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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge

1. Juni 2007

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 203

Neuerung ab 1. Juli 2007 im Verfahren Frankieren Post

Grundsätzliches

Das Verfahren Frankieren Post hat sich bewährt. Der heutige Stand der Umsetzung kann als sehr gut bezeichnet werden. Diese Feststellung bedeutet aber nicht, dass nicht laufend Op- timierungsmöglichkeiten und deren Umsetzung geprüft werden. Wir haben folgende Ände- rung bzw. Vereinheitlichung vorgesehen.

Ab 1. Juli 2007 ändert die Vorbereitung für die Postaufgabe beim Versand der Briefe mit Zustellnachweis (Einschreiben)

Die Randziffern 6004 und 6005 des Kreisschreibens KSPF regeln die Aufbereitung der Briefe mit Zustellnachweis für den Versand. Die Bestimmungen wurden vom vorhergehen- den System übernommen und bedeuten, dass unterschieden wird zwischen Sendungen ab

10 Stück pro Aufgabe (Rz 6004) und solchen von unter 10 Stück (Rz 6005).

In Abstimmung mit den Postverantwortlichen soll der Versand dieses Postguts vereinheitlicht werden.

• In Zukunft können alle Sendungen von eingeschriebenen Briefen (d.h. Briefe mit Zustellnachweis) mit einer „Barcodeliste für Briefsendungen mit Zustellnachweis“ (Form. Nr. 210.17) aufgegeben werden. • Die Stückzahl pro Sendung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr relevant für die Art der Postaufgabe. • Die Briefe Einschreiben (R) müssen alle mit einem Barcode-Label versehen sein. • Die Frankierung einzelner Briefe nach Rz 6005 KSPF entfällt. Diese Randziffer werden wir aufheben. • Die oben erwähnte „Barcodeliste für Briefsendungen mit Zustellnachweis“ ist gemäss den Angaben in Rz 6004 KSPF auszufüllen. • Das zusätzliche Mitliefern eines Aufgabeverzeichnisses (Rz 6004) entfällt.

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Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 203

Die Änderungen werden wir im nächsten Nachtrag zum Kreisschreiben KSPF per 1.1.2008 aufnehmen bzw. berücksichtigen.

Seitens der Post werden Sie in den nächsten Tagen ebenfalls zu diesem Thema Informatio- nen erhalten. So ist beabsichtigt, auf das Vorgehen bei der Vorbereitung der erwähnten Sendungen detailliert einzugehen, die Bezugsquellen für die benötigten Unterlagen bekannt zu geben sowie die zuständigen Kontaktpersonen für allfällige Fragen zu erwähnen.

Wir sind überzeugt, dass wir mit dieser Vereinfachung des Postversands einem Bedürfnis vieler Durchführungsstellen entsprechen können und bitten Sie, rechtzeitig die notwendigen Schritte einzuleiten. Insbesondere sind die für den Postversand verantwortlichen Personen über diese Änderung - gültig ab 1. Juli 2007 - zu informieren.

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AHV/EL Mitteilung Nr. 203 vom 01.06.2007 | Lexipedia | Lexipedia