Informationsschreiben an die Sachverständigen vom 08.12.2025 - Abgeltung von mono- und bidisziplinären medizinischen IV-Gutachten – Übergangslösung ab dem 1.1.2026
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Geschäftsfeld Invalidenversicherung
POST CH AG CH-3003 Bern BSV; Bam
An die Sachverständigen
Aktenzeichen: BSV-D-E7013501/368 Bern, 8. Dezember 2025
Informationsschreiben: Abgeltung von mono- und bidisziplinären medizini schen IV-Gutachten – Übergangslösung ab dem 1.1.2026
Sehr geehrte Damen und Herren
Wie im Informationsschreiben vom 7. November 2025 angekündigt, wird das Tarifsystem TARMED ab dem 1. Januar 2026 als Übergangslösung für die Abgeltung von mono- und bidisziplinären medizinischen IV-Gutachten weitergeführt.
Das bedeutet, dass das Abgeltungssystem mit Gutachtenkategorien (A-E) und Untersuchungsklassen (1-7) sowie die entsprechenden Beträge beibehalten werden. Die Aufhebung von TARMED erfordert jedoch technische Anpassungen. So werden die TARMED-Leistungen in einen anderen Tarifcode (290) überführt und auch die Tarifziffern mussten angepasst werden.
In der Beilage finden Sie die Liste der Leistungen mit den neuen Tarifziffern, welche ab dem 1. Januar 2026 gelten (Datum der Leistungserbringung). Die angegebenen vergüteten Beträge entsprechen den Preisen der Tarifstruktur TARMED. Der Taxpunktwert wurde bereits angewendet. Da sich dieser Wert je nach Leistungserbringer unterscheidet (0.92 für Gutachterstellen und Arztpraxen; 1.00 für Spitäler), sieht die Übergangslösung je nach Art des Leistungserbringers unterschiedliche Tarifziffern vor.
Die Beilage enthält auch die ab dem 1. Januar 2026 geltenden Definitionen und Regeln. Auf inhaltlicher Ebene ändert sich mit der Übergangslösung im Vergleich zur Tarifstruktur TARMED wie bereits erwähnt nichts. Die vorliegende Lösung wurde vom Verband Swiss Insurance Medicine (SIM) validiert und wird befürwortet.
Die Liste der Leistungen sowie die Definitionen und Regeln werden bis Ende Jahr auf der Website der Zentralen Ausgleichsstelle aufgeschaltet (https://www.zas.admin.ch > Partner und Institutionen
Magali Baumann Effingerstrasse 20, 3003 Bern Tel. +41 58 462 90 59, Fax +41 58 462 78 80 magali.baumann@bsv.admin.ch bsv.admin.ch
BSV-D-E7013501/368
> Zahlung der individuellen AHV/IV-Leistungen > Tarife > Medizinische Gutachten > Mono-, bi- und polydisziplinäre medizinische Gutachten).
Die Abgeltung von Zusatzuntersuchungen (z. B. Radiologie), für die bis zum 31. Dezember 2025 die TARMED-Struktur zur Anwendung kommt, erfolgt ab dem 1. Januar 2026 gemäss TARDOC (Datum der Leistungserbringung).
Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit.
Freundliche Grüsse
Ralf Kocher, Fürsprecher Serge Brélaz Leiter Bereich Verfahren und Rente Leiter Bereich Sach- und Geldleistungen
Beilage: Ab dem 1. Januar 2026 geltende Übergangslösung
Kopie: Geschäftsstelle IVSK
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Geschäftsfeld Invalidenversicherung
5. Dezember 2025
Abgeltung von mono- und bidisziplinären medizinischen Gutachten in der IV Übergangslösung mit dem Tarifcode 290 ab dem 1.1.2026
Definitionen und Regeln
Gutachten a. Unter Gutachten versteht man eine im Auftrag vorgenommene Beurteilung durch einen für die Fragestellung(en) ausgewiesenen Facharzt hinsichtlich grundsätzlicher und/oder umstrittener Probleme von Krankheit, Unfall und von versicherungsspezifischen Fragen, auch ohne direkten Bezug zur aktuellen Behandlungssituation des Versicherten. Die Modalitäten (Gutachtenkategorie, Untersuchungsklasse, allf. bereits voraussehbare Extraleistungen, zusätzliche Teilgutachten, Abgabefrist) werden vorgängig zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer schriftlich vereinbart. b. Das Gutachten ist von der konsiliarischen Beratung zu unterscheiden, die der Beratung des behandelnden Facharztes in der aktuellen Entscheidungssituation hinsichtlich Diagnose und/oder Therapie und/oder Prognose dient.
Gutachtenkategorien, Aktenstudium Das Gutachten im engeren Sinne, d.h. ohne Befragung und Untersuchung des Versicherten wird nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad gemäss Kategorien abgegolten. Diese bemessen sich nach Umfang des Aktenstudiums, notwendigen Recherchen, Schwierigkeit und Bedeutung der gutachterlichen Erwägungen und Schlussfolgerungen sowie Schwierigkeit und Umfang des Gutachtens. Gutachtenkategorien, Aktenstudium umfasst das Studium sämtlicher für die Begutachtung erforderlicher Dokumente (Vorbefunde, Vorgutachten, Versicherungsakten usw.), die Feststellung von Dokumentationslücken und allf. Widersprüche zwischen den verschiedenen Unterlagen. Die Behebung von Dokumentationslücken ist Sache des Auftraggebers. Der Begriff der Recherchen umfasst das notwendige Literaturstudium, die Befragung vorbehandelnder Fachärzte sowie weiterer Kontaktpersonen und Fachleute. Bei monodisziplinären Gutachten ist keine Kumulation zwischen den Gutachtenskategorien möglich. Bei bidisziplinären Gutachten ist eine Kumulation von zwei Gutachtenskategorien möglich.
Untersuchungsklassen Das für die Erstellung des Gutachtens notwendige explorierende Gespräch sowie die Untersuchung der zu begutachtenden Person werden nach Zeitaufwand in Untersuchungsklassen gegliedert. Bei monodisziplinären Gutachten ist keine Kumulation zwischen den Untersuchungsklassen möglich. Bei bidisziplinären Gutachten ist eine Kumulation von zwei Untersuchungsklassen möglich. Andere, nicht vorgängig vereinbarte Extraleistungen sind nur verrechenbar, wenn sie nicht bereits durchgeführt und/oder im Rahmen spezifischer Fragestellung(en) des Auftraggebers notwendig sind.
Konsensbeurteilung im Rahmen eines bidisziplinären medizinischen Gutachtens Die interdisziplinäre Gesamtbeurteilung (Konsensbeurteilung), die im Rahmen eines bidisziplinären Gutachtens erfolgt, wird nach Zeitaufwand abgegolten. Diese Tarifposition kann bei monodisziplinären Gutachten nicht verrechnet werden.
BSV-D-43023501/417
Qualitätsmerkmale Folgende Qualitätsmerkmale sind jeweils im Verhältnis zur Problemstellung gefordert:
Vollständigkeit der Anamnese, Befunderhebung und Dokumentation.
Präzise Diagnose(n).
Schlüssige und nachvollziehbare Beurteilung nach überzeugender Diskussion der Differentialdiagnosen und Zusammenhangsfragen.
Vollständige, präzise und sachgemäss begründete Beantwortung aller gestellten Fragen.
Kumulationseinschränkungen Nicht kumulierbar mit AA.25.0010 - Erstellung eines ärztlichen Berichts zuhanden eines anderen Arztes, eines Therapeuten oder der Pflege, pro 1 Min. Nicht kumulierbar mit AA.25.0020 - Erstellung eines ärztlichen Berichts zuhanden des Patienten oder eines Angehörigen, pro 1 Min. Nicht kumulierbar mit AA.25.0030 - Erstellung eines ärztlichen Berichts zuhanden des Versicherers, pro 1 Min. Nicht kumulierbar mit AA.25.0050 - Ärztliches Gutachten, pro 1 Min. Nicht kumulierbar mit EA.00.0230 - Erstellung eines ärztlichen Berichts durch den Facharzt, pro 1 Min. Nicht kumulierbar mit EA.00.0240 - Erstellung eines ärztlichen Berichts durch den Facharzt zur Verlängerung der Psychotherapie, pro 1 Min. Nicht kumulierbar mit AA.00.0080 - Ärztliches Konsilium, pro 1 Min.
Übergangsregelung zwischen TARMED und der Übergangslösung mit Tarifcode 290 Ab dem 1.1.2026 werden die mono- und bidisziplinären medizinischen IV-Gutachten auf der Grundlage der Übergangslösung abgerechnet. Massgebend ist das Datum der Leistungserbringung. Für weitere Informationen über die Ablösung von Tarmed durch Tardoc siehe Website der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK).
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Geschäftsfeld Invalidenversicherung
Tarifpositionen1
Tarif für Arztpraxen/Gutachterstellen2
Tarifcode Tarifziffer Leistung Interpretationen Preis Menge Gutachten Kurzes Aktenstudium, klare Befunde, nicht sonderlich schwierige Beantwortung
290 290.2310 Gutachten der Kategorie A 242.69 CHF 1 Mal pro Gutachten
der Fragen. Gutachten mit mittlerem Schwierigkeitsgrad: Würdigung der Vorbefunde, 290 290.2390 Gutachten der Kategorie B Diskussion differentialdiagnostischer und/oder differentialätiologischer Probleme, 728.08 CHF 1 Mal pro Gutachten schwierigere Beurteilung und Beantwortung der Fragen. Einfache Recherche. Gutachten mit hohem Schwierigkeitsgrad: mehrschichtige Problematik, 290 290.2400 Gutachten der Kategorie C Würdigung von Vorbefunden und Vorgutachten, schwierige Beantwortung eines 1'051.94 CHF 1 Mal pro Gutachten umfangreichen Fragenkataloges, aufwändige Recherchen. Gutachten mit überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad: komplexe Aktenlage mit zahlreichen Vorbefunden und schwieriger Würdigung von Vorgutachten,
290 290.2410 Gutachten der Kategorie D 2'481.30 CHF 1 Mal pro Gutachten
Beantwortung eines umfangreichen und anspruchsvollen Fragenkatalogs, sehr aufwändige Recherchen. Für ausserordentlich schwierige Fälle sind Spezialabmachungen mit dem Auftraggeber zu treffen. Unter diese Kategorie gehören: ausserordentlich aufwändiges Aktenstudium, hohe Schwierigkeit der gutachterlichen
290 290.2420 Gutachten der Kategorie E - 1 Mal pro Gutachten
Überlegungen und Schlussfolgerungen, ausserordentlich schwieriges Verfassen des Gutachtens mit ungewöhnlich umfangreichen Recherchen. Abrechnung gemäss spezieller Vereinbarung mit dem Kostenträger.
Rot = technische/redaktionelle Änderungen gegenüber der aktuellen Lösung Die Leistungserbringer, die unter Tarmed mit dem Taxpunktwert 0.92 abrechnen durften, gelten als Arztpraxen/Gutachterstellen.
BSV-D-43023501/417
Tarifcode Tarifziffer Leistung Interpretationen Preis Menge Untersuchung + Untersuchung bei Gutachten, 290 290.2320 Untersuchung anlässlich Gutachten 1 bis 30 Min. 121.35 CHF 1 Mal pro Gutachten Klasse 1 + Untersuchung bei Gutachten, 290 290.2330 Untersuchung anlässlich Gutachten 31 bis 60 Min. 242.69 CHF 1 Mal pro Gutachten Klasse 2 + Untersuchung bei Gutachten, 290 290.2340 Untersuchung anlässlich Gutachten 61 bis 90 Min. 364.03 CHF 1 Mal pro Gutachten Klasse 3 + Untersuchung bei Gutachten, 290 290.2350 Untersuchung anlässlich Gutachten 91 bis 120 Min. 485.39 CHF 1 Mal pro Gutachten Klasse 4 + Untersuchung bei Gutachten, 290 290.2360 Untersuchung anlässlich Gutachten 121 bis 150 Min. 606.73 CHF 1 Mal pro Gutachten Klasse 5 + Untersuchung bei Gutachten, 290 290.2370 Untersuchung anlässlich Gutachten 151 bis 180 Min. 728.08 CHF 1 Mal pro Gutachten Klasse 6 + Untersuchung bei Gutachten, 290 290.2380 Abrechnung gemäss spezieller Vereinbarung mit dem Kostenträger. - 1 Mal pro Gutachten Klasse 7 Konsensbeurteilung maximal 25 Mal pro Konsensbeurteilung im Rahmen eines bidisziplinären medizinischen Gutachtens Gutachter/in / maximal
290 290.2120 Konsensbeurteilung pro 5 Min 20.22 CHF
pro 5 Minuten. 50 Mal pro bidisz. Auftrag
Tarif für Spitäler/Kliniken3
Tarifcode Tarifziffer Leistung Interpretationen Preis Menge Gutachten Gutachten der Kategorie A, Kurzes Aktenstudium, klare Befunde, nicht sonderlich schwierige Beantwortung
290 290.2310.1 263.79 CHF 1 Mal pro Gutachten
Spitäler der Fragen. Gutachten mit mittlerem Schwierigkeitsgrad: Würdigung der Vorbefunde, Gutachten der Kategorie B, 290 290.2390.1 Diskussion differentialdiagnostischer und/oder differentialätiologischer Probleme, 791.39 CHF 1 Mal pro Gutachten Spitäler schwierigere Beurteilung und Beantwortung der Fragen. Einfache Recherche. Gutachten mit hohem Schwierigkeitsgrad: mehrschichtige Problematik, Gutachten der Kategorie C, 290 290.2400.1 Würdigung von Vorbefunden und Vorgutachten, schwierige Beantwortung eines 1'143.41 CHF 1 Mal pro Gutachten Spitäler umfangreichen Fragenkataloges, aufwändige Recherchen. Gutachten mit überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad: komplexe Aktenlage Gutachten der Kategorie D, mit zahlreichen Vorbefunden und schwieriger Würdigung von Vorgutachten,
290 290.2410.1 2'697.06 CHF 1 Mal pro Gutachten
Spitäler Beantwortung eines umfangreichen und anspruchsvollen Fragenkatalogs, sehr aufwändige Recherchen. Für ausserordentlich schwierige Fälle sind Spezialabmachungen mit dem Auftraggeber zu treffen. Unter diese Kategorie gehören: ausserordentlich Gutachten der Kategorie E, aufwändiges Aktenstudium, hohe Schwierigkeit der gutachterlichen
290 290.2420.1 - 1 Mal pro Gutachten
Spitäler Überlegungen und Schlussfolgerungen, ausserordentlich schwieriges Verfassen des Gutachtens mit ungewöhnlich umfangreichen Recherchen. Abrechnung gemäss spezieller Vereinbarung mit dem Kostenträger.
Die Leistungserbringer, die unter Tarmed mit dem Taxpunktwert 1 abrechnen durften, gelten als Spitäler/Kliniken.
Tarifcode Tarifziffer Leistung Interpretationen Preis Menge Untersuchung + Untersuchung bei Gutachten, 290 290.2320.1 Untersuchung anlässlich Gutachten 1 bis 30 Min. 131.90 CHF 1 Mal pro Gutachten Klasse 1, Spitäler + Untersuchung bei Gutachten, 290 290.2330.1 Untersuchung anlässlich Gutachten 31 bis 60 Min. 263.79 CHF 1 Mal pro Gutachten Klasse 2, Spitäler + Untersuchung bei Gutachten, 290 290.2340.1 Untersuchung anlässlich Gutachten 61 bis 90 Min. 395.69 CHF 1 Mal pro Gutachten Klasse 3, Spitäler + Untersuchung bei Gutachten, 290 290.2350.1 Untersuchung anlässlich Gutachten 91 bis 120 Min. 527.60 CHF 1 Mal pro Gutachten Klasse 4, Spitäler + Untersuchung bei Gutachten, 290 290.2360.1 Untersuchung anlässlich Gutachten 121 bis 150 Min. 659.49 CHF 1 Mal pro Gutachten Klasse 5, Spitäler + Untersuchung bei Gutachten, 290 290.2370.1 Untersuchung anlässlich Gutachten 151 bis 180 Min. 791.39 CHF 1 Mal pro Gutachten Klasse 6, Spitäler + Untersuchung bei Gutachten, 290 290.2380.1 Abrechnung gemäss spezieller Vereinbarung mit dem Kostenträger. - 1 Mal pro Gutachten Klasse 7, Spitäler Konsensbeurteilung maximal 25 Mal pro Konsensbeurteilung pro 5 Min., Konsensbeurteilung im Rahmen eines bidisziplinären medizinischen Gutachtens Gutachter/in / maximal 290 290.2120.1 21.98 CHF Spitäler pro 5 Minuten. 50 Mal pro bidisz. Auftrag