Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Vertrag zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF) Bundesamt für Sozialversicherungen
(BSV-Nr. 4236) 20. DEZ. 2023
zwischen der
Schweizerischen Eidgenossenschaft
vertreten durch das
Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern
nachfolgend bezeichnet mit BSV
und
Inclusion Handicap
Mühlemattstrasse 14a, 3007 Bern
betreffend
Finanzhilfe zur Förderung der Invalidenhilfe gemäss Art. 74 IVG
für die Jahre 2024 - 2027
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1. Grundlagen und Ziele des Vertrages
1.1. Grundlagen
Art. 74 und 75 IVG (Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung, SR 831.20) Art. 108 - 110 IVV (Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenversicherung, SR 831.201) Art. 101bis AHVG (Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlas- senenversicherung, SR 831.10) Art. 222 225 AHVV (Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters- und Hinterlas- -
senenversicherung, SR 831.101) Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (SuG; SR 616.1) Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe, gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2024 - 2027 (KSBOB) Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG; SR 151.1)
Das KSBOB 2024-2027 und die dem Vertrag beigefügten Anhänge bilden integrierende Be- standteile dieses Vertrages.
1.2. Ziel und Gegenstand
Gemäss Art. 112c Abs. 2 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 unterstützt der Bund gesamtschweizerische Bestrebungen zu Gunsten Behinderter und Betagter. Er gewährt hierzu gestützt auf Art. 74 IVG sprachregional oder national tätigen ge- meinnützigen privaten Organisationen Finanzhilfen an die Kosten der Durchführung von den in Art. 108bis IVV und Art. 222 AHVV näher umschriebenen Aufgaben. Der vorliegende öffentlich- rechtliche Vertrag legt Art, Umfang, Qualität und Reporting der zu erbringenden Leistungen sowie dessen Beitragsdach fest. Damit soll die fachgerechte, bedarfsorientierte und kostenbewusste Durchführung der in nachstehender Ziffer 3 aufgeführten Leistungen durch die vertragsnehmende Dachorganisation (DO/VN) gewährleistet werden. Der Vertrag regelt die mit diesen Leistungen verbundenen Rechte und Pflichten zwischen dem BSV und der DO/VN. Wird ein Teil der vereinbarten Leistungen nicht durch die DO/VN selbst, sondern durch von ihr beauftragte Drittorganisationen erbracht, so haftet die DO/VN gegenüber dem BSV für deren Handlungen. Die DO/VN schliesst mit den Drittorganisationen (UVN) Unter- verträge (UV) ab, die mit dem vorliegenden Vertrag und seinen Anhängen konform sind.
2. Die DO/VN
2.1 Kurzporträt (ausführliche Dokumentation siehe Anhang A)
Unter dem Namen Inclusion Handicap besteht ein Verein im sinne von Art. 60ff. ZGB mit Sitz in Bern, Der Verein ist politisch unabhängig und konfessionell neutral. Inclusion Handicap bezweckt als schweizerische Dachorganisation die Koordination und Vertre- tung der gemeinsamen Interessen von Menschen mit Behinderung und ihrer Organisationen in der Schweiz. Dabei setzt sich Inclusion Handicap auf der Grundlage der Menschenrechte, insbesondere der UNO-Behindertenrechtskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der Bundesverfassung für eine autonome Lebensführung und die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderung an allen Lebensbereichen ein. Inclusion Handicap stellt im Weiteren ein Beratungsangebot sicher, insbesondere zu Fragen des Sozialversicherungs- und Gleichstellungsrechts sowie zu technischen Aspekten eines behinde- rungsgerechten öffentlichen Verkehrs.
2.2 Leistungserbringer
Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt die DO/VN, dass sie die in Kap. 2 KSBOB festgelegten Kriterien zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erfüllt. Die in Ziffer 3 aufgeführten Leistungen werden durch die DO/VN selbst erbracht oder durch Dritt- organisationen, mit denen die DO/VN Unterverträge abgeschlossen hat (Rz 2011-2014 KSBOB).
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Ch
Die DO/VN verpflichtet sich, Änderungen der Verhältnisse während derVertragsperiode unver- züglich dem BSV zur Kenntnis zu bringen. Zugänge von UVN müssen dem BSV zur Genehmi- gung vorgelegt werden. Abgänge von UVN sind dem BSV zu begründen und Namensänderun- gen mitzuteilen.
3. Leistungen der DO/VN
3.1 Leistungsbereiche
Die Leistungskategorien werden in folgende Gruppen eingeteilt, vgl. Anhang D und Kap. 3 KSBOB. Einzelspezifische Leistungen - Rechtsberatung Behindertennachweis gemäss Kap. 6 Gruppenspezifische Leistungen - Medien und Publikationen; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informationsmate- rialien und Medien; Informations- und Dokumentationsstelle Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter LUFEB (nicht perso- nenspezifisch): Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit -
Themenspezifische Grundlagenarbeit / Projekte Art. 74 IVG - Förderung der Selbsthilfe
Die Leistungen werden für folgende Zielgruppe/n erbracht. Für Menschen mit: Körperbehinderung - Psychische Behinderung Hörbehinderung Geistig-/Lernbehinderung -
Sehbehinderung Suchtbehinderung Sprachbehinderung Mehrfachbehinderung Und ihre Angehörigen
3.2 Barrierefreiheit - E-Accessibility
Die Organisationen publizieren die Inhalte ihrer Leistungen auf ihrer Internetseite, in ihren digita- len Medien oder ihren Printmedien. Dabei ist ein inhaltlicher und technisch barrierefreier Zugang sicher zu stellen, insbesondere auch für die Zielgruppe/n gemäss Fachkonzept (z. B. mittels ein- facher und leichter Sprache, leicht lesbar usw.).
3.3 Qualitative Vorgaben
Die DO/VN garantiert, dass alle in Ziffer 3.1 aufgeführten und in den Fachkonzepten detailliert umschriebenen Leistungen in professioneller Qualität, zweckmässig, effektiv und wirtschaftlich für Behinderte im Sinne des KSBOB erbracht werden. Mit der Vertragsunterzeichnung bestätigt die DO/VN, dass sie die im Anhang E festgehaltenen qualitativen Bedingungen erfüllt und einhält.
3.4 Leistungskoordination
Die DO/VN verpflichtet sich, die Leistungen einerseits mit den UVN im eigenen Vertrag, anderer- seits mit anderen DO/VN aufeinander abzustimmen und Synergien bestmöglich zu nutzen.
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4. Leistungen der IV/AHV
4.1 IV/AHV-Beitrag an die Leistungen nach Ziffer 3
Pro Vertragsjahr können Leistungen bis zum maximalen IV/AHV-Beitrag pro Leistungskategorie mit dem BSV abgerechnet werden, vorbehalten bleiben Kompensationen gemäss Kap. 3.6 KSBOB. Am Ende der Vertragsperiode rechnet das BSV die effektiv erbrachten Leistungen mit den entsprechenden IV/AHV-Beiträgen pro Leistungskategorie mit der DO/VN ab, vgl. Anhang D des vorliegenden Vertrags. Die bei Gesucheingang ermittelte Eigenleistungsfähigkeit gilt für die gesamte Dauer der Vertrags- periode für DO/VN und UVN und wird für die Festlegung des IV/AHV-Beitrages herangezogen. Die Berechnung der Eigenleistungsfähigkeit erfolgt mittels Festlegung des Kapitalsubstrats und des DB 4. Falls die Summe des geschlüsselten Kapitalsubstrates nach Art. 74 IVG die Vollkosten des Betriebes Art. 74 IVG um das Eineinhalbfache übersteigt, wird der IV/AHV-Beitrag gemäss
Rz 1014 KSBOB gekürzt.
Der IV/AHV-Beitrag (Beitragsdach gem. Anhang D) für die Vertragsperiode 2024 - 2027 beträgt pro Jahr
CHF 1'618'011.--
davon max. CHF 0.-- für Leistungen nach Art. 101bis AHVG.
Der jährliche IV/AHV-Beitrag wird in zwei Akontozahlungen, jeweils im März und September durch die ZAS an die DO/VN überwiesen. Die Höhe der Akontozahlungen beträgt grundsätzlich
50 % des jährlichen IV/AHV-Beitrages.
Der IV/AHV-Beitrag für die nicht personenspezifischen Leistungen «Allgemeine Medien- und Öf- fentlichkeitsarbeit» darf 5 % des Gesamtbeitrages (=100 %) nicht übersteigen (Rz 3010 KSBOB). Der IV/AHV-Beitrag darf nicht abgetreten werden.
4.2 Entschädigung Dachorganisation (DO-Entschädigung)
Die DO-Entschädigung gemäss KSBOB wird für die Konsolidierungsarbeiten der DO/VN für das Reporting und für die Umsetzung und Durchsetzung der Vorgaben des KSBOB bei den UVN aus- gerichtet und jährlich ausbezahlt. Die DO-Entschädigung bleibt grundsätzlich für die gesamte Vertragsperiode 2024 - 2027 gleich und beläuft sich pro Jahr auf CHF 7'100.-.
5. Reporting
Spätestens bis 30.6. nach Abschluss eines Rechnungsjahres gemäss Rz 4019 KSBOB stellt die DO/VN dem BSV sämtliche Unterlagen vollständig via BSV-Erfassungsmappe zur Verfügung. Diese sind gemäss Rz 4012 und 4014 KSBOB insbesondere: Organisationsdaten (VZÄ etc.) Kosten-/Leistungsrechnung (KLR) DO/VN und UVN Klienten-/Leistungsstatistik (KLS) DO/VN und UVN Selbsteinschätzung der Leistung (Realisiertes Arbeitsprogramm) Fortschreibungstabelle DO/VN und UVN Vollständigkeitserklärung DO/VN Liste wirtschaftliche Verbindungen
Von jeder Organisation müssen zusätzlich folgende Daten elektronisch zur Verfügung gestellt werden: Jahres- und Geschäftsbericht Unterzeichneter Revisionsbericht (Testat, Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) oder Bericht der Kontrollstelle Vollständigkeitserklärung (diejenigen der UVN sind bei der DO/VN abgelegt)
4 CH
Für die Mitfinanzierung von Projekten im Rahmen der themenspezifischen Grundlagenarbeit (LUFEB), welche Vollkosten von mehr als CHF 100'000 auslösen, muss ein separates Projektge- such zwingend vor Projektbeginn eingereicht werden. Das BSV entscheidet nach Möglichkeit in- nert 60 Tagen über die Mitfinanzierung durch die IV. Die Projektgesuche können auf der Internet- seite des BSV heruntergeladen werden.
6. Nachweis der Leistungserbringung
Für die in Ziffer 3.1 aufgeführten Leistungskategorien mit dem Hinweis «Behindertennachweis» muss die DO/VN dem BSV jederzeit bei Bedarf nachweisen, dass die mit dem BSV abgerechne- ten Leistungen nur an berechtigte Leistungsbeziehende gemäss Kap. 1.3 KSBOB erbracht wur- den (Rz 1021 KSBOB). Die DO/VN erbringt den Nachweis wie folgt: Pro Leistungskategorie und Berichtsjahr wird eine Exceltabelle mit Namen, Vornamen, Geburts- datum geführt. Alternativ kann im Dossier der behinderten Person eine Kopie der Verfügung über die IV- Massnahme oder Geldleistung abgelegt werden. Bei einer Früherfassung ist deren Meldung fest- zuhalten und nachzuweisen. Das Verfahren wird im Einzelfall mit der DO/VN festgelegt. Für Tageskurse und Treffpunkte ist kein Nachweis erforderlich.
7. Auskunftspflicht
Die DO/VN und UVN erteilen dem BSV oder vom BSV bezeichneten Drittpersonen gemäss Rz 4005 KSBOB alle erforderlichen Auskünfte im Zusammenhang mit dem Vertrag und gewährt Ein- sicht in die relevanten Akten und den Zutritt an Ort und Stelle.
8. Sanktionsmassnahmen und Vertragsauflösung
Ist für die DO/VN absehbar, dass sie die vertraglich festgelegten Ziele und Bedingungen nicht vertragsgemäss erfüllen kann, muss sie unverzüglich dem BSV schriftlich die Situation mit einem Vorgehensvorschlag unterbreiten (Rz 4008 KSBOB). Verletzt die DO/VN ihre Auskunftspflicht, kann das BSV die Ausrichtung von Finanzhilfen ablehnen oder die bereits ausgerichteten Bei- träge gemäss Art. 40 SuG zurückfordern (Rz 4009 KSBOB). Erwirkte die DO/VN die Finanzhilfe unter Verletzung von Rechtsvorschriften oder aufgrund eines unrichtigen oder unvollständigen Sachverhaltes, kann das BSV jederzeit vom Vertrag zurücktre- ten. Mit dem Rücktritt fordert das BSV die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 30 f. SuG zurück. Werden die im Zusammenhang mit der Überprüfung der Einhaltung der Vertragsbestim- mungen verlangten Daten und Informationen trotz gewährter Nachfrist nicht, unvollständig oder unkorrekt eingereicht oder bestehen anderweitig begründete Zweifel an der Vertragserfüllung, kann das BSV Akontozahlungen so lange zurückbehalten oder kürzen, bis die Daten und Infor- mationen in hinreichender Qualität vorliegen und verarbeitet werden können bzw. für das BSV die Sicherheit besteht, dass ein vertragskonformer Zustand hergestellt worden ist (Rz 4018 KSBOB)
9. Dauer, Änderungen, Kündigung, Governance
9.1 Dauer
Dieser Vertrag tritt mit vollständiger Unterzeichnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Er wird für wier Jahre abgeschlossen und dauert bis zum 31. Dezember 2027.
9.2 Änderungen
Änderungen des Vertrages werden schriftlich festgehalten und von beiden Vertragsparteien un- terzeichnet. Es besteht kein Anspruch auf eine Anpassung des Vertrages auf Grund einer Leis- tungserweiterung (zusätzliche oder neue Leistung) oder auf Grund höherer Kosten einer Leis- tung.
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1
9.3 Kündigung
Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner per 30. Juni oder 31. Dezember unter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.
Wird der Vertrag nicht weitergeführt, ist ein Schlussabrechnungssaldo zu vergüten und ein allfäl- lig vorhandener Saldo aus geäufneten Überdeckungsreserven sowie zulasten von Art. 74 IVG gebildeten Rückstellungen oder Fonds dem BSV zurückzuerstatten.
9.4 Governance
Die finanzielle Unterstützung privater Organisationen durch die Invalidenversicherung erfolgt im Hinblick auf ein gemeinsames Engagement zugunsten von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Artikel 74 IVG, Die Beiträge an die Organisationen und die daraus resultierenden Leistungen setzen eine direkte Beziehung zwischen der IV bzw. dem BSV und den subventionierten Organisationen voraus. Diese Beziehung beruht auf den Grundsätzen der Good Governance und des gegenseitigen Ver- trauens. Gute Zusammenarbeit bedeutet, dass Informationen ausgetauscht, Erfahrungen geteilt und beo- bachtete oder aufgetretene Probleme erörtert werden, um die Schwierigkeiten sowohl der Part- nerorganisationen als auch der leistungsempfangenden Personen zu beheben.
10. Veröffentlichung des Vertrages
Das BSV veröffentlicht den vorliegenden Vertrag (inkl. sämtlicher Anhänge) in Anwendung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (Art. 9 Abs. 2, Öffentlichkeits- gesetz, SR 152.3) auf der Webseite des BSV. Zwecks Koordination kann es den Kantonen eben- falls Auszüge betreffend Leistungen oder Finanzen weiterleiten bzw. entsprechende Auswertun- gen erstellen.
11. Schlussbestimmungen
Für die Gültigkeit des vorliegenden Vertrages bleiben Beschlüsse von Volk, Parlament und Bun- desrat vorbehalten. Vorliegender Vertrag ist in zwei Exemplaren ausgefertigt worden. Je ein unterzeichnetes Exemplar befindet sich beim BSV und bei der DO/VN.
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Bern, den 28 11.2023 bm,M/12/13 den
Für das Für Bundesamt für Sozialversicherungen Name Organisation
44 Florian Stejnbacher, Vizedirektor Maya Graf,Co-Präsidentin
Baa Thomas Bhend, (Endl Caroline Hess-Klein, Co-Leiterin Bereichsleiter Controlling, Ressourcen und Subventionen
Anhang Anhang A (Grundlagen der DO/VN) Anhang B (Am VAF angeschlossene Organisationen) Anhang C (Fachkonzepte) - Anhang D (Kompensationsgruppen und Mengengerüst) Anhang E (Unterzeichnete Qualitative Bedingungen)
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Anhang A Grundlagen der VN Unterzeichnete Statuten der VN/DO Zusammensetzung Vorstand/Stiftungsrat Organigramm der Organisation Aktueller Auszug Eintrag Handelsregister Leitbild
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INCLUSION. HANDICAP
STATUTEN INCLUSION HANDICAP
1 Name, Sitz und Zweck
Art. 1 (Name und Sitz)
Unter dem Namen Inclusion Handicap besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB mit Sitz in Bern. Der Verein ist politisch unabhängig und konfessionell neutral.
Art. 2 (Zweck) 1 Inclusion Handicap bezweckt als schweizerische Dachorganisation die Koordination und Ver- tretung der gemeinsamen Interessen von Menschen mit Behinderung und ihrer Organisationen in der Schweiz.
2 Dabei setzt sich Inclusion Handicap auf der Grundlage der Menschenrechte, insbesondere der UNO-Behindertenrechtskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der Bundesverfassung für eine autonome Lebensführung und die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderung an allen Lebensbereichen ein.
Inclusion Handicap stellt im Weiteren ein Beratungsangebot sicher, insbesondere zu Fragen des Sozialversicherungs- und Gleichstellungsrechts sowie zu technischen Aspekten eines be- hinderungsgerechten öffentlichen Verkehrs.
* Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.
Art. 3 (Aufgaben)
Zur Erreichung des Zweckes nimmt Inclusion Handicap folgende Aufgaben wahr:
a) Koordination und Vertretung der gemeinsamen Interessen von Menschen mit Behinde- rung gegenüber Behörden, Parlament und ausserparlamentarischen Kommissionen
b) Organisation und Koordination der Zusammenarbeit mit anderen Organisationen auf nati- onaler und internationaler Ebene
c) Information von Menschen mit Behinderung, deren Angehörigen, deren Organisationen und aller Akteure im Behinderten- und Sozialbereich
d) Information von Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit bezüglich der Anliegen von Men- schen mit Behinderung
e) Erarbeitung von rechtlichen und technischen Grundlagen im Hinblick auf die Durchset- zung der Interessen von Menschen mit Behinderung
f) Rechtliche Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung und ihren Ange- hörigen in allen behinderungsbedingten Rechtsfragen, insbesondere auf dem Gebiet des Gleichstellungs- und des Sozialversicherungsrechts
3
H
Statuten Inclusion Handicap
Il. Mitgliedschaft
Artikel 4 (Mitglieder)
1 Mitglieder können gemeinnützige Organisationen der privaten Behindertenhilfe werden, die
auf gesamtschweizerischer oder sprachregionaler Ebene Leistungen für Menschen mit Behin- derung erbringen und sich dabei in einem erheblichen Umfang der Behindertenhilfe widmen.
2 Die Mitgliedschaft steht nur juristischen Personen offen.
Art. 5 (Solidarmitglieder)
1 Solidarmitglieder können juristische Personen werden, die eine volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderung unterstützen. Organisationen, welche die Kriterien einer Mit- gliedschaft im Sinne von Artikel 4 erfüllen, können nicht Solidarmitglieder sein. 2Solidarmitglieder sind berechtigt, mit beratender Stimme an den Delegiertenversammlungen teilzunehmen. Sie entrichten einen Solidarbeitrag, dessen Mindesthöhe durch die Delegierten- versammlung festzusetzen ist.
Art. 6 (Aufnahme, Austritt und Ausschluss)
1 Über die Aufnahme von Mitgliedern und Solidarmitgliedern entscheidet die Delegiertenver- sammlung.
2 Ein Mitglied oder Solidarmitglied kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten auf Ende des Kalenderjahres den Austritt erklären.
3 Die Delegiertenversammlung kann ein Mitglied oder Solidarmitglied aus dem Verein aus- schliessen, wenn dieses den Mitgliederbeitrag bzw. den Solidarbeitrag trotz Mahnung nicht be- zahlt oder durch sein Verhalten den Interessen des Vereins in erheblicher Weise entgegenwirkt.
Ill. Organe
Art. 7 (Organe)
Die Organe des Vereins sind
a) die Delegiertenversammlung b) der Vorstand
c) die Revisionsstelle
A 1
Statuten Inclusion Handicap
Art. 8 (Delegiertenversammlung: Aufgaben)
1 Die
Delegiertenversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie beschliesst über:
a) Änderungen der Statuten b) Genehmigung des Leitbildes
c) Genehmigung von Jahresbericht, Rechnung und Bilanz
d) Déchargeerteilung an den Vorstand
e) Höhe der Mitgliederbeiträge
f) Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern g) Grundsätze der Entschädigung für die Mitglieder des Vorstands h) Behandlung von Anträgen der Mitglieder
i)Lancierung von Volksinitiativen
j Ergreifung und Unterstützung von Referenden k) Genehmigung von politischen Grundsatzpositionen
I) weitere vom Vorstand vorgelegte Geschäfte m) Auflösung des Vereins
2 Die
Delegiertenversammlung wählt den Vorstand sowie das Präsidium (Präsidentin bzw. Prä- sident oder das Co-Präsidium) für eine Amtsdauer von vier Jahren. Alle vier Jahre findet eine Gesamterneuerungswahl statt.
Art. 9 (Delegiertenversammlung: Stimmrecht)
Die Delegiertenversammlung setzt sich aus den Delegierten der Mitglieder zusammen. Diese können die folgende Anzahl von Delegierten mit je einem Stimmrecht pro Person entsenden:
1 Delegierte/r: Mitglieder, die den Mindestbeitrag von 6'500 Franken bezahlen
2 Delegierte: Mitglieder, die einen Mitgliederbeitrag bis zu 10'000 Franken bezahlen 3 Delegierte: Mitglieder, die einen Mitgliederbeitrag bis zu 30'000 Franken bezahlen 4 Delegierte: Mitglieder, die einen Mitgliederbeitrag bis zu 50'000 Franken bezahlen 5 Delegierte: Mitglieder, die einen Mitgliederbeitrag bis zu 75'000 Franken bezahlen. 6 Delegierte: Mitglieder, die einen Mitgliederbeitrag von über 75'000 Franken bezahlen.
2 Die Mitglieder sind befugt, einer
Delegierten bzw. einem Delegierten die Vertretung mehrerer oder aller Stimmrechte der Organisation zu übertragen. Eine Delegierte bzw. ein Delegierter kann nur die Stimmrechte eines Mitgliedes ausüben.
3 Mitglieder des Vorstandes können nicht Delegierte sein.
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Statuten Inclusion Handicap
Art. 10 (Delegiertenversammlung: Einberufung)
1Die Delegiertenversammlung wird vom Vorstand oder auf Antrag eines Fünftels der Mitglieder einberufen. Sie findet mindestens einmal im Jahr statt. 2 Die Einladung zur Delegiertenversammlung ist den Mitgliedern unter Bekanntgabe der Trak- tanden mindestens 4 Wochen im Voraus zuzustellen. Anträge auf Ergänzung der Traktanden- liste sind von den Mitgliedern bis spätestens 14 Tage vor der Versammlung einzureichen.
Art. 11 (Delegiertenversammlung: Durchführung, Beschlüsse)
1 Die Delegiertenversammlung wird vom Präsidium und bei Verhinderung von der Stellvertrete- rin oder vom Stellvertreter geleitet. 2 Die Delegiertenversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Stimmberechtig-
ten beschlussfähig.
3 Ein Beschluss gilt als zustande gekommen, wenn ihm mit der Mehrheit der abgegebenen
Stimmen zugestimmt worden ist. Für Statutenänderungen, Lancierung von Volksinitiativen, die Ergreifung und Unterstützung von Referenden sowie für einen Beschluss zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. 4Eine Wahl gilt als erfolgt, wenn ihr mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen zugestimmt worden ist. Erfüllen bei der Wahl des Vorstands mehr Personen dieses Quorum als die zuläs- sige Anzahl Vorstandsmitglieder gemäss Art. 13 Abs. 1, so gelten die Personen mit den meisten Stimmen als gewählt. Vorbehalten bleibt die zwingende Beachtung des Vorschlagsrechts der Selbsthilfeorganisationen im Sinne von Art. 13 Abs. 1.
5 Wahlen und Abstimmungen erfolgen in der Regel offen. Auf Beschluss der Delegiertenver-
sammlung kann eine Wahl geheim durchgeführt werden. Die Wahlen in den Vorstand erfolgen schriftlich und geheim, wenn die Zahl der Vorschläge die Zahl der zu wählenden Mitglieder übersteigt. 6 Ohne entgegenlautenden Antrag werden die Kandidatinnen für ein Co-Präsidium in globo ge- wählt.
Art. 12 (Vorstand: Aufgaben)
Dem Vorstand obliegen folgende Aufgaben:
a) Vertretung des Vereins nach aussen b) Einberufung der Delegiertenversammlung und Vorbereitung ihrer Geschäfte c) Regelung der Struktur und der Verantwortlichkeit der Geschäftsstelle d) Anstellung, Beaufsichtigung und Entlassung des Geschäftsführers bzw. der Geschäfts- führerin e) Regelung der Zeichnungsberechtigung f) Verabschiedung des Geschäftsreglements, des Personalreglements sowie weiterer Reg- lemente g) Verabschiedung des Budgets
Statuten Inclusion Handicap
h) Politische Stellungnahmen i) alle weiteren Aufgaben, die nicht gemäss Gesetz oder Statuten einem anderen Organ obliegen
2 Der
Vorstand kann aus seiner Mitte einen Ausschuss bestellen. Die Aufgaben und Befugnisse dieses Ausschusses richten sich nach dem Geschäftsreglement.
Der Vorstand kann unter Wahrung der Verantwortlichkeit Aufgaben an die Geschäftsstelle de- legieren.
Art. 13 (Vorstand: Zusammensetzung, Ehrenamtlichkeit)
Der Vorstand besteht aus dem Präsidium und 5-9 weiteren Mitgliedern. Bei einem Co-Präsi- dium muss mind. ein/eine Co-Präsidentin von einer Behinderung betroffen sein. Die Mehrheit der Vorstandsmitglieder muss von Selbsthilfeorganisationen vorgeschlagen worden sein. Zu- dem ist darauf zu achten, dass die Landesregionen die Behinderungsarten sowie die Ge- schlechter angemessen vertreten sind.
Die Vorstandsmitglieder verfügen über fachliche Kompetenzen und die zeitlichen Ressourcen, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können.
Mit Ausnahme des Präsidiums konstituiert sich der Vorstand selber. Das Präsidium teilt sich die Aufgaben entsprechend seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten auf. 4 Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig und haben grundsätzlich nur Anspruch auf Entschädigung ihrer effektiven Spesen. Für besondere Leistungen einzelner Vorstandsmit- glieder kann eine angemessene Entschädigung ausgerichtet werden.
Art. 14 (Vorstand: Einberufung, Beschlüsse)
1 Der Vorstand wird vom Präsidium oder
aufAntrag von mindestens drei Vorstandsmitgliedern einberufen.
2 Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. 3 Beschlüsse werden mit dem einfachen Mehr der anwesenden Vorstandsmitglieder gefällt.
Bei Stimmgleichheit erfolgt der Stichentscheid durch die/den Präsidentin, die/der das Trak- tandum leitet.
Art. 15 (Revisionsstelle) * Die Delegiertenversammlung wählt eine anerkannte Revisionsstelle für maximal 3 Jahre.
2 Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung und
die Bilanz und erstattet der Delegiertenver- sammlung Bericht.
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Statuten Inclusion Handicap
IV. Finanzen
Art. 16 (Mittel)
Der Verein beschafft sich seine Mittel durch
a) Mitgliederbeiträge b) Beiträge von Organisationen an die Fachberatung c) Beiträge der Invalidenversicherung und der Kantone d) Zinserträge e) Weitere Erträge aus Dienstleistungen und Zuwendungen
Art. 17 (Mitgliederbeiträge) jähr- 1Die Mitglieder verpflichten sich zur Entrichtung eines Mitgliederbeitrags in der Höhe von des Beitrags richtet sich nach dem publizierten lich mindestens 6'500 Franken. Die Bemessung konsolidierten Umsatz in der Jahresrechnung.
2 Die Abstufung der Mitgliederbeiträge wird jährlich von der Delegiertenversammlung für das
Folgejahr festgelegt.
Art. 18 (Haftung)
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine über die Beitragspflicht hinausgehende Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
V. Auflösung
Art. 19
1 Die Auflösung des Vereins wird durch die Delegiertenversammlung beschlossen.
2 Die nach Auflösung des Vereins verbleibenden Mittel sind einer oder mehreren steuerbefreiten Menschen Organisationen mit Sitz in der Schweiz zuzuwenden, welche sich für die Belange von ausgeschlossen. mit Behinderung einsetzen. Eine Verteilung unter die Mitglieder ist
VI. Schluss- und Übergangsbestimmungen Die Statutenänderungen vom 18. September 2020 treten per sofort in Kraft.
WonD
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VORSTAND INCLUSION HANDICAP
Co-Präsidium Verena Kuonen, Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband SBV-FSA Maya Graf, Ständerätin
Mitglieder Tatjana Binggeli, Schweizerischer Gehörlosenbund SGB Martin Boltshauser, procap Jan Habegger, insieme Felicitas Huggenberger, Pro Infirmis Konrad Stokar, Vereinigung Cerebral Schweiz Sébastien Kessler Olga Manfredi, Schweizer Paraplegiker-Vereinigung SPV Marzio Proietti, inclusione andicap ticino Urs Wüthrich, Pro Mente Sana
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DELEGIERTENVERSAMMLUNG INCLUSION. ASSEMBLÉE DES DÉLÉGUÉ-E-S HANDICAP
VORSTAND ARBEITSGRUPPEN REVISION COMITÉ GROUPES DE TRAVAIL
GESCHÄFTSLEITUNG / DIRECTION PROJEKTE&FUNDRAISING Ad interim PROJETS & REG FO NDS Matthias Kuert / Caroline Hess-Klein Magali Corpataux Petra Kern / Pia Cadosch
KOMMUNIKATION & POLITIK SOZIALVERSICHERUNGEN GLEICHSTELLUNG FINANZEN& ADMINISTRATION COMUNICATION & POLITIQUE ASSURANCES SOCIALES EGALITE FINANCES& ADMINISTRATION ABTEILUNGSLEITUNG / RESPONSABLE ABTEILUNGSLEITUNG / RESPONSABLE ABTEILUNGSLEITUNG / RESPONSABLE DU ABTEILUNGSLEITUNG/ RESPONSABLEDU DU DÉPARTEMENT DU DÉPARTEMENT DÉPARTEMENT DÉPARTEMENT Matthias Kuert Petra Kern Caroline Hess-Klein Pia Cadosch Verantwortlicher Interessenvertretung / Stv. Geschäftsleitung / Vice directrice Responsable défense des intérêts Zürich Bern Leitung / Responsable Mitarbeiterinnen Administration / Claudia Bretscher Bern Collaboratrices administration Bern Fachmitarbeiterinnen Recht / Fachmitarbeiterinnen Recht Anita Kiddinar Kommunikationsverantwortliche Collaboratrices juridiques Collaboratrices/teurs juridiques ResponsableCommunication Gabriela Blatter Marianne Plüss SaskiaHiltbrunner JulieTarchini Nuria Frei Camille Bütikofer Sibylle Käser Jonas Gerber Cyril Mizrahi Projektleitung Kommunikation & Administration Susanne Russenberger David Krummen Fundraising / Responsable de projet Fachmitarbeiter ÖV-Technik / communication & récolte de fonds Collaborateurs tecniques TP Markus Koller Senad Gafuri Bern Kim Pittet Jason Borioli (id geo) Fachmitarbeiterinnen Recht Collaboratricesjuridiques MartinaCulic/ClaudiaPascali
Lausanne Leitung/Responsable Karim Hichri FachmitarbeiterinnenRecht 47 2 Collaboratrices juridiques Christelle Maret Administration Isabelle Joachim 00) w Petronela Stohlova
Handelsregisteramt des Kantons Bern Firmennummer Rechtsnatur Eintragung Löschung Übertrag CH-020.6.900.365-0 von: CH-020.6.900.365-0/a 1 CHE-105.839.861 Verein 25.09.1958 auf:
Alle Eintragungen
Ei Lö Name Ref Sitz 0 1 INTEGRATION HANDICAP - Schweizerische Arbeitsgemeinschaft zur Eingliederung 0 bisher: Zürich Behinderter 1 Bern
1 3 Integration Handicap
3 Inclusion Handicap
Ei Lö Mittel, Haftung, Nachschusspflicht und weitere Pflichten der Mitglieder Ei Lö Domiziladresse 1 Mittel: Mitgliederbeiträge, Beiträge von Organisationen an die Fachberatung, 0 1 Bürglistrasse 11 Beiträge der Invalidenversicherung und der Kantone, Zinserträge, weitere Erträge 8002 Zürich aus Dienstleistungen und Zuwendungen. 1 2 Marktgasse 31
3011 Bern
2 Mühlemattstrasse 14a
3007 Bern
Ei Lö Zweck Ei Lö weitere Adressen 0 1 Förderung aller Bestrebungen der öffentlichen undprivaten Behinderten-hilfe und Selbsthilfeals Dachorganisation auf dem Gebiete der Eingliederung Behinderter sowie Einsatz füreine behindertengerechte Umwelt. Die Statuten enthalten nähere Angaben darüber, wie dieserZweck erreichtwerdensoll.
1 3 Integration Handicap bezweckt als schweizerische Dachorganisation die
Koordination und Vertretung dergemeinsamen Interessen von Menschen mit Behinderungund ihrer Organisationen inder Schweiz. Dabei setzt sich Integration Handicapaufder Grundlage der Menschenrechte, insbesondere der UNO- Behindertenrechtskonvention, der EuropäischenMenschenrechtskonvention sowie der Bundesverfassung für eine autonome Lebensführung und die volle Teilhabe von Menschen mitBehinderung an allen Lebensbereichen ein. Integration Handicap stellt im Weiteren einBeratungsangebot sicher, insbesondere zu Fragendes Sozialversicherungs- und Gleichstellungsrechts sowie zu technischen Aspekten eines behinderungsgerechten öffentlichen Verkehrs. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zweckeund erstrebtkeinen Gewinn.
3 Inclusion Handicap bezweckt als schweizerische Dachorganisation die
Koordination und Vertretung der gemeinsamen Interessen von Menschen mit Behinderung und ihrer Organisationen in der Schweiz. Dabei setzt sich Inclusion Handicap auf der Grundlage der Menschenrechte, insbesondere der UNO- Behindertenrechtskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der Bundesverfassung für eine autonome Lebensführung und die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderung an allen Lebensbereichen ein. Inclusion Handicap stellt im Weiteren ein Beratungsangebot sicher, insbesondere zu Fragen des Sozialversicherungs- und Gleichstellungsrechts sowie zu technischen Aspekten eines behinderungsgerechten öffentlichen Verkehrs. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.
Ei Lö Bemerkungen, Angaben betreffend Übernahme von Aktiven und Passiven Ref Statutendatum 0 25.05.1983 0 20.06.2006 1 02.04.2014 3 19.06.2015 6 15.06.2018 7 18.09.2020
Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite / IdRef TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite /Id
0 (Sitzverlegung) (Sitzverlegung) 5 17152 14.11.2017 224 17.11.2017 3875945
1 18787 09.12.2014 241 12.12.2014 1875841 6 3368 25.02.2019 41 28.02.2019 1004576790 2 7493 24.04.2015 81 29.04.2015 2124773 7 14527 26.09.2022 189 29.09.2022 1005571511 3 20325 17.12.2015 248 22.12.2015 2555737 8 15045 20.09.2023 185 25.09.2023 1005844456 4 156 04.01.2017 5 09.01.2017 3268623
Ostermundigen, 11.10.2023 12:12 Fortsetzung auf der folgenden Seite,
H UX
Handelsregisteramt des Kantons Bern CHE-105.839.861 Inclusion Handicap Bern 2
Ei Ae Lö Personalangaben Funktion Zeichnungsart 0 1 Suter, MarcF, von Büren an der Aare, in Tüscherz-Alfermée Präsident Einzelunterschrift (Twann-Tüscherz)
0 1m Pestalozzi, Georg Anton,vonZürich, in Nidau Sekretär Einzelunterschrift
(Nichtmitglied) 1 7 Bruderer Wyss,Pascale, von Baden, Baar, Römerswil und Präsidentin Kollektivunterschrift zu zweien Rorschach, inNussbaumen bei Baden (Obersiggenthal) 1 7m Kuonen-Kohler,Verena, von Guttet-Feschel, inPully Vizepräsidentin Kollektivunterschrift zu zweien 1 7m Boltshauser, Martin Urs, von Märstetten, inOberwil BL Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung 1 7m Dettling, Urs Anton, von Lauerz, in Stäfa Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung 1 6 Giacolini, Lorenzo Stefano, von Monte Carasso, in Monte Carasso Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung 1 6 Hermann-Shores, PatriciaAnne, von Wildhaus-Alt St. Johann,in Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung Schaffhausen 1 4 Odermatt Büchi, Marcel, vonZürich, in Zürich Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung 1 5 Schaffner, Ursula, vonHausen AG, in Seewil (Rapperswil BE) Mitglied ohneZeichnungsberechtigung
1 4 Schläppi, Sabine, von Lenk, in Zürich Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung
1 7m SchönbächlerHauser, Christa Maria, von Einsiedeln, in Bern Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung
1 7 Styger, Urs Franz, von Ebikon, in Ebikon Mitglied ohneZeichnungsberechtigung
1 4m Jäckle, JulienBoris,von Uster, in Bern Geschäftsführer Kollektivunterschriftzu zweien 1 4 Pestalozzi, GeorgAnton, von Zürich, in Nidau stellvertretender Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsführer
1 BDO AG (CHE-105.952.747), in Zürich Revisionsstelle
4 Kessler, Sebastien, von Basel, in Lausanne Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 4 8 Neruda, Julien Boris, vonUster, in Bern Geschäftsführer Kollektivunterschrift zu zweien 4 Hess-Klein, Caroline Muriel Stéphanie Dr., von Val-de-Charmey, in stellvertretende Kollektivunterschrift zu zweien Bern Geschäftsführerin 5 Keller, Peter, von Lindau, in Grafstal (Lindau) Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 5 7 Staub, Roger Erwin,von Zürich, in Zürich Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 6 Binggeli, Tatjana Dr., von Münchenbuchsee, in Möhlin Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 6 Proietti, Marzio Manfredo Emilio, von Bellinzona, in Melano Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 7 Graf, Maja Verena, von Sissach, in Sissach Co-Präsidentin des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 7 Kuonen-Kohler, Verena, von Guttet-Feschel, in Pully Co-Präsidentin des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 7 Boltshauser, Martin Urs, von Märstetten, in Oberwil BL Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 7 Dettling, Urs Anton, von Lauerz, in Stäfa Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 7 Manfredi-Hess, Olga, von Wald (ZH), in Wald ZH Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 7 Schönbächler Hauser, Christa Maria, von Einsiedeln, in Bern Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes
Ostermundigen, 11.10.2023 12:12 Diese Internet Information aus dem kantonalen Handelsregister hat mangels Originalbeglaubigung keinerlei Rechtswirkung und erfolgt ohne Gewähr. Sie umfasst alle für diese Firma am nebenstehenden Datum gültigen Eintragungen, sowie alle seit der Führung des Hauptregisters mittels EDV gültigen und gestrichenen Eintragungen. Auf besonderes Verlangen kann auch ein Auszug erstellt werden, der lediglich alle gültigen Eintragungen enthält.
H A
INCLUSION. HANDICAP
LEITBILD INCLUSION HANDICAP
Inclusion Handicap ist die vereinte Stimme der Menschen mit Behinderungen in der Schweiz. Als politischer Dachverband der Behindertenorganisationen setzen wir uns für Inklusion und den Schutz der Rechte und Würde aller Menschen mit Behinderun- gen ein.
Unsere Vision: Inklusion
Menschen mit Behinderungen nehmen selbstbestimmt und ohne gesellschaftliche Barrieren an allen Lebensbereichen teil. In einer inklusiven Gesellschaft erleben Menschen mit Behinderungen echte Chancengleichheit gegenüber Menschen ohne Behinderungen. Die Vielfalt ist die Norm.
Unser Handeln
Unser Engagement für eine inklusive Gesellschaft konzentriert sich auf vier Bereiche:
Gleiche Rechte für alle: Recht auf Bildung in einer Schule für Kinder und Ju- gendliche mit und ohne Behinderungen. Recht auf Berufsbildung und Arbeit. Menschen mit Behinderungen verdienen nach ihren Möglichkeiten ihren Le- bensunterhalt selbst. Chancengleichheit in einem offenen und inklusiven Ar- beitsmarkt. Existenzbedarf sicherstellen: Menschen mit Behinderungen haben genügend Mittel und ein faires Sozialversicherungssystem, um am gesellschaftlichen Le- ben aktiv teilnehmen zu können. Selbstbestimmtes Leben ermöglichen: Durch freie Wahl von Wohnart und -ort, Unterstützungsangebote und Assistenz. Barrieren abschaffen: Im öffentlichen Raum, in Gebäuden und bei Transport- mitteln, im Internet, bei der Sprache und in den Köpfen. Förderung der Gebär- densprache. Zugänge ermöglichen durch Vorkehrungen wie etwa barrierefreie Webseiten, Brailleschrift, einfacher Sprache und weiterer Hilfsmittel.
Unsere Dienstleistungen
Interessenvertretung Inclusion Handicap ist die vereinte Stimme der Men- -
schen mit Behinderungen und ihrer Organisationen. Inclusion Handicap ge- staltet und prägt die politische und öffentliche Diskussion.
Expertise Inclusion Handicap ist die kompetente Anlaufstelle für politische -
und rechtliche Fragen. Sie informiert und berät Betroffene, Behindertenorgani-
1
CH
Leitbild Inclusion Handicap
sationen, Fachpersonen, Behörden des Bundes, der Kantone und Gemein- den, Wirtschaftsverbände, Medienschaffende sowie weitere Organisationen und Institutionen.
Rechtsberatung - Inclusion Handicap berät und vertritt Menschen mit Behin- derungen sowie ihre Angehörige zu Fragen des Gleichstellungs- und Sozial- versicherungsrechts.
Unsere wichtigsten Anspruchsgruppen
Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen Unsere Mitgliederorganisationen Politische Akteure auf kommunaler, kantonaler, interkantonaler und Bundes- ebene
Unsere Arbeitsweise
Unsere Arbeit basiert auf den Erfahrungen, dem Wissen und den Ressourcen von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen. Menschen mit Be- hinderungen bestimmen und entscheiden mit. Wo immer möglich, vertreten sie ihre Anliegen selber. Bei Stellenbesetzungen bevorzugt Inclusion Handicap bei vergleichbaren Qualifikationen Menschen mit Behinderungen. Wir arbeiten partnerschaftlich mit unseren Mitgliederorganisationen zusam- men. Wir erbringen unsere Dienstleistungen effizient und nach anerkannten Ma- nagementgrundsätzen. Wir entwickeln unsere Organisation und unser Ange- bot laufend weiter. Wir begegnen einander mit Wertschätzung und pflegen unsere Kommunikati- onskultur. Wir bauen auf den individuellen Stärken, fördern die persönliche Entwicklung und regen die Eigenverantwortung an. Wir sind eine Nonprofit-Organisation. Wir finanzieren unsere Aktivitäten durch Beiträge der öffentlichen Hand, unserer Mitgliederorganisationen und Stiftun- gen sowie durch Spenden und Abgeltungen für Dienstleistungen.
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Anhang B Am VAF angeschlossene Organisationen (VN und UVN)
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CH
Anhang C Fachkonzepte der VN
Fachkonzept Rechtsberatung (Dossier- und Kurzberatungen) Fachkonzept Medien- und Publikationen, Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Infor- mationsmaterialien und Medien, Informations- und Dokumentationsstelle Fachkonzept LUFEB Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Fachkonzept LUFEB Themenspezifische Grundlagenarbeit/Projekte Art. 74 IVG Fachkonzept LUFEB Förderung der Selbsthilfe
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10 L5 CH
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Name DO/VN: Inclusion Handicap Anhang B Am Vertrag für Finanzhilfen angeschlossene Untervertragsnehmerinnen (VN und UVN) Hinweis: Diese Liste ist nur einmal zu Beginn der Vertragsperiode resp. mit dem Gesuch einzureichen.
Hauptzielgruppe der VN/UVN: Menschen mit Behinderungen
Eingabefrist: 31.5.2023 hat die 13-stellige ID- ord. IV- Eigenleistungs- Kantons- Sprach- Nr. Organisation (vollständige Bezeichnung) Webseite und => GLN (via BSV-Nr. Beitrag 2022 fähigkeit eine zugehörig- region (wenn neu, dann als "neu" bezeichnen) Info-Mailadresse in CHF Kürzung zur keit (Sitz) (D/F/I) REFDATA); falls Folge? vorhanden
XY www.xxx.ch
9999 1 ja/nein BE D GL/
xy (neu) info@muster.ch www.inclusion- handicap.ch
4236 Inclusion Handicap 1'430'511 NEIN BE D/F
info@inclusion- handicap.ch www.bkz.ch
2198 Behindertenkonferez Kanton Zürich 145'500 NEIN ZH D
bkz@bkz.ch www.kbk.ch
5185 Kantonale Behindertenkonferenz Bern 21'000 NEIN BE D geschaeftsleitung
@kbk.ch www.brb-bern.ch
6141 Behindertenkonferez Stadt und Region Bern 21'000 NEIN BE D
info@brb-bern.ch
Dachorganisation-Entschädigung VP 2024 - 2027 Gemäss sep. Berechnung, welche an der Vertragsverhandlung Fr. 7'100.. besprochen wurde, beläuft sich die DO-Entschädigung pro Jahr auf :
Visum VN: H alz
U Vertragsperiode 2024 - 27 datum Version 1.0
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Auch via Veranstaltungen. - Adresse oder Link von Inclusion Handicap erscheinen bei diversen Behörden und Organisationen, z. B. bei SKOS, in kantonalen oder kommunalen Adressverzeichnissen, bei unseren Mitgliederorganisationen und Behindertenkonferenzen, -www.local.ch
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? - mehrmals jährlich, organisationsübergreifende Weiterbildungen für das juristische Personal - regelmässige interner fachlicher Austausch
- Erfahrungsaustausche zwischen den Fachmitarbeitenden anderer Behindertenorganisationen
Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein X mit einem Teil Kurzinfo dazu a) Unser Rechtsberatungsangebot ergänzt die Beratungsangebote von zahlreichen Behindertenorganisationen, z. B. SGB, Inclusione andicap Ticino, Pro Mente Sana, SPV, Aidshilfe b) Im Sozialversicherungsrecht findet ein regelmässiger fachlicher Austausch statt. Im Gleichstellungsrecht ist das jedoch nicht möglich, mangels vergleichbarem Angebot bei anderen Organisationen.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation: Das jurisitische Personal wird in der administrativen Arbeit durch entsprechendes Fachpersonal Administration entlastet.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6
CA
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 8580 8580 8580 8580 34320 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 220 220 220 220 880 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- 8800 8800 Mitarbei- 8800 8800 35200 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 860000 860000 860000 860000 3440000 Personalkosten
Sachkosten/Umlagen CHF 500000 500000 500000 500000 2000000
Total Kosten CHF 1360000 1360000 1360000 1360000 5440000
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 550000 550000 550000 550000 2200000 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 809600 809600 809600 809600 3238400 Finanzhilfe BSV CHF 1359600 1359600 1359600 1359600 5438400 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6
0 S RC CH
Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen: Ergänzung zu "Definition der Zielgruppe": Rubrik Mehrfachbehinderung: Es kommen Mehrfachbehinderungen in ganz verschiedenen Kombinationen vor.
Ort/Datum beau, 12/23
Vertragsnehmerin bC Ort/Datum Bu, 28.4.1613
Bundesamt für Sozialversicherungen 62
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 6/6
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4236 Vertragsnehmerin Inclusion Handicap
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027) -
Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Medien und Publikationen Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n)
a) Versand von Medienmitteilungen zu spezifischen Themen b) Versand von Newslettern in den Bereichen Recht und Politik c) Verfassen von News-Artikeln auf der Website d) Verfassen von Beiträgen auf Social Media (z.b. Linkedln) e)) Vermitteln von Hintergrundinfos und Testimonials an sämtliche Medien zu spezifischen Themen f) Veranstaltungen vor Ort oder Online g ) Aktualisierung der bestehenden Publikationen und h) laufende Aktualisierung des Informationsangebots auf der Website
Eigene Medien und Publikationen, z. B. div. Newsletter Inclusion Handicap mit Fachartikeln, Newsletter BKZ, Newsletter KBK, Medienmitteilungen, Leitfäden, Merkblätter, FAQ, Ratgeber, Factsheets usw. sowie Pflege der Webseite bei allen Organisationen. Link zur Webseite der Organisation: www.inclusion-handicap.ch/ www.bkz.ch/www.kbk.ch/ www.brb- bern.ch
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).
Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen sind durch die fundierten und gut zugänglichen Publikationen und Informationen besser in der Lage, die für ein selbstbestimmtes Leben notwendi- gen Entscheidungen zu fällen und umzusetzen. Sie werden damit in der Sicherung ihrer Existenz so- wie in der gesellschaftlichen Teilhabe gestärkt und befähigt, sich vermehrt einzubringen und selbst zu vertreten.
Spezifisch: Die Personen aus der Zielgruppe erhalten angepasste Informationen über im Sinn der UNO Behindertenrechtskonvention relevante politische und rechtliche Entwicklungen. Dies im Bereich Fachkonzept Art. 74 IVG /VP 2024-27 / Version 1.0
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des Sozialversicherungs- und Gleichstellungsrechts und in wichtigen Lebensbereichen wie u.a. die Bildung, die Arbeitswelt, die Mobilität im öffentlichen Verkehr, das Wohnen/Assistenz oder die politische Partizipation.
dadurch erreichen wir: - Wissensvermehrung und Bildung - Aufklärung der MmB über ihre Rechte insbesondere im Sinne der UNO-BRK und der Selbstbestimmung - Ermächtigung, sich selber stärker einzubringen im Sinne der Selbstvertretung -Aufzeigen möglicher Mitwirkungsmöglichkeiten und Zusammenarbeitsformen (z. B. Aktionen, Projekte, Kampagnen) sowie möglicher Supportleistungen
Messbar: - Auswertung der Abonnentenentwicklung (Statistik der Newsletter-Abonnenten) - Auswertung der Rückmeldungen via Info-Boxen, etc. - Clicks der Webseite Google Analytics
- Webstatistiken
- Anmeldungen auf ausgeschriebene Angebote
Aktionsorientiert: Die Inhalte der Webseiten werden laufend überprüft und aktualisiert, die Newsletter erscheinen regelmässig. Die spezifischen Informationen orientieren sich an den Bedürfnissen der Zielgruppe.
Realistisch: freier öffentlicher Zugang zu allen Publikationen.
Terminiert: Die Dienstleistung wird laufend angeboten und aktuell gehalten. Wiederkehrende Tätigkeiten sind im Arbeitsprogramm mit entsprechender Priorisierung festgehalten.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit - Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichungerfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 42 2/6
fW
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? -Inhalte werden teilweise durch Fachpersonen überprüft -Texte werden im 4-Augen-Prinzip vor Veröffentlichung kontrolliert Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu Die Koordinationsgruppe Kommunikation, in welcher die meisten Mitgliedsorganisationen einsitzen, trifft sich 2 bis 4 x jährlich. Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Die Fachpersonen kennen oder sind sensibilisiert für die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Ansprechgruppen. Hier speziell wurden die Fachpersonen für das Erfassen von barrierefreien Dokumenten und Webseiten ausgebildet.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6
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Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen:
Ort/Datum Een, MA2/23 Vertragsnehmerin VAK Ort/Datum 3e Df. 11. 9023
21 Bundesamt für Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6
A
Diese Ziele erreichen wir mit fundierten und spezifischen Informationen und Einordnungen ZU: a) Generell zum Stand der Umsetzung der UNO-BRK in Politik, Recht und Gesellschaft b) sozial- und gleichstellungspolitische Themen und Anliegen, die MmB betreffen; c) gesellschaftliche Situation von MmB d) rechtliche Situation von MmB e) Standpunkte und Positionen der Behindertenorganisationen sowie deren Einschätzung aktueller gesellschaftlicher, politischer und rechtlicher Fragen f) Bestehende Missstände und Rechte von MmB.
Messbar: Nennung der Organisationen in Medien, Anzahl Anlässe und (Medien-)Konferenzen, Artikel, Tagungen, Referate. Umfang (Anzahl) Newsletter gemäss Arbeitsprogramm, Beantwortung Medienanfragen gemäss Medienspiegel (ausgewählte Artikel): https://www.inclusion-handicap.ch/de/medien/medienspiegel-652.html.
Aktionsorientiert: Die Themen orientieren sich immer an aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen.
Realistisch: Die Themen werden zielgruppengerecht ausgewählt, gewichtet und priorisiert.
Terminiert: Planbare Massnahmen werden im Arbeitsprogramm berücksichtigt (z. B. Medienberichte im Zusammenhang mit Prozessführung von Inclusion Handicap). Wir reagieren jedoch auch auf aktuelle Fragen, die z. B. von MmB, Medien, der Zivilgesellschaft oder dem Parlament aufgegriffen werden (z. B. Anfragen zu UNO-BRK, Inklusions-Initiative, etc.)
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 2/7 V CH
Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- Sehbehinderung che Behinderungen es sich handelt)
Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen)
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse K Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Wir bekommen nebst Medienanfragen viele Fragen und Rückmeldungen von direkt Betroffenen und Angehörigen. Weiter erreichen uns Fragen, Anliegen und Forderungen von der Basis und Mitarbeitenden unserer Mitgliedsverbände, von den Vorstandsmitgliedern, der Arbeitsgruppen sowie Behörden
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen
Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Themen und Inhalte von nationaler Bedeutung sind teilweise auch in italienischer Sprache verfügbar (UNO-BRK/ Inklusions-Initiative) Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Das Anbieten der Analysen und Grundlagen auf die Website von Inclusion Handicap sowie in den Newsletters ist für Menschen mit einer Seehbehinderung sowie blinde Menschen barrierefrei zugänglich. Im Rahmen des Relaunch der Website von Inclusion Handicap, welcher spätestens 2024 erfolgen wird, wird zudem auch den Kommunikationsbedürfnissen von Menschen mit einer intellektuellen Behinderung (leichte Sprache) sowie gehörlosen Menschen stärker Rechnung getragen. Im Rahmen von Informationsveranstaltungen, an denen Inclusion Handicap über die Erkenntnisse aus einer Grundlagenarbeit berichtet, ist die Zugänglichkeit für alle Menschen mit Behinderungen gewährleistet. So wird etwa die Tagung zum Behindertengleichstellungsrecht, welche gemeinsam vom Eidg. Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, der Juristischen Fakultät der Universität Basel sowie Inclusion Handicap jedes Jahr in Basel organisiert wird, dieses Jahr neben Schriftdolmetschung und Gebärdendolmetschung auch Simultanübersetzung in leichte Sprache anbieten. Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/7
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Die Aktivitäten sind im Kontext Art. 74 IVG und von der reinen Interessenvertretung oder anderen Nicht-Art. 74 IVG-Betriebsteilen abgegrenzt.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2 4/7 ( A
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 913 913 913 913 3652 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 50 50 50 50 200 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 963 963 963 963 3852 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 85000 85000 85000 85000 340000 Personalkosten CHF 35000 35000 35000 35000 140000 Sachkosten/Umlagen CHF 120000 120000 120000 120000 480000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 38500 38500 38500 38500 154000 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 80892 80892 80892 80892 323568 Finanzhilfe BSV CHF 119392 119392 119392 119392 477568 Total Erträge
Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/7
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Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).
Ziel: Die rechtlich und politische Grundlagenarbeit zur Gleichstellung und den Sozialversicherungen sowie die technischen Grundlagenarbeit im Bereich ÖV tragen dazu bei, dass MmB ein selbstbestimmtes Leben führen und an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens teilhaben können.
Spezifisch: Durch die Vermittlung von fachlichen Analysen und Grundlagen verfügen MmB und ihre Angehörige über fundierte Informationen rund um das Behindertengleichstellungs- sowie Sozialversicherungsrecht. Dies trägt zur Stärkung ihrer Rechte bei. Es werden dadurch insbesondere ihre selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, ihre politische Partizipation und ihren Zugang zur Justiz gestärkt. Durch die Grundlagenarbeit von Inclusion Handicap verfügen die Behindertenorganisationen über eine gemeinsame Grundlage, die zur Koordination ihrer politischen und rechtlichen Arbeit beiträgt. Schliesslich unterstützt die Grundlagenarbeit des Dachverbandes auch Behörden und Gerichte auf allen föderalen Ebenen bei der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK), u. a. auch im Bereich der Sozialversicherungen (Art. 28 BRK).
Messbar: Die Analysen und Grundlagen werden mit den unterschiedlichen Arbeitsgruppen von Inclusion Handicap (IH), in denen zahlreiche MmB mitwirken, erarbeitet. Darauf gestützt werden sie durch mehrere Fachexpert:innen von Inclusion Handicap verfasst, welche eine kontinuierliche kritische Auseinandersetzung pflegen. Bei Bedarf werden externe Expert:innen konsultiert.
Aktionsorientiert: Bei der Wahl der Themen und Fragestellungen, welche Bestandteil der Analysen und Grundlagen werden sollen, orientiert sich der Dachverband an die Bedürfnisse der MmB, zudem auch an aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen.
Realistisch: Durch die Ratifizierung der UNO-BRK durch die Schweiz hat die Arbeit von IH rund um die Rechte von MmB an Umfang und Komplexität deutlich zugenommen. Die Diskrepanz zwischen Bedarf an Klärung zahrleicher grundsätzlicher rechtlicher sowie politischer Fragen einerseits, und andererseits die dem Dachverband zur Verfügung stehenden MiItteln machen eine permanente Priorisierung zwingend nötig.
Terminiert: Die Dienstleistung wird laufend angeboten. Welche Themen im aktuellen Jahr für welche Anspruchsgruppen aufbereitet werden, sind im Arbeitsprogramm mit entsprechender Priorisierung aufgeführt. Die meisten Themen sind fortlaufend in jedem Arbeitsprogramm vorhanden. Auf aktuelle Entwicklungen wird kurzfristig reagiert.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in derReporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/7
CH S
Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Alle Zielgruppen Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen)
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: X Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Durch die Rechtsberatung und Anfragen von Mitgliederorganisationen sowie Behörden erreichen IH zahlreiche Problemstellungen, die dem Dachverband ermöglichen, seine Grundlagenarbeit nah an den Bedürfnissen von MmB zu entwickeln und auszuführen. Ergänzend kann IH aus der Exper- tise der MmB in seinen Arbeitsgruppen sowie seinem Vorstand schöpfen.
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Deutsch XFranzösisch Italienisch Rätoromanisch X Gebärdensprache Weitere Sprachen: vereinzelt auch in italienischer Sprache Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Das Anbieten der Analysen und Grundlagen auf die Website von IH sowie in den Newslet- ters ist für Menschen mit einer Seehbehinderung sowie blinde Menschen barrierefrei zugänglich. Im Rahmen des Relaunch der Website von IH, welches spätestens 2024 erfolgen wird, wird zudem auch den Kommunikationsbedürfnissen von Menschen mit einer intellektuellen Behinderung (leichte Spra- che) sowie gehörlosen Menschen stärker Rechnung getragen. Im Rahmen von Informationsveranstal- tungen, an denen IH über die Erkenntnisse aus einer Grundlagenarbeit berichtet, ist die Zugänglichkeit für alle MmB gewährleistet. So wird etwa die Tagung zum Behindertengleichstellungsrecht, welche ge- meinsam vom Eidg. Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, der Juristischen Fa- kultät der Universität Basel sowie Inclusion Handicap jedes Jahr in Basel organisiert wird, dieses Jahr neben Schriftdolmetschung und Gebärdendolmetschung auch Simultanübersetzung in leichte Sprache anbieten.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/7
24
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Die Aktivitäten sind im Kontext Art. 74 IVG und von der reinen Interessenvertretung oder anderen Nicht-Art. 74 IVG-Betriebsteilen abgegrenzt.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/7 2 y CH
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 5210 5210 5210 5210 20840 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 600 600 600 600 2400 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- 5810 Mitarbei- 5810 5810 5810 23240 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 520000 520000 520000 520000 2080000 Personalkosten
Sachkosten/Umlagen CHF 195000 195000 195000 195000 780000
Total Kosten CHF 715000 715000 715000 715000 2860000
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 225000 225000 225000 225000 900000 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 488040 488040 488040 488040 1952160 Finanzhilfe BSV CHF 713040 713040 713040 713040 2852160 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/7
2
Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen:
Ort/Datum Ein Aha/ Vertragsnehmerin / Ort/Datum Zeu 28. M.2023
Bundesamt für Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 7/7
N
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4236 Vertragsnehmerin Inclusion Handicap
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Förderung der Selbsthilfe
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) a) Erteilen von Auskünften und Beratungen an Einzelpersonen zur Förderung der Selbsthilfe b) Beratung und fachliche Begleitung von Selbsthilfeorganisationen und -gruppen sowie deren Gremien und Arbeitsgruppen c) Vermittlung von Kontakten, Adressen und Informationen, wenn die eigene Organisation nicht zuständig ist d) Organisation von Treffen zur Förderung der Selbstvertretung e)Vermittlung von Know-how damit Betroffene ihre Rechte wahrnehmen können Link zur Webseite der Organisation: www.inclusion-handicap.ch/ www.bkz.ch/www.kbk.ch/ www.brb- bern.ch
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert)
Ziel: Die Menschen mit Behinderungen (MmB) werden befähigt, selbst dafür zu sorgen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und vollumfänglich an der Gesellschaft teilzuhaben und sich selbst zu vertreten. Mit ihren Erfahrungen unterstützen sie andere MmB im Rahmen eines Peer-Supports. In der Kooperation und Zusammenarbeit (Arbeitsgruppen) bringen MmB ihre Erfahrungen und Anliegen 1:1 ein.
Spezifisch: a) Die Erfahrungen und die Expertise werden den Zielgruppen vermittelt. b) MmB, ihre Angehörigen und Selbsthilfeorganisationen sind über ihre Anliegen informiert und werden beraten; oder sie wissen, an wen sie sich für ihr Anliegen wenden müssen. c) Die Mitwirkung und Teilhabe an den gesellschaftlichen Entwicklungen von MmB, ihren Angehörigen und der Selbsthilfeorganisationen ist gewährleistet.
Fachkonzept Art. 74 IVG/ VP 2024-27 / Version 1.0
CH
Messbar: Es finden Treffen zur Förderung der Selbsthilfe für die Zielgruppen statt, dabei werden an einzelnen Treffen systematisch Feedbacks eingeholt. Die Anzahl der Teilnehmenden wird statistisch erfasst.
Aktionsorientiert: Die Themen orientieren sich immer an aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen.
Realistisch: Die Veranstaltungen und Informationen sind barrierefrei und werden den Bedürfnissen der Teilnehmenden angepasst.
Terminiert: Die Dienstleistung wird laufend angeboten und aktuell gehalten.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/7
W
YA
Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen)
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: X Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Neben dem direkten Kontakt mit Betroffenen, Angehörigen erreichen uns Fragen, Anliegen und Forderungen von der Basis via Mitarbeitende der Mitgliederorganisationen, von den Vorstandsmitgliedern, der Arbeitsgruppen sowie Behörden. Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Auf die Website von Inclusion Handicap sowie in den Newsletters ist für Menschen mit einer Seehbehinderung sowie blinde Menschen barrierefrei zugänglich. Im Rahmen des Relaunch der Website von IH, welches spätestens 2024 erfolgen wird, wird zudem auch den Kommunikationsbedürfnissen von Menschen mit einer intellektuellen Behinderung (leichte Sprache) sowie gehörlosen Menschen stärker Rechnung getragen. Im Rahmen von Informationsveranstaltungen, ist die Zugänglichkeit für alle MmB gewährleistet. So wird etwa die Tagung zum Behindertengleichstellungsrecht, welche gemeinsam vom Eidg. Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, der Juristischen Fakultät der Universität Basel sowie Inclusion Handicap jedes Jahr in Basel organisiert wird, dieses Jahr neben Schriftdolmetschung und Gebärden- dolmetschung auch Simultanübersetzung in leichte Sprache anbieten.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/7
CHt D
Die Aktivitäten sind im Kontext Art. 74 IVG und sind von der reinen Interessenvertretung oder anderen Nicht-Art.74 IVG-Betriebsteilen abgegrenzt.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/7 IN
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Nebst Webseite auch via Veranstaltungen
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Rückmeldungen werden ausgewertet, das Angebot stets optimiert.
Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja X nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/7
3 1A U
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 600 600 600 600 2400 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 50 50 50 50 200 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 650 650 650 650 2600 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Personalkosten CHF 58000 58000 58000 58000 232000
Sachkosten/Umlagen CHF 22000 22000 22000 22000 88000 CHF 80000 80000 80000 80000 320000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 25000 25000 25000 25000 100000 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 54600 54600 54600 54600 218400 Finanzhilfe BSV CHF 79600 79600 79600 79600 318400 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/7
1 CH
Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen:
Ort/Datum EenAn Vertragsnehmerin We/ LAaK Ort/Datum Bem, 28.1r.1023
2eA Bundesamt für Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 7/7
Anhang D Berechnung Leistungsmenge und Tarife
11
CH
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
IV-Beiträge pro Jahr und Kompensationsgruppe für die Betriebsjahre 2024 - 2027 Vertrag Nr. 4236 VN/DO: Inclusion Handicap Anhang D Grundlagen für die Abrechnung des IV/AHV-Beitrages Individuell pro Vertrag VAF BSV- V-Beitrag Leistungs- Referenzwert Richtmenge pro Leistungs IV-Beitrag Total einheit pro Leistungs- einheit (Tarif) pro Leistung einheit PersonenspezifischeLeistungen gemäss Fachkonzept(FK) Kompensationsgruppe A
Fachkonzept Sozialberatungen (inkl. Lebenspraktische Beratung, Peer to Peer) Sozialberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 125.00 CHF
Einzelspezifische Leistungen Sozialberatung Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen Std. CHF 113.00 CHF
Fachkonzept Bauberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 128.00 CHF Fachkonzept Rechtsberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 146.00 CHF 92 8'800 CHF 809'600
FachkonzeptVermittlung von Betreuungsdiensten Std. CHF 93.00 CHF
Fachkonzept Begleitetes Wohnen Std. CHF 113.00 CHF
Fachkonzept Medien- und Publikationen; Informations- /Dokumentationsstelle; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informtionsmaterialienund Medien) Std. CHF 122.00 CHF 84 2'200 CHF 184'800
Fachkonzept Kurstyp Hilfe zur Selbsthilfe
Gruppenspezifische Leistungen Blockkurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 481.00 CHF Tageskurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 414.00 CHF Semester-/Jahreskurse (TeilnehmerStunden) Teiln.-Std. CHF 56.00 CHF
Fachkonzept Kurstyp Soziale Kontakte ermöglichen - Freizeit und Sport Blockkurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 481.00 CHF Tageskurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 414.00 CHF Semester-/Jahreskurse (TeilnehmerStunden) Teil.-Std. CHF 56.00 CHF
Themenspezifische Grundlagenarbeit für Kurse (I) Std. CHF 122.00 CHF
Fachkonzept Treffpunkte für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Std. CHF 113.00 CHF Minimales IV-Beitragdach für KG A Personenspezifische Leistungen CHF 994'400
Nichtpersonenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter(LUFEB) Kompensationsgruppen B und C
Kompensationsgruppe B (max. 5% vom Gesamt IV-Beitrag) Fachkonzept Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Std. CHF 84 963 CHF 80'892
UFEB Kompensationsgruppe C CHF 122.00 Fachkonzept Themenspezifische Grundlagenarbeit allgemein/ Projektarbeit Art. 74 IVG Std. CHF 84 5'810 CHF 488'040
Fachkonzept Förderung der Selbsthilfe Std. CHF 84 650 CHF 54600
Maximales IV-Beitragsdach für KG B und C Nichtpersonenspezifische Leistungen CHF 623'532
Rundungsdifferenz CHF 79
GesamtIV/AHV-Beitrag (max. Beitragsdach) pro Jahr CHF 1'618'011
davon max. AHV-Beitragsdach pro Jahr CHF
Kompensationen vgl. KSBOB
Mit dem BSV können nur Leistungen abgerechnetwerden, fürdie ein vertraglich vereinbartes Fachkonzept vorliegt.
CA
Anhang E Bestätigung der Qualitativen Bedingungen
12
CH
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 3: Bestätigung der Qualitativen Bedingungen Vertragsnehmerin: alsonHanegn BSV.Nr. 4256 Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein' nicht zu- treffend Strukturqualität 1.Organisation Gemeinnützige Organisation (gemeinnütziger Statuten, vorhanden und im Rahmen der Zweck in Statuten festgeschrieben), deren leitendes Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer Organ grundsätzlich ehrenamtlich arbeitet. Geschäftsreglement, Änderung beim BSV einzureichen. Nachweis der Steuerbefreiung (Staats- und direkte Bundessteuern) 1.1 Zweckbestim- Zweckbestimmung und strategische Ziele sind Statuten, vorhanden und im Rahmen der mung / Ziele definiert. Klarer Bezug auf Zielgruppe mit strategische Vertragsverhandlung bzw. bei einer Behinderungen umgesetzt. Zielsetzungen (z. B. Änderung beim BSV einzureichen. Leitbild) 1.2 Organisation Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten in Statuten, vorhanden und im Rahmen der und Leitung der Organisation sind festgehalten Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer (strategische/operative Ebene). Trennung der Geschäftsreglement Änderung beim BSV einzureichen. strategischen und operativen Ebene ist garantiert. 1.2 a Internes Es existiert ein hinreichendes IKS (mind. 4-Augen- Dokumentation, am Sitz der Organisation vor- Kontrollsystem Prinzip. Unterschriftenregelung, Nachweis, dass IKS handen (IKS) Kompetenzregelung). operativ eingesetzt wird R N
1 Falls eine Bedingung nicht erfüllt ist, ist dem BSV der Grund und Massnahmen zur Einhaltung der Bedingung anzugeben.
5 Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 /Version 1.0 1/7
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDP Confédération suisse Bundesamtfür Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein mnicht Zu- treffend 1.3a In einem Für jede Funktion bestehen ein Anforderungsprofil Stellenbeschrieb am Sitz der Organisation vor- Anstellungsve und ein Stellenbeschrieb. Aufgaben müssen mit Pflichtenheft handen rhältnis, Blick auf die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bezahltes erbracht werden. Personal Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit Iihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Alle Mitarbeitenden haben einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag am Sitz der Organisation vor- Arbeitsvertrag. handen 4 Ansprüche betreffend Fort-/Weiterbildung und Supervision sind schriftlich festgehalten. ist dokumentiert am Sitz der Organisation vor- handen 4 1.3b Mandate Für Mandatsträger, welche Leistungen gemäss Auftrag/Mandat am Sitz der Organisation vor- Art. 74 IVG erbringen, gelten die qualitativen Bedingungen sinngemäss. handen 3e 1.4 Freiwilliges Es besteht eine schriftliche Regelung betreffend Reglement am Sitz der Organisation vor- Personal und Anspruch auf Begleitung und Schulung, handen Peers (ohne Spesenvergütung und Versicherung während des Lohn) Einsatzes. Als Peer werden Selbstbetroffene 1a bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Freiwillige und Peers haben einen Anspruch auf Musterbestätigung am Sitz der Organisation vor- schrifliche Bestätigung ihres Einsatzes und eine (z. B. handen . allfällig damit verbundene Schulung. Sozialzeitausweis) 1.5 Unterorganisa- Die gegenseitigen Rechte und Pflichten von DO/VN Vertrag/Untervertrag am Sitzder VN vorhanden tionen und UVN sowie das Schlichtungsverfahren sind geregelt.
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 He -
27 /Version 1.0 2/7
00)
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein' nicht ZU- treffend 1.6 Rechnungs- Eine Kosten-/Leistungsrechnung für den Betrieb FiBu und KLR gemäss vorhanden; wesen Art. 74 IVG wird für jede Organisation erstellt. Richtlinien zum Jährliches Reporting Reporting BSV (Anhang zum KSBOB) 6 Prozessqualität 2. Leistungen Die Leistungen werden in den einzelnen Fachkonzepte, vorhanden und im Rahmen der Fachkonzepten definiert. Jährliches Vertragsverhandlung beim BSV Berichtswesen einzureichen. ( Jährliches Reporting 2.1 Beratung Art der Beratung und Zielgruppen sind. gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Vermittlung / Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatístik KSBOB jährlich beim BSV Begleitetes definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB) (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Wohnen 1a. Qualifikation der Mitarbeitenden je nach Kategorie der Beratung: 10 Beratung, Vermittlung und Begleitetes Wohnen: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit oder Curriculum Vitae; handen gleichwertige Ausbildung oder mehrjährige Nachweis der Weiter- Praxiserfahrung in der sozialen Arbeit mit bildungen/Schulungen Weiterbildung. Ausgebildete Peers, durch qualifizierte Mitarbeitende betreute Peers, 1a Praktikant/Innen usw. sind anerkannt, die Weiterbildung/Schulung des Personals wird durch die Organisation sichergestellt. Bauberatung: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Ausgebildete Baufachperson oder mehrjährige Curriculum Vitae handen Praxiserfahrung im Bereich Bauen mit Ma
8,H9 Weiterbildung. Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 3/7
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein' nicht zu- treffend
2.2. Medien und
Rechtsberatung: Juristische Mitarbeitende Erstellung und Verbreitung von Medien und Diplom
Führen einer Klienten- am Sitz der Organisation vor- handen vorhanden; Daten durch DO/VN 4 Publikationen/ Publikationen mit Informationen, die sich an die /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich Entwicklung, Betroffenen und ihre Angehörigen richten. (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Herstellung und Verbreitung von Informations- materialien/ Informations- und Dokumen- tationsstelle 2.3 Kurse Art, Anzahl und Zielgruppen der Kurse sind gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB). (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. 3
Qualifikation aller Kursleitenden inkl. Freiwillige, Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Peers ist garantiert. Curriculum Vitae; handen Ausbildung im Themenbereich des angebotenen Nachweis der Weiter- Kurses oder pädagogische bildungen/Schulungen Ausbildung/Praxiserfahrung. Weiterbildung/Schulung wird durch die Organisation 12 sichergestellt.
H Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 4/7
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederaziun svizra Geschäftsfeld Invalidenversicherung
Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)
ja nein nicht zu- treffend 2.4 Treffpunkte für Treffpunkte, welche soziale Kontakte ermöglichen. Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Menschen mit /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Behinderungen (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. und deren Angehörige 2.5 Leistungen zur Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, DO/VN muss die vorhanden; Daten sind gemäss Unterstützung Themenspezifische Grundlagenarbeit, Förderung Zielerreichung jährlich KSBOB jährlich beim BSV und Förderung der Selbsthilfe sind gemäss Leistungsübersicht und nachweisen. einzureichen. der Eingliede- Richtlinien zum Reporting definiert (vgl. Anhang 1 rung Behinder- KSBOB). ter (LUFEB) Berichtswesen Projekt
Projekt Art. 74 IVG werden unter LUFEB erfasst. Ergebnisqualltät 3. Kund/-innen, Die im Betrieb Art. 74 IVG angebotenen Leistungen Statuten am Sitz der Organisation vor- Klient/-innen, sind im öffentlichen Interesse und richten sich in handen Zielpublikum erster Linie an die Klientengruppe derjeweiligen Fachkonzepte Organisation (klientenspezifisch). Die Klienten- Publikationen gruppe istin den Statuten der Organisation definiert. 3.1 Kundenzufrie- Methode und Häufigkeit (alle 3 - 5 Jahre) zur Dokumentation vorhanden und im Rahmen der denheit/Nutzen Bestimmung der Kundenzufriedenheit sind je nach Kundenzufriedenheits- Vertragsverhandlung beim BSV von Kategorie der Leistung schriftlich festgehalten und Berichtserstattung einzureichen. Leistungen/Aktu die Methode wird periodisch umgesetzt. alität der 1a
7e Qualitative Bedingungen Art.74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 5/7
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein nicht Zu- treffend Leistungs- Die Klienten/Klientinnen werden über ihre Rechte Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor- palette und Pflichten informiert. ethische Grundsätze handen
Klientendossier, Informationen an Dritte werden nur mit dem Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor- schriftlichen Einverständnis der Klientin/des ethische Grundsätze handen Klienten weitergegeben. 3.2 Zielerreichung Überprüfungen der einzelnen Leistungen werden Dokumentation vorhanden und im Rahmen des bei Leistungen periodisch durchgeführt. Arbeitsprogramm Reportings beim BSV einzureichen. (Selbsteinschätzung) 3.3 Kooperationen Die Organisation ist in regelmässigem Austausch Beschreibung in und Partner- mit Organisationen, die Leistungen für dieselbe Fachkonzept, organisationen Zielgruppe erbringen oder ein gleiches Zusammenarbeits- Leistungsangebot haben. Die Angebote werden für vereinbarungen, die Zielgruppe aktiv und regelmässig koordiniert. Koordination, wenn gleiche UVN in mehreren VAF am Sitz der Organisation vor- handen Protokolle oder ähnliches der A.Q Koordinationssitzungen, in Analogie zum Fach- konzept
CH US Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 6/7
N
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Vertragsnehmerin:
Ort: Datum: Name und Funktion: Unterschrift:
052028 Ghin immenr lOaC
Humindtbattz
6H0 Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 7/7