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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge

16. Dezember 2009

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 259

Auflösung der Ausgleichskasse ALKO (42)

Die Ausgleichskasse ALKO wird per 31. Dezember 2009 aufgelöst.

Die Ausgleichskasse FER CIAM (106.1) übernimmt ab 1. Januar 2010 alle Beitragspflichtigen, Versicherten sowie Bezüger von Leistungen der Ausgleichskasse ALKO sowie alle entsprechenden Dossiers, inklusive diejenigen Fälle in Bearbeitung (d.h. offene/laufende Berechnungen von Renten, IV-Taggeldern, die Verbuchungen von IK, die Bearbeitung von Beitragsdossiers) sowie alle Dossiers zur Aufbewahrung bzw. alle weiteren offenen und abgeschlossenen Akten.

Im Informatikbereich erfolgt die Übergabe innerhalb einer Zeitdauer von 24 Monaten, ab 1. Januar 2010 gerechnet. Während dieser Übergangsfrist werden alle Informatikdaten der aufgelösten Aus- gleichskasse ALKO durch eine separate Stelle verwaltet. Bis zur anderslautenden Bekanntmachung werden alle Datenmeldungen bzw. der gesamte Datenaustausch mit der Zentralen Ausgleichsstelle weiterhin unter der Ausgleichskassennummer 42 abgewickelt.

Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern Tel. +41 31 322 90 37, Fax +41 31 324 15 88 www.bsv.admin.ch

AHV/EL Mitteilung Nr. 259 vom 16.12.2009 | Lexipedia | Lexipedia