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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen

11.07.2025

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 501

IV-Taggeld während der erstmaligen beruflichen Ausbildung Höhere Berufsbildung oder Besuch einer Hochschule

Gemäss Artikel 22 Absatz 2 IVV bemisst sich das Taggeld nach dem mittleren monatlichen Erwerbs- einkommen von Studierenden an Hochschulen gemäss Erhebung zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Studierenden (SSEE) des Bundesamtes für Statistik. Konkret ist der monatliche Medianlohn massgebend, den Hochschulstudierende mit einer Erwerbstätigkeit erzielen. Die Statistiken werden alle vier Jahre aktualisiert.

Per 1. Juli 2025 wurde das IV-Taggeld von 583 Franken auf neu 700 Franken angehoben. Randziffer 0912 des Kreisschreibens über die Taggelder der Invalidenversicherung (KSTI) wurde entsprechend angepasst. In der Durchführung hat die Formulierung der erwähnten Randziffer Verunsicherung ausge- löst, weil der Eindruck entstehen könnte, der neue Ansatz würde für das ganze Jahr 2025 gelten. Der neue Ansatz für das IV-Taggeld während der tertiären Ausbildung gilt indessen ab 1. Juli 2025 und nicht rückwirkend per 1. Januar 2025. Das BSV wird das KSTI per 1. Januar 2026 entsprechend präzisieren.

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