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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Internationale Angelegenheiten

Attestation A1

Les employeurs et les travailleurs indépendants demandent l’émission d’une attestation A1 auprès de leur caisse de compensation AVS, en fournissant les informations requises pour que cette dernière statue sur leur requête.

Annexe: attestation A1 (spécimen)

Bescheinigung A1

Arbeitgeber und selbständig erwerbstätige Personen beantragen die Bescheinigung A1 bei ihrer zu- ständigen AHV-Ausgleichskasse. Damit ein Antrag überprüft werden kann, müssen die benötigten Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Beilage: A1-Bescheinigung (Muster)

Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

Bescheinigung über die Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit, die auf den/die Inhaber/in anzuwenden sind Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 (*)

IN FORMATIONEN FUR DEN/DIE IN HABER/IN

Dieses Dokument dient als Bescheinigung über die Sozialversicherungsvorschriften, die für Sie gelten, und als Bestätigung, dass Sie in einem anderen Staat keine Beiträge zu zahlen haben. Bevor Sie den Staat, in dem Sie versichert sind, verlassen, um in einem anderen Staat eine Arbeit aufzunehmen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie über die Dokumente verfügen, die Sie berechtigen, die notwendigen Sachleistungen (medizinische Versorgung, stationäre Behandlung usw.) im Staat Ihrer Erwerbstätigkeit zu erhalten. -Wenn Sie sich im Staat Ihrer Erwerbstätigkeit vorübergehend aufhalten, beantragen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK/EHIC). Sie müssen diese Karte bei Ihrem Gesundheitsdienstleister vorlegen, wenn Sie während Ihres Aufenthalts Sachleistungen in Anspruch nehmen müssen. -Wenn Sie sich im Staat Ihrer Erwerbstätigkeit niederlassen, beantragen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger das Formular 51 und übermitteln dieses schnellstmöglich dem zuständigen Krankenversicherungsträger des Ortes, an dem Sie Ihre Erwerbstätigkeit ausüben (**). Der Versicherungsträger im Aufenthaltsstaat wird bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit vorläufig besondere Leistungen erbringen.

D Männlich

Anschrift im Wohnstaat Straße, Nr. 1.8.3 Postleitzahl Ort 1.8.4 Ländercode

Straße, Nr. 1.9.3 Postleitzahl

Ort 1.9.4 Ländercode

Mitgliedstaat Anfangsdatum 2.3 Enddatum

2.4 Die Bescheinigung gilt für die Dauer der Tätigkeit

2.5 Die Feststellung ist vorläufig

2.6 Übergangsbestimmungen finden Anwendung gemäß Verordnung (EG) Nr. 883/2004

(*) Verordnung (EG) Nr. 883/2004, Artikel 11 bis 16, und Verordnung (EG) Nr. 987/2009, Artikel 19. (**) In Spanien muss das entsprechende Dokument der Provinzialdirektion. der staatlichen Sozialversicherungsanstalt (INSS) des Wohnorts und in Schweden sowie Portugal dem jeweiligen Sozialversicherungsträger des Wohnorts übermittelt werden. (***) liegen dem Träger hierzu keine Angaben vor, informiert der/die Inhaber/in diesen entsprechend.

©Europäische Kommission

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Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

Bescheinigung über die Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit, die auf den/die Inhaber/in anzuwenden sind

3. STATUSBESTATIGUNG

D 3.1 Entsandte/r Arbeitnehmer/in D 3.2 Arbeitnehmer/in arbeitet in zwei oder mehr Staaten

D 3.4 Selbstständige/r, die/der in zwei oder mehr Staaten D 3.3 Entsandte selbstständig erwerbstätige Person erwerbstätig ist

D 3.5 Beamter/Beamtin D 3.6 Vertragsbedienstete

D 3.7 Zum Kreis der Seeleute gehörig D 3.8 In verschiedenen Staaten als beschäftigte und selbstständig erwerbstätige Person tätig

D 3.9 In einem Staat als Beamter/Beamtin und in einem D 3.10 Mitglied von Flug- oder Kabinenbesatzung anderen Staat oder mehreren anderen Staaten als beschäftigte/selbstständig erwerbstätige Person tätig

D 3.11 Ausnahme· D 3.12 Tätigkeit als beschäftigte/selbstständig erwerbstätige Person in dem unter Nummer 2.1 genannten Mitglieds!

D 4.1.1 Arbeitnehmer/-in

4.2 Kenn-Nummer des Arbeitgebers/der selbstständi

4.3 Name oder Firmenbezeichnung

4.4 Ständige Anschrift

4.4.1 Straße, Nr. 4.4.2 Ländercode

4.4.3 Ort 4.4.4 Postleitzahl

ERWERBSTATIGKEIT AUSGEUBT WIRD

5.1 Name(n) oder Firmenname(n) und Kennnummer(n) des Betriebs/der Betriebe bzw. des Schiffs/der Schiffe oder der Heimatbasis/der Heimatbasen, wo Sie beschäftigt sein werden

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Bescheinigung über die Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit, die auf den/die Inhaber/in anzuwenden sind

5. ANGABEN ZUM ARBEITGEBER/ZUR SELBSTSTÄNDIGEN ERWERBSTÄTIGKEIT AN DEM ORT, AN DEM EINE

ERWERBSTÄTIGKEIT AUSGEÜBT WIRD

5.2 Anschrift(en) oder Name(n) des Schiffs/der Schiffe oder der Heimatbasis/der Heimatbasen, wo Sie im/in den .Aufnahme-Staat/en (selbstständig) erwerbstätig sein werden

D 5.3 Erwerbstätigkeit

6. AUSSTELLENDER TRAG ER

6.1 Name

6.2 Straße, Nr.

6.3 Ort

6.4 Postleitzahl 6.5 Ländercode

6.6 Kenn-Nummer des Trägers

6.7 Faxnummer

6.8 Telefonnummer

6.9 E-Mail

6.10 Datum

6.11 Unterschrift

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