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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung

19. Juli 2006

IV-Rundschreiben Nr. 240

Hilfsmittel Aktenzustellung BSV im Bereich Hilfsmittel

Im Zuge der laufenden Aufgabenüberprüfung wurde beschlossen, dass die IV-Stellen autonom (ohne Aktenvorlage beim BSV) über Einzelfälle entscheiden können. Das BSV nimmt nur noch zu Grundsatzfragen Stellung (ausgenommen bleiben ausdrücklich anders lautende Vorgaben im KHMI). Deshalb sind ab sofort keine Einzelfälle mehr vorzulegen und die Aufforderung zur Aktenunterbreitung im Rundschreiben Nr. 207 (Pkt. 6) vom 7. Oktober 2004 wird aufgehoben.

Traktorgesundheitssitze

Wenn ein Hilfsmittel Gegenstände ersetzt, welche auch ohne Invalidität angeschafft werden müssen, kann der versicherten Person eine Kostenbeteiligung auferlegt werden. Seit Jahren gilt bei Traktorge- sundheitssitzen ein Selbstbehalt von CHF 600.00. Dieser Pauschalabzug ist nicht mehr zeitgemäss und weicht von den effektiven Kosten zu stark ab. Standardsitze kosten heute zwischen CHF 400.00 und CHF 950.00. Ab sofort gilt deshalb folgende Regel: Die Kostenbeteiligung der versicherten Person beträgt 35% des Grundpreises des Gesundheitssitzes inkl. MwSt (ohne Montagekosten), mindestens jedoch CHF 400.00. Die Selbstbehalte sind auf die nächste Zehnerzahl ab- oder aufzurunden. Bei Luxussitzen (z.B. Grammer Maximo Evolution CHF 4194.00, oder Sears „Semi-Active“ VRS, DS-Technik CHF 4282.00) ist vorgängig die Kostendifferenz zu einem zweckmässigen Gesundheitssitz in Abzug zu bringen.

Oberschenkelprothesen – Kniegelenk C-Leg

Das eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat in seinem Urteil vom 10.4.2006 (I 374/04) fest- gehalten, dass die kategorische Ablehnung einer vollen Kostenübernahme des mikroprozessorge- steuerten Kniegelenks C-Leg durch die IV nicht haltbar sei. Das Urteil vom 10.4.2006 ist zur Publikati- on vorgesehen und einsehbar unter www.bger.ch/index - Rechtssprechung.

Das BSV sieht vor, Entscheidungsgrundlagen/Indikationen für das Zusprechen eines C-Leg zu erar- beiten und diese den IV-Stellen zuzustellen. Bis dahin ist unter Berücksichtigung der Erwägungen im Urteil vom 10.4.2006 im Einzelfall zu prüfen, ob eine Kostenübernahme durch die IV angezeigt ist.

Kostenvergütung Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern www.bsv.admin.ch

IV-Rundschreiben Nr. 000

Automatikgetriebe bei Motorfahrzeugen

Gemäss EVG-Urteil vom 11.10.2005 (I 390/05) muss die IV den Mehrpreis für ein Automatikgetriebe unter HVI Ziff. 10.05 finanzieren, wenn ein solches vom Strassenverkehrsamt vorgeschrieben wird. Infolge dessen ist in solchen Fällen auf KHMI Ziff. 10.05.5 abzustellen und die Weisung im Rund- schreiben Nr. 207 (Pkt. 7) vom 7. Oktober 2004 wird aufgehoben.

Formulare für ORL-Expertisen

Das BSV hat zusammen mit Vertretern der Audiologie-Kommission einheitliche Formulare für Erst- und Schlussexpertisen bei Hörgeräteanpassungen erstellt, welche im Intranet (pdf-Format) aufge- schaltet sind. Ab sofort sind im Sinne einer einheitlichen Vorgehensweise ausschliesslich diese For- mulare von den ORL-Expertenärzten zu verwenden. Die Word-Version (Formular zum Ausfüllen am PC) kann von den zuständigen SachbearbeiterInnen beim BSV per E-Mail unter ursula.schneiter@ bsv.admin.ch angefordert werden.

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