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C 106/26 DE Amtsblatt der Europäischen Union 24.4.2010

BESCHLUSS Nr. S2 vom 12. Juni 2009 betreffend die technischen Merkmale der europäischen Krankenversicherungskarte (Text von Bedeutung für den EWR und das Abkommen EG/Schweiz)

(2010/C 106/09)

DIE VERWALTUNGSKOMMISSION FÜR DIE KOORDINIERUNG DER Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem zu­ SYSTEME DER SOZIALEN SICHERHEIT — ständigen Staat oder Wohnstaat führen wird. Folglich können die zuständigen Träger der Mitgliedstaaten, die gestützt auf Artikel 72 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. dies wünschen, schon in der ersten Phase die in diesem 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom Erwägungsgrund bezeichneten Daten in elektronischer 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Form, etwa auf einem Mikrochip oder einem Magnetstrei­ Sicherheit (1), wonach die Verwaltungskommission alle Verwal­ fen, speichern. tungs- und Auslegungsfragen zu behandeln hat, die sich aus der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und der Verordnung (EG) Nr. (3) Wenn außergewöhnliche Umstände der Ausstellung einer 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom europäischen Krankenversicherungskarte entgegenstehen, 16. September 2009 zur Festlegung der Modalitäten für die wird eine provisorische Ersatzbescheinigung nach einem Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die einheitlichen Muster ausgestellt. Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (2) ergeben,

gestützt auf den Beschluss Nr. S1 vom 12. Juni 2009 der Ver­ In Übereinstimmung mit den in Artikel 71 Absatz 2 der waltungskommission betreffend die europäische Krankenver­ Verordnung (EG) Nr. 883/2004 festgelegten sicherungskarte (3), Bedingungen —

in Erwägung nachstehender Gründe: BESCHLIESST:

(1) Um die Übernahme und die Erstattung der Kosten der 1. Das Muster und die Spezifikationen der europäischen Kran­ aufgrund einer europäischen Krankenversicherungskarte kenversicherungskarte werden gemäß den in Anhang 1 die­ erbrachten Sachleistungen zu erleichtern, müssen die ses Beschlusses vorgesehenen Modalitäten festgelegt. drei Hauptakteure, also die versicherte Person, die Leis­ tungserbringer und die Träger, die europäische Kranken­ versicherungskarte dank eines einheitlichen Musters und 2. Das Muster der provisorischen Ersatzbescheinigung wird ge­ einheitlicher Spezifikationen leicht erkennen und akzep­ mäß Anhang II dieses Beschlusses erstellt. tieren können.

3. Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union

(2) Die auf der europäischen Krankenversicherungskarte veröffentlicht. Er gilt ab dem Tag des Inkrafttretens der Ver­ sichtbar anzubringenden Daten sind in Ziffer 7 des Be­ ordnung (EG) Nr. 987/2009. schlusses Nr. S1 aufgelistet. Die Einführung der europäi­ schen Krankenversicherungskarte mit sichtbaren Daten ist die erste Phase eines Prozesses, der zur Verwendung eines elektronischen Datenträgers zum Nachweis des An­ Die Vorsitzende der Verwaltungskommission spruchs auf Sachleistungen bei einem vorübergehenden Gabriela PIKOROVÁ

(1) ABl. L 166 vom 30.4.2004, S. 1. (2) ABl. L 284 vom 30.10.2009, S. 1. (3) Siehe Seite 23 dieses Amtsblatts.

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ANHANG I

Technische Bestimmungen zum Muster der europäischen Krankenversicherungskarte

1. EINLEITUNG In Übereinstimmung mit den entsprechenden Beschlüssen der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit enthält die europäische Krankenversicherungskarte einen Mindestsatz mit bloßem Auge lesbarer Daten, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem der Betreffende versichert ist oder seinen Wohnsitz hat, zu folgenden Zwecken verwendet werden können:

— Identifizierung der versicherten Person, des zuständigen Trägers und der Karte,

— Nachweis des Anspruchs auf Sachleistungen während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat.

Die unten abgebildeten Muster basieren auf den in dieser Aufzeichnung definierten technischen Merkmalen, sollen jedoch nur als Anschauungsmaterial dienen.

Abbildung 1 Beispiel für die Vorderseite

Abbildung 2 Beispiel für die Rückseite

Während die Anordnung der mit bloßem Auge lesbaren Daten auf beiden Mustern identisch, d. h. unabhängig von der für die europäische Krankenversicherungskarte benutzten Seite ist, wurde für die Vorder- und die Rückseite eine unterschiedliche Struktur definiert. Dies ist das Ergebnis eines Kompromisses zwischen dem erforderlichen ein­ heitlichen Muster für die europäische Karte und den strukturellen Unterschieden beider Seiten unter Wahrung des Gesamtstils von Vorder- und Rückseite der Karte.

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2. ZUGRUNDE GELEGTE NORMEN

Geschäftszeichen Titel/Beschreibung Erscheinungsdatum

ISO 3166-1 Codes für die Namen von Ländern und deren Untereinheiten — Teil 1: 1997 Codes für Ländernamen

ISO/IEC 7810 Identifikationskarten — Physische Eigenschaften 1995

ISO/IEC 7816 Identifikationskarten — Integrierte Schaltungen mit Kontakten

Teil 1: Physische Eigenschaften 1998

Teil 2: Abmessungen und Anordnung der Kontakte 1999

ISO 8859-Reihe 8-bit einzelbytecodierte Schriftzeichensätze 1998

Teil 1— 4: Lateinisches Alphabet Nrn. 1 bis 4

EN 1867 Maschinenlesbare Karten — Anwendungen im Gesundheitswesen — 1997 Nummerierungssystem und Registrierungsverfahren für die Kennzeich­ nung von Kartenausgebern

3. SPEZIFIKATIONEN

3.1. Definitionen

Die Vorderseite ist die Seite, auf der der Mikroprozessor (ggf.) eingebettet ist. Die Rückseite ist die Seite, auf der der Magnetstreifen (ggf.) angebracht ist. Ist weder ein Mikroprozessor noch ein Magnetstreifen vorhanden, ist die Kartenvorderseite diejenige mit den hier dargestellten Informationen.

3.2. Gesamtstruktur

Das Format der europäischen Krankenversicherungskarte entspricht dem ID-1-Format (53,98 mm hoch, 85,60 mm breit und 0,76 mm dick). Hat die europäische Krankenversicherungskarte jedoch die Form eines Aufklebers, der auf der Rückseite einer nationalen Karte anzubringen ist, gilt das ID-1-Kriterium für die Dicke nicht.

3.2.1. Europäische Krankenversicherungskarte: Kartenvorderseite

Der Hintergrund ist durch eine senkrechte Achse in zwei Teile unterteilt; auf der linken Seite der Kartenfläche befindet sich Teil 1 (53 mm breit), auf der rechten Seite Teil 2.

4 Platzhalter sind dank eines Liniensatzes positioniert:

— 3 vertikale Linien

a) 5 mm vom linken Kartenrand,

b) 21,5 mm vom linken Kartenrand,

c) 1 mm vom rechten Kartenrand;

— 3 horizontale Linien

d) 2 mm vom oberen Kartenrand,

e) 17 mm vom oberen Kartenrand,

f) 5 mm vom unteren Kartenrand.

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a) Karte ohne Chip

b) Chipkarte

3.2.2. Europäische Krankenversicherungskarte: Kartenrückseite

Der Hintergrund ist durch eine horizontale Achse in zwei gleichgroße Teile unterteilt; Teil 1 ist der obere Teil und Teil 2 der untere Teil.

5 Platzhalter sind dank eines Liniensatzes positioniert:

— symmetrisch

g) 9 mm vom linken Kartenrand,

h) in der Mitte der Karte,

i) 9 mm vom rechten Kartenrand;

— vertikal

j) 3 mm vom linken Kartenrand,

k) 3 mm vom rechten Kartenrand;

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— horizontal

l) in der Mitte der Karte,

m) 2 mm vom unteren Kartenrand.

c) Mit Magnetstreifen

d) Ohne Magnetstreifen

3.3. Hintergrund und grafische Elemente

3.3.1. Hintergrundfarben

Der Hintergrund ist wie folgt gefärbt (1):

— Teil 1 ist dunkelblau gemischt mit purpurn (2);

— Teil 2 ist ein Farbton aus grau/blau (3), der von der Mitte zu den Kartenrändern etwas dunkler wird;

— das Datenfeld ist mit weißen Streifen versehen, die als Hintergrund der einzelnen Linien für personenbezogene Daten zu nutzen sind (siehe unten).

(1) Die technischen Einzelheiten der Farbgebung sind auf Anfrage beim Sekretariat der Verwaltungskommission erhältlich. Sie werden im angemessenen Format nach den Regeln der Technik im Druckereiwesen zur Verfügung stehen (d. h. als Quark-Xpress-Datei. Die Farbgebung ist vierfarbig CMYK und alle Bilder sind im TIFF-Format). ( ) Die CMYK-Angaben für diese Farbe sind C78 M65 Y21 K7. 2

( ) Die CMYK-Angaben für grau sind C33 M21 Y13 K1 und für blau C64 M46 Y16 K2. 3

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Ein Schatteneffekt in Teil 2 und im Datenfeld soll ein Relief vortäuschen, bei dem das Licht von der oberen linken Kartenseite einfällt.

Das freie Feld hat dieselbe Farbe wie Teil 2 (ohne Schatteneffekt) oder das Datenfeld.

3.3.2. Europäisches Emblem

Das europäische Emblem besteht aus den europäischen Sternen in weißer Farbe:

— auf der Vorderseite der Karte hat das Emblem einen Durchmesser von 15 mm und befindet sich senkrecht unter der Linie „d“ und horizontal in der Mitte in Teil 2 des Hintergrundes;

— auf der Rückseite der Karte hat das Emblem einen Durchmesser von 10 mm und befindet sich symmetrisch auf der senkrechten Achse „i“ mittig neben der freien Fläche.

Ein anderes Emblem wird für Länder benutzt, die die europäische Karte ausstellen, ohne Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu sein.

3.3.3. Datenfeld

Das Datenfeld besteht aus weißen Datenstreifen (5 Streifen auf der Vorderseite und 4 Streifen auf der Rückseite) von 4 mm Höhe mit 2 mm breiten Zwischenräumen:

— auf der Vorderseite der Karte befindet sich das Datenfeld mittig zwischen den senkrechten Linien „b“ und „c“ und zwischen den waagerechten Linien „e“ und „f“;

— auf der Rückseite der Karte befindet sich das Datenfeld symmetrisch auf der senkrechten Achse „h“ zwischen den senkrechten Linien „j“ und „k“ sowie über der waagerechten Linie „m“.

3.3.4. Freies Feld

Die freie Fläche befindet sich auf der Rückseite der europäischen Karte und steht für nationale Verwendungszwecke zur Verfügung. Sie kann z. B. als Unterschriftsstreifen oder zur Beschriftung mit Text, Logo oder sonstigen Zeichen benutzt werden. Der Inhalt dieser Fläche hat keinen rechtlichen, sondern lediglich einen informativen Wert.

Diese Fläche hat folgende Position:

— Wenn die Daten für die europäische Karte auf der Kartenvorderseite angeordnet sind, befindet sich auf der Rückseite eine freie Fläche, für die keine Vorgaben festgelegt wurden.

— Wenn die Daten für die europäische Karte auf der Rückseite einer anderen Karte angeordnet sind, so bleibt auf der Kartenrückseite eine freie Fläche bestehen, für die nur die Abmessungen festgelegt sind (10 mm hoch und 52 mm breit). Sie befindet sich symmetrisch auf der senkrechten Achse „h“ mittig zwischen dem Magnetstreifen und dem Datenfeld. Sie kann vom Kartenausgeber als Unterschriftfeld zur Authentifizierung oder als Textfeld genutzt werden.

— Ist kein Magnetstreifen vorhanden, so ist die freie Fläche nicht 10 mm, sondern 20 mm hoch.

3.4. Festgelegte Datenelemente

3.4.1. Kartenname

Feldname Kartenname

Bezeichnung Gemeinsamer Name der Karte gemäß Beschluss Nr. 190 der Verwaltungskommission

Position Auf der Vorderseite unter der waagerechten Linie „d“ rechts neben der senkrechten Linie „a“, auf der Rückseite symmetrisch auf der senkrechten Achse „h“ mittig zwischen dem Magnetstreifen und dem oberen Kartenrand

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Feldname Kartenname

Werte Der Wert „europäische Krankenversicherungskarte“ ist in einer der Amtssprachen der Europäischen Union geschrieben.

Format Schrift „Verdana True Type“ oder entsprechende Schrift, in Großbuchstaben, Schriftart normal, Schrift in 7 Punkt auf der Vorderseite bzw. 6 Punkt auf der Rückseite, Farbe weiß, Zeichenbreite auf 90 % der normalen Breite komprimiert, Anordnung und Ab­ stand der Schriftzeichen „normal“

Länge 40 Zeichen

Hinweis Für den genauen Wortlaut des Kartennamens in der Sprache des ausstellenden Mitglied­ staats ist allein dieser Mitgliedstaat zuständig.

3.4.2. Titel

Feldname Titel

Bezeichnung Der Titel bestimmt die Bedeutung eines Datenfeldes.

Position Über den einzelnen Feldern mit personenbezogenen Daten linksbündig bei Titeln auf der linken Seite der Karte, rechtsbündig bei Titeln auf der rechten Seite der Karte

Werte Die Werte sind in einer der Amtssprachen der Europäischen Union geschrieben und lauten wie folgt (Ausgangssprache Englisch):

1. (kein Titel für die Bezeichnung des Vordrucks)

2. (kein Titel für die Code-Nummer des ausstellenden Mitgliedstaats)

3. Name

4. Vornamen

5. Geburtsdatum

6. Persönliche Identifikationsnummer

7. Kennnummer des Trägers

8. Kennnummer der Karte

9. Ablaufdatum

Format Schrift „Verdana True Type“ oder entsprechende Schrift, Schriftart normal, Schrift in 5 Punkt, weiß, Zeichenbreite auf 90 % der normalen Breite komprimiert, Anordnung und Abstand der Schriftzeichen „normal“ Zeilenabstand 2 Punkte plus Zeichengröße

Länge Wie für die festgelegten Werte erforderlich

Hinweis Für jeden Titel steht eine eigene Ziffer, damit die Karten in verschiedenen Sprachen deckungsgleich sind. Für den genauen Wortlaut der Feldwerte in der Sprache des ausstellenden Mitgliedstaats ist allein der Mitgliedstaat zuständig.

3.4.3. Ausgabestaat

Feldname Kennnummer des ausstellenden Staates

Bezeichnung Identifizierungscode des Kartenausgabestaats

Position Feld 2: in der Mitte des EU-Emblems mit einem weißen Quadrat von 4 mm Seitenlänge

Werte Zweistelliger ISO-Ländercode (ISO 3166-1)

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Feldname Kennnummer des ausstellenden Staates

Format Schrift „Verdana True Type“ oder entsprechende Schrift, in Großbuchstaben, Schriftart normal, Schrift in 7 Punkt, schwarz, Zeichenbreite auf 90 % der normalen Breite komprimiert, Anordnung und Abstand der Schriftzeichen „normal“

Länge 2 Zeichen

Hinweis Anstelle des genormten ISO-Codes „GB“ für das Vereinigte Königreich wird der Code „UK“ benutzt. Für jeden Mitgliedstaat wird ein einheitlicher Code benutzt.

3.5. Personenbezogene Datenelemente

Die personenbezogenen Datenelemente haben folgende gemeinsame Merkmale:

— Einhaltung der Norm EN 1387 in Bezug auf den Zeichensatz: Lateinisches Alphabet Nrn. 1—4 (ISO 8859-1 bis 4);

— wenn aus Raummangel Abkürzungen benutzt werden, müssen diese durch einen Punkt gekennzeichnet sein.

Daten werden im Laserdruckverfahren, Thermotransferverfahren oder Tiefdruckverfahren aufgebracht, jedoch nicht im Prägedruckverfahren.

Die einzelnen Datenelemente werden in den Datenfeldern nach folgenden Schemata platziert:

Abbildung 3 Modell für das Datenfeld auf der Vorderseite

Abbildung 4 Modell für das Datenfeld auf der Rückseite

3.5.1. Leerer Raum (früher: Bezeichnung des Vordrucks)

Feldname Freier Raum

Bezeichnung Position Feld 1: — Auf der Vorderseite unter der horizontalen Linie „d“ und links von der vertikalen Linie „c“, — auf der Rückseite symmetrisch auf der vertikalen Achse „g“ mittig neben der freien Fläche. In beiden Fällen befindet sie sich in einem weißen Rechteck von 4 mm Höhe und

10 mm Breite

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3.5.2. Datenelemente, die sich auf den Karteninhaber beziehen

Karteninhaber kann nicht nur die versicherte Person sein, sondern auch eine andere leistungsberechtigte Person, da die Karte personengebunden ist.

Feldname Name des Karteninhabers

Bezeichnung Name des Karteninhabers gemäß den Gepflogenheiten des Ausgabemitgliedstaats

Position Feld 3

Werte —

Format Schrift „Verdana True Type“ oder entsprechende Schrift, in Großbuchstaben, Schriftart normal, Schrift in 7 Punkt, schwarz, Zeichenbreite auf 90 % der normalen Breite komprimiert, Anordnung und Abstand der Schriftzeichen „normal“ linksbündig Zeilenabstand 3 Punkte plus Zeichengröße

Länge Bis zu 40 Zeichen

Hinweis Das Feld für den Namen enthält Titel, Namensergänzung oder Präfix.

Feldname Vorname(n) des Karteninhabers

Bezeichnung Vornamen des Karteninhabers gemäß den Gepflogenheiten des Ausgabemitgliedstaats

Position Feld 4

Werte —

Format Schrift „Verdana True Type“ oder entsprechende Schrift, in Großbuchstaben, Schriftart normal, Schrift in 7 Punkt, schwarz, Zeichenbreite auf 90 % der normalen Breite komprimiert, Anordnung und Abstand der Schriftzeichen „normal“ linksbündig Zeilenabstand 3 Punkte plus Zeichengröße

Länge Bis zu 35 Zeichen

Hinweis Das Vornamen-Feld kann Initialen enthalten.

Feldname Geburtsdatum

Bezeichnung Geburtsdatum des Karteninhabers gemäß den Gepflogenheiten des Ausgabemitglied­ staats

Position Feld 5

Werte TT/MM/JJJJ, wobei „T“ für „Tag“ steht, „M“ für „Monat“ und „J“ für „Jahr“

Format Schrift „Verdana True Type“ oder entsprechende Schrift, Schriftart normal, Schrift in 7 Punkt, schwarz, Zeichenbreite auf 90 % der normalen Breite komprimiert, Anordnung und Abstand der Schriftzeichen „normal“ auf der Vorderseite der Karte linksbündig, auf der Rückseite rechtsbündig Zeilenabstand 3 Punkte plus Zeichengröße

Länge 10 Zeichen einschließlich eines Schrägstrichs zwischen den einzelnen Gruppen

Hinweis —

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Feldname Persönliche Kennnummer des Karteninhabers

Bezeichnung Bezeichnung

Position Feld 6

Werte Siehe einzusetzende persönliche Kennnummer

Format Schrift „Verdana True Type“ oder entsprechende Schrift, Schriftart normal, Schrift in 7 Punkt, schwarz, Zeichenbreite auf 90 % der normalen Breite komprimiert, Anordnung und Abstand der Schriftzeichen „normal“ auf der Vorderseite der Karte rechtsbündig, auf der Rückseite linksbündig Zeilenabstand 3 Punkte plus Zeichengröße

Länge Bis zu 20 Zeichen für die Kennnummer

Hinweis Persönliche Kennnummer des Karteninhabers bzw., falls diese Nummer nicht besteht, Kennnummer der versicherten Person, von der sich der Anspruch des Karteninhabers ableitet Für persönliche Zusätze wie Geschlecht oder Familienangehörigenstatus kann kein eigenes Feld auf der Karte eingerichtet werden. Sie können jedoch in die persönliche Kennnummer aufgenommen werden.

3.5.3. Datenelemente mit Bezug auf den zuständigen Träger

Feldname Name des Trägers

Bezeichnung Der „Träger“ ist der zuständige Versicherungsträger.

Position Feld 7, Teil 1

Werte Das Akronym des Trägers tritt an die Stelle der vollständigen Bezeichnung.

Format Schrift „Verdana True Type“ oder entsprechende Schrift, in Großbuchstaben, Schriftart normal, Schriftgröße 7 Punkt, schwarz, Zeichenbreite auf 90 % der normalen Breite komprimiert, Anordnung und Abstand der Schriftzeichen „normal“ Feld 7 rechtsbündig und Teil 1 rechts von Teil 2 Zeilenabstand 3 Punkte plus Zeichengröße

Länge Bis zu 15 Zeichen Teil 1 und Teil 2 werden durch 2 Leerstellen und einen Bindestrich getrennt. Teil 1 kann so weit verlängert werden, wie sich Teil 2 verkürzen lässt.

Hinweis Das Akronym wird verwendet, um eventuelle Probleme bei der Erfassung der Daten im Zusammenhang mit der Kennnummer des Trägers (Feld 7, Teil 2) zu ermitteln und so eine Qualitätskontrolle der Kennnummer des Trägers zu gewährleisten. Die vollständige Bezeichnung des Trägers ist anhand des Akronyms oder der Kenn- Nummer des Trägers z. B. mit Hilfe eines im Internet verfügbaren Online-Instruments erhältlich. Im Akronym wird kein Punkt verwendet.

Feldname Kennnummer des Trägers

Bezeichnung Die von den einzelnen Ländern an den „Träger“, d. h. den zuständigen Versicherungs­ träger, vergebene Kennnummer

Position Feld 7, Teil 2

Werte Siehe nationale Codeliste zuständiger Träger

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Feldname Kennnummer des Trägers

Format Schrift „Verdana True Type“ oder entsprechende Schrift, Schriftart normal, Schriftgröße

7 Punkt, schwarz, Zeichenbreite auf 90 % der normalen Breite komprimiert, Anord­

nung und Abstand der Schriftzeichen „normal“ Feld 7 rechtsbündig und Teil 2 links von Teil 1 Zeilenabstand 3 Punkte plus Zeichengröße

Länge Zwischen 4 und 10 Zeichen

Hinweis Ergänzende aktuelle und historische Informationen, die ggf. für den Schriftwechsel mit dem Träger erforderlich sind, könnten mittels einer Informationsplattform über das Internet bereitgestellt werden. Der zuständige Träger ist nicht zwangsläufig die Verbindungsstelle oder die für die grenzübergreifende Erstattung zuständige Einrichtung und auch nicht die Einrichtung, die die europäische Krankenversicherungskarte ausgibt. Auch diese Information könnte via Internet mittels einer Informationsplattform zugänglich gemacht werden.

3.5.4. Kartenbezogene Datenelemente

Feldname Fortlaufende Kennnummer der Karte

Bezeichnung Individuelle fortlaufende Nummer, mit der der Kartenaussteller jede Karte versieht, um die einzelnen Karten zu identifizieren. Die Nummer besteht aus zwei Teilen, und zwar der Kennnummer der ausgebenden Einrichtung und der Seriennummer der Karte. Position Feld 8 Werte Die ersten 10 Zeichen bezeichnen den Kartenaussteller gemäß der Norm EN 1867 von 1997. Die letzten 10 Stellen ergeben die einmalige Seriennummer. Format Schrift „Verdana True Type“ oder entsprechende Schrift, Schriftart normal, Schriftgröße

7 Punkt, schwarz, Zeichenbreite auf 90 % der normalen Breite komprimiert, Anord­

nung und Abstand der Schriftzeichen „normal“ Zeilenabstand 3 Punkte plus Zeichengröße Länge 20 Zeichen (mit 0 nach Bedarf vorangestellt, um die 10 Zeichen zu erreichen, die für die einmalige Seriennummer der Karte erforderlich sind). Hinweis Mitgliedstaaten, die eine europäische Krankenversicherungskarte ohne elektronische Bestandteile ausstellen, können bei der Vergabe einer Nummer zur Identifizierung der Ausgabestelle ein Ad-hoc-Registrierungsverfahren anstelle des offiziellen Verfahrens gemäß der Norm EN 1867 anwenden. Anhand der fortlaufenden Nummer der Karte müssen die auf der Karte vorhandenen Informationen mit den Informationen abgeglichen werden können, die der ausstellen­ den Einrichtung über diese fortlaufende Nummer vorliegen, zum Beispiel um das Betrugsrisiko zu verringern oder um Fehler im Dateneintrag zu ermitteln, wenn die Informationen auf der Karte für Forderungen zur Kostenerstattung verarbeitet werden.

Feldname Ablaufdatum

Bezeichnung Datum, an dem der Anspruch auf medizinische Versorgung während eines vorüber­ gehenden Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat als dem versichernden Mitglied­ staat abläuft.

Position Feld 9

Werte TT/MM/JJJJ, wobei „T“ für „Tag“ steht, „M“ für „Monat“ und „J“ für „Jahr“

Format Schrift „Verdana True Type“ oder entsprechende Schrift, Schriftart normal, Schriftgröße

7 Punkt, schwarz, Zeichenbreite auf 90 % der normalen Breite komprimiert, Anord­

nung und Abstand der Schriftzeichen „normal“ rechtsbündig Zeilenabstand 3 Punkte plus Zeichengröße

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Feldname Ablaufdatum

Länge 10 Zeichen einschließlich eines Schrägstrichs zwischen den einzelnen Gruppen

Hinweis Ein Mitgliedstaat kann die Erstattung der Kosten von Sachleistungen fordern, die wäh­ rend der Laufzeit der Karte erbracht wurden, wenngleich die Laufzeit des Anspruchs von der Gültigkeitsdauer der Karte abweichen kann.

3.6. Sicherheitsanforderungen

Für alle Sicherheitsmaßnahmen ist allein der Kartenaussteller verantwortlich, da er am ehesten drohende Gefahren einschätzen und geeignete Gegenmaßnahmen treffen kann.

Wenn die europäische Karte auf der Rückseite der nationalen Karte angeordnet ist, gelten für sie alle Sicherheits­ maßnahmen, die auch für die nationale Karte gelten. Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme wird jedoch empfohlen, dass manche Daten auf beiden Seiten dieselben Werte haben.

Falls weitere Elemente als Sicherheitsmaßnahmen für notwendig erachtet werden (z. B. ein Bild mit dem Gesicht des Karteninhabers), werden sie auf der anderen Kartenseite angebracht.

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ANHANG II

Muster der provisorischen Ersatzbescheinigung für die Europäische Krankenversicherungskarte

1. EINLEITUNG Die provisorische Ersatzbescheinigung (nachstehend „die Bescheinigung“) kann der versicherten Person ausschließlich auf Antrag als provisorischer Ersatz für die europäische Karte ausgestellt werden.

Die Bescheinigung hat ein in allen Mitgliedstaaten identisches Format und enthält die gleichen Daten wie die europäische Karte in derselben Reihenfolge (Felder 1 bis 9) sowie Daten, die den Ursprung und die Gültigkeit der Bescheinigung belegen (Felder a bis d).

2. MUSTER DER BESCHEINIGUNG Siehe nächste Seite.

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