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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen

22.01.2016

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 372

Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital - Art. 18 Abs. 2 AHVV Der vom Einkommen abzuziehende Zins des im Betrieb investierten Eigenkapitals von Selbständiger- werbenden beträgt für das Jahr 2015 0,5% (2014: 1,0%).

Der Zins entspricht nach Art. 18 Abs. 2 AHVV „der jährlichen Durchschnittsrendite der Anleihen in Schweizer Franken der nicht öffentlichen inländischen Schuldner gemäss Statistik der Schweizeri- schen Nationalbank“. Berücksichtigt werden die ausgewiesenen Renditen von CHF-Anleihen ver- schiedener Schuldnerkategorien der drei Rubriken „Pfandbriefinstitute“, „Geschäftsbanken“ sowie „In- dustrie und Handel“ mit einer Laufzeit von 8 Jahren. Die Daten wurden bisher der Tabelle E4 des Sta- tistischen Monatshefts der Schweizerischen Nationalbank entnommen. Seit September 2015 werden diese im Datenportal der SNB unter https://data.snb.ch/de publiziert. Der Durchschnitt beläuft sich für das vergangene Jahr auf 0,36%. Nach der Rundungsregel von Art. 18 Abs. 2 AHVV wird der massge- bende Zinssatz auf das nächste halbe Prozent auf- oder abgerundet, womit für das Jahr 2015 ein Zinssatz von 0,5% resultiert.

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