Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge
10.12.2012
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 322
Neue Berechnung der Einträge im individuellen Konto (IK) Um störende Differenzen bei den IK-Einträgen zu vermeiden, wird der IK-Eintrag
- der Selbständigewerbenden, die in der obligatorischen Versicherung den AHV-Mindestbeitrag ent- richten (392 Franken im Jahr), sowie - der Nichterwerbstätigen, die in der obligatorischen oder freiwilligen Versicherung den AHV- Mindestbeitrag (392 Franken bzw. 784 Franken im Jahr) oder den AHV-Höchstbeitrag (19 600) entrichten,
ab 2013 in der Weise berechnet, dass die jährliche AHV-Beitragssumme durch den AHV-Beitragssatz (0,084) geteilt wird. Die so berechneten IK-Einträge finden sich ab sofort in den am 05. Dezember auf dem Internet und dem Extranet publizierten korrigierten Beitragstabellen.
Für die Berechnung aller übrigen IK-Einträge spielt es keine Rolle, ob die neue Berechnungsweise angewendet oder die bisherige – Gesamtsumme der bezahlten AHV/IV/EO-Beiträge dividiert durch die Summe der AHV/IV/EO-Beitragssätze (Divisor: 0.103) – beibehalten wird.
Für Einzelheiten wird auf das Dokument Berechnung der Beiträge und Einträge in das individuelle Konto (IK) verwiesen:
http://www.bsv.admin.ch/vollzug/documents/index/category:30/lang:deu
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Geschäftsfeld MAS des BSV.
Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern Tel. +41 31 322 92 24, Fax +41 31 324 15 88 www.bsv.admin.ch