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Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 9 vom 5. Mai 1988

INHALTSVERZEICHNIS

52 Revision des BVG: Durch die Eidgenössische Kommission für die berufliche

Vorsorge zu behandelnde Themenbereiche

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Die Mitteilungen über die berufliche Vorsorge sind ein Informationsorgan des Bundesamtes für Sozialversicherung. Ihr Inhalt gilt nur dann als Weisung, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich gesagt wird.

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52 Revision des BVG: Durch die Eidgenössische Kommission für die

berufliche Vorsorge zu behandelnde Themenbereiche

Die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge hat kürzlich ihre Arbeiten im Hinblick auf die Revision des BVG aufgenommen. Nach Kenntnisnahme der bis heute vorliegenden Revisionspostulate legte sie das Verfahren für die Vorbereitungs- arbeiten fest. Sie bildete zwei Ausschüsse, deren einer sich mit den Verbesserungen im Leistungsbereich und der andere mit jenen der Durchführung befassen wird.

Die Revisionspunkte sind zum grössten Teil das Ergebnis parlamentarischer Vorstösse. Andere ergaben sich aus den seit der Einführung des BVG in der Praxis gemachten Erfahrungen. In Anbetracht des allgemein festgestellten Interesses an diesen Arbeiten veröffentlichen wir hier die Liste der zur Diskussion stehenden Revisionspunkte. Dabei handelt es sich nur um eine provisorische Liste, die je nach der Entwicklung der Arbeiten abgeändert und ergänzt werden kann. Die Revision selbst ist für 1995 vorgesehen. Der Bundesrat erachtet es jedoch unter Umständen für möglich, bezüglich der Freizügigkeit schon während der laufenden Legislaturperiode mit einer Vorlage zur Revision der Artikel 331 ff. des Obligationenrechts an das Parlament zu gelangen.

Die Liste der zu behandelnden Diskussionspunkte umfasst zurzeit folgende Themenbereiche:

1. Freizügigkeit

Revision der Artikel 331 ff. OR zur Verbesserung der Freizügigkeit. Dieses Problem muss vorgängig durch eine vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement eingesetzte Arbeitsgruppe behandelt werden. (Postulat Weber vom 4. Juni 1985)

2. Eintrittsgeneration

Schrittweise Realisierung des gesetzlichen Mindestschutzes, so dass der Forderung von Artikel 11 Absatz 2 der Übergangsbestimmung zur Bundesverfassung Rechnung getragen wird. (Artikel 1 Absatz 2 BVG)

3. Anpassung der Altersrenten an die Teuerung

Massnahmen im Hinblick auf die Erhaltung des vorherigen Lebensstandards. (Artikel 34quater Absatz 3 BV)

4. Finanzierung: Verstärkung der Umlagekomponenten

Die Zweite Säule basiert im wesentlichen auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Es sind Mittel und Wege zu suchen, um die Finanzierung nach dem Umlageverfahren zu stärken, einerseits auf der Stufe der Vorsorgeeinrichtung selber, andererseits auf nationaler Ebene. (Postulat Jelmini vom 20. März 1986)

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5. Situation der älteren Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt

Problem der mit dem Alter der Arbeitnehmer zunehmenden Beiträge. Analyse der Staffelung der Ansätze für die Altersgutschriften. (Postulate Darbellay und Jelmini vom 3. Oktober 1984 sowie Postulat Etique vom 19. Dezember 1985)

6. Teilzeitbeschäftigte

Problem des Koordinationsabzuges, der vor allem bei einer Kumulation von Leistungen der Ersten und der Zweiten Säule eine Überversicherung zu vermeiden bezweckt, der aber auch die Teilzeitbeschäftigten benachteiligt. (Postulate Bührer und Uchtenhagen vom 17. Juni 1987)

7. Flexibilität des Rücktrittsalters

Auswirkung der 10. AHV-Revision auf das BVG.

8. Gleichbehandlung von Mann und Frau

Verwirklichung parallel zur 10. AHV-Revision. Im Weitern erneute Prüfung des Problems der Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung für die verheiratete Frau. (Postulat Camenzind vom 10. Juni 1987)

9. Ansprüche des geschiedenen Ehepartners

Anpassung des BVG an die künftigen Bestimmungen des Scheidungsrechts, Revision des Scheidungsrechts ist zur Zeit in Vorbereitung. (Vorschlag des Bundesamtes für Justiz, eventuell Motion Nabholz vom 16. März 1988)

10. Invalidenviertelsrente

Anpassung des BVG an das IVG (Viertelsrente für Invalide, die zumindest 40 Prozent invalid sind und Wohnsitz in der Schweiz haben). (Revision IVG, Botschaft des Bundesrates vom 21. November 1984 Ziffer 219)

11. Erhöhtes Todes- und Invaliditätsrisiko

Problem der Arbeitnehmer mit angeschlagener Gesundheit, die deswegen Schwierigkeiten bei der Suche nach einer Arbeitsstelle haben. Eventuell Massnahmen auf nationaler Ebene ins Auge fassen. (Postulat Lanz vom 18. September 1985)

12. Deckung des Todes- und Invaliditätsrisikos beim Übertritt von einer

Vorsorgeeinrichtung zu einer anderen

Problem, weil in vielen Fällen, in denen der teilinvalide Versicherte die Stelle wechselt, sich auch der Invaliditätsgrad ändert. (Problem aus der Praxis)

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13. Wohneigentumsförderung

Massnahmen, um den Versicherten den Erwerb von selbstbenutztem Wohneigentum oder die Amortisation darauf lastender Hypothekardarlehen zu erleichtern; nicht nur in der beruflichen Vorsorge gemäss BVG, sondern auch und vor allem in derjenigen nach OR. (Postulat Neukomm vom 6. Oktober 1986, Postulat Aliesch vom 17. Dezember 1986, eventuell Motion Nussbaumer vom 20. März 1986, eventuell Motion der Christlichdemokratischen Fraktion vom 9. März 1988)

14. Koordination mit andern Sozialversicherungen

Die Koordination mit den Einrichtungen der Kranken-, Unfall und Arbeitslosenversicherung, welche Taggelder entrichten, verbessern. Erneute Überprüfung der Koordination mit der Unfall und der Militärversicherung (Frage der Priorität). (Problem aus der Praxis)

15. Verbesserter Schutz im Fall der Zahlungsunfähigkeit einer Vorsorgeeinrichtung oder eines Arbeitgebers

Den durch den Sicherheitsfonds gebotenen Schutz für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers ausdehnen. Möglichkeit prüfen, diese Garantie auf die weitergehende Vorsorge auszudehnen. (Diskussion im Rahmen der Eidg. BVG-Kommission anlässlich der Vorbereitung der Verordnung über die Verwaltung des Sicherheitsfonds BVG; SFV 2)

16. Spezieller Status für die Sammel- oder Gemeinschaftsvorsorgeeinrichtungen

Problematik der Vorsorgewerke im Rahmen einer Sammelvorsorgeeinrichtung, insbesondere bezüglich deren Zahlungsunfähigkeit (vgl. Ziff. 15). Schwierigkeiten bei der Auflösung der Vorsorgewerke, bei der paritätischen Verwaltung sowie bei der Kontrolle und Aufsicht usw. analysieren und entsprechende Verbesserungen prüfen. (Postulat Allenspach vom 18. September 1984)

17. Paritätische Verwaltung

Die Bestimmungen des BVG über die paritätische Verwaltung präzisieren, damit diese besser funktioniert. (individueller Vorschlag)

18. Deckung der Verwaltungskosten der Auffangeinrichtung

Die Deckung der Verwaltungskosten regeln, welche der Auffangeinrichtung anfallen, nicht in ihrer Eigenschaft als Vorsorgeeinrichtung, sondern als Behörde, die durch Verfügung säumige Arbeitgeber anzuschliessen hat. (individueller Vorschlag)

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19. Beteiligung der Arbeitgeber am Versicherungsgewinn

Die diesbezüglichen rechtlichen Beziehungen zwischen Vorsorgeeinrichtungen, Versicherern und Arbeitgebern klären; Missbräuche bekämpfen. (individueller Vorschlag)

20. Vermögensanlage der Vorsorgeeinrichtungen

Prüfung der Möglichkeiten zur Einschränkung der Vermögensanlagen in Immobilien. (Postulat Wick vom 6. Juni 1984, Postulat Bundi vom 3. Oktober 1984, eventuell Postulat Engler vom g. März 1988)

21. Verwendung der nicht geltend gemachten Altersguthaben

Problem der Erhaltung der Vorsorge von Versicherten, die Inhaber einer Freizügigkeitspolice oder eines Freizügigkeitskontos sind, aber verschwunden sind oder nichts von ihrem Rechtsanspruch auf ihre Altersguthaben wissen. (Fragen aus der Praxis)

22. Anschlusskontrolle der Arbeitgeber

Das Kontrollverfahren vereinfachen und die Art der Kostendeckung festlegen. (Jahresberichte der Aufsichtsbehörden)

23. Koordination der Rechtswege

Die Koordinationsprobleme lösen, die sich aus den verschiedenen Rechtswegen (Eidg. Versicherungsgericht, Bundesgericht) ergeben. (Tätigkeitsbericht 1986 der Eidgenössischen Gerichte)

24. Administrative Vereinfachungen

Systematische Prüfung der Vereinfachungen zur Anwendung des BVG. (Postulat Eisenring vom 25. September 1986, Postulat Oehler vom 5. Oktober 1987)

25. Zunahme der Lebenserwartung

Prüfung der Auswirkungen auf die Höhe der Renten sowie auf das Vorsorgeziel. (individueller Vorschlag)