Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge
2. Juni 2009
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 249
Diverse Informationen zum Verfahren Frankieren Post
1. Rückblick
Das Verfahren Frankieren Post hat sich in den nunmehr vier Jahren seit dessen Einführung (per 1.1.2005) sehr gut bewährt. Diese Frankierlösung beinhaltet nicht nur die komplette Abwicklung des Briefversands der Ausgleichskassen und IV-Stellen durch die Frankierzentren, sondern auch die Dienstleistung der Abholung des Postguts bei klar definierten Übergabestandorten. Die Prozesse sind in den letzten Jahren weiter optimiert worden. Insbesondere durch die gute Zu- sammenarbeit zwischen den AHV/IV-Durchführungsstellen und den Zuständigen der Post können wir eine sehr positive Bilanz ziehen.
Zu Ihrer Information lassen wir Ihnen hier einige Eckdaten aus den Bereichen Mengenentwicklung, Portokosten und Übernahme der Kosten für die Postabholung durch den AHV-Fonds zukommen.
Anzahl Sendungen pro Jahr bei durchschnittlich 96 Abholstellen 2005 2006 2007 2008
15.78 Mio 16.55 Mio 15.87 Mio 17.75 Mio *)
Übernahme der Portokosten durch den AHV-Fonds – in Franken 2005 2006 2007 2008
13.975 Mio 14.450 Mio 14.147 Mio 16.160 Mio *)
Kostenübernahme durch den AHV-Fonds für die ‚Abholung des Postguts’ – in Franken 2005 2006 2007 2008
1.469 Mio 1.552 Mio 1.529 Mio 1.680 Mio *)
*) Die Zunahme begründet sich hauptsächlich im Versand der neuen AHV-Versicherungsausweise
Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern Tel. +41 31 322 90 37, Fax +41 31 324 15 88 www.bsv.admin.ch
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 249
2. Versand A-Post / B-Post im Jahr 2008 – Vorgehen im Jahr 2009
Wir haben eine Analyse über die von den AHV/IV-Durchführungsstellen im Jahr 2008 aufgegebenen Sendungen nach den Kriterien A- bzw. B-Post durchgeführt. Dabei haben wir festgestellt, dass die Mehrheit der Sendungen mit B-Post aufgegeben werden, was den Richtlinien im Kreisschreiben KSPF (Rz 7001ff und Anhang 3) entspricht. Vielen Dank all denjenigen, die sich an die Bestimmungen hal- ten. Leider mussten wir aber auch feststellen, dass einige Ausgleichskassen/IV-Stellen mehrheitlich A- Post-Sendungen aufgeben haben. Dies widerspricht klar den erwähnten Weisungen und trägt nicht dazu bei, Portokosten zu sparen. Wir werden daher im Verlauf des Jahres 2009 mit unserer Analyse weiterfahren und insb. den Versand der in Frage kommenden Durchführungsstellen in den nächsten Monaten nach den erwähnten Kriterien prüfen. Wir sehen auch vor, die entsprechenden Stellen im Bedarfsfall direkt zu kontaktieren.
¾ Wir erinnern deshalb daran, dass alle Briefe grundsätzlich als B-Post-Sendungen aufzugeben sind (KSPF Rz 7001). ¾ Ausnahmen von dieser Regel werden in Kreisschreiben KSPF Rz 7003/7004 bzw. im Anhang 3 aufgeführt. ¾ Wir bitten Sie, die für den Versand Zuständigen nochmals an die Richtlinien zu erinnern resp. entsprechend zu instruieren.
3. Neuerungen per 1. Juli 2009
Per 1. Juli 2009 entfällt das Post-Monopol für Briefe bis 100 Gramm, die Tarife bleiben - siehe unten stehende Ausnahme - gleich.
Auszug aus einem Informationsschreiben der Post Grossbriefe bis zum Format B4 bis zu 20 Prozent günstiger. Bis zu einem Gewicht von 500 Gramm kosten diese Briefe für A-Post neu noch zwei Franken statt wie bisher 2.20 Franken (bis 100 Gramm) oder 2.40 Franken (101 bis 500 Gramm). Die schwereren Grossbriefe (501 bis 1000 Gramm) kosten neu in der A-Post-Variante vier statt fünf Franken. Auch die Preise für Grossbrief-Massensendungen werden gesenkt. Weiter wird das Einschreiben vereinheitlicht und vergünstigt: Alle Einschreiben bis 500 Gramm kosten neu fünf Franken.
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