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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Vertrag zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF)

(BSV-Nr. 4255)

zwischen der

Schweizerischen Eidgenossenschaft

vertreten durch das

Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern

nachfolgend bezeichnet mit BSV

und

Intégras Fachverband für Sozial- und Sonderpädagogik

Pfingstweidstrasse 16, 8005 Zürich

betreffend

Finanzhilfe zur Förderung der Invalidenhilfe gemäss Art. 74 IVG

für die Jahre 2024 - 2027

1. Grundlagen und Ziele des Vertrages

1.1. Grundlagen

- Art. 74 und 75 IVG (Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung, SR 831.20) - Art. 108-110 IW (Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenversicherung, SR 831.201) - Art. 101bis AHVG (Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlas- senenversicherung, SR 831.10) - Art. 222 - 225 AHW (Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters- und Hinterlas- senenversicherung, SR 831.101) - Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (SuG; SR 616.1) - Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe, gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2024 - 2027 (KSBOB) - Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) - Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG; SR 151.1)

Das KSBOB 2024-2027 und die dem Vertrag beigefügten Anhänge bilden integrierende Be­ standteile dieses Vertrages.

1.2. Ziel und Gegenstand

Gemäss Art. 112c Abs. 2 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 unterstützt der Bund gesamtschweizerische Bestrebungen zu Gunsten Behinderter und Betagter. Er gewährt hierzu gestützt auf Art. 74 IVG sprachregional oder national tätigen ge­ meinnützigen privaten Organisationen Finanzhilfen an die Kosten der Durchführung von den in Art. 108bis IW und Art. 222 AHW näher umschriebenen Aufgaben. Der vorliegende öffentlich- rechtliche Vertrag legt Art, Umfang, Qualität und Reporting der zu erbringenden Leistungen sowie dessen Beitragsdach fest. Damit soll die fachgerechte, bedarfsorientierte und kostenbewusste Durchführung der in nachstehender Ziffer 3 aufgeführten Leistungen durch die vertragsnehmende Dachorganisation (DO/VN) gewährleistet werden. Der Vertrag regelt die mit diesen Leistungen verbundenen Rechte und Pflichten zwischen dem BSV und der DO/VN. Wird ein Teil der vereinbarten Leistungen nicht durch die DO/VN selbst, sondern durch von ihr beauftragte Drittorganisationen erbracht, so haftet die DO/VN gegenüber dem BSV für deren Handlungen. Die DO/VN schliesst mit den Drittorganisationen (UVN) Unter­ verträge (UV) ab, die mit dem vorliegenden Vertrag und seinen Anhängen konform sind.

2. Die DO/VN

2.1 Kurzporträt (ausführliche Dokumentation siehe Anhang A)

Unter dem Namen «Intégras Fachverband Sozial- und Sonderpädagogik» besteht ein gemeinnüt­ ziger, politisch unabhängiger und konfessionell neutraler Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Zürich. Intégras handelt im Interesse von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die fachlich ausgewiesener, sozial- bzw. sonderpädagogischer Unterstützung bedürfen und engagiert sich für deren Wohl und Rechte. Dabei steht Intégras für die Fachlichkeit in der Arbeit mit fremdplazierten und/oder sonderpädagogisch betreuten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein. Ethisch und fachlich hohe Qualitätsansprüche werden gefordert und gefördert.

2.2 Leistungserbringer

Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt die DO/VN, dass sie die in Kap. 2 KSBOB festgelegten Kriterien zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erfüllt. Die in Ziffer 3 aufgeführten Leistungen werden durch die DO/VN selbst erbracht oder durch Dritt­ organisationen, mit denen die DO/VN Unterverträge abgeschlossen hat (Rz 2011-2014 KSBOB). Die DO/VN verpflichtet sich, Änderungen der Verhältnisse während der Vertragsperiode unver­ züglich dem BSV zur Kenntnis zu bringen. Zugänge von UVN müssen dem BSV zur Genehmi­ gung vorgelegt werden. Abgänge von UVN sind dem BSV zu begründen und Namensänderun­ gen mitzuteilen.

3. Leistungen der DO/VN

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3.1 Leistungsbereiche

Die Leistungskategorien werden in folgende Gruppen eingeteilt, vgl. Anhang D und Kap. 3 KSBOB. Gruppenspezifische Leistungen - Medien und Publikationen; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informationsmate­ rialien und Medien; Informations- und Dokumentationsstelle Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter LUFEB (nicht perso­ nenspezifisch): - Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit - Themenspezifische Grundlagenarbeit / Projekte Art. 74 IVG

Die Leistungen werden für folgende Zielgruppe/n erbracht: - Kinder/ Jugendliche mit sonderpädagogischem Bedarf im Alter von 4-20 Jahren. Fremdplat­ zierte Kinder/Jugendliche im Alter von 0-25 Jahren. Angehörige, Fachpersonen, Fachöffent­ lichkeit (Hochschulen), Verwaltungsstellen, Behörden, Politiker, Medienschaffende mit Be­ zug zu diesen Zielgruppen.

3.2 Barrierefreiheit- E-Accessibility

Die Organisationen publizieren die Inhalte ihrer Leistungen auf ihrer Internetseite, in ihren digita­ len Medien oder ihren Printmedien. Dabei ist ein inhaltlicher und technisch barrierefreier Zugang sicher zu stellen, insbesondere auch für die Zielgruppe/n gemäss Fachkonzept (z. B. mittels ein­ facher und leichter Sprache, leicht lesbar usw.).

3.3 Qualitative Vorgaben

Die DO/VN garantiert, dass alle in Ziffer 3.1 aufgeführten und in den Fachkonzepten detailliert umschriebenen Leistungen in professioneller Qualität, zweckmässig, effektiv und wirtschaftlich für Behinderte im Sinne des KSBOB erbracht werden. Mit der Vertragsunterzeichnung bestätigt die DO/VN, dass sie die im Anhang E festgehaltenen qualitativen Bedingungen erfüllt und einhält.

3.4 Leistungskoordination

Die DO/VN verpflichtet sich, die Leistungen einerseits mit den UVN im eigenen Vertrag, anderer­ seits mit anderen DO/VN aufeinander abzustimmen und Synergien bestmöglich zu nutzen.

4. Leistungen der IV/AHV

4.1 IV/AHV-Beitrag an die Leistungen nach Ziffer 3

Pro Vertragsjahr können Leistungen bis zum maximalen IV/AHV-Beitrag pro Leistungskategorie mit dem BSV abgerechnet werden, vorbehalten bleiben Kompensationen gemäss Kap. 3.6 KSBOB. Am Ende der Vertragsperiode rechnet das BSV die effektiv erbrachten Leistungen mit den entsprechenden IV/AHV-Beiträgen pro Leistungskategorie mit der DO/VN ab, vgl. Anhang D des vorliegenden Vertrags.

Die bei Gesucheingang ermittelte Eigenleistungsfähigkeit gilt für die gesamte Dauer der Vertrags­ periode für DO/VN und UVN und wird für die Festlegung des IV/AHV-Beitrages herangezogen. Die Berechnung der Eigenleistungsfähigkeit erfolgt mittels Festlegung des Kapitalsubstrats und des DB 4. Falls die Summe des geschlüsselten Kapitalsubstrates nach Art. 74 IVG die Vollkosten des Betriebes Art. 74 IVG um das Eineinhalbfache übersteigt, wird der IV/AHV-Beitrag gemäss

Rz 1014 KSBOB gekürzt.

Der IV/AHV-Beitrag (Beitragsdach gern. Anhang D) für die Vertragsperiode 2024 - 2027 beträgt pro Jahr CHF 212 308

davon max. CHF 0.00 für Leistungen nach Art. 101bis AHVG.

Der jährliche IV/AHV-Beitrag wird in zwei Akontozahlungen, jeweils im März und September durch die ZAS an die DOA/N überwiesen. Die Höhe der Akontozahlungen beträgt grundsätzlich

50 % des jährlichen IV/AHV-Beitrages.

3

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Der IV/AHV-Beitrag für die nicht personenspezifischen Leistungen «Allgemeine Medien- und Öf­ fentlichkeitsarbeit» darf 5 % des Gesamtbeitrages (=100 %) nicht übersteigen (Rz 3010 KSBOB). Der IV/AHV-Beitrag darf nicht abgetreten werden.

4.2 Entschädigung Dachorganisation (DO-Entschädigung)

Die DO-Entschädigung gemäss KSBOB wird für die Konsolidierungsarbeiten der DO/VN für das Reporting und für die Umsetzung und Durchsetzung der Vorgaben des KSBOB bei den UVN aus­ gerichtet und jährlich ausbezahlt. Die DO-Entschädigung bleibt grundsätzlich für die gesamte Vertragsperiode 2024 - 2027 gleich und beläuft sich pro Jahr auf

CHF 0.00

5. Reporting

Spätestens bis 30.6. nach Abschluss eines Rechnungsjahres gemäss Rz 4019 KSBOB stellt die DOA/N dem BSV sämtliche Unterlagen vollständig via BSV-Erfassungsmappe zur Verfügung. Diese sind gemäss Rz 4012 und 4014 KSBOB insbesondere: - Organisationsdaten (VZÄ etc.) - Kosten-ZLeistungsrechnung (KLR) DO/VN und UVN - Klienten-ZLeistungsstatistik (KLS) DO/VN und UVN - Selbsteinschätzung der Leistung (Realisiertes Arbeitsprogramm) - Fortschreibungstabelle DO/VN und UVN - Vollständigkeitserklärung DO/VN - Liste wirtschaftliche Verbindungen ■

Von jeder Organisation müssen zusätzlich folgende Daten elektronisch zur Verfügung gestellt werden:

- Jahres- und Geschäftsbericht - Unterzeichneter Revisionsbericht (Testat, Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) oder Bericht der Kontrollstelle - Vollständigkeitserklärung (diejenigen der UVN sind bei der DO/VN abgelegt)

Für die Mitfinanzierung von Projekten im Rahmen der themenspezifischen Grundlagenarbeit (LUFEB), welche Vollkosten von mehr als CHF 100‘000 auslösen, muss ein separates Projektge­ such zwingend vor Projektbeginn eingereicht werden. Das BSV entscheidet nach Möglichkeit in­ nert 60 Tagen über die Mitfinanzierung durch die IV. Die Projektgesuche können auf der Internet­ seite des BSV heruntergeladen werden.

6. Nachweis der Leistungserbringung

Für die in Ziffer 3.1 aufgeführten Leistungskategorien mit dem Hinweis «Behindertennachweis» muss die DO/VN dem BSV jederzeit bei Bedarf nachweisen, dass die mit dem BSV abgerechne­ ten Leistungen nur an berechtigte Leistungsbeziehende gemäss Kap. 1.3 KSBOB erbracht wur­ den (Rz 1021 KSBOB).

Die DO/VN erbringt den Nachweis wie folgt:

Pro Leistungskategorie und Berichtsjahr wird eine Exceltabelle mit Namen, Vornamen, Geburts­ datum geführt.

Alternativ kann im Dossier der behinderten Person eine Kopie der Verfügung über die IV- Massnahme oder Geldleistung abgelegt werden. Bei einer Früherfassung ist deren Meldung fest­ zuhalten und nachzuweisen. Das Verfahren wird im Einzelfall mit der DO/VN festgelegt.

Für Tageskurse und Treffpunkte ist kein Nachweis erforderlich.

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7. Auskunftspflicht

Die DO/VN und UVN erteilen dem BSV oder vom BSV bezeichneten Drittpersonen gemäss Rz 4005 KSBOB alle erforderlichen Auskünfte im Zusammenhang mit dem Vertrag und gewährt Ein­ sicht in die relevanten Akten und den Zutritt an Ort und Stelle.

8. Sanktionsmassnahmen und Vertragsauflösung

Ist für die DO/VN absehbar, dass sie die vertraglich festgelegten Ziele und Bedingungen nicht vertragsgemäss erfüllen kann, muss sie unverzüglich dem BSV schriftlich die Situation mit einem Vorgehensvorschlag unterbreiten (Rz 4008 KSBOB). Verletzt die DO/VN ihre Auskunftspflicht,■> kann das BSV die Ausrichtung von Finanzhilfen ablehnen oder die bereits ausgerichteten Bei­ träge gemäss Art. 40 SuG zurückfordern (Rz 4009 KSBOB).

Erwirkte die DOA/N die Finanzhilfe unter Verletzung von Rechtsvorschriften oder aufgrund eines unrichtigen oder unvollständigen Sachverhaltes, kann das BSV jederzeit vom Vertrag zurücktre­ ten. Mit dem Rücktritt fordert das BSV die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 30 f. SuG zurück. Werden die im Zusammenhang mit der Überprüfung der Einhaltung der Vertragsbestim­ mungen verlangten Daten und Informationen trotz gewährter Nachfrist nicht, unvollständig oder unkorrekt eingereicht oder bestehen anderweitig begründete Zweifel an der Vertragserfüllung, kann das BSV Akontozahlungen so lange zurückbehalten oder kürzen, bis die Daten und Infor­ mationen in hinreichender Qualität vorliegen und verarbeitet werden können bzw. für das BSV die Sicherheit besteht, dass ein vertragskonformerZustand hergestellt worden ist (Rz 4018 KSBOB).

9. Dauer, Änderungen, Kündigung des Vertrages

9.1 Dauer

Dieser Vertrag tritt mit vollständiger Unterzeichnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Er wird für vier Jahre abgeschlossen und dauert bis zum 31. Dezember 2027.

9.2 Änderungen

Änderungen des Vertrages werden schriftlich festgehalten und von beiden Vertragsparteien un­ terzeichnet. Es besteht kein Anspruch auf eine Anpassung des Vertrages auf Grund einer Leis­ tungserweiterung (zusätzliche oder neue Leistung) oder auf Grund höherer Kosten einer Leis­ tung.

9.3 Kündigung

Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner per 30. Juni oder 31. Dezember unter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.

Wird der Vertrag nicht weitergeführt, ist ein Schlussabrechnungssaldo zu vergüten und ein allfäl­ lig vorhandener Saldo aus geäufneten Überdeckungsreserven sowie zulasten von Art. 74 IVG gebildeten Rückstellungen oder Fonds dem BSV zurückzuerstatten.

9.4 Govemance

Die finanzielle Unterstützung privater Organisationen durch die Invalidenversicherung erfolgt im Hinblick auf ein gemeinsames Engagement zugunsten von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Artikel 74 IVG.

Die Beiträge an die Organisationen und die daraus resultierenden Leistungen setzen eine direkte Beziehung zwischen der IV bzw. dem BSV und den subventionierten Organisationen voraus. Diese Beziehung beruht auf den Grundsätzen der Good Govemance und des gegenseitigen Ver­ trauens.

Gute Zusammenarbeit bedeutet, dass Informationen ausgetauscht, Erfahrungen geteilt und beo­ bachtete oder aufgetretene Probleme erörtert werden, um die Schwierigkeiten sowohl der Part­ nerorganisationen als auch der leistungsempfangenden Personen zu beheben.

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10. Veröffentlichung des Vertrages

Das BSV veröffentlicht den vorliegenden Vertrag (inkl. sämtlicher Anhänge) in Anwendung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (Art. 9 Abs. 2, Öffentlichkeits­ gesetz, SR 152.3) auf der Webseite des BSV. Zwecks Koordination kann es den Kantonen eben­ falls Auszüge betreffend Leistungen oder Finanzen weiterleiten bzw. entsprechende Auswertun­ gen erstellen.

11. Schlussbestimmungen

Für die Gültigkeit des vorliegenden Vertrages bleiben Beschlüsse von Volk, Parlament und Bun­ desrat vorbehalten.

Vorliegender Vertrag ist in zwei Exemplaren ausgefertigt worden. Je ein unterzeichnetes Exemplar befindet sich beim BSV und bei der DO/VN.

12. Besondere Vereinbarungen

a) Die VN verpflichtet sich bis zur Beendigung, der in diesem Vertrag geregelten Vertragsperi­ ode, zu prüfen, bei welcher Organisation der privaten Invalidenhilfe sie für eine allällige nächste Vertragsperiode als UVN unter Vertrag genommen werden kann. Eine Rückmeldung ist dem BSV bis zum 30.06.2025 zu machen. b) Die VN erbringt für die Zielgruppen Art. 74 IVG Leistungen im Schnittstellenbereich Schule und sonderpädagogischen Massnahmen sowie Schule und Berufsbildung. In der Rolle als Fachverband erbringt Intégras keine personenspezifischen Leistungen. Die Minimalanforde­ rungen gern. Randziffern 2016 f mit Anforderungen zum Wesentlichen Umfang und die damit zusammenhängenden Klientennachweise werden zugunsten spezifischer Zielformulierungen in den Fachkonzepten wegbedungen.

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Bern, den /L 2^27 Zürich, den 's

Für das Für Bundesamt für Sozialversicherungen Intégras, Fachverband Sozial- und Sonderpädagogik i

Florian Steinbacher, Vizedirektor Tobias'Arnold, Co-Prasident

Thomas Bhend? leryem ©ezafrek, Co-Geschäftsführerin Bereichsleiter Controlling, Ressourcen und Subventionen

Anhang Anhang A (Grundlagen der DO/VN) Anhang B (Am VAF angeschlossene Organisationen) Anhang C (Fachkonzepte) Anhang D (Kompensationsgruppen und Mengengerüst) Anhang E (Unterzeichnete Qualitative Bedingungen)

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Anhang A Grundlagen der VN

K Unterzeichnete Statuten der VN/DO vom 23.06.2021 und vom 22.06.2022

0 Zusammensetzung Intégras Vorstand

0 Organigramm der Organisation

0 Aktueller Auszug Eintrag Handelsregister vom 03.11.2022

0 Leitbild vom 25.05.2023

0 Intégras Charta vom 25.05.2023

0 Kernthemen von Intégras 2023 - 2026

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Statuten

Juni 2022

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IV. ORGANISATION Art. 6 Organe von Intégras sind: die Generalversammlung, der Vorstand, das Präsidium, die Revisionsstelle.

Generatversa mm I ung Art. 7 Einmal jährlich findet die ordentliche Generalversammlung statt. Durch den Vorstand oder auf Wunsch von 1/5 der Mitglieder kann eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen werden. Die Einladungen sind 4 Wochen zuvor zu versenden. Dringliche Traktanden können auf Antrag des Vorstandes und, sofern 3/4 der vertretenen Stimmen zustimmen, zu Beginn der Versammlung auf die Traktandenliste gesetzt werden. Art. 8 Aufgaben Die ordentliche Generalversammlung hat folgende Aufgaben: 8.1 Wahl des Co-Präsidiums oder Präsidiums aus zwei verschiedenen Sprachregionen und der Vorstandsmit­ glieder

8.2 Wahl der Revisionsstelle

8.3 Genehmigung des Jahresberichtes

8.4 Genehmigung der Jahresrechnung, gestützt auf den Antrag der Revisionsstelle

8.5 Déchargeerteilung an den Vorstand

8.6 Statutenänderungen mit qualifiziertem Mehr von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen 8.7 Entscheidungen über Rekursbegehren gegen Vorstandsbeschlüsse bezüglich Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern

8.8 Festlegen des Jahresbeitrages für Kollektiv- und Einzelmitglieder

8.9 Behandlung der traktandierten Geschäfte

Art. 9 Stimmrecht

9.1 Kollektivmitglieder I haben 2 Stimmen

9.2 Kollektivmitglieder II, Einzelmitglieder und Ehrenmitglieder haben 1 Stimme.

Art. 10 Art von Wahlen und Abstimmungen Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen, sofern nicht geheime Abstimmung beantragt wird. Die Stimmen­ zähler werden offen gewählt. Anwesende stimmen nur für 1 Mitglied. Art. 11 Beschlussfassung Beschlüsse werden mit dem relativen Mehr der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.

Vorstand Art. 12 Der Vorstand besteht aus mindestens 5 und höchstens 8 voneinander unabhängigen Mitgliedern, davon ist mindestens 1/3 aus der Westschweiz und dem Tessin. Wählbar sind Mitglieder sämtlicher Kategorien gemäss Art. 4. Interessengruppen sowie die Bereiche Sozialpädagogik, Sonderpädagogik und Ausbildung sind angemes­ sen zu berücksichtigen. Art. 13 Organisation Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt 3 Jahre. Bei Stimmengleichheit kommt dem Co-Präsidium oder dem Präsidium der Stichentscheid zu. Zu den Verhandlungen können Fachleute mit beratender Stimme zugezogen werden. Im Vorstand können Vertreterinnen und Vertreter von Bundesämtern, insbesondere dem Bundesamt für Justiz (EJPD) und dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV), sowie Delegierte interkantonaler Gremien mit bera­ tender Stimme Einsitz nehmen. Die Geschäftsführung nimmt mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen teil. Art. 14 Aufgaben und Kompetenzen Der Vorstand vertritt die Interessen des Verbandes nach aussen, gegenüber dem Bund, den Kantonen, anderen Amtsstellen und der Öffentlichkeit. Er hat insbesondere folgende Kompetenzen:

14.1 Beschlussfassung über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern

14.2 Vorbereitung der Generalversammlung und Vollziehung der Beschlüsse

14.3 Genehmigung des Budgets

14.4 Bestellung des Beirates

VS 3Z5

Diese Statuten treten mit der Annahme durch die Generalversammlung vom 22. Juni 2022 in Kraft und ersetz­ ten die bisherigen Statuten vom 23. Juni 2021.

Zürich (via Zoom), 22. Juni 2022

Intégras, Fachverband Sozial- und Sonderpädagogik

Tobias Arnold, Co-Präsident

Statuten

Juni 2021

Statuten Intégras, Fachverband Sozial- und Sonderpädagogik

I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "Intégras, Fachverband Sozial- und Sonderpädagogik" besteht ein gemeinnütziger, politisch unabhängiger und konfessionell neutraler Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Zürich.

II. ZWECK Art. 2 Intégras handelt im Interesse von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die fachlich ausgewiesener, sozial- bzw. sonderpädagogischer Unterstützung bedürfen und engagiert sich für deren Wohl und Rechte. Da­ bei steht Intégras für die Fachlichkeit in der Arbeit mit fremdplatzierten und/oder sonderpädagogisch betreu­ ten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein. Ethisch und fachlich hohe Qualitätsansprüche werden gefordert und gefördert. Art. 3 Dieser Zweck soll erreicht werden durch: • Fördern von Rahmenbedingungen, welche die fachlich qualifizierte Unterstützung der Betroffenen ermög­ lichen, erleichtern oder verbessern Förderung und Entwicklung der qualifizierten, sozial- und sonderpädagogischen Fachlichkeit insbesondere durch Grundlagenarbeit und Qualitätsstandards Förderung des fachlichen Diskurses insbesondere mit Tagungen, Publikationen, etc. Koordination, Vernetzung und Informationsaustausch für Fachkräfte im sozial- bzw. sonderpädagogischen Bereich auf regionaler und gesamtschweizerischer Ebene Information und Beratung der Mitglieder, der Öffentlichkeit und der Behörden Mitarbeit bei Planungsaufgaben und regionalen Konzepten der Jugendhilfe Mitarbeit in der Gesetzgebung bei Bund, Kantonen und Gemeinden Anregung und Mitwirkung bei Forschung im Bereich ausserfamiliärer Erziehung bzw. sonderpädagogischer Förderung Förderung von präventiven Massnahmen und Mitwirkung bei Projekten Koordination, Vernetzung und Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Organisationen und Verbänden

UL MITGLIEDSCHAFT Art. 4 Intégras kennt folgende Mitgliedschaftskategorien: 4.1 Kollektivmitgliedschaft I (stationäre, teilstationäre Einrichtungen, Familienplatzierungs-Organisationen) Trägerschaft: privat- oder öffentlich-rechtlich Auftrag: stationäre, teilstationäre oder ambulante ausserfamiliäre Erziehung, Schulung und/oder Beratung Klientinnen: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die professionelle ausserfamiliäre Angebote im Bereich der Sozialpädagogik und/oder sonderpädagogische Massnahmen beanspruchen. Die Kriterien für die Aufnahme von Kollektivmitgliedern I sind in einem Reglement festgelegt.

4.2 Kollektivmitgliedschaft II

Ausbildungsstätten, Behörden, Verwaltungsstellen, gemeinnützige Verbände, Träger von Einrichtungen, ambu­ lante Stellen

4.3 Einzelmitgliedschaft E

Einzelpersonen, die den Zweck des Verbandes unterstützen

4.4 Ehrenmitgliedschaft EM

Die Ehrenmitgliedschaft kann verdienten Persönlichkeiten verliehen werden. Art. S Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern Die Aufnahme oder ein allfälliger Ausschluss von Mitgliedern erfolgt durch Vorstandsbeschluss mit Rekursrecht an die Generalversammlung. Austritte sind dem Präsidium auf Ende des Geschäftsjahres schriftlich bekannt zu geben. /'

2/S V

IV. ORGANISATION Art. 6 Organe von Intégras sind: die Generalversammlung, der Vorstand, das Präsidium, die Revisionsstelle.

Generalversammlung Art. 7 Einmal jährlich findet die ordentliche Generalversammlung statt. Durch den Vorstand oder auf Wunsch von 1/5 der Mitglieder kann eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen werden. Die Einladungen sind 4 Wochen zuvor zu versenden. Dringliche Traktanden können auf Antrag des Vorstandes und, sofern 3/4 der vertretenen Stimmen zustimmen, zu Beginn der Versammlung auf die Traktandenliste gesetzt werden. Art. 8 Aufgaben Die ordentliche Generalversammlung hat folgende Aufgaben: 8.1 Wahl des Präsidiums aus zwei verschiedenen Sprachregionen und der Vorstandsmitglieder

8.2 Wahl der Revisionsstelle

8.3 Genehmigung des Jahresberichtes

8.4 Genehmigung der Jahresrechnung, gestützt auf den Antrag der Revisionsstelle

8.5 Déchargeerteilung an den Vorstand

8.6 Statutenänderungen mit qualifiziertem Mehr von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen 8.7 Entscheidungen über Rekursbegehren gegen Vorstandsbeschlüsse bezüglich Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern

8.8 Festlegen des Jahresbeitrages für Kollektiv- und Einzelmitglieder

8.9 Behandlung der traktandierten Geschäfte

Art. 9 Stimmrecht

9.1 Kollektivmitglieder I haben 2 Stimmen

9.2 Kollektivmitglieder II, Einzelmitglieder und Ehrenmitglieder haben 1 Stimme.

Art. 10 Art von Wahlen und Abstimmungen Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen, sofern nicht geheime Abstimmung beantragt wird. Die Stimmen­ zähler werden offen gewählt. Anwesende stimmen nur für 1 Mitglied. Art. 11 Beschlussfassung Beschlüsse werden mit dem relativen Mehr der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.

Vorstand Art. 12 Der Vorstand besteht aus mindestens 5 und höchstens 8 voneinander unabhängigen Mitgliedern, davon ist mindestens 1/3 aus der Westschweiz und dem Tessin. Wählbar sind Mitglieder sämtlicher Kategorien gemäss Art. 4. Interessengruppen sowie die Bereiche Sozialpädagogik, Sonderpädagogik und Ausbildung sind angemes­ sen zu berücksichtigen. Art. 13 Organisation Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt 3 Jahre. Bei Stimmengleichheit kommt dem Präsidium der Stichentscheid zu. Zu den Verhandlungen können Fachleute mit beratender Stimme zugezogen werden. Im Vorstand können Vertreterinnen und Vertreter von Bundesämtern, insbesondere dem Bundesamt für Justiz (EJPD) und dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV), sowie Delegierte interkantonaler Gremien mit bera­ tender Stimme Einsitz nehmen. Die Geschäftsführung nimmt mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen teil. Art. 14 Aufgaben und Kompetenzen Der Vorstand vertritt die Interessen des Verbandes nach aussen, gegenüber dem Bund, den Kantonen, anderen Amtsstellen und der Öffentlichkeit. Er hat insbesondere folgende Kompetenzen:

14.1 Beschlussfassung über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern

14.2 Vorbereitung der Generalversammlung und Vollziehung der Beschlüsse

14.3 Genehmigung des Budgets

14.4 Bestellung des Beirates

14.5 Finanzkompetenz für nicht budgetierte ausserordentliche Ausgaben bis Fr. 20'000.-

3/S

14.6 Wahl der Geschäftsführung

14.7 Erlass von Reglementen

14.8 In die Kompetenz des Vorstandes fallen alle Aufgaben, die nicht einem anderen Organ zugewiesen sind.

Art. 15 Unterschrift Der Vorstand regelt die Unterschriftsberechtigung. Art. 16 Spesenvergütung Vorstandsmitgliedern oder sonstigen Beauftragten werden die Spesen vergütet. Für besondere Arbeitsleistun­ gen kann der Vorstand Entschädigungen gewähren.

Präsidium Art. 17 Aufgaben und Kompetenzen Das Präsidium führt die laufenden Geschäfte Im Sinne der Vorstandsbeschlüsse. Es bereitet die Vorstandssit­ zungen vor, wacht über die inhaltliche und fachliche Arbeit der Geschäftsstellen und übernimmt weitere Auf­ gaben, die vom Vorstand übertragen werden. Die Finanzkompetenz des Präsidiums für nicht budgetierte Aus­ gaben beträgt Fr. lO'OOO.-.

Geschäftsstelle Art. 18 Intégras unterhält eine Geschäftsstelle Schweiz und eine Niederlassung in der lateinischen Schweiz. Die Mit­ gliederversammlung bestimmt über weitere Niederlassungen. Art. 19 Die Geschäftsstelle sichert einen reibungslosen Ablauf der operativen Geschäfte. Sie wird von der Geschäfts­ führung geleitet. Art. 20 Die Geschäftsführung ist für die Führung und das Management der Geschäftsstelle zuständig. Näheres ist im Betriebsreglement festgehalten. Art. 21 Vertretung der Sprachregionen Die Geschäftsführung stellt sicher, dass alle Sprachregionen In der Geschäftsstelle adäquat vertreten sind.

Nationale Fachkommission Art. 22 Die nationale Fachkommission wird gemeinsam vom Vorstand und von der Geschäftsführung bestellt. Art. 23 Aufgaben und Kompetenzen Die nationale Fachkommission verantwortet gemeinsam mit der Geschäftsführung die fachliche Schwerpunkt­ setzung und die Priorisierung der Fachthemen gemäss den strategischen Zielen. Näheres ist Im Betriebsregle­ ment festgehalten.

Revisionsstelle Art. 24 Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung und erstattet dem Vorstand zuhanden der Generalversammlung schriftlich Bericht und Antrag. Der Auftrag dauert 3 Jahre. Art. 25 Die Mittel des Verbandes bestehen aus den jährlich von der Generalversammlung festzulegenden Mitglieder­ beiträgen, den Einnahmen aus dem Erbringen von Dienstleistungen gemäss Art. 3 dieser Statuten, sowie aus Subventionen und sonstigen Zuwendungen. Für die Verbindlichkeiten des Verbandes haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Art. 26 Die Entscheidung über eine Auflösung des Verbandes erfolgt durch schriftliche Abstimmung. Erforderlich ist die Zustimmung von 2/3 aller Stimmen. Falls Auflösung beschlossen wird, ist das Vermögen des Verbandes einer Verwendung zuzuführen, die der Zielsetzung des Verbandes ähnlich ist. Art. 27 Statutenänderung

4/5

Diese Statuten treten mit der Annahme durch die Generalversammlung vom 23. Juni 2021 in Kraft und ersetz­ ten die bisherigen Statuten vom 17. Juni 2015.

Bern, 23. Juni 2021

Intégras, Fachverband Sozial- und Sonderpädagogik

Tobias Arnold, Co-Präsident ic Blanc, Co-Präsident

5/5

Fachverband Sozial­ Pfingstweidstrasse 16

inTEGTHE und Sonderpädagogik 8005 Zürich T 044 201 15 00 Association professionnelle F 044 201 23 25 pour l'éducation sociale integras@integras.ch et la pédagogie spécialisée www.integras.ch

Zusammensetzung Intégras Vorstand per 01.05.2023

Tobias Arnold Geschäftsleiter Heilpädagogisches Zentrum Hagendorn (ZG) Co-Präsidium

Cédric Blanc Directeur de la Fondation de Verdeil (VD) Co-Präsidium

Patricia de Meyer Ao. Professorin Hochschule Soziale Arbeit (VD), Kinderrechte Vorstand Familienrecht

Mario Ferrarini Fondazione Antonia Vanoni (TI) Vorstand

Thomas Gabriel Leiter Institut für Kindheit, Jugend und Familie, Departement Soziale Vorstand Arbeit ZHAW(ZH)

Nicole Wolschendorf Leiterin Wohngruppe rose (AR) Vorstand

André Woodtli Amtschef, Amt für Jugend und Berufsberatung (ZH) Vorstand

André Wyssenbach Direktor Viktoria-Stiftung Richigen (BE) Vorstand

inTEGFRS Fachverband Sozial- und Sonderpädagogik Association professionnelle pour l'éducation sociale et la pédagogie spécialisée

Organigramm strategisch Stand: Juni 2021

Vorstand Beirat

operativ Themen - Bientraitance Fachkommission

Geschäftsführung GF FK*

I - Inklusion - Kinderrechte

Team Mitarbeiterinnen I I I I Strategie - Governance = steuern - entscheiden I I I ............... I II Fachlichkeit = denken - planen I I III Kompetenzzentren = handeln - umsetzen I .................... I I

Arbeitsgruppen I ....... Projekte I * Interessengruppen und Experten aus Sozial­ I I I I ** und Sonderpädagogik, sowie Fachhochschulen (Mandat/Organisation) Kooperationen I

'I oder kantonale Dienste I I I I

I “ z.B.: WiF, EQUALS, Kompetenzzentrum I I i Leaving Gare, Pflegekinder nextGeneration, etc. I L J

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Handelsregisteramt des Kantons Zürich Firmennummer Rechtsnatur Eintragung Löschung Übertrag CH-020.6.000.639-2 von: 1 CHE-100.667.558 Verein 19.09.2001 auf:

Alle Eintragungen

Ei Name Ref Sitz

1 krtegrasr-Faehverband-Seziaf—undHeilpadagogik 1 Zürich

3 Intégras, Fachverband Sozial- und Sonderpädagogik

Ei Lö Mittel, Haftung, Nachschusspflicht und weitere Pflichten der Mitglieder_____ Ei Lö Domiziladresse n 6 Ge Organisa tton^Generalversa mmking,-Vorstandv&n-hôehstens-49 Mitgliedern,- f t -undGevtstonssteWe. sch& ts eilung

1 4 Am-Sehanzengraben-+5

8002 Zürich

1 4 MHteti-MttgfiederbeHfägerSubventionen -undeenstige Zuwendungen; 4 7 Büfglistrasse44 4 Mittel: Mitgliederbeiträge, Einnahmen aus dem Erbringen von Dienstleistungen *7 i*‘n»t OWC CUTÎUT1

gemäss Art. 3 der Statuten, Subventionen und sonstige Zuwendungen. 7 11 Rütistrasse-4

8032 Zürich

11 Pfingstweidstrasse 16

8005 Zürich

ci Lö_ Zweck__________________________________ ___________________ __ Ei Lö weitere Adressen

1 6 Vertritt die Interessen-ven KindemT-dugendliehen-ünd jungen-Erwachsenervdie

faeh<ieh-ausgewiesenerrsozial-bzw. hei-pädagogiseher-Hilfe bedwfen-Dieser I Zweek-soll erreicht-werden-dureha-Keordinaton tm-soztal-bzwrhetipädagogtsehen Bereieh-auFregionalenund gesamtsehwe;zeriseher-Ebene7-Mitarbeit-bet j Planungsaufgaben und-Sehaffung-von regionaten-Versorgungskonzepten;-Fördern von Rahmenbedinguogenröie-faohlieh qualifeierteHHfe-füfdie-Betroffenen ermöglichen oder ertetehterni-Verbesserung-der qualifizierten, sozial-und I heHpädagogisehen Hilfeleistungrfnsbesendere durch die-Förderung der-Aus-, ' Fort- und-Weiterbildung-von Mitarbeiterinnen-und Mitarbeitern-im sozial-und heilpädagogisehen Bereiehr+n-Zusammenarbeit mit FaehinstitutionenHnformation I

und Beratung-der-Mitgliederrdef Ölfentliehkeit und der-BehördenrMitarbeibbei der emsehlägigen-Gesetzgebung in Bund,-Kantonen-und-Gemeinden;-Anregung $ und Mitwirkung bei der Forschung im Bereieh-ausserfamiltärer Erziehung bzw. heilpädagogiseher-Förderungeowie Förderung von präventiven Massnahmen und Projektem-Zusammenarbeit mit-nationalen-und internationalen Qrganisationen und ‘ Verbänden-ähnlieher-Zielsetzung; 6 11 Der-Vetein steht-ein für die Faehfiehkeit-in der Arbeit mit fremdplatzierten und/oder sonderpädagoglseh betreuten Kindern.-Jugendliehenund jungen-Erwaehsenen. : Ethisch-und faehfieh-hohe-Qualitätsansprüche werden gefordert und gefördeirt-Mit I dieser Ausriehtung-handeltderVerein im Interesse von-Kindern, -Jugendlichen und jungen Erwaehsenenrdie-teehlieh-ausgewiesenerrsozial-bzwT-sonderpädagogiseher ! Unterstützung bedürfen und engagiert-stch-für-deren Wohl und Rechte. Dieser-Zweck soll erreicht werderrdureirFördern-von-Rahmenbedingungenwelche die-fachlich qualifrzierte-Unterstüteungder-Betroffenen ermögitehenrerletehternoder verbessern; ; Förderung und Entwicklungder-qualifiziertenrsozial-und sonderpädagogtsehen FaeWiehkeft-fnsbesondere durch Grundlagenarbeit-und Qualitätsstandards; Förderung des-faehliehenGiskurses insbesondere miFTagungen.-Publtkahonen; eterrKoordinatienrVernetzung und-informationsaustauseh für-Faehkräfte-im-sozial- • bzwrSonderpädagogisehen-Bereieh auf-regien-ateeund gesamtsehweizeriseher : Ebene.-Information-und Beratung-der-MitgliederT-derGffentiiehkeit-ünd der-Behörden: Ebenej-lnformatiön-und-Berateng^er-Mitgliederrdef-GffentfcHkett-undder-Sehörden: Mterbett-bet-Pfantingsatifgaben-und regionaten-Kenzepten-derdugendWet-Mttarbett tn-der Gesetzgebung-beFeund, Kantenen-undGemeinden^Anregung undMitwukung I beFFersehung-tm-Bereichsusserfamtltärer-Erziehung bzw^sonderpädagegtseher Förderung; Förderung-von-präventiven-Massnahmen und Mrtwtrkungbet-Pföjek-ten; Keerdination, Vernetzung-undZus-ammenarbeiFmit nationalen und-intemationaten Grganisatienerrund-Verbänden; 11 Intégras handelt im Interesse von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die fachlich ausgewiesener, sozial- bzw. sonderpädagogischer Unterstützung ; bedürfen und engagiert sich für deren Wohl und Rechte. Dabei steht Intégras für ! die Fachlichkeit in der Arbeit mit fremdplatzierten und/oder sonderpädagogisch betreuten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein. Ethisch und fachlich hohe Qualitätsansprüche werden gefordert und gefördert. Dieser Zweck soll erreicht werden durch: Fördern von Rahmenbedingungen, welche die fachlich

Zurich, 03 11.2022 Fortsetzung auf fe genden Seite (ter fo-genden if dpr t i/

Handelsregisteramt des Kantons Zürich Zürich 3 i ,c-100.667.558 Intégras, Fachverband Sozial- und Sonderpädagogik

Alle Eintragungen "eT Ae Lö Personalangaben______________________ I Funktion_______ Zeichnungsart_____________ ' 4 9 Hongler-Hanspeter-von-SolothurnrlnZürfeh : Mitglied-des ohne Zefehnungsbereehtigung Verstandes 4 7 JansrRuedtrven-Steinhausenrin öttenbaeh Mitglied-des ehne-Zeiehnungsbereehtigung Verstandes j 4 7m Müller-Knapp, Ulrich, deutscher Staatsangehöriger, in Bühler Mitglied des ! ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 4 10] Stähl», Ola frvon Oberhofen am-Thunerseein Oberägeri Mitglied-des ohne Zeichnungsberechtigung Verstandes 4 6 Stutz, Maxrvon Hittnaurin Weinfelden Mitglied des ohne -Zeichnungsberechtigung Vorstandes ! Mitglied des I ! 4 7m Woodtlï, André, von Oftringen, in Zürich i Vorstandes ohne Zeichnungsberechtigung

I* ■

7 Annen.-Pra.-von Arth,- in Allsehwil j Mitglied des

Verstandes ohne Zeichnungsberechtigung

7m Eiehenbergen-Kathrin, von Reinaeh AG, tn Winterthur Mitglied des ohne-Zeiehnungsberechtigung Vorstandes 4 i 6 Granges, Véronique, von Fully, in Fui y Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 4 7 Pauchard, Susannervon Fribourg, in Fribourg Mitglied des ohne -Zeichnungsberechtigung Vorstandes

4 7m TBO Révisions AG (GH-020.3.925 .811-7). in Zürich Revisionsstelle

i 5 10 Baud Olivier, von Celigny, in Bardonnex Vizepräsident des ; Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 5 6 Bösst Bisatz, Romana, von Scuol und Brienz/Brinzau-s, in Altdorf Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung UR Vorstandes 5 11 Mattei. Raffaele, von Osogna, in Mendrisio Mitglied des ohne-Zeichnungsberechtigung ■ Vorstandes i 5 10 Weber, Christoph von H nwil, in Sennwald Mitglied des * ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 5 8 Aebtseher. Mirjam, von Schmitten FR. in Wmdisch Geschäftsführerin Kollektivunterschrift zu-zweien 6 11 Bischofbergen Hans Rudolf, von Oberegg in Wila Mitglied des i ohne Zeichnungsberechtigung i Vorstandes I 6 9 Bühler. Heidi, von Emmen, in Winterthur Mitglied des I ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes I 9 Habermaeher Klingenbeck. Marie-Theres.-von Freienbach, in Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Luzern Vorstandes 6: 11 Lehmann. Arthur, von Fribourg, in Fribourg Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 6 11 : Paulus Eric von Savigny. in Savigny Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes | 7 9 EichenbergerrKathnn von Reinach AG. in Möriken-Wildegg Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung i Vorstandes Mitglied des I ohne Zeichnungsberechtigung

7 11 Muller-Knapp. Ulrich, deutscher Staatsangehöriger, in SSGallen

Vorstandes b i 7 Woodtl, André, von Oftringen, in Russikon Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes

7 TBO Révisions AG (CHE-103.352.097) in Zürich Revisionsstelle

7 10m Blanc, Gedricrven Mönlreux.-in Roehe Mitglieddes ehfieZ-eiehnungsbereehtigung Verstandes | 7 11 Luraschi. Daniela, von St. Galien, in Basel Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 7 Wyssenbach, André, von Rüschegg in Neuenegg Mitglied des i ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 8 13 Rauser-Sehiffke. Gabriele EErdetHsehe-Staatsangehöfiger-ifi Geschäftsführerin KoHektivuntersehrift-zu-zweten L.J. Bubikon

Zurich. 03 11 2022

z Fortsetzung a J

1

Handelsregisteramt des Kantons Zürich Firmennummer Rechtsnatur Eintragung Löschung Übertrag CH-020.6.000.639-2 von: 1 CHE-100.667.558 Verein 19.09.2001 auf:

A'ie Eintragungen

Ei Lö Name Ref Sitz

1 3 1 Zürich

3 Intégras, Fachverband Sozial- und Sonderpädagogik

Ei Lö^ Mittel, Haftung, Nachschusspflicht und weitere Pflichten der Mitglieder_____ Ei Lö Domiziladresse 1 6 ©rganisetion: Generalvefsammtangr-Verstend^eft-höehstens-tO-MttgHedern; 1 4 Am-SehartzengraberHS Gesehäftslettung-undfievistönssteHe. 8002 Zürieh 1 4 Mrttei Mitgiiederbeiträge,-Sttbventienen-wd-sönsttge-Ztftvendw>gerH 4 7 Bwgtatrasse-44 4 Mittel: Mitgliederbeiträge, Einnahmen aus dem Erbringen von Dienstleistungen out/c Luiiun gemäss Art. 3 der Statuten, Subventonen und sonstige Zuwendungen.

7 11 Rtrtistrasse4

8032 Zurich

11 Pfmgstweidslrasse 16

i _ __ 1 8005 Zürich ; t=iTLö~ Zweck Ei Lö weitere Adressen

1 6i Vertritt-die Irtteressenwon Kindem-Jugendriehen und jungen-Erwaehsenem-die

faehlich ausgewiesener-, sozial-bzw, hetlpädagegiseher-Hilfe bedürtem-Dieser Zweek-sell erreiehLv/erden-durehrKeordination im-soziaf-bzw.-heilpädagogisehen 8efeteheuf-regiona;er-und gesamtsehweizeriseherEbene.-Mitarbeitbei Planungsaufgaben und-Sehaffung von fegfonalen-Versorgtmgskonzepten;-Fördern i von-Rahmenbedingungenrdie^aehltehqualifizierte-Hilfe für-die-ßeboffenen ermögliehenoder erletehternt-Verbesserung-der qualiftztertervsoztaF-und heüpädagegtsehen-HHfeleistung-, insbesondere dttrehdie-Förderungder Aus-, • Fort- und Welterbildung-von-Mitarbeitennnen-und Mitarbeitern-kn sezial-und heilpädagogtsehen Bereieh. in-Zusemmenarbeit mit Faehinstitutionen; Information und-Beratung der-MitgliederT-der-ÖffentWehkeit-und der-Behörden;-Mitarbeit-be; der etnsehlägtgemGesefzgebung In-Bund, Kantonen-und Gemeinden;-Anregung i und Mitwirkung bei der-Forsehung im Bereich ausserfamiliärer Erziehung bzw. j heilpädagogiseher-Förderung sowie Förderung von präventiven Massnahmen und : PrejektenrZusammenarbeit mit-natienalen-und internationalen ©rganisationen und Verbänden-ähnlieher-Zielselzung. 6 11 Der-Verein steht-ein für-die Faehliehkeit-tn-der ArbeiFmit fremdplatzierten und/oder ! I sonderpädagogiseh betreuten-Kindernrdegendhehen-und jungen-Erwaehsenen. I i Elhiseh-tmd fachlich hohe Qualitätsansprüche werden gefordert-und geförderVMit ! dieser Ausriehtung handelt der Verein im Interesse von-Kindern, Jugendlichen und jungen Erwaehsenenrdielaehlieh-ausgewiesenerrsoztaF bzwr-sonderpädagogtseher : Unterstützung bedürfen-und engagierteich für deren Wohl und ReehterDieser-Zweck soH erreicht werden-dureh-Fördern-vcn-Rahmenbedingungen-welche die fachlich qualifizierte -Unterstützung-der-Betreffenenermögliehenrerleiehtern-eder verbessern: Forderung und Entwicklung der qualiftzierten.-sozia'-und senderpädagogisehen Faehliehkeit-insbesondere durch Grundlagenarbeit-tind Qualitätsstandards^ Förderung-desfaehlehen Diskurses tnsbesondere-mit-FagungenrPublikationen eteTrKoordination.-Vernetzüng-und-lnfermationsaustauseh für-Faehkräftenm sozial i bzw-sonderpädagogisehen-Bereieh auf-regionaler und gesamtsehwerzeriseher Ebene;-tnformalien-undBeralung-der-MitgliedeiTderÖffentftehkeit-und der-Behörden Mitarbett-bei-Planttngsaufgaben-und-regienalen-Konzepten-der-dugendhWe; Mitarbeit tn-der-Qesetzgebung-bet-Bund. -Kantonen-und-Gemeindem-Anregung und Mitwirkung bei-Forschung-tm-Bereieh-ausserfamiltärenErziehung bzw^-sonderpädagogiseher

Koordination, Vernetzung und ZusarnmenarbetHnit nattenalenund trMematienaien Organisationen und Verbänden: 11 Intégras handelt im Interesse von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die fachlich ausgew’esener, sozial- bzw. sonderpädagogischer Unterstützung bedürfen und engagiert sich für deren Wohl und Rechte. Dabei steht Intégras für die Fachlichkeit in der Arbeit mit fremdplatzierten und/oder sonderpädagogisch I betreuten K ndern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein. Ethisch und fachlich hohe Qualitätsansprüche werden gefordert und gefördert. Dieser Zweck soll erreicht werden durch: Fördern von Rahmenbedingungen, welche die fachlich

Zürich, 03.11.2022 Fortsetzung auf der folgenden Se te

c7

Handelsregisteramt des Kantons Zürich .c-100.667.558 Intégras, Fachverband Sozial- und Sonderpädagogik Zürich 3

Alle Eintragungen Ei Ae Lö Personalangaben ________ Funktion Zeichnungsart_______ _____ 4 9 Honglerr-Hanspeten-von-Selothurnrin-Züfieh MrtgHed-des ohneZeiehnungsbereehtigung Vorstandes 4 7 JansT-fiuedlrvefi-Steinhausenrin ©ttenbaeh M>tgiied-des ebne -Zeiehnungsbereehîiguftg Verstandes 4 7m Müler-Knapp, Ulrich, deutscher Staatsangehöriger, in Bühler Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung ! Vorstandes !

4 10 Stähli, Olafrvon Oberhofen armThunerseerin Oberägeri l Mitglied-des j ohneZeiehnungsbereehtigung Vorstandes 4 6 Stutz, Max,-von HittnauHn Weinfeiden Mitglied des ebne -Zeiehnüngsbereehtigung I 4 • Vorstandes 7m Woodtli, André, von Oftringen, in Zürich Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung h Vorstandes

7 Annen, P-ia, von Arth, in Allsehwil Mitglied des i ohne-Zeichnungsbereehtigung

Vorstandes 7m Eiehenberger, Kathrin, von Reinaeh AG, in W nterthur Mitglied des ohne-Zeichnungsberechtigung Vorstandes 4 6 Granges, Véronique, von Fully, in Fully Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes I 4 7 PauehardrSusanne, von Fribourg, in Fribourg Mitglied des ohneZeiehnungsbereehtigung Vorstandes 1 i

4 7m TBO Révisions AG (GH-020.S.925.811-7), in Zürich Revisionsstelle

5 10 Baud, Olivier, von Céligny. in Bardonnex Vizepräsident des ; Kol ektivunterschrift zu zweien Vorstandes 5 6 Bossi Bisatz. Romana, von Scuol und Brienz/Brinzauls in Altdorf I Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung UR ; Vorstandes 5 11 Mattei. Raffae-e, von Osogna, in Mendrisio ; Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung | Vorstandes 5 10 Weber. Christoph, von Hmwil, in Sennwald Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung ; Vorstandes 5 8 Aebischer, Mirjam, von Schmitten FR. in Windisch ’ Geschäftsführerin Kpilektwuntersehrift-zu zweien 6 11 B schofberger. Hans Rudolf, von Oberegg. in Wila ' Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 6 9 Buhler, Heidi, von Emmen, in W nterthur Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 9 Habermaeher-Klingenbeck, Marie-Theres, von Freienbaeh, in Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Luzern Vorstandes 6 11 ’ Lehmann, Arthur, von Fribourg in Fribourg Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung I Vorstandes 6 11 Paulus Eric von Savig-y, in Savigny Mitglied des ! ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 7 9 Eiehenbergery-Kathrin, von Reinaeh AG, in Mörtken-Wildegg Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung I Vorstandes 7 11 Mülter-KnapprUirieh, deutscher Staatsangehöriger, in St-. Galten Mitglied des ! ohne Zeiehnttngsberechtigung Verstandes i j 7 Woodtli, André, von Oftringen, in Russikon Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes

7 TBO Révisions AG (CHE-103.352.097) in Zürich Revisionsstelle

7 10m Blanc, GédriCr-von Montreux-tn Roche Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Verstandes i 7 11 Luraschi, Daniela, von St. Gallen, -n Basel Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 7 Wyssenbach. André, von Rüschegg. in Neuenegg Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung i Vorstandes 8 13 Raeser-Sehiffke.-GabrieleE-rdeutsehe-StaatsaftgehöfigeT-in Geschäftsführerin KeHektivuntersehrift -zu-zweien Bubikon

Zürich, 03.11.2022 Fortsetz

iüTegfrs Fachverband Sozial­ Am Schanzengraben IS und Sonderpädagogik 8002 Zürich T 044 201 15 00 Association professionnelle F 044 201 23 25 pour l'éducation sociale integras@integras.ch et la pédagogie spécialisée www.integras.ch

Porträt Intégras Intégras ist der gesamtschweizerische Fachverband für Einrichtungen, die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im ausserfamiliären Rahmen betreuen und fördern. Das sind solche der stationären, teilsta­ tionären und ambulanten Sozialen Arbeit sowie sonderpädagogische Einrichtungen und Sonderschulen. Zu den Mitgliedern zählen auch Ausbildungsstätten und Verbände sowie interessierte Einzelpersonen, die den Verbandszweck unterstützen.

Ziel ist die Integration junger Menschen Als Fachverband vertritt Intégras gegenüber Politik, Behörden, Fachgremien und der Öffentlichkeit, die Interessen von Kindern und Jugendlichen die fachlich ausgewiesener sozial- bzw. sonderpädagogischer Unterstützung benötigen Im Zentrum des Interesses steht der pädagogische Auftrag der Leistungserbrin­ ger - einer Institution oder eines Kompetenzzentrums - und dessen qualitative Sicherung. Ziel ist es, junge Menschen je nach Situation und Bedürfnissen so gut wie möglich in die Gesellschaft zu integrieren.

Diese Werte sind uns wichtig • Fachlichkeit und Professionalität • Klarheit, Offenheit und Transparenz • Solidarität » partnerschaftliche Zusammenarbeit • agiles und ressourcenorientiertes Handeln

Wir setzen uns für gute Rahmenbedingungen ein Der Verband erkennt frühzeitig Probleme im Bereich der Betreuung und Schulung von Kindern, Jugendli­ chen und jungen Erwachsenen. Er nimmt aktuelle Fragen auf und bearbeitet sie mit Vertreterinnen und Vertretern der entsprechenden Praxisfelder sowie der Ausbildung. Die Interessen der ausserfamiliären Betreuung und Förderung werden auf der Ebene von Bund und Kan­ tonen vertreten. Gestützt auf die eigene fachliche Kompetenz bezieht Intégras Position zu Sachfragen und wirkt auf entsprechende Gesetzesvorlagen ein. Intégras leistet damit einen Beitrag, um die Rahmen­ bedingungen für die hohe Qualität sozial- und sonderpädagogischer Angebote zu sichern und zu fördern.

Wir suchen die Zusammenarbeit Bei gemeinsamen Anliegen im Interesse von Menschen mit Unterstützungsbedarf sucht Intégras die Ko­ operation mit anderen Organisationen. Der Verband pflegt die Zusammenarbeit mit Aus- und Weiterbildungsstätten der Sozialen Arbeit und der Sonderpädagogik (Höhere Fachschulen, Fachhochschulen, universitäre Hochschulen). Einen besonderen Akzent setzt er auf regen Austausch zwischen Theorie und Praxis.

Motivierte und fachlich kompetente Mitarbeitende sichern die Qualität Intégras setzt sich ein, dass die Mitglieder ihre beruflichen Aufträge sorgfältig und professionell erfüllen können. Hoch motivierte und fachlich kompetente Mitarbeitende und Leitungspersonen sind die zentrale Voraussetzung dafür. Deshalb fördert und fordert der Fachverband insbesondere Aus-, Fort- und Weiter­ bildung und unterstützt Massnahmen zur Qualitätssicherung.

So fördern wir die Weiterbildung Aktuelle Trends werden aufgespürt und neue Fragen artikuliert. Mit fachlich anspruchsvollen Veranstal­ tungen, eigenen Fortbildungstagungen in zwei Sprachregionen und gemeinsam mit andern Organisatio­ nen durchgeführten Kursen bieten wir Foren, in denen wir Antworten suchen und zeitgemässe Lösungs­ ansätze für die berufliche Praxis vermitteln.

Wir treten an die Öffentlichkeit Durch kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit werden Fachleute, Politik und Öffentlichkeit über Themen und Probleme ausserfamiliärer Erziehung informiert und der öffentliche Diskurs darüber gefördert.

Wir sind gut organisiert Die Organe des Verbandes stützen sich auf die ehrenamtliche Mitarbeit von Personen aus den verschie­ denen Praxisfeldern, von Behörden und der Ausbildung. Diese bringen ihr Wissen und ihre Erfahrung ein und prägen die grundsätzliche Ausrichtung des Verbandes. Die professionell geführte Geschäftsstelle sichert das Verbandsmanagement. Sie unterstützt und beglei­ tet die Verbandsorgane und Arbeitsgruppen, erbringt zuverlässig Dienstleistungen und sorgt für Informa­ tions- und Erfahrungsaustausch, auch über die Sprachgrenzen hinweg. Die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle sind den oben genannten Aufgaben und Werten verpflichtet. Sie erfüllen ihre Aufgaben effizient und interessiert und beteiligen sich aktiv an der Weiterentwicklung des Verbandes und seiner Angebote.

So finanzieren wir uns Der Verband finanziert sich aus Geldern der öffentlichen Hand, über Mitgliederbeiträge und Eigenleistun­ gen.

4. Dezember 2000/August 2005 Vorstand Intégras

Zürich, 25.05.2023

Tobias Arnold Cedric Blanc

Co-Präsidium

\/leryém Oezdirek Meryém Ldrène Métrai

Co Leitung

G:\Organisation\Leitbild-Porträt\Juni2005\dPorträtlntegras.doc

inTEDTRS

Charta Intégras Intégras vertritt die Fachlichkeit zum Nutzen und im Interesse von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die ausgewiesener, sozial- bzw. sonderpädagogischer Unterstützung bedürfen. Die Mit­ glieder - stationäre, teilstationäre und ambulante Kinder- und Jugendeinrichtungen - erziehen, betreu­ en, fördern und schulen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die sozial- und/oder sonderpäda­ gogischer Hilfe bedürfen. Im Zentrum des Interesses steht der pädagogische Auftrag der Institution*.

Integras-Mitglieder haben einen hohen Anspruch an die Fachlichkeit und Kompetenz ihrer Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die vorliegende Charta hält die Grundhaltung der Mitglieder von Intégras in ihrer professionellen Arbeit fest. Sie orientiert sich an der UN-Konvention über die Rechte des Kindes, den nationalen und kantonalen Gesetzen, die den Rahmen für die Arbeit in den Institutionen setzen. Die Charta geht von einem Menschenbild aus, das jeden Menschen in seiner Ganzheit versteht und ernst nimmt.

Integras-Mitglieder gehen von folgenden Grundsätzen aus:

1. Alle Beteiligten begegnen sich mit Respekt, Wertschätzung und Achtsamkeit. Das Wohl des Kindes, des Jugendlichen oder jungen Erwachsenen steht im Zentrum der Überlegungen.

2. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden mit entsprechenden professionellen Mitteln und Methoden soweit möglich auf die Selbstständigkeit vorbereitet und begleitet, damit sie ak­ tiv an der Gesellschaft partizipieren können.

3. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden als Teil eines familiären Systems geachtet; dieses wird soweit möglich mit einbezogen.

4. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie die Erziehungsberechtigten werden soweit möglich in Entscheidungsfindungen miteinbezogen.

5. In der Bildung und Sozialisation werden die eigenen Kräfte der Kinder, Jugendlichen und jun­ gen Erwachsenen gefördert und gestärkt und es wird ihnen damit ermöglicht, eigene Perspek­ tiven innerhalb der Gemeinschaft zu entwickeln.

6. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden gefördert und gefordert, damit sie ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen können.

7. Die stationäre Einrichtung bietet Rahmen und Struktur und gibt dem Kind, dem Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein Zuhause, Sicherheit und Geborgenheit.

8. Die Institution arbeitet mit einem klaren Konzept und im Auftrag der öffentlichen Hand in der Betreuung und Begleitung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

9. Die Institution verpflichtet sich, genügend und gut ausgebildetes Personal zu beschäftigen, das der Komplexität der Aufgabe gewachsen ist.

10. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter handeln professionell und engagiert sowohl mit dem In­ dividuum wie auch mit Gruppen.

11. Die Institution verpflichtet sich, die fachliche Weiterentwicklung des professionellen Handelns in der Sozial- und Sonderpädagogik zu fördern und zu pflegen.

12. Mit sachgerechter Information und Lobbying für die betreuten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden bei den politischen Gremien die notwendigen Ressourcen erwirkt.

* Institution und Einrichtung sind synonym verwendet. Wir verstehen darunter ambulante, teilsta­ tionäre und stationäre Angebote

Generalversammlung, 9. Juni 2010 /ma

Zürich, 25.05.2023

"mbias Arnold Céà/ic Blanc

Co-Präsidium

Meryem szdirek L

Co Leitung

inTEGFRS

Kernthemen von Intégras 2023 - 2026

Ausqangslaqe o Der Zweck und die Ziele von Intégras sind in den Statuten Art. 2 und 3 beschrieben. o Die Ausrichtung und Grundwerte von Intégras sind in der Position Intégras (von 2016) beschrieben: Bientraitance, Kinderrechte, Integration und Inklusion. Diese bleiben weiterhin bestehen und leiten als Querschnittsthemen alle Aktivitäten von Intégras. o In der Charta Intégras sind Grundsätze festgehalten, zu denen sich Intégras Mitglieder verpflichten. o Im Argumentarium sind politische Ziele von Intégras formuliert.

1. Intégras stärkt die Fachpersonen im sozial- und sonderpädagogischen Bereich.* a. Intégras erarbeitet Argumentarien, Empfehlungen oder Projekte, um eine Kultur der Bientraitance zu ermöglichen. b. Intégras engagiert sich dafür, dass Kinder und Jugendliche das Fachpersonal erhalten, das für sie notwendig ist. c. Intégras engagiert sich in Kooperation mit Hochschulen und Höheren Fachschulen für eine qualitativ hochstehende Aus- und Weiterbildung. d. Intégras richtet den Fokus auf Systembedingungen, welche die Wirksamkeit der Facharbeit erhöhen.

2. Intégras gibt den direkt betroffenen Kindern, Jugendlichen und Familien eine

Stimme, um die Angebotsentwicklung voranzubringen.*

a. Intégras gibt Kindern, Jugendlichen und Eltern/Angehörigen eine Stimme an den Veranstaltungen und in Publikationen. b. Intégras erarbeitet Möglichkeiten, wie Kinder, Jugendliche und ihre Familien bei der Angebotsentwicklung einbezogen werden können.

3. Intégras fördert den Fachaustausch zu innovativen Antworten/Modellen zwischen

Praxis und Praxis (interkantonal, themenfokussiert) und zwischen Praxis und Theorie innerhalb der sozial- und sonderpädagogischen Massnahmen (sowie in deren Übergängen).* a. Intégras bietet das beste fachliche Netzwerk. b. Intégras überprüft seine Netzwerk-Gefässe (Fachkommission, Tagungen, Webinare, etc.), eruiert den Bedarf und setzt mögliche Anpassungen um. c. Intégras engagiert sich für eine gute Vorbereitung für Gare Leaver und unterstützende Angebote allgemein bei Übergängen (Sozial- und Sonderpädagogik). d. Intégras vernetzt sich mit anderen Europäischen Fachverbänden zu den Themen Sozial- und Sonderpädagogik, Kinderrechte, Inklusion.

4. Intégras vertritt fachpolitische Forderungen hinsichtlich der Revision der

Rechtsgrundlagen auf interkantonaler Ebene sowie auf Stufe Bund, welche die Rahmen- und Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Fachpersonen qualitativ verbessern.* a. Intégras lobbyiert für die festgelegten Ziele und stellt Ressourcen dafür bereit. b. Intégras baut ein Netzwerk an relevanten Nationalrät*innen und Ständerät*innen auf.

* = Ziele, die in der Nationalen Fachkommission bearbeitet werden.

Anhang B Am VAF angeschlossene Organisationen (VN und UVN)

9

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI

L+j Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Name DO/VN: Intégras (BSV-Nr.: 4255) Anhang B Am Vertrag für Finanzhilfen angeschlossene Untervertragsnehmerinnen (VN und UVN)

Hinweis: Diese Liste ist nur einmal zu Beginn der Vertragsperiode resp. mit dem Gesuch einzureichen.

Kinder/Jugendliche mit sonderpädagogischem Bedarf. Fremdplatzierte Kinder/Jugendliche, Angehörige, Fachöffentlichkeit, Verwaltungsstellen Hauptzielgruppe der VN/UVN: Behörden, Politiker

Eingabefrist: 31.5.2023 hat die 13-stellige ID- ord. IV- Eigenleistungs­ Kantons­ Sprach­ Nr. Organisation (vollständige Bezeichnung) Webseite und BSV-Nr. Beitrag 2022 fähigkeit eine zugehörig­ region => GLN (via (wenn neu, dann als "neu" bezeichnen) Info-Mailadresse in CHF Kürzung zur keit (Sitz) (D/F/l) REFDATA); falls Folge? vorhanden Intégras Fachverband für Sozial- und www.inteqras.c

4255 212’308 nein ZH D/F/l

Sonderpädagogik h

Dachorganisation-Entschädigung VP 2024 - 2027 Gemäss sep. Berechnung, welche an der Vertragsverhandlung 0 besprochen wurde, beläuft sich die DO-Entschädigung pro Jahr auf :

Visum VN: Datum:

Vertragsperiode 2024 - 27 datum

Anhang C Fachkonzepte der VN

K Fachkonzept Medien- und Publikationen, Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Infor­ mationsmaterialien und Medien, Informations- und Dokumentationsstelle

K Fachkonzept LUFEB Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

K Fachkonzept LUFEB Themenspezifische Grundlagenarbeit/Projekte Art. 74 IVG

10 A/

+J Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4255

Vertragsnehmerin Intégras Fachverband Sozial- und Sonderpädagogik

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Kl Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Medien und Publikationen

□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Intégras fördert die Fachlichkeit in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die eine sonderpädagogische Massnahme haben oder/und fremdplatziert sind, und engagiert sich für deren Wohl und Rechte. Die Rahmenbedingungen für eine ethische und qualitativ hochstehende sonder- und sozialpädagogische Arbeit werden gefördert und überprüft. Die qualifizierte fachliche Hilfeleistung an Menschen mit Behinderungen und Betreuten wird eingefordert, indem Grundlagenarbeit geleistet und Qualitätsstandards entwickelt werden. Zur Grundlagenarbeit gehören auch die Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen für die Intégras Fachtagungen. Der fachliche Diskurs, insbesondere unter Leitungspersonen als Multiplikatoren, wird gefördert, um eine Reflexion über die eigene Arbeit zu garantieren und um Innovationen in der professionellen Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen mit sozial- und/oder sonderpädagogischem Förderbedarf voranzutreiben, so dass deren Chancen auf eine grösstmögliche Integration steigen. Hierzu erarbeitet Intégras Publikation von Fachartikeln, Merkblättern und Informationsbroschüren im Bereich Sozial- und Sonderpädagogik. Regelmässige und laufende Bewirtschaftung der Intégras Webseite (mehrsprachig). Erstellen von Newslettern und spezifischen Themenberichten. Bewirtschaftung von sozialen Medien LinkedIn und Facebook ohne direkte Beratung. Zusammenarbeit mit Medien z. B. zur Erstellung der Intégras Homestorys, #ungefiltert, THEMA usw. Regelmässige Kontakte zu Medienschaffenden für Artikel zu den Zielgruppen. Zielgruppen und/oder ihre Angehörigen werden im Sinne der Selbstvertretung möglichst in die Produktion von Medien und Publikationen partizipativ eingebunden. Link zur Webseite der Organisation:

https://www.integras.ch/de/; https://www.integras.ch/de/aktuelles; https://www.integras.ch/de/publikationen/newsletter-anmeldung; https://www.integras.ch/de/publikationen/thema; https://www.integras.ch/de/publikationen/homestory; https://www.integras.ch/de/aktuelles/862- ungefiltert-von-einem-der-auszog-erwachsen-zu-werden; https.7/www.integras.ch/de/aktuelles/1053- ungefiltert-kinder-und-jugendliche-teilen-ihre-gedanken-mit-uns; https://www.linkedin.com/company/integras-fachverband-sozial-und-sonderpaedagogik/; https://www.facebook.com/lntegrasSchweiz; https://www.integras.ch/de/publikationen/thema; https://www.integras.ch/images/_pdf/servicemenu/aktuelles_newsletter_thema/thema/THEMA- / FachkonzeptÄrt. 74 IVG/VP2024-27/Version 1.0f““

Systemrelevanz-DE_web.pdf; https://www.integras.ch/images/aktuelles/thema/2020-01/THEMA- Sonderheft-Corona-DE.pdf

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):

Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea­ listisch und Terminiert).

Hauptziel: Kinder und Jugendliche mit einer IV-Massnahme, welche sozial- und/oder sonderpädagogischen Bedarf haben, werden in ihrem Aufwachsen im Sinne von "Bientraitance," ihren Kinderrechten und ihrer Integration/Inklusion gezielt gefördert. Hierzu werden Informationen über die Lebenswelt und Lebenslagen von jungen Menschen und ihren Angehörigen in verschiedenen Medien aufbereitet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dabei bieten wir Selbstbetroffenen und ihren Angehörigen eine Plattform und eine Stimme, um ihre Selbstbestimmung und Selbstvertretung zu stärken.

Spezifisch: Intégras verbreitet Informationen und Standpunkte in der Fachöffentlichkeit, um den fachlichen Diskurs zu fördern und fachliche Innovationen anzuregen. Sie schafft Orientierung für eine fachlich qualifizierte Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen, die sozial- und sonderpädagogische Massnahmen erhalten. Sie trägt dazu bei, dass das Wissen über die UN-Behindertenrechtskonvention und die Kinderrechtskonvention sowie deren Bedeutung für die Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit besonderem Betreuungsbedarf in der Fachwelt verankert wird. Die Informationen, Fachartikel und Merkblätter dienen einerseits der Entstigmatisierung und Selbstvertretung von fremdplatzierten und/oder sonderpädagogisch geförderten Kindern und ihren Lebenssituationen, und andererseits dazu, gelingende Schnittstellen zwischen Regel- und Sonderschule sowie der Volksschule und dem Übergang in die Arbeitswelt zu schaffen. Hierzu werden Selbstvertretergruppen aktiv in die Erstellung der Inhalte einbezogen. Damit trägt Intégras aktiv dazu bei, möglichst viele Kinder und Jugendliche zu integrieren und mögliche IV-Neurenten zu vermeiden. Messbar: Anzahl neuer Beiträge auf der Webseite, Auswertungen der Webseite, Öffnungsrate des Newsletters, Anzahl der Newsletter-Abonnenten, Reichweite der Social-Media-Posts und Feedback dazu. Aktionsorientiert: Die Webseiten, Social Media, Newsletter und Publikationen sind entsprechend den verschiedenen Stakeholdern (siehe Zielgruppen) ausgerichtet. Realistisch: Veröffentlichung von etwa 3-5 Newslettern pro Jahr, ein THEMA-Magazin, regelmässige fachliche Aktualisierungen auf der Webseite und regelmässige Posts in den sozialen Medien. Terminiert: Jährliche Planung wird erstellt, z. B. Medienplanung

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits­ programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6 .J

Zielgruppe(n)

Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung , Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Psychische Behinderung ' Alle Zielgruppen Erwachsene Hörbehinderung | Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An­ Alle Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel­ Sehbehinderung che Behinderungen es sich handelt)

Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Kinder/ Jugendliche mit sonderpädagogischem Bedarf im Alter von 4-20 Jahren. Fremdplatzierte Kinder/ Jugendliche im Alter von 0-25 Jahren. Alle Angehörigen, Fachpersonen, Fachöffentlichkeit (Hochschulen), Verwaltungsstellen, Behörden, Politiker, Medienschaffende mit Bezug zu diesen Zielgruppen.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz O Romandie O Italienische Schweiz [x] national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen

Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent­ lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Intégras leistet übergeordnete Facharbeit für Kinder und Jugendliche mit besonderem sonderpädagogischen oder sozialpädagogischen Förderbedarf. Um die Integration der Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu unterstützen zielen die Aktivitäten von Intégras auf eine hohe fachliche Qualität des pädagogischen, sozialpädagogischen und sonderpädagogischen Auftrags ab. Wichtige Dokumente werden adressatengerechtzugänglich gemacht. Wichtige Dokumente werden adressatengerecht zugänglich gemacht. Die Intégras Webseite verzichtet auf einen separten Mitgliederbereich, um möglichst viele Personen zu erreichen. Die hohe fachliche Qualität des Newsletters ermöglicht das Erreichen einer breiten Fachwelt. Der Newsletter ist kostenlos.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

Die Leistungen im Betrieb Art. 74 IVG werden durch eine separate Zeiterfassung von allen anderen Leistungen des Betriebs (Verband oder Projekte) konsequent getrennt.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6

I

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein):

K Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon­ taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu Wie bereits beim barrierefreien Zugang des Angebots erwähnt (siehe oben) richten sich die Intégras Leistungen an eine breite Öffentlichkeit. Die Webseite ist auf Deutsch, Französisch und teilweise Italienische, damit möglichst alle Kantone abgedeckt werden können.

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?

Die Qualität der Leistungen wird einerseits über Rückmeldungen aus der Fachöffentlichkeit sicherge­ stellt und andererseits durch eine jährliche interne Überprüfung im Rahmen des Reportings. Ausserdem dient eine jährliche Team-Retraite zur Reflexion und Planung von Aktivitäten und deren Qualität. Die Integras-Webseite verzichtetaufeinen separaten Mitgliederbereich, um möglichst viele Personen zu erreichen. Die hohe fachliche Qualität des Newsletters ermöglicht das Erreichen einer breiten Fach­ welt. Der Newsletter ist kostenlos.

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen­ arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)

□ ja □ nein Kl mit einem Teil

Kurzinfo dazu Je nach Thema arbeiten wir mit fachrelevanten Verbänden zusammen wie z.B. Insos Schweiz, YOUVITA, PACH, SZH, Carleaver Schweiz, Insieme und/oder anderen Fachverbänden.

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)

[X] Selbstbetroffenheit Kl Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Kl Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) □ Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi­ sation) □ Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: □ Selbstbetroffene [X] Fachpersonen

Kurzinfo dazu

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum­ Mitarbei­ 800 800 800 800 3200 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei­ 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis­ Mitarbei­ 800 800 800 800 3200 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- o Tage In Teilneh­ Semester/Jahreskurse menden­ 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei­ 0 arbeitung des Dienstleistungskon­ tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 66886 66886 66886 66886 267544 Personalkosten CHF 26446 26446 26446 26446 105784 Sachkosten/Umlagen CHF 93332 93332 93332 93332 373328 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 36544 36544 36544 36544 146176 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 56000 56000 56000 56000 224000 Finanzhilfe BSV

CHF 92544 92544 92544 92544 370176 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV S Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) □ Spenden □ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) □ Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

Kl Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu Mitgliederbeiträge geschlüsselt

Bemerkungen:

Ort/Datum

Vertragsnehmerin Arnold Tobias ■ Blane-Cécîric Métrai Lorène

Ort/Datum

Bundesamt für Sozialversicherungen

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 6/6

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FAÇHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4255

Vertragsnehmerin Intégras Fachverband Sozial- und Sonderpädagogik

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Kl Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Allg. Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Vorträge, Referate, Fachnachmittage und Online-Veranstaltungen für die Förderung der Eingliederung von fremdplatzierten und/oder sonderpädagogisch geförderten Kindern und Jugendlichen. Intégras veranstaltet jährlich 2 Fachnachmittage, Treffpunkte und Online-Veranstaltungen zu unterschiedlichen Themenbereichen. Die Veranstaltungen dienen der Sensibilisierung und Entstigmatisierung und liefern wertvolle Hinweise und Informationen für die Teilnehmenden. Die Fachnachmittage, Treffpunkte und Online-Veranstaltungen sind ca. 1-3 Stunden lang und werden in der Deutschschweiz, der Romandie und möglichst auch im Tessin barrierefrei durchgeführt. Dabei werden jeweils aktuelle Themen der Sozial- und Sonderpädagogik aufgenommen, verarbeitet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Intégras wird immer wieder für fachliche Vorträge oder Referate im Bereich Sozialpädagogik, Sonderpädagogik oder Kinderrechte angefragt. Wir gehen von ca. 2-4 Vorträgen schweizweit aus. Auskünfte an die Öffentlichkeit für Menschen mit Behinderungen, Menschen im Bereich der Fremdplatzierung, Angehörige, Fachpersonen und Medien zu allen Fachinformationen im Bereich Sozial- und Sonderpädagogik von Intégras. Die Klientengruppe und ihre Angehörigen werden konzeptionell und auch operativ in die Veranstaltungsorganisation und -durchführung partizipativ einbezogen Link zur Webseite der Organisation: https://www.integras.ch/de/tagungen/sonderpaedagogik; https://www.integras.ch/de/tagungen/plattform-fremdplatzierung; https://www.integras.ch/de/tagungen/integras-treffpunkt/archiv/859-03-ll-2021-integras-treffpunkt; https://www.integras.ch/de/tagungen/veranstaltungen/aktuelle-veranstaltungen/1048-31-05-2023- schweizer-forum-kinder-und-jugendhilfe; https://www.integras.ch/de/tagungen/veranstaltungen/archiv/966-13-10-2022-online-tool-lernen-sie- equals-kennen; https://www.integras.ch/de/tagungen/veranstaltungen/archiv/942-16-06-2022- partizipation-junger-menschen-in-stationaeren-erziehungshilfen; https://www.integras.ch/de/tagungen/veranstaltungen/archiv/899-07-12-2021-dialogveranstaltung- des-nationalen-forschungsprogramms-76-fuersorge-und-zwang; https://www.integras.ch/de/tagungen/fachnachmittage/aktuell/809-systemsprenger

Fachkonzept Art. 74 IVG ! VP 2024-27 ! Version 1.0

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):

Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea­ listisch und Terminiert).

Hauptziel: Kinder und Jugendliche mit einer IV-Massnahme, welche sozial- und/oder sonderpädagogischen Bedarf haben, werden in ihrem Aufwachsen im Sinne von "Bientraitance," ihren Kinderrechten und ihrer Integration/Inklusion gezielt gefördert. Dazu werden Barrierefreie Veranstaltungen konzipiert und durchgeführt, bei denen Menschen mit Behinderungen, Carelever*innen und ihre Angehörigen beteiligt sind. Die Ziele dieser Veranstaltungen sind die Bildung von Netzwerken und der Austausch von Wissen zwischen den verschiedenen Interessengruppen im Bereich der ausserfamiliären Betreuung. Selbstbetroffene können auf diese Weise ihre Expertise und Perspektiven einer breiten (Fach-)Öffentlichkeit vermitteln. Die Veranstaltungen richtet sich an Selbstbetroffene und ihre Angehörigen, Politiker* innen, Amtsleiterinnen, Kantone, Fachpersonen und viele andere. Intégras versteht sich dabei als Vermittlerin zwischen den verschiedenen Gruppen und bietet mit den Veranstaltungen einen Ort für Begegnung und Wissensaustausch.

Spezifisch: Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Integration von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder sozialpädagogischem Betreuungsbedarf. Sicherung der Qualität der sonder- und sozialpädagogischen Arbeit. Verankerung der UN- Behindertenrechtskonvention und der Kinderrechtskonvention in der allgemeinen Öffentlichkeit und in der Praxis der Sonder- und Sozialpädagogik. Aktuelle Themen werden bearbeitet, um die Qualität in der Arbeit mit Kinder und Jugendlichen zu verbessern. Die Fachnachmittage, Vorträge und Referate dienen einerseits der Entstigmatisierung von fremdplatzierten und/oder sonderpädagogisch geförderten Kindern und ihrer Lebenssituationen, und andererseits dazu, gelingende Schnittstellen zwischen Regel- und Sonderschule sowie der Volksschule und dem Übergang in die Arbeitswelt zu schaffen. Damit trägt Intégras aktiv dazu bei, möglichst viele Kinder und Jugendliche zu integrieren und mögliche IV-Neurenten zu vermeiden. Die Zielgruppe wird partizipativ in die Gestaltung der verschiedenen Veranstaltungsformen einbezogen. Messbar: Anzahl durchgeführter Fachnachmittage, Teilnehmeranzahl, Anzahl der Vorträge/Referate.

Aktionsorientiert: Die Fachnachmittage, Referate und Vorträge sind entsprechend auf das jeweilige Zielpublikum (Sonder- und Sozialpädagogik) ausgerichtet und sollen auch Fachleute, Behörden, Betroffene, Angehörige, Führungskräfte usw. ansprechen. Realistisch: Durchführung der Fachnachmittage, Vorträge oder Referate. Terminiert: Jährliche Planung wird erstellt, z. B. Jahresplanung

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits­ programm».

r Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

\Z

Zielgruppe(n)

Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung 1 Alle Zielgruppen

Hörbehinderung | Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An­ Alle Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel­ che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Kinder/ Jugendliche mit sonderpädagogischem Bedarf im Alter von 4-20 Jahren. Fremdplatzierte Kinder/ Jugendliche im Alter von 0-25 Jahren. Alle Angehörigen, Fachpersonen (Sozialpädagogen > Sonderpädagogen, Pädagogen), Fachöffentlichkeit (Hochschulen), Verwaltungsstellen, Behörden Politiker.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz [X] national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen

□I Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte (in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent­ lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Die jährlichen Fachnachmittage, Vorträge oder Referate stehen allen interessierten Personen offen und werden elektronisch ausgeschrieben. Dabei sind Selbstbetroffene immer willkommen. Wenn es spezielle Hilfen braucht, werden diese ermöglicht. Bei den Vorträgen und Referaten passen wir uns dem Zielpublikum an (z.B. einfache Sprache). Ausgewählte Tagungen und Online-Veranstaltungen werden möglichst barrierefrei organisiert.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

Die Leistungen im Betrieb Art. 74 IVG werden durch eine separate Zeiterfassung von allen anderen Leistungen des Betriebs (Verband oder Projekte) konsequent getrennt.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 < 3/(

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein):

0 Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon­ taktangaben auf Hauptseite usw.)

0 Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.)

0 Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu Die Ausschreibungen Fachnachmittage erfolgt in der Regel elektronisch. Gleichzeitig werden diese auf den sozialen Netzwerken und auf der Intégras Webseite publiziert. Zusätzlich findet teilweise Werbung in der Fachpresse, bei befreundeten Verbänden oder auf anderen Webportalen statt.

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?

Für jede Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden eine Auswertung. Diese wird ihnen direkt nach der Veranstaltung per Mail zugestellt. Die Auswertungen dienen der Planung neuer Themen.

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen­ arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)

ja nein 0 mit einem Teil

Kurzinfo dazu Teilweise werden die Fachnachmittage in Kooperation mit anderen Verbänden organisiert. Dies ist dann auf der Ausschreibung ersichtlich.

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)

Selbstbetroffenheit K Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) 0 Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi­ sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch:

0 Selbstbetroffene

0 Fachpersonen

Kurzinfo dazu Fachwissen in Sozial- und Sonderpädagogik inkl. Theorien sozialer Arbeit, sowie Kinderrechtskonvention und UN Behindertenrechtskonvention. Fachwissen zu unterschiedlichen Behinderungsarten und Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten und zur Sonderschulung, zu Bindungsthemen, Traumapädagogik, Sozialraumorientierung, etc.. Zusätzlich sind Kenntnisse zu den Gesetzesgrundlagen auf Bundesebene und teilweise Kantonsebene notwendig.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6

?

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum­ Mitarbei­ 140 140 140 140 560 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei­ 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis­ Mitarbei­ 140 140 140 140 560 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- o Tage In Teilneh­ Semester/Jahreskurse menden­ 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei­ 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 10080 10080 10080 10080 40320 Personalkosten CHF 12868 12868 12868 12868 51472 Sachkosten/Umlagen CHF 22948 22948 22948 22948 91792 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 10320 10320 10320 10320 41280 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 9800 9800 9800 9800 39200 Finanzhilfe BSV

CHF 20120 20120 20120 20120 80480 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV IHI Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) □ Spenden □ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) □ Organ isationskapital [ Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/a'

IZI Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu Mitgliederbeiträge geschlüsselt

Bemerkungen:

Ort/Datum

Vertragsnehmerin Arnold Tobias -Blanc Cédric iZ( Özdire Métrai Lerèoe.

Ort/Datum

3 y.il. U13

Bundesamt für Sozialversicherungen

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

+J Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPTfüTdie Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4255

Vertragsnehmerin Intégras Fachverband Sozial- und Sonderpädagogik

UbOFSicht dsr Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategonen Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Medien und Publikationen

Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Themenspezifische Grundlagenarbeit

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Intégras fördert die Fachlichkeit in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die eine sonderpädagogische Massnahme haben oder/und fremdplatziert sind, und engagiert sich für deren Wohl und Rechte. Die Rahmenbedingungen für eine ethische und qualitativ hochstehende sonder- und sozialpädagogische Arbeit werden gefördert und überprüft. Die qualifizierte fachliche Hilfeleistung an Menschen mit Behinderungen und Betreuten wird eingefordert, indem Grundlagenarbeit geleistet und Qualitätsstandards entwickelt werden. Zur Grundlagenarbeit gehören auch die Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen für die Intégras Fachtagungen. Der fachliche Diskurs, insbesondere unter Leitungspersonen als Multiplikatoren, wird gefördert, um eine Reflexion über die eigene Arbeit zu garantieren und um Innovationen in der professionellen Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen mit sozial- und/oder sonderpädagogischem Förderbedarf voranzutreiben, so dass deren Chancen auf eine grösstmögliche Integration steigen. Intégras hat eine ständige nationale (Deutschschweiz mit Suisse Latine) Fachkommission: Diese nationale Fachkommission besteht aus 15-20 Fachpersonen aus Forschung (Ausbildungsstätten), Praxis (institutionelle und ambulante Anbieter) und zVerbänden (z. B. Carelever Schweiz) aus der Sozial- und Sonderpädagogik. Die nationale Fachkommission unterstützt die Arbeit von Intégras im Rahmen von politischer und allgemeiner Grundlagenarbeit. Ziel ist, daraus abgeleitete Stellungnahmen, konkrete Umsetzungsbeispiele und Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Die nationale Fachkommission arbeitet mit den Verbänden der Schnittstellen zur Regelschule, VSLCH und LCH sowie mit Careleaver Schweiz u.ä. zusammen. Die leistungsübergreifende Grundlagenarbeit besteht darin, die aktuellen Fachthemen aufzunehmen, zu diskutieren, weiterzuentwickeln und entsprechend zu verarbeiten, zur Sicherung von Rahmenbedingungen qualitativ hochstehender sonder- und sozialpädagogischer Arbeit. Intégras sorgt ebenso dafür, dass Forschungsfragen in den Fachhochschulen aufgenommen werden und regt Ausbildungsstätten an, wichtige Themen in die Ausbildung aufzunehmen, wie z. B. Kinderrechte, Traumapädagogik, Inklusion o.ä. Zudem entwickelt Intégras mit Ausbildungsstätten (bspw. ZHAW-Soziale Arbeit, Agogis usw.) Ausbildungsinhalte für die Praxis im Bereich der Sozial- und Sonderpädagogik.

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

Intégras ist in folgenden Expertenkommissionen oder Projektgruppen aktiv: SODK/KKJP, Casa Data, Beirat KESCHA, Commission Tripartite, ICT und Sonderpädagogik, Arbeitsgruppe Prävention, als Beirat in diversen Forschungsprojekten. Vernehmlassungen: Intégras wird sowohl für kantonale als auch Vernehmlassungen auf Bundesebene regelmässig angefragt und arbeitet Stellungnahmen aus. Handlungsleitend sind dabei die Bedürfnisse und der Bedarf von sonder- und sozialpädagogisch geförderten Kindern und Jugendlichen. Aktuelle Vernehmlassungen sind z. B. Verordnung über die Aufsicht von stationären und ambulanten Leistungen für Kinder (AKLV), Planungsbericht über die sozialen Einrichtungen nach dem SEG 2024-2027, Gewaltfreie Erziehung - endlich im ZGB. Vernetzungsarbeiten: Intégras pflegt einen regelmässigen Austausch und die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden (Insos, YOUVITA, SUbB, AVUSA, VSL-CH, AVOP, LCH, SZH, Social Bern, BVF, Fachverband Sozialpädagogische Familienbegleitung, Fachverband Traumapädagogik, PACH, Fachverband Berufsbeistände etc.). Link zur Webseite der Organisation:

https://www.intégras.ch/de/;https://www.integras.ch/de/verband/fach-arbeitsgruppen; https://www.integras.ch/fr/association/commissions; https://www.integras.ch/de/verband/fach-ar- beitsgruppen/nationale-fachkommission; https://www.integras.ch/fr/association/commissi- ons/groupe-de-travail-colloque-de-pedagogie-specialisee; https://www.integras.ch/fr/association/com- missions/commission-nationale-d-expert-e-s; https://www.integras.ch/de/verband/fach-arbeitsgrup- pen/steuergruppe-careleaver-buendnis-zuerich; https://www.integras.ch/de/verband/fach-arbeits- gruppen/advisory-childhood-vulnerability; https://www.integras.ch/de/verband/fach-arbeitsgrup- pen/beirat-kescha;

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):

Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea­ listisch und Terminiert).

Hauptziel: Kinder und Jugendliche mit einer IV-Massnahme, welche sozial- und/oder sonderpädagogischen Bedarf haben, werden in ihrem Aufwachsen im Sinne von "Bientraitance," ihren Kinderrechten und ihrer Integration/Inklusion gezielt gefördert. Intégras entwickelt ethische und qualitativ hochwertige Standards für die sozial- und sonderpädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Dabei vernetzt Intégras Fachleute aus der Praxis mit Forschung, Ausbildung und Selbstbetroffenengruppen. Gemeinsam bilden sie eine Expertengruppe zur Erstellung fachlicher und fachpolitischer Standards, Empfehlungen und Stellungnahmen. Intégras agiert somit als Vermittler zwischen Selbstbetroffenengruppen, der Praxis, der Ausbildung und der Forschung.. Spezifisch: Sicherung der Qualität der sonder- und sozialpädagogischen Arbeit durch Austausch, Diskussion und Weiterentwicklung von aktuellen Themen, Trends und Rahmenbedingungen in der sozial- und sonderpädagogischen Arbeit. Das Ziel der themenspezifischen Grundlagenarbeit ist die aktive Entstigmatisierung von ausserfamiliär betreuten und/oder sonderpädagogisch geförderten jungen Menschen. Darüber hinaus sollen effektive Schnittstellen zwischen Regel- und Sonderschule sowie der Volksschule und dem Übergang in die Arbeitswelt geschaffen werden. Auf diese Weise trägt Intégras aktiv dazu bei, möglichst viele Kinder und Jugendliche zu integrieren und mögliche IV- Neurenten zu vermeiden. Messbar: Anzahl Sitzungen in Kommissionen, Arbeitsgruppen, Expertengruppen und Beiräten. Anzahl Vernehmlassungen und Stellungnahmen. Überprüfung der bestehenden Standards/Empfehlungen auf Gültigkeit und Weiterentwicklung. Aktionsorientiert: Die erarbeiteten Grundlagen, Dokumente und initiierten Projekte sind auf das jeweilige Zielpublikum (Sonder- und Sozialpädagogik) ausgerichtet und berücksichtigen die Partizipation, insbesondere von Selbstvertretergruppen, und werden in der Praxis umgesetzt. Realistisch: Vier jährliche Sitzungen in der nationalen Fachkommission, Arbeitsgruppen, und ungefähr 15 jährliche Sitzungen in Expertengruppen und Beiräten. Regelmässige Veröffentlichung fachlicher

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und fachpolitischer Standards, Empfehlungen und Stellungnahmen zur Sicherung der Qualität bei der Begleitung und Betreuung junger Menschen. Terminierung: Jährliche Planung der nationalen Fachkommissionsarbeit, Arbeitsgruppen, Expertengruppen usw., in Abstimmung mit den im Vorstand festgelegten Kernthemen.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung ! Einbezug von MmB Kooperation ! Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits­ programm».

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Zielgruppe(n)

Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung K Kinder Körperbehinderung , Sprachbehinderung IXl Jugendliche XI Krankheitsbehinderung Psychische Behinderung XI

1 Alle Zielgruppen

Erwachsene Hörbehinderung | Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An­ Alle Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel­ che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Kinder/ Jugendliche mit sonderpädagogischem Bedarf im Alter von 4-20 Jahren. Fremdplatzierte Kinder/ Jugendliche im Alter von 0-25 Jahren. Alle Angehörigen, Fachöffentlichkeit (Hochschulen), Fachpersonen (Sozialpädagogen, Sonderpädagogen, Pädagogen).

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Q Italienische Schweiz [X] national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen

X Deutsch X Französisch XI Italienisch Q Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent­ lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Zur nationalen Fachkommission haben grundsätzlich alle Mitglieder Zugang, darunter auch Selbstvertreter der Zielgruppe. Intégras begrüsst es, wenn fachliche Themen im Verband platziert werden. Das können alle Personen tun. Insbesondere Anliegen von Kindern und Jugendlichen selbst sind sehr willkommen. Die Sitzungen mit der nationalen Fachkomission wird möglichst barrierefrei gestaltet, damit auch Selbstvertretergruppen teilnehmen und mitbestimmen können. Sozial- und sonderpädagogische Grundlagen sind frei zugänglich (Webseite) und grösstenteils kostenlos.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

Die Leistungen im Betrieb Art. 74 IVG werden durch eine separate Zeiterfassung von allen anderen Leistungen des Betriebs (Verband oder Projekte) konsequent getrennt.

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Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein):

3 Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon­ taktangaben auf Hauptseite usw.)

3 Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.)

3 Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu Je nach Thema arbeiten wir mit Fach- oder Branchenberbänden zusammen wie z.B. YOUV1TA, INSOS Schweiz, PACK, SZH, Carleaver Schweiz

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?

Die nationale Fachkommission erstattet dem Vorstand Bericht. Rückmeldungen in den Geschäftsstellen aus der Fachöffentlichkeit. Jährliche Retraite mit dem Vorstand mit dem Ziel, die Arbeit und Zielerreichung des Verbandes zu überprüfen und mögliche Kurskorrekturen sowie Kernthemen festzulegen. Bewertung von Mitwirkung in Gesetzesprozessen bzw. Vernehmlassungen wenn die Gesetze vorliegen. Rückmeldungen von Mitgliedern. Mitgliederbefragungen ca. alle 4 Jahre. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen­ arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)

ja nein 3 mit einem Teil

Kurzinfo dazu Je nach Thema arbeiten wir mit davon tangierten Fach- oder Branchenverbänden zusammen wie z.B. Insos Schweiz, YOUVITA, FACH, SZH oder anderen Fachverbänden.

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)

3 Selbstbetroffenheit

3 Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung)

Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi­ sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch:

13 Selbstbetroffene

3 Fachpersonen

Kurzinfo dazu Fachwissen zu den Gesetzesgrundlagen auf Bundesebene, Kantonsebene, rasche Auffassungsgabe für die Themen Sonder- und Sozialpädagogik inkl. Theorien Sozialer Arbeit. Fachwissen zu den übergeordneten Behindertenrechtskonvention und Kinderrechtskonvention. Fachwissen zu unterschiedlichen Behinderungsarten und Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten und zur Sonderschulung, zu Bindungsthemen, Traumapädagogik, Sozialraumorientierung, etc.

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Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum­ Mitarbei­ 2093 2093 2093 2093 8372 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei­ 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis­ Mitarbei­ 2093 2093 2093 2093 8372 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh­ Semester/Jahreskurse menden­ 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei­ o arbeitung des Dienstleistungskon­ tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 185784 185784 185784 185784 743136 Personalkosten CHF 91913 91913 91913 91913 367652 Sachkosten/Umlagen CHF 277697 277697 277697 277697 1110788 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 129576 129576 129576 129576 518304 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 146510 146510 146510 146510 586040 Finanzhilfe BSV

CHF 276086 276086 276086 276086 1104344 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV [X] Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) □ Spenden □ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) □ Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/7 t

[Kl Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu Mitgliederbeiträge geschlüsselt

Bemerkungen:

Ort/Datum 4UL1s£3.

Vertragsnehmerin Arnold Tobias BJanc Cédiic. Métrai Lorène

Ort/Datum

-r

Bundesamt für Sozialversicherungen

17

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Anhang D Berechnung Leistungsmenge und Tarife

y'

11 IA r

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederaziun svizra Geschäftsfeld Invalidenversicherung

IV-Beiträge pro Jahr und Kompensationsgruppe für die Betriebsjahre 2024 - 2027

Vertrag Nr. 4255 VN/DO: Intégras Anhang D Grundlagen für die Abrechnung des IV/AHV-Beitrages Individuell pro Vertrag VAF BSV- IV-Beitrag pro Leistungs- Referenzwert Richtmenge Leistungs­ IV-Beitrag Total einheit pro Leistungs­ pro Leistung einheit (Tarif) einheit

Personenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept (FK) Kompensationsgruppe A

I Fachkonzept Sozialberatungen (inkl. Lebenspraktische Beratung, Peerto Peer) Sozialberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen Zhöherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 125.00 CHF

5 Sozialberatung Fachpersonen mit

O) •i j | behinderungsspezifischem Wissen IStd. CHF 113.00 CHF

j Fachkonzept Bauberatung: Fachpersonen mit ® behinderungsspezifischem Wissen Zhöherer Ausbildung Uni, FH oder « vergleichbar Std. CHF 128.00 CHF

1 i N Fachkonzept Rechtsberatung: Fachpersonen mit i behinderungsspezifischem Wissen Zhöherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar______________________________________________ Std. CHF 146.00 CHF

I Fachkonzept Vermittlung!_von_Betreuungsdiensten IStd. CHF 93.00 CHF

Fachkonzept Begleitetes Wohnen Std. CHF 113.00 CHF

Fachkonzept Medien- und Publikationen; Informations- ZDokumentationsstelle; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informtionsmaterialien und Medien) Std. CHF 122.00 CHF 70 800 CHF 56'000

| Fachkonzept Kurstyp Hjlfe zur Selbsthilfe § Blockkurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag , CHF 481.00 CHF C I

2 Tageskurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag I CHF 414.00 CHF

<0 —

Semester-ZJahreskurse (TeiInehmerStunden) l Teiln.-Std. CHF 56.00 CHF

J=achkonzeptJ<urstyp Soziale Kontakte ermöglichen - Freizeit und Sport § 0) | IBlockkurse (TeilnehmerTage) | Teil.-Tag | CHF 481,00 CHF ü)

Tageskurse (TeilnehmerTage) I Teil.-Tag CHF 414.00 CHF

2 Semester-ZJahreskurse (TeilnehmerStunden) Teil.-Std. CHF 56.00 CHF

0

IThemenspezifische Grundlagenarbeit für Kurse (!) Std. CHF 122.00 CHF

Fachkonzept Treffpunkte für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen_______________________________________________ Std. CHF 113.00 CHF Minimales IV-Beitragdach für KG A Personenspezifische Leistungen | CHF 56'000

Nicntpersonenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter (LUFEB) Kompensationsgruppen B und C

Kompensationsgruppe B (max. 5% vom Gesamt IV-Beitrag) Fachkonzept Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Std. CHF 70 140 CHF 9'800 m Q Kompensationsgruppe C CHF 122.00 3 Fachkonzept Themenspezifische Grundlagenarbeit allgemein Z I Projektarbeit Art. 74 IVG 'Std. CHF 70 2'093 CHF 146-510

Fachkonzept Förderung der Selbsthilfe Std. CHF Maximales IV-Beitragsdach für KG B und C Nichtpersonenspezifische Leistungen CHF 156'310

Rundungsdifferenz CHF -2

Gesamt IVZAHV-Beitrag (max. Beitragsdach) pro Jahr CHF 212-308

davon max. AHV-Beitragsdach pro Jahr CHF

Kompensationen vgl. KSBOB

Mit dem BSV können nur Leistungen abgerechnet werden, für die ein vertraglich vereinbartes Fachkonzept vorliegt.

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Anhang E Bestätigung der Qualitativen Bedingungen

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Anhang 3: Bestätigung der Qualitativen Bedingungen Vertragsnehmerin: BSV-Nr.: 4255 Qualitative Bedingungen Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren)

ja nein1 nicht zu­ treffend

Strukturqualität 1. Organisation Gemeinnützige Organisation (gemeinnütziger Statuten, vorhanden und im Rahmen der Zweck in Statuten festgeschrieben), deren leitendes Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer Organ grundsätzlich ehrenamtlich arbeitet. Geschäftsreglement, Änderung beim BSV einzureichen. M/»’ Nachweis der Steuerbefreiung (Staats- und direkte Bundessteuern) 1.1 Zweckbestim­ Zweckbestimmung und strategische Ziele sind Statuten, vorhanden und im Rahmen der 'm';»- mung /Ziele definiert. Klarer Bezug auf Zielgruppe mit strategische Vertragsverhandlung bzw. bei einer Behinderungen umgesetzt. Zielsetzungen (z. B. Änderung beim BSV einzureichen. Leitbild)_____________ 1.2 Organisation Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten in Statuten, vorhanden und im Rahmen der und Leitung der Organisation sind festgehalten Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer (strategische/operative Ebene). Trennung der Geschäftsreglement Änderung beim BSV einzureichen. strategischen und operativen Ebene ist garantiert. 1.2 a Internes Es existiert ein hinreichendes IKS (mind. 4-Augen- Dokumentation, am Sitz der Organisation vor­ Kontrollsystem Prinzip.Unterschriftenregelung, Nachweis, dass IKS handen (IKS) Kompetenzregelung). operativ eingesetzt • 'U' wird

1 Falls eine Bedingung nicht erfüllt ist, ist dem BSV der Grund und Massnahmen zur Einhaltung der Bedingung anzugeben.

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Qualitative Bedingungen Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren)

ja nein1 nicht zu­ treffend 1.3 a In einem Für jede Funktion bestehen ein Anforderungsprofil Stellenbeschrieb am Sitz der Organisation vor­ Anstellungsve und ein Stellenbeschrieb. Aufgaben müssen mit Pflichtenheft handen rhältnis, Blick auf die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bezahltes erbracht werden. ’ '-J Personal Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. w Alle Mitarbeitenden haben einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag am Sitz der Organisation vor­ Arbeitsvertrag. handen Ansprüche betreffend Fort-/Weiterbildung und ist dokumentiert am Sitz der Organisation vor­ M/a' I Ji ! Supervision sind schriftlich festgehalten. handen 1.3 b Mandate Für Mandatsträger, welche Leistungen gemäss Auftrag/Mandat am Sitz der Organisation vor­ Art. 74 IVG erbringen, gelten die qualitativen handen 1 'J-' Bedingungen sinngemäss. 1.4 Freiwilliges Es besteht eine schriftliche Regelung betreffend Reglement am Sitz der Organisation vor­ Personal und Anspruch auf Begleitung und Schulung, handen Peers (ohne Spesenvergütung und Versicherung während des Lohn) Einsatzes. Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Freiwillige und Peers haben einen Anspruch auf Musterbestätigung am Sitz der Organisation vor­ u.- schriftliche Bestätigung ihres Einsatzes und eine (z. B. handen ■ 'ü allfällig damit verbundene Schulung. Sozialzeitausweis) 1.5 Unterorganisa­ Die gegenseitigen Rechte und Pflichten von DO/VN Vertrag/Untervertrag am Sitz der VN vorhanden tionen und UVN sowie das Schlichtungsverfahren sind t M;'»- geregelt. ! i* '

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Qualitative Bedingungen Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren)

ja nein1 nicht zu­ treffend 1.6 Rechnungs­ Eine Kosten-ZLeistungsrechnung für den Betrieb FiBu und KLR gemäss vorhanden; wesen Art. 74 IVG wird für jede Organisation erstellt. Richtlinien zum Reporting BSV (Anhang zum KSBOB) Jährliches Reporting hc Prozessqualität 2. Leistungen Die Leistungen werden in den einzelnen Fachkonzepte, vorhanden und im Rahmen der u»- Fachkonzepten definiert. Jährliches Vertragsverhandlung beim BSV •. li,'J Berichtswesen einzureichen. Jährliches Reporting 2.1 Beratung ! Art der Beratung und Zielgruppen sindr gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Vermittlung ! Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting ZLeistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV

1 ’l

Begleitetes definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB) (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Wohnen

Qualifikation der Mitarbeitenden je nach Kategorie der Beratung: Beratung, Vermittlung und Begleitetes Wohnen: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor­ Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit oder Curriculum Vitae; handen gleichwertige Ausbildung oder mehrjährige Nachweis der Weiter- Praxiserfahrung in der sozialen Arbeit mit bildungen/Schulungen Weiterbildung. Ausgebildete Peers, durch • I •* qualifizierte Mitarbeitende betreute Peers, Praktikant/Innen usw. sind anerkannt, die Weiterbildung/Schulung des Personals wird durch die Organisation sichergestellt. Bauberatung: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor­ ’m?-- Ausgebildete Baufachperson oder mehrjährige Curriculum Vitae handen Praxiserfahrung im Bereich Bauen mit Weiterbildung.

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Qualitative Bedingungen Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren)

ja nein1 nicht zu­ treffend Rechtsberatung: Diplom am Sitz der Organisation vor­ Juristische Mitarbeitende handen 2.2. Medien und Erstellung und Verbreitung von Medien und Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Publikationen/ Publikationen mit Informationen, die sich an die /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich Entwicklung, Betroffenen und ihre Angehörigen richten. (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Herstellung und 'm'/«- Verbreitung von • l '.

Informations­ materialien/ Informations­ und Dokumen­ tationsstelle 2.3 Kurse Art, Anzahl und Zielgruppen der Kurse sind gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich 'm/« Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting • iU' definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB). (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Qualifikation aller Kursleitenden inkl. Freiwillige, Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor­ Peers ist garantiert. Curriculum Vitae; handen Ausbildung im Themenbereich des angebotenen Nachweis der Weiter- Kurses oder pädagogische bildungen/Schulungen Ausbildung/Praxiserfahrung. Weiterbildung/Schulung wird durch die Organisation sichergestellt.

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Qualitative Bedingungen Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)

ja nein1 nicht zu­ treffend 2.4 Treffpunkte für Treffpunkte, welche soziale Kontakte ermöglichen. Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Menschen mit /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Behinderungen (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. und deren Angehörige 2.5 Leistungen zur Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, DO/VN muss die vorhanden; Daten sind gemäss Unterstützung Themenspezifische Grundlagenarbeit, Förderung Zielerreichung jährlich KSBOB jährlich beim BSV und Förderung der Selbsthilfe sind gemäss Leistungsübersicht und nachweisen. einzureichen. » der Eingliede­ Richtlinien zum Reporting definiert (vgl. Anhang 1 rung Behinder­ KSBOB). ter (LUFEB) Berichtswesen Projekt

Projekt Art. 74 IVG werden unter LUFEB erfasst. Ergebnisqualität 3. Kund/-innen, Die im Betrieb Art. 74 IVG angebotenen Leistungen Statuten am Sitz der Organisation vor­ KlientAinnen, sind im öffentlichen Interesse und richten sich in handen 'm'/»- Fachkonzepte Zielpublikum erster Linie an die Klientengruppe der jeweiligen Organisation (klientenspezifisch). Die Klienten­ Publikationen gruppe ist in den Statuten der Organisation definiert. 3.1 Kundenzufrie- Methode und Häufigkeit (alle 3-5 Jahre) zur Dokumentation vorhanden und im Rahmen der denheit/Nutzen Bestimmung der Kundenzufriedenheit sind je nach Kundenzufriedenheits- Vertragsverhandlung beim BSV von Kategorie der Leistung schriftlich festgehalten und Berichtserstattung einzureichen. Leistungen/Aktu die Methode wird periodisch umgesetzt. alitât der

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Qualitative Bedingungen Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren)

ja nein1 nicht zu­ treffend Leistungs­ Die Klienten/Klientinnen werden über ihre Rechte Informationsmaterial ! am Sitz der Organisation vor­ palette und Pflichten informiert. ethische Grundsätze handen

Klientendossier, Informationen an Dritte werden nur mit dem Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor­ • 11 ‘

schriftlichen Einverständnis der Klientin/des ethische Grundsätze handen Klienten weitergegeben. 3.2 Zielerreichung Überprüfungen der einzelnen Leistungen werden Dokumentation vorhanden und im Rahmen des U‘s- bei Leistungen periodisch durchgeführt. Arbeitsprogramm Reportings beim BSV einzureichen. ■ ’u' (Selbsteinschätzung) 3.3 Kooperationen Die Organisation ist in regelmässigem Austausch Beschreibung in und Partner­ mit Organisationen, die Leistungen für dieselbe Fachkonzept, organisationen Zielgruppe erbringen oder ein gleiches Zusammenarbeits­ Leistungsangebot haben. Die Angebote werden für vereinbarungen, die Zielgruppe aktiv und regelmässig koordiniert. Koordination, wenn gleiche UVN in •*; ti'U mehreren VAF am Sitz der Organisation vor­ handen Protokolle oder ähnliches der Koordinationssitzungen, in Analogie zum Fach­ konzept

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Vertragsnehmerin:

Ort: Datum: Name und Funktion: Unterschrift:

Zürich 25 5 2023 IVIeryem Ozdirek und Lorène Métrai Co-Geschäftsführung

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