IV-Rundschreiben Nr. 094 / Ausweis für IV-Rentnerinnen und Rentner / Zuständigkeit und Verfahren
IV-Rundschreiben Nr. 94 vom 17. November 1995
Ausweis für IV-Rentnerinnen und IV-Rentner / Zuständigkeit und Verfahren
Die Frage IV-Ausweis wurde in der Arbeitsgruppe “Kreisschreiben Verfahren“ be- sprochen und es wurde folgende Regelungen beschlossen:
Ab 1. Januar 1996 sind die IV-Stellen für das Ausfüllen und die Ausgabe des Aus- weises zuständig. Die Abgabe ist obligatorisch und erfolgt von Amtes wegen automa- tisch mit der Zustellung der Verfügung an die Versicherten. Die Gültigkeitsdauer darf längstens bis zum Zeitpunkt der nächsten Rentenrevision festgesetzt werden.
Die Info-Stelle der AHV/IV hat sich bereit erklärt, den Druck des Ausweises weiterhin zu übernehmen. Die benötigten Exemplare können dort bezogen werden.