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Alters- und Hinterlassenenvorsorge

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MITTEILUNG AN DIE AHV-AUSGLEICHSKASSEN UND EL-DURCHFÜHRUNGSSTELLEN NR. 182

27. Januar 2006

Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital - Art. 18 Abs. 2 AHVV

Der vom Einkommen abzuziehende Zins des im Betrieb investierten Eigenkapitals von Selbständigerwerbenden beträgt für das Jahr 2005 neu 2,0% (2004: 2,5%).

Der Zins entspricht nach Art. 18 Abs. 2 AHVV „der jährlichen Durchschnittsrendite der Anleihen in Schweizer Franken der nicht öffentlichen inländischen Schuldner gemäss Statistik der Schweizerischen Nationalbank“. Konkret sind massgebend die in Tabelle E3 des Statistischen Monatshefts 1/2006 ausgewiesenen Renditen von CHF-Anleihen ver- schiedener Schuldnerkategorien mit einer Laufzeit von 8 Jahren der drei Rubriken Pfandbriefinstitute, Geschäftsbanken sowie Industrie und Handel. Dieser Durchschnitt beläuft sich auf 2,2%. Nach der Rundungsregel von Art. 18 Abs. 2 AHVV wird der mass- gebende Zinssatz auf das nächste halbe Prozent auf- oder abgerundet, womit für das Jahr 2005 ein Zinssatz von 2,0% resultiert.

AHV/EL Mitteilung Nr. 182 vom 27.1.2006 | Lexipedia | Lexipedia