Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge
13. Juni 2006
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 188
Überarbeitetes Anmeldeformular zum Bezug der Mutterschaftsentschädigung
Das Formular „Anmeldung für einer Mutterschaftsentschädigung“ sowie das „Ergänzungsblatt“ wurden aufgrund der in der Praxis gesammelten Erfahrungen und in enger Zusammenarbeit mit den Aus- gleichskassen überarbeitet. Anlässlich der Sitzung der Leistungskommission vom 21. März 2006 ha- ben die Vertreter der Ausgleichskassen beschlossen, dass es den Ausgleichskassen zwar frei steht, eigene Anmeldformulare zu erstellen, die Struktur und der Aufbau des offiziellen Formulars aber zwingend durch alle Ausgleichskassen zu übernehmen sind. Die Ausgleichskassen können in- dessen - um den verschiedenen Bedürfnissen gerecht zu werden - am Schluss des Formulars zusätz- liche oder ergänzende Angaben anfügen (z.B. Anmeldung für Kinderzulagen etc.), was auch in Form eines Anhangs erfolgen kann.
Das neue Anmeldeformular weist nunmehr 4 statt wie bisher 5 Seiten auf. Nebst punktuellen Verbes- serungen wurde auch die Rubrik über den Kindsvater aufgehoben. Diese Änderung hat Einfluss auf die Meldungen der Ausgleichskassen an die ZAS. Das Feld 26 in Code Anwendungsgebiet 8F ist für künftige Meldungen generell mit Nullen zu versehen.
Das neue Formular ist ab sofort auf dem Internet und Intranet erhältlich. Die Lagerbestände mit dem alten Formular können jedoch aufgebraucht werden.
Meldung der EO-Daten an die ZAS
Wie aufgrund einer Analyse der EO-Daten festgestellt wurde, stimmen die Meldungsinhalte der Aus- gleichskassen in den jeweiligen Feldern Code Anwendungsgebiet 8F nicht immer überein. Dies hat zur Folge, dass die Meldungsinhalte in mühsamer Kleinarbeit wieder aufbereitet werden müssen. Da- mit solche Korrekturarbeiten für das künftige DataWarehouse EO vermieden werden können, haben die unten aufgeführten Felder folgende Paramenter zu enthalten:
Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern Tel. +41 31 322 90 37, Fax +41 31 324 15 88 www.bsv.admin.ch
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 188
Feld Stellen Inhalt und Erläuterungen
5 11-14 Buchungsmonat und Jahr: MMJJ
Die Datenmeldung an die ZAS umfasst die in einem be- stimmten Buchungsmonat verarbeiteten EO-Daten. Diese müssen mit dem Monatsausweis übereinstimmen. So ist denn auch die Mutterschaftsentschädigung monatlich zu melden, ausser es handelt sich um eine Nachzahlung.
19 67-71 Tagesansatz Grundentschädigung: FFFRR
In diesem Feld ist der Betrag ohne Kinder- und Betriebs- zulage oder Zulage für Betreuungskosten anzugeben.
24 81-87 Total der Erwerbsausfallentschädigung: Betrag
FFFFFRR Das Total der Entschädigung umfasst die Grundentschä- digung, Kinder- und Betriebszulage
26 89-99 Versichertennummer Kindsvater (11-stellig)
Wird aufgehoben: Feld mit Nullen versehen
27 100-105 Beginn der Entschädigungsberechtigung: TTMMJJ
Bei der erstmaligen Ausrichtung bildet grundsätzlich das Geburtsdatum des Kindes den Beginn und in den darauf folgenden Meldungen jeweils der Monatserste. Beim Auf- schub der Entschädigung ist der Tag nach dem Abruf massgebend, für den die Entschädigung erstmals ausge- richtet wurde.
28 106-111 Ende der Entschädigungsberechtigung: TTMMJJ
Bei den monatlichen Auszahlungen ist jeweils der Monats- letzte einzutragen bzw. beim Erlöschen des Anspruchs der letzte Tag, für den die Mutterschaftsentschädigung ausgerichtet wurde.
29 112-120 Reserve: Blanks
Meldung der EO-Daten an die ZAS bei Schutzdienstleistenden
Mit AHV-Mitteilung Nr. 162 vom 18. Januar 2005 wurden die Ausgleichskassen auf die Meldung der korrekten Referenznummer des Zivilschutzes an die ZAS hingewiesen. Die Ausgleichskassen wurden dabei aufgefordert, keine EO-Meldekarten bzw. EO-Anmeldungen zu verarbeiten, welche eine unkor- rekte Referenznummer aufweisen würden. Nach wie vor enthalten aber die Meldungen der Aus- gleichskassen an die ZAS unverhältnismässig viele nicht korrekte Referenznummern des Zivilschut- zes. Die Ausgleichskassen werden daher nochmals auf die oben genannte AHV-Mitteilung hingewie- sen und ersucht, vor der Verarbeitung der EO-Meldekarten bzw. EO-Anmeldung die Referenznummer des Zivilschutzes zu prüfen.
2/2
ahv_el-mitteilung nr. 188d.doc