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Alters- und Hinterlassenenvorsorge

Effingerstrasse 20, 3003 Bern Tel. 031 322 90 37 Fax 031 324 15 88 http://www.bsv.admin.ch

MITTEILUNG AN DIE AHV-AUSGLEICHSKASSEN UND EL-DURCHFÜHRUNGSSTELLEN NR. 180

1. Formular „Bestätigung der persönlichen Angaben“ Nr. 318.271

(überarbeitetes Formular „Personalausweis“)

Das bestehende Formular „Personalausweis“ genügte den gestiegenen Anforderungen nicht mehr. Problematisch war verschiedentlich der Erhalt unentgeltlicher Auskünfte der Zivilstandsämter. Zusammen mit dem Zivilstandsamt des Kantons Bern und dem Eidge- nössischen Amt für das Zivilstandswesen wurde das Formular Nr. 318.271 verbessert und steht nun in deutscher, französischer und italienischer Version zur Verfügung (vgl. Anlage).

Künftige Fälle mit Kostenverrechnungen durch die Zivilstandsämter oder Weigerungen von diesen, die Auskünfte kostenlos zu erteilen, sind uns zu unterbreiten.

2. Abtretung der Rentenfälle an die kantonalen Ausgleichskassen

des Wohnsitzkantons beim Bezug von Ergänzungsleistungen

Nach Randziffer 2034 der Wegleitung über die Renten (RWL) können die Renten von EL- Bezügerinnen und EL-Bezügern an die kantonale Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons abgetreten werden (vgl. Anhang II RWL).

Die Abtretung der Rentenfälle von EL-Bezügern an die kantonale Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons hat sich bewährt. Werden nämlich Rente und Ergänzungsleistung nicht durch die gleiche Ausgleichskasse ausgerichtet, besteht mangels eines geeigneten Mel- deverfahrens die Gefahr, dass Änderungen im Rentenanspruch bei den Ergänzungs- leistungen nicht oder erst mit Verspätung berücksichtigt werden können.

Diejenigen Ausgleichskassen und Zweigstellen, die bisher von einer Abtretung ihrer Ren- ten in EL-Fällen abgesehen haben, die aber zur Vermeidung der erwähnten Nachteile inskünftig einer Abtretung zustimmen möchten, sind eingeladen, die Zustimmung gemäss Artikel 125 Buchstabe d AHVV einzuholen. Eine kurze Mitteilung ans BSV, Geschäftsfeld Alter und Hinterlassene, Bereich Leistungen AHV/EO/EL, genügt.

3. Prognostische Rentenberechnung

Nach Rz 4022 - 4029 des Kreisschreibens über die Rentenvorausberechnung gibt das BSV jährlich die für die prognostische Rentenberechnung erforderlichen Diskontaufwer- tungsfaktoren sowie den Lohn-, Preis- und Rentenindex bekannt. Diese Faktoren wurden wiederum der Lohn- und Preisentwicklung angepasst. In der Anlage zu dieser AHV- Mitteilung erhalten Sie die ab dem 1. Januar 2006 gültigen Tabellen.