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Informationsschreiben an die Sachverständigen vom 19.02.2024 - Qualitätsindikatoren der Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB)

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung

POST CH AG CH-3003 Bern BSV; Kr

An die Sachverständigen

Aktenzeichen: BSV-D-01D73401/312 Bern, 19. Februar 2024

Informationsschreiben: Qualitätsindikatoren der Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB)

Sehr geehrte Damen und Herren

Die Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) hat am 23. Januar 2024 mitgeteilt, dass sie sechs Indikatoren als Anhaltspunkte für die Qualitätsmes­ sung von medizinischen Gutachten entwickelt hat (Qualitätsindikatoren (admin.ch)). Wie die EKQMB im CHSS Artikel vom 23. Januar 2024 weiter erläutert, stellen die vorgelegten Quali­ tätsindikatoren einen Schritt hin zu einer zuverlässigeren und effizienteren medizinischen Begutach­ tung in den Sozialversicherungen dar. Ihre Umsetzung fördere die Einhaltung von Mindeststandards und ethischen Richtlinien im Begutachtungsprozess. Sie böten nicht nur eine Grundlage für die Quali­ tätssicherung innerhalb der Gutachterstellen, sondern sollen zukünftig auch externe Vergleiche ermög­ lichen, also den qualitativen Vergleich von Sachverständigen oder Gutachterstellen. Bei Abweichungen von den festgelegten Indikatoren könne ein Prozess initiiert werden, der auf eine konstruktive Ausei­ nandersetzung und Verbesserung abziele. Die sechs Indikatoren liefern nur Anhaltspunkte für die Einhaltung der Qualitätsvorgaben. Die EKQMB erachtet die Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften und die für die Invalidenversicherung an­ wendbaren Vorgaben des BSV für die Erstellung von sozialversicherungsrechtlichen Gutachten als vorrangig. Die von der EKQMB vorgeschlagenen Qualitätsindikatoren beinhalten Themen, welche im Hinblick auf die Erstellung von Gutachten für die IV bereits Geltung haben (vgl. KSVI, Anhang III - V sowie Muster- Vereinbarungen abrufbar unter Medizinische Abklärungsstellen und Sachverständige (admin.ch)).

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Ralf Kocher Effingerstrasse 20

3003 Bern

Tel. +41 58 462 91 60, Fax +41 58 462 78 80 ralf.kocher@bsv.admin.ch https://www.bsv.admin.ch

BSV-D-01D73401/312

Wir bitten Sie, von diesen Qualitätsindikatoren Kenntnis zu nehmen. Sobald die EKQMB die Qualitäts­ indikatoren konkretisiert, werden wir Sie darüber informieren. Freundliche Grüsse

Ralf Kocher, Fürsprecher Ismael Büchler, Ma PMP Leiter Bereich Verfahren und Rente Bereich Verfahren und Rente

Kopie: Geschäftsstelle IVSK

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