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IV-Rundschreiben Nr. 184 vom 31. Oktober 2003
Kataraktoperationen, EVG-Urteil I 29/02 vom 24. Juli 2003 Art. 12, Abs. 1 IVG und Randziffer 37 KSME
Die Auflagen im EVG-Urteil I 29/02 vom 24. Juli 2003 zur Abklärung der Notwendigkeit des Binokularsehens sind als unverhältnismässig zu be- zeichnen und den IV-Stellen nicht zumutbar.
Die Randziffer 37 des Kreisschreibens über die medizinischen Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung (KSME) wird daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben; es ist in jedem Fall die Notwendigkeit von Binokularsehen anzunehmen. Die übrigen zur Anwendung von Art. 12 IVG massgebenden Kriterien bleiben unverändert in Kraft.
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