Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Vertrag zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF) Bündesäm( für Sozialversicherungen
2 5. JAN. 2024 (BSV-Nr. 4266) No
zwischen der
Schweizerischen Eidgenossenschaft
vertreten durch das
Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern
nachfolgend bezeichnet mit BSV
und
SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte AG
Grubenstrasse 12, 8045 Zürich
betreffend
Finanzhilfe zur Förderung der Invalidenhilfe gemäss Art. 74 IVG
für die Jahre 2024 - 2027
MTZ 1
1. Grundlagen und Ziele des Vertrages
1.1. Grundlagen
- Art. 74 und 75 IVG (Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 über die Invalidenver- sicherung, SR 831.20) - Art. 108 110 IVV (Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenver- -
sicherung, SR 831.201) - Art. 101bis AHVG (Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, SR 831.10) - Art. 222 - 225 AHWV (Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, SR 831.101) - Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (SuG; SR 616.1) Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behinder- tenhilfe, gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2024 2027 (KSBOB) -
- Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) - Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG; SR 151.1)
Das KSBOB 2024-2027 und die dem Vertrag beigefügten Anhänge bilden integ- rierende Bestandteile dieses Vertrages.
1.2. Ziel und Gegenstand
Gemäss Art. 112c Abs. 2 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossen- schaft vom 18. April 1999 unterstützt der Bund gesamtschweizerische Bestre- bungen zu Gunsten Behinderter und Betagter. Er gewährt hierzu gestützt auf Art.
74 IVG sprachregional oder national tätigen gemeinnützigen privaten Organisati-
onen Finanzhilfen an die Kosten der Durchführung von den in Art. 108bis IVV und Art. 222 AHVV näher umschriebenen Aufgaben. Der vorliegende öffentlich- rechtliche Vertrag legt Art, Umfang, Qualität und Reporting der zu erbringenden Leistungen sowie dessen Beitragsdach fest. Damit soll die fachgerechte, be- darfsorientierte und kostenbewusste Durchführung der in nachstehender Ziffer 3 aufgeführten Leistungen durch die vertragsnehmende Dachorganisation (DO/VN) gewährleistet werden. Der Vertrag regelt die mit diesen Leistungen verbundenen Rechte und Pflichten zwischen dem BSV und der DO/VN. Wird ein Teil der vereinbarten Leistungen nicht durch die DO/VN selbst, sondern durch von ihr beauftragte Drittorganisatio- nen erbracht, so haftet die DO/VN gegenüber dem BSV für deren Handlungen. Die DO/VN schliesst mit den Drittorganisationen (UVN) Unterverträge (UV) ab, die mit dem vorliegenden Vertrag und seinen Anhängen konform sind.
2. Die DO/VN
2.1 Kurzporträt (ausführliche Dokumentation siehe Anhang A)
Die Gesellschaft SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh - und Lesebe- hinderte AG, Zürich bezweckt blinden, seh- und lesebehinderten Menschen ei- nen barrierefreien Zugang zu veröffentlichten Informationen, Kultur und Bildung, insbesondere in der deutschen Schweiz, zu ermöglichen und zu sichern. Hierfür erschliesst, vermittelt, produziert und vertreibt sie Publikationen in Formaten, die blinden, seh- und anderen lesebehinderten Menschen zugänglich sind. Dabei richtet sie die Dienstleistungen und Produkte konsequent auf die Bedürfnisse ih- rer Zielgruppen aus und erstellt sie zweckmässig, wirksam und wirtschaftlich.
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Die SBS AG hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Selbsthilfe- oder Erwerbszweck. Sie strebt keine wirtschaftlichen Vorteile für ihre Aktionärin- nen und Aktionäre an. Ein allfälliger Rechnungsüberschuss darf nur im Rahmen des statutarischen Zweckes der Gesellschaft verwendet werden. Die Aktien dür- fen nur an Mitglieder des Verwaltungsrates und nur für die Dauer des VR- Mandates treuhänderisch übertragen werden. Jedes Mitglied kann höchstens eine Aktie erhalten.
2.2 Leistungserbringer
Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt die DO/VN, dass sie die in Kap. 2 KSBOB festgelegten Kriterien zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erfüllt. Die in Ziffer 3 aufgeführten Leistungen werden durch die DO/VN selbst erbracht oder durch Drittorganisationen, mit denen die DO/VN Unterverträge abgeschlos- sen hat (Rz 2011-2014 KSBOB). Die DO/VN verpflichtet sich, Änderungen der Verhältnisse während der Vertragsperiode unverzüglich dem BSV zur Kenntnis zu bringen. Zugänge von UVN müssen dem BSV zur Genehmigung vorgelegt werden. Abgänge von UVN sind dem BSV zu begründen und Namensänderun- gen mitzuteilen.
3. Leistungen der DO/VN
3.1 Leistungsbereiche
Die Leistungskategorien werden in folgende Gruppen eingeteilt, vgl. Anhang D und Kap. 3 KSBOB. Einzelspezifische Leistungen: - keine Gruppenspezifische Leistungen: Medien- und Publikationen; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von In- formationsmaterialien und Medien / Medien und Bibliotheken Medien- und Publikationen; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von In- formationsmaterialien und Medien / Support - Medien- und Publikationen; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von In- formationsmaterialien und Medien / Literarische Aktivitäten Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter LUFEB (nicht personenspezifisch): keine Die Leistungen werden für folgende Zielgruppe/n erbracht: Blinde und sehbehinderte Menschen - Lesebehinderte Menschen: Menschen die aufgrund einer Behinderung (Lern-, Sprach-, Hör-, Körper-, Krankheits-, Sucht- oder psychischer Behin- derung) herkömmliche Medien nicht lesen, halten oder handhaben können.
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M1TR
3.2 Barrierefreiheit - E-Accessibility
Die Organisationen publizieren die Inhalte ihrer Leistungen auf ihrer Internet- seite, in ihren digitalen Medien oder ihren Printmedien. Dabei ist ein inhaltlicher und technisch barrierefreier Zugang sicher zu stellen, insbesondere auch für die Zielgruppe/n gemäss Fachkonzept (z. B. mittels einfacher und leichter Sprache, leicht lesbar usw.)
3.3 Qualitative Vorgaben
Die DO/VN garantiert, dass alle in Ziffer 3.1 aufgeführten und in den Fachkon- zepten detailliert umschriebenen Leistungen in professioneller Qualität, zweck- mässig, effektiv und wirtschaftlich für Behinderte im Sinne des KSBOB erbracht werden. Mit der Vertragsunterzeichnung bestätigt die DO/VN, dass sie die im An- hang E festgehaltenen qualitativen Bedingungen erfüllt und einhält.
3.4 Leistungskoordination
Die DO/VN verpflichtet sich, die Leistungen einerseits mit den UVN im eigenen Vertrag, andererseits mit anderen DO/VN aufeinander abzustimmen und Syner- gien bestmöglich zu nutzen.
4. Leistungen der IV/AHV
4.1 IV/AHV-Beitrag an die Leistungen nach Ziffer 3
Pro Vertragsjahr können Leistungen bis zum maximalen IV/AHV-Beitrag pro Leistungskategorie mit dem BSV abgerechnet werden, vorbehalten bleiben Kom- pensationen gemäss Kap. 3.6 KSBOB. Am Ende der Vertragsperiode rechnet das BSV die effektiv erbrachten Leistungen mit den entsprechenden IV/AHV- Beiträgen pro Leistungskategorie mit der DO/VN ab, vgl. Anhang D des vorlie- genden Vertrags. Die bei Gesucheingang ermittelte Eigenleistungsfähigkeit gilt für die gesamte Dauer der Vertragsperiode für DO/VN und UVN und wird für die Festlegung des IV/AHV-Beitrages herangezogen. Die Berechnung der Eigenleistungsfähigkeit erfolgt mittels Festlegung des Kapitalsubstrats und des DB 4. Falls die Summe des geschlüsselten Kapitalsubstrates nach Art. 74 IVG die Vollkosten des Betrie- bes Art. 74 IVG um das Eineinhalbfache übersteigt, wird der IV/AHV-Beitrag ge- mäss Rz 1014 KSBOB gekürzt. Der IV/AHV-Beitrag (Beitragsdach gem. Anhang D) für die Vertragsperiode
2024 2027 beträgt pro Jahr
-
CHF 7'262'279.-
davon max. CHF 0.-- für Leistungen nach Art. 101bis AHVG.
Der jährliche IV/AHV-Beitrag wird in zwei Akontozahlungen, jeweils im März und September durch die ZAS an die DO/VN überwiesen. Die Höhe der Akontozah- lungen beträgt grundsätzlich 50 % des jährlichen IV/AHV-Beitrages. Der IV/AHV-Beitrag für die nicht personenspezifischen Leistungen «Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit» darf 5 % des Gesamtbeitrages (=100 %) nicht übersteigen (Rz 3010 KSBOB). Der IV/AHV-Beitrag darf nicht abgetreten werden.
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M.2re
4.2 Entschädigung Dachorganisation (DO-Entschädigung)
Die DO-Entschädigung gemäss KSBOB wird für die Konsolidierungsarbeiten der DO/VN für das Reporting und für die Umsetzung und Durchsetzung der Vorga- ben des KSBOB bei den UVN ausgerichtet und jährlich ausbezahlt. Die DO- Entschädigung bleibt grundsätzlich für die gesamte Vertragsperiode 2024 2027 -
gleich und beläuft sich pro Jahr auf CHF 15'000.-
5. Reporting
Spätestens bis 30.6. nach Abschluss eines Rechnungsjahres gemäss Rz 4019 KSBOB stellt die DO/VN dem BSV sämtliche Unterlagen vollständig via BSV- Erfassungsmappe zur Verfügung. Diese sind gemäss Rz 4012 und 4014 KSBOB insbesondere: - Organisationsdaten (VZÄ etc.) Kosten-/Leistungsrechnung (KLR) DO/VN und UVN - Klienten-/Leistungsstatistik (KLS) DO/VN und UVN - Selbsteinschätzung der Leistung (Realisiertes Arbeitsprogramm) Fortschreibungstabelle DO/VN und UVN - Vollständigkeitserklärung DO/VN - Liste wirtschaftliche Verbindungen
Von jeder Organisation müssen zusätzlich folgende Daten elektronisch zur Verfü- gung gestellt werden: Jahres- und Geschäftsbericht Unterzeichneter Revisionsbericht (Testat, Bilanz, Erfolgsrechnung und An- hang) oder Bericht der Kontrollstelle - Vollständigkeitserklärung (diejenigen der UVN sind bei der DO/VN abgelegt)
Für die Mitfinanzierung von Projekten im Rahmen der themenspezifischen Grundlagenarbeit (LUFEB), welche Vollkosten von mehr als CHF 100'000 auslö- sen, muss ein separates Projektgesuch zwingend vor Projektbeginn eingereicht werden. Das BSV entscheidet nach Möglichkeit innert 60 Tagen über die Mitfi- nanzierung durch die IV. Die Projektgesuche können auf der Internetseite des BSV heruntergeladen werden.
6. Nachweis der Leistungserbringung
Für die in Ziffer 3.1 aufgeführten Leistungskategorien mit dem Hinweis «Behin- dertennachweis» muss die DO/VN dem BSV jederzeit bei Bedarf nachweisen, dass die mit dem BSV abgerechneten Leistungen nur an berechtigte Leistungs- beziehende gemäss Kap. 1.3 KSBOB erbracht wurden (Rz 1021 KSBOB). Die DO/VN erbringt den Nachweis wie folgt: Pro Leistungskategorie und Berichtsjahr wird eine Exceltabelle mit Namen, Vor- namen, Geburtsdatum geführt.
Im Dossier der behinderten Person wird eine Kopie der Verfügung über die IV- Massnahme oder Geldleistung abgelegt. Bei einer Früherfassung ist deren Mel- dung festzuhalten und nachzuweisen. Das Verfahren wird im Einzelfall mit der DO/VN festgelegt.
5 1 M1 TR
Für Medien und Publikationen sowie Tageskurse und Treffpunkte ist kein Nach- weis erforderlich.
7. Auskunftspflicht
Die DO/VN und UVN erteilen dem BSV oder vom BSV bezeichneten Drittperso- nen gemäss Rz 4005 KSBOB alle erforderlichen Auskünfte im Zusammenhang mit dem Vertrag und gewährt Einsicht in die relevanten Akten und den Zutritt an Ort und Stelle.
8. Sanktionsmassnahmen und Vertragsauflösung
Ist für die DO/VN absehbar, dass sie die vertraglich festgelegten Ziele und Bedin- gungen nicht vertragsgemäss erfüllen kann, muss sie unverzüglich dem BSV schriftlich die Situation mit einem Vorgehensvorschlag unterbreiten (Rz 4008 KSBOB). Verletzt die DO/VN ihre Auskunftspflicht, kann das BSV die Ausrich- tung von Finanzhilfen ablehnen oder die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 40 SuG zurückfordern (Rz 4009 KSBOB). Erwirkte die DO/VN die Finanzhilfe unter Verletzung von Rechtsvorschriften oder aufgrund eines unrichtigen oder unvollständigen Sachverhaltes, kann das BSV jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Mit dem Rücktritt fordert das BSV die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 30 f. SuG zurück. Werden die im Zusam- menhang mit der Überprüfung der Einhaltung der Vertragsbestimmungen ver- langten Daten und Informationen trotz gewährter Nachfrist nicht, unvollständig oder unkorrekt eingereicht oder bestehen anderweitig begründete Zweifel an der Vertragserfüllung, kann das BSV Akontozahlungen so lange zurückbehalten oder kürzen, bis die Daten und Informationen in hinreichender Qualität vorliegen und verarbeitet werden können bzw. für das BSV die Sicherheit besteht, dass ein ver- tragskonformer Zustand hergestellt worden ist (Rz 4018 KSBOB).
9. Dauer, Änderungen, Kündigung des Vertrages
9.1 Dauer
Dieser Vertrag tritt mit vollständiger Unterzeichnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Er wird für vier Jahre abgeschlossen und dauert bis zum 31. Dezember 2027.
9.2 Änderungen
Änderungen des Vertrages werden schriftlich festgehalten und von beiden Ver- tragsparteien unterzeichnet. Es besteht kein Anspruch auf eine Anpassung des Vertrages auf Grund einer Leistungserweiterung (zusätzliche oder neue Leis- tung) oder auf Grund höherer Kosten einer Leistung.
9.3 Kündigung
Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner per 30. Juni oder 31. Dezember un- ter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht weitergeführt, ist ein Schlussabrechnungssaldo zu vergü- ten und ein allfällig vorhandener Saldo aus geäufneten Überdeckungsreserven sowie zulasten von Art. 74 IVG gebildeten Rückstellungen oder Fonds dem BSV zurückzuerstatten.
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/ARS
9.4 Governance
Die finanzielle Unterstützung privater Organisationen durch die Invalidenversi- cherung erfolgt im Hinblick auf ein gemeinsames Engagement zugunsten von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Artikel 74 IVG. Die Beiträge an die Organisationen und die daraus resultierenden Leistungen setzen eine direkte Beziehung zwischen der IV bzw. dem BSV und den subventi- onierten Organisationen voraus. Diese Beziehung beruht auf den Grundsätzen der Good Governance und des gegenseitigen Vertrauens. Gute Zusammenarbeit bedeutet, dass Informationen ausgetauscht, Erfahrungen geteilt und beobachtete oder aufgetretene Probleme erörtert werden, um die Schwierigkeiten sowohl der Partnerorganisationen als auch der leistungsempfan- genden Personen zu beheben.
10. Veröffentlichung des Vertrages
Das BSV veröffentlicht den vorliegenden Vertrag (inkl. sämtlicher Anhänge) in Anwendung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwal- tung (Art. 9 Abs. 2, Öffentlichkeitsgesetz, SR 152.3) auf der Webseite des BSV. Zwecks Koordination kann es den Kantonen ebenfalls Auszüge betreffend Leis- tungen oder Finanzen weiterleiten bzw. entsprechende Auswertungen erstellen.
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A 72
11. Schlussbestimmungen
Für die Gültigkeit des vorliegenden Vertrages bleiben Beschlüsse von Volk, Par- lament und Bundesrat vorbehalten. Vorliegender Vertrag ist in zwei Exemplaren ausgefertigt worden. Je ein unter- zeichnetes Exemplar befindet sich beim BSV und bei der DO/VN.
Bern, den 18 12 23 Zürich, den 8. 1. 2024
Für das Für Bundesamt für Sozialversicherungen SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte AG
SRin Florian Steinbacher, Vizedirektor Dr. Manuela Rapold, Präsidentin des Ver- waltungsrates
Pr Thomas Bhend, (oue Linde Dr. Flavia Kippele, Geschäftsführerin Bereichsleiter Controlling, Ressourcen und Subventionen
Anhang Anhang A (Grundlagen der DO/VN) Anhang B (Am VAF angeschlossene Organisationen) Anhang C (Fachkonzepte) Anhang (Kompensationsgruppen und Mengengerüst) D
Anhang E (Unterzeichnete Qualitative Bedingungen)
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Anhang A Grundlagen der VN Unterzeichnete Statuten der VN/DO Zusammensetzung Vorstand/Stiftungsrat Organigramm der Organisation Aktueller Auszug Eintrag Handelsregister ZEWO-Zertifikat und Bericht
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Mr
ÖFFENTLICHE URKUNDE über die
Beschlüsse der
3. Ordentlichen Generalversammlung
- Statutenänderungen -
der
SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebe- hinderte AG
mit Sitz in Zürich
Im grossen Sitzungszimmer im 5. Stock in den Geschäftsräumen an der Grubenstras- se 12, 8045 Zürich, hat am 23. Mai 2013, mit Beginn um 17.00 Uhr, eine ordentliche Generalversammlung der SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebe- hinderte AG ("Gesellschaft") stattgefunden. Über deren Beschlüsse zu Traktandum 3 (Statutenänderungen) errichtet die unterzeichnende Urkundsperson nach den Bestim- mungen des Schweizerischen Obligationenrechtes ("OR") diese öffentliche Urkunde.
IDIHAZ NOINN 1.
Frau Roselien Huisman Schütz, von Langnau am Albis, in Zürich, Präsidentin des Ver- waltungsrates, eröffnet die Generalversammlung und übernimmt den Vorsitz. Als Pro- tokollführerin und Stimmenzählerin amtet Frau Beatrice Marty, von Grüsch GR, in Vira- Gambarogno. Die Vorsitzende stellt fest:
1/4
HU TÖ
Die Vorsitzende stellt fest:
A. Einladung
Zur heutigen Generalversammlung ist gemäss den statutarischen und gesetz- lichen Bestimmungen durch Brief vom 19. April 2013 ordnungsgemäss einge- laden worden. B. Präsenz Das gesamte Aktienkapital der Gesellschaft von CHF 100'000.00, eingeteilt in
100 vollständig liberierte Namenaktien mit einem Nennwert von CHF 100.00,
ist heute vertreten. C. Beschlussfähigkeit
Die heutige Generalversammlung ist somit ordnungsgemäss konstituiert und für die vorgesehenen Traktanden beschlussfähig. Gegen diese Feststellungen der Vorsitzenden wird kein Widerspruch erhoben.
Il. Traktandum 3: Statutenänderung
Namens des Verwaltungsrates beantragt die Vorsitzende die Artikel 4, 12 Ziff. 1 und 18 Ziff. 6 und den Titel vor Art. 23 der Statuten durch den folgenden Wortlaut zu ersetzen und neu einen Artikel 24 gemäss folgendem Wortlaut beizufügen:
„Art. 4 Übertragung der Aktien
Die Aktien dürfen nur an Mitglieder des Verwaltungsrates und nur für die Dauer des VR-Mandates treuhänderisch übertragen werden. Jedes Mitglied kann höchstens eine Aktie erhalten.
Art. 12 Wahl und Zusammensetzung
1. Der Verwaltungsrat besteht aus 5 Mitgliedern, die grundsätzlich ehrenamtlich
tätig sind.
2/4
USR
Art. 18 Anforderung an die Revisionsstelle
6. Die Revisionsstelle wird für ein Geschäftsjahr gewählt. Eine Wiederwahl ist
möglich. Eine Abberufung istjederzeit und fristlos möglich.
(Tilel vor Arf. 23)
IV. Benachrichtigung und Inkrafttreten
Art. 24 Inkrafttreten
Diese Statuten wurden an der Generalversammlung der SBS AG vom 23. Mai 2013 genehmigt. Sie ersetzen die Statuten vom 17. November 2009 und treten per 23. Mai 2013 in Kraft.
Im Übrigen bleiben die Statuten unverändert.
Die Beschlussfassung erfolgt in offener Abstimmung: Die Vorsitzende stellt fest, dass die Generalversammlung den zu diesem Trak- tandum vorliegenden Antrag unverändert mit offenem Handmehr einstimmig angenommen hat.
Die Vorsitzende legt der Urkundsperson ein Exemplar der Gesellschaftsstatuten vor und erklärt, dass es sich um die vollständigen, unter Berücksichtigung der vorste- henden Änderungen gültigen Statuten handelt. Diese Statuten liegen der Urkunde bei.
IV. Diskussion, Verhandlungen und übrige Traktanden der Generalversammlung sind nicht Gegenstand dieser öffentlichen Urkunde.
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MU T.
V..
Die vorstehenden Beschlüsse unter Traktanden 3 sind vom Verwaltungsrat beim Han- delsregisteramt anzumelden, Art. 647 OR.
Zürich, 23. Mai 2013
Die Vorsitzende: Die Protokollführerin:
Ktwieman BMst Roselien Huisman Schütz Beatrice Marty
NOTARIAT WIEDIKON-ZÜRICH NIED,
IA 14 BR/G
P. Voser, Notar KX
4/4
CR R
STATUTEN
der
SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte AG
ARZ
B Grundlagen
Art. 1 Name, Sitz und Dauer
Unter der Firma SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lese- behinderte AG besteht mit Sitz in der Stadt Zürich auf unbestimmte Zeit eine Aktiengesellschaft gemäss Art. 620ff OR.
Art. 2 Zweck
1. Die Gesellschaft bezweckt, blinden, seh- und lesebehinderten
Menschen einen barrierefreien Zugang zu veröffentlichter Information, Kultur und Bildung, insbesondere in der deutschen Schweiz, zu ermöglichen und zu sichern.
2. Hierfür erschliesst, vermittelt, produziert und vertreibt sie Publikationen
in Formaten, die blinden, seh- und anderen lesebehinderten Menschen zugänglich sind. Dabei richtet sie die Dienstleistungen und Produkte konsequent auf die Bedürfnisse ihrer Zielgruppen aus und erstellt sie zweckmässig, wirksam und wirtschaftlich.
3. Um die Dienstleistungen und Produkte zu erstellen, betreibt sie eine
aktive und effiziente Mittelbeschaffungspolitik.
4. Die Gesellschaft beteiligt sich aktiv an nationalen und internationalen
Entwicklungen, die der Verwirklichung der Ziele dienen. Sie betreibt im In- und Ausland eine aktive Kooperations- und Partnerschaftspolitik mit gemeinnützigen, staatlichen und kommerziell tätigen Organisationen, die einen ähnlichen Zweck verfolgen oder ein ergänzendes Angebot anbieten.
5. Die Gesellschaft kann Liegenschaften erwerben, überbauen, verkaufen
und verwalten, Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unter- nehmungen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu erreichen oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.
6. Die Gesellschaft hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei
Selbsthilfe- oder Erwerbszweck. Sie strebt keine wirtschaftlichen Vortei- le für ihre Aktionärinnen Aktionäre an. Ein allfälliger Rechnungsüberschuss darf nur im Rahmen des statutarischen Zweckes der Gesellschaft verwendet werden.
Statuten SBS AG 2 23. Mai 2013
MR
Il. Kapital
Art. 3 Aktienkapital und Aktien
1. Das Aktienkapital beträgt CHF 100'000 (in Worten: einhunderttau-
send/00) und ist eingeteilt in 100 (in Worten: einhundert/00) Namen- aktien zu CHF 1'000 (in Worten: eintausend/00).
2. Die Aktien sind vollständig liberiert.
Art. 4 Übertragung der Aktien
Die Aktien dürfen nur an Mitglieder des Verwaltungsrates und nur für die Dauer des VR-Mandates treuhänderisch übertragen werden. Jedes Mit- glied kann höchstens eine Aktie erhalten.
Art. 5 Aktienbuch
1. Als Aktionär/in gilt nur, wer im Aktienbuch eingetragen ist. Die
Eigentümer/innen der Aktien werden mit Namen und Adressen eingetragen.
2. Jede Aktionärin / jeder Aktionär hat der Gesellschaft sein Domizil und
allfällige Domizilwechsel zum Eintrag ins Aktienbuch zu melden.
3. Die Gesellschaft kann nach Anhörung der Betroffenen Eintragungen im
Aktienbuch streichen. Diese müssen über die Streichung sofort infor- miert werden.
Statuten SBS AG 3 23.Mai 2013
AMU
Il. Organisation der Gesellschaft
A Generalversammlung
Art. 6 Aufgaben
1. Oberstes Organ der Gesellschaft ist die Generalversammlung der
Aktionärinnen / der Aktionäre. Ihr stehen folgende unübertragbare Aufgaben zu:
3. die Festsetzung und Änderung der Statuten;
b. die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Revi- sionsstelle;
c. die Genehmigung des Jahresberichtes;
d. die Genehmigung der Jahresrechnung sowie die Beschluss- fassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes, wobei dieser für die Zwecksetzung verwendet werden muss. Divi- denden sind ausgeschlossen;
e. die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates;
f. die Beschlussfassung über die Gegenstände, die der Gene- ralversammlung durch das Gesetz oder die Statuten vorbe- halten sind.
Art. 7 Einberufung
1. Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich innerhalb sechs
Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres statt, ausserordentliche Versammlungen werden je nach Bedürfnis einberufen.
2. Die Generalversammlung ist spätestens 20 Tage vor dem Versamm-
lungstag per Brief oder E-Mail durch den Verwaltungsrat einzuberufen.
Art. 8 Universalversammlung
1. Die Eigentümer/innen oder die Vertretungen sämtlicher Aktien können,
falls kein Widerspruch erhoben wird, eine Generalversammlung ohne
Statuten SBS AG 4 23. Mai 2013
HUaRY
Einhaltung der für die Einberufung vorgeschriebenen Formvorschriften abhalten.
2. In dieser Versammlung kann über alle in den Geschäftskreis der Gene-
ralversammlung fallenden Gegenstände gültig verhandelt und Be- schluss gefasst werden, solange die Eigentümer/innen oder Vertretungen sämtlicher Aktien anwesend sind.
Art. 9 Vorsitz und Protokoll
1. Den Vorsitz in der Generalversammlung führt die
Verwaltungsratspräsidentin / der Verwaltungsratspräsident, in deren / dessen Verhinderungsfall ein anderes vom Verwaltungsrat bestimmtes Mitglied desselben. Ist kein Mitglied des Verwaltungsrates anwesend, wählt die Generalversammlung eine Tagesvorsitzende / einen Tagesvorsitzenden.
2. Die Vorsitzende / der Vorsitzende bezeichnet die Protokollführerin / den
Protokollführer und die Stimmenzähler/innen, die nicht Aktionärinnen / Aktionäre zu sein brauchen. Das Protokoll ist von der Vorsitzenden / vom Vorsitzenden und von der Protokollführerin / vom Protokollführer zu unterzeichnen. Die Aktionärinnen / die Aktionäre sind berechtigt, das Protokoll einzusehen.
Art. 10 Stimmrecht und Vertretung
1.
Die Aktionärinnen / die Aktionäre üben ihr Stimmrecht in der Generalversammlung nach Verhältnis des gesamten Nennwertes der ihnen gehörenden Aktien aus.
2. Jede Aktionärin / jeder Aktionär kann ihre / seine Aktien in der
Generalversammlung selbst vertreten oder durch eine Dritte / einen Dritten vertreten lassen, die / der nicht Aktionär/in zu sein braucht. Die Vertreterin / der Vertreter hat sich durch schriftliche Vollmacht auszu- weisen.
3. Die mit der Geschäftsführung betraute Person nimmt an der General-
versammlung mit beratender Stimme teil.
Statuten SBS AG 5 23. Mai 2013
Au TE
Art. 11 Beschlussfassung
1. Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse und vollzieht ihre Wah-
len, soweit das Gesetz oder die Statuten es nicht anders bestimmen, mit der absoluten Mehrheit der vertretenen Aktienstimmen. Bei Stim- mengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Der Vorsitzenden / dem Vorsitzenden steht kein Stichentscheid zu.
2. Ein Beschluss der Generalversammlung, der mindestens zwei Drittel
der vertretenen Stimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte auf sich vereinigt, ist erforderlich für:
a. die Änderung des Gesellschaftszwecks;
b. die Einführung von Stimmrechtsaktien;
c. eine genehmigte oder eine bedingte Kapitalerhöhung;
d. die Kapitalerhöhung aus Eigenkapital, gegen Sacheinlage oder zwecks Sachübernahme und die Gewährung von beson- deren Vorteilen;
e. die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft;
f. die Auflösung der Gesellschaft.
3. Statutenbestimmungen, die für die Fassung bestimmter Beschlüsse
grössere Mehrheiten als die vom Gesetz vorgeschriebenen festlegen, können nur mit einer Zweidrittelmehrheit eingeführt und aufgehoben werden.
Verwaltungsrat
Art. 12 Wahl und Zusammensetzung
1. Der Verwaltungsrat besteht aus 5 Mitgliedern, die grundsätzlich ehren-
amtlich tätig sind.
2. Die Mitglieder werden auf drei Jahre gewählt. Neugewählte treten in die
Amtsdauer derjenigen Mitglieder ein, die sie ersetzen. Wiederwahl ist maximal zwei Mal möglich.
3. Es können nur Personen gewählt werden, die nachweislich über die
Fach- und Sozialkompetenzen, Branchenkenntnisse sowie über die berufliche Management- und Führungserfahrung verfügen, die für die
Statuten SBS AG 6 23. Mai 2013
Te
Leitung der Gesellschaft notwendig sind. Die Verwaltungsratsstellen sind auszuschreiben.
4. Mitglieder des Verwaltungsrates dürfen nicht dem Stiftungsrat der gleichnamigen Stiftung angehören.
5. Über die Ausrichtung von Sitzungsgeldern und Entschädigungen an
Mitglieder oder Personen, denen besondere Aufgaben übertragen werden, entscheidet die Generalversammlung.
6. Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst. Er bezeichnet seine
Präsidentin / seinen Präsidenten und die Sekretärin / den Sekretär. Diese / dieser muss dem Verwaltungsrat nicht angehören.
Art. 13 Sitzungen und Beschlussfassung
1. Beschlussfähigkeit, Beschlussfassung und Geschäftsordnung werden
im Organisationsreglement geregelt.
2. Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann unter Angabe der Gründe
von der Präsidentin / vom Präsidenten die unverzügliche Einberufung einer Sitzung verlangen.
3. Bei Beschlussfassungen in Sitzungen des Verwaltungsrates hat die
Vorsitzende /der Vorsitzende den Stichentscheid.
4. Die mit der Geschäftsführung betraute Person nimmt an den Sitzungen
mit beratender Stimme teil.
5. Beschlüsse können auch auf dem Weg der schriftlichen Zustimmung zu
einem gestellten Antrag gefasst werden, sofern nicht ein Mitglied die mündliche Beratung verlangt.
6. Über die Verhandlungen und Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen,
das von der Vorsitzenden / vom Vorsitzenden und von der Sekretärin / vom Sekretär unterzeichnet wird.
Art. 14 Recht auf Auskunft und Einsicht
1. Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann Auskunft über alle Angele-
genheiten der Gesellschaft verlangen.
2. In den Sitzungen sind alle Mitglieder des Verwaltungsrates sowie die
mit der Geschäftsführung betraute Person zur Auskunft verpflichtet.
Statuten SBS AG 7 23. Mai 2013 7
Auri
3. Ausserhalb der Sitzungen kann jedes Mitglied von der mit der Ge-
schäftsführung betrauten Person Auskunft über den Geschäftsgang und, mit Ermächtigung der Präsidentin / des Präsidenten, auch über einzelne Geschäfte verlangen.
4. Soweit es für die Erfüllung einer Aufgabe erforderlich ist, kann jedes
Mitglied der Präsidentin / dem Präsidenten beantragen, dass ihr / ihm Bücher und Akten am Sitz der Gesellschaft vorgelegt werden.
5. Weist die Präsidentin / der Präsident ein Gesuch um Auskunft,
Anhörung oder Einsicht ab, so entscheidet der Verwaltungsrat.
6. Regelungen oder Beschlüsse des Verwaltungsrates, die das Recht auf
Auskunft und Einsichtnahme der Verwaltungsrätinnen / der Verwaltungsräte erweitern, bleiben vorbehalten.
Art. 15 Aufgaben
1. Der Verwaltungsrat kann in allen Angelegenheiten Beschluss fassen,
die nicht nach Gesetz oder Statuten der Generalversammlung zugeteilt sind.
2. Der Verwaltungsrat hat folgende unübertragbare und unentziehbare
Aufgaben:
a. die Oberleitung der Gesellschaft und die Erteilung der nötigen Weisungen;
b. die Festlegung der Organisation;
c. die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung, sofern diese für die Führung der Gesellschaft notwendig ist;
d. die Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung betrauten Person und deren Vertretung;
e. die Oberaufsicht über die Geschäftsführung, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen;
f. die Genehmigung des Budgets und der Jahresplanung;
g. die Erstellung des Geschäftsberichtes sowie die Vorbereitung der Generalversammlung und die Ausführung ihrer Beschlüs- se;
h. die Genehmigung von operativem Leitbild und Reglementen;
Statuten SBS AG 8 23. Mai 2013
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i. die Benachrichtigung der Richterin / des Richters im Fall der Überschuldung.
3. Der Verwaltungsrat kann die Vorbereitung und die Ausführung seiner
Beschlüsse oder die Überwachung von Geschäften Ausschüssen oder einzelnen Mitgliedern zuweisen. Er hat für eine angemessene Bericht- erstattung an die Mitglieder zu sorgen.
Art. 16 Übertragung der Geschäftsführung und der Vertretung
1. Der Verwaltungsrat überträgt die Führung der Geschäfte nach Massga-
be eines Organisationsreglements an eine geschäftsführende dritte Person. Deren Vertretung überträgt er ebenfalls einer dritten Person.
2. Dieses Reglement ordnet die Geschäftsführung, bestimmt die hierfür
erforderlichen Stellen, umschreibt deren Aufgaben und regelt insbeson- dere die Berichterstattung.
3. Soweit die Geschäftsführung nicht übertragen worden ist, steht sie
allen Mitgliedern des Verwaltungsrates gesamthaft zu.
C Revisionsstelle
Art. 17 Revision
Die Generalversammlung wählt die Revisionsstelle.
Art. 18 Anforderung an die Revisionsstelle
1. Als Revisionsstelle können eine oder mehrere natürliche oder juristi-
sche Personen oder Personengesellschaften gewählt werden.
2. Die Revisionsstelle muss ihren Wohnsitz, ihren Sitz oder eine eingetra-
gene Zweigniederlassung in der Schweiz haben.
3. Die Generalversammlung muss als Revisionsstelle eine zugelassene
Revisionsexpertin / einen zugelassenen Revisionsexperten bzw. ein staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen nach den Vorschriften des Revisionsaufsichtsgesetzes vom 16. Dez. 2005 wählen.
Slatuten SBS AG 9 23. Mai 2013
AUT
4. Die Revisionsstelle muss nach Art. 728 bzw. 729 OR unabhängig sein.
5. Die Revision prüft, ob die Buchführung und die Jahresrechnung sowie
der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes Gesetz, Statuten und Fachempfehlungen entsprechen.
6. Die Revisionsstelle wird für ein Geschäftsjahr gewählt. Eine
Wiederwahl ist möglich. Eine Abberufung ist jederzeit und fristlos möglich.
IV. Rechnungsabschluss und Gewinnverteilung
Art. 19 Geschäftsjahr und Buchführung
1. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
2. Die Jahresrechnung, bestehend aus Erfolgsrechnung, Bilanz und An-
hang, ist gemäss den Vorschriften des Schweizerischen Obligationen- rechts, insbesondere der Art. 662a ff und 958 ff OR, sowie nach den Vorschriften und Grundsätzen der ordnungsgemässen Rechnungsle- gung aufzustellen.
Art. 20 Reserven und Gewinnverwendung
1. Aus dem Jahresgewinn ist zuerst die Zuweisung an die Reserven ent-
sprechend den Vorschriften des Gesetzes vorzunehmen.
2. Über den Bilanzgewinn entscheidet die Generalversammlung. Er darf
nur auf die neue Rechnung vorgetragen werden oder für gemeinnützige Projekte und / oder Organisationen mit gleichem oder ähnlichem Zweck verwendet werden.
3. Es werden weder Dividenden noch Tantiemen an die Aktionärinnen /
die Aktionäre ausgeschüttet.
Statuten SBS AG 10 23. Mai 2013
AURe.
Art. 21 Auflösung und Liquidation
1. Die Auflösung der Gesellschaft kann durch einen Beschluss der Gene-
ralversammlung, über den eine öffentliche Urkunde zu errichten ist, erfolgen.
2. Die Liquidation wird durch den Verwaltungsrat besorgt, falls sie nicht
durch einen Beschluss der Generalversammlung anderen Personen übertragen wird. Die Liquidation erfolgt gemäss Art. 742 ff OR.
3. Das Vermögen der aufgelösten Gesellschaft wird nach der Tilgung der
Schulden auf die Stiftung SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde ,
Seh- und Lesebehinderte mit Sitz in Zürich übertragen. Wenn diese nicht mehr besteht, wird das Vermögen an wegen Gemeinnützigkeit steuerbefreite Organisationen und / oder Stiftungen mit möglichst ähnli- cher Zielsetzung und Sitz in der Schweiz übertragen.
V. Besondere Bestimmungen
Art. 22 Besondere Bestimmung
Die Aktiengesellschaft beabsichtigt die Aktiven und Passiven des Vereins Schweizerische Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte SBS mit Sitz in Zürich gemäss Bilanz vom 31.12.2009 per 1.1.2010 unentgeltich zu über- nehmen. Der vorgesehene Aktivenüberschuss wird den freien Reserven gutgeschrieben.
VI. Benachrichtigung und Inkrafttreten
Art. 23 Mitteilungen und Bekanntmachungen
1. Mitteilungen an die Aktionärinnen / die Aktionäre erfolgen per Brief oder
E-Mail an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen.
2. Publikationsorgan der Gesellschaft ist das Schweizerische Handels-
amtsblatt (SHAB).
Statuten SBS AG 11 23. Mai 2013
AUTE
Art. 24 Inkrafttreten
Diese Statuten wurden an der Generalversammlung der SBS AG vom 23. Mai 2013 genehmigt. Sie ersetzen die Statuten vom 17. November 2009 und treten per 23. Mai 2013 in Kraft.
Zürich, 23. Mai 2013
PAhmsman Bharn
Statuten SBS AG 12 23. Mai 2013
Bu2TE
Zusammensetzung Verwaltungsrat SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte AG
Dr. Manuela Rapold
1787 Mur (Vully) FR
Präsidentin und Mitglied Finanzausschuss
Bernhard Bichsel
3098 Köniz
Vizepräsident
Thomas Mauch
8037 Zürich
Mitglied Finanzausschuss
Markus Gerber
3263 Büetigen
Heike Schulz
4104 Oberwil
Nicole Schubiger
6430 Schwyz
Zünk, 31.5. 2023 Duippel
d1 R 2
Organigramm SBS, Stand Mai 2023
Verwaltungsrat Dr. M. Rapold
Geschäftsführung* Dr. F. Kippele
Personal und Qualitätsmanagement U. Rehmann* Stabsstelle Gremien
Etoile Sonore
Abteilungsleitung Abteilungsleitung Abteilungsleitung Bibliothek* Medienverlag* InterneDienste* R. Borer Amoroso M. Muchenberger D. Kunz
Ss. Bibliothekssystem Stabsstelle Entwicklung Stabsstelle Buchhaltung
Ss. Apps / Abspielgeräte Stabsstelle Archiv
Katalog Aufregsberatung Mitebeschaffung B. Züroler M MushzrbergeriP D- KunEiR
Nutzerserviee Hörbuchstudio Informatik H. Dechnw 1MDe M. Zaugg
Marketing ex Facility Management R-B0ferkmorosp D #rscher A. Ackermann:
Biindenschrift Empfang Pr.P. Aldrdge Hauswartung Fachbereich Sprachen
FB Mathe & Naturwiss.
Fachbereich Musik
Fachbereich Korrektur
Reproctiktion R. Fagtilggla
hupb * Mitglieder der Geschäftsleitung
Zünc, 31. 5.2023
RUTO
Handelsregisteramt des Kantons Zürich Firmennummer Rechtsnatur Eintragung Löschung Übertrag CH-020.3.034.517-0 von: 1 CHE-115.256.974 Aktiengesellschaft 03.12.2009 auf:
Alle Eintragungen
Ei Lö Firma Ref Sitz
1 SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte AG 1 Zürich
Ei Lö Aktienkapital Liberierung Aktien-Stückelung Ei Lö Domiziladresse 1 CHF 100'000.00 CHF 100'000.00 100 Namenaktien zu CHF 1'000.00 1 Grubenstrasse 12
8045 Zürich
Ei Lö Zweck Ei Lö weitere Adressen
1 Die Gesellschaft bezweckt blinden, seh- und lesebehinderten Menschen einen
barrierefreien Zugang zu veröffentlichter Information, Kultur und Bildung, insbesondere in der deutschen Schweiz, zu ermöglichen und zu sichern. Hierfür erschliesst, vermittelt, produziert und vertreibt sie Publikationen in Formaten, die blinden, seh- und anderen lesebehinderten Menschen zugänglich sind. Dabei richtet sie die Dienstleistungen und Produkte konsequent auf die Bedürfnisse ihrer Zielgruppen aus und erstellt sie zweckmässig, wirksam und wirtschaftlich. Um die Dienstleistungen und Produkte zu erstellen, betreibt sie eine aktive und effiziente Mittelbeschaffungspolitik. Die Gesellschaft beteiligt sich aktiv an nationalen und internationalen Entwicklungen, die der Verwirklichung derZiele dienen. Sie betreibt im In- und Ausland eine aktive Kooperations- und Partnerschaftspolitik mit gemeinnützigen, staatlichen und kommerziell tätigen Organisationen, die einen ähnlichen Zweck verfolgen oder ein ergänzendes Angebot anbieten. Die Gesellschaft kann Liegenschaften erwerben, überbauen, verkaufen und verwalten, Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu erreichen oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft hat gemeinnützigen Charakter und verfolgtkeinerlei Selbsthilfe- oder Erwerbszweck. Sie strebt keine wirtschaftlichen Vorteile fürihre Aktionärinnen/ Aktionäre an. Ein allfälliger Rechnungsüberschuss darf nur im Rahmen des statutarischen Zweckes der Gesellschaft verwendet werden.
Ei Lö Bemerkungen Ref Statutendatum 1 Mitteilungen an die Aktionärinnen/ Aktionäre erfolgen per Brief oder E-Mail an 1 17.11.2009 die im Aktienbuch verzeichneten Adressen. 4 23.05.2013
Ei Lö Besondere Tatbestände Ref Publikationsorgan 1 Beabsichtigte Sachübernahme: Die Gesellschaft beabsichtigt, nach der Gründung das 1 SHAB Geschäft des im Handelsregister eingetragenen Vereins Schweizerische Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte SBS, in Zürich, gemäss einer noch zu erstellenden Übernahmebilanz per 31.12.2009 unentgeltlich zu übernehmen.
Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite /Id Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite / Id 1 47079 03.12.2009 239 09.12.2009 27 / 5382294 7 30044 26.08.2016 168 31.08.2016 3029165 2 36599 07.10.2011 198 12.10.2011 6373240 8 39171 09.11.2017 221 14.11.2017 3866755 3 16481 16.05.2012 98 22.05.2012 6687184 9 39485 02.11.2018 216 07.11.2018 1004492040 4 20976 03.07.2013 129 08.07.2013 962629 10 17864 07.05.2019 90 10.05.2019 1004626971 5 30040 20.09.2013 185 25.09.2013 1094119 11 45479 16.11.2022 226 21.11.2022 1005608479 6 27144 18.08.2014 160 21.08.2014 1673751 Ei Ae Lö Personalangaben Funktion Zeichnungsart 1 10 HuismanSchütz, Roselien, von Langnau am Albis, in Zürich Präsidentin des Kollektivunterschrift zu zweien Verwaltungsrates 1 7 Ziegler, Marc, von Schaffhausen, in Büttikon Vizepräsident des Kollektivunterschrift zu zweien Verwaltungsrates 1 7 Hubert, Bianka, deutsche Staatsangehörige, in Zürich Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Verwaltungsrates
1 7m Pfister, Marc, von Bern, in Baar Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung
Verwaltungsrates
Zürich, 30.05.2023 Fortsetzung auf der folgenden Seite
Ku
TR
Handelsregisteramt des Kantons Zürich SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte AG CHE-115.256.974 Zürich 2
Ei Ae Lö Personalangaben Funktion Zeichnungsart 1 7m Stuker, Jürg, von Zürich und Bowil, in St. Gallen Mitglieddes ohne Zeichnungsberechtigung Verwaltungsrates 1 Kippele, Flavia Simona, von Basel, in Zürich Geschäftsführerin Kollektivunterschrift zu zweien 1 5 Bachmann, Alfred, von Winterthur, inZürich stellvertretender Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsführer
1 2 BetschonTreuhand AG (CH-020.3.033.018-6),inZürich Revisionsstelle
2 3m T&RAG(CH-035.3.002.144-2), in Muri bei Bern Revisionsstelle
3 6 T+RAG(CH-035.3.002.144-2), in Muri bei Bern Revisionsstelle
5 Kunz, Daniel, von Horgen, in Wädenswil stellvertretender Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsführer
6 BDO AG (CHE-105.952.747), in Zürich Revisionsstelle
7 10 Stuker, Jürg, von Zürichund Bowil,inSt. Callen Vizepräsident des Kollektivunterschrift zu zweien Verwaltungsrates
7 9 Camus, Marco, von Cazis, in Embrach Mitglieddes ohne Zeichnungsberechtigung
Verwaltungsrates 7 10m Mauch, Thomas, von Teufenthal AG, in Zürich Mitglieddes ohne Zeichnungsberechtigung Verwaltungsrates
7 10 Pfister, Marc, von Bern, in Zug Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung
Verwaltungsrates 7 8m Rapold, Manuela, von Oberthal, in Köniz Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Verwaltungsrates 8 10m Rapold,Manuela,von Oberthal,in Köniz Vizepräsidentin des Kollektivunterschrift zu zweien Verwaltungsrates
91 10 11m Rapold, Manuela, vonOberthal,in Köniz Präsidentin des Kollektivunterschrift zu zweien Verwaltungsrates 10 Bichsel, Bernhard, von Eggiwil, in Köniz Vizepräsident des Kollektivunterschrift zu zweien Verwaltungsrates 10 Mauch, Thomas, von Teufenthal (AG), in Zürich Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Verwaltungsrates 10 Gerber, Markus, von Schangnau, in Büetigen Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Verwaltungsrates 10 Schulz, Heike, von Schattdorf, in Oberwil (BL) Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Verwaltungsrates 10 11m Wenger-Schubiger, Nicole, von Forst-Längenbühl, in Schwyz Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Verwaltungsrates 11 Rapold, Manuela, von Oberthal, in Mont-Vully Präsidentin des Kollektivunterschrift zu zweien Verwaltungsrates 11 Schubiger, Nicole, von Gommiswald, in Schwyz Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Verwaltungsrates
Zürich, 30.05.2023 Diese Internet Information aus dem kantonalen Handelsregister hat mangels Originalbeglaubigung keinerlei Rechtswirkung und erfolgt ohne Gewähr.
KTe
ZERTIFIKAT Die SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte AG, Zürich, erhält das Recht zur Führung des Zewo-Gütesiegels vom 1.1.2021 bis 31.12.2025.
1EWO»
F7IFICH FIZ
ERTIFIG
Stiftung Zewo
K.9utb Kurt Grüter Martina Ziegérer Präsident Geschäftsleiterin
CA
EWo
ZEWO Prüfergebnis für die SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte AG Datum: 12. April 2021 Resultat: Erneuerung des Gütesiegels für fünf Jahre unter Auflagen
97% der geprüften Kriterien halten Sie im Wesentlichen ein.
Auflagen Sie halten einzelne Zewo-Standards nicht mehr vollumfänglich ein. Der Stiftungsratsausschuss hat die Erneuerung des Zewo- Gütesiegels an foigende Auflagen geknüpft, die innerhalb der angegebenen Fristen erfüllt werden müssen:
Auflage 1 Rechnung über die Veränderung des Kapitals Standard 13 Absatz 2 Die Organisation erstellt ihre Jahresrechnung nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER und H wendet Swiss GAAP FER 21 - Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit Organisationen - an. Swiss GAAP FER 21 Ziffer 17 Die Rechnung über die Veränderung des Kapitals stellt die Bestände und die Veränderungen der Positionen des Fondskapitals und des Organisationskapitals brutto dar. Swiss GAAP FER 21 Ziffer 18 Die Zweckbestimmung der Positionen des Fondskapitals und des gebundenen Organisationkapitals ist anzugeben. Gleichartige Positionen können zusammengefasst werden. Beurteilung Im Anhang der Jahresrechnung ist erläutert, dass im Betriebsjahr verwendete zweckgebundene Beiträge in der Rechnung über die Veränderung des Kapitals netto verbucht werden. Es wurde am Gespräch erläutert, dass für die Rechnung über die Veränderung des Kapitals das Bruttoprinzip gilt, damit nachvollzogen werden kann, dass alle zweckgebundenen Einnahmen einem entsprechenden Fonds zugewiesen worden sind. Des Weiteren sollten die Fonds im Anhang genauer erläutert werden. Die Organisation war damit einverstanden und wird das Bruttoprinzip ab der Jahresrechnung 2021 anwenden.
Auflage Wenden Sie bei der Rechnung über die Veränderung des Kapitals das Bruttoprinzip an und erläutern Sie die Zwecke der Fonds im Anhang der Jahresrechnung. Frist Jahresrechnung 2021 / 30. Juni 2022
Empfehlunge Sie erhalten zu einzelnen Zewo-Standards Hinweise auf mögliche Verbesserungen:
Empfehlung 1 Ausstandsregelung Standard 5Absatz3 Kollidieren Interessen der Organisation mit Interessen von Mitgliedern des obersten Leitungsorgans oder GEN- ihnen nahe stehenden Personen, so werden diese gegenüber dem obersten Leitungsorgan offen gelegt. In diesem Fall tritt das betreffende Mitglied in den Ausstand. Beurteilung Die Organisation hat eine Ausstandsregelung festgehalten. Bei der Mandatsvergabe an Frau Rapold ist sie in den Ausstand getreten. Protokolliert wurde dies nicht. Es wurde seitens der Zewo erläutert, dass es sinnvoll sel, dies zu protokollieren, damit dies später noch nachvollzogen und kontrolliert werden kann. Empfehlung Halten Sie im Protokoll fest, wenn eine Person in den Ausstand getreten ist.
MhlTe
Empfehlung 2 Wirkungsorientierung 9 Standard 10 Absatz1 Die Organisation handelt wirkungsorientiert. PKUNS Standard 10 Absatz 4 Die Organisation integriert das Thema Wirkung in geeigneter Form in die öffentliche Berichterstattung. Beurteilung Im Rahmen der Rezertifizierung haben wir die Wirkungsorientierung Ihrer Organisation eingeschätzt (vgl. Beilage). Die Einschätzung basiert auf den Informationen des Fragebogens sowie des Gesprächstermins im Rahmen der Rezertifizierung. Empfehlung Überprüfen Sie unsere Einschätzung in der Beilage und nutzen Sie unsere Empfehlungen zur Stärkung der Wirkungsorientierung Ihrer Organisation.
Empfehlung 3 Betriebsrechnung Standard 13 Absatz 2 Die Organisation erstellt ihre Jahresrechnung nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER und wendet Swiss GAAP FER 21 - Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit Organisationen - an. Beurteilung Vor dem Betriebsergebnis könnte analog zum "Total Erträge" das "Total Aufwand" ausgewiesen werden. Empfehlung Halten Sie sich verstärkt an die Terminologie und Mindestgliederung von Swiss GAAP FER 21.
Anhang Sie erhalten folgende Unterlagen zu Ihrer Information: > Übersicht Umsetzung Zewo-Standards > Einschätzung Wirkungsorientierung
Zürich, 12. April 2021
uy E Martina Ziegerer Marc Peier Geschäftsleiterin Gütesiegelbereich
Prüfergebnis fürdie SBS 2/2
M 10
ZEWO REZERTIFIZIERUNG Einschätzung der Wirkungsorientierung 2019 Organisation: SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte AG
3
4u dN 18
Wirkungsorientiertes Handeln
Bieweiss, waseie mit ihren ktivitäten bel derzielgruppe arindornwill und ta Sie orientiert sich beim itkungszielefomuler Planen und Durchführen ihrer Aktivität an der ange- strebten Wirkung
Eine Non-Profit-Organisation setzt ihre Spenden im Sinne des gemeinnüitzigen Organisationszwecks wirkungsorientiert ein.
Wie handell eine wirkungsorienkierke Now-Profit- Organisalton?
Sie setzt sich regelmässig damit auseinander, ob sie mit ihren Aktivitä ten ihre beabsichtigten en erzielt und
erichtetdarüber.
rt
Weshalb ist Wirkungsorientierung bei gemeinnützigen Non-Profit-Organisationen wichtig?
E 4
Erkenntnisse gewinnen Erwartungen erfüllen Eigenverantwortung wahrnehmen Gemeinnützige Non-Profit- Für Spenderinnen und Spender ist Eine gemeinnützige Non-Profit- Organisationen entscheiden es in der Regel schwierig, den Organisation hat in ihren sich für bestimmte Aktivitäten wirkungsvollen Mitteleinsatz direkt Statuten oder in ihrer Stiftungs- und Tätigkeiten. Ein wirkungs- zu überprüfen. Gegenüber einer urkunde einen Zweck verankert. orientiertes Vorgehen hilft einer begünstigten Organisationen Das Handeln einer wirkungs- Organisation intern Wissen besteht jedoch die Erwartungs- orientierten Organisation zielt aufzubauen, um fundierte haltung, dass sie diese Mittel darauf ab, den gesetzten Zweck Entscheidungen zu treffen. wirkungsvoll einsetzt. zu erfüllen oder einen Beitrag dazu zu leisten.
/ 4 AR
dr
Was verlangt die Zewo in Bezug auf die Wirkungsorientierung?
Standard 10: Wirkung
1. Die Organisation handelt wirkungsorientiert.
2. Die Organisation setzt sich laufend mit der Wirkung ihrer Kerntätigkeit
auseinander. Sie definiert dazu Ziele. Diese werden regelmässig überprüft. Die entsprechenden Verantwortlichkeiten sind klar.
3. Zur Überprüfung des wirkungsorientierten Handelns dienen folgende
Fragestellungen: . Was wollen wir als Organisation erreichen? Mit welchen Strategien wollen wir diese Ziele erreichen? Welche Mittel und Fähigkeiten haben wir, um diese Strategien umzusetzen? Wie wissen wir, ob wir Fortschritte machen? Was haben wir bisher erreicht und was noch nicht
4. Die Organisation integriert das Thema Wirkung in geeigneter Form in die
öffentliche Berichterstattung.
TR
Ihre Angaben im Fragebogen zur Rezertifizierung Sohaben Sie die Frage zur Wirkungsorientierung beantwortet
Haben Sie als Organisation schriftlich festgehalten, welche Ja Wirkungen Sie mit Ihrer Arbeit
In welchem Dokument / in In einem Dokument zur Wirkung welchen Dokumenten? und Wirkungsmessung.
Unsere Tätigkeiten verfolgen alle dasselbe Hauptziel, nämlich dass Menschen, trotz (Seh- oder Lese- )Behinderung, selbständig lesen Wie überprüfen Sie, ob Sie in können und so - ohne fremde Bezug auf Ihre Wirkungsziele Hilfe - am sozialen und kulturellen Fortschritte machen? Leben teilnehmen können. Unsere Wirkungsmessung konzentriert sich daher nur auf diese Dimension.
Wer ist dafür verantwortlich? GF und GL
Wo berichten Sie über die Ja. Wirkung Ihrer Organisation?
1
Analyse der Wirkungsorientierung Einschätzung einzelner Aspekte der Wirkungsorientierung Ihrer Organisation Einschätzung Unsere Empfehlung
Sie setzen sich laufend mit Keine Empfehlung, Sie machen das der Wirkung Ihrer **** aus unserer Sicht sehr gut. Kerntätigkeit auseinander. Sie integrieren das Thema Keine Empfehlung, Sie machen das Wirkung in die öffentliche ** aus unserer Sicht sehr gut. Berichterstattung.
Sie haben klar definierte Keine Empfehlung, Sie haben Ihre ** Zielgruppen. Zielgruppen klar definiert. Sie haben schriftliche Keine Empfehlung, Sie machen das A*** Wirkungsziele definiert. aus unserer Sicht sehr gut.
Sie überprüfen die Keine Empfehlung, Sie machen das **** Wirkungsziele regelmässig. aus unserer Sicht sehr gut.
Keine Empfehlung, die Die Verantwortlichkeiten sind * Verantwortlichkeiten sind klar klar geregelt. geregelt.
Bemerkung: Die Einschätzung reicht jeweils von einem bis zu vier Sterne. Je mehr Sterne vergeben werden, desto höher stufen wir den Reifegrad der Wirkungsorientierung Ihrer Organisation im Sinne von Standard 10 ein.
MTR
Analyse der Wirkungsorientierung Gesamteinschätzung der Wirkungsorientierung Ihrer Organisation
Einschätzung Unsere Beurteilung
Wir haben ein gemeinsames Ja. Sie verfügen über ein fundiertes Verständnis im Bereich der Wissen im Bereich der Wirkungsorientierung. Wirkungsorientierung. Sie handeln Ja. Sie stellen die Wirkung Ihrer *** wirkungsorientiert. Tätigkeit ins Zentrum Ihres Handelns. Sie haben Vorbildcharakter im Gesamteindruck **** Bereich der Wirkungsorientierung.
Kommentar/Empfehlung
Sehrgut! Allenfalls könnte nach 5 oder 10 Jahren bei bereits befragten Personen ein Follow-up gemacht werden, um zu eruieren, wie sich deren Situation über eine längere Zeit verbessert hat.
/aa
Hilfsmittel für ein wirkungsorientiertes Vorgehen
Wirkungsmessung für NPO im Gesundheits Sozial- und Umweltbereich
Wirkungsmessung in der Entwiektungszusammenarbeit
Zewo-Leitfaden für Dienstleistungen und Projekte im Inland: www.Zewo.Ch/wirKung
Zewo-Leitfaden für Projekte und Programme in der Entwicklungszusammenarbeit: www.zewo.ch/impact
4.Te
Anhang B Am VAF angeschlossene Organisationen (VN und UVN)
10
/Ke
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamtfür Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Name DO/VN: SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte AG VAF-Nr. 4266 Anhang B Am Vertrag für Finanzhilfen angeschlossene Untervertragsnehmerinnen (VN und UVN)
Hinweis: Diese Liste ist nur einmal zu Beginn der Vertragsperiode resp. mit dem Gesuch einzureichen.
Hauptzielgruppe der VN/UVN: Seh- und Lesebehinderte
Eingabefrist: 31.5.2023 hat die 13-stellige ID- ord. IV- Eigenleistungs- Kantons- Sprach- Nr. Organisation (vollständige Bezeichnung) Webseite und BSV-N Beitrag 2022 fähigkeit eine zugehörig- region => GLN (via (wenn neu, dann als "neu"bezeichnen) Info-Mailadresse in CHF Kürzung zur keit (Sitz) (D/F/I) REFDATA); falls Folge? vorhanden
9999 XY www.xxx.ch
1 ja/nein BE D GLN
xy (neu) info@muster.ch
4266 SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde-,
www.sbs.ch Seh- und Lesebehinderte AG info@sbs.ch 5'873'005 nein ZH D
3062 ABAAssociation pour le Bien des Aveugles et
malvoyants (BBR Bibliothèque Braille abage.ch bbr@abage.ch Romande) 716787 nein GE F
3093 Bibliothèque Sonore Romande (BSR) www.bibliothequesono
re.ch info@bibliothequeson 477'132 nein VD F ore.ch
3173 UNITAS Associazione ciechi e ipovedenti della
www.unitas.ch Svizzera italiana biblioteca@unitas.ch 195'355 nein TI
Total 7'262'279
Dachorganisation-Entschädigung VP 2024 - 2027 Gemäss sep. Berechnung, welche an der Vertragsverhandlung 15000 besprochen wurde, beläuft sich die DO-Entschädigung pro Jahr auf:
Visum VN: Datum:
Vertragsperiode 2024 - 27 datum Version 1.0
Mu Te
Anhang C Fachkonzepte der VN Fachkonzept Medien- und Publikationen, Entwicklung, Herstellung und Verbrei- tung von Informationsmaterialien und Medien / Medien und Bibliotheken Fachkonzept Medien- und Publikationen, Entwicklung, Herstellung und Verbrei- tung von Informationsmaterialien und Medien / Support Fachkonzept Medien- und Publikationen, Entwicklung, Herstellung und Verbrei- tung von Informationsmaterialien und Medien / Literarische Aktivitäten
11
U
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4266 Vertragsnehmerin SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte AG
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027) -
Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Medien und Publikationen Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) MEDIEN UND PUBLIKATIONEN / Entwicklung, Herstellung, Verbreitung von Medien und Informationsmaterialien / MEDIEN UND BIBLIOTHEKEN Menschen, die mit einer Seh- oder Lesebehinderung leben, können herkömmliche Bücher und Publikationen nicht lesen oder nicht halten/handhaben. Für diese Menschen entwickeln, produzieren und verbreiten die spezialisierten Bibliotheken barrierefreie Medien in verschiedenen barrierefreien Formaten in allen Landessprachen. Die Hauptformate sind Braille, Hörbuch, Grossdruck, E-Book und Text-Hörbuch. Das Angebot ist gross, breit, kundenorientiert, einfach zu nutzen und auf Aktualitäten ausgerichtet sowie auf das, worüber die breite Öffentlichkeit spricht. Seh- und lesebehinderte Menschen erhalten dank den barrierefreien Medien und Distributionsplattformen selbstständig Zugang zu veröffentlichter Information, Kultur und Bildung, und zwar rund um die Uhr. Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung bestimmen das Mediensortiment in allen Sprachregionen selber. Sie können den zu übertragenden Lesestoff direkt und individuell wünschen. Damit sehbehinderte und sehende Menschen zusammen lesen, spielen oder Filme geniessen können, gibt es zusätzlich zu den Hauptformaten Print&Braille-Bücher, taktile Spiele sowie audiodeskribierte Filme und Serien. Für blinde Musikerinnen und Musiker ist es möglich, Musiknoten in Braille zu beziehen. So können sie ohne fremde Hilfe Musikstücke erlernen und in Musikvereinen oder an Konzerten mitwirken. Blinde und sehbehinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene können bereits erstellte barrierefreie Lehrmittel oder Prüfungsunterlagen erhalten und gleichberechtigt an Schule und Ausbildung teilnehmen. Um eine möglichst breite Leserschaft zu erreichen und laufend Knowhow zu den Bedürfnissen der verschiedenen Lesebehinderungen aufzubauen, arbeiten die spezialisierten Bibliotheken mit Patienten- Organisationen zusammen (z.B. Dyslexie Verband, Parkinson Verband, Rheumaliga u.a.). Weitere Multiplikatoren sind Schulen, Fachpersonen oder Bibliotheken. Für den Knowhow-Austausch zu Produktion und Distribution und für den Medienaustausch kooperieren sie eng mit ähnlichen Organisationen und innovativen Technologiefirmen im In- und Ausland.
Als Bestandteil dieser Leistung erhalten Menschen mit einer Lesebehinderung Unterstützung, um die barrierefreien Medien selbstständig on- und offline auszusuchen, zu beziehen und zu nutzen (vgl. Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
K TU
separates Fachkonzept «Support»). Interessierte werden zu barrierefreien kulturellen Veranstaltungen rund ums Buchthema eingeladen, wo sie sich mit Gleichgesinnten über ihre Leidenschaft austauschen können (vgl. separates Fachkonzept «Literarische Aktivitäten»). Link zur Webseite der Organisation: www.barrierefreiebuecher.ch, www.sbs.ch, (www.bibliothequesonore.ch, abage.ch, www.unitas.ch)
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert)
Menschen, die aufgrund einer Behinderung herkömmliche Publikationen nicht lesen können, wird ermöglicht gleichberechtigt und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und mitwirken zu können - in der Freizeit, in der Bildung, auf dem Arbeitsmarkt und in der Politik. Sie können z.B. selbstständig aktuelle Literatur lesen, kulturell teilhaben und sich mit anderen Menschen darüber austauschen. Von Dyslexie betroffene Kinder und Jugendliche können Klassenlektüren der Regelschule bewältigen, ihr Selbstvertrauen stärken und inklusiv am Unterricht teilnehmen. Blinde Kinder erhalten passenden Lesestoff, um die Brailleschrift zu erlernen. Seh- oder lesebehinderte Erwachsene können Kursinhalte bearbeiten, neue Sprachen lernen, sich weiterbilden oder ihren Kindern vorlesen. Sie können sich autonom und umfassend informieren und dadurch ohne fremde Hilfe wichtige Entscheidungen treffen oder Bürgerrechte ausüben (z.B. abstimmen). In ihrer Freizeit können sie zusammen mit anderen Menschen an Vereinsaktivitäten oderSpielrunden teilnehmen. Im Alltag ist es für sie möglich, praktische Anleitungen (z.B. Rezepte) anzuwenden.
Spezifisch: Menschen, die aufgrund einer Behinderung herkömmliche Publikationen nicht lesen können, erhalten die Medien in barrierefreien Formaten, damit sie sie eigenständig lesen können. Dabei sind nicht nur die Medien barrierefrei, sondern auch die analogen und digitalen Distributionskanäle, damit lesebehinderte Menschen mit unterschiedlichen technischen Kenntnissen die Auswahl und die Beschaffung der Medien ohne fremde Hilfe bewerkstelligen können. Medien und Publikationen werden in barrierefreie Formate umgewandelt, die von Menschen mit verschiedenen Lesebehinderungen gelesen werden können: Braille, Grossdruck, Hörbücher, E-Books und Text-Hörbücher. Die elektronischen Formate (Hörbuch: DAISY, E-Book und Text-Hörbuch: EPUB3) werden in internationaler Zusammenarbeit entwickelt. Erst diese weltweiten Standards erlauben einen Austausch und das Funktionieren von barrierefreien Medien über die Grenzen hinweg und dadurch ein grösseres Angebot für lesebehinderte Menschen in der Schweiz; das gilt ganz besonders für die Bestände in deutscher, französischer und italienischer Sprache. Diese barrierefreien Formate erlauben es den Lesenden, sich in den elektronischen Büchern nach Belieben zu orientieren, z.B. von Kapitel zu Kapitel zu springen, Lesezeichen zu setzen, die Sprechgeschwindigkeit anzupassen, synthetische Stimmen einzuschalten und vieles mehr. Ausserdem sind sämtliche Daten über das Buch auch im Medium enthalten, damit die lesende Person die vollständigen Informationen über das Buch erhält (auch jene von Deckblättern, Umschlägen usw.). Nicht nur die Medien sind barrierefrei. Auch die Such- und Bezugsmöglichkeiten sind zugänglich. So können seh- und lesebehinderte Menschen die Medien selbstständig und einfach ausleihen. Die unterschiedlichen Technologie-Kenntnisse und vielfältigen Endgeräte der Kundinnen und Kunden werden berücksichtigt. Wer kein oder ein geringes digitales Knowhow hat, erhält die Medien (auf Papier, CD oder SD-Karte) einfach und schnell per Post nach Hause geschickt. Mit entsprechenden Endgeräten kann der Leser/die Leserin so sämtliche Funktionalitäten der elektronischen Medien auf einfache Art und Weise nutzen. Auf Wunsch kann er/sie sich automatisch mit passenden Büchern aus gewünschten Themengebieten beliefern lassen. Wer über digitale Kenntnisse verfügt, kann die durch die spezialisierten Bibliotheken (mit)entwickelten barrierefreien Streaming- und Download-Lösungen (Online-Bibliotheken, Apps und Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 2/9
MR
Players) für Smartphone, Tablet und Computer nutzen. Die Medien sind so 365 Tage im Jahr rund um die Uhr verfügbar. Für blinde Menschen ist sichergestellt, dass sie die Medieninhalte zusätzlich mit Sprachausgaben und/oder Braillezeilen nutzen können, die mit allen Betriebssystemen kompatibel sind. Bei der Entwicklung und Verbesserung der Distributionskanäle und von neuen Medienformaten wirken Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung aktiv mit (usability tests). Damit werden die Bedürfnisse neuer Kundengruppen erkannt und sichergestellt, dass die Medien je nach Behinderungsart einfach gelesen werden können. Kundenfeedbacks werden systematisch erfasst und führen zu Verbesserungen am Medienbestand und an den Distributionswegen.
Messbar: Die Nutzung durch seh- und lesebehinderte Menschen wird durch die Anzahl Ausleihen, Neuanmeldungen u.a. gemessen. Die Wirkung der Dienstleistungen für Nutzerinnen und Nutzer und die Gesellschaft wird durch zewokonforme Kennzahlen jährlich gemessen: Anzahl eigenverantwortliche und selbstbestimmte Stunden von behinderten Menschen sowie gesellschaftliche Wertschöpfung. Mit «eigenverantwortlicher und selbstbestimmter Zeit» sind jene (Lese-)Stunden gemeint, in denen sich Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung selbstständig mit Themen und Inhalten beschäftigen, die sie interessieren: Ohne barrierefreie Medien wären sie in diesem Umfang von unserer Kultur ausgeschlossen. Die «Wertschöpfung» beschreibt die Mehrkosten, die entstehen würden, wenn die gleiche (Lese-)Leistung mit Vorlesen durch Drittpersonen erbracht werden müsste. Das Angebot wird durch Output-Grössen (Anzahl in verschiedene Formate übertragene Medien, Anzahl ausleihbare Titel etc.) gemessen. Pro Vertragsperiode findet mindestens eine gesamtschweizerische Umfrage bei der Kundschaft von DO und UVN statt, um das Angebot, dessen Zugang und Nutzung auf ihre Bedürfnisse abzustimmen, und die Bedeutung des Angebots für die Betroffenen in ihrem Alltag zu erfassen. Die Leistungsstunden werden im BSV-Reporting mitgeteilt.
Aktionsorientiert: «Herstellung»: Das Lesen ist für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung möglichst einfach, d.h. das Format der Medien ist möglichst optimal auf die jeweilige behinderte Person abgestimmt (Braille, Hörbuch, Grossdruck, E-Book, Text-Hörbuch). «Verbreitung»: In den verschiedenen Bibliotheken sind die Auswahl (d.h. den gewünschten Inhalt finden und ausleihen) und die Vertriebswege einfach und selbstständig zu nutzen, eignen sich für die spezifischen Zielgruppen und sind vollständig anpassbar. «Entwicklung»: Sowohl in der Herstellung als auch in der Verbreitung werden die neuen technologischen Möglichkeiten möglichst optimal und einheitlich (gleiche Standards in der ganzen Schweiz) eingesetzt. Das Leseerlebnis der Kundschaft sowie die Effizienz und Effektivität der Dienstleistungserbringung verbessern sich stetig. Hierfür werden Knowhow-Austausche und Kooperationen im In- und Ausland genutzt.
Realistisch: Seh- und lesebehinderte Menschen bestimmen das barrierefreie Medienangebot selber. Kundenwünschen wird immer entsprochen, sofern es sich um legale Medien mit einer ISBN-Nummer handelt und die Übertragung technisch möglich ist. Das Ausleihangebot entspricht der Nachfrage, was durch Benchmarkzahlen intern kontrolliert wird. Medien können ausgeliehen oder, als Ergänzung, zum Buchhandelspreis gekauft werden. Die kundenbezogenen Messgrössen (Output: Ausleihen; Wirkung: eigenverantwortliche und selbstbestimmte Zeit) bleiben stabil oder erhöhen sich. Die hierfür (zusätzlich zu den Subventionen) notwendigen Ressourcen werden mit einer breit abgestützten Mittelbeschaffung sichergestellt.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 3/9
Aue
Terminiert: Damit Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung die barrierefreien Formate möglichst schnell erhalten, werden Produktionsprozesse fortlaufend optimiert. Es gibt klare terminliche Prozess- Richtwerte, die regelmässig überprüft werden. Digitale Medien können Kundinnen und Kunden rund um die Uhr beziehen, analoge Medien werden an Werktagen am gleichen Tag der Bestellung per Post verschickt. Mit dem Versand oder Download der Medien ist die Bestellung beendet.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: -Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/9
/RT
Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle Alle Geistige-/Lernbehinderung Angebote auswählen und oben ausfüllen, um welche Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Zielgruppe sind Menschen, die aufgrund einer Behinderung (Seh-, Lern-, Sprach-, Hör-, Körper-, Krankheits-, Sucht- oder psychische Behinderung) herkömmliche Medien nicht lesen, halten oder handhaben können. Typischerweise sind das blinde und sehbehinderte Menschen, Kinder und Jugendliche mit Dyslexie/Legasthenie, AD(H)S oder einer anderen Lernbehinderung sowie Personen, die aufgrund eines Schlaganfalls, Parkinson, Rheuma u.a. Bücher nicht halten oder blättern können und/oder Medien in einer "normalen" Bibliothek nicht beschaffen können.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Neben der schweizerischen Kundenumfrage stützen sich die spezialisierten Bibliotheken auf Studien und Kundenumfragen von Partnerorganisationen im Ausland. Gleichzeitig wird der allgemeine Lesemarkt berücksichtigt.
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie X Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Deutsch XFranzösisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Einige Medien sind in Rätoromanisch erhältlich. Aufgrund der kleinen Nachfrage wird das Angebot nur auf Kundenwunsch weiterentwickelt. Medien gibt es auch in Englisch und Spanisch (kleines Angebot). Wünschen Kundinnen und Kunden ein Buch in einer Fremdsprache, wird es über das Accessible Book Consortium (weltweites Netzwerk, www.accessiblebooksconsortium.org) besorgt. Dieser grenzüberschreitende Austausch von urheberrechtlich geschützten Werken in barrierefreien Formaten ist seit der Unterzeichnung des Marrakesch-Vertrags durch die Schweiz (Mai 2020) erlaubt.
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffentlich- te Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Die Online-Bibliotheken der Organisationen sowie sämtliche Player und Apps sind barrierefrei. Das Angebot an digitalen Medien ist rund um die Uhr verfügbar. Die Website www.sbs.ch ist ebenfalls barrierefrei und zertifiziert (WCAG AA plus). Im Verlaufe der Vertragsperiode werden auf den Websites der SBS und Untervertragsnehmenden die Basisinformationen zum Angebot in leichter oder einfacher Sprache integriert.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 5/9
UT.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Dachorganisation: Produktion von Lehrmitteln und Medien im Rahmen der beruflichen Eingliederung; Untervertragsnehmende: Sozialberatung und Kurse (Art. 74 IVG), Altersheime
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/9
/H TR
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Barrierefreie Grundinformationen zum Medienangebot in Deutsch, Französisch und Italienisch und Kontaktangaben sind in einfacher Sprache auf den Einstiegsseiten www.barrierefreiebuecher.ch, www.livresaccessibles.ch und www.libriaccessibili.ch vorhanden. Ausserdem ist das Gesamtangebot an Büchern mit einem Klick auf die Gesamtkataloge zu finden. Mit Ausnahme der leichten Sprache (siehe weiter oben) sind die Websites bei der Dachorganisation sowie bei 2 Untervertragsnehmen- den schon heute barrierefrei mit Kontaktangaben auf der Hauptseite.
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Die Prozesse sind dokumentiert und werden laufend angepasst (QM-System im Hause). Einmal pro Vertragsperiode wird ein Audit bei den Untervertragsnehmenden durchgeführt. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu Das Angebot wird auch mit dem Ausland (D, F, I) koordiniert; Kontaktaufbau mit anderen Organisationen der Behindertenhilfe in der Schweiz; reger Knowhow-Austausch mit dem Ausland
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) X Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Das Wissen und die Fertigkeiten zur Produktion von Braille (inkl. Braille-Musiknoten) werden inhouse erworben und weitergegeben. Dasselbe gilt auch für das Wissen über Zugänglichkeit (in allen Formaten), das innerhalb der am VAF teilnehmenden Organisationen ausgetauscht wird (gleiche internationale Standards). Punktuell wird dieses Wissen durch den Austausch mit ausländischen Partnern erweitert, verbessert und aktualisiert.
Freiwilligenarbeit ist bei den Untervertragsnehmenden vorhanden, allerdings nicht als unterstützende Tätigkeit, sondern als eine Haupttätigkeit (Erstellung von Hörbüchern).
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 7/9
Mu )TR
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbeiten- 105805 105805 105805 105805 423220 fang de Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbei- Mitarbeiten- 0 tung/Überarbeitung des Dienst- de leistungskonzepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbeiten- 105805 105805 105805 105805 423220 tungsumfang de
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbei- Mitarbei- 0 tung/Überarbeitung des Dienstleis- tende tungskonzepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 6760263 6827865 6896144 6965105 27449377 Personalkosten CHF 4722817 4770045 Sachkosten/Umlagen 4817746 4865923 19176531 CHF Total Kosten 11483080 11597910 11713890 11831028 46625908
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 5530294 5585597 BSV (*Details in nachfolgender 5641453 5697867 22455211 Liste ankreuzen) CHF Finanzhilfe BSV 6136626 6136626 6136626 6136626 24546504
CHF 11666920 11722223 11778079 Total Erträge 11834493 47001715
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 8/9
M T
Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu Legate und Finanzerträge (beide schwankend)
Bemerkungen:
Ort/Datum Zürich, 08.12.2023
Vertragsnehmerin SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte AG
Naie high. Ort/Datum Beum,14.12.2023
Ae.1 Bundesamt für Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 9/9
M TR
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4266
Vertragsnehmerin SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte AG
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Medien und Publikationen
Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) MEDIEN UND PUBLIKATIONEN / Entwicklung, Herstellung, Verbreitung von Medien und Informationsmaterialien / SUPPORT Menschen, die mit einer Seh- oder Lesebehinderung leben, können herkömmliche Bücher und Dokumente nicht lesen oder nicht halten/handhaben. Für diese Menschen entwickeln, produzieren und verbreiten die spezialisierten Bibliotheken in allen Sprachregionen barrierefreie Medien in verschiedenen Formaten (vgl. separates Fachkonzept «Medien und Bibliotheken»).
Als Bestandteil dieser Leistung erhalten Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung persönlichen Support, telefonisch, schriftlich oder vor Ort. Diese inklusive Unterstützung ist niederschwellig und geht auf die individuellen Medienbedürfnisse sowie auf die technischen Kenntnisse der einzelnen Menschen ein. Der Support wird von DO und UVN angeboten und beinhaltet Buchberatung, technische Unterstützung beim Beschaffen und Abspielen der Medien sowie Vermittlung von weiteren hilfreichen Angeboten. Wenn sich sporadisch im Gespräch Alltagsschwierigkeiten andeuten, werden die Menschen an weitere Organisationen verwiesen, die sie gezielt bei ihren Fragen und Problemen professionell und umfassend unterstützen können (Triage). Auch werden sie auf für sie interessante Aktivitäten aufmerksam gemacht. Wer Bücher in anderen Landessprachen lesen möchte, wird der Zugang zu den entsprechenden Bibliotheken im Sprachgebiet vermittelt. Für Menschen, die Medien in Nicht-Landessprachen wünschen, werden diese aus dem Ausland besorgt. Als Kompetenzzentrum für die Herstellung von barrierefreien Medien beraten die spezialisierten Bibliotheken zudem Organisationen, die sich mit ihren barrierefreien Publikationen für die Inklusion von seh- und lesebehinderten Menschen einsetzen. Link zur Webseite der Organisation: www.barrierefreiebuecher.ch, www.sbs.ch, (www.bibliothequesonore.ch, abage.ch, www.unitas.ch)
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).
Fachkonzept Art. 74 IVG/VP 2024-27 / Version 1.0
D 70O
Menschen mit einer Lesebehinderung können durch die inhaltliche, technische und persönliche Bera- tung die Medien selbständig nutzen und erhalten passende Informationen und Literatur entspre- chend ihren Interessen. Sie erhalten bei Bedarf weiterführende Angebote von Drittorganisationen, die sie in ihren Alltagsfragen professionell und umfassend beraten. Dies ermöglicht ihnen ihren Alltag zu verbessern und eigenständig bewältigen zu können. Auch erhalten sie Tipps für interessante Akti- vitäten, die sie in ihrer sozialen Teilhabe fördern. Menschen mit einer (Lese-)Behinderung werden unterstützt, damit sie mit ihren behinderungsspezi- fischen Hilfsmitteln eigenständig den Zugang zur gewünschten barrierefreien Literatur erhalten. Durch den Support werden sie befähigt, ohne fremde Hilfe jederzeit barrierefreie Medien auszusu- chen, zu beziehen und zu nutzen. Neben dem Austausch mit den Mitarbeitenden des Kundenservices über Buchinhalte und Interessen erfahren seh- und lesebehinderte Menschen auch, wie sie Apps, Online-Bibliotheken und analoge Abspielgeräte selbstständig bedienen. Dabei erhalten sie im Kun- dendienst auch Peer-Support durch Mitarbeitende mit Seh- oder Lesebehinderungen, welche die Herausforderungen der Nutzung technischer Mittel aus erster Hand kennen. Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung haben ausserdem die Möglichkeit, sich die Informa- tionen über das barrierefreie Angebot und dessen Nutzung an Webinaren zu beschaffen, an denen sie auch untereinander Tipps austauschen können. Mit dem Support werden auch Menschen ohne digitale Kenntnisse dazu befähigt, die gewünschte Literatur ohne fremde Hilfe auszuwählen, zu beziehen und zu lesen. Eine weitere Besonderheit des Supports ist, dass kleinere und grössere behinderungsspezifische Her- ausforderungen im Alltag in einem unverfänglichen Gespräch erkannt und richtig kanalisiert werden können (Triage). So werden Menschen mit einer Lesebehinderung beispielsweise informiert, bei wel- chen Drittorganisationen Abspielgeräte bezogen werden können (z.B. SZBLIND). Bei technischen Fra- gen, die über die Buchnutzung hinausgehen (z.B. allgemeine Bedienung eines Mobiltelefons, Nutzung anderer Apps, z.B. SBB-Zugsverbindungen, oder Probleme mit der Braillezeile) werden sie auf die spezialisierten Angebote für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen aufmerksam gemacht (z.B. Apfelschule, Accesstech). Sofern es um soziale Anliegen oder Probleme geht, werden sie an die regi- onalen Beratungsstellen weitergeleitet, wo sie entsprechende professionelle Unterstützung erhalten. Ausserdem werden Menschen mit einer Lesebehinderung auf kulturelle barrierefreie Veranstaltun- gen und Aktivitäten rund ums Buch (im weitesten Sinne) aufmerksam gemacht, bei denen sie Gleich- gesinnte treffen und sich austauschen können. Die spezialisierten Bibliotheken setzen ihr Knowhow zu barrierefreien Medien zusätzlich für die Bera- tung von Organisationen ein, damit weitere Akteure ihre Informationen barrierefrei vermitteln und die Inklusion von seh- und lesebehinderten Menschen in der Schweiz verbessern.
Die für den Support von seh- und lesebehinderten Menschen eingesetze Zeit wird von der DO und den UVN via Zeiterfassung gemessen. Die Kundenumfrage wird einmal pro Vertragsperiode gesamt- schweizerisch durchgeführt. Die Häufigkeit von Triagen wird an einem Monat pro Jahr gemessen. Die Leistungsstunden werden im BSV-Reporting mitgeteilt.
Menschen mit Behinderungen werden motiviert, sich die technischen und digitalen Fertigkeiten an- zueignen, um jederzeit ohne fremde Hilfe barrierefreie Medien eigenständig auszusuchen, zu be- schaffen und zu nutzen. Offliner werden dazu animiert, die analogen Möglichkeiten zu nutzen, um ebenfalls selbstständig die gewünschte Literatur auszuwählen, zu beziehen und zu lesen. Bei Bedarf werden Nutzende dazu ermutigt, weitere für ihre individuelle Situation passende Unterstützungsan- gebote in Anspruch zu nehmen. Diese Vorgehensweise gilt für DO und UVN gleich.
Dank individuellem, inklusivem Support werden Menschen mit einer Behinderung dazu befähigt, die gewünschte barrierefreie Literatur in digitaler oder analoger Form eigenständig auszuwählen, zu be- schaffen und zu lesen.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/7
PAT
Medienbestellungen werden am selben Arbeitstag bearbeitet, sonstige Anfragen werden innerhalb von maximal drei Arbeitstagen beantwortet.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Dasjährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 3/7
T PU
Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung X Alle Zielgruppen Hörbehinderung Alle Mehrfachbehinderung (nurfür spezielle Geistige-/Lernbehinderung Angebote auswählen und oben ausfüllen, um welche Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Zielgruppe sind Menschen, die aufgrund einer Behinderung (Seh-, Lern-, Sprach-, Hör-, Körper-, Krankheits-, Sucht- oder psychische Behinderung) herkömmliche Medien nicht lesen, halten oder handhaben können. Typischerweise sind das blinde und sehbehinderte Menschen, Kinder und Jugendliche mit Dyslexie/Legasthenie, AD(H)S oder einer anderen Lernbehinderung sowie Personen, die aufgrund eines Schlaganfalls, Parkinson, Rheuma u.a. Bücher nicht halten oder blättern können und/oder Medien in einer "normalen" Bibliothek nicht beschaffen können.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Umfragen und Erfahrungen von Partnerorganisationen im Ausland.
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz X Romandie X Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffentlich- te Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu www.barrierefreiebuecher.ch, www.livresaccessibles.ch, www.libriaccessibili.ch
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Dachorganisation: Produktion von Lehrmitteln und Medien im Rahmen der beruflichen Eingliederung; Untervertragsnehmende: Sozialberatung und Kurse (Art. 74 IVG), Altersheime
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/7
Ru Iex
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Barrierefreie Grundinformationen in Deutsch, Französisch und Italienisch und Kontaktangaben sind in einfacher Sprache auf den Einstiegsseiten www.barrierefreiebuecher.ch, www.livresaccessibles.ch und www.libriaccessibili.ch vorhanden; ausserdem in allen Flyern der DO und UVN.
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Die Supportprozesse sind dokumentiert und werden laufend angepasst (QM-System im Hause). Einmal pro Vertragsperiode wird ein Audit bei den UVN durchgeführt, bei dem auch das Supportangebot überprüft wird. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein X mit einem Teil
Kurzinfo dazu Triage zu anderen Organisationen der Behindertenhilfe in der Schweiz, Kontaktnetz wird laufend erweitert.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Das spezifische Wissen für den Umgang mit der Kundschaft sowie über das bestehende Netzwerk an Beratungsstellen wird on the job erworben und erweitert.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/7
AUR
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbeiten- 15025 15025 15025 15025 60100 fang de Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbei- Mitarbeiten- 0 tung/Überarbeitung des Dienst- de leistungskonzepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbeiten- 15025 15025 15025 15025 60100 tungsumfang de
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbei- Mitarbei- 0 tung/Überarbeitung des Dienstleis- tende tungskonzepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Personalkosten CHF 960037 969638 979334 989127 3898136 CHF Sachkosten/Umlagen 670696 677403 684177 691019 2723295
CHF 1630733 1647041 1663511 Total Kosten 1680146 6621431
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF BSV (*Details in nachfolgender 785367 793221 801153 809165 3188906 Liste ankreuzen) CHF Finanzhilfe BSV 871473 871473 871474 871474 3485894
CHF Total Erträge 1656840 1664694 1672627 1680639 6674800
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/7
PiR
X Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu Legate und Finanzerträge (beide schwankend)
Bemerkungen:
Ort/Datum Zürich, 08.12.2023
Vertragsnehmerin SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte AG
Sana wird Ort/Datum Rem 14.11.2023
Bundesamt für Sozialversicherungen 22
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 7/7
PBTy 11
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4266 Vertragsnehmerin SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte AG
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: X Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Medien und Publikationen Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) MEDIEN UND PUBLIKATIONEN / Entwicklung, Herstellung, Verbreitung von Medien und Informationsmaterialien / LITERARISCHE AKTIVITÄTEN Menschen, die mit einer Seh- oder Lesebehinderung leben, können herkömmliche Bücher und Dokumente nicht lesen oder nicht halten/handhaben. Für diese Menschen entwickeln, produzieren und verbreiten die spezialisierten Bibliotheken in allen Sprachregionen barrierefreie Medien in verschiedenen Formaten (vgl. separates Fachkonzept «Medien und Bibliotheken»).
Als Bestandteil dieser Leistung können Menschen mit einer Behinderung mit anderen Menschen mit und ohne Behinderung an kostenlosen literarischen Veranstaltungen (z.B. Autorenlesungen) on- und offline teilnehmen, sich persönlich über Literatur und die Nutzung der Medien austauschen sowie soziale Kontakte knüpfen. Ausgehend vom Buch und von Geschichten können Gespräche über alle Lebensbereiche entstehen. Die Veranstaltungen finden in Bibliotheken oder in öffentlichen Räumen in den verschiedenen Sprachregionen statt, um die gemeinschaftliche Begegnung zu fördern. Link zur Webseite der Organisation: www.sbs.ch (www.bibliothequesonore.ch, abage.ch, www.unitas.ch)
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).
Menschen mit (Lese-)Behinderungen können selbstbestimmt an literarischen Aktivitäten teilnehmen und sich mit anderen Menschen über Literatur und sich daraus ergebenden Themen austauschen und dabei soziale Kontakte knüpfen. Diese Literatur können sie dank barrierefreien Medien und Bibliotheken auch selbstständig aussuchen, beschaffen und lesen.
Spezifisch: Menschen mit einer Behinderung können in allen Sprachregionen an Führungen, Lesungen und Workshops in öffentlichen und spezialisierten Bibliotheken, vor Ort oder online, teilnehmen. In «Lectures dans le noir» lesen Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam im Dunklen. In
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BURT
«Hörbuchlounges» treffen seh- und lesebehinderte Menschen persönlich auf Hörbuch-Sprecherinnen und Sprecher, in Autorenlesungen und «Cafés littéraires» auf Autorinnen und Autoren, die aus ihren Büchern lesen. In thematischen «Ateliers» begegnen sich Menschen mit ähnlichen Interessen und tauschen sich über ihre Leidenschaft aus. In Zusammenarbeit mit den regional tätigen Beratungsstellen und öffentlichen Bibliotheken wird die Nachfrage nach gemeinsamen Veranstaltungen durch die DO und die UVN laufend geprüft.
Messbar: Es ist vorgesehen in der Deutschschweiz 6 Aktivitäten, in der Romandie 4-6 Aktivitäten und in der italienischen Schweiz 2 Aktivitäten pro Jahr durchzuführen. Die für die Organisation und Durchführung der Aktivitäten eingesetzte Zeit wird von der DO und den UVN via Zeiterfassung gemessen und im BSV-Reporting mitgeteilt. Ausserdem wird Anzahl und Inhalt der literarischen Aktivitäten, sowie die Anzahl Teilnehmende und ihre Rückmeldung in einer Liste erfasst. Die Aktivitäten werden regelmässig überprüft und nach Bedarf angepasst.
Aktionsorientiert: Menschen mit Behinderungen werden motiviert, dank ihrer Leseleidenschaft aus ihrem Alltagstrott auszubrechen, in Kontakt mit anderen Menschen zu kommen und ausserordentliche Momente zu erleben.
Realistisch: Dank gezielter, barrierefreier Information und einfacher Zugänglichkeit können Menschen mit einer Lesebehinderung an der sie interessierenden Aktivität eigenständig teilnehmen und, falls sie das wünschen, sich auch selbstständig thematisch darauf vorbereiten.
Terminiert: Die Veranstaltungen finden regelmässig in den verschiedenen Sprachregionen statt und werden öffentlich (barrierefrei) ausgeschrieben. Nach der Durchführung ist die Aktivität beendet.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährlicheinhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».
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Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Alle Zielgruppen Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle Alle Geistige-/Lernbehinderung Angebote auswählen und oben ausfüllen, um welche Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Leseaffine Menschen mit einer (Lese-)Behinderung.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Bisherige Leistungserbringung X Andere: Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Wunsch des BSV Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie X Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Deutsch XFranzösisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffentlich- te Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Das Angebot wird auf den Websites der Organisationen barrierefrei bekannt gemacht; punktuell auf sozialen Medien oder anderen (elektronischen) Kommunikationsmitteln
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Dachorganisation: Produktion von Lehrmitteln und Medien im Rahmen der beruflichen Eingliederung; Untervertragsnehmende: Sozialberatung und Kurse (Art. 74 IVG), Altersheime
Bei den UVN mit einem Treffpunktangebot (als UVN des VAF von SZBlind) ist das Unterscheidungskriterium der literarische Inhalt der Veranstaltungen. Literarische Aktivitäten finden bei den gemeinsamen UVN ABA und Unitas ausschliesslich im Rahmen dieses Vertrages statt.
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Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) X Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Nur Veranstaltungen von/mit Dritten werden auf Papier publiziert.
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Die Prozesse sind dokumentiert und werden laufend angepasst (QM-System im Hause). Einmal pro Vertragsperiode wird ein Audit bei den UVN durchgeführt, bei dem auch das Angebot an literarischen Aktivitäten überprüft wird Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
Xja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Es sind Aktivitäten mit anderen Organisationen geplant.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Das Knowhow zur Barrierefreiheit für Hörbehinderung ist nicht vorhanden und muss eingekauft" werden.
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Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbeiten- 4382 4382 4382 4382 17528 fang de Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbei- Mitarbeiten- 0 tung/Überarbeitung des Dienst- de leistungskonzepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbeiten- 4382 4382 4382 4382 17528 tungsumfang de
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbei- Mitarbei- 0 tung/Überarbeitung des Dienstleis- tende tungskonzepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung
Geplante Kosten Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Personalkosten CHF 280011 282811 285639 288495 1136956
CHF Sachkosten/Umlagen 195620 197576 199552 201547 794295 CHF Total Kosten 475631 480387 485191 490042 1931251
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe BSV (*Details in nachfolgender CHF 229065 231356 233670 236006 930097 Liste ankreuzen) CHF Finanzhilfe BSV 254180 254180 254180 254180 1016720
CHF Total Erträge 483245 485536 487850 490186 1946817
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) X Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 5/6
ER. IR
X Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu Legate und Finanzerträge (beide schwankend)
Bemerkungen:
Ort/Datum Zürich, 08.12.2023
Vertragsnehmerin SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte AG 9
Hauc Wgnd. Ort/Datum Rem 14.12.2023
W2R Bundesamt für Sozialversicherungen
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Anhang D Berechnung Leistungsmenge und Tarife
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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Confederaziun svizra GeschäftsfeldInvalidenversicherung
IV-Beiträge pro Jahr und Kompensationsgruppe für die Betriebsjahre 2024 - 2027 Vertrag Nr. 4266
VN/DO: SBS Schweiz. Bibliothekfür Blinde, Seh- undLesebehinderte AG Anhang D
Grundlagen für die Abrechnung des IV/AHV-Beitrages Individuell pro Vertrag VAF BSV- IV-Beitrag pro Leistungs- Referenzwert Richtmenge einheit proLeistungs- Leistungs- pro Leistung IV-Beitrag Total einheit (Tarif) einheit
Personenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept (FK) Kompensationsgruppe A
Fachkonzept Sozialberatungen(inkl. Lebenspraktische Beratung, Peer to Peer) Sozialberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen /höhererAusbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 125.00 CHF
Einzelspezifische Leistungen Sozialberatung Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen Std. CHF 113.00 CHF
Fachkonzept Bauberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 128.00 CHF Fachkonzept Rechtsberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 146.00 CHF
FachkonzeptVermittlung von Betreuungsdiensten Std. CHF 93.00 CHF
Fachkonzept Begleitetes Wohnen Std. CHF 113.00 CHF Fachkonzept Medien- und Publikationen; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informationsmaterialien und Medien/Medien undBibliotheken Std. CHF 122.00 CHF 58 105'804 CHF 6'136'632
FachkonzeptMedien- undPublikationen ; Entwicklung, Herstellung undVerbreitung von Informationsmaterialien undMedien /Support Std. CHF 122.00 CHF 58 15'025 CHF 871'450 Fachkonzept Medien- und Publikationen ; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informationsmaterialien und Medien / Literarische Aktivitäten Std. CHF 122.00 CHF 58 4'382 CHF 254'156
Gruppenspezifische Leistunger FachkonzeptKurstyp Hilfe zur Selbsthilfe Blockkurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 481.00 CHF Tageskurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 414.00 CHF Semester-/Jahreskurse (TeilnehmerStunden) Teiln.-Std. CHF 56.00 CHF
FachkonzeptKurstyp Soziale Kontakte ermöglichen - Freizeit und Sport Blockkurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 481.00 CHF Tageskurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 414.00 CHF
Semester-/Jahreskurse (TeilnehmerStunden) Teil-Std. CHF 56.00 CHF
Themenspezifische Grundlagenarbeit für Kurse Std. CHF 122.00 CHF
FachkonzeptTreffpunkte für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Std. CHF 113.00 CHF Minimales IV-Beitragdachfür KG A Personenspezifische Leistungen CHF 7'262'238
Nichtpersonenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept Leistungen zur Unterstützungund Förderung der Eingliederung Behinderter (LUFEB) Kompensationsgruppen B und C Kompensationsgruppe B (max. 5% vom Gesamt IV-Beitrag) FachkonzeptAllgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Std. CHF
LUFEB Kompensationsgruppe C CHF 122.00 FachkonzeptThemenspezifische Grundlagenarbeit allgemein / Projektarbeit Art. 74 IVG Std. CHF FachkonzeptFörderung der Selbsthilfe Std. CHF Maximales IV-Beitragsdachfür KG B undC Nichtpersonenspezifische Leistungen CHF
Rundungsdifferenz CHF 41
Gesamt IV/AHV-Beitrag(max. Beitragsdach) pro Jahr CHF 7'262'279
davon max. AHV-Beitragsdach pro Jahr 0 CHF
Kompensationen vgl. KSBOB
MitdemBSV können nur Leistungen abgerechnet werden, für die ein vertraglich vereinbartes Fachkonzept vorliegt.
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Anhang E Bestätigung der Qualitativen Bedingungen
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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 3: Bestätigung der Qualitativen Bedingungen SBSSchweizensche Siplrorkek Pür Blinde, Vertragsnehmerin: Seh- und Lesebehinderk AG BSV-Nr.: 4266 Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein' nicht zu- treffend Strukturqualität 1. Organisation Gemeinnützige Organisation (gemeinnütziger Statuten, vorhanden und im Rahmen der Zweck in Statuten festgeschrieben), deren leitendes Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer Organ grundsätzlich ehrenamtlich arbeitet. Geschäftsreglement, Änderung beim BSV einzureichen. V Nachweis der Steuerbefreiung (Staats- und direkte Bundessteuern) 1.1 Zweckbestim- Zweckbestimmung und strategische Ziele sind Statuten, vorhanden und im Rahmen der mung / Ziele definiert. Klarer Bezug auf Zielgruppe mit strategische Vertragsverhandlung bzw. bei einer Behinderungen umgesetzt. Zielsetzungen (z. B. Änderung beim BSV einzureichen. 1 Leitbild) 1.2 Organisation Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten in Statuten, vorhanden und im Rahmen der und Leitung der Organisation sind festgehalten Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer (strategische/operative Ebene). Trennung der Geschäftsreglement Änderung beim BSV einzureichen. U strategischen und operativen Ebene ist garantiert. 1.2 a Internes Es existiert ein hinreichendes IKS (mind. 4-Augen- Dokumentation, am Sitz der Organisation vor- Kontrollsystem (IKS) PrinzipUnterschriftenregelung, Kompetenzregelung). Nachweis, dass IKS operativ eingesetzt handen 4 wird
1 Falls eine Bedingung nicht erfüllt ist, ist dem BSV der Grund und Massnahmen zur Einhaltung der Bedingung anzugeben. Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 1/7
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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren) janein' icht zu- treffend
1.3 a In einem Für jede Funktion bestehen ein Anforderungsprofil Stellenbeschrieb am Sitz der Organisation vor- Anstellungsve und ein Stellenbeschrieb. Aufgaben müssen mit Pflichtenheft handen rhältnis, Blick auf die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bezahltes erbracht werden. Personal Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Alle Mitarbeitenden haben einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag am Sitz der Organisation vor- Arbeitsvertrag. handen Ansprüche betreffend Fort-/Weiterbildung und Supervision sind schriftlich festgehalten. ist dokumentiert am Sitz der Organisation vor- handen M 1.3 b Mandate Für Mandatsträger, welche Leistungen gemäss Auftrag/Mandat am Sitz der Organisation vor- Art. 74 IVG erbringen, gelten die qualitativen handen Bedingungen sinngemäss. 1.4 Freiwilliges Es besteht eine schriftliche Regelung betreffend Reglement am Sitz der Organisation vor- Personal und Anspruch auf Begleitung und Schulung, handen Peers (ohne Spesenvergütung und Versicherung während des Lohn) Einsatzes. Als Peer werden Selbstbetroffene U bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Freiwillige und Peers haben einen Anspruch auf Musterbestätigung am Sitz der Organisation vor- schriftliche Bestätigung ihres Einsatzes und eine allfällig damit verbundene Schulung. (z. B. Sozialzeitausweis) handen 1 1.5 Unterorganisa- Die gegenseitigen Rechte und Pflichten von DO/VN Vertrag/Untervertrag am Sitz der VN vorhanden tionen und UVN sowie das Schlichtungsverfahren sind geregelt.
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 2/7
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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein' nicht zU- treffend 1.6 Rechnungs- Eine Kosten-/Leistungsrechnung für den Betrieb FiBu und KLR gemäss vorhanden; wesen Art. 74 IVG wird für jede Organisation erstellt. Richtlinien zum Jährliches Reporting Reporting BSV U (Anhang zum KSBOB) Prozessqualität 2. Leistungen Die Leistungen werden in den einzelnen Fachkonzepte, vorhanden und im Rahmen der Fachkonzepten definiert. Jährliches Vertragsverhandlung beim BSV Berichtswesen einzureichen. Jährliches Reporting 2.1 Beratung / Art der Beratung und Zielgruppen sind- gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Vermittlung / Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Begleitetes definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB) (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Wohnen
Qualifikation der Mitarbeitenden je nach Kategorie der Beratung: Beratung, Vermittlung und Begleitetes Wohnen: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit oder Curriculum Vitae; handen gleichwertige Ausbildung oder mehrjährige Nachweis der Weiter- Praxiserfahrung in der sozialen Arbeit mit Weiterbildung. Ausgebildete Peers, durch bildungen/Schulungen 1U qualifizierte Mitarbeitende betreute Peers, Praktikant/Innen usw. sind anerkannt, die Weiterbildung/Schulung des Personals wird durch die Organisation sichergestellt. Bauberatung: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Ausgebildete Baufachperson oder mehrjährige Curriculum Vitae handen Praxiserfahrung im Bereich Bauen mit Weiterbildung. A Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 3/7
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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein' nicht zu- treffend Rechtsberatung: Diplom am Sitz der Organisation vor- Juristische Mitarbeitende handen 2.2. Medien und ErstellungundVerbreitungvon-Medienund Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Publikationen/ Publikationen mit Informationen, die sich an die /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich Entwicklung, Betroffenen und ihre Angehörigen-richten (KLS),gemäss Vorlage einzureichen. Herstellung und Verbreitung von Nickt augängliche Heter merdieidte die necl dehnen U oivtrse Garriere freie rormate do rdeu wass in
Informations- materialien/ uwgewaudel u0 Informations- zur Verfüan aestellF. und Dokumen- tationsstelle SupporF Ud. oaru 2.3 Kurse Art, Anzahl und Zielgruppen der Kurse sind gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB). (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Qualifikation aller Kursleitenden inkl. Freiwillige, Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Peers ist garantiert. Curriculum Vitae; handen Ausbildung im Themenbereich des angebotenen Kurses oder pädagogische Ausbildung/Praxiserfahrung. Nachweis der Weiter- bildungen/Schulungen AW Weiterbildung/Schulung wird durch die Organisation sichergestellt.
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 4/7
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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich visieren) ja nein' nicht ZU- treffend
2.4 Treffpunkte für Treffpunkte, welche soziale Kontakte ermöglichen. Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Menschen mit Behinderungen und deren /Leistungsstatistik (KLS) gemäss Vorlage KSBOB jährlich beim BSV einzureichen. R Angehörige 2.5 Leistungen zur Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, DO/VN muss die vorhanden; Daten sind gemäss Unterstützung Themenspezifische Grundlagenarbeit, Förderung Zielerreichung jährlich KSBOB jährlich beim BSV und Förderung der Selbsthilfe sind gemäss Leistungsübersicht und nachweisen. einzureichen. der Eingliede- Richtlinien zum Reporting definiert (vgl. Anhang 1 rung Behinder- KSBOB). ter (LUFEB) Berichtswesen Projekt
Projekt Art. 74 IVG werden unter LUFEB erfasst. Ergebnisqualität 3. Kund/-innen, Die im Betrieb Art. 74 IVG angebotenen Leistungen Statuten am Sitz der Organisation vor- Klient/-innen. sind im öffentlichen Interesse und richten sich in handen Fachkonzepte Zielpublikum erster Linie an die Klientengruppe der jeweiligen Organisation (klientenspezifisch). Die Klienten- Publikationen gruppe ist in den Statuten der Organisation definiert. 3.1 Kundenzufrie- Methode und Häufigkeit (alle 3 - 5 Jahre) zur Dokumentation vorhanden und im Rahmen der denheit/Nutzen Bestimmung der Kundenzufriedenheit sind je nach Kundenzufriedenheits- Vertragsverhandlung beim BSV von Leistungen/Aktu Kategorie der Leistung schriftlich festgehalten und die Methode wird periodisch umgesetzt. Berichtserstattung einzureichen. U alität der
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 5/7
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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt fürSozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) janein' nicht zu- treffend Leistungs- Die Klienten/Klientinnen werden über ihre Rechte Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor- palette und Pflichten informiert. ethische Grundsätze
Klientendossier, handen 4 Informationen an Dritte werden nur mit dem Informationsmaterial/ am Sitz der Organisation vor- schriftlichen Einverständnis der Klientin/des ethische Grundsätze handen Klienten weitergegeben. 3.2 Zielerreichung Überprüfungen der einzelnen Leistungen werden Dokumentation vorhanden und im Rahmen des bei Leistungen periodisch durchgeführt. Arbeitsprogramm Reportings beim BSV einzureichen. (Selbsteinschätzung) 3.3 Kooperationen Die Organisation ist in regelmässigem Austausch Beschreibung in und Partner- mit Organisationen, die Leistungen für dieselbe Fachkonzept, organisationen Zielgruppe erbringen oder ein gleiches Zusammenarbeits- Leistungsangebot haben. Die Angebote werden für vereinbarungen, die Zielgruppe aktiv und regelmässig koordiniert. Koordination, wenn U gleiche UVN in mehreren VAF am Sitz der Organisation vor- handen Protokolle oder ähnliches der Koordinationssitzungen, in Analogie zum Fach- konzept
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 /Version 1.0 6/7
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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDE Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Vertragsnehmerin:
Ort: Datum: Name und Funktion: Unterschrift: Zürich 30.5. 2023 FA KIrEe, GF ame Liepea Zünck, 30.5.2023 DAMLKu LETTER-TN
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 7/7
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