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IV-Rundschreiben Nr. 147 / IV-Taggeld: Abkoppelung vom System der Erwerbsersatzordnung (EO) im Rahmen der 6. EO-Revision

Bundesamt für Sozialversicherung Effingerstrasse 33 Abteilung Invalidenversicherung 3003 Bern

IV-Rundschreiben Nr. 147 vom 29. April 1999

IV-Taggeld: Abkoppelung vom System der Erwerbsersatzordnung (EO) im Rahmen der 6. EO-Revision

Der Bundesrat hat diese Woche die Inkraftsetzung der 6. EO-Revision diskutiert und eine gestaffelte Einführung beschlossen.

Die Hauptteile der Vorlage, nämlich die Einführung der zivilstandsunabhängigen Grundentschädigung, die Erhöhung des Einheitsansatzes für Rekruten und die Abkoppelung der Taggelder der Invalidenversicherung vom System der Erwerbsersatzordnung werden am 1. Juli 1999 in Kraft treten.

Materiell ergeben sich durch diese Abkoppelung von der EO keinerlei Aenderungen für die IV-Taggelder. Die Bearbeitung der Taggeldfragen durch die IV-Stellen kann daher wie gewohnt weitergeführt werden. Die notwendigen Anpassungen des IVG und der IVV sind erfolgt, jene des Kreisschreibens über den Anspruch auf Taggelder der Invalidenversicherung (KSTG) werden im Rahmen eines ersten Nachtrags vorgenommen, der so rasch als möglich verschickt wird.

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