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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen

22.01.2018

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 403

Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital - Art. 18 Abs. 2 AHVV Der vom Einkommen abzuziehende Zins des im Betrieb investierten Eigenkapitals von Selbständig- erwerbenden beträgt für das Jahr 2017 neu 0,5% (2016: 0%).

Der Zins entspricht nach Art. 18 Abs. 2 AHVV „der jährlichen Durchschnittsrendite der Anleihen in Schweizer Franken der nicht öffentlichen inländischen Schuldner gemäss Statistik der Schweizerischen Nationalbank“. Berücksichtigt werden die ausgewiesenen Renditen von CHF-Anleihen verschiedener Schuldnerkategorien der drei Rubriken „Pfandbriefinstitute“, „Geschäftsbanken“ sowie „Industrie und Handel“ mit einer Laufzeit von 8 Jahren. Die Daten werden im Datenportal der SNB unter data.snb.ch/de publiziert. Der Durchschnitt beläuft sich für das vergangene Jahr auf 0,30%. Nach der Rundungsregel von Art. 18 Abs. 2 AHVV wird der massgebende Zinssatz auf das nächste halbe Prozent auf- oder abgerundet, womit für das Jahr 2017 ein Zinssatz von 0,5% resultiert.

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