Nachtrag 3 zu den Weisungen für die Benützung des Elektronischen Zahlungsauftrags (EZAG) der Post durch AHV/IV/EO-Organe; gültig ab 01.01.2019
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt fiir Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera
Confederaziun svizra
Nachtrag 3 zu den
Weisungen für die Benüt-zung des Elektroni- schen Zahlungsauftrags (EZAG) der Post durch AHVIIVIEO-Organe
Gültig ab 1. Januar 2019
318.104.01 d EZAG
01.19
Vorbemerkungen zum Nachtrag 3, gültig ab 1. Januar 2019
Infolge der folgenden Änderungen bei PostFinance AG wurden die untenstehenden Randziffer angepasst oder aufgehoben:
Einführung des neuen Kernbankensystems per 1.1.2018 Aufhebung der Zahlungsanweisung (Barauszahlung durch den Postboten)
Ablösung der alten Norm EZAG TXT für die elektronischen Zahlungsaufträge.
2. Allgemeine Bestimmungen
Die technischen Einzelheiten sind im Handbuch EZAG, dem Handbuch Technische Spezifikationen — Kreditor-, Debitor-, Cash- und Liquiditätsmanagement und in den Zu- satzbestimmungen AHV/IV/EO der PostFinance festgelegt.
3. Auszahlungstermine
Für die Hauptauszahlung der Renten kann das Format EZAG XML verwendet werden. Folgende Zahlungsarten (ZA) können verwendet werden
— Postkontozahlungen Inland: ZA 2.1
— Bankkontozahlungen Inland: ZA 2.2
— Clearing-Zahlungen Inland: ZA 3
4. Adressgestaltung
aufgehoben
5. Felder für Mitteilungen
Bei der Auszahlung von AHV/IV/EO-Leistungen im Format EZAG XML ist in jedem Fall die Versichertennummer der leistungsberechtigten Person gemäss den Zusatzbestim- mungen AHV/IV/EO zum Handbuch EZAG anzugeben. Die Angabe des Code PENS ist im Format EZAG XML zwingend.
EDI BSV | Weisungen für die Benüt-zung des Elektronischen Zahlungsauftrags (EZAG) der Post durch AHV/IV/EO-Organe Gültig ab 1. Januar 2019 | | 318.104.01 d
1010.1 Der Code PENS weist darauf hin, dass es eine Rentenzah-
1/19 lung ist. Dieser Code muss beim Zahlungsauftrag angege- ben werden um zu vermeiden, dass der Auftrag wie eine normale Kreditorenzahlung abgewickelt wird.
1011 Bei der Verwendung von EZAG im XML-Format
1/19 (ISO 20022) müssen die Empfängerangaben (leistungsbe- rechtigte Person) in das Element Creditor (ZA 2.1, 2.2, und 3) angeliefert werden.
7. Rückzüge
1017 aufgehoben
EDI BSV | Weisungen für die Benüt-zung des Elektronischen Zahlungsauftrags (EZAG) der Post durch AHV/IV/EO-Organe Gültig ab 1. Januar 2019 | | 318.104.01 d