit besteht, dass ein vertragskonformer Zustand hergestellt worden ist (Rz 4018 KSBOB).

9. Dauer, Änderungen, Kündigung des Vertrages

9.1 Dauer

Dieser Vertrag tritt mit vollständiger Unterzeichnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Er wird für vier Jahre abgeschlossen und dauert bis zum 31. Dezember 2027.

9.2 Änderungen

Änderungen des Vertrages werden schriftlich festgehalten und von beiden Vertragsparteien un­ terzeichnet. Es besteht kein Anspruch auf eine Anpassung des Vertrages auf Grund einer Leis­ tungserweiterung (zusätzliche oder neue Leistung) oder auf Grund höherer Kosten einer Leis­ tung.

9.3 Kündigung

Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner per 30. Juni oder 31. Dezember unter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.

Wird der Vertrag nicht weitergeführt, ist ein Schlussabrechnungssaldo zu vergüten und ein allfäl­ lig vorhandener Saldo aus geäufneten Überdecküngsreserven sowie zulasten von Art. 74 IVG gebildeten Rückstellungen oder Fonds dem BSV zurückzuerstatten.

9.4 Governance

Die finanzielle Unterstützung privater Organisationen durch die Invalidenversicherung erfolgt im Hinblick auf ein gemeinsames Engagement zugunsten von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Artikel 74 IVG.

Die Beiträge an die Organisationen und die daraus resultierenden Leistungen setzen eine direkte Beziehung zwischen der IV bzw. dem BSV und den subventionierten Organisationen voraus. Diese Beziehung beruht auf den Grundsätzen der Good Governance und des gegenseitigen Ver­ trauens.

Gute Zusammenarbeit bedeutet, dass Informationen ausgetauscht, Erfahrungen geteilt und beo­ bachtete oder aufgetretene Probleme erörtert werden, um die Schwierigkeiten sowohl der Part­ nerorganisationen als auch der leistungsempfangenden Personen zu beheben.

10. Veröffentlichung des Vertrages

Das BSV veröffentlicht den vorliegenden Vertrag (inkl. sämtlicher Anhänge) in Anwendung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (Art. 9 Abs. 2, Öffentlichkeits­ gesetz, SR 152.3) auf der Webseite des BSV. Zwecks Koordination kann es den Kantonen

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ebenfalls Auszüge betreffend Leistungen oder Finanzen weiterleiten bzw. entsprechende Aus­ wertungen erstellen.

11. Schlussbestimmungen

Für die Gültigkeit des vorliegenden Vertrages bleiben Beschlüsse von Volk, Parlament und Bun­ desrat vorbehalten.

Vorliegender Vertrag ist in zwei Exemplaren ausgefertigt worden. Je ein unterzeichnetes Exemplar befindet sich beim BSV und bei der DOA/N.

12. Besondere Vereinbarungen

c Dolmetscheinsätze, welche unter Art. 15-18 sowie Art. 21 IVG resp. Art. 9 HVI anfallen, werden im Rahmen der Tarifvereinbarung zwischen dem BSV und der PROCOM vom 1.1.2005 (s. An­ hang) im Einzelfall abgegolten. Art. 18 IVG ist in der Tarifvereinbarung vom 1.1.2005 nicht explizit erwähnt, da dieser erst ab 2008 in Kraft trat. Die Tarifvereinbarung vom 1.1.2005 gilt indes für be­ rufliche Massnahmen und Hilfsmittel, ergo kann Art. 18 IVG darunter subsummiertwerden.

© Laut Information des EDI Eidg. Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung EBGB vom 24.10.2023 zur Motion 23.3680 Wasserfallen «Finanzierung der Kosten für das Dol­ metschen im Gesundheitswesen» liegt die Federführung dieser Motion beim BAG (Bereich KUVG). Im Sommer 2023 hat ein Austausch mit Tarifpartnern KVG stattgefunden. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist der Entscheid des Parlaments für die Übernahme der «Finanzierung der Kosten für das Dolmetschen im Gesundheitswesen» hängig. Sobald diese Dolmetschkosten durch die Tarifpartner KVG übernommen werden, sind diese vom den Leistungen Art. 74 IVG ab­ zugrenzen.

Bern, den Z l.M Ô//U, Für das Für Bundesamt für Sozialversicherungen PROCOM Stiftung Kommunikationshilfen für Hörgeschädigte

Florian Steinbacher, Vizedirektor Alexander Volmar, Präsident

Thomas Bhend7 Roman ProbsCGeschäftsführer Bereichsleiter Controlling,- Ressourcen und Subventionen

Anhang Anhang A (Grundlagen der DOA/N) Anhang B (Am VAF angeschlossene Organisationen) Anhang C (Fachkonzepte) Anhang D (Kompensationsgruppen und Mengengerüst) Anhang E (Unterzeichnete Qualitative Bedingungen)

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Anhang A Grundlagen der VN

13 Unterzeichnete Statuten der VN/DO

3 Zusammensetzung Vorstand/Stiftungsrat

Organigramm der Organisation □ ZusammenarbeitsvereinbarungZ-vertrag mit andern VN/UVN □ Unterzeichnete Statuten derjenigen UVN, die neu im VAF aufgenommen werden

Aktueller Auszug Eintrag Handelsregister □ ZEWO-Zertifikat (falls vorhanden)

□ Leitbild (falls vorhanden)

□ Strategiedokument (falls vorhanden)

□ weitere Dokumente hier auflisten

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u/u.« r-M \ i 1-fViL.iM l uc.o nvncruv AEHDERUNG Eidg. Stiftungsaufsicht gemäss Beschluss vom

1 4. DEZ. 2018 Helena Antonio

Leiterin Stiftunasurkunde der PROCOM. Stiftung KiWÎÎTÎÏTjnikati >nshilfen für Hörgeschädigte

Name Unter dem Namen PROCOM, Stiftui :hädigte, ist von der Genossenschaft Hörgeschädigten - Elektronik GHE ( tlicher Urkunde vom 15. Sept. 1988 eine Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. des

Sitz Die Stiftung hat ihren Sitz in Olten SO. Der Stiftungsrat ist unter Vorbehe It der Zustimmung der Aufsichtsbehörde ermächtigt, den Sitz der Stiftung an einen anderen Ort zu verlegen.

Zweck Die Stiftung bezweckt die Förderung der Kommunikationsmöglichkeiten der Hörgeschädigten, und zwar sowohl unter sich wie auch zwischen Hörgeschädigten und Hörenden.

Darunter fällt die Organisation von Telefon-Vermittlungsdiensten für Hôrç eschädigte und von Dolmetschdiensten.

Die Stiftung kann neue und bestehende Projekte, die zur Lösung von Koi nmunikationsproblemen Behinderter beitragen, finanziell und organisatorisch unterstützen.

Die Stiftung kann einzelne Personen beim Kaufeines Kommunikationsgerätes finanziell unterstützen. Der Stiftungsrat richtet diese Beiträge auf Grund eines Gesuches nach Masst abe der finanziellen Möglichkeiten des Gesuchstellers aus.

Die Stiftung kann Mitglied von Vereinigungen werden, die auf dem Gebie e der Kommunikationstechnologien tätig sind, um dort auf die Bedürfnisse der Hörgeschädigten hinzuweisen.

Die Stiftung kann zur Erreichung ihres Stiftungszwecks Aufträge an Dritte vergeben und Mitarbeiter einstellen.

Reglements Der Stiftungsrat kann über die Stiftungsorganisation und die Durchführunr des Stiftungszwecks, insbesondere über die Art und den Umfang von finanziellen Unterstützungen an Einzelpersonen, ein oder mehrere Reglemente erlassen. Solche Reglemente können jederzeit unter Wahrung des Stiftun jszwecks geändert oder aufgehoben werden. Erlass, Änderung oder Aufhebung von Reglementen bedürfen de ■ Vorlage an die Aufsichtsbehörde.

Vermögen Die GHE widmet der Stiftung bei der Gründung als Anfangsvermögen Fr. iO'OOO.-.

Äusser dieser Zuwendung wird das Stiftungsvermögen geäufnet durch: » Allfällige weitere freiwillige Zuwendungen der GHE » Anderweitige Zuwendungen Dritter » Erträgnisse des Stiftungsvermögens

Das Stiftungsvermögen ist nach anerkannten Grundsätzen zu verwalten.

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Organe Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und die Revisionsstelie.

Stiftunqsrat Der Stiftungsrat besteht aus 5 bis 7 Mitgliedern, die vom Stiftungsrat sei ost bestimmt werden.

Die Amtsdauer der Mitglieder des Stiftungsrates beträgt drei Jahre.

Der Stiftungsrat konstituiert sich selbst. Er vertritt die Stiftung nach auss rn und bestimmt diejenigen Personen, welche die rechtsverbindliche Unterschrift führen sowie die Art der Zeict nung.

Der Stiftungsrat legt jährlich auf den 31. Dezember, erstmals per 31. Dezember 1989, Rechnung ab. Sofern die Verhältnisse es erheischen, kann der Rechnungsabschluss mit Zustimm jng der Aufsichtsbehörde auf ein anderes Datum verlegt werden.

Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, sofern die Mehrheit der Mitglieder an vesend ist. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des \ ersitzenden doppelt. Die Beschlussfassung kann auch auf dem Zirkularwege erfolgen.

Revisionsstelle Die Revisionsstelle besteht aus einer juristischen Person oder zwei natüi ichen Personen, die weder dem Stiftungsrat noch der Verwaltung der GHE angehören dürfen. Sie wird vo n Stiftungsrat für ein Jahr gewählt.

Der Revisionsstelle obliegt die Überprüfung der Geschäftsführung, des R schnungswesens und der Vermögenslage.

Änderungen Der Stiftungsrat ist befugt, der zuständigen Änderungsbehörde gemäss A t. 85 und 86 des ZGB Gesuche um Änderung von Organisation und Zweck der Stiftung zu unterbreiten.

Liquidationsbestimmunqen Im Falle der Auflösung der Stiftung ist ein allfälliger Liquidationsüberschus s zu Gunsten der Hörgeschädigten zu verwenden, indem es auf eine steuerbefreite Institution mit gleicher oder i hnlicher Zwecksetzung mit Sitz in der Schweiz zu übertragen ist. Auf keinen Fall darf das Stiftungsvermögen od rr ein Teil desselben an die GHE oder deren Rechtsnachfolger zurückfliessen.

Die Liquidation wird durch den letzten Stiftungsrat besorgt, welcher so lange im Amt bleibt, bis sie beendet ist.

Die Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde bleibt in allen Fi tien vorbehalten.

Diese Stiftungsurkunde ersetzt die bisher geltende Stiftungsurkunde.

Olten, den 9. November 2018

/ Beat Kleeb Dina Degiorgi

kJ

Beurkundung

Der unterzeichnende öffentliche Notar des Kantons Solothurn, lie. iir. Severin Bellwald, mit Büro in Olten, beglaubigt hiermit, dass diese Stiftungsurkunde der PROCOM, Stiftung Kommunikationshilfen für Hörgeschädigte, mit Sitz Olten, an der heutigen Stiftungsratssitzur g im vorliegenden Wortlaut einstimmig genehmigt und in Kraft gesetzt worden sind.

Olten, den 9. November 2018

Der öffentliche Notar des mtons So othurn

lie iuZ/Severin f leltwald

pro com Mitglieder Stiftungsrat

Alexander Volmar Präsident Andreas Jänner Vize-Präsident Dina Degiorgi Mitglied Martin Plüss Mitglied Ariane Gerber Mitglied Pierrot Auger-Micou Mitglied

8.11.2023/ASC

hihi Handelsregisteramt des Kantons Solothurn Firmennummer Rechtsnatur Eintragung Löschung Übertrag von: 1 CHE-106.040.487 Stiftung 04.11.1988 auf:

Aktuelle Eintragungen

Ei Lö Name___________________________________________________ Ref Sitz

0 PROCOM, Stiftung Kommunikationshilfen für Hörgeschädigte 1 Olten

Ei Lö Aufsichtsbehörde Ei Lö Adresse________

0 Eidg. Departement des Innern, Bern 1 Tannwaldstrasse 2

4600 Olten

Ei Lö Zweck____________________________________________________________ Ei Lö weitere Adressen

0 Förderung der Kommunikationsmöglichkeiten der Hörgeschädigten, und zwar

sowohl unter sich wie auch zwischen Hörgeschädigten und Hörenden. Darunter fällt die Organisation von Telefon-Vermittlungsdiensten für Hörgeschädigte und von Dolmetschdiensten. Kann neue und bestehende Projekte, die zur Lösung von Kommunikationsproblemen Behinderter beitragen, finanziell und organisatorisch unterstützen und einzelne Personen beim Kaufeines Kommunikationsgerätes finanziell unterstützen. Der Stiftungsrat richtet diese Beiträge auf Grund eines Gesuches nach Massgabe der finanziellen Möglichkeiten des Gesuchstellers aus. Die Stiftung kann Mitglied von Vereinigungen werden, die auf dem Gebiete der Kommunikationstechnologien tätig sind, um dort auf die Bedürfnisse der Hörgeschädigten hinzuweisen. Die Stiftung kann zur Erreichung ihres Stiftungszwecks Aufträge an Dritte vergeben und Mitarbeiter einstellen.

Ei Lö Bemerkungen, Angaben betreffend Übernahme von Aktiven und Passiven Ref Urkundendatum 1 13.09.2017 5 14.12.2018

Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite / Id Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite / Id

0 (Sitzve legung) (Sitzverlegurg) 10 1261 17.03.2020 56 20.03.2020 1004857382

1 4140 17.10.2017 204 20.10.2017 3822427 11 2239 18.05.2020 98 22.05.2020 1004894627 2 2127 23.05.2018 100 28.05.2018 4251919 12 2026 26.04.2021 82 29.04.2021 1005163735 3 4224 16.10.2018 203 19.10.2018 1004480368 13 4864 15.10.2021 204 20.10.2021 1005316422 4 378 17.01.2019 14 22.01.2019 1004547675 14 695 08.02.2022 30 11.02.2022 1005403524 5 694 05.02.2019 27 08.02.2019 1004562110 15 3288 19.07.2022 141 22.07.2022 1005527078 6 2607 03.06.2019 108 06.06.2019 1004645865 16 2596 06.06.2023 110 09.06.2023 1005765073 7 2738 11.06.2019 113 14.06.2019 1004651286 17 2990 27.06.2023 125 30.06.2023 1005783031 8 5106 15.11.2019 225 20.11.2019 1004763811 18 4091 04.09.2023 173 07.09.2023 1005833018 9 30 03.01.2020 4 08.01.2020 1004798163

Ei Ae Lö Personalangaben_______________________________ Funktion Zeichnungsart

0 Willi & Partner AG (CHE-107.890.726), in Wetzikon (ZH) Revisionsstelle

3 Degiorgi, Dina, von Onsernone, in Bern Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 8 Jänner, Andreas, von Zürich, in Wädenswil Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 8 Plüss, Martin, von Vordemwald, in Baisthal Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 9 Volmar, Alexander, von Uetikon am See, in Niederrohrdorf Präsident des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 16 Auger-Micou, Pierre, von Meyrin, in Mathod Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 16 Gerber, Ariane, von Schangnau, in Frauenkappelen Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 17 Schindler, Alain, von Biel/Bienne, in Schmitten (FR) Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung 17 Probst, Roman, von Oberbuchsiten, in Zürich Geschäftsführer Kollektivunterschrift zu zweien 18 Weber, Irma, von Unterägeri, in Oftringen Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung

Baisthal, 08.11.2023 11:34 Fortsetzung auf der folgenden Seit^

hihi Handelsregisteramt des Kantons Solothurn CHE-106.040.487 PROCOM, Stiftung Kommunikationshilfen für Hörgeschädigte Olten 2

Baisthal, 08.11.2023 11:34 Diese Internet Information aus dem kantonalen Handelsregister hat mangels Originalbeglaubigung keinerlei Rechtswirkung und erfolgt ohne Gewähr.

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pro com Stiftungsrat Legende: ASC - Alain Schindler CC - Cornelia Candolfi CG - Christian Gremaud DM - Dominique Martins ED - Edina Duss Altlasten- Geschäftsleitung GP - Gilbert Parati Management IL - Ilona Lugowska Alain Schindler Vorsitz: R. Probst | Stv.: A. Schindler IWE - Irma Weber (Stv. RPR) LF - Lilian Fritz Mitglieder: A. Schindler, I. Weber, vakant MM - Melissa Mumenthaler NL - Nadia Liberto RPR - Roman Probst Qualitäts-/Prozess-MGT TS - Thomas Schmidt GL-Assistenz Organisationsentwicklung Stermcnik Celine Thomas Schmidt a.i. - ad interim (Stv. vakant) EXT - Externe Firma (Stv. ASC) Stv. - Stellvertretung

Innovation DE - Deutsche Schweiz IT, ERP, Tools EXT FR - Französische Schweiz Alain Schindler Roman Probst IT - Italienische Schweiz (Stv. TS) (Stv. TS)

Finanzen & HR Kommunikation / Dienstleistungen Fundraising / Irma Weber éxt. Stakeholder Alain Schindler (a.i.) (Stv. ASC) Roman Probst (Stv. vakant) (Stv. CG) AM DS Melissa Mumenthaler Auftrags- Q+F (Stv. NL) HR Schweiz Buchhaltung Stakeholder Kommunikation Management Corinne Leemann Irma Weber Irma Weber Roman Probst Christian Gremaud Nadia Liberto AM FS, TI (Stv. vakant) (Stv. ASC) (Stv. IL) (Stv. CG) (Stv. RPR / ED) (Stv. MM (d), PR (f, i)) Pedro Dias Rocha (Stv. NL)

Videocom Gebärdensprach­ Liliane Fritz (d) dolmetsch - Dienste HR Romandie Proof Reading de Controlling Fundraising Dominique Martins (f, i) Barbara Bucher Janine Criblez und Tessin Irma Weber Edina Duss (Stv. DM, LF) (Stv. GP) (Stv. vakant) Jessica Potterat (Stv. ASC) (Stv. RPR) (Stv. IWE) Proof Reading fr SRG-Koordination Online-Dolmetschen vakant Gabriela Hauswirth (d) Corinne Stutz Micaël Prekel (f) (Stv. vakant) (Stv. GP) Giorgia Farace (I) Proof Reading it Tina Olt Übersetzungen Textvermittlung (Stv. vakant) Thomas Lutz Alain Schindler (a.i.) (Stv. vakant) (Stv. CG)

Anhang B Am VAF angeschlossene Organisationen (VN und UVN)

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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI

L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Name DO/VN: 4213 Procom Stiftung Kommunikationshilfen für Hörgeschädigte AnhangB Am Vertrag für Finanzhilfen angeschlossene Untervertragsnehmerinnen (VN und UVN)

Hinweis: Diese Liste ist nur einmal zu Beginn der Vertragsperiode resp. mit dem Gesuch einzureichen.

Hauptzielgruppe der VN/UVN: Menschen mit Hörbehinderung

Eingabefrist: 31.5.2023 hat die 13-stellige ID- ord. IV- Eigenleistungs­ Kantons­ Sprach­ Nr. Organisation (vollständige Bezeichnung) Webseite und BSV-Nr. Beitrag 2022 fähigkeit eine zugehörig­ region => GLN (via (wenn neu, dann als "neu" bezeichnen) Info-Mailadresse in CHF Kürzung zur keit (Sitz) (D/F/l) REFDATA); falls Folge? vorhanden xy www.xxx.ch

9999 1 ja/nein BE D GLN

xy (neu) info@muster.ch

Procom Stiftung Kommunikationshilfen für

4213 2'100'980 nein SO D/F/l www.procom.ch 7601001975064

Hörgeschädigte

Dachorganisation-Entschädigung VP 2024 - 2027 Gemäss sep. Berechnung, welche an der Vertragsverhandlung 0 besprochen wurde, beläuft sich die DO-Entschädigung pro Jahr auf :

Visum VN: Datum:

Vertragsperiode 2024 - 27 datum Version 1.0

Anhang C Fachkonzepte der VN S Fachkonzept Beratung von behinderten Personen und deren Angehörige

K Fachkonzept Medien- und Publikationen, Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Infor­ mationsmaterialien und Medien, Informations- und Dokumentationsstelle S Fachkonzept LUFEB Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

Fachkonzept LUFEB Themenspezifische Grundlagenarbeit/Projekte Art. 74 IVG

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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4213

Vertragsnehmerin procom, Stiftung Kommunikationshilfen für Hörgeschädigte, Olten

Übersicht der Leistung (vg/. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

Kl Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Beratung von Menschen mit Behinderung/Angehörige

□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Wir unterstützen als Brückenbauerin mit unseren qualifizierten Fachkräften eine situationsgerechte, in der erforderlichen oder gewünschten Qualität zu praktizierende Kommunikation zwischen hörenden & gehörlosen, schwerhörigen, ertaubte sowie hörsehbehinderten Menschen. Seit 1988 setzen wir uns täglich dafür ein, dass hörgeschädigte Menschen in der Schweiz mit Kommunikationshilfen wie dem Textvermittlungsdienst, den Gebärdensprach-Dolmetscherännen oder der VideoCom unterstützt werden. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Dienstleistungen wird ein Konzept für Online- Dolmetschen entwickelt, um den Bedarf in Randregionen abzudecken oder bei kurzfristig ausgefallenen Vermittlungen als Alternative einzusetzen. Procom will Dienstleistungen n

Täglich vermittelt unsere Disposition mehr als 60 Einsätze von Dolmetscherinnen und Dolmetschern, wobei sich das Dolmetschen vor Ort nach wie an grösster Beliebtheit erfreut. Die Kommunikation live vor Ort zwischen Menschen mit Hörbehinderung und Hörenden zu ermöglichen oder Angebote von Drittorganisationen wie Dima, SwissTXT, BFSUG, Overseas Interpreting usw., ist von zentraler Bedeutung. Richtig verstanden und gehört zu werden ist in vielen Situationen entscheidend und verbindet hörende und nichthörende Menschen miteinander bzw. ermöglicht erst die Interaktion. Der Dienst von procom bietet gleichermassen den gehörlosen sowie den hörbeeinträchtigten Personen Hilfe zur Selbsthilfe.

Die Dolmetscherinnen sind von procom angestellt und werden pro geleistete Dolmetsch-Stunde und für die Reise- und Wartezeit gemäss GAV von procom entschädigt.

Ein nicht zu unterschätzender Punkt ist die Koordination all dieser Einsätze. Dazu gehören nicht nur die Vermittlung, sondern auch Absagen, die von Seiten Kunde oder Dolmetscherinnen entstehen können. Weiter gehören Ersatz- bzw. Folgeaufträge sowie das Berücksichtigen der Fachkenntnisse und der Ausbildung der entsprechenden Dolmetscherinnen zum Aufgabenspektrum der Disposition. Die procom beantwortet die Anfragen effizient und zweckmässig, so dass möglichst alle Kundinnen und Kunden bedient werden können.

Fachkonzept Art. 74 IVG ! VP 2024-27 ! Version 1.0 J

Procom steht für einen hohen Qualitätsanspruch. So werden unsere Dolmetscherinnen kontinuierlich weitergebildet. Diskretion steht an oberster Stelle, alle Dolmetscherinnen halten sich an den Dolmetscherinnen-Ehrenkodex.

Wir sind commited, uns weiterzuentwickeln, Prozesse zu verbessern, Abläufe reibungslos zu gestalten und effiziente Arbeit zu erbringen. Um dies zu erreichen, investieren wir in unsere Mitarbeitenden, in Weiterbildungen, in Technologien. Wir denken zukunftsorientiert und wollen mehr digitalisieren. Unser ERP abacus, das wir 2022 implementiert haben, leistet hier unterstützende Arbeit - Einsätze lassen sich schneller und einfacher vermitteln. Dies führt langfristig zu einem einfacheren Ablauf für Kunde aber auch für unsere Disposition. Es bleibt mehr Zeit für Fragen und die Feedbackzeit zu anderen Themen verkürzen sich. Die Produktivität steigert sich enorm und Ressourcen können für andere Bedürfnisse wie z.B. der Austausch direkt mit Kunden (Feedback-Kultur) oder der Aufstockung in der Textvermittlung (24-h Dienst) genutzt werden.

Eines unserer grossen, kommenden Projekte ist unsere Website, die wir komplett neu erarbeiten werden. Es ist uns gelungen, die Domain www.procom.ch zu erwerben, damit ist die procom leichter und effizienter auffindbar. Um den besonderen Ansprüchen der Datensicherheit zu entsprechen, wird die neue Website SSL-verschlüsselt. Dabei werden die Kundendaten DSGVO-konform abgelegt und gesichdert. Ziel unseres Webprojektes, das wir im Herbst 2023 starten wollen ist, dass die procom- Website die AA+ Zertifizierung erreicht, siehe https://access-for-all.ch/en/services/accessibility- certification/#levels). Dies, damit gehörlose, schwerhörige und auch taubblinde Menschen sich viel schneller zu helfen wissen und die gewünschten Services schnell finden und buchen können. Darin enthalten ist auch das Web-Cockpit für Transparenz für die jeweiligen User-Gruppen, mit jeweiligem Stand des Guthabens. Dies soll mittels User-Logins ersichtlich sein.

Auch in Bezug auf Transparenz wollen wir uns entwickeln. Auf Dashboards soll ersichtlich sein, in welcher Zeitspanne ein Bezüger/Bezügerin welche Dienstleistungen wie oft beansprucht hat, welches Kontingent er/sie zu Gute hat, und wie viel verbleibt. Dies soll mittels Login ersichtlich sein. Dies leistet einen grossen Beitrag zur Unabhängigkeit und spart viel Zeit mit Abklärungen ein. Das ist nicht zuletzt auch wichtig für die Bezahler.

Weiterer Punkt: Auf der Website sollen Use-Cases von erfolgreichen Szenarien gezeigt werden, z.B. wenn procom dank professioneller Kommunikations-Unterstützung geholfen hat, dass ein gehörloser Mensch eine neue Stelle antreten konnte.

Last but not least: Wir sind uns der Vorbildfunktion bewusst, und wollen vermehrt Betroffene, also gehörlose Menschen, bei procom einstellen.

Link zur Webseite der Organisation: https://www.procom-deaf.ch/

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):

Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea­ listisch und Terminiert).

Spezifisch Durch den einfachen und zeitlich uneingeschränkten Zugang zu Kommunikationshilfen nehmen Menschen mit einer Hörbehinderung jederzeit am gesellschaftlichen Leben teil. Für jede spezifische Lebenssituation wie Zugang zu Arbeit, Bildung, Kultur und Gesellschaft. Die procom gibt durch ihre Hilfe zur Selbsthilfe den gehörlosen Menschen ein Ohr bzw. eine Stimme. Sei es mit Dolmetschen vor Ort, per Video oder Textvermittlung. Dies ist eines der massgebenden Ziele von procom.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 2/8 J

Dank unserem neuen ERP, welches 2022 eingeführt wurde, kommt der/die Betroffene effizient zu seiner gewünschten, spezifischen Leistung.

Beraten wollen wir die Einzelkunden mit unserer neuen Website, die neu, frisch, benutzerfreundlich und anspruchsgruppengerecht sein wird. Zeitplan liegt vor (siehe Anhang Punkt 12). Mit Loginfunktion und Einblick in die bisher erbrachten Leistungen und Nutzung der Gelder. Mit einfacher Chatfunktion, mit welcher die Kommunikation mit unseren Kunden erleichtern und Anliegen noch schneller beantworten wollen. Die Website soll informieren und jederzeit ermöglichen, Anfragen, Bestellungen oder Infos - auch von unterwegs - zu erstellen und abzufragen. Der Schritt zur Digitalilsierung ist sehr wichtig. Dabei geht es nicht nur um vereinfachte Abläufe und dem besseren Einsetzen von Ressourcen. Auch muss berücksichtigt werden, dass die Kunden von morgen bereits die "digital natives" von heute sind.

Messbar - systematische Kundenbefragung jedes einzelnen Kunden in drei Sprachen Deutsch: https://solostudio.ch/procom/formular/ Français: https://solostudio.ch/procom/formulaire/ Italiano: https://solostudio.ch/procom/formula/

Das erste Ergebnis der Kundenumfrage liegt bereits vor. Siehe Anhang Punkt 13 - Analyse der Leistung - Audits - Befragung der Kunden per Video-Aufzeichnung - Qualitätsanalyse der Dienstleistung (Prozess und Inhalt) - statistische Auswertungen - Zertifizierung von AA+ https://access-for-all.ch/en/services/accessibility-certification/#levels

Aktionsorientierung - Aktionsplan für Website - Qualitätsprozesse über die ganze Organisation dokumentieren und sicherstellen - Angebot bedürfnisgerechter entwickeln (Qualitätsstufen erstellen) - einfache Qualität, hohe Qualität - Transparenz erhöhen mit Login auf Webseite - Disponibilität erhöhen durch leichter zugängliche und verfügbare digitale Dienstleistungen - Geschwindigkeit erhöhen, indem Bestellungen nicht jedesmal aufs neue eingegeben werden müssen.

Realistisch - Qualität der angeboteten Dienstleistung schneller ersichtlich - Erbringung der Dienstleistung termingerechter, weniger Absagen - Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit der eingesetzten Mittel

Terminiert (Anfang- und Ende der Leistung planen) - Termingerechte und zeitlich sinnvolle Erbringung der Dienstleistung gemäss Bedürfnis und Zweckmässigkeit der Nachfrage

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/8

- Webseite neu aufgebaut bis 2025 - Optimierte Bestellformular 2026 - Optimiertes Vermittlungstool mit verschiedenen Dashboards bis 2026

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits­ programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/8

Zielgruppe(n)

Altersgruppe Zielgruppe Behinderung □ Suchtbehinderung □ Kinder □ Körperbehinderung K Sprachbehinderung □ Jugendliche □ Krankheitsbehinderung □ Alle Zielgruppen □ Erwachsene □ Psychische Behinderung K Hörbehinderung □ Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An­ K Alle □ Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel­ che Behinderungen es sich handelt) □ Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Auch hörsehbehinderte Personen beanspruchen die Dienstleistung der procom.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: K Umfeldanalyse □ Andere: [X] Bisherige Leistungserbringung Kl Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

□ online/digital (z.B. via Zoom) □ Deutschschweiz □ Romandie □ Italienische Schweiz K national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen

Kl Deutsch Kl Französisch Kl Italienisch □ Rätoromanisch Kl Gebärdensprache Weitere Sprachen: Englisch (geplant)

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent­ lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Siehe Zertifizierung A++ im Anhang Punkt 12

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

andere Finanzierungsformen sind:

- Textvermittlung (Grundversorgung BAKOM)

- VideoCom (Grundversorgung BAKOM)

- Arbeitsplatzverfügungen (Art. 9 HVI) - Verfügungen der IV für Aus- und Weiterbildungen (berufliche MAssnahmen) - Vertragliche Vereinbarungen mit weiteren Kunden (z.B. SRF)

- direkte Rechnungsstellung an Auftraggeber (gern. BehiG & UnoBRK, etc.)

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein):

Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon­ taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu Die Dienstleistungen sowie der Zugang zu den Dienstleistungen der procom werden auf der Webseite angebote und eingehend erläutert. Weiter gibt es Informationsveranstaltunten, Merkblätter und Gastbeiträge

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?

Die Prozesse und Abläufe der Administration (Vermittlung, Mutationen, Absagen, etc.) der Vermittlungsanfragen werden laufend überprüft und optimiert. Die Dolmetscherinnen und Dolmetscher besuchen obligatorische Weiterbildungsveranstaltungen. Ständige Überprüfung der Übersetzungsqualität findet durch die Qualitätsverantwortliche der procom statt. Zudem werden seit Mai

2023 alle Kunden, die eine Dienstleistung erhalten haben, systematisch befragt:

Deutsch: https://solostudio.ch/procom/formular/ Français: https://solostudio.ch/procom/formulaire/ Italiano: https://solostudio.ch/procom/formula/

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen­ arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)

Kl ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu Koordination und Bedürfnisabklärungen erfolgen mit nationalen Verbänden im Behinderten und Gehörlosenwesen wie z.B. Inclusion Handicap, SGB-FFS, sonos, Beratungsstellen, etc. Zu diesen Stakeholdern werden wir den Kontaktfrequenz erhöhen, auch hier haben wir Ressourcen erhöht im Bewusstsein der Wichtigkeit dieses Themas.

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)

Kl Selbstbetroffenheit Kl Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Kl Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Kl Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi­ sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Kl Selbstbetroffene Kl Fachpersonen

Kurzinfo dazu Neue Dolmetscherinnen werden von der procom während einer Einführungsphase durch die Qualitätsverantwortliche der procom eng begleitet. Es finden gemäss Weiterbildungskonzept der procom Supervisionen und Intervisionen statt.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/8

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum­ Mitarbei­ 34084 34084 34084 34084 136336 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei­ 728 728 728 728 2912 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis­ Mitarbei­ 34812 34812 34812 34812 139248 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh­ Semester/Jahreskurse menden­ o stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei­ o arbeitung des Dienstleistungskon­ tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 2559344 2559344 2559344 2559344 10237376 Personalkosten CHF 189581 189581 189581 189581 758324 Sachkosten/Umlagen CHF 2748925 2748925 2748925 2748925 10995700 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 188652 188652 188652 188652 754608 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 1914678 1914678 1914678 1914678 7658712 Finanzhilfe BSV

CHF 2103330 2103330 2103330 2103330 8413320 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV [3 Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden □ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) H Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

□ Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Ü/H- ^-42. 7 Vertragsnehmerin

Ort/Datum

Bundesamt für / A ■■ Sozialversicherungen

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI +J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4213

Vertragsnehmerin procom, Stiftung Kommunikationshilfen für Hörgeschädigte, Olten

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Rrega compilare:

[X] Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Medien und Publikationen

□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Öffentlich zugängliche Medien und Publikationen:

Aktive Kommunikation im direkten Zusammenhang mit der Zielgruppe. Die Öffentlichkeitsarbeit von procom hat zum Ziel, über die Kommunikationsbedürfnisse in spezifischen Situationen von Menschen mit einer Hör- bzw. Hörsehbehinderung zu informieren und deren Akzeptanz und Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern. Die Procom will die Awareness für dieses Thema erhöhen, und schafft hierfür eine nähere Zusammenarbeit mit den Medien um Publikationen zu erreichen. Wie z.B. die vom 26. Mai 2023 im Oltner Tagblatt. Wir wollen eine Grundlage bieten, damit der hörbehinderte Mensch in einer konkreten Lebenssituation die procom-Dienstleistungen (Dolmetschdienst und Telefonvermittlung) leicht und effizient beziehen kann, um eine Kommunikation mit hörenden Menschen zu ermöglichen.

Insbesondere will procom die Anwendung des BehiG fördern und auf die Pflichten des Gemeinwesens hinweisen. Mit unseren Dienstleistungen wollen wir erreichen, dass Menschen mit einer Hörbehinderung im alltäglichen Leben möglichst vollständig integriert werden und selbständig und vor allem selbstbestimmt durchs Leben gehen können. Wir wollen effiziente Hilfe zur Selbsthilfe bieten.

Der Zugang zu unseren Dienstleistungen ist via Web aber auch über die myMMX App möglich. Die myMMX App wurde am 22. Mai 2023 auf die Version 4.0 aktualisiert, um die Stabilität und Modernisierung der App zu ermöglichen. Diese Tools sind bei einem grossen Teil der Hörbehinderten etabliert, sodass unsere Dienstleistungen von vielen Hörbehinderten genutzt werden. Unser Ziel ist es, die Customer Journey des gehörlosen Menschen weiter zu vereinfachen und kundenorientierter zu gestalten. Die Dienstleistungen sollen bedarfsgerechter bzw. "näher am Kunden" gestaltet werden. Damit sollen die Hörbehinderten in ihrem Alltag barrierefrei kommunizieren, und sich so optimal entwickeln können.

Dass unsere Webseite procom-deaf.ch ein grosses Spektrum abdeckt, liegt in der Natur der Sache. Im guten Willen wurden über die letzten Jahre Dienstleistungen für die "Gehörlosen-Welt" abgebildet. Deswegen sieht die Website aktuell etwas improvisiert aus und gleicht einem Flickenteppich, wo hier und dort immer mal etwas korrigiert wurde. Das Konzept dahinter fehlt, und soll in dieser

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

Vertragsperiode erarbeitet werden. Auf dem neuen Web-Auftritt soll sich der Kunde schnell wiederfinden und seine Anfrage und Bestellung schnell, einfach und effizient platzieren können.

Immerhin ist es so, dass die Website sehr umfangreich ist und sehr viele Informationen vorhanden sind. Des Weiteren können die gehörlosen Menschen via Website direkt in Kontakt treten zur Textvermittlung oder der VideoCom und dort die Dienstleistung beziehen. Aktuell erreicht der User von der Startseite mit nur einem Klick das Bestellformular, um eine oder einen Dolmetscherin zu bestellen. Viele Informationen über das Dolmetschen an sich, den Ehrenkodex aber auch über das Gehörlosenwesen werden auf unserer Webseite erklärt und allen Personen näher gebracht. Unsere Geschäftsberichte bis zurück ins Jahr 2011 sind darauf publiziert. Partnerlinks wie z.B. zu Sonos sind ebenfalls auffindbar.

Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informations-Materialien und -Medien für Sinnes- und Geistig-/Lernbehinderte: Wir sind bemüht, möglichst viele Informationen auch in Gebärdensprache abzubilden, da die schriftliche Ausführung für einige hörbehinderte Menschen schwierig zu verstehen sind. Ein Beispiel dafür ist das Ausfüllen des Bestellformulars für ein(n) Dolmetscherin. Videos sind hier zu finden: http://procom-deaf.ch/de/Dolmetschdienst.aspx.

Ebenfalls von zentraler Bedeutung sind Anleitungen wie z.B. die Installation der Kommunikations-App myMMX oder das Einstellen der Grundeinstellungen. Auch solche Informationen findet der User auf der Webseite übersetzt in die drei Landes-Gebärdensprachen.

- Diese Videos werden regelmässig aktualisiert. Der Workflow sieht so aus, dass in einem solchen Falle eine kurze Bedarfsabklärung stattfindet und daraus das Vorgehen abgeleitet wird. - Neu hinzu kommen die Übersetzungen für die Abstimmungen der Bundeskanzlei. Dafür wurde in Olten ein Aufnahmestudio eingerichtet, welches stets à jour gehalten wird. Diverse Programme, wie die ganze Adobe Cloud Palette, gehören zu der Einrichtung dazu. Das Schulen der Mitarbeiterinnen, wie Aufnahmen erstellt werden sollen und wie vor der Kamera agiert wird, ist Voraussetzung.

Unsere Dienstleistungen helfen gehörlosen und schwerhörigen Menschen im Alltag zu kommunizieren. Es ist uns ein grosses Anliegen, dass die Dienste für all diese Menschen und deren Angehörigen/Betreuern einfach zu bedienen sind und sie über unser Angebot Bescheid wissen und sich so jederzeit selbst helfen können und unabhängig im Alltag sind (Hilfe zur Selbsthilfe).

Das Erstellen von Anleitungs-Videos in Gebärdensprache ist komplex, erfordert viel Know-how und ist dementsprechend mit einem hohen Zeitaufwand verbunden. Zum einen in der Ausführung, aber auch in der Aus- und Weiterbildung. Die beteiligten Personen müssen regelmässig geschult werden und sich mit den neuesten Techniken vertraut machen. Professionelle Videos in den drei Landesgebärdensprachen sind für unsere Zielgruppe von immenser Bedeutung und sind eine Bereicherung im Alltag. Sie können sich Informationen beschaffen, z.B. wie eine App installiert wird, ohne direkt auf eine zusätzliche Person angewiesen zu sein.

Nebst dem Erstellen solcher Videoinhalte steht im Vordergrund, dass die Dokumente, Merkblätter und Informationen über die Finanzierung, etc. schnell auffindbar sind und effizient verwaltet werden. Hier ist ein kompletter Neuaufbau der Website unabdingbar - dieses Projekt startet im Herbst 2023 und ein Zeitplan liegt vor. Siehe Anhang Punkt 12. Ziel ist, dass wir 2026 von der Stiftung "Zugang für alle" die Accessibility-Zertifizierung AA+ erhalten, damit sich gehörlose und schwerhörige Menschen einfach auf der procom-Website zurechtfinden https://access-for-all.ch/leistungen/zertifizierung/#zertifikatsstufen

Ein weiteres, wichtiges Kommunikationsinstrument ist der Newsletter, der regelmässig an unsere Kundschaft und Partner verschickt wird. Gemäss unserem neuen Redaktionsplan (siehe Anhang Punkt 14), der am 1. Mai 2023 implementiert wurde, wird ein solcher alle drei Monate verschickt. Dann Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/9

informieren wir über Neuigkeiten und Aktualitäten, berichten über neue Abläufe und Trends, und geben Tipps, Tricks für Hilfestellungen im Alltag. Aktuell werden diese Mails noch über den Mailverteiler versandt. Es ist geplant, dass wir bis 2024 das Newsletter-Handling komplett modernisieren. Zum Beispiel Double Opt-In Verfahren bei Anmeldung, Adressverteiler-Stämme etc. via dem Provider Mailchimp. Thema-Setting, Bilder etc. sind das zweite Thema - diese werden alle in unserem neuen procom-Kommunikationskonzept erarbeitet.

Am Ende des Tages geht es um Dolmetschen und Textvermittlung. Hier werden wir den Hebel so ansetzen, dass wir die Abwicklung von Bestellungen von Dolmetscherinnen möglichst einfach halten und mit einem einfachen Bestellformular arbeiten. Wer schon Kunde von procom ist, kann sich über ein Login einwählen und hat dort stets die Übersicht über die noch verfügbaren finanziellen Mittel. Eine grosse Hilfe, jederzeit zu wissen, wie viel Geld noch zur Verfügung steht ohne Vorabklärungen treffen zu müssen oder allenfalls eine Absage zu erhalten. Ebenfalls macht dies im umgekehrten Fall die Vermittlung einfacher, da schneller reagiert werden kann, wenn schon bekannt ist, ob der Einsatz gedeckt ist.

Im digitalen Zeitalter ist der Zugriff auf solche Dienstleistungen zu jeder Zeit an jedem Ort unabdingbar. Mit der Textvermittlung sind wir schon 24h erreichbar, dieser Dienst soll jedoch weiter ausgebaut werden, um die Kundschaft noch schneller und in mehr Sprachen (Englisch) bedienen zu können.

Remote-Arbeiten betrifft auch die procom. So können massiv mehr Einsätze vermittelt werden, wenn unsere Dolmetscherinnen von zu Hause aus "Ferndolmetschen" können. Um beste Voraussetzungen und hervorragende Qualität zu liefern, bedingt dies einer Überarbeitung sämtlichen Equipments. Angefangen bei der Grundvoraussetzung, den der Update der myMMX App geschaffen hat, über eine professionelle Kamera, über genügend Licht bis hin zu einem optimalen Hintergrund, damit die Gebärdensprache und Mimiken der Dolmetscherinnen einwandfrei verstanden werden. Die technischen und organisatorischen Anforderungen an den Datenschutz benötigen gesamtheitliche Überlegungen und verursachen hohe Kosten. Dies planen wir ebenfalls ab 2023 in Angriff zu nehmen.

Link zur Webseite der Organisation: https://www.procom-deaf.ch/de/Default.aspx

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):

Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea­ listisch und Terminiert).

Spezifisch Die Selbständigkeit und Selbstbestimmung unserer Zielgruppe hat oberste Priorität. Weil wir mit unserem Dolmetschdienst & 24h-Textservice den hörbehinderten Menschen Hilfe zur Selbsthilfe bieten, ist er auch so wertvoll. Der Ausbau und die Weiterentwicklung dieser Leistungen ist zwingend nötig, weil die Welt digitaler und vernetzter wird. Soll unsere Anspruchsgruppe - die hörbehinderten Menschen - einigermassen Schritt halten mit den Entwicklungen, dass müssen wir uns und auch unsere Dienstleistungen laufend den Anforderungen des Marktes und den Bedürfnissen anpassen. Wir können nicht stehen bleiben und nur verwalten, sondern müssen uns zwingend den Herausforderungen der Digitalisierung, Modernisierung und insbesondere Organisations- Kommunikation stellen.

Messbar - Die Zielgruppe wird aktiv nach Inputs und Änderungsvorschlägen befragt. Zum Beispiel an der deaf- Messe von 13. Mai 2023, wo wir den Besucherinnen einen Flyer mit QR-Code zu einer Online- Kundenbefragung abgeben haben: Deutsch: https://solostudio.ch/procom/formular/

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/9

Français: https://solostudio.ch/procom/formulaire/ Italiano: https://solostudio.ch/procom/formula/ So erhalten wir Informationen aus erster Hand, welche Lücken wir schliessen sollen - und zwar von Seiten Besteller wie von Seiten Empfänger. Eine erste Bewertung dieser Befragung ist bereits eingegangen und liegt vor. Siehe Anhang Punkt 13.

- Diese Informationen werden wöchentlich ausgewertet - Massnahmen umgesetzt - Kontrolle und Prüfung der Massnahmen in Zusammenarbeit mit der Zielgruppe - Auch auf der Website können Kunden jederzeit Feedback geben. Dieses ist dann jedoch allgemeiner Natur - und wird nach dem gleichen Workflow bearbeitet

Aktionsorientiert - systematische Kundenbefragung in drei Sprachen, bei allen ausgelieferten Aufträgen, seit 10. Mai

2023. Siehe Anhang Punkt 13.

- Online-Kundenbefragung an der deaf-Messe - Ausbau der MMX-App (neuer Update auf 4.0-Version am 22. Mai 2023 erfolgreich durchgeführt) - Weiterentwicklung von Merkblättern (laufend) - Optimierung der Zusammenarbeit mit Beratungsstellen, IV-Stellen, RAV, etc. um Mitarbeiterinnen zu schulen und Infoblätter aufzulegen (dank Ressourcen im Stakeholder-Management)

Realistisch - Resultate und Feedback erhalten und verbessern (laufend, live an Messen wie online durch Website) - qualitativ hochwertige Informationen erstellen (Videos, Merkblätter, etc.) - Nutzen von Know-How der Mitarbeiterinnen von procom und der Community sowie den Beratungsstellen - Ferndolmetschen ausbauen - Website schrittweise entwickeln, sodass sie die Accessibility-Zertifizierung AA+ erhält https://access-for-all.ch/leistungen/zertifizierung/#zertifikatsstufen

Terminiert - Weiterentwicklung und Anbindung der Webseite an Chatfunktion und Vermittlungs-Tool bis Ende 2024 - stetige Schulung der Mitarbeiterinnen betreffend Videoaufnahmen (laufend) - Aufnahme-Equipment auf hohem Standard halten (laufend) - Überarbeitung sämtlicher Informationsunterlagen bis Ende 2024

- Einbindung von Vermittlungs-Tool mit einfacher Planung der Dolmetscheinsätze bis Ende 2025 - Einblick ind Kostenübersicht und übrige Gelder in Kundenkonto bis Ende 2025 - Ausbau der Infrastruktur im Ferndolmetschen laufend bis Ende 2027 - Website soll bis 2026 die Accessibility-Zertifizierung AA+ erhalten https://access-for- all.ch/leistungen/zertifizierung/#zertifikatsstufen

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden:_____________________ Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/9 A

Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits­ programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/9

Zielgruppe(n)

Altersgruppe Zielgruppe Behinderung □ Suchtbehinderung □ Kinder □ Körperbehinderung

0 Sprachbehinderung

□ Jugendliche □ Krankheitsbehinderung □ Erwachsene □ Alle Zielgruppen □ Psychische Behinderung Hörbehinderung □ Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An­ S Alle □ Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel­ che Behinderungen es sich handelt)

0 Sehbehinderung

Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Das Angebot der procom mi Bereich Medien und Publikationen nehmen auch hörsehbehinderte, sowie deren Angehörigen/Bezugspersonen in Anspruch.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: 0 Umfeldanalyse

0 Bisherige Leistungserbringung I—’ Andere-

0 Kundenumfrage/Kundeninput

Kurzinfo dazu Bedürfnisabklärungen der nationalen Verbänden im Behinderten und Gehörlosenwesen wiez.B. Inclusion Handicap, SGB-FFS, sonos, Beratungsstellen, etc.

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

□ online/digital (z.B. via Zoom)

0 Deutschschweiz 0 Romandie □ Italienische Schweiz

0 national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen

0 Deutsch 0 Französisch 0 Italienisch

0 Rätoromanisch 0 Gebärdensprache

Weitere Sprachen: Englisch (geplant)

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent­ lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein):

K Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon­ taktangaben auf Hauptseite usw.) K Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu Die Dienstleistungen sowie der Zugang zu den Dienstleistungen der procom werden auf der Webseite angeboten und eigehend erläutert. Zudem werden diese an diversen Informationsveranstaltungen oder in Merkblättern und Gastbeiträgen zugänglich gemacht. Die Teletext-Seiten 771-774 werden aktiv bewirtschaftet. Der Zugang zu diesen Informationen ist sowohl für gehörlose Personen als auch für hörende Angehörige oder sonstige Bezugspersonen zugänglich. Die neue Website soll die Accessibility-Zertifizierung AA+ erhalten https://access-for- all.ch/leistungen/zertifizierung/#zertifikatsstufen

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?

Die Prozesse und Bläufe der Herstellung der Informationsmittel aller Art werden laufend überprüft und optimiert. Die inhaltliche Aktualität und Richtigkeit (auch die Übersetzungsqualität der Videos in Gebärdensprache) der Informationsmittel werden laufend überprüft und aktualisiert. Auf Kundenreaktionen- und bedürfnisse werden Massnahmen diskutiert und falls sinnvoll effizient umgesetzt. Am 10. Mai 2023 wurde die systematische Kundenbefragung eingeführt. Deutsch: https://solostudio.ch/procom/formular/ Français: https://solostudio.ch/procom/formulaire/ Italiano: https://solostudio.ch/procom/formula/

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen­ arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)

Kja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)

S Selbstbetroffenheit Kl Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Kl Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Kl Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi­ sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen

Kurzinfo dazu

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum­ Mitarbei­ 2000 2000 2000 2000 8000 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei­ 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis­ Mitarbei­ 2000 2000 2000 2000 8000 tungsumfang tende

'Jur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh­ Semester/Jahreskurse menden­ 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei­ 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget-geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 105462 105462 105462 105462 421848 Personalkosten CHF 7812 7812 7812 7812 31248 Sachkosten/Umlagen CHF 113274 113274 113274 113274 453096 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 7774 7774 7774 7774 31096 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 162000 162000 162000 162000 648000 Finanzhilfe BSV

CHF 169774 169774 169774 169774 679096 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV I3 Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden □ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

□ Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum

Vertragsnehmerin

Ort/Datum 3^ !

Bundesamt für Sozialversicherungen

17

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertrags période 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4213

Vertragsnehmerin procom, Stiftung Kommunikationshilfen für Hörgeschädigte, Olten

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

[3 Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Allg. Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Zur allgemeinen Medien- & Öffentlichkeitsarbeit der procom gehört die Aufklärung und Sensibilisierung der Institutionen welche selten oder unregelmässig in Berührung mit der "Gehörlosen-Welt" kommen. Aufklärung, wie wir sie zum Beispiel mit dem Medienartikel im OltnerTagblatt vom 26. Mai 2023 (siehe Anhang 15) erreicht haben.

Die Auskunftserteilung erfolgt häufig im Zusammenhang mit der Finanzierung von Dol­ metscheinsätzen. Schulgemeinden, RAV-Stellen, Behörden, Polizei, Spitäler, Sozialämter etc. wissen oft nicht, dass Gehörlose bei einem Gespräch Anspruch auf einen Gebärdensprachdolmetscher haben. Die entsprechenden Stellen müssen die Kosten für den Dolmetscheinsatz tragen. Procom versucht, wo immer möglich, diesen Grundsatz durchzusetzen und damit auch die IV zu entlasten. Dazu folgende Fakten: - Bekanntmachung des Dienstleistungsangebots bei Menschen mit Hör- bzw. Hörsehbehinderung und deren Angehörigen/Betreuungspersonen, bei Institutionen und in der breiten Öffentlichkeit. Durch Fachartikel in den Medien und in der allgemeinen Presse. Vier Artikel pro Jahr sind das Ziel. - Tägliche mündliche und schriftliche Aufklärungsarbeit bezüglich Rechte und Pflichten des BehiG sowie der UNO Behindertenrechtskonvention bei öffentlichen Ämtern, Spitäler, Gerichten, RAV, etc. - Sensibilisierung an öffentlichen Ständen und Messen (Publikums-Messe MIO Olten, deaf-Messe....)

Der Zugang zu den Informationen ist sowohl für gehörlose Personen als auch für hörende Angehörige oder sonstige Bezugspersonen notwendig und von grosser Bedeutung.

Procom ist bestrebt die Aufklärung in diesem Gebiet möglichst offen darzulegen und immer wieder zu kommunizieren. Zur Grundlagenarbeit gehört deshalb u.a.: - Halten von Fachreferaten und Vorträgen (rund 4-6 Mal im Jahr) - wo immer unsere Zielgruppe sich befindet, aber auch in der breiten Öffentlichkeit. Es ist wichtig, auch nichtbetroffene Personen zu sensibilisieren, um so eine "ZUSAMMEN" zu schaffen zwischen gehörlosen, schwerhörigen und hörenden Personen.

Fachkonzept Art. 74 IVG ! VP 2024-27 / Version 1.0

- Fachreferate und Vorträge an Informationsveranstaltungen der Institutionen (z.B. Schulen von RAV-Mitarbeitenden, Fachleute der IV-Stellen, für Beratungsstellen, etc.). Mitarbeiterinnen im Gehörlosenwesen sollen Profis werden im Auskunft leisten.

Viele Informationen über das Dolmetschen an sich, den Ehrenkodex, aber auch über das Gehörlosenwesen, werden auf unserer Webseite erklärt und allen Personen näher gebracht. Die procom-Geschäftsberichte von 2011 bis heute sind online publiziert und damit transparent. Links zu Partnern wie z.B. zu Sonos sind ebenfalls auffindbar. News und Aktualitäten findet der User jederzeit auf unserer Website - und bleibt so stets à jour.

Neben den Informationen, die über die Webseite abgerufen werden können, erstellt procom auch Merk- und Informationsblätter. Diese liegen bei den Beratungsstellen und Infozentren auf und werden an Informationsveranstaltungen abgegeben. Dazu folgende Fakten, Stand heute: - Dolmetsch-Einsatzbestellungen > ca. SO'OOO Besuche der Homepage pro Jahr - Internet-Textvermittlungen > ca. 38'000 pro Jahr - VideoCom Vermittlungen > ca. 37'000 pro Jahr - Pro Jahr werden durchschnittlich ca. 1-2 Merkblätter in 3 Sprachen, mit einer Auflage von 2'000 Stück, produziert. - Zudem werden die Teletext-Seiten 771 - 774 für gehörlose Menschen bewirtschaftet. Ziel ist es insbesondere, Veranstaltungen im kulturellen und sozialen Bereich wie z.B. Vereinsversammlungen, Gottesdienste, etc. bekannt zu machen.

Informationsbroschüren und Merkblätter helfen zudem, mehr Verständnis für das ganze Gehörlosenwesen zu erlangen und auch Klarheit zu schaffen, wenn es um die Finanzierung geht. Diese Unterlagen werden aktiv bei Beratungsstellen aufgelegt und bei Anlässen abgegeben.

Um von allen gesehen und gehört zu werden, sind die Social Media-Kanäle ein grosses Thema: LinkedIn, Instagram, Twitter, Facebook. Über bestimmte Hashtags, die wir in einem Glossar definieren, werden wir in Google gefunden. Können Botschaften platzieren. Diese Art von Kommunikation wurde bisher total vernachlässigt. Dies aus dem Grund, weil das Know-how intern nicht vorhanden war und grosse Angst vor den Risiken vorhanden waren. Risiken, die es durchaus gibt, z.B. negative Kommentare, Shitstorm etc. Aber ein negativer Medienbeitrag kann auch passieren, wenn man NICHT auf Social Media präsent ist. Wenn die Stiftung antizipiert und kommunikativ stark unterwegs ist, kann dies nur von Vorteil sein. Bei einem guten Thema-Setting, einer treffenden Corporate Story und einer erfahrenen Moderation bieten diese Kanäle insbesondere für unsere Community grossartige Chancen. Schade, hat man diese nicht genutzt bisher - das bedeutet insbesondere für 2024 und 2025 einen grossen Nachholaufwand wegen der Aufbauarbeit.

Es geht darum, Gutes zu tun und darüber zu reden. Und je klarer, fokussierter und regelmässiger wir hier aktiv sind, desto mehr Beachtung und Feedback erhalten wir. Desto mehr Hilfe zur Selbsthilfe für hörbehinderte Menschen schaffen wir in der Wirkung. Deswegen wollen wir 2024 Kanäle wie Instagram, TikTok, Twitter, LinkedIn aktiv nutzen - für jeden Kanal benötigen wir eine Strategie. Und diese erarbeiten wir in unserem Kommunikationskonzept. Auf LinkedIn zum Beispiel wollen wir zukünftig potenzielle Gebärdensprach Dolmetscherinnen ansprechen und gewinnen - indem wir ihnen die Vielseitigkeit des Berufes und der Wichtigkeit in der Gesellschaft näher bringen. Oder um Mitarbeiter für unsere Büros zu gewinnen. Wir wollen digital versierte Mitarbeiterinnen, also müssen wir auch digital präsent sein.

Neue Website Eine neue Website ist einer der zentralen Aufgaben. Wir wollen die neue Website komplett anders aufbauen und an den Bedürfnissen unserer Zielgruppe orientieren. Das digitale Erlebnis und die Customer Journey komplett neu aufziehen. Und last but not least die Website auch barrierefrei gestalten. Ziehst, dass wir die AA+ Accessibility-Zertifizierung für die Website 2026 erhalten. Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/8

Online ist das eine, offline wollen wir ganz bestimmt nicht vernachlässigen. Besonders nach Corona ist hier ein grosser Nachholbedarf sich zu treffen, sich auszutauschen, sich inspirieren zu lassen. Deswegen soll die Präsenz an öffentlichen, regionalen und thematischen Anlässen (z.B. deaf-Messe in Basel, Publikumsmesse MIO Olten etc.) genutzt werden, um die Marke Procom bekannter zu machen und den Mehrwert für die hörbehinderten Menschen aufzuzeigen. Die deaf-Messe Mai 2023 in Basel nutzten wir u.a. um VideoCom gezielt zu vermarkten, und unsere Kundschaft abzuholen. Wir wollen ihre Bedürfnisse in Erfahrung bringen. Um die Meinung der Besucher zu unseren Dolmetscherinnen zu erfahren, haben wir einen Online-Fragebogen lanciert, den die Kunden mittels QR-Code ganz einfach und intuitiv ausfüllen können. Dieser Fragebogen richtet sich sowohl an Leistungserbringer, wie auch an Besteller. Deutsch: https://solostudio.ch/procom/formular/ Français: https://solostudio.ch/procom/formulaire/ Italiano: https://solostudio.ch/procom/formula/

Zusätzlich wurde ein Flyer mit Key-Facts zu Procom kreiert und VideoCom Karten erstellt. Mit diesen Promotions-Unterlagen promoteten wir VideoCom, und mobilisierten Kundinnen und Kunden Testanrufe am Stand auszuprobieren. Unsere Mitarbeiter haben wir geschult, wie am Messestand die gehörlosen Menschen in Gebärdensprache begrüsst werden. Die Erfahrung war top. Zudem nutzen wir in der Retrospektive der Messen die Medienarbeit bewusst - wie https://www.procom- deaf.ch/de/Default.aspx?navld=l&n=307. Wir zeigen Fotos auf der Website zeigen, vermitteln Eindrücke etc.

Factsheets, Flyer, Informationsvideos: Die Produktion von Flyer, Informationsvideos in Gebärdensprache und Merkblätter helfen gehörlosen und schwerhörigen Menschen sich im Alltag selbst zu helfen. Wo immer möglich, sollen diese Informationen an die Zielgruppe gelangen: - Auflegen von Flyern und Broschüren in Beratungsstellen, RAV, Gemeinden, etc. - übersichtliche Ablage auf der Webseite - Einspielen von Videos in der Warteschleife der Videocom - Sensibilisierung an öffentlichen Anlässen

Link zur Webseite der Organisation: https://www.procom-deaf.ch/de/Default.aspx

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):

Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea­ listisch und Terminiert).

,î Die Aufklärungsarbeit bezüglich Rechte&Pflchten des BehiG sowie der Uno Behindertenkonvention inhaltlich und insbesondere der unterschiedlichen Finanzierungsformen hat grosse Priorität.

In Zusammenarbeit mit Verbänden und Institutionen können Synergien genutzt werden und eine effiziente Informationsverbreitung geschaffen werden.

Spezifisch: Effiziente Informationsbeschaffung für jede einzelne gehörlose Person und deren Angehörigen/Bezugspersonen mit Hilfe der Zusammenarbeit von Verbänden/Institutionen. Die gehörlosen und schwerhörigen Menschen sollen für sie relevante Informationen sofort und nachvollziehbar auf Google finden und auf unsere Website gelangen, wo sie effizient und kundenorientert Unterstützung erhalten.

Messbar:

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/8

Bedürfnisse werden direkt beim Kunden, Partnern und Institutionen abgefragt. Eine Qualitätsanalyse der Dienstleistungen wird erstellt und ausgewertet. Accessibility-Zertifizierung für procom-Website AA+ per 2026 erreicht Resultate aus der Online-Befragung der Kunden sind messbar, und werden laufend überprüft, damit wir uns optimieren können

Aktionsorientiert: Bereitstellung der Informationsmittel in allen Sprachen (D, F, I, DSGS, LSF, LIS) in divesen Instrumenten (online wie offline) Bereitstellung und laufende Optimierung des Online-Fragebogens für die Kundenbefragung Deutsch: https://solostudio.ch/procom/formular/ Français: https://solostudio.ch/procom/formulaire/ Italiano: https://solostudio.ch/procom/formula/ Die ersten Resultate der Befragung liegen bereits vor (siehe Anhang Punkt 13)

Realistisch: Aufbereitung der Informationsmittel in allen Sprachen und deren Verbreitung über diverse Kommunikationskanäle. Breite Streuung und gute Erreichbarkeit der Zielgruppe.

Terminiert: Laufender Ausbau von Videos, Merkblättern und Informationsbroschüren. Zusätzliche Überarbeitung der Webseite und der Apps. Laufender Prozess mit Teilschritten im Zeitrahmen zwischen 2024-2027.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits­ programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/8

Zielgruppe(n)

Altersgruppe Zielgruppe Behinderung □ Suchtbehinderung □ Kinder □ Körperbehinderung Sprachbehinderung □ Jugendliche □ Krankheitsbehinderung □ Alle Zielgruppen □ Erwachsene □ Psychische Behinderung Kl Hörbehinderung □ Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An­ K Alle □ Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel­ che Behinderungen es sich handelt) □ Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Das Angebot der procom im Bereich der themenspezifischen Grundlagenarbeit sind auch zu Gunsten von hörsehbehinderten Personen.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Kl Umfeldanalyse Kl Bisherige Leistungserbringung I—' Andere-

K Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

IHI online/digital (z.B. via Zoom) □ Deutschschweiz □ Romandie— □ Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen

Kl Deutsch K Französisch Kl Italienisch □ Rätoromanisch K Gebärdensprache Weitere Sprachen: Englisch (geplant)

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent­ lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu im Anhang liegt ein Zeitplan vor, wie die procom-Website neu aufgebaut werden soll (siehe Anhang Punkt 12). Kernstück dabei ist die Accessibility-Zertifizierung AA+, welche wir erreichen wollen https://access-for-all.ch/leistungen/zertifizierung/#zertifikatsstufen von «Zugang für alle», der unabhängigen Zertifizierungsstelle für barrierefreie Websites und mobile Apps. Eine Zertifizierung stellt sicher, dass eine Website oder eine App barrierefrei zugänglich ist und die geforderten Standards einhält.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/8

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein):

[X] Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon­ taktangaben auf Hauptseite usw.) [Xl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu Der Zugang zu den Dienstleistungen werden auf der Webseite der procom eingehend erläutert (teilweise auch in Gebärdensprache und mit Erklärvideos). Weiter werden die Dienstleistungen an Informationsveranstaltungen oder in Merkblättern und Gastbeiträgen aufgelegt/abgebildet.

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)?

Die Prozesse und Abläufe bei der Herstellung der Informationsmittel aller Art werden laufend überprüft und optimiert. Die inhaltliche Aktualität und Richtigkeit (auch der Übersetzungsqualität der Videos in Gebärdensprache) der Informationsmittel werden laufen überprüft und angepasst. Auf Kundenreaktionen und -bedürfnisse werden Massnahmen diskutiert und falls sinnvoll, effizient umgesetzt. Druch den ständigen Austausch m it Partnerorganisationen werden die angebotetenn Leistungen in Aufbereitung umd Vertrieb ständig überprüft.___________________________ _______ ___ Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen­ arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)

E] ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu Regelmässige Sitzungen, Austausch und Roundtables mit SGB-FSS, sonos, SZB etc. sollen dafür sorgen, dass wir die Entwicklungen und Trends des Gehörlosenwesens untereinander spiegeln, Kundenbedürfnisse schneller spüren und antizipieren, und unsere Synergien nutzen. Alles Faktoren, die der gehörlose Mensch wahrnehmen wird durch eine gezieltere, effizientere Dienstleistung und Betreuung, die er/sie beziehen kann und die nachhaltig wirkt.

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)

S Selbstbetroffenheit Kl Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Kl Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Kl Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi­ sation) Kl Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: S Selbstbetroffene [X] Fachpersonen

Kurzinfo dazu

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/8

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum­ Mitarbei­ 150 150 150 150 600 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei­ 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis­ Mitarbei­ 150 150 150 150 600 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- o Tage In Teilneh­ Semester/Jahreskurse menden­ 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei­ 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 17597 17597 17597 17597 70388 Personalkosten CHF 1303 1303 1303 1303 5212 Sachkosten/Umlagen CHF 18900 18900 18900 18900 75600 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 1297 1297 1297 1297 5188 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 12150 12150 12150 12150 48600 Finanzhilfe BSV

CHF 13447 13447 13447 13447 53788 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV [X] Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden □ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Kl 0rganisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 7/8

□ Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum

Vertragsnehmerin

Ort/Datum ij €»•—- i

Bundesamt für Sozialversicherungen

17 !

1

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 8/8

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4213

Vertragsnehmerin procom, Stiftung Kommunikationshilfen für Hörgeschädigte, Olten

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Medien und Publikationen

Kl Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Themenspezifische Grundlagenarbeit

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Themenspezifische Grundlagenarbeit: Die procom ist auf der ständigen Liste der Vernehmlassungsempfänger bei Vernehmlassungen des Bakom (Bundesamt für Kommunikation). In diesem Bereich der Telekommunikation erstellt procom eigene Vernehmlassungsentwürfe, die dann allenfalls mit dem SGB-FSS, sonos und Pro Audito Schweiz abgesprochen werden. In diesem Zusammenhang werden auch Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

Zudem ist die procom jetzt auch in der Politik vertreten. Es ist uns gelungen, neu Nationalrat Nik Gugger als politischen Ambassador zu gewinnen. Er wird die Anliegen der gehörlosen Menschen jetzt auch verstärkt im Parlament vertreten bzw. hat die procom die Möglichkeit, ihn als Sprachrohr zu nutzen.

procom ist Mitglied in verschiedenen Verbänden der Gehörlosen und Hörbehinderten: SGB-FSS, sonos, LKH (Lautsprachlich Kommunizierende Hörgeschädigte) sowie von ProFonds. Das Ziel dieser Mitgliedschaften ist die Nähe zu unseren Kunden, eine transparente Informationsverbreitung und die Zusammenarbeit mit den Verbänden zu schaffen bzw. verbessern.

Mit den beiden wichtigsten Verbänden SGB-FSS und sonos haben wir einen sehr engen Austausch - sie spiegeln uns regelmässig die Sicht der Kunden in Bezug auf unsere Dienstleistungen.

Procom ist auch in der Begleitgruppe Dolmetscherausbildung der Hochschule für Heilpädagogik HfH vertreten.

Zudem hat die Procom in Zusammenarbeit mit SGB-FFS seit 2020 eine Partnerschaft mit der UNIGE. Im August/September 2023 werden an der UNIGE sechs Bachelor-Absolventinnen den Lehrgang Gebärdensprache Französisch abschliessen, der drei Jahre gedauert hat. Dies war möglich aufgrund einer Mitinvestition von procom über drei Jahre von Total CHF88'875. Geld, das die Procom gezahlt hat. Auch, weil wir einen Engpass bei Gebärdensprachdolmetschern in der lateinischen Schweiz haben und für Nachwuchs sorgen müssen.

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

Gleichzeitig startet 2024 der Bachelor-Studiengang in Gebärdensprache Italienisch, der ebenfalls drei Jahre dauern soll und 2026 abschliesst, und wofür die UNIGE weitere CHF95'625 wünscht.

Publikationen dazu: •Tribune de Genève: https://www.tdg.ch/la-langue-des-signes-sera-enseignee-a-lunige-212739734382 • Magazine de l'ONU: https://revue-presse.unige.ch/files/articles/2021-05-18/242527883.pdf • Reportage Fernsehen: https://www.rts.ch/play/tv/19h30/video/lemission-signes-celebre-40-ans- dinclusion-des-personnes-sourdes-et-malentendantes-grace-a-la-langue-des- signes?urn=urn:rts:video:13529818.

Link zur Webseite der Organisation: https://www.procom-deaf.ch/de/Default.aspx

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):

Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea­ listisch und Terminiert).

- Als Vernehmlassungsempfänger die Interessen und Bedürfnisse gegenüber den einladenden Bundesstellen wahrnehmen und vertreten. - Den Zugang von Behinderten zur Telekommunikation gemäss internationalen Standards gewährleisten. - Förderung der Ausbildung von Gebärdensprachdolmetscheninnen Französisch und Italienisch in Zusammenarbeit mit der anerkannten Fachhochschule UNIGE. Da wir zu wenig Gebärdensprachdolmetscher:innen haben, sind wir verpflichtet für Nachschub zu sorgen - Durch Mitgliedschaften und die Zusammenarbeit mit Verbänden und Institutionen eine transparente, und effiziente Informationsverbreitung schaffen sowie Synergien nutzen.

Spezifisch - Teilhabe an der technischen Entwicklung und die Möglichkeit schaffen, neue Technologien umzusetzen und anzuweden. Z.B. Innovationen fördern wie Online-Dolmetschen - Interessensvertretung unserer Kunden beim Ziel einer selbstbestimmten und selbstverantwortlichen Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. - Anerkannte Ausbildung zu schaffen für Menschen in der Schweiz, welche einen Bachelor in Gebärdensprachdolmetschen absolvieren möchten. - Effiziente Informationsbeschaffung für jede einzelne gehörlose Person durch effiziente Zusammenarbeit mit andern Verbänden/Institutionen.

Messbar - Bedürfnisabklärungen bei Kunden, Partnern und Institutionen im Bereich der Gehörlosenhilfe und - Selbsthilfe, Qualitätsanalyse der Dienstleistung (Prozess und Inhalt), statistische Auswertungen. - Anzahl Absolventen Bachelor Gebärdensprachdolmetschen & Anzahl Tage, welche diese für gehörlose Menschen tätig sind. - Umsatz durch Online-Dolmetschen

Aktionsorientiert - Engagement und Interessenvertretung gegenüber Bund, internationalen Organisationen, Verbänden, andere Institutionen, etc. - Bereitsstellung der Informationmittel in D/F/l, sowie in der jeweiligen Gebärdensprache DSGS/LSF

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

- Ausbildungsmöglichkeiten in der Schweiz schaffen, Vereinbarungen treffen, Austauschen, Kommunizieren

Realistisch - Gute und zweckmässige Erreichbarkeit der Kunden und der Informationsquellen unter Berücksichtiung der Wirtschaftlichkeit der eingesetzten Ressourcen. - Verständliche inhaltliche und sprachliche Aufbereitung der Informations- und Kommunikationsmittel.

Terminiert - Termingerechte und zeitlich sinnvolle Kommunikation der angeboteten Dienstleistungen

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits­ programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 3/7 2

Zielgruppe(n)

Altersgruppe Zielgruppe Behinderung | □ Suchtbehinderung Kl Kinder □ Körperbehinderung j □ Sprachbehinderung Kl Jugendliche □ Krankheitsbehinderung □ Alle Zielgruppen Kl Erwachsene □ Psychische Behinderung ' Kl Hörbehinderung | Kl Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An­ Kl Alle □ Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel­ □ Sehbehinderung che Behinderungen es sich handelt)

Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) blinde, sehbehinderte und taubblinde Menschen.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Kl Umfeldanalyse Kl Bisherige Leistungserbringung Andere.

Kl Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Bedürfnisabklärungen der nationalen Verbänden im Behinderten- und Gehörlosenwesen wiez.B. Inclusion Handicap, SGB-FFS, sonos, Beratungsstellen etc.

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

□ online/digital (z.B. via Zoom) □ Deutschschweiz □ Romandie O Italienische Schweiz Kl national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen

Kl Deutsch Kl Französisch Kl Italienisch KJ Rätoromanisch K Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent­ lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Anbei ein grober Terminplan für die neue Website, deren Angebot barrierefrei sein wird - angelehnt an das Best-in-Class Beispiel: SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein):

K Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon­ taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu 1. Neu sind die aktuellen Kommunikationskanäle abgebildet im Redaktionsplan (siehe Anhang) 2. Neu werden mehr Informationen besser und zielgruppengerechter zugänglich gemacht auf der Website. 3. Neu werden wir mit treffendem Thema-Setting versuchen, die Awareness für die Anliegen der gehörlosen Menschen in der Medienlandschaft zu erhöhen, um den Zugang zu Bildung, Arbeit, Kultur, Politik und Gesellschaft zu verbessern (durch Publikationen, redaktionelle Beiträge, Partnerschaften für gegenseitige Unterstützung in Kommunikation z.B. durch Newsletter-Präsenz 4. Wir werden die Präsenz in ausgewählten Social Media Kanälen erhöhen, im Bewusstsein, dass dies eine grosse kommunikative Aufgabe und Verantwortung ist - der wir uns aber nicht länger entziehen wollen

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?

Systematische Befragung unserer Kundschaft: Deutsch: https://solostudio.ch/procom/formular/ Français: https://solostudio.ch/procom/formulaire/ Italiano: https://solostudio.ch/procom/formula/ Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen­ arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)

Kl ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu

Koordination und Bedürfnisabklärungen erfolgen mit nationalen Verbänden im Behinderten und Gehörlosenwesen wie z.B. Inclusion Handicap, SGB-FSS, sonos, Beratungsstellen , SZB...

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)

Kl Selbstbetroffenheit Kl Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) K Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Kl Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi­ sation) Kl Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: K Selbstbetroffene Kl Fachpersonen

Kurzinfo dazu

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 5/7

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum­ Mitarbei­ 150 150 150 150 600 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei­ 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis­ Mitarbei­ 150 150 150 150 600 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh­ Semester/Jahreskurse menden­ 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei­ 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 17597 17597 17597 17597 70388 Personalkosten CHF 1303 1303 1303 1303 5212 Sachkosten/Umlagen CHF 18900 18900 18900 18900 75600 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 1297 1297 1297 1297 5188 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 12150 12150 12150 12150 48600 Finanzhilfe BSV

CHF 13447 13447 13447 13447 53788 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Kl Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) K Spenden □ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) K Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

□ Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum

Vertragsnehmerin

Ort/Datum 7F.//• -

Bundesamt für Sozialversicherungen

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 7/7

Anhang D Berechnung Leistungsmenge und Tarife

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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederaziun svizra Geschäftsfeld Invalidenversicherung

IV-Beiträge pro Jahr und Kompensationsgruppe für die Betriebsjahre 2024 - 2027

Vertrag Nr. 4213 VN/DO: Procom Anhang D Grundlagen für die Abrechnung des IV/AHV-Beitrages Individuell pro Vertrag VAF BSV- IV-Beitrag pro Leistungs- Referenzwert Richtmenge Leistungs­ IV-Beitrag Total einheit pro Leistungs­ pro Leistung einheit (Tarif) einheit

Personenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept (FK) Kompensationsgruppe A

Fachkonzept Sozialberatungen (inkl. Lebenspraktische Beratung, Peer to Peer) TSozialberatung: rSozialberatung: Fachpersonen Fächpersonen mit ! behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung luni, FH oder vergleichbar Std. CHF 125.00 CHF 55 34'812 CHF T914660 I Sozialberatung Fachpersonen mit I behinderungsspezifischem Wissen______ Std. ! CHF 113.00 CHF I œ

5 Fachkonzept Bauberatung: Fachpersonen mit

« behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder g vergleichbar Std. CHF 128.00 CHF Fachkonzept Rechtsberatung: Fachpersonen mit Q. behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder W « vergleichbar Std. CHF 146.00 CHF .E UJ

Fachkonzept Vermittlung von Betreuungsdiensten Std. CHF 93.00 CHF

Fachkonzept Begleitetes Wohnen |Std. CHF 113.00 CHF

Fachkonzept Medien- und Publikationen; Informations- /Dokumentationsstelle; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von | Informtionsmaterialien und Medien) _ Std. CHF 122.00 CHF 81 2'000 CHF 162'000

Fachkonzept Kurstyp Hilfe zur Selbsthilfe _____ § Blockkurse (TeilnehmerTage) 'Teiln.-Tag CHF 481.00 CHF O) -----

Tageskurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag | CHF 414.00 CHF

-J Semester-ZJahreskurse (Teilnehmerstunden) Teiln.-Std. • CHF 56.00 CHF

o I, Fachkonzept Kurstyp Soziale Kontakte ermöglichen - Freizeit und Sport

Blockkurse (TeilnehmerTage)^ Teil.-Tag^ CHF CHF 481.00 c [Tageskurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 414.00 CHF Q. Q. E Semester-ZJahreskurse (Teilnehmerstunden) Teil.-Std. CHF 56.00 CHF 0 —

Themenspezifische Grundlagenarbeit für Kurse (!) Std. CHF 122.00 CHF

Fachkonzept Treffpunkte für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen_______________________________________________ Std. CHF 113.00 CHF Minimales IV-Beitragdach für KG A Personenspezifische Leistungen CHF a'OTS'eeo

Nichtpersonenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter (LUFEB) Kompensationsgruppen B und C

Kompensationsgruppe B (max. 5% vom Gesamt IV-Beitrag) Fachkonzept Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Std. CHF 81 150 CHF 12'150 m UJ Kompensationsgruppe C CHF 122.00 -1 Fachkonzept Themenspezifische Grundlagenarbeit allgemein / Projektarbeit Art. 74IVG Std. CHF 81 150 CHF 12-150

Fachkonzept Förderung der Selbsthilfe Std. CHF Maximales IV-Beitragsdach für KG B und C Nichtpersonenspezifische Leistungen CHF 24*300

Rundungsdifferenz CHF 20

Gesamt IV/AHV-Beitrag (max. Beitragsdach) pro Jahr CHF 2'100*980

davon max. AHV-Beitragsdach pro Jahr CHF

Kompensationen vgl. KSBOB

Mit dem BSV können nur Leistungen abgerechnet werden, für die ein vertraglich vereinbartes Fachkonzept vorliegt.

Anhang E

Bestätigung der Qualitativen Bedingungen

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Anhang 3: Bestätigung der Qualitativen Bedingungen Vertragsnehmerin: procom, Olten BSV-Nr.: 4213 Qualitative Bedingungen Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren)

ja nein1 nicht zu­ treffend

Strukturqualität

1. Organisation Gemeinnützige Organisation (gemeinnütziger Statuten, vorhanden und im Rahmen der Zweck in Statuten festgeschrieben), deren leitendes Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer Änderung beim BSV einzureichen. X Organ grundsätzlich ehrenamtlich arbeitet. Geschäftsreglement, Nachweis der Steuerbefreiung (Staats- und direkte Bundessteuern) 1.1 Zweckbestim­ Zweckbestimmung und strategische Ziele sind Statuten, vorhanden und im Rahmen der mung /Ziele definiert. Klarer Bezug auf Zielgruppe mit strategische Vertragsverhandlung bzw. bei einer Behinderungen umgesetzt. Zielsetzungen (z. B. Änderung beim BSV einzureichen. Leitbild)_____________ 1.2 Organisation Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten in Statuten, vorhanden und im Rahmen der 7 und Leitung der Organisation sind festgehalten Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer

1.2 a Internes

(strategische/operative Ebene). Trennung der strategischen und operativen Ebene ist garantiert. Es existiert ein hinreichendes IKS (mind. 4-Augen- Geschäftsreglement

Dokumentation, Änderung beim BSV einzureichen.

am Sitz der Organisation vor­ 7 X

Kontrollsystem Prinzip, Unterschriftenregelung, Nachweis, dass IKS handen (IKS) Kompetenzregelung). X operativ eingesetzt wird ’s7

1 Falls eine Bedingung nicht erfüllt ist, ist dem BSV der Grund und Massnahmen zur Einhaltung der Bedingung anzugeben. Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 1/7

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Qualitative Bedingungen Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren)

ja nein1 nicht zu­ treffend 1.3 a In einem Für jede Funktion bestehen ein Anforderungsprofil Stellenbeschrieb am Sitz der Organisation vor­ Anstellungsve und ein Stellenbeschrieb. Aufgaben müssen mit Pflichtenheft handen rhältnis, Blick auf die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bezahltes erbracht werden. X Personal Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Alle Mitarbeitenden haben einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag am Sitz der Organisation vor­ Arbeitsvertrag. handen Ansprüche betreffend Fort-/Weiterbildung und ist dokumentiert am Sitz der Organisation vor­ Supervision sind schriftlich festgehalten. handen 1.3 b Mandate Für Mandatsträger, welche Leistungen gemäss Auftrag/Mandat am Sitz der Organisation vor­

1.4 Freiwilliges

Art. 74 IVG erbringen, gelten die qualitativen Bedingungen sinngemäss. Es besteht eine schriftliche Regelung betreffend Reglement handen

am Sitz der Organisation vor­ 1 Personal und Anspruch auf Begleitung und Schulung, handen Peers (ohne Spesenvergütung und Versicherung während des Lohn) Einsatzes. Als Peer werden Selbstbetroffene X bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. 7 Freiwillige und Peers haben einen Anspruch auf Musterbestätigung am Sitz der Organisation vor­ schriftliche Bestätigung ihres Einsatzes und eine (z. B. handen allfällig damit verbundene Schulung. Sozialzeitausweis) 1.5 Unterorganisa­ Die gegenseitigen Rechte und Pflichten von DO/VN Vertrag/Untervertrag am Sitz der VN vorhanden tionen und UVN sowie das Schlichtungsverfahren sind geregelt.

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 2/7

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Qualitative Bedingungen Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren)

ja nein1 nicht zu­ treffend 1.6 Rechnungs­ Eine Kosten-ZLeistungsrechnung für den Betrieb FiBu und KLR gemäss vorhanden; wesen Art. 74 IVG wird für jede Organisation erstellt. Richtlinien zum Jährliches Reporting X Reporting BSV (Anhang zum KSBOB)

Prozessqualität

2. Leistungen Die Leistungen werden in den einzelnen Fachkonzepte, vorhanden und im Rahmen der Fachkonzepten definiert. Jährliches Vertragsverhandlung beim BSV X Berichtswesen einzureichen.

2.1 Beratung/ Art der Beratung und Zielgruppen sindr gemäss Führen einer Klienten- Jährliches Reporting vorhanden; Daten sind gemäss ‘2 Vermittlung / Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting ZLeistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Begleitetes definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB) (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. x Wohnen

Qualifikation der Mitarbeitenden je nach Kategorie der Beratung: Beratung, Vermittlung und Begleitetes Wohnen: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor­ Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit oder Curriculum Vitae; handen gleichwertige Ausbildung oder mehrjährige Nachweis der Weiter- Praxiserfahrung in der sozialen Arbeit mit bildungen/Schulungen Weiterbildung. Ausgebildete Peers, durch X qualifizierte Mitarbeitende betreute Peers, Praktikant/Innen usw. sind anerkannt, die Weiterbildung/Schulung des Personals wird durch die Organisation sichergestellt. Bauberatung: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor­ Ausgebildete Baufachperson oder mehrjährige Curriculum Vitae handen X Praxiserfahrung im Bereich Bauen mit Weiterbildung. 2 % Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 ! Version 1.0 3/7

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Qualitative Bedingungen Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren)

ja nein1 nicht zu­ treffend Rechtsberatung: Diplom am Sitz der Organisation vor­ Juristische Mitarbeitende handen 2.2. Medien und Erstellung und Verbreitung von Medien und Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Publikationen/ Publikationen mit Informationen, die sich an die /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich Entwicklung, Betroffenen und ihre Angehörigen richten. (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Herstellung und Verbreitung von X Informations­ materialien/ Informations­ und Dokumen­ Z2* !

tationsstelle 2.3 Kurse Art, Anzahl und Zielgruppen der Kurse sind gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich X definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB). (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. 4 Qualifikation aller Kursleitenden inkl. Freiwillige, Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor­ Peers ist garantiert. Curriculum Vitae; handen Ausbildung im Themenbereich des angebotenen Nachweis der Weiter- Kurses oder pädagogische bildungen/Schulungen X Ausbildung/Praxiserfahrung. Weiterbildung/Schulung wird durch die Organisation sichergestellt.

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Qualitative Bedingungen Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren)

ja nein1 nicht zu­ treffend 2.4 Treffpunkte für Treffpunkte, welche soziale Kontakte ermöglichen. Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Menschen mit /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Behinderungen (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. und deren Angehörige 2.5 Leistungen zur Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit,■> DO/VN muss die vorhanden; Daten sind gemäss Unterstützung Themenspezifische Grundlagenarbeit, Förderung Zielerreichung jährlich KSBOB jährlich beim BSV und Förderung der Selbsthilfe sind gemäss Leistungsübersicht und nachweisen. einzureichen. der Eingliede­ Richtlinien zum Reporting definiert (vgl. Anhang 1 rung Behinder­ KSBOB). ter (LUFEB) Berichtswesen Projekt

Projekt Art. 74 IVG werden unter LUFEB erfasst.

Ergebnisqualität

3. KundZ-innen > Die im Betrieb Art. 74 IVG angebotenen Leistungen Statuten am Sitz der Organisation vor­ KlientZ-innen, sind im öffentlichen Interesse und richten sich in handen Zielpublikum erster Linie an die Klientengruppe der jeweiligen Fachkonzepte X Organisation (klientenspezifisch). Die Klienten­ Publikationen gruppe ist in den Statuten der Organisation definiert. 3.1 Kundenzufrie- Methode und Häufigkeit (alle 3-5 Jahre) zur Dokumentation vorhanden und im Rahmen der denheit/Nutzen Bestimmung der Kundenzufriedenheit sind je nach Kundenzufriedenheits- Vertragsverhandlung beim BSV von Kategorie der Leistung schriftlich festgehalten und Berichtserstattung einzureichen. Leistungen/Aktu die Methode wird periodisch umgesetzt. alitât der

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Qualitative Bedingungen Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren)

ja nein1 nicht zu­ treffend Leistungs­ Die Klienten/Klientinnen werden über ihre Rechte Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor­ palette und Pflichten informiert. ethische Grundsätze handen

Klientendossier, X Informationen an Dritte werden nur mit dem schriftlichen Einverständnis der Klientin/des Klienten weitergegeben. Informationsmaterial / ethische Grundsätze am Sitz der Organisation vor­ handen 7/ 3.2 Zielerreichung Überprüfungen der einzelnen Leistungen werden Dokumentation vorhanden und im Rahmen des bei Leistungen periodisch durchgeführt. Arbeitsprogramm Reportings beim BSV einzureichen. X

3.3 Kooperationen Die Organisation ist in regelmässigem Austausch

(Selbsteinschätzung) Beschreibung in 2 und Partner­ mit Organisationen, die Leistungen für dieselbe Fachkonzept, organisationen Zielgruppe erbringen oder ein gleiches Zusammenarbeits­ Leistungsangebot haben. Die Angebote werden für vereinbarungen, die Zielgruppe aktiv und regelmässig koordiniert. Koordination, wenn gleiche UVN in mehreren VAF am Sitz der Organisation vor­ X handen Protokolle oder ähnliches der Koordinationssitzungen, in Analogie zum Fach­ konzept

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 ! Version 1.0 6/7

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Vertragsnehmerin:

Ort: Datum: Name und Funktion: . Unterschrift: q

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