Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen
21.01.2015
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 357
Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital – Art. 18 Abs. 2 AHVV Der vom Einkommen abzuziehende Zins des im Betrieb investierten Eigenkapitals von Selbständig- erwerbenden beträgt für das Jahr 2014 1,0% (2013: 1,5%).
Der Zins entspricht nach Art. 18 Abs. 2 AHVV „der jährlichen Durchschnittsrendite der Anleihen in Schweizer Franken der nicht öffentlichen inländischen Schuldner gemäss Statistik der Schweizerischen Nationalbank“. Konkret sind massgebend die in Tabelle E4 des Statistischen Monatshefts 1/2015 ausgewiesenen Renditen von CHF-Anleihen verschiedener Schuldnerkategorien mit einer Laufzeit von 8 Jahren der drei Rubriken „Pfandbriefinstitute“, „Geschäftsbanken“ sowie „Industrie und Handel“. Dieser Durchschnitt beläuft sich für das vergangene Jahr auf 0,98%. Nach der Rundungsregel von Art. 18 Abs. 2 AHVV wird der massgebende Zinssatz auf das nächste halbe Prozent auf- oder abgerundet, womit für das Jahr 2014 ein Zinssatz von 1,0% resultiert.
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