Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge
15.06.2012
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 309
Web Service Rentenregister Seit dem 1. Januar 2011 gehören aufgrund des geänderten Art. 28 AHVV ordentliche und vorbezo- gende Altersrenten, Witwer-/Witwenrenten und Kinderrenten zum massgebenden Renteneinkommen von Nichterwerbstätigen. Zur Abfrage des Rentenregisters der ZAS steht den AHV-Ausgleichskassen nun seit dem 1. Juni 2012 ein Web Service zur Verfügung. Die Renteneinkommen einer Person und wenn vorhanden deren Ehegatten können so abgefragt werden (vgl dazu auch AHV-Mitteilung Nr. 298). Die notwendigen Anpassungen kassenseitig müssen vollumfänglich durch diese vorgenommen und umgesetzt werden.
Die Dokumentation ist auf der AHV-IV Informationsplattform publiziert (Dienstleistungen > Zentrale Ausgleichsstelle > WARR) oder kann auf Anfrage per Mail an dap@bsv.admin.ch erhalten werden.
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