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Fragebogen zum Beitragsstatut der Ehegattin auf einem Landwirtschaftsbetrieb1

Inhaltsverzeichnis Sinn und Zweck, Grundlagen .............................................................................................................. 2 Absichtserklärung .............................................................................................................................. 3 Betriebsführung................................................................................................................................. 3 Auftritt nach Aussen .......................................................................................................................... 4 Finanzielle Beteiligung / Risiko............................................................................................................ 4 Finanzverkehr.................................................................................................................................... 5 Ausbildung ........................................................................................................................................ 5 Unterschrift ....................................................................................................................................... 5 Empfohlene Beilagen ......................................................................................................................... 6

1 Dieser Fragebogen wurde in Zusammenarbeit des Bundesamtes für Sozialversicherung, der kantonalen AHV- Ausgleichskassen und dem Schweizerischen Bauernverband erarbeitet. Er kann bezogen werden bei: Schweizerischer Bauernverband, Tel 056 462 51 11 Departement Sozialpolitik, Bildung und Dienstleistungen Fax 056 462 52 04 Treuhand und Schätzung E-Mail info@sbv-treuhand.ch Laurstrasse 10, Homepage www.sbv-treuhand.ch

5201 Brugg AG 1

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Sinn und Zweck, Grundlagen

In der Landwirtschaft sind Familie und Erwerbstätigkeit unter einem Dach vereint. In der Regel arbeitet der eine Ehegatte im Betrieb des anderen Ehegatten mit. Noch immer arbeitet die Ehefrau vielerorts im Betrieb des Ehemannes mit, ohne dafür einen angemessenen Lohn zu beziehen. Entsprechend ist die Bäuerin bei der AHV-Stelle nicht als erwerbstätig registriert. Diese so genannte traditionelle Rollenvertei- lung wird je länger desto mehr hinterfragt. Die im Betrieb des Ehegatten mitarbeitende Ehefrau verlangt immer öfter, dass ihre Arbeit auch in finanzieller Hinsicht, und entsprechend der ihr obliegenden Verant- wortung, anerkannt und entschädigt wird. Dies trifft insbesondere auch für die sozialversicherungsrecht- liche Stellung der Ehefrau zu. Der Fall, dass eine Bäuerin nur im Rahmen der ehelichen Beistandspflicht im Betrieb des Ehegatten mit- arbeitet, ist sehr selten. In der Regel übernimmt die Bäuerin wesentlich weiter gehende Aufgaben. Ent- weder übernimmt sie die Aufgaben, die üblicherweise einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter übertra- gen werden, oder was immer öfter der Fall ist, sie beteiligt sich zusätzlich auch aktiv an der Führung des gesamten Betriebes oder eines Teiles davon. Es muss ein Anliegen sein, die Stellung der im Betrieb des Ehegatten arbeitenden Frau sozialversicherungsrechtlich korrekt zu behandeln. Ziel dieses Fragebogens ist es, auf der einen Seite der Antragsstellerin eine objektive Standortbestim- mung über die eigene Situation zu ermöglichen und andererseits den Verantwortlichen bei den AHV- Ausgleichskassen ein Hilfsmittel in die Hand zu geben, das ihnen die objektive Beurteilung der Gesuche von Bäuerinnen, sich sozialversicherungsrechtlich als Selbständigerwerbende anerkennen zu lassen, er- leichtert. Als Grundlage für diesen Entscheid gelten vorgelagert das AHV-Gesetz (AHVG), die Wegleitung über die Beiträge der Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen in der AHV, IV und EO (WSN) und die Wegleitung über den massgebenden Lohn in der AHV, IV und EO (WML) die es zu beachten gilt. Stell- vertretend seien hier die Randziffern 1015/1016/1018/1020/1057 und 1058 der WSN zitiert. Rz 1015 Als selbständigerwerbend gilt bei Eheleuten die Eigentümerin oder der Eigentümer der Unternehmung, des Betriebes oder des Geschäftes, (s.Rz 1005). Rz 1016 Führen Eheleute Unternehmung, Betrieb oder Geschäft gemeinsam, so ist aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse zu beurteilen, wer als Selbständigerwerbender zu betrachten ist. Es bestehen keine Vermutungen zugunsten des Ehe- mannes oder der Ehefrau. Rz 1018 Melden sich Ehefrau und Ehemann als Selbständigerwerbende an, so hat die Ausgleichskasse vorgängig zu prüfen, ob beide die nach der Rechtsprechung massgebenden Voraussetzungen (vgl. Rz 1057) erfüllen. Die Tatsachen, dass bei- de selbständig über ein gemeinsames Geschäftskonto verfügen können, die Aufgaben gegenseitig gleich verteilt sind, sowohl Ehefrau wie Ehemann über gleichwertige Ausbildungen verfügen oder wesentliche finanzielle Eigenmittel ein- gebracht haben, können Hinweise auf einen gemeinsam geführten Betrieb sein. Rz 1020 Besteht Unklarheit darüber, ob der Ehemann am Unternehmen, am Betrieb oder am Geschäft der Ehefrau beteiligt ist, so gilt er als mitarbeitendes Familienmitglied. Dasselbe gilt für die Fälle, wo der Ehemann das Unternehmen, den Be- trieb oder das Geschäft führt, und Ungewissheit über die beitragsrechtliche Qualifikation der Ehefrau besteht (s. die WML). Rz 1057 Das Vorliegen selbständiger Erwerbstätigkeit wird indes nicht vermutet. Was unter unselbständiger und selbständiger Stellung zu verstehen ist, wird in der WML (insbesondere auch in deren Anhang) umschrieben. Rz 1058 Eine selbständige Erwerbstätigkeit übt aus, wer das Geschäftsrisiko trägt und berechtigt ist, die betrieblichen Anord- nungen zu treffen. So insbesondere die Eigentümerinnen und Eigentümer, die sich nicht bloss auf die kapitalmässige Nutzung ihres Vermögens beschränken, sondern durch selbst organisierte unternehmerische, betriebliche und ge- schäftliche Tätigkeit sowie eventuell durch die Tätigkeit, die Dritte auf ihre Rechnung und ihr Risiko ausüben, Ein- kommen erzielen und dadurch ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöhen. Interessante Links: http://www.sozialversicherungen.admin.ch/ Infos Vollzug (Weisungen, etc) http://www.ahv.ch Infos allgemein, Adressen Ausgleichskassen, etc http://www.sbv-usp.ch Infos über Schweizer Landwirtschaft, Adressen, etc

Die Angaben in diesem Formular gelten als Ergänzung/Checkliste zum Fragebogen zur Abklärung der Beitragspflicht AHV/IV/EO für Selbständigerwerbende und Gesellschaften. Folgende Kriterien geben Hin- weise für die Anerkennung als Selbständigerwerbende, wobei nicht jedes einzelne Kriterium erfüllt sein muss, sondern ein Gesamtbild entstehen soll:

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Absichtserklärung

Hiermit beantragen die unterzeichnenden Personen die nachstehend aufgeführte Person sozialversiche- rungsrechtlich als Selbständigerwerbende anzuerkennen:

Name: ................................................................. Geb.-Datum: ...............................................

Vorname: ............................................................. Tel.: ...........................................................

Adresse: .............................................................. Fax: ...........................................................

PLZ/Ort: ............................................................... E-mail: .......................................................

AHV-Nr: . ..............................................................

Betriebsführung

Die Beteiligung der Antragsstellerin an der Betriebsführung im Betrieb des Ehegatten sieht folgender- massen aus:

Nr. ja nein

3.1 Gemeinsame / partnerschaftliche Führung des ganzen Betriebes?

oder Gemeinsame / partnerschaftliche Führung eines oder mehrerer Betriebszweige? Welcher:................................................................................................................. oder Eigenständige Führung eines Betriebszweiges? Welcher:.................................................................................................................

3.2 Besteht ein Arbeitsvertrag mit dem Ehegatten?

Wenn ja, für welche Tätigkeit und in welcher Form besteht der Arbeitsvertrag? .............................................................................................................................. ..............................................................................................................................

3.3 Sind beide Ehegatten gleichberechtigte Partner?

3.4 Kann jeder Ehegatte selbständig entscheiden?

Wenn ja, in welchen Bereichen: .............................................................................................................................. ..............................................................................................................................

3.5 Wurde allenfalls ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag abgeschlossen?

(Hinweis: ist für die Selbständigkeit nicht erforderlich)

4 Auftritt nach Aussen Wie tritt die Antragsstellerin gegenüber Aussen auf?

Nr. ja nein

4.1 Treten beide Ehegatten gegen Aussen als Bewirtschafter auf?

4.2 Werden Verträge (Kauf, Verkauf) auf beide Ehegatten ausgestellt?

4.3 Wird in der entsprechenden Steuerdeklaration für beide Ehegatten je ein eigenes Ein- kommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit ausgewiesen? 4.4 Sind im Erscheinungsbild des Betriebes (z.B. Logo, Adresse, Telefonbucheintrag, Brief- papier, Hoftafel, etc.) beide Ehegatten aufgeführt?

Finanzielle Beteiligung / Risiko

Wie beteiligt sich die Antragsstellerin finanziell am Betrieb und welches Einkommen aus selbständiger Tätigkeit wird erwartet? Welches Risiko trägt sie?

Nr. ja nein

5.1 Besteht eine massgebliche finanzielle Beteiligung am Betrieb?

Wenn ja, wie wurde die Beteiligung (Investition) finanziert? Fremdkapital Ersparnisse Errungenschaft andere Quelle

5.2 Bleiben Eigenmittel der Antragstellerin im Betrieb?

5.3 Wird die Errungenschaft der Antragsstellerin in der Buchhaltung ausgeschieden?

5.4 Ist das Eigengut der Antragsstellerin durch Darlehen abgesichert und als Fremdkapital in der Buchhaltung ausgewiesen? Hinweis: Wird das Eigengut durch Darlehen abgesichert und als Fremdkapital in der Buchhaltung aus- gewiesen, ist dies ein Indiz, dass keine selbständige Erwerbstätigkeit, sondern allenfalls eine Mitarbeit als familieneigene Mitarbeitende besteht.

5.5 Wie hoch ist das voraussichtlich aus der selbständigen Erwerbstätigkeit der Antrags- stellerin erwartete jährliche Einkommen CHF: ....................... Hinweise: Bei Einkommen von weniger als CHF 8'400.- pro Jahr ist für die AHV/IV/EO der Minimalbeitrag von CHF 425.-- geschuldet. Fällt das effektive Jahreseinkommen, das gemäss Steuererklärung der AHV-Ausgleichskasse gemeldet wird, wesentlich höher aus als das (hier) provisorisch ge- meldete Einkommen, so muss mit einer erheblichen Nachrechnung und entsprechenden Ver- zugszinsen gerechnet werden.

5.6 Besteht der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung?

Wenn nein, welcher:............................................................................................

5 Finanzverkehr Welches sind die Kompetenzen der Antragsstellerin im Finanzverkehr?

Nr. ja nein

6.1 Besteht das Verfügungsrecht über ein gemeinsames Geschäftskonto?

6.2 Besteht die Unterschriftsberechtigung auf dem Konto ihres Ehegatten?

6.3 Verfügt die Antragsstellerin über ein eigenes Geschäftskonto?

6.4 Hat die Antragsstellerin die Kompetenz eigenständig Investitionen in den Be-

trieb/Betriebszweig vorzunehmen?

6.5 Andere Kompetenzen:

Welche:................................................................................................................ ............................................................................................................................

Ausbildung Über welche Ausbildung verfügt die Antragsstellerin?

Nr. ja nein

7.1 Ist die Antragsstellerin in bäuerlichen Verhältnissen aufgewachsen?

7.2 Verfügt die Antragsstellerin über eine landwirtschaftliche oder landwirtschaftsnahe Ausbildung (Bäuerin, Gärtnerin, Tierpflegerin etc.) Welche:................................................................................................................ ............................................................................................................................

7.3 Verfügt die Antragsstellerin über eine andere Berufsausbildung?

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7.4 Über welche Weiterbildung verfügt die Antragsstellerin?

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Unterschrift Beide Ehegatten bestätigen die Richtigkeit der in diesem Formular gemachten Angaben. Ort und Datum: ................................................................................................................................

Antragsstellerin Ehegatte Name Name Vorname Vorname Adresse Adresse PLZ / Ort PLZ / Ort Unterschrift Unterschrift ......................................................................... ..........................................................................

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Empfohlene Beilagen

Für den Nachweis der Selbstständigkeit kann, sofern vorhanden, die Beilage folgender Dokumente sehr hilfreich sein. Dabei darf nicht davon ausgegangen werden, dass alle Beilagen beigebracht werden können. Je mehr sachdienliche Unterlagen der AHV-Ausgleichskasse eingereicht werden, desto einfacher kann das Gesuch beurteilt und desto speditiver der Entscheid gefällt werden.

Quittungen und Rechnungen, mit Unterschrift der Antragsstellerin Unterschriftsberechtigung der Antragsstellerin für Geschäftskonto / gemeinsames Konto Briefpapier mit gemeinsamer Anschrift, Logo etc. Darlehensverträge (Hypotheken etc.) Kaufs-, Verkaufsverträge mit Unterschrift der Antragsstellerin (z.B. Betriebsmittel, Tiere, Maschinen, Geräte) Nachweis der finanziellen Beteiligung der Antragsstellerin am Betrieb Ausbildungsbelege (Diplome, Bestätigungen etc.) der Antragsstellerin

Weitere sachdienliche Beilagen: Direktzahlungsabrechnung, wenn auf beide Ehegatten ausgestellt (eher selten) Eigene oder gemeinsame Prospekte Eigene oder gemeinsame Internetadresse: ................................................... Eigener oder gemeinsamer Telefonbucheintrag Gesellschaftsvertrag Kopie der Betriebsbewilligung, sofern eine solche für die ausgeführte Tätigkeit erforderlich ist Kopie aktuelle Steuererklärung, sofern bereits eine Einkommensaufteilung vorgenommen wurde

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