Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen
17.01.2025
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 492
Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital - Art. 18 Abs. 2 AHVV Für das Jahr 2024 kann vom Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit ein Zins von 1,5 % des im Betrieb investierten Eigenkapitals abgezogen werden.
Der Zins entspricht nach Art. 18 Abs. 2 AHVV „der jährlichen Durchschnittsrendite der Anleihen in Schweizer Franken der nicht öffentlichen inländischen Schuldner gemäss Statistik der Schweizeri- schen Nationalbank“. Berücksichtigt werden die ausgewiesenen Renditen von CHF-Anleihen ver- schiedener Schuldnerkategorien der drei Rubriken „Pfandbriefinstitute“, „Geschäftsbanken“ sowie „In- dustrie und Handel“ mit einer Laufzeit von 8 Jahren. Die Daten werden im Datenportal der SNB unter Renditen von Obligationen – Tag | Datenportal der SNB publiziert. Der Durchschnitt beläuft sich für das vergangene Jahr auf 1,270 %. Nach der Rundungsregel von Art. 18 Abs. 2 AHVV wird der mass- gebende Zinssatz auf das nächste halbe Prozent auf- oder abgerundet, womit für das Jahr 2024 ein Zinssatz von 1,5 % resultiert.
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