Änderung der Anspruchsvoraussetzungen für Familienzulagen in Kroatien per 01.07.18 / Studienbeiträge Schweden
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Familienfragen
8. November 2018
Mitteilung über die Durchführung der Familienzulagen Nr. 28
Änderung der Anspruchsvoraussetzungen für Familienzulagen in Kroatien per 01.07.18 Studienbeiträge Schweden
Kroatien
Per 01.07.2018 wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten auf Familienleistungen in Kroatien aufgrund der Erhöhung der Einkommensgrenze pro Familienmitglied von 1663 Kuna (ca. CHF 255.30) auf 2328 Kuna (ca. CHF 357.39) erweitert. Diese Anpassung kann zur Folge haben, dass in der Schweiz kein Anspruch mehr auf die volle Familienzulage besteht, sondern lediglich Anspruch auf den Differenzbetrag zur kroatischen Familienleistung. Es ist deshalb allenfalls angezeigt, die laufenden Zulagen zu überprüfen.
Schweden
In letzter Zeit wird das BSV vermehrt durch die Schwedische Behörde informiert, dass Beiträge für Studierende ("Studiebidraget ") entrichtet werden. Es handelt sich hierbei um eine Leistung im Sinn der VO (EG) 883/2004, welche bei der Berechnung der Differenzzahlung berücksichtigt werden muss.
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