Weisungen über Buchführung und Geldverkehr der Ausgleichskassen (WBG); gültig ab 01.01.2004, Stand 01.01.2026
Weisungen über Buchführung und Geldver- kehr der Ausgleichskassen (WBG)
Gültig ab 1. Januar 2004
Stand: 1. Januar 2026
318.103 d WBG
1.26
Vorwort
Die Grundversion der Weisungen, welche im Jahre 1996 in Kraft trat, wurde bereits durch 7 Nachträge ergänzt. Aus diesem Grund wurde eine neue Version aufgelegt, welche ausser den nachstehen- den Änderungen auf den 1. Januar 2004 keine Neuerungen enthält.
Sie beinhaltet: – Verbuchung der Zinsen und Erträge aus Flüssigen Mitteln und Ka- pitalanlagen (zusätzlicher Anhang 4) – Im Kontenplan (Neue Bezeichnung für die Konten 1440 und 6115)
Vorbemerkung zum Nachtrag 1, gültig ab 1. Januar 2005
Die Einführung der Regionalen Ärztlichen Dienste erfordert die Er- öffnung eines eigenen Rechnungskreises (382). Die Randziffern 510 und 749 sind entsprechend angepasst worden.
Wie bei allen Loseblattausgaben im Bereich der AHV/IV/EO/EL tra- gen die mit den Nachträgen gelieferten Ersatz- und Ergänzungssei- ten unten rechts das Inkrafttretensdatum des Nachtrages (1.05).
Vorbemerkung zum Nachtrag 2, gültig ab 1. Januar 2006
Die mit dem vorliegenden Nachtrag eingeführten Änderungen orien- tieren sich im Wesentlichen an der Praxis. Gewisse Abläufe wurden in der Anwendung vereinfacht, andere wurden neu zusätzlich an- hand von Buchungsbeispielen veranschaulicht.
Die Änderungen betreffen insbesondere folgende Bereiche: – Verbuchung der Kostenvergütung für die Durchführung von über- tragenen Aufgaben – Verbuchung und Übertragung des Betriebsergebnisses – Bildung und Auflösung von Rückstellungen – Rückvergütung der Verwaltungskostenbeiträge – Betreibungsspesen.
Beim Geldverkehr fallen die Meldung der vorhandenen Fondsgelder per 15. des Monates sowie Sockelbeträge von über 100 000 Fran- ken weg. Die flüssigen Mittel des Fonds können entweder anhand der nachgeführten Buchhaltung oder nach Abzug der aus dem letz- ten Monatsauszug resultierenden Saldi der übrigen Rechnungs- kreise ermittelt werden, sofern diese für die durchschnittlichen Ta- gessaldi repräsentativ sind.
Wie bei allen Loseblattausgaben im Bereich der AHV/IV/EO/EL tra- gen die mit den Nachträgen gelieferten Ersatz- und Ergänzungssei- ten unten rechts das Inkrafttretensdatum des Nachtrages (1.06).
Vorbemerkung zum Nachtrag 4, gültig am 1. Januar 2007
Die Änderungen in diesem Nachtrag sind auf die Einführung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) zurückzuführen.
Die Artikel 14bis AHVG (neu), 6 AVIG (geändert) und 206 AHVV (ge- ändert) halten Folgendes fest: – Beschäftigt ein Arbeitgeber Arbeitnehmer, ohne deren Löhne mit der Ausgleichskasse abzurechnen, so erhebt diese einen Zu- schlag von 50% auf den geschuldeten Beiträgen. Im Wiederho- lungsfall erhöht die Ausgleichskasse den Zuschlag bis auf höchs- tens 100% der geschuldeten Beiträge. Der Zuschlag darf dem Ar- beitnehmer nicht vom Lohn abgezogen werden. Die Verbuchung der Zuschläge wird in den Randziffern 710.1, 717 und 719 erör- tert. – Zur Deckung des Aufwands dürfen die Ausgleichskassen einen Fünftel der Zuschläge behalten (Rz 814.2).
In den Artikeln 2 und 3 BGSA und Artikel 69 AHVG (neu) ist die Ein- führung eines vereinfachten Abrechnungsverfahrens für kleine Ar- beitsentgelte vorgesehen: – Die im Rahmen dieses Verfahrens erhobene direkte Bundes- steuer ist dem Konto 900.2045 (neu) zu belasten, bzw. dem Konto
900.2046 (neu) für die erhobene Kantons- und Gemeindesteuer.
– Zuschüsse für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens sind dem Konto 910.6475 (neu) gutzuschreiben. Beiträge an die Einführungskosten des vereinfachten Abrechnungsverfahrens werden ebenfalls auf diesem Konto verbucht. – Bezugsprovisionen werden dem Konto 910.6352 (neu) gutge- schrieben, anolog zur Bezugsprovision bei der Quellensteuer.
Vorbemerkung zum Nachtrag 5, gültig am 1. Januar 2008
Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) ist das Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen (ELG) totalrevi- diert worden. Neu zahlt der Bund keine Beiträge mehr an die Vergü- tung der Krankheits- und Behinderungskosten (vgl. Art. 16 ELG vom 6.10.06). Dies bedingt eine Änderung des Kontenplans in den WBG.
Vorbemerkung zum Nachtrag 6, gültig am 1. Januar 2009
Die folgenden Konten wurden für die IV-Stellen (380) und die RAD (382) erstellt:
5381 Aktive Arbeitsvermittlung / Zusammenarbeit IVST und private
Organisationen
5382 Observationsaufträge
Das Konto 910.6353 „Entschädigung für die CO2-Rückverteilung“ wurde ebenfalls eröffnet.
Die Verbindung des Rechnungskreises 930 mit dem Konto 6730 ist hergestellt.
Vorbemerkung zum Nachtrag 7, gültig am 1. Januar 2010
A) Im Zusammenhang mit der Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Wirtschaft, welche in den Weisungen WRC geregelt ist, ist die An- passung des Kontenplans in der WBG sowie die Einfügung eines neuen Kapitels (7.7) notwendig geworden. Verbunden mit der Eröffnung neuer Konten ergibt sich zusätzlich ein neues Buchungsverfahren, welches im Anhang 5 im Detail wieder- gegeben wird.
Neuer Rechnungskreis:
217 Rückverteilung der CO 2 -Abgabe
Neue Konten:
217.3055 Rückverteilung CO 2 -Abgabe an Unternehmen
217.4670 Rückbuchung der Rückverteilung CO 2 -Abgabe an BAFU
via ZAS
200.2150 Kontokorrent Transfer der CO 2 -Rückverteilung an eine
andere Kasse
910. 6353 Entschädigung für die CO 2 -Rückverteilung (Eröffnung
bereits per 1.1.2009)
B) Im Zusammenhang mit den Änderungen bei der Finanzierung der Ausgleichskassen ergeben sich Anpassungen im Bereich der Ab- schreibungen sowie bei der Bildung und Auflösung von Rückstellun- gen.
Neue Konten:
910 6411 Verwaltungskostenzuschüsse für das Inkassowesen
910.6412 Verwaltungskostenzuschüsse für das Schadenersatzver-
fahren
910.6413 Verwaltungskostenzuschüsse für Rentenvorausberech-
nung (ersetzt Kto. 910.6220 IK Auszüge)
Wegfall Konto:
900.2510 Rückstellung Rückerstattung von VK-Zuschüssen AHV
Vorbemerkung zum Nachtrag 8, gültig am 1. Januar 2011
Dieser Nachtrag enthält folgende Anpassungen:
– Im Zusammenhang mit CO 2 -Rückverteilung werden ab 2011 – nach erfolgtem Kassenwechsel von Beitragspflichtigen – keine Transferzahlungen mehr von der CO 2 -Rückverteilung zwischen den Ausgleichskassen vorgenommen. Der Anhang 5 WBG wird entsprechend angepasst und das Konto
200.2150 (Kto.-Korr. Transfer der CO 2 -Rückverteilung) wird auf-
gehoben.
– Der Inhalt der Weisungsbriefes vom 17. Dezember 1999 betref- fend der Liquidationsreserven der Verbandsausgleichskassen ist in Rz 1010 übernommen worden.
– Rz 821.1 über die Betreibungsspesen ist angepasst und die Kon- ten 910.5511 (Verzicht auf Betreibungsspesen) und 910.6480 (Vergütungen für abgeschriebene Betreibungspesen) sind neu er- öffnet.
– Die Rz 1002 und 1002.2 über die Geldablieferung wurden präzi- siert.
– Der Rechnungskreis 383 für das Ausbildungszentrum ist eröffnet.
– Die Bezeichnung der Konti 3071 und 3072 wurden angepasst.
Vorbemerkung zum Nachtrag 9, gültig ab 1. Januar 2013
Die Anpassungen beinhalten insbesondere zusätzliche Konten im Kontenplan sowie die Ergänzung des Zusatzblattes um Auskünfte über die Beiträge, Leistungen, das Eigenkapital sowie das Total der Bilanz der übertragenen Aufgaben, die nicht in der Jahresrechnung aufgeführt sind.
Im Kontenplan sind zwei Konten eröffnet worden:
18 Ordnungskonten übertragen Aufgaben
1800 Rückkaufwert Versicherungsverträge
21 Kontokorrentschulden
200.2150 Zwischenkonto CO2-Rückverteilung
(dieses muss am Jahresende ausgeglichen)
Vorbemerkung zum Nachtrag 10, gültig ab 1. Januar 2014
Die Anpassungen betreffen folgende Themen:
1. Geldverkehr mit der gesicherten Anwendung Intranet AHV/IV
Um die Sicherheit des Geldverkehrs mit der ZAS zu verbessern, wurde die gesicherte Applikation Intranet AHV/IV seit dem 1. Sep- tember 2013 um die Kommunikation über die Geldanforderungen er- weitert. Ausnahmsweise können Anfragen und Mitteilungen über die E-Mail-Adresse tresorerie@zas.admin.ch getätigt werden. Die Randziffern 1001, 1002 und 1006 wurden angepasst.
2. Integration der Kosten der „regionalen ärztlichen Dienste“
(RAD) in die IV-Stellen Die Kosten der RAD werden seit dem 1.1.2013 in die IV-Stellen-Ver- waltungsrechnung integriert (RK 380). Als Konsequenz wird der RK
382 nicht mehr gebraucht und deshalb entfernt.
3. Arbeitgeberkampagne
Die Verwaltungsrechnung der IV-Stellen wird um das Konto
380.5383 „Arbeitgeberkampagne“ erweitert. Die Aufwendungen des
Bereichs Berufliche Integration werden ab 2013 über dieses Konto verbucht (vgl. AHV-Mitteilung 337).
4. Buchhalterische Erfassung von Erbschaften zu Gunsten der
IV-Stellen Die IV-Stelle übernimmt die operative Führung des Fonds. Die Aus- gleichskasse führt die Rechnung des Fonds im RK 6 bis 8 analog zu einer übertragenen Aufgabe in eigener Geschäftsführung. Der Ver- mögensstand des Fonds wird in die Rechnung der IV-Stelle übertra- gen und periodisch nachgeführt. Der Erbschaftsfonds verfügt über eigene Liquiditätskonten.
Neuerungen: Randziffern 743.1 (neu) / 517 (abgeändert) Kontenrahmen 300.1390 «sonstige Debitoren»
300.2490 «sonstige Sonderverpflichtungen»
NACHTRAG – Ergänzung
5. Anpassungen bei den übertragenen Aufgaben
Folgende Randziffern erfahren eine Anpassung
Rz 1206 – Finanzierung der übertragenen Aufgaben
Ergänzung, Präzisierung dieser Randziffer (ein Überschuss eines Rechnungskreises darf nicht mit der Schuld eines anderen kompen- siert werden).
Rz 1209 – Kostenvergütung für die Durchführung (neu)
Klare Formulierung des Vergütungsprinzips (d.h. diese müssen alle Kosten der Ausgleichskasse decken, welche bei ihr für die Umset- zung dieser übertragenen Aufgaben anfällt).
Vorbemerkung zum Nachtrag 11, gültig ab 1. Januar 2015
Kontenrahmen (abgeändert) Um die Informatikkosten bei den IV-Stellen besser verwalten bzw. führen zu können, wurde der Kontenplan um folgende unten ste- hende Konten ergänzt. Die Führung dieser Konten ist auch analog dazu in den Rechnungskreisen 480 und 910 möglich.
380.5156, 480.5156 und 910.5156 Informatik – Software- Entwicklungskosten
380.5157, 480.5157 und 910.5157 Informatik – Interne Verrechnung
Vorbemerkung zum Nachtrag 12, gültig ab 1. Januar 2016
Die Kontobezeichnung 380.5383 „Arbeitgeberkampagne“ wurde in „Information Dritter“ umgeändert.
Vorbemerkung zum Nachtrag 13, gültig ab 1. Januar 2018
Folgende Konten wurden eröffnet
Für die Verbuchung im Bereich der Alternativlösung zur Zahlungs- anweisung (Siehe auch AHV-Mitteilung Nr. 397)
AHV 212.3520 Kosten für Zahlungen am Wohnsitz (Ein- schreiben) IV 213.3520 Kosten für Zahlungen am Wohnsitz (Ein- schreiben) EL 480 / 910.5315 Kosten für Zahlungen am Wohnsitz (Ein- schreiben
Für die Verbuchung in der Bestandesrechnung der IV-Durchfüh- rungsstellen
300.1000 Kasse
300.1011 Post
300.1020 Bank
300.1400 Termin- und Festgelder
300.1440 Anteilscheine (inkl. Fonds-Anteile)
300.2500 Rückstellungen Verwaltungsrechnung
Vorbemerkung zum Nachtrag 14, gültig ab 1. Januar 2020
An der Sitzung der Kommission Aufsicht und Organisation vom 17. Oktober 2019 wurde einer Präzisierung des Textes der Rz 812 zugestimmt. Der Text wird folgendermassen angepasst:
812 Rückzuvergütende Verwaltungskostenbeiträge sind dem
1/20 Konto 910.5720 zu belasten, wenn die Beiträge ursprüng- lich zu Recht erhoben wurden und deren die Rückvergü- tung durch separaten Beschluss des Vorstandes bzw. der Verwaltungskommission nachträglich beschlossen wurde.
812.1 Rückzuvergütende Verwaltungskostenbeiträge sind dem
1/20 Konto 910.6000 zu belasten, wenn die Beiträge bei Vorlie- gen aller Informationen im Erhebungszeitpunkt gar nie er- hoben worden wären (elektronische Lohnmeldung, Schwel- lenwert überschritten, etc.).
Feststellungen aus den Revisionsberichten zur Abschlussrevision 2017, veraltete Wortbezeichnungen und ein «Doppel», welches die ZAS nicht mehr benötigt haben das BSV dazu bewogen, die Rz 911 anzupassen.
911 Die Jahresrechnung ist der ZAS bis zum 20. Februar elekt-
1/20 ronisch zu übermitteln. Gleichzeitig ist einerseits der ZAS ein rechtsgültig unterzeichnetes Exemplar der Jahresrech- nung im Original zuzustellen (Darstellung gemäss Anhang 3). Anderseits ist eine Kopie für die Revisionsstelle, welche die Abschlussrevision durchführt, aufzubewahren.
Anpassungen sind mit dem Vermerk 1/20 versehen.
Die Regressservices waren in der Vergangenheit den Ausgleichs- kassen angeschlossen. Im Kanton Bern hat der Anschluss per
1.1.2019 gewechselt und der Regressservice ist neu bei der IV-
Stelle Bern angeschlossen. Es wurde folgendes Konto neu eröffnet:
380.6490 übrige Verwaltungskostenvergütungen
Vorwort zum Nachtrag Nr. 15, gültig ab 1. Januar 2021
Die Änderungen in diesem Nachtrag sind vor allem bedingt durch:
Corona-Erwerbsersatz (CE) (siehe auch WBG-Corona)
Gestützt auf die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vom 16. März 2020 wurde das «Kreisschreiben über die Entschädi- gung bei Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus - Corona- Erwerbsersatz (KS CE; 318.713)» erlassen. Die vorliegenden WBG gelten auch für die Buchführung und den Geldverkehr der Corona- Erwerbsersatz Entschädigungen. Die WBG werden auf den 1. Januar 2021 wie folgt ergänzt:
– neuer Rechnungskreis (Rk) 218 Corona Erwerbsersatz (vgl. Dar- stellungsmuster Jahresrechnung, Anhang 3), – neue CE-Konten im Kontenplan, wie Kontokorrent ZAS Corona 200.2101, Leistungskonten, RF-Konten etc. – zur besseren Übersicht wird neu in einem separaten Kontenplan- Anhang A) der spezifische CE-Kontenplan aufgeführt (WBG- Corona, Stand 3.4.2020, ergänzt um laufende Anpassungen bis 11.12.2020)
Die für die Durchführungen der CE abweichenden bzw. zusätzlichen Bestimmungen sind in den separaten «Weisungen für den Bereich Buchführung und Geldverkehr im Zusammenhang mit der Corona Erwerbsersatzentschädigung» aufgeführt. Siehe WBG-Corona (Dok. 318.715); dies betrifft insbesondere:
– den Geldverkehr (Geldanforderungen, Geldablieferungen) – die Erhöhung des Sockelbetrags – die spezifischen Konten des Rk 218 – der monatliche Abschluss der Betriebsrechnung Rk 218 sowie die Abschlussbuchungen – die Kostenvergütung für die Durchführung CE an die Ausgleichs- kassen – neues Konto «200.2101 Kontokorrent ZAS Corona» für die Verbu- chung der Geldanforderungen bei der ZAS sowie für den Ab- schluss des Rk 218
EL-Reform (siehe Wegleitung über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV; WEL 318.682)
Auf den 1. Januar 2021 tritt die EL-Reform in Kraft. Die Anpassun- gen der WEL haben vereinzelt Auswirkungen auf die Buchführung und den Kontenplan bei den EL-Stellen. Mit der EL-Reform werden «Rückerstattungsforderungen (RF) von rechtmässig bezogenen EL» eingeführt. Dies bedingt neue Konten. Zudem sieht Art. 21 der Ver- ordnung über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV) neu vor, dass in gewissen Fällen Vorschusszahlungen zu leisten sind. Vorschusszahlungen auf Leis- tungen gestützt auf Art. 19 Abs. 4 ATSG sind vorerst auf dem neuen Konto 1110 «Vorschusszahlungen auf Leistungen» zu verbuchen. Die WBG wird für die Umsetzung der EL-Reform wie folgt ange- passt:
– der Kontenplan wird um die neuen EL-Konten erweitert. In der Be- triebsrechnung: Konto 3331, 3332, 4611, 4612, 4651 und Konto 4652; in der Bestandesrechnung: Konto 1110 «Vorschusszahlun- gen auf Leistungen» – zur besseren Übersicht wird neu in einem separaten Kontenplan- Anhang B) der spezifische EL-Kontenplan aufgeführt (dieser ist deckungsgleich mit dem Anhang 17 in der WEL, siehe auch Rz 7118.01 WEL) – eine weitergehende Aufteilung auf Unterkonten gemäss Rz 305 WBG ist möglich (wie auch in der WEL Rz 7118.01 aufgeführt) – die Verbuchung von Vorschusszahlungen auf Leistungen wird neu in Rz 729.1 geregelt; Rz 407 wird ergänzt (siehe auch WEL, Rz 4160.03).
Vaterschaftsentschädigung (siehe Kreisschreiben über die Mutter- und Vaterschaftsentschädi- gung, KS MVSE)
Am 1. Januar 2021 treten die Bestimmungen über die Vaterschafts- entschädigung in Kraft. Gemäss aktuellem Kontenplan sind diese Entschädigungen auf dem Konto «3060 EO-Entschädigungen» im Rechnungskreis 214 zu verbuchen.
Da in Kürze weitere neue Leistungen (wie Betreuungsentschädi- gung) hinzukommen werden und auch aus den Arbeiten im Projekt zur Rechnungslegung compenswiss 1. Säule eine detailliertere Auf- teilung auf Stufe aggregierte Rechnung absehbar ist, empfehlen wir, die neuen Entschädigungen (sowie die zugehörigen Konten wie Rückerstattungsforderungen, Abschreibungen etc.) bereits per
1.1.2021 auf separaten Unterkonten gemäss WBG Rz 305 zu verbu-
chen (wie dies in der Praxis auch für die Mutterschaftsentschädigun- gen bereits erfolgt). Dies um Umstellungsarbeiten bei einer späteren Anpassung des WBG-Kontenplans zu erleichtern.
Anpassungen sind mit dem Vermerk 1/21 versehen.
Vorwort zum Nachtrag Nr. 16, gültig ab 18. Januar 2021
Die Änderungen in diesem Nachtrag sind bedingt durch:
Corona-Erwerbsersatz (CE) (siehe auch WBG-Corona)
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 die Mas- snahmen zur Bekämpfung der Pandemie erweitert. Besonders ge- fährdete Personen haben in spezifischen Fällen einen Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz. Die Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall vom 20. März 2020 wurde in Artikel 2 Abs. 3quater für besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und in Artikel 2 Abs. 3quinquies für Selbständigerwerbende, die besonders gefähr- det sind, geändert.
Die entsprechenden Leistungen bzw. Rückforderungen (RF) sind auf folgenden neuen Konten zu verbuchen:
218.3057 Entschädigung für gefährdete AN
218.3058 Entschädigung für gefährdete SE
218.4677 Rückforderungen (RF) Entschädigung für gefährdete AN
218.4678 Rückforderungen (RF) Entschädigung für gefährdete SE
Der Kontenplan-Anhang A «Corona-Erwerbsersatz (CE)» als auch der Gesamtkontenplan werden entsprechend nachgeführt.
Die separaten «Weisungen für den Bereich Buchführung und Geld- verkehr im Zusammenhang mit der Corona Erwerbsersatzentschädi- gung» werden ebenfalls nachgeführt. Siehe WBG-Corona (Dok. 318.715).
Siehe auch Änderungen im «Kreisschreiben über die Entschädigung bei Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus - Corona-Er- werbsersatz (KS CE; 318.713)», Vorwort 11.
Anpassungen sind mit dem Vermerk 1/21 (18.1.2021) versehen.
Vorwort zum Nachtrag Nr. 17, gültig ab 1. Juli 2021
Die Änderungen in diesem Nachtrag sind bedingt durch:
Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL)
Per 1. Juli 2021 tritt das neue Bundesgesetz über Überbrückungs- leistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG) in Kraft, ebenso die neue Wegleitung über die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (WÜL). Bei den ÜL handelt es sich um eine vom Bund an die EL- Durchführungsstellen neu übertragene Aufgabe. Die ÜL (jährliche Überbrückungsleistungen und Krankheits- und Behinderungskosten) werden vom Bund finanziert. Die Verwaltungskosten trägt der Kan- ton.
Die Buchführung erfolgt im neu zu eröffnenden Rechnungskreis (Rk)
25 Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL), und zwar
RK 250 Bestandesrechnung ÜL
RK 251 Betriebsrechnung jährliche ÜL
RK 252 Betriebsrechnung Krankheits- und Behinderungskos- ten
RK 258 Verwaltungsrechnung ÜL
RK 259 Abschluss ÜL
Die ÜL laufen ausserhalb der Fondsrechnung (Rk 2) separat unter «andere bundesrechtliche Rechnungen», im Sinne eines 10. Rech- nungskreises (siehe auch WBG Rz 303).
Die spezifischen Vorgaben an die Buchführung und den Geldver- kehr für die ÜL sind in der WÜL, Kapitel 7, festgehalten. In diesem Nachtrag der WBG werden lediglich folgende Anpassungen zur «Einbettung» des Rk 25 ÜL vorgenommen:
neues Kapitel 5.8 für den neuen Rechnungskreis 25 - ÜL
Anhang 1, Ziffer 2, Aufbau der Hauptbuchhaltung: Rk 25 auf- geführt und Ziffer 3 ergänzt mit der Verbindung des Rk 25 zu den Kontengruppen
Anhang 2, Abschlussbuchungen für den Monats- und den Jah- resabschluss des Rk 25 ergänzt
Kontenplan um die neuen ÜL-Konten ergänzt
- zur besseren Übersicht wird der Kontenplan-Anhang C): ÜL mit den spezifischen ÜL-Konten aufgeführt (dieser ist de- ckungsgleich mit dem Anhang 16 der WÜL, siehe auch
Rz 7116.01 WÜL)
- Abkürzungs-, Inhalts- und Sachregister werden ergänzt
Für die Meldungen an die ZAS siehe die Technischen Weisungen für den Datenaustausch in XML mit der ZAS (TW XML)
Betreuungsentschädigung (siehe Kreisschreiben über die Betreuungsentschädigung, KS BUE)
Am 1. Juli 2021 treten die Bestimmungen über den Betreuungsur- laub bzw. die Betreuungsentschädigung in Kraft; siehe KS BUE.
Gemäss aktuellem Kontenplan sind diese Entschädigungen auf dem Konto «3060 EO-Entschädigungen» im Rechnungskreis 214 zu ver- buchen.
Wie auch im Nachtrag 15 per 1. Januar 2021 dieser Weisungen auf- geführt, empfehlen wir, die neuen Entschädigungen (sowie die zu- gehörigen Konten wie Rückerstattungsforderungen, Abschreibungen etc.) bereits auf separaten Unterkonten gemäss WBG Rz 305 zu verbuchen.
Redaktionelle Anpassung
Die Rz 723, 1002.1 und 1002.2 werden redaktionell angepasst.
Kontenplan-Korrekturen
Zudem wird der Kontenplan korrigiert bei den Konten:
3331 auch für Rk 421 anwendbar (Korrektur in franz. Version)
4651 auch für Rk 414 anwendbar
3350 auch für Rk 216 (ALV) anwendbar
3610 Rk 216 (ALV) wird gestrichen
- 5451 und 5490 auch für die Rk 380/480 anwendbar
Abkürzungen ergänzt um:
EO Erwerbsersatz
EOG Bundesgesetz über den Erwerbsersatz (Erwerbs- ersatzgesetz)
KS BUE Kreisschreiben über die Betreuungsentschädi- gung (KS BUE)
ÜL Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
WBG Weisungen über Buchführung und Geldverkehr der Ausgleichskassen (WBG)
WÜL Wegleitung über die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (WÜL)
Anpassungen sind mit dem Vermerk 7/21 versehen.
Vorwort zum Nachtrag Nr. 18, gültig ab 1. Januar 2022
Dieser Nachtrag enthält folgende Anpassungen:
Per 1. Juli 2021 wurde die Expresszahlung aufgehoben, vgl.
Rz 1002.2 und AHV-Mitteilung Nr. 440. Die PostFinance hatte uns
bestätigt, dass bei einer Freigabe des Zahlungsauftrags für den glei- chen Tag bis 12.00 Uhr die Zahlung auch ohne Express am glei- chen Tag erfolge. In der Praxis haben wir nun aber feststellen müs- sen, dass die Verarbeitungszeit in diesem Verfahren länger dauert und die ZAS die Gutschriften daher erst mit 2-3 Stunden Verspätung erhält. Aus diesem Grund widerrufen wir die Anpassung in den WBG und führen ab sofort wieder die systematische Expresszah- lung für alle Geldablieferungen ein.
Die Bezeichnung folgender Konten wurden angepasst:
910.5560 Abschreibungen auf Mobilien, reguläre
910.5570 Abschreibungen auf Mobilien, zusätzliche
(Der Verweis auf die Rz. 802 und Rz 807 kann gestrichen werden. Diese Randziffern wurden aufgehoben.)
Invalidenversicherung
380.5071 Honorare für Referenten/Kursleiter IV-Stellen
(bisher Ausbildungszentrum)
Der Kontenplan wurde mit folgenden Konten ergänzt: Invalidenversicherung
380.5384 Rechnungskontrolle (Swiss DRG)
380.5385 Rechnungskontrolle (SVK)
Ergänzungsleistungen (Kontenplan-Anhang B) 411./421.4613 Rückerstattungsforderungen unrechtmässig be- zogener KVG-Prämien
Überbrückungsleistungen (Kontenplan Anhang C) Die Konten 1390 und 2190 sind auch für den Rk 250 anwendbar (Diese Konten werden nur von den ÜL-Stellen Basel-Stadt und Genf benötigt, weil diese ÜL Stellen nicht bei den Ausgleichskassen an- gesiedelt sind.)
Die Änderungen sind mit 01/22 gekennzeichnet.
Vorwort zum Nachtrag Nr. 19, gültig ab 1. Januar 2023
Dieser Nachtrag beinhaltet eine Neuformulierung der Randziffer
1201. Sie betrifft die Unterscheidung zwischen der Führung einer
übertragenen Aufgabe in eigner Geschäftsführung oder als Abrech- nungsstelle. Diese Neuformulierung wurde erforderlich infolge von Missverständnissen und Fehlinterpretationen, die hauptsächlich die französische Version betrafen.
Die Änderungen sind mit 01/23 gekennzeichnet.
Vorwort zum Nachtrag Nr. 20, gültig ab 1. Januar 2024
Dieser Nachtrag beinhaltet folgende Änderungen und Anpassungen:
Neuer Rechnungskreis 970 für die übergeordnete Führungsor- ganisation der SVA Neu steht für die übergeordnete Führungsorganisation der SVA der Rk 970 zur Verfügung. In diesem Rk können die gleichen Konten wie im Rk 910 verwendet werden. Die Anwendung des Rk 970 ist bis auf Weiteres freiwillig.
Rz 510 – Aktualisierung der betroffenen Konten im IV Ab-
schluss Die Randziffer 510 wurde mit dem Rechnungskreis 383 und dem Konto 213.3228 ergänzt.
Rz 805.1 - Rückstellungen für Ferien- und Überzeitguthaben
Auf den 1. Januar 2025 tritt die Rechnungslegungsverordnung Com- penswiss (SR 830.22 - Verordnung vom 29. Juni 2022 über die Rechnungslegung der öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes «compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO)» in Kraft. Diese wird vereinzelt Auswirkungen auf die Buchführung bei den Ausgleichs- kassen haben. Vorerst ist die einzige Auswirkung die obligatorische Bildung von Rückstellung von Ferien- und Überzeitguthaben (inkl. GLAZ) bei den IV-Stellen. Dazu wird im Kontenplan ein neues Konto eröffnet: - Konto 2501 Rückstellungen Ferien / Überzeit Die Verbuchung erfolgt zulasten des Personalaufwands und wird auch so wieder aufgelöst. In der Verwaltungsrechnung wird kein se- parates Konto eröffnet. Die Buchung erfolgt auf die bestehenden Konten 5010, 5030. Während diese Rückstellung für die IV-Stellen obligatorisch ist, bleibt sie für die anderen Rechnungskreise freiwillig. Rz 416, Rz 519 und Rz 806 werden dementsprechend mit dem Konto 2501 ange- passt.
Monatliche Übermittlung der IV-Verwaltungsrechnung Inskünftig soll die IV-Verwaltungsrechnung (Rk 380 und Rk 383) ebenfalls monatlich an die ZAS übermittelt werden. Neu sind monat- lich (im Monatsausweis gemäss Rz 904) auch die Salden des Um- satzes der Einzelkonten der Kontenklassen 5 und 6 seit Beginn des Rechnungsjahres der Rk 380 und 383 an die ZAS zu übermitteln. Für die Datenmeldung an die ZAS sind die technischen Weisungen massgebend (Rz 902).
Rz 1002.2 Geldablieferung
Die Geldablieferung an die Schweizerische Nationalbank (SNB) wird eingestellt. Die SNB bietet kein E-Banking an und macht die Verar- beitung für die ZAS sehr langsam und kompliziert.
Rz 1201
Die Randziffer 1201 wird angepasst. Die Beurteilungskriterien für die Unterscheidung, ob es sich um eine Aufgabe in eigener Geschäfts- führung oder als Abrechnungsstelle handelt, wird neu in der WÜWA beschrieben (Rz 3202 – 3202.1, 3203 und 3203.1).
Rz 1201.1 und 1202.2
Die Randziffern 1201.1 und 1202.2 werden aufgehoben.
Die Änderungen sind mit 1/24 gekennzeichnet.
Vorwort zum Nachtrag Nr. 21, gültig ab 1. Januar 2025
Dieser Nachtrag beinhaltet folgende Änderungen und Anpassungen:
1. Die folgenden Änderungen und Anpassungen erfolgen auf-
grund des Abgleichs mit dem KSVRIV.
Folgende Konten wurden aus dem Rechnungskreis 380 gestrichen:
380.5071 Honorare für Referenten/Kursleiter
380.5150 Informatik - Sammelkonto
380.5156 Informatik – Software - Entwicklungskosten
380.5490 Übrige Passivzinsen
380.6610 Verkaufserlöse
Folgende Konten wurden in den RK 300, 380 und 383 ergänzt:
300.1410 Sparguthaben
300.1420 Obligationen
300.1430 Aktien
380.5330 Kassen-/Zweigstellenrevisionen durch externe Stellen
383.5071 Honorare für Referenten/Kursleiter IV-Stellen
383.5330 Kassen-Zweigstellenrevisionen durch externe Stellen
383.6610 Verkaufserlöse
2. Einführung Konten übergeordnete Führungsorganisation SVA
Der Kontenplan wurde im Vorjahr für die übergeordnete Führungsor- ganisation der SVA gemäss Art. 155a AHVV mit dem Rk 970 er- gänzt. Aufgrund eines Antrags wird er nun ausgebaut und als Rk 97 mit folgenden Unterrechnungskreisen ausgestaltet:
970 Bestandesrechnung
971 bis 977 für allfällige Betriebsrechnungen für Aufgaben auf Stufe SVA
978 für die Verwaltungsrechnung Stufe SVA
979 für den Abschluss
Im Rk 97 sind alle Konten zugelassen.
Im Rk 1 wurden zwei neue Konten für die Schulden und Guthaben eröffnet:
199.1297 Guthaben beim Rechnungskreis 97
199.2297 Schulden beim Rechnungskreis 97
3. Einbezug der obligatorischen Unfallversicherung gemäss
dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) ins ver- einfachte Abrechnungsverfahren (siehe AHV-Mitteilung Nr. 466)
Die Ausgleichskassen wählen für die Verbuchung ein Rechnungs- kreis zwischen 6 und 8 mit den entsprechende Unterrechnungskrei- sen für Bilanz, für Betriebsrechnung BU, Betriebsrechnung NBU, Ver- waltungsrechnung und Abschluss wählen. Jede Kasse darf im Rah- men der vorgegebenen Rechnungskreise 6-8, die Rechnungskreise individuell bestimmen.
Für die Bezugsprovision BU/NBU wird ein neues Konto im Rech- nungskreis 910 eröffnet:
910.6355 Bezugsprovision BU/NBU-Beiträge im verein-
fachten Abrechnungsverfahren
4. Konten für die 13. AHV-Rente
Die Arbeiten für die Umsetzung der 13. AHV-Rente sind am Laufen und es wird noch verschiedentlichen Anpassungsbedarf geben. Es steht jedoch bereits heute fest, dass es für die Verbuchung des Anteils der 13. Rente neue Konten benötigt, welches von den IT- Pools programmiert werden müssen. Es wird monatlich 1/12 der lau- fenden Rente auf ein Passivkonto gebucht. Je nach definitiver Re- gelung findet der Ausgleich entweder durch Auszahlung oder durch Auflösung der Abgrenzung statt. Im Hauptbuch wird dazu das neue Passivkonto 200.2113 eingeführt. Zusätzlich führt die Ausgleichs- kasse in einer Nebenbuchhaltung (Abrechnungsbuchhaltung) ein Kontokorrent pro Leistungsempfänger (nach der gleichen Logik wie bei den Beitragspflichtigen). In der folgenden Übersicht sind sämtli- che im Zusammenhang mit der 13. Rente neu eingeführten Konten ersichtlich:
200.2113 Kontokorrent Leistungsempfänger 13. Rente
212.3001 13. Rente
212.3334 Abschreibung Rückerstattungsforderungen (RF)
13. Rente
212.4401 Auflösung Abgrenzungen für 13. Rente
212.4604 Rückerstattungsforderungen 13. Rente
Und für die ausserordentlichen Renten zusätzlich
212.3011 13. Rente ausserordentliche Renten
212.3335 Abschreibung Rückerstattungsforderungen (RF)
13. Rente ausserordentliche Renten
212.4402 Auflösung Abgrenzungen für 13. Rente ausserordentli-
che Renten
212.4605 Rückerstattungsforderungen 13. Rente ausserordentli-
che Renten
Die Konten werden ab 1.1.2025 eröffnet.
5. Anpassung der Kontenbezeichnungen im Zusammenhang
mit dem Konkursverfahren, das ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Aufgrund der Aufhebung von Art. 43 Abs. 1 und Abs. 1bis des Bun- desgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) können die Ausgleichskassen die Konkursbetreibung im Rahmen des Bei- tragsinkassos durchführen. Die AK erhalten eine Entschädigung von
70 Franken für jedes gestellte Konkursbegehren nach Artikel 166
SchKG und 210 Franken für jedes durch einen Entscheid des Kon- kursgerichts gemäss Art. 268 Abs. 2 SchKG geschlossene Konkurs- verfahren (Art. 158bis al. 1 let. bbis. Für die Verbuchung der Spesen und der entsprechenden Vergütungen können die bereits bestehen- den Konten betreffend die Betreibungen benützt werden. Diese Kon- ten werden wie folgt umbenannt:
xxx.5172 Vorschuss von Betreibungs- und Konkursspesen xxx.5510 Abschreibung von Betreibungs- und Konkursspesen xxx.5511 Verzicht auf Betreibungs- und Konkursspesen
910.6480 Vergütungen für abgeschriebene Betreibungs- und Konkurs-
spesen xxx.6700 Rückerstattung Betreibungs- und Konkursspesen
Die Konten werden ab 1.1.2025 umbenannt.
6. Anpassung der Rz 1008, 1009
Diese Anpassung betrifft nur die französische Version.
Die Änderungen sind mit 1/25 gekennzeichnet.
Vorwort zum Nachtrag Nr. 22, gültig ab 1. August 2025
Dieser Nachtrag beinhaltet folgende Änderungen und Anpassungen:
1. Die folgenden Änderungen und Anpassungen erfolgen auf-
grund des Abgleichs mit dem KSVRIV. Folgende Konten wurden aus dem Rechnungskreis 300 gestrichen:
300.1410 Sparguthaben
300.1420 Obligationen
300.1430 Aktien
300.1440 Anteilscheine (inkl. Fonds-Anteile)
2. Konten für die 13. AHV-Rente
Für den Erlass von Rückerstattungsforderungen im Zusammenhang mit der 13. Rente wurden noch folgende Konten neu eingeführt:
212.3374 Erlass Rückerstattungsforderungen (RF) 13. Rente
und für die ausserordentlichen Renten zusätzlich
212.3375 Erlass Rückerstattungsforderungen (RF) 13. Rente
ausserordentliche Renten Die Konten werden ab 1.8.2025 eröffnet.
3. Lastenausgleich FAK – neue Randziffern, neue Konten
Für die Verbuchung der Lastenausgleichszahlungen wurden bisher alle möglichen Arten von Konten verwendet und auch die Verbu- chung selbst ist sehr unterschiedlich vorgenommen worden. Teil- weise wurden neben dem Geldfluss im laufenden Jahr zusätzlich auch Abgrenzungen für das laufende Jahr gebucht. Als Folge davon zeigen die statistischen Auswertungen ein unplausibles Bild. Um eine einheitliche Verbuchung zu gewährleisten, wurden die Randziffern 754 – 757 und die folgenden Konten für die Verbu- chung des Lastenausgleichs neu eingeführt: 5xx.1780 Abgrenzung Lastenausgleich FAK aktiv 5xx.2780 Abgrenzung Lastenausgleich FAK passiv 5xx.3076 Lastenausgleich FAK effektiver Mittelabfluss im laufen- den Jahr 5xx.3077 Lastenausgleich FAK Abgrenzung Prognose zusätzli- cher Aufwand für das laufende Jahr
5xx.4076 Lastenausgleich FAK effektiver Mittelzufluss im laufen- den Jahr 5xx.4077 Lastenausgleich FAK Abgrenzung Prognose zusätzli- cher Mittelzufluss für das laufende Jahr Die kantonale Stelle, die den Lastenausgleich durchführt, kann die Durchführung wie bisher verbuchen.
4. Anpassung der Rz 711
Korrektur des Verweises auf Rz 7017 WBB anstatt auf Rz 6017 WBB wie in der bisherigen Version. Diese Anpassung betrifft nur die deutsche Version.
5. Zusätzliche medizinische Abklärungen - Betreuungsentschä-
digung Für die Beurteilung des Anspruchs auf eine Betreuungsentschädi- gung können die Ausgleichskassen zusätzliche Unterlagen und Aus- künfte von Ärzten und Ärztinnen verlangen. Die dadurch entstande- nen Kosten sind gemäss Art. 45 ATSG vom Versicherungsträger (EO-Fonds) zu übernehmen. Die Verbuchungen sind gemäss Rz 748 vorzunehmen. Aus diesem Grund werden im Rechnungskreis 214 die folgenden Konten eröffnet:
214.3221 Allgemeine Abklärungsmassnahmen – Arztberichte
214.4622 Rückforderungen Abklärungsmassnahmen.
6. Anpassung der Rz 1207
Um den Ausgleichskassen bei der Finanzierung der übertragenen Aufgaben mehr Flexibilität zu gewähren, wird Rz 1207 dahingehend angepasst, dass auf quartalsweise Vorschüsse für die Finanzierung der übertragenen Aufgaben verzichtet werden kann, wenn sicherge- stellt ist, dass keine Querfinanzierung über einen anderen Rech- nungskreis stattfindet (Ausnahmen siehe Rz 1206).
7. Aufhebung der Rz 1208
Im Zusammenhang mit der Neuformulierung von Rz 1207 ist Rz
1208 gegenstandslos geworden und wird aufgehoben.
Die Änderungen sind mit 8/25 gekennzeichnet.
Vorwort zum Nachtrag Nr. 23, gültig ab 1. Januar 2026
Dieser Nachtrag beinhaltet folgende Änderungen und Anpassungen:
1. Ergänzung zu Rz 756 – Abgrenzung FAK Lastenausgleich
Aus Gründen der Transparenz sind die Abgrenzungen auf den Kon- ten 1780 (aktive Abgrenzung) und 2780 (passive Abgrenzung) im neuen Jahr (jeweils per 01.01.) zwingend aufzulösen. Zur besseren Verständlichkeit dieser Vorgänge, wurden unter den Buchungsbeispielen zwei weitere Fälle aufgenommen (Beispiel 9 und Beispiel 10).
2. Ablösung VASCO-Token
Die bisher verwendeten VASCO-Token, welche heute für die 2- Faktoren-Authentifizierung der ZAS-Anwendungen (z.B. TeleZas 3) verwendet werden, werden mittelfristig durch das Behörden- Login AGOV abgelöst.
Beim AGOV wird die 2-Faktoren-Authentifizierung entweder über die Access APP oder einen FIDO-Stick stattfinden.
Dazu wird eine Video-Identifikation nötig sein, welche Kosten von CHF 30.— pro Identifikation bei einer externen Firma verursa- chen wird. Die Kosten können entweder direkt mit einer Kredit- karte oder durch den Erwerb eines Vouchers beglichen werden.
Die Kosten für die Videoidentifikation oder für den Bezug der FIDO-Sticks werden durch den Fonds vergütet.
Aus diesem Grund werden folgenden Konten neu eingerichtet, diese können ab sofort bebucht werden: Ausgleichskassen
212.3291 Kosten für Erwerb FIDO-Sticks
(AGOV Behörden-Login)
212.3292 Kosten für Videoidentifikation
(AGOV Behörden-Login) IV-Stellen
380.5391 Kosten für Erwerb FIDO-Sticks
(AGOV Behörden-Login)
380.5392 Kosten für Videoidentifikation
(AGOV Behörden-Login)
3. Rückvergütung von Versicherungsleistungen (Taggelder) für
EL-Mitarbeitende Der Personalaufwand für EL-Mitarbeitenden kann im Rechnungs- kreis 480 auf die dafür vorgesehenen Konten verbucht werden. Im Gegenzug und zur Wahrung der Bilanzklarheit müssten Versi- cherungsleistungen (z.B. Krankentaggelder, Unfalltaggelder, etc.) welche von den jeweiligen Versicherungsträgern zurückerstattet werden, auf das dafür vorgesehene Konto 6730 Rückerstattung Ver- sicherungsleistungen (Taggelder usw.) verbucht werden. Bisher war es in den WBG nicht vorgesehen, das Konto 6730 im Rechnungs- kreis 480 zu bebuchen. Um in Zukunft eine korrekte Verbuchung von Versicherungsleistun- gen sicherzustellen, kann das Konto 6730 ab sofort auch im Rech- nungskreis 480 bebucht werden.
Die Änderungen sind mit 1/26 gekennzeichnet.
Anhang 4 Verbuchung der Zinsen und Erträge aus Flüssigen
Abkürzungen
AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung
AHVG Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlas- senenversicherung
AHVV Verordnung über die Alters- und Hinterlassenen- versicherung
ALV Arbeitslosenversicherung
ANobAG Arbeitnehmer/innen ohne beitragspflichtige Arbeit- geber/innen
ASR Auszahlungsschein mit Referenznummer
BAFU Bundesamt für Umwelt
BSV Bundesamt für Sozialversicherungen
BU Berufsunfall
EDV Elektronische Datenverarbeitung
EL Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
EO Erwerbsersatz
EOG Bundesgesetz über den Erwerbsersatz (Erwerbs- ersatzgesetz)
FAK Familienausgleichskasse
FL Familienzulagen in der Landwirtschaft
IV Invalidenversicherung
KAK Kantonale Ausgleichskasse
KS BUE Kreisschreiben über die Betreuungsentschädi- gung (KS BUE)
KS CE Kreisschreiben über die Entschädigung bei Mass- nahmen zur Bekämpfung des Coronavirus - Corona-Erwerbsersatz (KS CE)
KS MVSE Kreisschreiben über die Mutter- und Vaterschafts- entschädigung
MEDAS Medizinische Abklärungsstellen
MWST Mehrwertsteuer
NBU Nicht-Berufsunfall
RAD Regionaler Ärztlicher Dienst
Rk Rechnungskreis
SAK Schweizerische Ausgleichskasse
SVA Sozialversicherungsanstalt
ÜL Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
VAK Verbandsausgleichskasse
WBB Weisungen über den Bezug der Beiträge in der AHV, IV und EO
WBG Weisungen über Buchführung und Geldverkehr der Ausgleichskassen (WBG)
WBG-Corona Weisungen für den Bereich Buchführung und Geldverkehr im Zusammenhang mit der Corona Erwerbsersatzentschädigung
WÜL Wegleitung über die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (WÜL)
ZAS Zentrale Ausgleichsstelle
1. Geltungsbereich
101 Die nachstehenden Weisungen sind für die Buchführung
der Ausgleichskassen auf dem Gebiet der AHV, IV, EO, FL und ALV verbindlich. Sie gelten auch für die Buchführung und den Geldverkehr der Zweigstellen A (Rz 1101 ff).
102 Die Weisungen sind sinngemäss auch für die den Aus-
1/25 gleichskassen von den Kantonen und Gründerverbänden gestützt auf Artikel 63a AHVG zur Durchführung übertrage- nen Aufgaben anzuwenden, sofern deren Abrechnungs- und Zahlungsverkehr nicht in einer gesondert geführten Buchhaltung erfasst wird.
2. Grundsätze des Rechnungswesens
2.1 Allgemeine Grundsätze
201 Das Rechnungswesen ist nach den allgemein anerkannten
Grundsätzen der Ordnungsmässigkeit zu führen.
202 Guthaben und Schulden sowie Aufwand und Ertrag müs-
sen auf Ende des Rechnungsjahres vollständig ausgewie- sen sein.
203 Die Buchhaltung ist täglich nachzuführen. Eine periodische
Verbuchung ist nur unter der Voraussetzung gestattet, dass dadurch die Aussagefähigkeit der Buchhaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Die tägliche Kontrolle der Geldmittel ist in diesem Falle durch anderweitige Massnah- men sicherzustellen.
204 Jeder Geschäftsfall muss vom Urbeleg über dessen Verar-
beitung bis zur Verbuchung lückenlos nachvollziehbar sein. Die Prüfspur ist durch Journalisierung sowie durch den Nachweis von Zwischen- und Endergebnissen zu gewähr- leisten.
2.2 Besondere Grundsätze bei EDV-Einsatz
205 Die sachgerechte und klare hierarchische Eingliederung
der EDV in die Organisationsstruktur der Kasse bildet die Grundlage einer zuverlässigen EDV-Anwendung. Bei der Gestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation der EDV sind die Grundsätze der internen Kontrolle und der Funktio- nentrennung in angemessener Weise zu berücksichtigen.
206 Der Zugriff auf Daten und Programme ist auf die Aufgaben
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszurichten und mit geeigneten Massnahmen (z.B. Passwörter) zu sichern.
207 Bei der Entwicklung, Anschaffung und Änderung von Pro-
grammen ist mit einer geeigneten Projektorganisation und -systematik sicherzustellen, dass das System richtig, wirtschaftlich und leistungsfähig arbeitet und die massge- blichen Anforderungen von Gesetzen, Verordnungen und Weisungen erfüllt werden. In die Programme sind geeig- nete Kontrollen einzubauen, um Fehler zu verhindern oder zumindest rechtzeitig aufzudecken.
208 Über die gesamte EDV-Applikation ist eine Dokumentation
zu führen. Diese muss ständig nachgeführt werden und so aufgebaut sein, dass sachverständige Dritte das EDV-Sys- tem verstehen. Die EDV-Programme sind ausreichend zu testen.
209 Die gespeicherten Daten sind durch im EDV-Verfahren üb-
liche Sicherheitsvorkehren vor Verlust und Beeinträchti- gung zu schützen.
3. Aufbau des Rechnungswesens
3.1 Allgemeines
301 Die Buchhaltung als Grundlage des Rechnungswesens be-
steht aus einer Hauptbuchhaltung und verschiedenen Ne- benbuchhaltungen.
302 Die Hauptbuchhaltung basiert auf einem Kontenplan, der
sich im Aufbau und in der Gliederung an den besonderen Bedürfnissen der Sozialversicherung orientiert.
303 Der Kontenplan umfasst einerseits 9 Rechnungskreise zur
Bestimmung der einzelnen Sozialversicherungsbereiche und anderseits die entsprechenden Einzelkonten je Sach- gebiet. Er ist für sämtliche in der AHV-Buchhaltung inte- grierte Sozialwerke verwendbar und so aufgebaut, dass er die Erstellung einer konsolidierten Gesamtrechnung er- laubt.
304 Die schematische Darstellung der Buchhaltung ist aus dem
Anhang 1 ersichtlich.
3.2 Kontonummer
305 Es dürfen nur die im Kontenplan aufgeführten Kontennum-
mern verwendet werden. Ist eine weitergehende Aufteilung in einzelne Sachbereiche erforderlich, so ist der Rech- nungskreis an der 4. Stelle und die Kontenart an der 5. oder 6. Stelle mit 1., 2., 3. ... bzw. 01, 02, 03 ... zu untertei- len. Die Kontonummer ist im Aufbau verbindlich und wie folgt dargestellt:
Kontonummer
Rechnungskreis (Rk) Kontenart Reserve- felder
Unterbereich Unterkonto
Rk-Bereich Einzelkonto
Rk-NR Sammelkonto
Kontengruppe
Kontenklasse
1 1 1 2 3 3 3 3 4 4 5 5
Felder 1 und 3 sind obligatorische Felder. Die Buchhaltungswerte dieser Felder sind der ZAS zu melden.
Felder 2 und 4 sind für kasseninterne Erweiterungen bestimmt (z.B. bei der einzelnen FAK die Felder 4 für die Unterteilung in Kinderzu- lagen, Geburtszulagen, Ausbildungszulagen usw.). Die Ergebnisse sind für die Datenmeldung an die ZAS auf die obligatorischen Felder zu verdichten.
Felder 5 sind Reservefelder für interne Bedürfnisse der Ausgleichs- kasse.
4. Gliederung der Buchhaltung
4.1 Nebenbuchhaltungen
401 Die Nebenbuchhaltungen setzen sich aus Einzelkonten zu-
sammen. Der gesamte Verkehr ist zu journalisieren. Die Konten sind am Ende des Rechnungsjahres entweder aus- zudrucken oder auf einem Bildträger oder elektronischen Archivierungssystem zu sichern.
402 Die einzelnen Konten werden nicht je Rechnungskreis,
sondern über den gesamten Bereich der Ausgleichskasse geführt. Mit Ausnahme der Beitragsbuchhaltung sind die Nebenbuchhaltungen fakultativ.
4.1.1 Beitragsbuchhaltung (Debitoren)
403 Die Beitragsbuchhaltung richtet sich primär nach den Be-
dürfnissen des Beitragsbezugs. Sie besteht aus Beitrags- konten der einzelnen Beitragspflichtigen (einschliesslich der selbständigerwerbenden Teilhaber von Personenge- sellschaften und Personengesamtheiten) sowie der rücker- stattungspflichtigen Versicherten (siehe auch Rz 407). Sammelkonten sind zulässig, sofern dadurch die Aussage- fähigkeit nicht beeinträchtigt wird.
404 Auf den Beitragskonten ist der gesamte Abrechnungs- und
Zahlungsverkehr mit den Beitragspflichtigen und rücker- stattungspflichtigen Versicherten, einschliesslich der ver- rechneten Leistungen, aufzuzeichnen, wobei die Forderun- gen und Schulden gegenüber den Beitragspflichtigen und Versicherten jederzeit eindeutig ersichtlich sein müssen. Die einzelnen Beträge sind so zu verbuchen, dass sie den entsprechenden Hauptbuchkonten zugeordnet werden können. Die Aufteilung auf die Konten 1101 bzw. 1102 (Rz 604 ff) sowie 1105 (Rz 734) und 1106 (Rz 711) muss gewährleistet sein.
405 Die Saldi der Beitragsbuchhaltung sind monatlich mit den
Hauptbuchkonten 1101 bzw. 1102, 1105 und 1106 abzu- stimmen. Beim Jahresabschluss ist je Hauptbuchkonto eine Saldoliste getrennt nach Soll- und Habensaldi zu er- stellen.
406 Der gesamte über die Beitragsbuchhaltung verbuchte Ab-
rechnungs- und Zahlungsverkehr ist, aufgeteilt auf die ent- sprechenden Hauptbuchkonten, in einer Monatsrekapitula- tion zusammenzufassen. Diese gilt gegenüber der ZAS als Nachweis über den auf den Beitragskonten verbuchten Verkehr und bildet einen integrierenden Bestandteil des Monatsausweises (Rz 904).
4.1.2 Leistungsbuchhaltung (Kreditoren)
407 Die Leistungsbuchhaltung besteht aus Konten der einzel-
1/21 nen Leistungsempfänger. Sammelkonten sind zulässig, so- fern dadurch die Aussagefähigkeit nicht beeinträchtigt wird. Über die Leistungskonten können auch die Rückerstat- tungsforderungen gemäss Rz 734–738 (anstelle der Bei- tragskonten gemäss Rz 403 und 404), die provisorischen Rentenzahlungen und Teilzahlungen von Leistungen ge- mäss Rz 729, die Vorschusszahlungen auf Leistungen (Rz 729.1) sowie die nichtzustellbaren Auszahlungen gemäss
Rz 730 ff verbucht werden, sofern sie in der Hauptbuchhal-
tung unter den Konten 1105,1110, 1111, 1115 und 2115 ausgewiesen werden.
408 Leistungen, die mit Beiträgen verrechnet werden, sind in
die Beitragsbuchhaltung umzubuchen. Verrechnungen mit Rückerstattungsforderungen haben über die Beitrags- oder Leistungsbuchhaltung zu erfolgen.
409 Werden bei beitragspflichtigen Leistungen die Direktzah-
lungen an die Versicherten in der Leistungsbuchhaltung er- fasst, so sind die in Abzug gebrachten Beiträge auf dem Verbindungskonto 200.2112 zu verbuchen und in die Bei- tragsbuchhaltung zu übertragen.
4.1.3 Lohnbuchhaltung
410 Die Lohnbuchhaltung besteht aus je einem Konto für jeden
Lohnempfänger. Es enthält die erforderlichen Angaben für eine detaillierte Lohnbuchhaltung.
4.1.4 Objekt- und Inventarbuchhaltung
411 Die Objekt- und Inventarbuchhaltung richtet sich nach dem
Grundsatz des dauernden Nachweises bezüglich Anschaf- fungs- bzw. Erstellungswert. Sie besteht aus je einem Konto für die immobilen und mobilen Anlagen. Das Konto gibt Auskunft über alle objektbezogenen Daten.
4.2 Hauptbuchhaltung
412 Für die Hauptbuchhaltung gilt das Prinzip der doppelten
Buchführung. Der gesamte Verkehr ist zu journalisieren. Die Konten sind am Ende des Rechnungsjahres entweder auszudrucken oder auf einem Bildträger oder elektroni- schen Archivierungssystem zu sichern.
413 Die Hauptbuchhaltung unterteilt sich in 9 Rechnungskreise
(Sozialversicherungsbereiche), die ihrerseits je nach Struk- tur enthalten: a) Bestandesrechnung mit Aktiven und Passiven (Konten- klassen 1 und 2); b) Betriebsrechnung mit Betriebsaufwand und Betriebser- trag (Kontenklassen 3 und 4); c) Verwaltungsrechnung mit Verwaltungsaufwand und Verwaltungsertrag (Kontenklassen 5 und 6); d) Investitionsrechnung mit Investitionsausgaben und In- vestitionseinnahmen (Kontenklassen 7 und 8); e) Rechnungsabschluss (Kontenklasse 9);
414 Der Aufbau richtet sich nach dem verbindlichen Konten-
plan. Die mit dem Klammervermerk „SAK“ bezeichneten Konten dürfen ausschliesslich von der Schweizerischen Ausgleichskasse benützt werden.
415 In der Bestandesrechnung sind einzelne Konten sowohl
unter den Aktiven als auch unter den Passiven aufgeführt. Für die Wahl des entsprechenden Kontos ist bestimmend, ob in der Regel ein Aktiv- oder Passivsaldo resultiert. Beim Jahresabschluss sind geeignete Vorkehren zu treffen, da- mit in der Jahresbilanz unter den Aktiven und Passiven keine Minussaldi ausgewiesen werden.
416 In der Betriebs- und Verwaltungsrechnung wird brutto ver-
1/24 bucht, d.h. Erträge und Aufwendungen dürfen nicht auf dem gleichen Konto miteinander verrechnet werden. Aus- genommen von dieser Regelung sind die Buchungen ge- mäss Rz 731 und 732, die Auflösung von transitorischen Posten (Rz 803 ff) und von Rückstellungen gemäss den Konten 2500, 2501 und 2520 (Rz 806) sowie im Bereich der IV-Durchführungsstellen die Umbuchungen zwischen den Rechnungskreisen 380 und 910 gemäss Rz 744 und die monatlichen Überträge von Einnahmen auf das Konto
213.3200 bzw. 213.3225 gemäss Rz 510.
417 Falschbuchungen können im gleichen Monat mit einer Ne-
gativbuchung in der gleichen Kontenspalte korrigiert wer- den. Erfolgt die Korrektur in einem Folgemonat, so ist die Buchung auf der Gegenseite vorzunehmen.
5. Rechnungskreise
5.1 Rechnungskreis 1
Geldmittel
501 Der Rechnungskreis 1 enthält alle Geld- und Abgrenzungs-
konten, welche nicht spezifisch einem anderen Rech- nungskreis zugeordnet werden können. Er weist nur Kon- ten der Bestandesrechnung auf und dient der Geldmittelbe- wirtschaftung.
502 Die Saldi der Rechnungskreise 2–9 ergeben den jeweiligen
Anteil (Guthaben oder Schulden) am Gesamtbestand der Geldmittel. Dieser Anteil lässt sich bei Verwendung des Kontos 1101 gemäss Rz 605 jederzeit und bei Verwen- dung des Kontos 1102 gemäss Rz 606 erst nach erfolgter Aufteilung auf die betroffenen Sozialversicherungsbereiche ermitteln. Am Monatsende, als letzte Buchung vor dem Ab- schluss, sind die Anteile (Saldi) der einzelnen Rechnungs- kreise über die Konten der Kontengruppen 12 und 22 aus- zubuchen (Beispiel: 200.1201 an 199.2202) und zu Beginn des folgenden Monats wieder zurückzubuchen (Beispiel:
199.2202 an 200.1201).
503 Die Buchungen über die Konten der Kontengruppen 12
und 22 gemäss Rz 502 können auch laufend vorgenom- men werden, sofern für die Beitragspflichtigen ausschliess- lich das Konto 1101 gemäss Rz 605 verwendet wird. In der Datenmeldung an die ZAS (Rz 904) dürfen jedoch nur die Saldi per Monatsende enthalten sein.
5.2 Rechnungskreis 2
AHV/IV/EO/FL/ALV (Fondsrechnung)
504 Der Rechnungskreis 2 stellt die eigentliche Fondsrechnung
dar und wird über den Monatsausweis mit der ZAS abge- rechnet.
505 Der Rechnungskreis 211 ist auf den Beitragsbereich be-
schränkt, für welchen die Aufteilung der Beiträge auf die AHV, IV und EO durch die ZAS erfolgt. Beiträge die nicht alle drei Sozialwerke betreffen, sind im Sinne einer Aus- nahme auf die entsprechenden Rechnungskreise (z.B. Rk 212 und 213) aufzuteilen.
506 Die Konten der Betriebsrechnung werden monatlich ausge-
glichen mit den Buchungen 299.3900 an 200.2100 für den Betriebsertrag und 200.2100 an 299.4900 für den Betriebs- aufwand. Der Umsatz der einzelnen Konten wird bis zum Jahresabschluss weitergeführt.
507 Die Ausgleichsbuchungen gemäss Rz 506 können auch
laufend vorgenommen werden, damit der aktuelle Konto- korrentstand gegenüber der ZAS jederzeit ersichtlich ist.
5.3 Rechnungskreis 3
IV-Durchführungsstellen
508 Der zu Lasten der IV gehende Verwaltungsaufwand ist de-
1/99 tailliert im Rechnungskreis 3 auszuweisen. IV-Stellen, wel- che in eigenen Räumlichkeiten untergebracht sind, verbu- chen eine Eigenmiete. Die Belastung und gleichzeitige Gutschrift erfolgt im Rechnungskreis 380 (Rz 743).
509 Globale Buchungen auf einzelnen Konten (Rz 744) sind
nur zulässig, wenn die monatliche Ermittlung des genauen IV-Aufwandes nicht möglich ist (siehe auch Rz 530).
510 Die Rechnungskreise 380, 381 und 383 sind direkt mit den
1/24 Konten 213.3200, 213.3225 und 213.3228 der Betriebs- rechnung verbunden, in der Periode 13 sind keine Buchun- gen mehr erforderlich. Diejenigen Ausgaben und Einnahmen, welche dem laufen- den Rechnungsjahr zuzuschreiben sind und noch nicht ver- bucht wurden, sind der Periode 12 wie folgt gutzuschrei- ben:
Ausgaben: 380/381/383.5xxx an 300.2000 Einnahmen: 300.1301 an 380/381/383.6xxx
Im Laufe der ersten Periode des folgenden Rechnungsjah- res werden die Rückbuchungen dieser transitorischen Bu- chungen vorgenommen.
Für die Datenmeldung an die ZAS sind die technischen Weisungen massgebend (Rz 902).
5.4 Rechnungskreis 4
Ergänzungsleistungen (EL)
511 Der gesamte Geschäftsverkehr auf dem Gebiet der EL ist
1/21 über den Rechnungskreis 4 zu verbuchen, siehe Konten- plan-Anhang B) Ergänzungsleistungen (EL). Die Einzelhei- ten sind in der Wegleitung über die EL (Dok. 318.682) ge- regelt.
512 Wird der Verwaltungsaufwand im Rechnungskreis 9 ver-
1/06 bucht und wird der EL eine Kostenvergütung (Rz 1207 ff) belastet, so ist folgende Buchung vorzunehmen: 480.5600 an 910.6460 oder 400.1140/2140 an 910.6460.
513 Der Abschluss der Konten am Jahresende erfolgt über die
Kontenklasse 9 (Rk 499) mit Belastung des Kontokorrent- kontos 400.1140 bzw. 400.2140.
5.5 Rechnungskreis 5
Familienausgleichskasse (FAK)
514 Der Rechnungskreis 5 ist aufgeteilt in die Rechnungskreise
500–549 für FAK in eigener Geschäftsführung und die Rechnungskreise 550–589 für FAK als Abrechnungsstelle (Rz 1201). Jeder der Rechnungskreise 500–589 kann für eine einzelne FAK verwendet werden und erlaubt damit eine in sich geschlossene Buchhaltung je FAK. Werden einzelne Konten als Sammelkonten geführt, so ist der Rechnungskreis 598 zu verwenden. Diese Sammel- konten sind beim Jahresabschluss vor den Buchungen ge- mäss Anhang 2 über die einzelnen FAK-Konten wieder aufzulösen. Der Rechnungskreis 599 kann beim Monatsabschluss für die prozentuale Aufteilung des Kontos 1102 gemäss
Rz 606 sowie für die Ausgleichsbuchungen gemäss
Rz 502 und 503 verwendet werden, wenn eine Aufteilung
auf die einzelnen FAK nicht erforderlich ist. Für den Jah- resabschluss sind diese Sammelbuchungen über den Rechnungskreis 599 jedoch nicht zulässig.
515 Wird der Verwaltungsaufwand der FAK „Abrechnungs-
1/06 stelle“ im Rechnungskreis 9 verbucht, so ist ihr eine Kos- tenvergütung (Rz 1207 ff) zu belasten. Die folgenden Bu- chungen sind vorzunehmen:
Geldmittel / 910.6300
Für die FAK „in eigener Geschäftsführung“ ist eines der fol- genden Verfahren anzuwenden:
– ihre Aufwände, belastet im Rechnungskreis 9, sind auf die entsprechenden Konti im Rechnungskreis 5 zu über- tragen; – ihre Aufwände bleiben im Rechnungskreis 9 und werden durch eine Kostenvergütung gedeckt. Die Buchung lautet sodann: – ihre Aufwände sind direkt im Rechnungskreis 5 belastet. Das gleiche Vorgehen gilt für die Rechnungskreise 6 bis 8.
516 Der Abschluss der Konten am Jahresende erfolgt über die
Kontenklasse 9. Bei FAK in eigener Geschäftsführung sind die Ergebnisse der Betriebs- und Verwaltungsrechnung auf dem Konto 5xx.2902 zusammenzufassen, wobei die Er- gebnisverwendung ebenfalls diesem Konto zu belasten ist. Ein allfälliger Sollsaldo auf diesem Konto ist über die Re- serven auszugleichen. Bei FAK als Abrechnungsstelle wird das Ergebnis über das Kontokorrentkonto 5xx.1130 bzw. 5xx.2130 verbucht.
5.6 Rechnungskreise 6–8
Übertragene Aufgaben
517 Die Rechnungskreise 6–8 erlauben die Führung eigenstän-
1/14 diger Rechnungen für weitere übertragene Aufgaben und Erbschaftsfonds der IV-Stellen. Die Funktionsweise ist ana- log derjenigen des Rechnungskreises 5.
5.7 Rechnungskreis 9
Verwaltungsrechnung
518 Die Verwaltungsrechnung ist aufgebaut im Sinne einer Er-
folgsrechnung und wird unterteilt in eine allgemeine Ver- waltungsrechnung mit Einbezug der beweglichen Investitio- nen (Mobilien), eine Rechnung für die Bewirtschaftung der kasseneigenen Kapitalanlagen, eine Liegenschaftenrech- nung, eine Rechnung Informatik und eine Investitionsrech- nung.
519 Die Verwaltungsrechnung allgemein (Rechnungskreis 910)
1/24 enthält die ordentlichen Aufwendungen und Erträge eines Rechnungsjahres einschliesslich Bildung und Auflösung von Rückstellungen gemäss den Konten 2500, 2501, 2520 und 2530, die Auflösung von Reserven betreffend die Kon- ten 2800 und 2901 sowie die ordentlichen Abschreibungen, jedoch ohne Berücksichtigung der Kapital- und Liegen- schaftenbewirtschaftung. Der zu Lasten der allgemeinen Verwaltungsrechnung gehende Teil der Eigenmiete ist in den Aufwendungen enthalten. Er resultiert aus einer Belas- tungs-/Gutschriftsbuchung zwischen den Rechnungskrei- sen 910 und 930 (Rz 820).
520 Die Differenz zwischen Aufwand und Ertrag der Verwal-
tungsrechnung allgemein entspricht dem Ergebnis 1 (Rz 529).
521 Die Verwaltungsrechnung Kapitalanlagen (Rechnungskreis
1/00 920) umfasst die Zinserträge und Kapitalkosten der Kon- tengruppe 14 sowie des allfälligen Kontos 900.1020. Darin enthalten sind ebenfalls Wertberichtigungen (Kursgewinne und Kursverluste) sowie Bildung und Auflösung von Rück- stellungen im Zusammenhang mit Wertberichtigungen auf Kapitalanlagen, welche aus Konto 2570 hervorgehen. Zu beachten ist ebenso eine Auflösung der Reserven in den Konten 2800 und 2901.
522 Die Differenz zwischen Aufwand und Ertrag der Verwal-
tungsrechnung Kapitalanlagen entspricht dem Ergebnis 2 (Rz 529).
523 Bei der Verwaltungsrechnung Liegenschaften (Rechnungs-
kreis 930) ist je Liegenschaft eine eigene Rechnung zu füh- ren. Wenn nötig ist der Rechnungskreis im Unterbereich zu erweitern.
524 Die Verwaltungsrechnung Liegenschaften enthält den an-
1/00 fallenden Personal- und Raumaufwand sowie den übrigen Liegenschaftenaufwand, sowie die Bildung bzw. Auflösung von Rückstellungen in den Konten 2550 und 2560, die mögliche Auflösung von Reserven in den Konten 2800 und
2901 sowie die Abschreibungen auf Liegenschaften. Auf
der Ertragsseite werden allfällige Vermietungserträge von Dritten sowie die dem Rechnungskreis 910 verrechnete Ei- genmiete einschliesslich Nebenkosten ausgewiesen. (Auf die Verbuchung eines Eigenkapitalzinses wird verzichtet, weil bei der Festsetzung der Eigenmiete vom ortsüblichen Mietzins auszugehen ist).
525 Die Differenz zwischen Aufwand und Ertrag der Verwal-
tungsrechnung Liegenschaften entspricht dem Ergebnis 3 (Rz 529).
526 Die Verwaltungsrechnung Informatik (Rechnungskreis 940)
1/00 ist fakultativ und auf Fälle beschränkt, in denen die Infor- matik als Dienstleistungszentrum für weitere Sozialwerke oder Dritte geführt wird. Sie enthält sämtliche Aufwendun- gen, die in direkter Beziehung zum Informatikbetrieb ste- hen, sowie die Bildung bzw. Auflösung von Rückstellungen über das Konto 2530, die mögliche Auflösung von Reser- ven in den Konten 2800 und 2901 sowie die Abschreibun- gen auf Informatikmitteln. Auf der Ertragsseite werden die zulasten der Benützer gehenden Kostenanteile verbucht.
527 Die Differenz zwischen Aufwand und Ertrag der Verwal-
tungsrechnung Informatik entspricht dem Ergebnis 4 (Rz 529).
528 Die Investitionsrechnung (Rechnungskreis 950) umfasst
alle Ausgaben und Einnahmen, die zur Bildung und Auflö- sung von Vermögenswerten der Kontengruppen 15 und 16 führen. Sie erhöht die Aussagekraft der Finanzbuchhaltung und verbessert das Investitionscontrolling. Sie wird am Jahresende über die Bestandeskonten aufgelöst. Die In- vestitionsrechnung ist fakultativ.
529 Beim Jahresabschluss werden die Ergebnisse der Rech-
1/06 nungskreise 910, 920, 930 und 940 auf den Rechnungs- kreis 999 und dort in den Konti 9110, 9120, 9130 und 9140 ausgewiesen und dem Gegenkonto 900.2902 „Übertrag auf neue Rechnung“ belastet oder gutgeschrieben, je nachdem ob es sich um einen Gewinn oder einen Verlust handelt. Die Zuweisung dieser Resultate auf die anderen Reserven- konti ist gemäss Rz 619 vorzunehmen.
530 Können Aufwendungen nicht direkt einzelnen Rechnungs-
kreisen und Konten zugeordnet werden, so ist die Verwen- dung von Sammelkonten mit dem Rechnungskreis 998 zu- lässig, sofern diese Sammelkonten beim Monatsabschluss vor den Ausgleichsbuchungen gemäss Anhang 2 über die entsprechenden Rechnungskreise und Konten wieder auf- gelöst werden.
5.8 Rechnungskreis 25
Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL)
540 Der gesamte Geschäftsverkehr auf dem Gebiet der ÜL ist
7/21 über den Rechnungskreis 25 zu verbuchen, siehe Konten- plan-Anhang C) Überbrückungsleistungen (ÜL). Die Einzel- heiten sind in der Wegleitung über die Überbrückungsleis- tungen für ältere Arbeitslose (WÜL) geregelt.
541 Der Rechnungskreis 25 ÜL ist nicht Bestandteil der Fonds-
7/21 rechnung (gemäss Rz 504). Die ÜL laufen separat unter «andere bundesrechtliche Rechnungen».
542 Die Konten der Betriebsrechnungen Rk 251 und Rk 252
7/21 werden monatlich abgeschlossen (siehe Anhang 2, Zif- fer 1). Nach Erstellung des Monatsausweises für den Mo- nat Dezember dürfen keine Buchungen mehr in den Kon- tenklassen 3 und 4 erfolgen.
543 Die Konten der Verwaltungsrechnung Rk 258 werden
7/21 ebenfalls monatlich abgeschlossen (siehe Anhang 2, Zif- fer 1). Sofern in der Verwaltungsrechnung in Periode 13 Buchungen erfolgen, sind die Abschlussbuchungen ge- mäss Anhang 2, Ziffer 2 vorzunehmen.
544 Der Abschluss der Konten am Monats- bzw. Jahresende
7/21 erfolgt über die Kontenklasse 9 (Rk 259) mit Belastung der Kontokorrentkonten 2140 und 2141 (siehe Anhang 2).
545 Für die Datenmeldungen an die ZAS sind die Technischen
7/21 Weisungen (TW XML) massgebend.
6. Bestandesrechnung (Bilanz)
6.1 Flüssige Mittel
601 Entgegengenommene Wechsel sind auf dem Beitrags-
konto gutzuschreiben und dem Konto 1055 zu belasten. Nach erfolgter Einlösung ist der Betrag dem Konto 1055 wieder gutzuschreiben. Dieses Vorgehen ist auch bei ent- gegengenommenen Checks anzuwenden, wenn die sofor- tige Gutschrift seitens der Bank nicht die Regel ist.
602 Aufgehoben
6.2 Kontokorrente
6.2.1 Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS)
603 Der gesamte Abrechnungs- und Zahlungsverkehr mit der
1/21 ZAS ist auf dem Konto 200.2100 zu verbuchen (bzw. Konto
200.2101 für den Corona-Erwerbsersatz).
6.2.2 Beitragspflichtige
604 Das Kontokorrentkonto „Beitragspflichtige“ hat den gesam-
ten über die Beitragsbuchhaltung erfassten Abrechnungs- und Zahlungsverkehr zu enthalten. Es ist in die Konten
1101 und 1102 aufgeteilt.
605 Werden bei der Verbuchung der Beiträge und der entspre-
chenden Zahlungen die Anteile der verschiedenen Sozial- versicherungsbereiche auf die einzelnen Rechnungskreise aufgeteilt, so ist das Konto 1101 zu verwenden. Das Konto
200.1101 weist dann nur den Anteil AHV/IV/EO/FL/ALV
auf.
606 Wird bei der Verbuchung der Beiträge und der entspre-
chenden Zahlungen keine Aufteilung nach Rechnungskrei- sen vorgenommen (und somit der gesamte Beitragsaus- stand im Rechnungskreis 200 ausgewiesen), so ist das Konto 1102 zu verwenden. Beim Monatsabschluss ist jedoch eine approximative Auf- teilung auf die betroffenen Sozialversicherungsbereiche
vorzunehmen durch Übertrag vom Konto 200.1102 auf die Konten xxx.1102 der beteiligten Rechnungskreise. Auf dem Konto 200.1102 verbleibt der Anteil AHV/IV/EO/FL/ALV. Beim Monatsbeginn sind die Überträge wieder auf das Kontokorrentkonto 200.1102 zurückzubuchen. Der Pro- zentsatz für die approximative Aufteilung ist mit der ZAS jährlich abzusprechen.
607 Differenzen zwischen den Saldi der Beitragsbuchhaltung
gemäss Rz 405 und den Saldi der entsprechenden Haupt- buchkonten sind auf dem Konto 1750 bzw. 2750 zu verbu- chen.
608 Die Differenzen gemäss Rz 607 sind innert nützlicher Frist
abzuklären. Können sie nicht ermittelt werden und haben sie sich über eine längere Zeitperiode nicht verändert, so ist dem BSV – im Einvernehmen mit der Revisionsstelle – die Ausbuchung zu beantragen.
609 Weicht für eine Beitrags- bzw. Abrechnungsperiode die
Zahlung vom geschuldeten Betrag geringfügig ab, so kön- nen solche Differenzen über die Konten 910.5690 bzw.
910.6690 ausgebucht werden. Ein Ausgleich über die Be-
triebsrechnung ist nicht zulässig.
6.2.3 Leistungsempfänger
610 Über das Kontokorrentkonto 2111 „Leistungsempfänger“
werden sämtliche Geldleistungen verbucht, die in der Leis- tungsbuchhaltung erfasst sind, mit Ausnahme der Fälle, die unter den Konten 1111, 1115 und 2115 auszuweisen sind. Das Kontokorrentkonto 2111 ist fakultativ.
610.1 Für den Anteil der 13. Rente wird monatlich ein Zwölftel
1/25 (1/12) der laufenden Monatsrente auf das Konto 2113 (Kontokorrent Anteil 13. Monatsrente) verbucht, Gegen- konto 3001. In einer Nebenbuchhaltung muss ein Konto- korrent pro Leistungsempfänger geführt werden (analog der Abrechnungsbuchhaltung für die Beitragspflichtigen). Je nach gültiger Regelung wird das Konto durch die Aus- zahlung der 13. Monatsrente (Gegenkonto Postkonto) oder
durch Rückbuchung (Gegenkonto 4401 Auflösung von Rückstellungen für Anteile 13. Rente) ausgeglichen.
6.2.4 Übrige Guthaben und Schulden
610.2 Die geschuldete MWSt ist im Passivkonto 900.2010 zu ver-
1/25 buchen. Der Vorsteuerabzug auf Materialaufwand und Dienstleistungen sowie auf Investitionen und übrigem Be- triebsaufwand sind den Konti 900.1307 bzw. 900.1308 zu belasten.
6.3 Kasseneigene Anlagen und Verpflichtungen
611 Sämtliche kasseneigenen Anlagen und Schuldverpflichtun-
1/98 gen sind in den Kontenklassen 1 und 2 zu verbuchen. Über die Mobilien ist ein Inventarverzeichnis zu führen. Wurden Bestandeswerte vollständig abgeschrieben, so sind sie je Konto mit dem Erinnerungswert von einem Franken auszu- weisen.
612 Obligationen ohne Option sind in der Regel zum Nominal-
wert, übrige Wertschriften sowie Kapitalanlagen ohne No- minalwert zum aktuellen Kurswert zu bilanzieren. Allfällige Anpassungen an den aktuellen Kurswert können jährlich, periodisch oder erst beim Verkauf bzw. Verfall erfolgen (Rz 825). Vorbehalten bleibt Rz 824.
613 Bei den Liegenschaften wird zwischen eigenen Verwal-
tungsliegenschaften (Konto 1510), aktivierten Investitionen in Verwaltungsliegenschaften, die nicht Eigentum der Aus- gleichskasse sind (Konto 1520) und Finanzliegenschaften als Kapitalanlage (Konto 1550) unterschieden. Beim Er- werb oder bei der Erstellung von Immobilien ist der An- schaffungswert zu verbuchen. Allfällige Hypotheken und andere Anlageschulden sind in der Kontengruppe 23 aus- zuweisen.
614 Wird an den Anschaffungswert von Immobilien und Mobi-
lien von einem Dritten ein Investitionsbeitrag geleistet, so ist in der Kontengruppe 15 oder 16 vorerst der volle An- schaffungswert zu belasten. Mit einer zweiten Buchung ist
der betreffende Anteil dem entsprechenden Anlagekonto gutzuschreiben. Bei Benützung der Investitionsrechnung (Rk 950) gemäss Rz 833 ff erfolgen diese Buchungen im Rahmen des Jahresabschlusses.
615 Beim Verkauf bzw. Eintausch von Immobilien und Mobilien
sind allfällige Restwerte als Abschreibung auf den Konten
5550 oder 5560 auszubuchen und der Erlös dem Konto
6610 gutzuschreiben.
6.4 Abgrenzungs- und Ordnungskonten
616 Die Verbuchung von Abgrenzungsposten als transitorische
Aktiven und Passiven auf den Konten 1700 und 2700 ist nur am Ende des Rechnungsjahres zulässig (Rz 803).
617 Der Wert entgegengenommener Markenhefte ist dem
Konto 200.1790 zu belasten und dem Konto 200.2790 als Gegenbuchung gutzuschreiben. Vor dem Erstellen der Jahresrechnung ist das Konto 200.1790 über das Konto
200.2790 zu saldieren.
6.5 Reserven
618 Die Reserven entsprechen dem „Eigenkapital“ der Aus-
gleichskasse. Sie sind aufgeteilt in allgemeine Reserven und zweckgebundene Spezialreserven.
619 Reserven dürfen ausschliesslich aus Einnahmenüber-
1/06 schüssen der Verwaltungsrechnung oder aus ausseror- dentlichen Zuwendungen von Dritten gebildet werden. Bei Verlusten werden sie vermindert. Aufgrund des Beschlus- ses des zuständigen Organs wird der Saldo des Kontos 900.2902, bestehend aus dem Ergebnis des laufenden Ge- schäftsjahres (Rz 529) und einem eventuell übertragenen Saldo des Vorjahres, auf das Konto 900.2800 Spezialre- serven oder auf das Konto 900.2901 Allgemeine Reserven übertragen. Dieser Übertrag ist vor Ende des laufenden Rechnungsjahres, spätestens aber vor Ende des folgenden Rechnungsjahres vorzunehmen.
619.1 Aufgehoben
620 Die Auflösung von Spezialreserven, Konto 900.2800, hat
1/06 über das Konto 6801 und die Auflösung der Allgemeinen Reserven, Konto 900.2901, über das Konto 6802 des ent- sprechenden Rechnungskreises (910, 920, 930, 940) zu erfolgen. Die Auflösung entspricht einem ausserordentli- chen Erfolg, welchem in der Regel ein ausserordentlicher Aufwand (Aufwendung oder Abschreibung) im selben Rechnungsjahr gegenüber stehen muss.
621 Die Reserven (Konten 900.2800, 900.2901, 900.2902) dür-
1/06 fen in keinem Fall: – vermindert (belastet) werden um Rückstellungen zu Gunsten der Kontengruppe 25 zu bilden – erhöht (gutgeschrieben) werden durch die direkte Belas- tung eines Aufwandkontos 5xxx der Rechnungskreise 910/920/930/940.
622 Weist das Jahresergebnis einen Aufwandüberschuss aus,
der grösser ist als die vorhandenen Reserven, so wird die Differenz als Bilanzfehlbetrag auf dem Konto 1900 ausge- wiesen.
7. Betriebsrechnung
7.1 Beiträge
7.1.1 Persönliche Beiträge
701 Die von Selbständigerwerbenden, Nichterwerbstätigen und
Arbeitnehmern ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber ge- schuldeten Beiträge sind auf den Beitragskonten je Zah- lungsperiode zu belasten und dem Konto 211.4000 gutzu- schreiben. Die Belastung hat spätestens bis zum Ende des der Zahlungsperiode folgenden Monats zu erfolgen. Wer- den die Beiträge in Rechnung gestellt, so ist gleichzeitig auch die Belastung vorzunehmen.
702 Die Vorausbelastung von persönlichen Beiträgen auf den
Beitragskonten für folgende Zahlungsperioden ist zulässig, soweit es sich um Beiträge des laufenden Rechnungsjah- res handelt.
703 Zahlungen, die vor Ablauf der Zahlungsperiode geleistet
werden, für welche sie bestimmt sind, müssen auf den Bei- tragskonten spätestens bis zum Ende des der Zahlungspe- riode folgenden Monats als Beiträge verbucht sein.
704 Ergibt sich aufgrund der nachträglich erlassenen Beitrags-
verfügung eine Differenz gegenüber den bereits verbuch- ten Beiträgen, so ist eine entsprechende Nachbelastung bzw. Ausbuchung vorzunehmen.
7.1.2 Lohnbeiträge
705 Abgerechnete Lohnbeiträge sind auf den Beitragskonten
spätestens bis zum Ende des der Zahlungsperiode folgen- den Monats zu belasten und auf den entsprechenden Kon- ten der Kontengruppe 40 gutzuschreiben.
706 Werden die für eine Zahlungsperiode geschuldeten Lohn-
beiträge den Beitragspflichtigen aufgrund einer genauen oder einer pauschalen Lohnsumme in Rechnung gestellt, so hat die Belastung auf den Beitragskonten anlässlich der Rechnungsstellung zu erfolgen.
707 Zahlungen, die ohne gleichzeitige Beitragsabrechnung ein-
gehen, müssen auf den Beitragskonten spätestens bis zum Ende des der Zahlungsperiode folgenden Monats als Bei- träge verbucht sein.
708 Die nicht im ordentlichen Verfahren festgesetzten Beiträge
gemäss Artikel 38 AHVV sind spätestens im Zeitpunkt, in welchem die Veranlagungsverfügung rechtskräftig wird, auf den Beitragskonten zu belasten. Ergibt sich aufgrund der nachträglich eingereichten Abrechnung eine Differenz ge- genüber der bereits verbuchten Veranlagungsverfügung, so ist diese auf dem Beitragskonto nachzubuchen bzw. auszubuchen.
709 Wird der AHV/IV/EO-Beitrag und der Verwaltungskosten-
beitrag gesamthaft als Globalbetrag erhoben und erfolgt die Ausscheidung nicht anlässlich der Verbuchung auf den Beitragskonten, so sind die Verwaltungskostenbeiträge spätestens vor dem Monatsabschluss auszuscheiden.
7.1.3 Nachgeforderte Beiträge
710 Gemäss Artikel 39 AHVV nachgeforderte Beiträge sind
spätestens im Zeitpunkt, in welchem die Nachzahlungsver- fügung rechtskräftig wird, auf den Beitragskonten zu belas- ten. Die Belastung ist auch dann vorzunehmen, wenn die Ausgleichskasse – gestützt auf Artikel 40 Absatz 3 AHVV – von sich aus den Erlass des nachgeforderten Beitrages verfügt (Rz 716).
710.1 Zuschläge auf Beiträgen gemäss Artikel 14bis AHVG sind
1/07 dem Konto der Beitragspflichtigen zu belasten und auf den Konten 4055 für Erstfälle bzw. 4056 für Wiederholungsfälle gutzuschreiben. Die Verbuchung hat spätestens dann zu erfolgen, wenn die Entscheidung rechtskräftig wird.
7.1.4 Schadenersatzforderungen
711 Schadenersatzforderungen gemäss Artikel 52 AHVG sind
8/25 beim Erlass der Verfügung über ein Beitragskonto dem Konto 1106 zu belasten und dem Gegenkonto 2740 gutzu- schreiben. Eingegangene Zahlungen sind über das Bei- tragskonto dem Konto 1106 gutzuschreiben und dann mit einer weiteren Buchung – in der Regel vor dem Monatsab- schluss – einzeln oder gesamthaft vom Konto 2740 auf das Konto 4050 des entsprechenden Rechnungskreises bzw. auf das Konto 910.6050 (Rz 810) zu übertragen. Handelt es sich um kleinere Teilbeträge, können diese global in ei- nem Betrag vor dem Jahresabschluss verbucht werden. Erklärt die schadenersatzpflichtige Person nicht, wofür die Zahlung bestimmt sei, so ist diese nach der Rangordnung auf sämtliche Beiträge aufzuteilen gemäss Rz 7017 WBB. Die Konten 1106 und 2740 können entweder aufgeteilt auf die betroffenen Rechnungskreise oder mit dem Gesamtbe- trag im Rk 200 geführt werden.
712 Ist eine Forderung zu stornieren oder wird sie später ganz
oder teilweise abgeschrieben, so ist der entsprechende Be- trag über das Beitragskonto auf den Konten 1106 und 2740 wieder auszubuchen.
7.1.5 Rückerstattung zuviel bezahlter Beiträge
713 Zuviel bezahlte Beiträge, die den Beitragspflichtigen zu-
rückerstattet werden, sind auf den entsprechenden Bei- tragskonten zu verbuchen.
714 Werden mittels Beitragsmarken zuviel bezahlte Beiträge
zurückerstattet, so sind diese direkt dem Konto 211.3410 zu belasten.
7.1.6 Herabsetzung und Erlass von Beiträgen
715 Gemäss Artikel 11 Absatz 1 AHVG herabgesetzte Beiträge
sind spätestens im Zeitpunkt, in welchem die Verfügung rechtskräftig wird, auf den Beitragskonten gutzuschreiben und dem Konto 211.3350 zu belasten.
716 Gemäss Artikel 40 AHVV erlassene Beiträge sind spätes-
tens im Zeitpunkt, in welchem die Verfügung rechtskräftig wird, auf den Beitragskonten gutzuschreiben und dem Konto 211.3361 bzw. 3362 zu belasten (Rz 710).
7.1.7 Abschreibung von Beiträgen
717 Infolge Uneinbringlichkeit ganz oder teilweise abzuschrei-
1/07 bende Lohnbeiträge oder Zuschläge auf Beiträgen sind in der Regel bei Vorliegen eines Verlustscheines, spätestens jedoch beim Erlass einer Schadenersatzverfügung den be- treffenden Beitragskonten gutzuschreiben und den ent- sprechenden Konten der Kontengruppe 33 zu belasten.
718 Für persönliche Beiträge gelten die Bestimmungen von
Rz 717 sinngemäss, doch ist wegen der IK-Korrektur auch
eine einzige Abschreibung am Jahresende zulässig, sofern sichergestellt ist, dass bei einem Zusammenruf der IK im Laufe des Jahres die noch nicht verbuchten Abschreibun- gen nachgeholt werden.
7.1.8 Nachzahlung abgeschriebener Beiträge
719 Abgeschriebene Lohnbeiträge und Zuschläge auf Beiträ-
1/07 gen, die nachbezahlt werden und nicht Gegenstand einer Schadenersatzverfügung waren, sind auf den Beitragskon- ten zu verbuchen und dem Konto 4070 bzw. 4075 gutzu- schreiben.
720 Nachbezahlte persönliche Beiträge sind über das Beitrags-
konto auf dem Konto 211.4060 zu vereinnahmen.
7.1.9 Beiträge auf beitragspflichtigen Leistungen
721 Beiträge auf IV-Taggeldern und EO-Entschädigungen sind
1/21 auf einem Beitragskonto (Einzel- oder Sammelkonto) zu verbuchen und dem Konto 4010 bzw. 216.4030 gutzu- schreiben. Die zu Lasten der IV oder EO gehende Hälfte der Beiträge an die AHV/IV/EO und – sofern Arbeitnehmer – an die ALV ist dem Konto 213.3400 (IV) oder 214.3400 (EO) zu belasten, bzw. Konto 218.3400 beim Corona-Er- werbsersatz (siehe Buchungsbeispiel 7 und 8).
0722 Wird bei landwirtschaftlichen Arbeitnehmern die Leistung
dem Arbeitgeber ausbezahlt oder gutgeschrieben, so ist der ihm zu vergütende FL-Beitrag dem Konto 215.3400 zu belasten.
7.1.10 Unbestimmte Einzahlungen
723 Einzahlungen, deren genaue Zweckbestimmung nicht von
7/21 vornherein erkennbar ist, sind auf dem Konto 2760 zu ver- buchen. Lassen sich Herkunft und Verwendungszweck sol- cher Einzahlungen nachträglich nicht ermitteln, so sind die Beträge spätestens nach Ablauf von fünf Jahren der ZAS auf ihr Postkonto IBAN Nr. CH10 0900 0000 3000 1776 5 zu überweisen.
7.2 Zinsen auf Beiträgen
724 Von der Ausgleichskasse berechnete Verzugs- und Vergü-
1/98 tungszinsen sind auf den Beitragskonten im Zeitpunkt zu verbuchen, in welchem sie den Schuldnern gegenüber gel- tend gemacht (Mitteilung oder Verfügung) bzw. den Gläubi- gern vergütet werden. Erfolgt dagegen die Berechnung der Verzugszinsen durch das Betreibungsamt, so sind sie an- lässlich des Zahlungseinganges bei der Ausgleichskasse zu verbuchen. In der Betriebsrechnung sind die Verzugs- zinsen unter dem Konto 211.4300 und die Vergütungszin- sen unter dem Konto 211.3600 auszuweisen. Für den Teil der Verzugszinsen, welcher die Verwaltungskostenbeiträge betrifft, vgl. Rz 814.
725 Ergeben sich aus derselben Abrechnung sowohl Verzugs-
als auch Vergütungszinsen (z.B. bei Arbeitgeberkontrol- len), so kann lediglich der Differenzbetrag verbucht wer- den.
726 Wird ein bereits verbuchter Verzugszins ganz oder teil-
weise abgeschrieben oder vermindert er sich nachträglich, indem die entsprechenden Beiträge herabgesetzt oder er- lassen werden, so ist der Kürzungsbetrag auf dem betref- fenden Beitragskonto gutzuschreiben und dem Konto
211.3380 zu belasten.
7.3 Leistungen
7.3.1 Auszahlung von Leistungen
727 Leistungen sind entweder über die Leistungsbuchhaltung
1/21 oder direkt den entsprechenden Konten der Kontengruppe
30 zu belasten. Vorbehalten bleiben Rz 729 und Rz 729.1.
728 Enthält eine ausbezahlte Leistung Anteile der liechtenstei-
nischen Versicherung, so ist vorerst der gesamte Auszah- lungsbetrag dem entsprechenden Konto der Kontengruppe
30 zu belasten. Der von der liechtensteinischen Versiche-
rung zu erbringende Anteil ist alsdann auf dem Konto 4500 zu vereinnahmen.
729 Provisorische Rentenzahlungen sind vorerst dem Konto
1111 und Teilzahlungen von Leistungen dem Konto 1115
zu belasten. Bei der späteren Verrechnung mit der Renten- nachzahlung bzw. dem Gesamtanspruch sind sie wieder auszubuchen. Dabei ist auf den Konten der Kontenklasse 3 der volle Leistungsbetrag auszuweisen.
729.1 Vorschusszahlungen auf Leistungen gestützt auf Art. 19
1/21 Abs. 4 ATSG sind vorerst auf dem Konto 1110 «Vor- schusszahlungen auf Leistungen» zu verbuchen. Bei der späteren Verrechnung mit dem effektiven Leistungsan- spruch sind sie wieder auszubuchen. In den Konten der Kontenklasse 3 (Betriebsrechnung) ist der volle Leistungs- betrag auszuweisen.
7.3.2 Nicht zustellbare Auszahlungen
730 Nicht zustellbare Auszahlungen sind auf dem Konto 2115
auszuweisen. Dies gilt auch, wenn solche Fälle über die Leistungsbuchhaltung erfasst werden. Wird die Auszahlung einer Leistung zurückgestellt, so ist das jeweilige Monats- betreffnis ebenfalls auf diesem Konto zu verbuchen. Sofern eine Leistung Anteile anderer Versicherungsträger enthält, kann dem Konto 2115 der Gesamtbetrag gutgeschrieben werden.
731 Geht eine Leistung im Monat der Auszahlung infolge Weg-
falls der Anspruchsberechtigung in einem Vormonat an die Ausgleichskasse zurück, so kann der Betrag dem betref- fenden Konto der Kontengruppe 30 direkt gutgeschrieben werden. Der Abgang der Leistung ist alsdann in die Ren- tenrekapitulation des Auszahlungsmonats einzubeziehen.
732 Vom Konto 2115 dürfen Rückbuchungen auf die Konten
der Betriebsrechnung nur dann vorgenommen werden, wenn sich eine nicht zustellbare Leistung nachträglich als zu Unrecht angewiesen oder als endgültig unzustellbar er- weist.
Titel und
733 Aufgehoben
7.3.4 Rückerstattungsforderungen
734 Rückerstattungsforderungen sind spätestens im Zeitpunkt,
in welchem die Verfügung rechtskräftig wird, über die Bei- trags- oder Leistungsbuchhaltung dem Konto 1105 zu be- lasten und dem entsprechenden Konto der Kontengruppe
46 gutzuschreiben. Diese Buchung hat auch dann zu erfol-
gen, wenn die Ausgleichskasse von sich aus den Erlass der Rückerstattung verfügt oder ihre Forderung mit einer Leistung verrechnet.
735 Bezieht sich die Rückerstattungsforderung auf eine bei-
tragspflichtige Leistung, so ist dem Konto „Rückerstat- tungsforderungen“ der Kontengruppe 46 der volle Leis- tungsbetrag gutzuschreiben. Die darauf entfallenden Bei- träge sind unter Berücksichtigung von Rz 721 ff den ent- sprechenden Beitragskonten zu belasten.
7.3.5 Erlass von Rückerstattungsforderungen
736 Wird ein zurückzuerstattender Betrag ganz oder teilweise
erlassen, so ist das Betreffnis über die Beitrags- oder Leis- tungsbuchhaltung dem Konto 1105 gutzuschreiben und dem Konto 3370 zu belasten. Handelt es sich um eine bei- tragspflichtige Leistung, so ist diesem Konto der erlassene Leistungsbetrag zu belasten. Die darauf entfallenden Bei- träge sind unter Berücksichtigung von Rz 721 ff den ent- sprechenden Beitragskonten wieder gutzuschreiben.
7.3.6 Abschreibung von Rückerstattungsforderungen
737 Muss eine Rückerstattungsforderung infolge Uneinbring-
lichkeit ganz oder teilweise abgeschrieben werden, so ist der betreffende Betrag über die Beitrags- oder Leistungs- buchhaltung dem Konto 1105 gutzuschreiben und dem Konto 3330 zu belasten. Handelt es sich um eine beitrags- pflichtige Leistung, so ist diesem Konto der abgeschrie- bene Leistungsbetrag zu belasten. Die darauf entfallenden Beiträge sind unter Berücksichtigung von Rz 721 ff den entsprechenden Beitragskonten wieder gutzuschreiben.
7.3.7 Nachzahlung von abgeschriebenen Rückerstat-
tungsforderungen
738 Abgeschriebene Rückerstattungsforderungen, welche
nachträglich ganz oder teilweise bezahlt oder verrechnet werden, sind über die Beitrags- oder Leistungsbuchhaltung dem Konto 1105 zu belasten und dem Konto 4650 gutzu- schreiben. Handelt es sich um eine beitragspflichtige Leis- tung, so ist diesem Konto der Leistungsbetrag gutzuschrei- ben. Die darauf entfallenden Beiträge sind unter Berück- sichtigung von Rz 721 ff den entsprechenden Beitragskon- ten zu belasten.
7.4 Verrechnung von Leistungen mit Beiträgen und
Rückerstattungsforderungen
739 Leistungen, welche mit Beiträgen oder Rückerstattungsfor-
derungen verrechnet werden, sind auf den entsprechenden Beitragskonten gutzuschreiben. Vorbehalten bleibt Rz 408.
740 Werden Rückerstattungsforderungen und Nachzahlungen
von Leistungen gleichzeitig verfügt und dabei miteinander verrechnet und wird in die Rentenrekapitulation der volle Nachzahlungsbetrag einbezogen – was bei Verrechnungen zwischen Leistungen der AHV und IV zwingend ist – so muss sowohl die Rückerstattungsforderung als auch die Nachzahlung im vollen Betrage verbucht werden. Wird da- gegen bei einer Verrechnung innerhalb des gleichen Versi- cherungszweiges lediglich der Differenzbetrag ausgewie- sen, so ist nur dieser als Nachzahlung bzw. Rückerstat- tungsforderung zu verbuchen.
741 Erfolgt bei laufenden Verrechnungen im Auftrag einer an-
deren Ausgleichskasse oder eines Dritten die Überweisung an den Auftraggeber nur periodisch oder erst nach Ab- schluss der Verrechnung, so sind die verrechneten Einzel- beträge vorerst dem Konto 200.2190 gutzuschreiben.
7.5 Kosten für individuelle Massnahmen
742 Zahlungen im Bereich der individuellen Massnahmen sind
den entsprechenden Konten der Kontengruppe 31 zu be- lasten. Allfällige Rückforderungen sind dem Konto
200.1120 zu belasten und dem Konto 4621 gutzuschrei-
ben.
7.6 Durchführungskosten
7.6.1 IV-Stellen
743 Sämtliche Aufwendungen und Erträge der IV-Stelle sind
1/98 detailliert über die Konten der Kontenklasse 5 und 6 zu er- fassen und im Rechnungskreis 380 auszuweisen. Je Budgetrubrik ist ein Konto zu führen. IV-Stellen, für welche Betriebsräume erworben oder erstellt wurden, haben eine marktübliche Eigenmiete im Rech- nungskreis 380 dem Konto 5200 zu belasten und dem Konto 6150 gutzuschreiben.
743.1 Verwaltet eine IV-Stelle einen Erbschaftsfonds, so wird das
1/14 Eigenkapital im Konto 300.1390 ausgewiesen, mit einer Gegenbuchung im Konto 300.2490. Die Buchhaltung des Fonds wird in einem eigenen Rechnungskreis 6–8 geführt.
744 Kann bei einzelnen Konten der Aufwand monatlich nicht
genau ermittelt werden, so ist je Konto die Verbuchung von 1/12 des betreffenden Budgetbetrages – mit Korrektur im letzten Monat des Rechnungsjahres – zulässig. Die Gut- schrift erfolgt entweder auf dem Konto 9xx.6450 oder auf dem betreffenden Aufwandkonto des Rechnungskreises
910 (siehe auch Rz 530).
745 Für die Abgeltung der von der IV-Stelle mitbenützten Infra-
struktur der Ausgleichskasse wird vom BSV, in Absprache mit der IV-Stelle und der Ausgleichskasse, ein monatlicher Pauschalbetrag festgesetzt. Dieser ist auf dem Konto
380.5320 zu belasten und dem Konto 910.6450 gutzu-
schreiben. Wird der Informatikbetrieb im Rechnungskreis
940 verbucht, so ist der entsprechende Kostenanteil dem
Konto 940.6450 gutzuschreiben.
746 Allfällige Einnahmen sind direkt über die im Rechnungs-
kreis 380 vorgesehenen Konten der Kontenklasse 6 zu ver- buchen.
746.1 Im Falle von Stockwerkeigentum sind die zu leistenden
1/98 Zahlungen an den Erneuerungsfonds dem Konto 380.5240 zu belasten und dem entsprechenden Anlagekonto gutzu- schreiben.
747 Anschaffungen von Mobilien, die ausschliesslich IV-Zwe-
1/98 cken dienen, sind direkt über die entsprechenden Auf- wandkonten der Kontengruppe 51 (5120, 5151, 5152, 5154) im Rechnungskreis 380 zu verbuchen.
7.6.2 Spezialstellen und Arztberichte
748 Zahlungen an Spezialstellen für Abklärungskosten sowie
Auszahlungen an Ärzte und Abklärungsstellen für Arzt- bzw. Expertenberichte sind den entsprechenden Konten der Kontengruppe 32 zu belasten. Allfällige Rückforderun- gen sind dem Konto 200.1120 zu belasten und dem Konto
4622 gutzuschreiben.
7.6.3 MEDAS und RAD
749 Aufwendungen und Erträge der MEDAS werden über den
1/14 Rechnungskreis 381 verbucht, beim RAD über den Rech- nungskreis 380. Die Rz 743 ff gelten sinngemäss.
7.6.4 Parteientschädigungen und Gerichtskosten
750 Partei- und Gerichtskosten, die durch gerichtliches Urteil
auferlegt werden, sind auf dem Konto 3280 zu verbuchen. Allfällige Anteile anderer Sozialwerke sind diesen direkt zu belasten.
1/10 7.7 Rückverteilung der CO2-Abgabe
751 Die CO 2 -Rückverteilung kann den anspruchsberechtigten
1/10 Arbeitgebenden in Form einer Verrechnung oder Auszah- lung ausgerichtet werden. Siehe Anhang 5 – Buchungsverfahren – Punkt 1
752 Der CO 2 -Rückverteilungsbetrag ist nach erfolgtem Kassen-
1/11 wechsel vollumfänglich durch die für den Arbeitgebenden neu zuständige Ausgleichskasse auszurichten. Nur diese verbucht den Betrag in ihrer Buchhaltung (WRC Rz 4016).
753 Ist eine CO 2 -Rückverteilung infolge Konkurs oder Auflö-
1/13 sung eines Unternehmens nicht möglich, erfolgt eine Rück- buchung über das entsprechende Konto der Betriebsrech- nung. Siehe Anhang 5 – Buchungsverfahren – Punkt 5
7.8 Abgrenzung FAK-Lastenausgleich
754 Für die Verbuchung des FAK-Lastenausgleichs ist zu un-
8/25 terscheiden, ob es sich um einen effektiven Mittelab- bzw. zufluss im laufenden Jahr handelt oder ob lediglich Abgren- zungen für einen prognostizierten Mittelfluss (Zu- oder Ab- gang) für das laufende Jahr gebucht werden sollen. Die kantonale Stelle, die den Lastenausgleich durchführt, kann die Durchführung wie bisher verbuchen.
755 Effektiver Mittelfluss im laufenden Jahr ist wie folgt zu bu-
8/25 chen: Kto. 5xx.3076 / liquide Mittel (Mittelabfluss) Liquide Mittel / Kto 5xx.4076 (Mittelzufluss)
756 Abgrenzung prognostizierter Mittelfluss für das laufende
1/26 Jahr ist wie folgt zu buchen:
Die Abgrenzungskonten 1780 (aktive Abgrenzung) und
2780 (passive Abgrenzung) sind im neuen Jahr (per
01.01.) zwingend aufzulösen.
757 Für die statistischen Auswertungen des FAK-Lastenaus-
8/25 gleichs sind die Salden gemäss den Anweisungen zum Statistikformular zu melden. Aktuell sind die Meldungen wie folgt vorzunehmen: Feld 33 I: Ausschliesslich Saldo Kto. 4076 Feld 33 J: Falls zusätzliche Abgrenzungen für erwartete zusätzliche Mittelzuflüsse für das laufende Jahr vorgenommen worden sind, fliesst der Saldo von Kto. 4077 in Feld 33J. In dieses Feld können zusätzlich auch weitere Konten einfliessen. Ausschliesslich Saldo Kto. 3076 Falls zusätzliche Abgrenzungen für erwartete zusätzliche Mittelabflüsse für das laufende Jahr vorgenommen worden sind, fliesst der Saldo von Kto. 3077 in Feld 34D. In dieses Feld können zusätzlich auch weitere Konten einfliessen.
8. Verwaltungsrechnung
8.1 Gemeinsame Bestimmungen
8.1.1 Abschreibungen
801 Auf Immobilien und Mobilien sind mindestens der tatsächli-
1/10 chen Wertminderung entsprechende Abschreibungen vor- zunehmen. Diese werden nach der linearen Methode be- rechnet, d.h. die Abschreibung erfolgt vom jeweiligen An- schaffungswert (unter Abzug eines allfälligen Investitions- beitrages Dritter). Die Höhe der Abschreibung ist den Kas- sen freigestellt.
802 Aufgehoben
8.1.2 Transitorische Buchungen
803 Einnahmen und Ausgaben, die das laufende oder folgende
Rechnungsjahr betreffen und beim Jahresabschluss als ak- tive oder passive Abgrenzungsposten berücksichtigt wer- den sollen, sind über die Konten 1700 bzw. 2700 – mit Ge- genbuchung auf den entsprechenden Aufwand- bzw. Er- tragskonten – zu verbuchen.
804 Die transitorischen Aktiven und Passiven sind jeweils zu
Beginn des folgenden Rechnungsjahres über die betreffen- den Aufwand- und Ertragskonten aufzulösen.
8.1.3 Bildung und Auflösung von Rückstellungen
805 Für noch nicht genau bekannte Verwaltungsausgaben so-
1/06 wie für künftige Investitionen und erwartete Verluste aus Kapitalanlagen (Wertberichtigungen) können beim Jahres- abschluss Rückstellungen gebildet werden. Vorgenommene Rückstellungen sind zweckbestimmt und dürfen nur zur Deckung der Aufwendungen, für die sie ge- bildet wurden, herangezogen werden. Ist der Verwen- dungszweck nicht mehr gegeben, so sind die Rückstellun- gen über diejenigen Konten der Verwaltungsrechnung auf- zulösen, über die sie seinerzeit gebildet worden sind (Rz 806).
805.1 Im Gegensatz zu den freiwilligen Rückstellungen (Rz 805)
1/24 ist die Bildung von Rückstellungen für Ferien- und Über- zeitguthaben (inkl. GLAZ) für die IV-Stellen obligatorisch, während sie für die übrigen Rechnungskreise freiwillig bleibt. Rückstellungen für Ferien- und Überzeitguthaben (inkl. GLAZ) werden über das Konto 2501 verbucht. Die Bildung und Auflösung erfolgen über den Personalaufwand (Konten
5010 Gehälter Verwaltungs-/Betriebspersonal und 5030
Sozialleistungen).
806 Die Bildung und Auflösung von Rückstellungen auf den
1/24 Konten 900.2500, 900.2501 und 900.2520 erfolgt direkt über die entsprechenden Aufwandkonten. Bei den Konten 900.2530, 900.2550, 900.2560 und 900.2570 sind die Bil- dung und Auflösung über die Kontengruppen 58 und 68 vorzunehmen.
807 Werden bei Anschaffungen Rückstellungen für technische
1/03 Investitionen oder für Investitionen in Liegenschaften auf- gelöst, so sind in gleicher Höhe Abschreibungen vorzuneh- men.
808 Folgende Buchungen sind gemäss den Rz 806 und 807 bei
1/06 Rückstellungen / Anschaffungen / Auflösungen / Abschrei- bungen vorzunehmen: Technische Investitionen: – Rückstellung: 910/940.5830 an 900.2530 Auflösung: 900.2530 an 910/940.6830 Abschreibung: 910/940.5570 an 900.16xx – Investitionen in Liegenschaften: Rückstellung: 930.5860 an 900.2560 Auflösung: 900.2560 an 930.6860 Abschreibung: 930.5550 an 900.15xx Wenn für die Investitionen keine Rückstellungen gebildet wurden, können für die Finanzierung auch Reserven ver- wendet werden Auflösung: 900.2800/2901 an 910/930.6801/6802
Die Anschaffung und die Abschreibung sind gleich wie in den beiden oben erwähnten Fällen zu buchen.
8.1.4 Ermittlung des AHV/IV/EO-Verwaltungsaufwan-
des
809 Für die Ermittlung des AHV/IV/EO-Verwaltungsaufwandes,
1/01 welcher für die Berechnung der Verwaltungskosten-Vergü- tung ALV herangezogen wird, werden nur die über den Rechnungskreis 910 verbuchten Ausgaben – jedoch ohne die Konten 5172, 5500, 5570 (mit Ausnahme von Abschrei- bungen in Verbindung mit der Auflösung von Rückstellun- gen für technische Investitionen), 5710, 5720, 5830 und
5990 – berücksichtigt.
Von diesen Ausgaben werden allfällige Dienstleistungser- träge und Verwaltungskostenvergütungen in Abzug ge- bracht.
8.2 Verwaltungsrechnung allgemein (Rk 910)
8.2.1 Verwaltungskostenbeiträge
810 Die Verwaltungskostenbeiträge der Beitragspflichtigen sind
1/01 auf den Beitragskonten zu belasten und dem Konto
910.6000 gutzuschreiben. Enthält eine gemäss Artikel 52
AHVG verfügte Schadenersatzforderung Verwaltungskos- tenanteile, so sind diese über das Konto 910.6050 zu ver- buchen.
811 Aufgehoben
812 Rückzuvergütende Verwaltungskostenbeiträge sind dem
1/20 Konto 910.5720 zu belasten, wenn die Beiträge ursprüng- lich zu Recht erhoben wurden und deren die Rückvergü- tung durch separaten Beschluss des Vorstandes bzw. der Verwaltungskommission nachträglich beschlossen wurde.
812.1 Rückzuvergütende Verwaltungskostenbeiträge sind dem
1/20 Konto 910.6000 zu belasten, wenn die Beiträge bei Vorlie-
gen aller Informationen im Erhebungszeitpunkt gar nie er- hoben worden wären (elektronische Lohnmeldung, Schwel- lenwert überschritten, etc.).
813 Die Rückvergütungen von Verwaltungskostenbeiträgen an
1/06 die Beitragspflichtigen sind wie folgt zu verbuchen: Rückvergütung mit Rückstellungen (über das Rückstel- lungskonto) – Laufendes Rechnungsjahr: Rückstellung: 910.5720 an 900.2520 – Folgendes Rechnungsjahr: Auflösung: 900.2520 an 910.5720 Zuweisung: 910.5720 an Beitragspflichtige Rückvergütung ohne Rückstellungen (Entnahme aus den Reserven) Auflösung: 900.2800/2901 an 910.6801/6802 Zuweisung: 910.5720 an Beitragspflichtige Ein Übertrag von den Konten 900.2800/2901 auf das Konto
900.2520 ist in keinem Fall zulässig.
814 Der Verzugszinsanteil auf Verwaltungskostenbeiträgen ist
dem Konto 910.6120 gutzuschreiben; ein allfälliger Anteil an Vergütungszinsen dem Konto 910.5440 zu belasten. Er- mittelt die ZAS den entsprechenden Anteil, so ist aufgrund der Buchungsanzeige der ZAS die Gegenbuchung auf dem Konto 200.2100 vorzunehmen.
814.1 Die Beteiligung der Ausgleichskassen an den Verzugszin-
1/01 sen ist auf Konto 910.6020 gutzuschreiben. Die Verbu- chung ist aufgrund der Buchungsanzeige der ZAS vorzu- nehmen und auf dem Gegenkonto 200.2100 gutzuschrei- ben.
814.2 Der Anteil an Strafzuschlägen, den die Ausgleichskassen
1/07 zur Deckung des Verwaltungsaufwands behalten dürfen, ist dem Konto 211.3510 bzw. 216.3510 zu belasten und dem Konto 910.6470 gutzuschreiben. Im Fall einer Ab- schreibung erfolgt die Verbuchung genau umgekehrt. Die Verbuchung kann laufend direkt unter den in Ziffern 710.1, 717, 719 erwähnten Konten vorgenommen werden oder
als einmalige Buchung beim Monatsabschluss. Die Aus- gleichskassen dürfen einen Fünftel der Zuschläge zurück- behalten.
8.2.2 Kostenvergütungen für übertragene Aufgaben
815 Der für die Durchführung anderer Sozialwerke anfallende
Verwaltungsaufwand kann entweder direkt über den Rech- nungskreis des betreffenden Sozialwerkes verbucht oder im Rechnungskreis 910 erfasst und mit einer Kostenvergü- tung abgegolten werden.
816 Die für die Durchführung von übertragenen Aufgaben ent-
richtete Kostenvergütung ist dem Konto 910.6300 gutzu- schreiben.
8.2.3 Anschaffung von Mobilien
817 Anschaffungen werden aktiviert, solche mit geringer Be-
1/10 deutung können direkt der Verwaltungsrechnung (Konten 5120, 5151, 5154) belastet werden. Die Kassenleitung defi- niert die Richtlinien im Verfahren der Aktivierung.
818 Aufgehoben
8.2.4 Raumaufwand
819 Aufwendungen für gemietete Räume sind über die Konten
910.5210, 910.5220 und 910.5230 zu verbuchen. Vorbe- halten bleiben Rz 828 und 829.
820 Für die Benützung einer kasseneigenen Liegenschaft ist
auf dem Konto 910.5200 eine Eigenmiete zu belasten, die dem ortsüblichen Mietzins entspricht und sämtliche Neben- kosten einschliesst (Gegenbuchung Konto 930.6150).
8.2.5 Revisionskosten
821 Auf dem Konto 5330 bzw. 5340 sind ausschliesslich die
Kosten der externen Revisionsstellen für die Revision der
Ausgleichskassen und die Kontrolle der Arbeitgeber zu ver- buchen. Aufwendungen der internen Revisionsstellen sind den übrigen Aufwandkonten zu belasten.
8.2.6 Betreibungsspesen
821.1 Vorschüsse von Betreibungsspesen werden dem Konto
1/11 910.5172 belastet. Die Zuweisung der Vorschüsse auf die betroffenen Beitragspflichtigen erfolgt in der Beitragsbuch- haltung (200.1102 oder 900.1101) und wird dem Konto
910.6700 gutgeschrieben.
Vorschüsse von Betreibungsspesen, die teilweise oder ganz uneintreibbar sind, werden in der Regel bei Erhalt des Verlustscheins dem Beitragskonto gutgeschrieben und dem Konto 910.5510 belastet. Falls die Ausgleichskasse darauf verzichtet, dass der Beitragspflichtige den Vor- schuss von Betreibungsspesen zurückzahlt, wird der Be- trag von der Beitragsbuchhaltung zurückgebucht und dem Konto 910.5511 belastet. Die Betreibungsspesen umfassen sämtliche Aufwendun- gen, welche dem Betreibungs- oder Konkursamt im Rah- men der Durchführung des Verfahrens vorgeschossen wer- den müssen.
8.3 Verwaltungsrechnung Kapitalanlagen (Rk 920)
8.3.1 Vermögenserträge
822 Die im laufenden Rechnungsjahr in Abzug gebrachte Ver-
rechnungssteuer ist den Ertragskonten gutzuschreiben und bis zur Rückerstattung dem Debitorenkonto 900.1309 zu belasten. Anteile anderer Sozialwerke sind auszuscheiden.
8.3.2 Wertberichtigungen
823 Wertberichtigungen und Kursdifferenzen sind über die Kon-
ten 920.5520 bzw. 920.6170 zu verbuchen.
824 Eine Wertberichtigung ist aus Gründen der Bilanzwahrheit
zwingend vorzunehmen, wenn sich der Wert einer Anlage um mindestens 30 Prozent verändert hat.
825 Sind für künftige Verluste auf Kapitalanlagen Rückstellun-
gen gebildet worden und werden diese wegen eingetrete- ner Wertverluste herangezogen, so ist im Ausmass der Auflösung der Rückstellung (Konto 920.6870) auch eine Wertberichtigung auf dem entsprechenden Anlagekonto vorzunehmen.
8.4 Verwaltungsrechnung Liegenschaften (Rk 930)
8.4.1 Aufwendungen im Immobilienbereich
826 Wertvermehrende Aufwendungen auf Immobilien werden
1/10 aktiviert, solche mit geringem Wert oder ohne Steigerung des Mehrwerts können direkt der Verwaltungsrechnung (Konto 5240) belastet werden. Die Kassenleitung definiert die Richtlinien im Verfahren der Aktivierung.
827 Unbebaute Grundstücke werden grundsätzlich nicht abge-
1/10 schrieben.
8.4.2 Raum-/Liegenschaftenaufwand
828 Der gesamte Raum- und Liegenschaftenaufwand (ein-
schliesslich Personalaufwand), der in Verbindung zu Immo- bilien gemäss Kontengruppe 15 steht, ist über den Rech- nungskreis 930 zu verbuchen. Dies gilt auch für die Fremd- miete auf Liegenschaften, bei welchen die Ausgleichs- kasse anteilmässig beteiligt ist oder den Innenausbau fi- nanziert und aktiviert hat.
829 Für den in Rz 828 erwähnten Aufwand erfolgt die Verbin-
dung zum Rechnungskreis 910 über das Konto „Eigen- miete“ (Buchung: 910.5200 an 930.6150).
830 Bei der Auflösung von Rückstellungen für Liegenschaften-
unterhalt sind die entsprechenden Ausgabeposten auf dem Konto 930.5240 auszuweisen.
8.5 Verwaltungsrechnung Informatik (Rk 940)
8.5.1 Abschreibungen
831 Die Abschreibungen können von der Kasse, unter Berück-
1/10 sichtigung der effektiven Wertminderung, nach eigenem Ermessen bestimmt und auf dem Konto 940.5560 verbucht werden.
8.5.2 Erträge
832 Die Erträge setzen sich aus den Kostenanteilen zusam-
men, die den einzelnen Benützern in Rechnung gestellt werden. Für den Kostenanteil der Ausgleichskasse ist fol- gende Buchung vorzunehmen: 910.5320 an 940.6310.
8.6 Investitionsrechnung (Rk 950)
8.6.1 Investitionsausgaben
833 Als Investitionen gelten alle Ausgaben, mit denen bedeu-
tende eigene oder teilweise durch Dritte finanzierte Vermö- genswerte mit mehrjähriger Nutzungsdauer geschaffen werden.
834 Anschaffungen mit geringem Wert können anstelle der Ak-
1/10 tivierung direkt der Verwaltungsrechnung belastet werden.
835 Die zu aktivierenden Anschaffungen werden während des
Rechnungsjahres auf den entsprechenden Konten der Kontenklasse 7 verbucht und vor dem Jahresabschluss über das Konto 950.8900 auf die betreffenden Bestandes- konten der Kontengruppen 15 und 16 übertragen.
8.6.2 Investitionseinnahmen
836 Sämtliche Abgänge aktivierter Immobilien und Mobilien
während des Rechnungsjahres werden mit dem Restbuch- wert auf den Konten 950.8000 bzw. 950.8100 verbucht.
837 Kostenanteile Dritter an Anschaffungen von Immobilien
und Mobilien werden als Investitionsbeitrag auf dem Konto
950.8600 vereinnahmt.
838 Die Investitionseinnahmen werden am Ende des Rech-
nungsjahres über das Konto 950.7900 auf die betreffenden Bestandeskonten der Kontengruppen 15 und 16 übertra- gen. Die Beiträge Dritter werden entsprechend dem Bei- tragszweck zugewiesen.
9. Rechnungsablage
9.1 Allgemeines
901 Die Rechnungsablage gegenüber der ZAS besteht einer-
seits aus dem Monatsausweis mit den Monatsrekapitulatio- nen der Beitragsbuchhaltung und der Renten und anderer- seits der Jahresrechnung mit der Jahresumsatzbilanz. Zu- sätzlich sind zuhanden der Revisionsstelle Ausstandslisten gemäss Rz 913 zu erstellen.
902 Für die Datenmeldung an die ZAS sind die Technischen
Weisungen (Dok. 318.106.04) massgebend.
903 Jede Datenmeldung an die ZAS muss während mindes-
tens eines Jahres wiederholbar sein; ebenfalls der Aus- druck der Jahresrechnung.
9.2 Monatsausweis
904 Der Monatsausweis umfasst die Bestandes-, Betriebs- und
Verwaltungsrechnung. Er ist auf Ende eines Monats nach Vornahme der Buchungen gemäss Anhang 2 anhand der Hauptbuchkonten zu erstellen und der ZAS zusammen mit den Monatsrekapitulationen der Beitragsbuchhaltung und der Renten bis zum 20. des folgenden Monats zu übermit- teln.
905 Vom Monatsausweis und von der Monatsrekapitulation der
Beitragsbuchhaltung muss mindestens bis zum Abschluss der Revision des betreffenden Rechnungsjahres ein EDV- Ausdruck jederzeit möglich sein. Von der Monatsrekapitu- lation der Renten ist in jedem Fall ein EDV-Ausdruck zu er- stellen und für interne Zwecke sowie zuhanden der Revisi- onsstelle aufzubewahren.
9.3 Jahresrechnung
906 Die Jahresrechnung umfasst die Bestandes-, Betriebs- und
Verwaltungsrechnung. Sie ist nach Vornahme der Ab- schlussbuchungen in Übereinstimmung mit den Konten der Hauptbuchhaltung zu erstellen (siehe Anhang 2).
907 Das Rechnungsjahr beginnt am 1. Januar und schliesst am
31. Dezember.
908 Auf den Konten der Kontenklassen 3 und 4 dürfen nach Er-
stellung des Monatsausweises für den Monat Dezember keine Buchungen mehr erfolgen.
909 Zu Lasten des Überschusses der Verwaltungsrechnung
dürfen keine Rückstellungen oder Abschreibungen vorge- nommen werden. Vorbehalten bleibt Rz 813.
910 Die Umsätze der Hauptbuchkonten sind in einer Jahresum-
satzbilanz wiederzugeben.
911 Die Jahresrechnung ist der ZAS bis zum 20. Februar elekt-
1/20 ronisch zu übermitteln. Gleichzeitig ist einerseits der ZAS ein rechtsgültig unterzeichnetes Exemplar der Jahresrech- nung im Original zuzustellen (Darstellung gemäss Anhang 3). Anderseits ist eine Kopie für die Revisionsstelle, welche die Abschlussrevision durchführt, aufzubewahren.
Diesen Unterlagen zwingend beizulegen ist das Zusatz- blatt, welches Auskunft gibt: – über die in der Beitragsbuchhaltung verbuchten Beiträge und bezahlten bzw. verrechneten Leistungen. Gegebe- nenfalls enthält das Formular die Bemerkung „entfällt“. – über die während des Rechnungsjahres oder beim Jah- resabschluss vorgenommenen Buchungen auf den Kon- ten 900.2520, 900.2530, 900.2800, 900.2901 und
900.2902 mit Angabe der Gegenkonten.
– über die Beiträge, Leistungen, das Eigenkapital sowie das Total der Bilanz jeder übertragenen Aufgabe, die nicht in der Jahresrechnung gemäss Rz 912 aufgeführt ist.
912 Zusammen mit der Jahresrechnung ist der ZAS auch die
Jahresumsatzbilanz zu melden. Zudem ist eine Umsatz- und Saldobilanz zuhanden der Revisionsstelle auszudru- cken.
9.4 Ausstandslisten
913 Es sind auf je einer Liste aufzuführen:
1/02 – die Selbständigerwerbenden, Nichterwerbstätigen und ANobAG, deren Beiträge nicht innerhalb von zwei Jah- ren, die dem entsprechenden Beitragsjahr (Kalenderjahr) folgen, definitiv festgesetzt werden konnten; – die Arbeitgeber/innen, deren Abrechnung für das Kalen- derjahr, das dem abgelaufenen Jahr vorausgeht, noch nicht abschliessend bereinigt worden ist. Die Listen sind jeweils bis zum 30. Juni zu erstellen, wobei dieser Termin im Einvernehmen mit der Revisionsstelle bis zu 6 Monate hinausgeschoben werden kann.
10. Geldverkehr
10.1 Allgemeines
1001 Der Geldverkehr ist bargeldlos abzuwickeln. Verschiebun-
1/01 gen zwischen einzelnen Geldkonten sind nur soweit gestat- tet als es der Geldverkehr mit den Beitragspflichtigen, den Leistungsempfängern oder der ZAS erfordert.
1001.1 Die Ausgleichskassen schliessen die für eine elektronische
1/14 Kontenführung notwendigen Vereinbarungen mit der Post- finance (E-Finance) bzw. ihren Banken (E-banking) ab. Für die Datenübermittlung sind die vom jeweiligen Geldinstitut empfohlenen Sicherheitsbestimmungen anzuwenden.
10.2 Geldverkehr mit der ZAS
10.2.1 Geldablieferung
1002 Die Ausgleichskassen ermitteln täglich so rasch wie mög-
1/14 lich, jedoch spätestens bis 13.00 Uhr den aktuellen Saldo ihrer Geldmittel. Anschliessend informieren sie die ZAS un- mittelbar über die zu erwartende Geldüberweisung mittels der gesicherten Anwendungen Intranet AHV/IV, ausnahms- weise mittels E-Mail (tresorerie@zas.admin.ch).
1002.1 Der gemäss Rz 1002 ermittelte Saldo der Geldmittel ist
7/21 entweder anhand der nachgeführten Buchhaltung oder nach Abzug der aus dem letzten Monatsauszug resultie- renden Saldi der übrigen Rechnungskreise, sofern diese für die durchschnittlichen Tagessaldi repräsentativ sind, in Fondsgelder und übrige Gelder aufzuteilen. Die Fondsgelder sind nach Abzug des Sockelbetrages ge- mäss Rz 1003 der ZAS gleichentags in auf 10 000 Franken gerundeten Beträgen abzuliefern. Bei Beträgen, die den Sockelbetrag nicht überschreiten, kann auf eine Geldablie- ferung verzichtet werden.
1002.2 Der Zahlungsauftrag gemäss Rz 1002.1 ist vor 14.00 Uhr
01/24 elektronisch zu übermitteln und hat einen Vermerk zu bein- halten, damit die Post oder Bank die Gutschrift noch glei- chentags vornehmen kann (z.B. EXPRESS bei E-Finance). Der Betrag ist dem Konto 200.2100 zu belasten und ab Postkonto auf das Postkonto IBAN Nr. CH10 0900 0000
3000 1776 5 zu überweisen. Jeder Auftrag muss mit einem
Valutadatum versehen sein.
1003 Die Ausgleichskassen können über einen Sockelbetrag
1/06 von 100 000 Franken verfügen.
1004 Sowohl über die Ermittlung der verfügbaren Fondsgelder
1/06 als auch über die Ablieferung an die ZAS ist ein Journal zu führen.
10.2.2 Geldanforderung
1005 Für die Hauptauszahlung der Renten stellt die ZAS den
1/01 Ausgleichskassen die benötigten Geldmittel in einer runden Summe jeweils zu Beginn des Monats ohne besonderes Verlangen zur Verfügung. Der Betrag ist dem Konto
200.2100 gutzuschreiben.
Die AK teilt der ZAS aufgrund einer jährlichen Umfrage im Dezember mit, welche Daten für die monatliche Hauptaus- zahlung der Renten mit der Postfinance für das folgende Jahr festgelegt worden sind, damit die ZAS die benötigten Geldmittel per EXPRESS auf die Post- und Bankkonten überweisen kann. Bei delegierter Rentenauszahlung sind die Daten je Arbeitgeber mitzuteilen. Für verbleibende Überschüsse gelten die Rz 1002 ff.
1006 Reichen die vorhandenen Fondsgelder für ausserhalb der
1/14 Hauptauszahlung vorzunehmende Auszahlungen von bun- desrechtlichen Leistungen nicht aus, so können die zusätz- lich benötigten Geldmittel jederzeit bei der ZAS angefordert werden. Die Geldanforderung ist mittels der gesicherten Anwendungen Intranet AHV/IV, ausnahmsweise mittels E- Mail(tresorerie@zas.admin.ch) unter Angabe der Nummer und des Namens der Kasse, der Kontonummer (IBAN), dem Betrag sowie des Valutadatums zu übermitteln.
Die angeforderten Geldmittel werden falls notwendig auch per «EXPRESS» bereitgestellt, vorausgesetzt, dass die Anforderung spätestens vor 14.00 Uhr eintrifft.
10.3 Eigene Mittel der Ausgleichskasse
1007 Die Konten der kasseneigenen Mittel werden in der Ver-
waltungsrechnung geführt.
1008 Eine Beanspruchung fremder Geldmittel liegt vor, wenn der
Saldo des Rechnungskreises 9 am Monatsende eine Schuld gegenüber dem Rechnungskreis 1 aufweist (Konto 900.2201).
1009 Bei der Beanspruchung fremder Geldmittel ist innerhalb
von 2 Monaten für den Ausgleich zu sorgen, wobei allen- falls kasseneigene Anlagen zu veräussern sind.
10.4 Liquidationsreserven
1010 Die Gründerverbände und die Kassenverantwortlichen ha-
1/11 ben für das finanzielle Gleichgewicht ihrer Kasse zu sor- gen. Damit der Fortbestand und das gute Funktionieren der Versicherung gewährleistet bleiben, müssen genügend Re- serven gebildet werden. Diese dienen bei allfälligen Fusio- nen und Liquidationen dazu, die Überführung der Aktivitä- ten in eine andere Kasse sicherzustellen. Die allgemeinen Reserven (Kontengruppen 29) dürfen den Betrag von CHF 80.– pro Rentenfall (Anzahl Zahlungen im November gemäss Statistikblatt) und CHF 0.60 pro Indivi- duelles Konto (IK-Bestand am 31. Dezember) nicht unter- schreiten. Ferner müssen sie mindestens Fr. 100 000.– be- tragen. Ansonsten müssen notwendige Massnahmen vor- genommen und das Bundesamt informiert werden.
11. Ausgleichskassen mit Zweigstellen
11.1 Klassierung der Zweigstellen
1101 Die Zweigstellen werden nachstehenden Klassen zugeord-
net: – Zweigstellen A: Zweigstellen mit eigener Haupt- und Ne- benbuchhaltung; – Zweigstellen B: Übrige Zweigstellen.
11.2 Ergänzende Bestimmungen für Zweigstellen A
1102 Der Geldverkehr gemäss Rz 1002–1006 hat sich zwischen
den Zweigstellen und der ZAS direkt abzuwickeln.
1103 Überweisungen zwischen Hauptsitz und Zweigstellen, die
über das Monatsende erfolgen, sind beidseitig im gleichen Monat zu verbuchen. Als Buchungsmonat gilt derjenige, in welchem die Überweisung veranlasst wird.
1104 Der Monatsausweis ist der ZAS direkt zu übermitteln. Ein
Doppel ist dem Hauptsitz zuzustellen.
1105 Die Jahresrechnung ist der ZAS direkt einzureichen ge-
mäss den Bestimmungen von Rz 906 ff. Ein Exemplar der Jahresrechnung ist dem Hauptsitz zuzustellen. Dieser er- stellt eine Gesamtrechnung, welche die Jahresrechnungen der Zweigstellen und des Hauptsitzes umfasst und leitet diese im Doppel und unterzeichnet an die ZAS weiter.
12. Ausgleichskassen mit übertragenen Aufgaben
12.1 Übertragene Aufgaben
1201 Die AHV-Ausgleichskassen können beauftragt werden,
1/24 weitere Aufgaben in eigener Verwaltung oder als Abrech- nungsstelle durchzuführen.
Das Rechnungsmodell sieht für die FAK (Rk 5) und für die übrigen übertragenen Aufgaben (Rk 6-8) separate Rech- nungskreise vor. Für die Beurteilung, ob es sich um eine Aufgabe in eigener Geschäftsführung oder als Abrech- nungsstelle handelt, ist es jedoch nicht entscheidend, ob deren Buchhaltung innerhalb oder ausserhalb der Buchhal- tung der AHV-Ausgleichskasse geführt wird. Die Beurtei- lungskriterien für diese Unterscheidung sind in den Rz 3202, 3202.1, 3203 und 3203.1 der WÜWA beschrieben.
1201.1 Aufgehoben
1201.2 Aufgehoben
12.2 Abrechnungs- und Zahlungsverkehr
1202 Der in der AHV-Buchhaltung integrierte Abrechnungs- und
Zahlungsverkehr für andere Sozialwerke ist in der Beitrags- buchhaltung zu erfassen und über die Konten der betref- fenden Rechnungskreise zu verbuchen. Die Verbuchung von direkt ausbezahlten Leistungen über die Beitragskon- ten ist nur zulässig, wenn die Ausscheidung der verrechne- ten bzw. gutgeschriebenen Leistungen gemäss Rz 1204 gewährleistet und vom Revisor ohne grossen Aufwand überprüfbar ist.
1203 Das Zusatzblatt (Form. 318.232.40) ist immer auszufüllen
1/00 und der ZAS zusammen mit der Jahresrechnung (Rz 911) einzureichen. Es ermöglicht u.a. die Aufteilung der Ver- zugs- und Vergütungszinsen im Bereich der übertragenen Aufgaben, wenn für diese die gleiche Regelung wie in der
AHV angewendet wird. Die ZAS kann zudem aufgrund die- ser Angaben die jährliche Gutschrift vornehmen.
1204 Auf dem Zusatzblatt (Rz 1203) sind die im betreffenden
1/06 Jahr über die Beitragsbuchhaltung erfassten Beiträge und Leistungen der übertragenen Aufgaben unter Ziffer 1.1 an- zugeben, wobei nur Leistungen aufgeführt sein dürfen, die tatsächlich mit Beiträgen verrechnet worden sind. Die Zif- fer 1.2 ist für übertragene Aufgaben bestimmt, bei welchen entweder die Verzugs- und Vergütungszinsregelung nicht angewendet oder der entsprechende Zinsanteil von der Ausgleichskasse selber ermittelt wird. Unter Ziffer 1.3 sind die ausbezahlten Leistungen aufzuführen, die aus kassen- internen Gründen über die Beitragsbuchhaltung erfasst wurden.
1205 Der Anteil der übertragenen Sozialwerke an den abgerech-
neten Verzugs- und Vergütungszinsen wird von der ZAS jährlich aufgrund der Beitragssumme – abzüglich der ver- rechneten bzw. gutgeschriebenen Leistungen – ermittelt, die gemäss Rz 1204 unter Ziffer 1.1 ausgewiesen sind. Da- bei gelten mehrere übertragene Aufgaben als ein Ganzes und es ist Aufgabe der Ausgleichskasse, den von der ZAS berechneten Zinsanteil auf die einzelnen Sozialwerke auf- zuteilen. Der Zinsertrag ist gestützt auf die Buchungsan- zeige der ZAS auf dem Konto 4300 bzw. 3600 des entspre- chenden Rechnungskreises zu verbuchen mit Gegenbu- chung auf dem Konto 200.2100.
1/99 12.3 Ausgleich einer Schuld
1206 Weist ein Rechnungskreis einer bewilligten übertragenen
1/14 Aufgabe (oder Rechnungskreise, falls für deren Führung mehrere Konten verwendet werden) am Monatsende eine Schuld gegenüber dem Rechnungskreis 1 auf (Konto xxx.2201), so ist für den Ausgleich zu sorgen. Ein Überschuss eines Rechnungskreises darf nicht mit der Schuld eines anderen kompensiert werden, es sei denn, es liegt eine schriftliche Vereinbarung zwischen den zuständi- gen Entitäten vor oder falls die betroffenen Rechnungs- kreise für die Kontoführung ein und derselben bewilligten übertragenen Aufgabe verwendet werden.
12.4 Kostenvergütung für die Durchführung übertrage-
ner Aufgaben
1207 Zur Sicherstellung ihrer Liquidität verlangen die Kassen
8/25 quartalsweise Vorschüsse für die Durchführung von über- tragenen Aufgaben. Die Kassen können auf eine Bevor- schussung verzichten, wenn sichergestellt ist, dass Rz 1206, sowie die Art. 63a AHVG und Art. 132 AHVV trotz- dem eingehalten sind.
1208 Aufgehoben
1209 Die Kostenvergütung einer übertragenen Aufgabe muss
1/14 alle Kosten der Ausgleichskasse decken, welche bei ihr für die Umsetzung dieser übertragenen Aufgabe anfällt.
13. Zeichnungsberechtigung
1301 Die zeichnungsberechtigten Personen sind der ZAS von
den zuständigen Organen auf Formular 318.249 zu mel- den. Dasselbe gilt für allfällige Änderungen in der Zeich- nungsberechtigung.
14. Aufbewahrung der Buchhaltungsakten
1401 Für die Aufbewahrung der Buchhaltungsakten ist die Wei-
sung über die Aktenführung in der AHV/IV/EO/EL/FamZLw/ FamZ (Dok. 318.107.10) massgebend.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Inkrafttreten
1501 Diese Weisungen treten am 1. Januar 2004 in Kraft. Sie er-
setzen die Ausgabe vom 1. Januar 1996 mit den Nachträ- gen 1 bis 7.
Anhang 1 Schematische Darstellung der Buchhaltung
1. Gliederung der Buchhaltung
Aktiven Bestandes- rechnung Passiven
Betriebsaufwand
Nebenbuchhaltungen Betriebs rechnung Betriebsertrag
Verwaltungsaufwand Verwaltungs- rechnung Verwaltungsertrag
Hauptbuchhaltung Investitionsausgaben Investitions- rechnung Investitionseinnahmen
Bestandes-
2. Aufbau der Hauptbuchhaltung RK (1/24)
Rechnungskreis 1 Rechnungskreis 2 Rechnungskreis 3 Rechnungskreis 4 Rechnungskreis 5 Rechnungskreis 6–8 Rechnungskreis 9 Geldmittel AHV/IV/EO/FL/ALV IV-Durchführungs- Ergänzungsleistun- Familienausgleichs- Übertragene Verwaltungsrech- rechnung (Fondsrechnung) stellen gen kasse Aufgaben nung
100 Bestandes- 200 Bestandes- 300 Bestandes- 400 Bestandes- nn Bestandes- nn Bestandes- 900 Bestandes- rechnung rechnung rechnung rechnung rechnung rechnung rechnung
Betriebs-/Verwaltungsrechnung 199 Ausgleich 211 Betriebs- 380 Verwaltungs- 41 Betriebs- nn ...................... nn ...................... 910 Verwaltungs- rechnung rechnung rechnung rechnung AHV/IV/EO IV-Stelle EL – AHV allgemein
212 Betriebs- 381 Verwaltungs- 42 Betriebs- nn ...................... nn ...................... 920 Verwaltungs- rechnung rechnung rechnung rechnung AHV MEDAS EL – IV Kapitalanla- gen
213 Betriebs- 383 Ausbildungs- 480 Verwaltungs- nn Abschluss nn Abschluss 930 Verwaltungs- rechnung zentrum rechnung rechnung IV Liegenschaft
214 Betriebs- 399 Abschluss 499 Abschluss 940 Verwaltungs-
rechnung rechnung EO Informatik
215 Betriebs- 950 Investitions-
rechnung rechnung FL
216 Betriebs- 999 Abschluss
rechnung ALV
Gültig ab 1. Januar 2004 | Stand ab 1. Januar 2025 | 318.103 d WBG
Rechnungskreis 1 Rechnungskreis 2 Rechnungskreis 3 Rechnungskreis 4 Rechnungskreis 5 Rechnungskreis 6–8 Rechnungskreis 9 Geldmittel AHV/IV/EO/FL/ALV IV-Durchführungs- Ergänzungsleistun- Familienausgleichs- Übertragene Verwaltungsrech- (Fondsrechnung) stellen gen kasse Aufgaben nung
217 Rückverteilung
Betriebs-/Verwaltungsrechnung
218 Corona
Erwerbsersatz
299 Ausgleich
Rechnungskreis 25 Rechnungskreis 97 Überbrückungsleis- Führungsorganisation tungen ÜL SVA
250 Bestandes- 970 Bestandes-
rechnung ÜL rechnung SVA
251 Betriebsrech- 971 – 977
nung jährliche Betriebsrechnungen ÜL Stufe SVA
252 Betriebsrech- 978 Verwaltungs-
nung Krankheits- rechnung Stufe und Behinde- SVA rungskosten
258 Verwaltungs- 979 Abschluss Stufe
rechnung ÜL SVA
259 Abschluss ÜL
Gültig ab 1. Januar 2004 | Stand ab 1. Januar 2025 | 318.103 d WBG
Kontenrahmen Rechnungskreise
3. Verbindung Rechnungskreise/Kontengruppen
(für den Rk 25 ÜL stehen die gleichen Kontengruppen wie für die EL, Rk 4 zur Verfügung) (für den Rk 97 SVA stehen alle Kontengruppen zur Verfügung) Bestandesrechnung 1 2 3 4 5 6–8 9 0
1 Aktiven xx xx xx xx xx xx xx xxxx
2 Passiven xx xx xx xx xx xx xx xxxx
Betriebsrechnung
30 Geldleistungen xx xx xx xx xxxx
31 Individuelle Massnahmen xx xxxx
32 Durchführungskosten xx xx xx xxxx
33 Abschreibungen, Herabsetzungen, Erlasse xx xx xx xx xxxx
34 Beitragsanteile und Rückerstattungen xx xx xx xxxx
35 Dienstleistungsentschädigungen xx xx xx xxxx
36 Zinsen und Kursdifferenzen xx xx xx xx xxxx
38 Bildung von Rückstellungen übertragene
Aufgaben xx xx xxxx
39 Verrechnungen xx xxxx
40 Beiträge xx xx xx xxxx
43 Zinsen und Kursdifferenzen xx xx xx xxxx
45 Rentenanteile ausländischer Anstalten xx xxxx
46 Rückerstattungen xx xx xx xx xxxx
48 Auflösung Rückstellungen übertragene Auf-
gaben xx xx xxxx
49 Verrechnungen xx xxxx
Gültig ab 1. Januar 2004 | Stand ab 1. Januar 2025 | 318.103 d WBG
Kontenrahmen Rechnungskreise
Verwaltungsrechnung 1 2 3 4 5 6–8 9 0
50 Personalaufwand xx xx xx xx xx xxxx
51 Sachaufwand (exkl. Raumkosten) xx xx xx xx xx xxxx
52 Raum-/Liegenschaftenkosten xx xx xx xx xx xxxx
53 Dienstleistungen Dritter xx xx xx xx xx xxxx
54 Passivzinsen, Kapitalkosten xx xx xx xxxx
55 Abschreibungen xx xx xx xx xxxx
56 Allgemeine Verwaltungskosten xx xx xx xx xxxx
57 Rückerstattungen xx xx xxxx
58 Bildung von Rückstellungen xx xx xx xxxx
59 Verrechnungen xx xx xx xxxx
60 Beiträge für eigene Rechnung xx xxxx
61 Vermögenserträge xx xx xx xx xxxx
62 Entgelte xx xx xx xxxx
63 Dienstleistungserträge xx xx xx xx xxxx
64 Verwaltungskostenvergütungen xx xx xx xxxx
66 Allgemeine Verwaltungserträge xx xx xx xx xxxx
67 Rückerstattungen xx xx xx xx xx xxxx
68 Auflösung von Rückstellungen xx xx xx xxxx
69 Verrechnungen xx xx xx xxxx
Gültig ab 1. Januar 2004 | Stand ab 1. Januar 2025 | 318.103 d WBG
Kontenrahmen Rechnungskreise
Investitionsrechnung 1 2 3 4 5 6–8 9 0
7 Investitionsausgaben xx xx xx xxxx
8 Investitionseinnahmen xx xx xx xxxx
Rechnungsabschluss
9 Abschluss xx xx xx xx xxxx
Rechnungskreise
1 Geldmittel
2 AHV/IV/EO/FL/ALV (Fondsrechnung)
25 Überbrückungsleistungen für ältere Arbeits-
lose (ÜL)
3 IV-Durchführungsstellen
4 Ergänzungsleistungen (EL)
5 Familienausgleichskasse (FAK)
6–8 Übertragene Aufgaben
9 Verwaltungsrechnung
97 SVA Führungsorganisation
0 Konsolidierte Werte
Gültig ab 1. Januar 2004 | Stand ab 1. Januar 2025 | 318.103 d WBG
Anhang 2 Abschlussbuchungen
Abkürzungen: Rk = Rechnungskreis BR = Betriebsrechnung VR = Verwaltungsrechnung
1. Monatsausweis
Vor Erstellen des Monatsausweises sind folgende Ausgleichsbu- chungen in der nachfolgenden Reihenfolge vorzunehmen:
Rk 3 IV-Durchführungsstellen Rk 380 Ausgaben 213.3200/399.6900 Einnahmen 399.5900/213.3200 Rk 381 Ausgaben 213.3225/399.6900 Einnahmen 399.5900/213.3225 Rk 383 Ausgaben 213.3228/399.6900 Einnahmen 399.5900/213.3228
Rk 218 Corona-Erwerbsersatz (gemäss Rz 1601 WBG-Corona) BR Betriebsertrag 218.3900/200.2101 Betriebsaufwand 200.2101/218.4900
Rk 25 Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose BR Aufwandüberschuss BR 250.2141/259.9000 VR Aufwandüberschuss VR 250.2140/259.9110
Rk 2 Fondsrechnung BR Betriebsertrag 299.3900/200.2100 Betriebsaufwand 200.2100/299.4900
Rk 1 Geldmittel (nach vorgenommener Aufteilung gemäss Rz 606) Guthaben des Rk 2 beim Rk 1 200.1201/199.2202 des Rk 3 beim Rk 1 300.1201/199.2203 des Rk 4 beim Rk 1 400.1201/199.2204 des Rk 9 beim Rk 1 900.1201/199.2209 des Rk 25 beim Rk 1 250.1201/199.2252 des Rk 97 beim Rk 1 970.1201/199.2297 Schulden des Rk 2 beim Rk 1 199.1202/200.2201 des Rk 3 beim Rk 1 199.1203/300.2201 des Rk 4 beim Rk 1 199.1204/400.2201 des Rk 9 beim Rk 1 199.1209/900.2201 des Rk 25 beim Rk 1 199.1252/250.2201 des Rk 97 beim Rk 1 199.1297/979.2201
2. Jahresrechnung
Beim Jahresabschluss ergeben sich folgende mögliche Buchungen zum Abschluss der Betriebs- und Verwaltungsrechnung:
Rk 1 Geldmittel keine Buchungen (monatlich ausgeglichen)
Rk 2 Fondsrechnung BR keine Buchungen (monatlich ausgeglichen)
Rk 25 Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose BR keine Buchungen (siehe Rz 542)
VR Aufwandüberschuss VR (sofern die 13. Periode verwendet wird, Rz 543) 250.2140/259.9110 Rk 3 IV-Durchführungsstellen VR keine Buchungen (monatlich ausgeglichen)
Rk 4 Ergänzungsleistungen BR Aufwandüberschuss 400.1140/499.9000 bzw. 400.2140/499.9000
VR Aufwandüberschuss 400.1140/499.9110 bzw. 400.2140/499.9110
Rk 5 FAK 1 Eigene Geschäftsführung BR Ertragsüberschuss 5xx.9000/5xx.2902 Aufwandüberschuss 5xx.2902/5xx.9000
VR Ertragsüberschuss 5xx.9110/5xx.2902 Aufwandüberschuss 5xx.2902/5xx.9110
VR Ergebnisverwendung Spezialreserven – Einlage 5xx.2902/5xx.2800 – Entnahme 1 5xx.2800/5xx.2902
Allgemeine Reserven – Einlage 5xx.2902/5xx.2901
Rk 5 FAK 1 Abrechnungsstelle BR Ertragsüberschuss 5xx.9000/5xx.1130 Aufwandüberschuss 5xx.1130/5xx.9000
VR Aufwandüberschuss 5xx.2130/5xx.9110
1 Zum Ausgleich eines Sollsaldos auf dem Konto 5xx.2902
Rk 9 Verwaltungsrechnung VR Allgemein Ertragsüberschuss 999.9110/900.2902 Aufwandüberschuss 900.2902/999.9110
VR Kapitalanlagen Ertragsüberschuss 999.9120/900.2902 Aufwandüberschuss 900.2902/999.9120
VR Liegenschaften Ertragsüberschuss 999.9130/900.2902 Aufwandüberschuss 900.2902/999.9130
VR Informatik Ertragsüberschuss 999.9140/900.2902 Aufwandüberschuss 900.2902/999.9140
VR Ergebnisverwendung Spezialreserven – Einlage 900.2902/900.2800 – Entnahme 1 900.2800/900.2902
Allgemeine Reserven – Einlage 900.2902/900.2901 – Entnahme1 900.2901/900.2902
1 Zum Ausgleich eines Sollsaldos auf dem Konto 900.2902
Rk 97 SVA Führungsorganisation BR Ertragsüberschuss 97x.9000/970.1140 Aufwandüberschuss 970.1140/97x.9000
VR Allgemein Ertragsüberschuss 979.9110/970.2902 Aufwandüberschuss 970.2902/979.9110
Anhang 3 Darstellungsmuster (Rz 911)
Ausgleichskasse Nr. ... Jahresrechnung Seite 1 (Kurzbezeichnung) ... 20.. Datum Bestandesrechnung Aktiven Passiven
100 Geldmittel Total
100.1011 Post xxx
100.1020 Bank xxx
199 Ausgleich Total
199.2202 Schulden beim Rk 2 xxx
199.2209 Schulden beim Rk 9 xxx
200 AHV/IV/EO/FL/ALV Total Total
200.1101 Beitragspflichtige xxx
200.1105 Rückerstattungsforderungen
Leistungsempfänger xxx
200.1106 Schadenersatzpflichtige xxx
200.1201 Guthaben beim Rk 1 xxx
200.2100 Zentrale Ausgleichsstelle xxx
200.2101 KK ZAS Corona xxx
200.2740 Schadenersatzforderungen xxx
900 Verwaltungsrechnung Total Total
900.1020 Bank xxx
900.1101 Beitragspflichtige xxx
900.1201 Guthaben beim Rk 1 xxx
900.1420 Obligationen xxx
900.1600 Mobiliar xxx
900.2500 Rückstellung für Verwaltungs-
rechnung allgemein xxx
900.2901 Allgemeine Reserven xxx
900.2902 Vortrag auf neue Rechnung xxx
Total der Total der Aktiven Passiven
Ausgleichskasse Nr. ... Jahresrechnung Seite 2 (Kurzbezeichnung) ... 20.. Datum Betriebsrechnung Aufwand Ertrag
211 Beiträge AHV/IV/EO Total Total
211.3310 Abschreibung Lohnbeiträge xxx
211.4000 Persönliche Beiträge xxx
211.4010 Lohnbeiträge xxx
212 AHV Total Total
212.3000 Ordentliche Renten xxx
212.3010 Ausserordentliche Renten xxx
212.3030 Hilflosenentschädigungen xxx
213 IV Total
213.3000 Ordentliche Renten xxx
213.3010 Ausserordentliche Renten xxx
213.3030 Hilflosenentschädigungen xxx
213.3400 Beitragsanteile xxx
214 EO Total
214.3060 EO-Entschädigungen xxx
214.3400 Beitragsanteile xxx
216 ALV Total Total
216.3320 Abschreibung übrige Beiträge xxx
216.3500 Kostenentschädigungen xxx
216.4030 Übrige Beiträge xxx
217 Rückverteilung CO2-Abgabe Total Total
217.3055 Rückverteilung CO2-Abgabe an
Unternehmen xxx
217.4670 Rückbuchung CO2-Abgabe an
BAFU via ZAS xxx
218 Corona Erwerbsersatz Total Total
218.3056 Entschädigung AN in AG-ähnli-
cher Stellung xxx
299 Ausgleich Total Total
299.3900 Übertrag zu Gunsten ZAS xxx
299.4900 Übertrag zu Lasten ZAS xxx
Ausgleichskasse Nr. ... Jahresrechnung Seite 3 (Kurzbezeichnung) ... 20.. Datum Verwaltungsrechnung Aufwand Ertrag
910 VR allgemein Total Total
910.5010 Gehälter xxx
910.5030 Sozialleistungen xxx
910.5101 Büromaterial xxx
910.5156 Informatik – Software - Entwick-
lungskosten xxx
910.5157 Informatik – Interne Verrech-
nung xxx
910.5158 Informatik-Servicestellen xxx
910.5210 Fremdmiete xxx
910.5220 Wasser, Energie, Heizung xxx
910.5330 Kassenrevisionen xxx
910.5560 Abschreibungen auf Mobilien xxx
910.6200 Mahngebühren, Bussen xxx
910.6220 IK-Auszüge xxx
910.6353 Entschädigung für die CO2-
Rückverteilung xxx
910.6430 Verwaltungskostenvergütung
ALV xxx usw.
920 VR Kapitalanlagen Total Total
920.5451 Bank- und Postkontospesen xxx
920.6111 Wertschriftenerträge xxx
930 VR Liegenschaften Total Total
930.xxxx usw. xxx xxx
940 VR Informatik Total Total
940.xxxx usw. xxx xxx
950 Investitionsrechnung Total Total
950.xxxx usw. xxx xxx
999 Abschluss Total Total
999.9110 Ergebnis VR Allgemein xxx
999.9120 Ergebnis VR Kapitalanlagen xxx
999.9130 Ergebnis VR Liegenschaften xxx
999.9140 Ergebnis VR Informatik xxx
Anhang 4 Verbuchung der Zinsen und Erträge aus Flüssigen Mitteln und Kapitalanlagen Rechnungskreis 100 Rechnungskreis 910
1011 Post 6100 Kontozinsen (Banken,
Postkonto)
1020 Bank 6100 Kontozinsen (Banken,
Postkonto)
Rechnungskreis 900 Rechnungskreis 920
1020 Bank 6100 Kontozinsen (Banken,
Postkonto)
1400 Termin- und Festgelder 6100 Kontozinsen (Banken,
Postkonto)
1410 Sparguthaben 6100 Kontozinsen (Banken,
Postkonto)
1420 Obligationen 6111 Wertschriftenerträge
1430 Aktien 6111 Wertschriftenerträge
1440 Anteilscheine (Fonds- 6111 Wertschriftenerträge
Anteile)
1450 Darlehen 6190 Übrige Vermögenserträge
1460 Aktivhypotheken 6190 Übrige Vermögenserträge
1490 Übrige Kapitalanlagen 6190 Übrige Vermögenserträge
Rechnungskreis 900 Rechnungskreis 920
1400 Termin- und Festgelder
1420 Obligationen 6115 Übrige Erträge aus Kapi-
1430 Aktien talanlagen
1440 Anteilscheine (Fonds- (nicht Verrechnungssteu-
Anteile) erpflichtig)
1490 Übrige Kapitalanlagen
Anhang 5 Buchungsverfahren CO2-Rückverteilung
1. CO2-Rückverteilung – Gutschrift
Die Ausgleichskasse schreibt die Höhe der CO2-Rückverteilung den Anspruchsberechtigten gut (Rz 4010, 4011 WRC).
217.3055 an 200.1101/2
2. Auszahlung an Anspruchsberechtigte
Die Ausgleichskasse zahlt die CO2-Rückverteilung aus (Rz 4011 WRC). 200.1101/2 an 100.1011
3. Nicht zustellbare Auszahlungen (bestehendes Konto)
Wird ein Betrag retourniert, ist dieser anlog zu Rz 730ff WBG zu ver- buchen.
100.1011 an 200.2115
4. Anforderung von Fondsgeldern bei der ZAS
Reichen die Geldmittel nicht aus, kann die Ausgleichskasse Fondsgelder bei der ZAS anfordern (Rz 1006 WBG).
100.1011 an 200.2100
5. Nicht ausgerichtete CO2-Rückverteilung
Ist eine CO2-Rückverteilung nicht möglich (Rz 4018 WRC) verbucht die AK den Betrag auf das Betriebskonto. 200.1101/2 an 217.4670
6. Ausgleichsbuchungen gemäss Rz 506 WBG
Die Betriebskonten sind monatlich auszugleichen.
200.2100 an 299.4900
299.3900 an 200.2100
7. Entschädigung der Ausgleichskassen
Die Entschädigung für die Durchführungs- resp. Einführungskosten (Rz 6002ff resp. 6009 WRC) zuhanden der Ausgleichskassen wird wie folgt verbucht
200.2100 an 910.6353
Alphabetisches Sachregister
(Die Zahlen verweisen auf die Randziffern der Weisungen)
A
Abrechnungsdifferenz 609 Abschreibung – Beiträge 717, 718 – Immobilien und Mobilien 611, 801, 802, 818, 827 – Rückerstattungsforderungen 737 – Verzugszinsen 726 – von Zuschlägen auf Beiträgen, 717 Andere bundesrechtliche Rechnungen, 541 Anlagen und Verpflichtungen 611–615, 822–825, 1007 Arztberichte 748 Aufbewahrung von Buchhaltungsakten 401, 412, 1401 Ausstandsliste 913 Auszahlung – Leistungen 727, 1202 – Nicht zustellbare 730–732 – Zurückgestellte 730 B
Beiträge – abgeschriebene Zuschläge auf Beiträgen, 719 – Abschreibung 717, 718 – auf beitragspflichtigen Leistungen 409, 721, 722, 735–738 – Ausstandsliste 913 – Erlass 710, 716 – Global- 709 – Herabsetzung 715 – Lohn- 705–709 – Marken 602, 617, 714 – Nachforderung 710 – Nachzahlung abgeschriebener 719, 720 – Pauschal- 706 – Persönliche 701–704, 709 – Rückerstattung 713, 714
– Rückvergütung bei Ausländern 733 – Teilzahlung 703, 707 – Verbuchung 404, 409, 505, 701–722 – Verrechnung mit Leistungen 739–741 – Verwaltungskosten- 810–814 – Zuschläge, 710.1 Beitragsbuchhaltung – Aufbewahrung 401, 1401 – Führung 402–406, 409 – Gestaltung 403–405 – Journalisierung 401 – Kontokorrentdifferenz 607, 608 – Monatsrekapitulation 406 – Saldoliste 405 Beitragskonto – Aufbewahrung 401, 1401 – Führung 403, 404, 409 – Saldoliste 405, 607 Beitragspflichtige 403, 404, 604–609 Bestandesrechnung 412–415, 417, 501–503, 601–622, 1007 Betreibungsspesen 821.1 Betriebsrechnung 412-414, 416, 417, 506, 507, 542, 701-750 Buchhaltung – Aufbau 301 – Beitrags- 401–406 – Führung im EDV-Verfahren 201–209 – Gliederung 401–417 – Haupt- 302–305, 412–417 – Neben- 401–411 – Leistungs-, 402, 407–409 – Lohn- 402, 410 – Objekt- und Inventar- 402, 411 Buchung (s) – Anzeige 814, 1204 – Intervalle 203 – Korrektur 417 – Storno 417 – Transitorische 616, 803, 804
C
Checks 601 Corona-Erwerbsersatz 603, 721
D
Datenmeldung an ZAS – Jahresrechnung 902, 903, 911, 912 – Monatsausweis 902–904 – Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose, 545 – Übertragene Aufgaben 902, 1203, 1204
Datenzugriff 206 Datensicherstellung 206, 209 Differenz – Abrechnungs- 609 – Kontokorrent- 607, 608
Durchführungskosten – Arztberichte 748 – Gerichtskosten 750 – IV-Stelle 508–510, 743–747 – MEDAS 508–510, 749 – Parteientschädigungen 750 – Spezialstellen 748
E
EDV-Verfahren – Datenzugriff 206 – Dokumentation 208 – Grundsätze 205–209 – Sicherheitsvorkehren 209 Eigenmiete 820, 829 Einreichung an ZAS – Geldausweis 1004 – Jahresrechnung 902, 903, 911, 912 – Monatsausweis 902–904 Einzahlung, unbestimmte 723 EL 511–513
Entschädigung – Kostentschädigung für Administration BGSA, 814.2 Erinnerungswert 611 Erlass von – Beiträgen 710, 716 – Rückerstattungsforderungen 734, 736 – Verzugszinsen 726 Erlös aus Verkäufen 615 Externe Revisionsstellen 821
F
FAK 514–516 Fonds-Beanspruchung – Behebung 1206 – Ermittlung 502, 1206 Fondsrechnung 504–507
G
Geld – Ablieferung 1002, 1003 – Anforderung 1005, 1006 – Ausweis 1004 – Mittel 501–503, 1008, 1009 – Verkehr 1001–1009, 1102, 1103 – Verschiebung 1001 Gerichtskosten 750 Globalbeitrag 709 H
Hauptbuchhaltung 302, 412–417 Hauptbuchkonten 412 Herabsetzung von – Beiträgen 715 – Verzugszinsen 726 Hilfsmittel der AHV 742 Hypotheken 613
I
Immobilien s. Liegenschaft Individuelle Massnahmen 742 Informatikzentrum 526, 527, 831, 832 Inventar – buchhaltung 402, 411 – verzeichnis 611 Investitionsrechnung 413, 528, 833–838 Irrtümliche Einzahlung 723 IV-Stelle 508–510, 743–747
J
Jahresabschluss – Abschlussdatum 907 – Bilanzfehlbetrag 622 – Buchungen 616, 617, 906, 908, 909 – EL 513 – Saldoliste 405, 607 – Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose, 544 – Übertragene Aufgaben 514, 516, 517 – Verwaltungsrechnung 518–530 Jahresrechnung – Ausstandsliste 913 – Datenmeldung an ZAS 902, 903, 911, 912, 1105 – EDV-Ausdruck 911, 912 – Einreichung an ZAS 902, 903, 911, 912, 1105 – Erstellung 906 – Meldung von Kapitalveränderungen 911 – Umsatzbilanz 910, 912 – Zweigstellen 1105 Journalisierung 204, 401, 412
K
Kapitalkonten 611–615, 618–621, 822–825, 1007 Kasseneigene – Anlagen und Verpflichtungen 611–615, 822–825, 1007 – Gelder 1007–1009 – Liegenschaft 613–615, 801, 826–830
Konten – Aufbewahrung 401, 412, 1401 – Nummer 305 – Plan 303, 414 – Sammel- 403, 407, 514, 530 Kontokorrent 603–610 Kontokorrentdifferenz 607, 608 Kontrollkosten 821 Korrekturbuchung 417 Kostenvergütung – EL 512 – IV-Stelle 744, 745 – Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose, siehe WÜL – Übertragene Aufgaben 815, 816, 1207, 1208 Kursdifferenzen 823
L
Leistungen – Auszahlung 727, 1202 – Buchhaltung 402, 407–409 – Nachzahlung 729, 740 – Nicht zustellbare 730–732 – Provisorische Zahlungen 729 – Rückerstattungsforderung 734–738 – Teilzahlungen 729 – Übertragene Aufgaben 1202 – Verbuchung 727 – Verrechnung mit Beiträgen und Rückerstattungsforderungen 739– – Zurückgestellte 730 Leistungsempfänger 610 Liechtensteinische Versicherung 728 Liegenschaft – Abschreibung 611, 801, 802, 827 – Aufwand 826, 828 – Eigenmiete 820, 829 – Rechnungsabschluss 525, 529 – Verbuchung 613–615, 826 – Verwaltungsrechnung 523–525, 826–830 Lohnbeiträge 705–709
Lohnbuchhaltung 402, 410
M
Markenhefte 617 MEDAS 508–510, 749 Mobilien – Abschreibung 611, 747, 801, 802, 818 – Inventarverzeichnis 611 – Verbuchung 614, 615, 817 Monatsabschluss – Kontokorrent Beitragspflichtige 606 – Fondsrechnung 506 – Geldmittel 502, 503 – IV-Stelle 510 – Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose, 542, 543 – Verwaltungsrechnung 530, 543 – ZAS 603, 901–904 Monatsausweis – Datenmeldung an ZAS 902–904, 1104 – EDV-Ausdruck 905 – Erstellung 904, 905, 1104 – Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose, 542, 543 – Zweigstellen 1104 Monatsrekapitulation 406, 904, 905
N
Nachforderung von Beiträgen 710 Nachzahlung – Abgeschriebener Beiträge 719, 720 – Abgeschriebener Rückerstattungsforderungen 738 – von Leistungen 729, 740 Nebenbuchhaltung 301, 401–411 Nicht zustellbare Auszahlungen 730–732
O
Objekt- und Inventarbuchhaltung 402, 411
P
Parteientschädigung 750 Pauschale Beitragszahlung 706 Persönlicher Beitrag, 701–704, 709 Provisorische Rentenzahlungen 729 Prüfspur 204 R
RAD 510, 749 Raumkosten 819, 820, 828, 829 Rechnungsjahr 907 Rechnungskreis 501–530, 540-545 Rechnungswesen – Aufbau 301–305 – EDV-Verfahren 205–209 – Grundsätze 201–204 Rekapitulation 406, 904, 905 Renten s. Leistungen Reserven 618–622, 1010 Revisions- und Kontrollkosten 821 Rückerstattung von – Verwaltungskostenbeiträgen 811 Rückerstattungsforderung – Abschreibung 737 – Erlass 734, 736 – Nachzahlung abgeschriebener - 738 – Verbuchung 734, 735 – Verrechnung mit Leistungen 739–741 Rückstellungen 805–808, 813 Rückvergütung von – AHV-Beiträgen bei Ausländern 733 – Verwaltungskostenbeiträgen 812, 813 Rückverteilung der CO2-Abgabe 751–753
S
Saldoliste 405, 607 Sammelkonten 403, 407, 514, 530
Schadenersatzforderungen 711, 712 Sicherheitsvorkehren 205–209, 401, 412 Spezialstellen 748 Stornobuchung 417
T
Teilzahlung von – Beiträgen 703, 707 – Kostenvergütungen 1207, 1208 – Leistungen 729 Transitorische Buchungen 616, 803, 804 U
Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose, 540-545 Übertragene Aufgaben – Als Abrechnungsstelle 514, 516, 1201 – Anteil an den Verzugs- und Vergütungszinsen 1203–1205 – Beanspruchung von Fondsgeldern 1206 – Buchführung 102 – In eigener Geschäftsführung 514, 516, 1201 – Kostenvergütung 815, 816, 1207, 1208 – Leistungen 1202, 1204 – Unterscheidung zwischen eigener Geschäftsführung und Abrech- nungsstelle 1201 – Verbuchung des Abrechnungs- und Zahlungsverkehrs 1202 – Verwaltungskosten 512, 515 – Zinsen auf Beiträgen 724–726, 1203–1205 Überweisungen – Ausgleichskasse/Zweigstellen 1103 Umsatzbilanz 910 Unbestimmte Einzahlung 723 Unterbilanz 622
V
Verbuchung – der Beiträge 404, 409, 701–722 – der Leistungen 407, 408, 727 – der Verzugs- und Vergütungszinsen 724–726, 814
Vergütung für die Durchführung übertragener Aufgaben 815, 816, 1207, 1208 Vergütungszinsen 724–726, 814, 1203–1205 Verrechnung von Leistungen mit Beiträgen und Rückerstattungsfor- derungen 739–741 Verrechnungssteuer 822 Verwaltungsaufwand AHV/IV/EO 809 Verwaltungskostenbeiträge – Anteil an den Verzugs- und Vergütungszinsen 814 – Rückerstattung 811 – Rückstellung 813 – Rückvergütung 812, 813 – Verbuchung 810 Verwaltungsrechnung – Abschluss 529 – Abschreibungen 611, 801, 802, 818, 827 – Allgemein 519, 520, 810–821 – Führung 412–414, 416, 417 – Informatik 526, 527, 831, 832 – Kapitalanlagen 521, 522, 822–825 – Liegenschaften 523–525, 826–830 – Raumkosten 819, 820, 828, 829 – Rückstellungen 805–808, 813 – Transitorische Buchungen 616, 803, 804 – Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslos, 543 – Unterdeckung 622 – Vortrag auf neue Rechnung 529 Verzugszinsen 724–726, 814, 1203–1205 Vorschusszahlungen auf Leistungen 407, 729.1 Vortrag auf neue Rechnung 529
W
Wechsel 601 Wertberichtigungen 805, 823–825 Wertschriften 612
Z
Zahlung (s) – an Ärzte und Spezialstellen der Invalidenhilfe 748 – an Lieferanten bzw. Abgabestellen von Hilfsmitteln der AHV 742 – Differenz 609 – Irrtümliche 723 – Nicht zustellbare 730–732 – Provisorische 729 – Teil- 703, 707, 729, 1207, 1208 ZAS 603, 901–904, 911, 912, 1002–1006, 1102, 1104, 1105, 1203, Zeichnungsberechtigung 1301 Zinsen auf Beiträgen 724–726, 814, 1203–1205 Zurückgestellte Leistungen 730 Zweigstellen – Geldverkehr 1102, 1103 – Jahresrechnung 1105 – Klassierung 1101 – Monatsausweis 1104
Kontenplan
1. Rechnungskreise
Konten- klassen
1 Geldmittel
100 Geldmittel 1/2/9
199 Ausgleich 1/2/9
2 AHV/IV/EO/FL/ALV (Fondsrechnung)
200 Bestandesrechnung 1/2/9
211 Betriebsrechnung Beiträge AHV/IV/EO 3/4
212 Betriebsrechnung AHV 3/4
213 Betriebsrechnung IV 3/4
214 Betriebsrechnung EO 3/4
215 Betriebsrechnung FL 3/4
216 Betriebsrechnung ALV 3/4
217 Rückverteilung der CO2-Abgabe 3/4
218 Betriebsrechnung Corona Erwerbsersatz 3/4
299 Ausgleich 3/4
25 Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL)
250 Bestandesrechnung ÜL 1/2/9
251 Betriebsrechnung jährliche Überbrückungsleistungen3 3/4
252 Betriebsrechnung Krankheits- und Behinderungskosten4 3/4
258 Verwaltungsrechnung ÜL 5/6
259 Abschluss ÜL 9
3 IV-Durchführungsstellen
300 Bestandesrechnung 1/2/9
380 Verwaltungsrechnung IV-Stelle 5/6
381 Verwaltungsrechnung MEDAS 5/6
383 Verwaltungsrechnung Ausbildungszentrum 5/6
399 Ausgleich 5/6
4 Ergänzungsleistungen (EL)
400 Bestandesrechnung 1/2/9
41 EL zur AHV
411 Jährliche EL 5 3/4
3 jährliche Überbrückungsleistungen nach Art. 4 Abs. 1 Bst. a ÜLG
4 Krankheits- und Behinderungskosten nach Art. 17-18 ÜLG
5 EL nach den Art. 9–11 ELG
412 Krankheits- und Behinderungskosten nach Art. 14 ELG 3/4
413 Kantonale Zusatzleistungen 6 zu den EL
414 Kantonale Zusatzleistungen zu den EL: Krankheitskosten7
42 EL zur IV
421 Jährliche EL8 3/4
422 Krankheits- und Behinderungskosten nach Art. 14 ELG 3/4
423 Kantonale Zusatzleistungen9 zu den EL
424 Kantonale Zusatzleistungen zu den EL: Krankheitskosten10
480 Verwaltungsrechnung 5/6
499 Abschluss 9
5 Familienausgleichskasse (FAK)
500 FAK 1 „eigene Geschäftsführung“ 1–9
501 FAK 2 „eigene Geschäftsführung“ 1–9
502 FAK 3 „eigene Geschäftsführung“ 1–9
bis ... 549 FAK X 1–9
6 zusätzliche Leistungen gestützt auf Art. 2 Abs. 2 ELG
7 zusätzliche Leistungen gestützt auf Art. 2 Abs. 2 ELG
8 EL nach den Art. 9–11 ELG
9 zusätzliche Leistungen gestützt auf Art. 2 Abs. 2 ELG
10 zusätzliche Leistungen gestützt auf Art. 2 Abs. 2 ELG
550 FAK 1 „Abrechnungsstelle“ 1–9
551 FAK 2 „Abrechnungsstelle“ 1–9
552 FAK 3 „Abrechnungsstelle“ 1–9
bis ... 589 FAK Y 1–9
598 Sammelkonten (Rz 514, 2. Abs.) 1–9
599 Aufteilung und Ausgleich (Rz 514, 3. Abs.) 1/2
6–8 Übertragene Aufgaben
600–899 nach den Bedürfnissen der Ausgleichskasse 1–9
9 Verwaltungsrechnung
900 Bestandesrechnung 1/2/9
910 Verwaltungsrechnung allgemein 5/6
920 Verwaltungsrechnung Kapitalanlagen 5/6
930 Verwaltungsrechnung Liegenschaften 5/6
940 Verwaltungsrechnung Informatik 5/6
950 Investitionsrechnung 7/8
998 Sammelkonten (Rz 530) 5/6
999 Abschluss 9
97 Rechnungskreis SVA
970 Bestandesrechnung 1/2/9
971-977 Betriebsrechnungen 3/4
978 Verwaltungsrechnung 5-6
979 Abschluss 9
2. Einzelkonten
2.1 Bestandesrechnung
Rechnungskreise 1. Aktiven (ohne Rk 381, 383, 5–8 und 940)
10 Flüssige Mittel
100 300 1000 Kasse
100 250 300 1011 Post
100 1015 Post – ASR-Sperrkonto
100 250 300 900 1020 Bank
100 1030 Andere Zahlstellen
100 1051 Checks
100 1055 Wechsel
11 Kontokorrentguthaben
200 900 1101 Kontokorrent Beitragspflichtige (Aufteilung nach
Rechnungskreisen)
200 900 1102 Kontokorrent Beitragspflichtige (ohne Aufteilung
nach Rechnungskreisen)
200 250 400 1105 Rückerstattungsforderungen Leistungsempfänger
200 900 1106 Kontokorrent Schadenersatzpflichtige
200 250 400 1110 Vorschusszahlungen auf Leistungen
200 1111 Provisorische Rentenzahlungen
200 1115 Teilzahlungen von Leistungen
200 1120 Rückforderungen individuelle Massnahmen/
Abklärungsmassnahmen
1130 Kontokorrent übertragene Aufgaben für Abrech-
nungsstellen
200 400 900 1140 Kontokorrent mit anderen Stellen
200 1165 Rückerstattungsforderungen Corona Erwerbser-
satz (CE)
1180 Zurückzuerstattende Leistungen (SAK)
900 1190 Übrige Kontokorrentguthaben
12 Guthaben bei anderen Rechnungskreisen
200 250 300 900 1201 Guthaben beim Rechnungskreis 1
400 970
199 1202 Guthaben beim Rechnungskreis 2
199 1203 Guthaben beim Rechnungskreis 3
199 1204 Guthaben beim Rechnungskreis 4
199 1205 Guthaben beim Rechnungskreis 5
199 1206 Guthaben beim Rechnungskreis 6
199 1207 Guthaben beim Rechnungskreis 7
199 1208 Guthaben beim Rechnungskreis 8
199 1209 Guthaben beim Rechnungskreis 9
199 1252 Guthaben beim Rechnungskreis 25
199 1297 Guthaben beim Rk 97
13 Andere Guthaben
300 400 900 1301 Allgemeine Debitoren
900 1307 Vorsteuer auf Materialaufwand und übrigem Be-
triebsaufwand
900 1308 Vorsteuer auf Investitionen und Dienstleistungen
900 1309 Verrechnungssteuer
900 1320 Ausstehende Verwaltungs-/Investitionsbeiträge
1360 Internationale Verwaltungshilfe (SAK)
1370 Auslandvertretungen (SAK)
250 300 900 1390 Sonstige Debitoren
14 Kapitalanlagen
300 900 1400 Termin- und Festgelder
900 1410 Sparguthaben
900 1420 Obligationen
900 1430 Aktien
900 1440 Anteilscheine (inkl. Fonds-Anteile)
900 1450 Darlehen
900 1460 Aktivhypotheken
900 1490 Übrige Kapitalanlagen
15 Immobilien
900 1500 Unbebaute Grundstücke
900 1510 Verwaltungsliegenschaften – eigene
900 1520 Verwaltungsliegenschaften – in Miete
900 1550 Finanzliegenschaften
16 Mobilien
900 1600 Mobiliar
900 1610 Allgemeine Büromaschinen
900 1620 Informatikmittel
900 1650 Andere technische Einrichtungen
900 1680 Fahrzeuge
900 1690 Übrige Mobilien
17 Abgrenzungs-/Ordnungskonten
300 400 900 1700 Transitorische Aktiven
100 1710 Abgrenzung Geldverkehr
200 1750 „Differenzen“-Konto
1780 Abgrenzung Lastenausgleich FAK aktiv
200 1790 Markenhefte
18 Ordungskonten übertragen Aufgaben
1800 Rückkaufwert Versicherungsverträge
19 Bilanzfehlbetrag
900 1900 Ausgleich Unterbilanz
2 Passiven
20 Laufende Verpflichtungen
300 400 900 2000 Allgemeine Kreditoren
900 2010 geschuldete MWSt
900 2040 Quellensteuer
900 2045 Steuern (Bund) vereinfachtes Abrechnungsverfah-
ren
900 2046 Steuern (Kanton/Gemeinde) vereinfachtes Abrech-
nungsverfahren
300 400 900 2050 Sozialbeiträge und -leistungen
2060 Sozialversicherungsbeiträge auf IV-Taggeldern
(SAK)
2070 Hilfsstellen (SAK)
900 2090 Übrige laufende Verpflichtungen
21 Kontokorrentschulden
200 2100 Kontokorrent Zentrale Ausgleichsstelle
200 2101 Kontokorrent ZAS - Corona Erwerbsersatz (CE)
200 250 400 2111 Kontokorrent Leistungsempfänger
200 2112 Verbindungskonto Leistungs-/Beitragsbuch-
haltung (Rz 409)
200 2113 Kontokorrent Leistungsempfänger 13. Rente
200 250 400 2115 Nichtzustellbare Auszahlungen
2116 Periodische Zahlungen (SAK)
2117 Aufgeschobene Zahlungen (SAK)
2130 Kontokorrent übertragene Aufgaben für
Abrechnungsstellen
200 250 400 900 2140 Kontokorrent mit anderen Stellen x
250 2141 Kontokorrent mit anderen Stellen y
200 2150 Zwischenkonto CO2-Rückverteilung
100 2180 ASR – ausgegebene Checks
200 250 900 2190 Übrige Kontokorrentschulden
22 Schulden bei anderen Rechnungskreisen
200 250 300 900 2201 Schulden beim Rechnungskreis 1
400 970
199 2202 Schulden beim Rechnungskreis 2
199 2203 Schulden beim Rechnungskreis 3
199 2204 Schulden beim Rechnungskreis 4
199 2205 Schulden beim Rechnungskreis 5
199 2206 Schulden beim Rechnungskreis 6
199 2207 Schulden beim Rechnungskreis 7
199 2208 Schulden beim Rechnungskreis 8
199 2209 Schulden beim Rechnungskreis 9
199 2252 Schulden beim Rechnungskreis 25
199 2297 Schulden beim Rechnungskreis 97
23 Andere Schulden
900 2300 Bank
900 2350 Darlehen
900 2360 Passivhypotheken
900 2390 Übrige Schulden
24 Verpflichtungen für Sonderrechnungen
900 2400 Vorsorgefonds mit Rechtsanspruch
900 2410 Vorsorgefonds ohne Rechtsanspruch
900 2430 Fonds mit Auflage des Kantons
300 900 2490 Sonstige Sonderverpflichtungen
25 Rückstellungen
300 900 2500 Rückstellungen für Verwaltungsrechnung allge-
mein
300 900 2501 Rückstellungen für Ferien- und Überzeitguthaben
900 2520 Rückstellung für Rückerstattung von Verwaltungs-
kostenbeiträgen
900 2530 Rückstellungen für technische Investitionen
900 2550 Rückstellungen für Liegenschaftenunterhalt
900 2560 Rückstellungen für Investitionen in Liegenschaften
900 2570 Rückstellungen für Wertberichtigungen auf Kapital-
anlagen
2580 Rückstellungen bei übertragenen Aufgaben
27 Abgrenzungs-/Ordnungskonten
300 400 900 2700 Transitorische Passiven
100 2710 Abgrenzung Geldverkehr
200 900 2740 Schadenersatzforderungen (Gegenkonto)
200 2750 „Differenzen“-Konto
200 2760 Unbestimmte Einzahlungen
2780 Abgrenzung Lastenausgleich FAK passiv
200 2790 Markenhefte (Gegenkonto)
28 Spezialreserven
900 2800 Spezialreserven
29 Allgemeine Reserven
900 2901 Allgemeine Reserven
900 2902 Vortrag auf neue Rechnung
2.2 Betriebsrechnung
3 Betriebsaufwand
30 Geldleistungen
212 213 3000 Ordentliche Renten
212 3001 13. Rente
3005 Pauschalabfindungen (SAK)
212 213 3010 Ausserordentliche Renten
212 3011 13. Rente ausserordentliche Renten
3021 Überweisung/Rückvergütung von Beiträgen bei
Ausländern (SAK)
3022 Beitragsüberweisungen an ausländische Sozial-
versicherungen (SAK)
212 213 3030 Hilflosenentschädigungen
213 3040 Taggelder
3050 Fürsorgeleistungen an Schweizer im Ausland
(SAK)
217 3055 Rückverteilung CO2-Abgabe an Unternehmen
218 3056 Entschädigung AN in arbeitgeberähnlicher Stellung
218 3057 Entschädigung für gefährdete AN
218 3058 Entschädigung für gefährdete SE
214 3060 EO-Entschädigungen
215 3071 Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitneh-
mer
215 3072 Familienzulagen für selbstständigerwerbende
Landwirte
3073 Familienzulagen an Selbständigerwerbende
3074 Familienzulagen an Nichterwerbstätige
3075 Kinderzulagen
3076 Lastenausgleich FAK effektiver Mittelabfluss
im laufenden Jahr
3077 Lastenausgleich FAK Abgrenzung Prognose
zusätzlicher Aufwand für das laufende Jahr
3079 Übrige Familienzulagen
411 412 413 414 421 422 3080 Ergänzungsleistungen
423 424
251 252 3085 Überbrückungsleistung
3090 Leistungen übertragene Aufgaben
218 3091 Entschädigung Kinderbetreuung AN
218 3092 Entschädigung Kinderbetreuung SE
218 3093 Entschädigung Quarantäne AN
218 3094 Entschädigung Quarantäne SE
218 3095 Entschädigung Zwangsschliessung SE
218 3096 Entschädigung SE Veranstaltungsverbot
218 3097 Entschädigung SE Härtefälle
218 3098 Entschädigung Kinderbetreuung Intensivpflege /
Sonderschule - AN
218 3099 Entschädigung Kinderbetreuung Intensivpflege /
Sonderschule - SE
31 Individuelle Massnahmen
213 3100 Medizinische Massnahmen
213 3110 Massnahmen beruflicher Art
212 3150 Hilfsmittel
32 Durchführungskosten
213 3200 IV-Stellen
212 213 3210 Spezialstellen
212 213 214 3221 Allgemeine Abklärungsmassnahmen – Arztbe-
richte
213 3225 Medizinische Abklärungsstellen (MEDAS)
213 3226 Berufliche Abklärungsstellen (BEFAS)
213 3228 Ausbildungszentrum
212 213 214 215 216 218 3280 Parteientschädigungen, Gerichtskosten
212 218 3290 Posttaxen (Briefmarken)
212 3291 Kosten für Erwerb FIDO-Sticks (AGOV Behörden-
Login)
212 3292 Kosten für Videoidentifikation (AGOV Behörden-
Login)
33 Abschreibungen, Herabsetzungen, Erlasse
211 3300 Abschreibung persönliche Beiträge AHV/IV/EO
211 (212 213) 3310 Abschreibung Lohnbeiträge AHV/IV/EO
215 216 3320 Abschreibung übrige Beiträge
3325 Abschreibung Beiträge der freiwilligen Versiche-
rung (SAK)
212 213 214 215 218 251/252 3330 Abschreibung Rückerstattungsforderungen
411 412 413 414 421 422/423
411 412 413 414 421 422 3331 Abschreibung Rückerstattungsforderungen (RF)
423 424 (rechtmässig bezogene)
411 421 3332 Abschreibung Rückerstattungsforderungen (RF)
(rechtmässig bezogene KVG-Prämien)
411 421 3333 Abschreibung Rückerstattungsforderungen (RF)
(unrechtmässig bezogene KVG-Prämien)
212 3334 Abschreibung Rückerstattungsforderungen (RF)
13. Rente
212 3335 Abschreibung Rückerstattungsforderungen (RF)
13. Rente ausserordentliche Renten
211 215 216 3340 Abschreibung Zuschläge auf Beiträgen
211 216 3350 Herabsetzung von Beiträgen
211 3361 Erlass persönliche Beiträge AHV/IV/EO
211 (212 213) 3362 Erlass nachzuzahlende Lohnbeiträge AHV/IV/EO
215 216 3369 Erlass übrige Beiträge
212 213 214 215 218 251/252 3370 Erlass Rückerstattungsforderungen
411 412 413 414 421 422/423
212 3374 Erlass Rückerstattungsforderungen 13. Rente
212 3375 Erlass Rückerstattungsforderungen 13. Rente
ausserordentliche Rente
211 3380 Rückbuchung Verzugszinsen
34 Beitragsanteile und Rückerstattungen
213 214 215 218 3400 Beitragsanteile
211 3410 Rückerstattung von Beitragsmarken
3490 Rückerstattungen übertragene Aufgabe
35 Dienstleistungsentschädigungen
215 216 218 3500 Kostenentschädigungen
211 216 3510 Kostenentschädigung für Administration BGSA
212 213 3520 Kosten für Zahlungen am Wohnsitz (Einschreiben)
36 Zinsen und Kursdifferenzen
211 3600 Vergütungszinsen auf Beiträgen
212 213 214 215 218 251/252 3610 Verzugszinsen auf Leistungen
411 412 413 414 421 422/423
3650 Kursverluste (SAK)
38 Bildung von Rückstellungen bei übertragenen Auf-
gaben
3800 Bildung von Rückstellungen für
FAK-Leistungen an Asylbewerber
39 Verrechnungen
218 299 3900 Übertrag zu Gunsten Kontokorrent ZAS bzw. KK
ZAS-Corona Erwerbsersatz (CE)
4 Betriebsertrag
40 Beiträge
211 4000 Persönliche Beiträge AHV/IV/EO
211 (212 213) 4010 Lohnbeiträge AHV/IV/EO
215 216 4030 Übrige Beiträge
4040 Beiträge freiwillige Versicherung (SAK)
211 215 216 4050 Schadenersatzforderungen
211 215 216 4055 Zuschläge auf Beiträgen, erster Fall
211 215 216 4056 Zuschläge auf Beiträgen, Wiederholungsfall
211 4060 Nachzahlung abgeschriebener persönlicher Bei-
träge AHV/IV/EO
211 (212 213) 4070 Nachzahlung abgeschriebener Lohnbeiträge
AHV/IV/EO
211 215 216 4075 Nachzahlung abgeschriebener Zuschläge auf Bei-
trägen
4076 Lastenausgleich FAK effektiver Mittelzufluss im
laufenden Jahr
4077 Lastenausgleich FAK Abgrenzung Prognose
zusätzlicher Mittelzufluss für das laufende Jahr
4080 Nachzahlung abgeschriebener Beiträge freiwillige
Versicherung (SAK)
215 216 4090 Nachzahlung abgeschriebener übriger Beiträge
43 Zinsen und Kursdifferenzen
211 4300 Verzugszinsen auf Beiträgen
4350 Kursgewinne (SAK)
4390 Zinsen und Kursdifferenzen übertragene Auf-
gaben
44 Auflösung von Abgrenzungen für Leistungen
212 4401 Auflösung Abgrenzungen für 13. Rente
212 4402 Auflösung Abgrenzungen für 13. Rente ausseror-
dentliche Renten
45 Rentenanteile ausländischer Anstalten
212 213 4500 Rentenanteile ausserordentlicher Renten Fürsten-
tum Liechtenstein
46 Rückerstattungen
212 213 4601 Rückerstattungsforderungen Renten
212 213 4602 Rückerstattungsforderungen Hilflosenentschädi-
gungen
213 4603 Rückerstattungsforderungen Taggelder
212 4604 Rückerstattungsforderungen 13. Rente
212 4605 Rückerstattungsforderungen 13. Rente ausseror-
dentliche Renten
212 214 215 251 252 411/412 4609 Übrige Rückerstattungsforderungen
413 414 421 422 423 424
4610 Rückforderungen (SAK)
411 412 413 414 421 4611 Übrige Rückerstattungsforderungen (rechtmässig
422 423 424 bezogene)
411 421 4612 Rückerstattungsforderungen rechtmässig bezoge-
ner KVG-Prämien)
411 421 4613 Rückerstattungsforderungen unrechtmässig bezo-
gener KVG-Prämien
212 213 4621 Rückforderungen individuelle Massnahmen
212 213 214 4622 Rückforderungen Abklärungsmassnahmen
212 213 214 215 218 251/252 4650 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsfor-
411 412 413 414 421 422/423 derungen
411 412 413 414 421 422 4651 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsfor-
423 424 derungen (rechtmässig bezogene)
411 421 4652 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsfor-
derungen (rechtmässig bezogene KVG-Prämien)
411 421 4653 Nachzahlung abgeschriebener Rückerstattungsfor-
derungen (unrechtmässig bezogene KVG-Prä- mien)
217 4670 Rückbuchung der Rückverteilung CO2-Abgabe an
BAFU via ZAS
218 4676 Rückforderungen Entschädigung AN in arbeitge-
berähnlicher Stellung
218 4677 Rückforderungen Entschädigung für gefährdete
AN
218 4678 Rückforderungen Entschädigung für gefährdete
SE
218 4691 Rückforderungen Kinderbetreuung AN
218 4692 Rückforderungen Kinderbetreuung SE
218 4693 Rückforderungen Entschädigungen Quarantäne
AN
218 4694 Rückforderungen Entschädigungen Quarantäne
SE
218 4695 Rückforderungen Zwangsschliessung SE
218 4696 Rückforderungen Entschäd. Veranstaltungsverbot
218 4697 Rückforderungen Entschäd. SE Härtefälle
218 4698 Rückforderungen Entschädigung Kinderbetreuung
Intensivpflege / Sonderschule - AN
218 4699 Rückforderungen Entschädigung Kinderbetreuung
Intensivpflege / Sonderschule - SE
48 Auflösung von Rückstellungen bei übertragenen
Aufgaben
4800 Auflösung von Rückstellungen für
FAK-Leistungen an Asylbewerber
49 Verrechnungen
218 299 4900 Übertrag zu Lasten Kontokorrent ZAS bzw. KK
ZAS-Corona Erwerbsersatz (CE)
2.3 Verwaltungsrechnung
(die Konten der Verwaltungsrechnung EL, Rk 480, stehen auch für die ÜL, Rk 258 zur Verfügung. Die Konten der Verwaltungsrechnung Ak, Rk 910, stehen auch für die Führungsorganisation SVA, Rk 970 zur Verfügung.)
5 Verwaltungsaufwand
50 Personalaufwand
380 910 5000 Entschädigungen an Aufsichtsbehörden/
Kassenvorstand
380 480 910 930 5010 Gehälter Verwaltungs-/Betriebspersonal
380 480 910 930 5030 Sozialleistungen
380 480 910 930 5040 Lohnnebenleistungen
380 480 910 5050 Rentenleistungen
380 480 910 930 5060 Spesenentschädigungen
380 480 910 930 5070 Aus- und Weiterbildung
383 5071 Honorare für Referenten/Kursleiter
380 480 910 5072 Ausgaben, finanziert durch Taggelder von Kurslei-
ter
380 480 910 930 5080 Entschädigung für temporäre Arbeitskräfte
380 480 910 930 5090 Übriger Personalaufwand
51 Sachaufwand (exkl. Raumkosten)
380 480 910 5101 Büromaterial
380 480 910 5102 Drucksachen
380 480 910 5110 Betriebs- und Verbrauchsmaterial
380 480 910 5120 Mobiliar/Maschinen – Anschaffungen
380 480 910 5130 Mobiliar/Maschinen – Unterhalt und Reparaturen
380 480 910 5140 Mobiliar/Maschinen – Mieten/Benützungskosten
480 910 5150 Informatik – Sammelkonto
380 480 910 5151 Informatik – Hardware
380 480 910 5152 Informatik – Software
380 480 910 5153 Informatik – Mieten/Leasing
380 480 910 5154 Informatik – Technische Einrichtungen
380 480 910 5155 Informatik – Betriebs- und Wartungskosten
480 910 920 930 5156 Informatik – Software - Entwicklungskosten
380 480 910 5157 Informatik – Interne Verrechnung
380 480 910 5158 Informatik – Servicestellen
380 480 910 5159 Informatik – Unterstützungs- und Beratungs-
kosten
380 910 5160 Fahrzeuge – Unterhalt/Betriebskosten
380 480 910 5171 Porti, Telefongebühren
480 910 930 5172 Vorschuss von Konkurs- und Betreibungsspesen
380 480 910 5175 Publikationen, Inserate
380 480 910 930 5180 Sach-/Haftpflichtversicherungen
380 480 910 930 5190 Übriger Sachaufwand
52 Raum-/Liegenschaftenkosten
380 910 5200 Eigenmiete (inkl. Nebenkosten)
380 480 910 930 5210 Fremdmiete
380 480 910 930 5220 Wasser, Energie, Heizung
380 480 910 930 5230 Reinigung, allgemeiner Unterhalt
380 930 5240 Besonderer Liegenschaftenunterhalt
380 930 5290 Übrige Liegenschaftenkosten (öffentliche
Abgaben usw.)
53 Dienstleistungen Dritter
910 5300 Vergütungen an Zweigstellen
910 5310 Vergütungen an Steuerverwaltungen
480 910 5315 Kosten für Zahlungen am Wohnsitz (Einschreiben)
380 480 910 5320 Dienstleistungen der Ausgleichskasse/
Informatik 380/ 480 910 5330 Kassen-/Zweigstellenrevisionen durch externe
383 Stellen
910 5340 Arbeitgeberkontrollen durch externe Stellen
380 480 910 5360 Allgemeine Organisations- und Beratungskosten
380 910 5370 Mitgliederbeitrag an IV-Stellenkonferenz (IVSK)
380 480 910 5380 Allgemeine Dienstleistungen Dritter
380 5381 Aktive Arbeitsvermittlung / Zusammenarbeit IVST
und private Organisationen
380 5382 Observationsaufträge
380 5383 Information Dritter
380 5384 Rechnungskontrolle (Swiss DRG)
380 5385 Rechnungskontrolle (SVK)
380 480 910 5390 Vergütungen an andere Stellen
380 5391 Kosten für Erwerb FIDO-Sticks (AGOV Behörden-
Login)
380 5392 Kosten für Videoidentifikation (AGOV Behörden-
Login)
54 Passivzinsen, Kapitalkosten
910 920 930 5400 Kontokorrentzinsen
930 5421 Hypothekarzinsen
920 930 5422 Darlehenszinsen
930 5423 Baurechtszinsen
5430 Zinsen auf Sonderrechnungen
910 5440 Vergütungszinsen auf Verwaltungskostenbeiträgen
380 480 910 920 930 5451 Bank- und Postkontospesen
920 5452 Stempelabgaben
480 910 920 930 5490 Übrige Passivzinsen
55 Abschreibungen
910 5500 Abschreibung, Herabsetzung, Erlass von Verwal-
tungskostenbeiträgen
480 910 930 5510 Abschreibung von Betreibungs- und Konkursspe-
sen
480 910 930 5511 Verzicht auf Betreibungs- und Konkursspesen
910 930 5515 Abschreibung von übrigen Guthaben
920 930 5520 Buchverluste (Wertberichtigungen)
930 5550 Abschreibungen auf Immobilien
910 5560 Abschreibungen auf Mobilien
(reguläre)
910 5570 Abschreibungen auf Mobilien
(zusätzliche)
56 Allgemeine Verwaltungskosten
258 480 910 5600 Verwaltungskostenanteile
258 480 910 5680 Parteientschädigungen, Gerichtskosten
480 910 5690 Übriger Verwaltungsaufwand
57 Rückerstattungen
910 5710 Rückerstattung Verwaltungskostenzuschüsse
AHV
910 5720 Rückerstattung Verwaltungskostenbeiträge
910 5750 Rückerstattung verrechneter Verwaltungskosten-
anteile
58 Bildung von Rückstellungen
910 5830 Bildung von Rückstellungen für technische Investi-
tionen
930 5850 Bildung von Rückstellungen für Liegenschaftenun-
terhalt
930 5860 Bildung von Rückstellungen für Investitionen
in Liegenschaften
920 5870 Bildung von Rückstellungen für Wertberichtigun-
gen auf Kapitalanlagen
5880 Bildung von Rückstellungen bei übertragenen Auf-
gaben
59 Verrechnungen
399 5900 Übertrag zu Gunsten Betriebsrechnung IV-Durch-
führungsstellen
910 5990 Interne Verrechnung (Zweigstellen usw.)
6 Verwaltungsertrag
60 Beiträge für eigene Rechnung
910 6000 Verwaltungskostenbeiträge
910 6020 Verzugszinsen
910 6050 Schadenersatzforderungen
61 Vermögenserträge
258 910 920 6100 Kontozinsen (Banken, Postkonto)
920 6111 Wertschriftenerträge
920 6115 Übrige Erträge aus Kapitalanlagen (nicht verrech-
nunsgssteuerpflichtig)
910 6120 Verzugszinsen auf Verwaltungskostenbeiträgen
380 930 6150 Eigenmiete
380 930 6160 Liegenschaftenertrag Dritter
920 930 6170 Buchgewinne (Wertberichtungen)
920 930 6190 Übrige Vermögenserträge
62 Entgelte
910 6200 Mahngebühren, Bussen, Veranlagungskosten
910 6210 Versicherungsausweisduplikate, Auskünfte
910 6220 IK-Auszüge
63 Dienstleistungserträge
910 6300 Kostenvergütungen für übertragene Aufgaben
380 910 6310 Arbeiten für AK und Dritte (ohne IV-Durchfüh-
rungsstellen)
910 6351 Bezugsprovision Quellensteuer
910 6352 Bezugsprovision vereinfachtes Abrechnungsver-
fahren
910 6353 Entschädigung für die CO2-Rückverteilung
910 6354 Verwaltungskostenvergütung Corona Erwerbser-
satz
910 6355 Bezugsprovision BU/NBU-Beiträge im vereinfach-
ten Abrechnungsverfahren
64 Verwaltungskostenvergütungen
910 6410 Verwaltungskostenzuschüsse AHV
910 6411 Verwaltungskostenzuschüsse für das Inkassover-
fahren
910 6412 Verwaltungskostenzuschüsse für das Schadener-
satzverfahren
910 6413 Verwaltungskostenzuschüsse für Rentenvorausbe-
rechnungen
910 6420 Verwaltungskostenvergütungen FL
910 6430 Verwaltungskostenvergütungen ALV
910 6450 Verwaltungskostenanteile IV-Durchführungs-
stellen
910 6460 Verwaltungskostenvergütungen EL
480 910 6465 Verwaltungskostenvergütungen Überbrückungs-
leistungen
910 6470 Verwaltungskostenvergütungen BGSA
910 6475 Zuschüsse für die Administration vereinfachtes Ab-
rechnungsverfahren
910 6480 Vergütungen für abgeschriebene Betreibungs- und
Konkursspesen
380 910 6490 Übrige Verwaltungskostenvergütungen
66 Allgemeine Verwaltungserträge
383 910 6610 Verkaufserlöse
380 480 910 930 6690 Übrige Erträge
67 Rückerstattungen
480 910 6700 Rückerstattung Betreibungs- und Konkursspesen
380 480 910 930 6730 Rückerstattung Versicherungsleistungen (Taggel-
der usw.)
380 930 6750 Rückerstattung Liegenschaftenkosten
380 910 6790 Übrige Rückerstattungen
68 Auflösung von Reserven und Rückstellungen
910 920 930 6801 Auflösung Spezialreserven
910 920 930 6802 Auflösung Allgemeine Reserven
910 6830 Auflösung von Rückstellungen für technische In-
vestitionen
930 6850 Auflösung von Rückstellungen für Liegenschaften-
unterhalt
930 6860 Auflösung von Rückstellungen für Investitionen in
Liegenschaften
920 6870 Auflösung von Rückstellungen für Wertberichtigun-
gen auf Kapitalanlagen
6880 Auflösung von Rückstellungen bei übertragenen
Aufgaben
69 Verrechnungen
399 6900 Übertrag zu Lasten Betriebsrechnung IV-Durchfüh-
rungsstellen
910 6990 Interne Verrechnung (Zweigstellen usw.)
2.4 Investitionsrechnung
7 Investitionsausgaben
70 Investitionen in Immobilien
950 7000 Unbebaute Grundstücke
950 7010 Verwaltungsliegenschaften – eigene
950 7020 Verwaltungsliegenschaften – in Miete
950 7050 Finanzliegenschaften
71 Investitionen in Mobilien
950 7100 Mobiliar
950 7110 Allgemeine Büromaschinen
950 7120 Informatikmittel (Hard-/Software)
950 7150 Andere technische Einrichtungen
950 7180 Fahrzeuge
950 7190 Übrige Mobilien
79 Übertrag Investitionseinnahmen in die Bestandes-
rechnung
950 7900 Übertrag Investitionseinnahmen
8 Investitionseinnahmen
80 Abgang von Immobilien
950 8000 Immobilien
81 Abgang von Mobilien
950 8100 Mobilien
86 Beiträge Dritter an Investitionsausgaben
950 8600 Investitionsbeiträge
89 Übertrag Investitionsausgaben in die Bestandes-
rechnung
950 8900 Übertrag Investitionsausgaben
2.5 Rechnungsabschluss
9 Abschluss
90 Abschluss Betriebsrechnung
259 499 9000 Abschluss Betriebsrechnung
91 Abschluss Verwaltungsrechnung
259 499 999 9110 Ergebnis Verwaltungsrechnung allgemein
999 9120 Ergebnis Verwaltungsrechnung Kapitalanlagen
999 9130 Ergebnis Verwaltungsrechnung Liegenschaften
999 9140 Ergebnis Verwaltungsrechnung Informatik
92 Eröffnungs-/Schlussbilanz
100 200 250 300 400 9200 Eröffnungsbilanz
900 970
100 200 250 300 400 9210 Schlussbilanz
250 970
Kontenplan-Anhang A: Corona-Erwerbsersatz (CE) (siehe auch WBG-Corona) 1/21 (18.1.2021)
Konto Konto Bezeichnung Beschreibung
200.1165 Rückerstattungsforderungen
Corona-Erwerbsersatzent- schädigungen (Rk 218)
200.2101 Kontokorrent Zentrale Aus- Konto für Verbuchung des Geldeingangs
gleichsstelle - Corona Corona von der ZAS (Gegenkonto: 100.1011) sowie Konto für die Verbuchung des Ab- schlusses der Betriebsrechnung Rk 218 (Ge- genkonten: 218.3900 / 218.4900)
218.3056 Entschädigung für AN in ar- Erwerbsausfall Entschädigung für Arbeitneh-
beitgeberähnlicher Stellung mer in arbeitgeberähnlicher Stellung (Gegen- konto 200.1101 / 200.2111)
218.3057 Entschädigung für gefährdete Erwerbsausfall Entschädigung für gefährdete AN Arbeitnehmer (Gegenkonto 200.1101 / 200.2111)
218.3058 Entschädigung für gefährdete Erwerbsausfall Entschädigung für gefährdete SE Selbständigerwerbende (Gegenkonto 200.1101 / 200.2111)
218.3091 Entschädigung Kinderbetreu- Erwerbsausfall Entschädigung für Arbeitneh-
ung Arbeitnehmer mer infolge Ausfall der Fremdbetreuung (Ge- genkonto 200.1101 / 200.2111) 218.3092 Entschädigung Kinderbetreu- Erwerbsausfall Entschädigung für Selbständi- ung SE gerwerbende infolge Ausfall der Fremdbetreu- ung (Gegenkonto 200.1101 / 200.2111)
218.3093 Entschädigung Quarantäne Erwerbsausfall Entschädigung für Arbeitneh-
Arbeitnehmer mer infolge Quarantäne (Gegenkonto 200.1101 / 200.2111)
218.3094 Entschädigung Quarantäne Erwerbsausfall Entschädigung für SE infolge
SE Quarantäne (Gegenkonto 200.1101 / 200.2111)
218.3095 Entschädigung Zwangs- Erwerbsausfall Entschädigung für Selbständi-
schliessung SE gerwerbende infolge Betriebsschliessung (Ge- genkonto 200.1101 / 200.2111) 218.3096 Entschädigung für SE Veran- Erwerbsausfall Entschädigung für Selbständi- staltungsverbot gerwerbende infolge Veranstaltungsverbot (Gegenkonto 200.1101 / 200.2111) 218.3097 Entschädigung für SE Härte- Erwerbsausfall Entschädigung für Selbständi- fälle gerwerbende Härtefälle (Gegenkonto 200.1101 / 200.2111)
218.3098 Entschädigung Kinderbetreu- Erwerbsausfall Entschädigung Kinderbetreu-
ung Intensivpflege / Sonder- ung Eltern Minderjähriger / Sonderschule schule - AN - Arbeitnehmer (Gegenkonto 200.1101 / 200.2111)
218.3099 Entschädigung Kinderbetreu- Erwerbsausfall Entschädigung Kinderbetreu-
ung Intensivpflege / Sonder- ung Eltern Minderjährigen / Sonderschule - schule – SE SE (Gegenkonto 200.1101 / 200.2111)
218.3280 Parteientschädigungen, Ge-
richtskosten
218.3290 Posttaxen (Briefmarken)
218.3330 Abschreibung Rückerstat- Abschreibungen von uneinbringlichen Rücker-
tungsforderungen Leist. stattungsforderungen CE 218.3370 Erlass Rückerstattungsforde- Erlass von Rückerstattungsforderungen auf rungen Leist. dem Konto 200.1165
218.3400 Beitragsanteile Arbeitgeber Beitragsanteil AHV/IV/EO/ALV
218.3500 Kostenentschädigungen Durchführungskosten der AK (Gegenkonto
910.6354) 218.3610 Verzugszinsen auf Leistungen Verzugszinsen auf verspätete Leistungsaus- zahlungen
218.4650 Nachzahlung abgeschriebener
Rückerstattungsforderungen
218.4676 Rückforderungen Entschädi- Gegenkonto 200.1165
gung für AN in arbeitge- berähnlicher Stellung
218.4677 Rückforderungen Entschädi- Gegenkonto 200.1165
gung für gefährdete AN
218.4678 Rückforderungen Entschädi- Gegenkonto 200.1165
gung für gefährdete SE
218.4691 Rückforderungen Kinderbe- Gegenkonto 200.1165
treuung AN
218.4692 Rückforderungen Kinderbe- Gegenkonto 200.1165
treuung SE
218.4693 Rückforderungen Entschädi- Gegenkonto 200.1165
gung Quarantäne AN
218.4694 Rückforderungen Entschädi- Gegenkonto 200.1165
gung Quarantäne SE
218.4695 Rückforderung Zwangs- Gegenkonto 200.1165
schliessung SE
218.4696 Rückforderung Entschäd. Ver- Gegenkonto 200.1165
anstaltungsverbot
218.4697 Rückforderung Entschäd. SE Gegenkonto 200.1165
Härtefälle
218.4698 Rückforderung Kinderbetreu- Gegenkonto 200.1165
ung Intensivpflege / Sonder- schule - Arbeitnehmer
218.4699 Rückforderung Kinderbetreu- Gegenkonto 200.1165
ung Intensivpflege / Sonder- schule - SE
218.3900 Übertrag zu Gunsten Konto- Konten für die monatlichen Abschlussbuchun-
korrent ZAS - Corona gen der Betriebsrechnung Rk 218 (Gegen- konto: 200.2101) 218.4900 Übertrag zu Lasten Kontokor- Konten für die monatlichen Abschlussbuchun- rent ZAS - Corona gen der Betriebsrechnung Rk 218 (Gegen- konto: 200.2101)
910.6354 Verwaltungskostenvergütung
Corona
Kontenplan-Anhang B: Ergänzungsleistungen (EL) (siehe auch Wegleitung über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV; WEL 318.682; Anhang 17)
Für die einzelnen Rechnungskreise (Rk) der EL sind die Konten analog des folgenden Beispiels (Rk 411) zu verwenden:
Konten der Betriebsrechnung: Rechnungskreis [Rk] und Konto:
Rk Konto Bezeichnung gemäss WBG: Erläuterungen zur Bezeichnung:
41 EL zur AHV
411 Jährliche EL
411 3080 Ergänzungsleistungen
411 3330 Abschreibung Rückerstattungs- Abschreibung RF von zu Unrecht be-
forderungen (RF) zogenen jährlichen EL
411 3331 Abschreibung Rückerstattungs- Abschreibung RF von rechtmässig be-
forderungen (RF) (rechtmässig zogenen jährlichen EL bezogene)
411 3332 Abschreibung Rückerstattungs- Abschreibung RF von rechtmässig be-
forderungen (RF) (rechtmässig zogenen KVG-Prämien bezogene) (nur für RK 411 / 421 anwendbar)*
411 3333 Neues Konto
Abschreibung Rückerstattungs- Abschreibung RF von unrechtmässig forderungen unrechtmässig be- bezogenen KVG-Prämien zogener KVG Prämien (nur für RK 411 / 421 anwendbar)*
411 3610 Verzugszinsen auf Leistungen Verzugszinsen auf EL
411 3370 Erlass Rückerstattungsforderun- Erlass von RF von zu Unrecht bezoge-
gen nen jährlichen EL
411 4609 Übrige Rückerstattungsforderun- RF von zu Unrecht bezogenen jährli-
gen chen EL
411 4611 Übrige Rückerstattungsforderun- RF von rechtmässig bezogenen jährli-
gen (rechtmässig bezogene) chen EL
411 4612 Rückerstattungsforderungen RF von rechtmässig bezogenen KVG-
rechtmässig bezogener KVG- Prämien Prämien (nur für RK 411 / 421 anwendbar)*
411 4613 Neues Konto
Rückerstattungsforderungen un- RF von unrechtmässig bezogenen rechtmässig bezogener KVG KVG-Prämien Prämien (nur für RK 411 / 421 anwendbar)*
411 4650 Nachzahlung abgeschriebener Nachzahlung abgeschriebener RF von
Rückerstattungsforderungen zu Unrecht bezogenen jährlichen EL
411 4651 Nachzahlung abgeschriebener Nachzahlung abgeschriebener RF von
Rückerstattungsforderungen rechtmässig bezogenen jährlichen EL (rechtmässig bezogene)
411 4652 Nachzahlung abgeschriebener Nachzahlung abgeschriebener RF von
Rückerstattungsforderungen rechtmässig KVG-Prämien (rechtmässig bezogene) (nur für RK 411 / 421 anwendbar)*
411 4653 Neues Konto
Nachzahlung abgeschriebener Nachzahlung abgeschriebener RF von Rückerstattungsforderungen unrechtmässig KVG-Prämien (unrechtmässig bezogene) (nur für RK 411 / 421 anwendbar)*
* Falls die KVG-Prämien in einem anderen Rechnungskreis verbucht werden, dann sind auch die Rückerstattungsforderungen sowie deren Abschreibungen und Nachzahlungen in jenem Rechnungskreis zu verbuchen
Kontenplan-Anhang C: Überbrückungsleistungen (ÜL) (siehe auch Wegleitung über die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose, WÜL, Anhang 16)
In diesem Anhang werden die spezifischen Rechnungskreise und Konten aufgeführt, die für die ÜL speziell geschaffen wurden. Sie decken alle Varianten ab, es müssen nicht alle Konten verwendet werden. So muss z.B. kein separates Post- oder Bankkonto eröffnet werden, falls aber ein solches eröffnet wird, dann sind die Buchhal- tungskonten bereits vorgesehen (entspricht Rz 7116.01 WÜL, bzw. Anhang 16 WÜL):
Konto Bezeichnung
199.1252 Guthaben beim Rechnungskreis 25
199.2252 Schulden beim Rechnungskreis 25
250.1011 Postkonto
250.1020 Bankkonto
250.1105 Rückerstattungsforderungen Leistungsempfänger
250.1110 Vorschusszahlungen auf Leistungen (Provisorische Über-
brückungsleistungen)
250.1390 Sonstige Debitoren
250.1201 Guthaben beim Rechnungskreis 1
250.2111 Kontokorrent Leistungsempfänger
250.2115 Nichtzustellbare Auszahlungen
250.2140 Kontokorrent mit anderen Stellen x (Spezifische Bezeich-
nung: KK Kanton - Vollzugskosten Überbrückungsleistun- gen
250.2141 Kontokorrent mit anderen Stellen y (spezifische Bezeich-
nung: KK Bund - Transfer ÜL, Akonto-/Schlusszahlung)
250.2190 Übrige Kontokorrentschulden
250.2201 Schulden beim Rechnungskreis 1
Konto Bezeichnung
251.3085 Überbrückungsleistungen
251.3330 Abschreibungen Rückerstattungsforderungen
251.3370 Erlass Rückerstattungsforderungen
251.3610 Verzugszinsen auf Leistungen
251.4609 Übrige Rückerstattungsforderungen
251.4650 Nachzahlung abgeschriebene Rückerstattungsforderungen
252.3085 Überbrückungsleistungen
252.3330 Abschreibungen Rückerstattungsforderungen
252.3370 Erlass Rückerstattungsforderungen
252.3610 Verzugszinsen auf Leistungen
252.4609 Übrige Rückerstattungsforderungen
252.4650 Nachzahlung abgeschriebene Rückerstattungsforderungen
258.XXX *Verwaltungsaufwandkonten gemäss WBG
258.5600 Verwaltungskostenanteile
258.5680 Parteientschädigungen, Gerichtskosten, etc.
258.6100 Kontozinsen
259.9000 Abschluss Betriebsrechnung
259.9110 Abschluss Verwaltungsrechnung
480.6465 Verwaltungskostenvergütung Überbrückungsleistungen
910.6465 Verwaltungskostenvergütung Überbrückungsleistungen
* Die Konten der WBG für die Verwaltungsrechnung der EL (Rk 480) stehen auch für den Rk 258 zur Verfügung. Es besteht jedoch eine Wahlfreiheit, ob die Details direkt im Rk 258 oder in den Rk 480 oder 910 erfasst und als Gesamt- betrag belastet werden.
Buchungsbeispiele
Buchungsbeispiel 1
Fakturierung von Lohnbeiträgen mit Verrechnung von Leistungen (FAK als Abrechnungsstelle)
Rechnungsbetrag: Fr. 28 800.–
Beiträge Leistungen AHV/IV/EO Fr. 28 000.– EO Fr. 6 500.– ALV Fr. 5 000.– FAK Fr. 2 800.– FAK Fr. 4 500.– VK Fr. 600.–
Nebenbuchhaltung Verbuchung auf dem Beitragskonto
Hauptbuchhaltung Buchungssätze gemäss Rz 605 Konto Soll Betrag Konto Haben Betrag 200.1101 26 500 211.4010 28 000 550.1101 1 700 216.4030 5 000 900.1101 600 550.4030 4 500 214.3060 6 500 910.6000 600 550.3075 2 800
Buchungssätze gemäss Rz 606 Konto Soll Betrag Konto Haben Betrag 200.1102 28 800 211.4010 28 000 214.3060 6 500 216.4030 5 000 550.3075 2 800 550.4030 4 500 910.6000 600
Buchungsbeispiel 2
Zahlung des fakturierten Betrages gemäss Buchungsbeispiel 1 (über Postkonto)
Zahlungsbetrag: Fr. 28 800.–
Nebenbuchhaltung Verbuchung auf dem Beitragskonto
Hauptbuchhaltung Buchungssätze gemäss Rz 605 Konto Soll Betrag Konto Haben Betrag 100.1011 28 800 200.1101 26 500 550.1101 1 700 900.1101 600
Buchungssätze gemäss Rz 606 Konto Soll Betrag Konto Haben Betrag 100.1011 28 800 200.1102 28 800
Erläuterungen Teilzahlungen sind beim Verfahren gemäss Rz 605 prozentual ent- sprechend der Sollstellung auf die Rk 200, 550 und 900 aufzuteilen. Dabei sind gutgeschriebene Leistungen primär an die Beiträge des gleichen Sozialwerkes anzurechnen. Dieser Grundsatz der Anrechnung von gutgeschriebenen Leistun- gen gilt auch für die monatliche Aufteilung auf die betroffenen Sozi- alversicherungsbereiche gemäss Rz 606.
Buchungsbeispiel 3 (1/08)
Verbuchung der ausbezahlten Renten und EL des laufenden Mo- nats (über Postkonto)
Totalbetrag: Fr. 762 640.–
AHV OR Fr. 596 000.– IV OR Fr. 60 700.– AHV AOR Fr. 15 600.– IV AOR Fr. 20 800.– AHV HE Fr. 4 240.– IV HE Fr. 5 100.– EL zu AHV Fr. 56 000.– EL zu IV Fr. 4 200.–
Nebenbuchhaltung Verbuchung auf den persönlichen Leistungskonten (fakultativ)
Hauptbuchhaltung Buchungssätze Konto Soll Betrag Konto Haben Betrag 212.3000 596 000 212.3010 15 600 212.3030 4 240 213.3000 60 700 213.3010 20 800 213.3030 5 100 411.3080 56 000 420.3080 4 200
ohne Nebenbuchhaltung Konto Soll Betrag Konto Haben Betrag 100.1011 762 640
mit Nebenbuchhaltung Konto Soll Betrag Konto Haben Betrag 200.2111 702 440 400.2111 60 200 200.2111 702 440 400.2111 60 200 100.1011 762 640
Buchungbeispiel 4
Auszahlung von Löhnen, Verbuchung der Sozialbeiträge des Arbeit- gebers und Überweisung der Sozialbeiträge an die entsprechenden Sozialversicherungen (über Postkonto)
Löhne brutto Fr. 50 000.– Sozialbeiträge Arbeitnehmer – Fr. 6 250.– Auszahlung Fr. 43 750.–
Sozialbeiträge Arbeitgeber Fr. 7 500.–
Nebenbuchhaltung Verbuchung auf den persönlichen Lohnkonten (fakultativ)
Hauptbuchhaltung Buchungssätze
Auszahlung von Löhnen Konto Soll Betrag Konto Haben Betrag 910.5010 50 000 900.2050 6 250 100.1011 43 750
Verbuchung der Sozialbeiträge des Arbeitgebers Konto Soll Betrag Konto Haben Betrag 910.5030 7 500 900.2050 7 500
Überweisung der Sozialbeiträge an die entsprechenden Sozialversi- cherungen Konto Soll Betrag Konto Haben Betrag 900.2050 13 750 100.1011 13 750
Buchungsbeispiel 5
Kauf von Informatikmitteln im Betrag von Fr. 50 000.– (Zahlung über Postkonto)
Nebenbuchhaltung Eintrag in der Objekt- und Inventarbuchhaltung (fakultativ)
Hauptbuchhaltung Buchungssätze
ohne Investitionsrechnung Konto Soll Betrag Konto Haben Betrag 900.1620 50 000 100.1011 50 000
mit Investitionsrechnung: Kauf Konto Soll Betrag Konto Haben Betrag 950.7120 50 000 100.1011 50 000
mit Investitionsrechnung: Aktivierung am Jahresende Konto Soll Betrag Konto Haben Betrag 900.1620 50 000 950.8900 50 000
Buchungsbeispiel 6
Bildung und Auflösung von Rückstellungen (Rz 805–808)
Bildung Drucksachen Fr. 2 500.– (1) Technische Investitionen Fr. 150 000.– (2) Liegenschaftenunterhalt Fr. 25 000.– (3) Rückerstattung von VK-Beiträgen Fr. 80 000.– (4) Auflösung Drucksachen Fr. 1 200.– (5) Technische Investitionen Fr. 65 000.– (6) Liegenschaftenunterhalt Fr. 12 600.– (7) Rückerstattung von VK-Beiträgen Fr. 75 800.– (8)
Hauptbuchhaltung Buchungssätze Konto Soll Betrag Konto Haben Betrag Bildung (1) 910.5102 2 500 900.2500 2 500 (2) 910.5830 150 000 900.2530 150 000 (3) 930.5850 25 000 900.2550 25 000 (4) 910.5720 80 000 900.2520 80 000 Auflösung (5) 900.2500 1 200 910.5102 1 200 (6) 900.2530 150 000 910.6830 150 000 (7) 900.2550 12 600 930.6850 12 600 (8) 900.2520 75 800 910.5720 75 800
Erläuterungen Bei der Auflösung von Rückstellungen gemäss (6) sind in gleicher Höhe Abschreibungen auf dem Konto 910.5570 gemäss Rz 807 vor- zunehmen.
Buchungsbeispiel 7
Zahlung einer EO-Leistung direkt an den Versicherten (unter Abzug der Sozialbeiträge)
Auszahlungsbetrag Fr. 748.–
Leistung EO-Taggeld Fr. 800.–
Beiträge AHV/IV/EO – zulasten des Versicherten Fr. 40.– – Arbeitgeberanteil Fr. 40.– ALV – zulasten des Versicherten Fr. 12.– – Arbeitgeberanteil Fr. 12.–
Nebenbuchhaltung Verbuchung auf einem Beitragskonto
Hauptbuchhaltung Buchungssätze gemäss Rz 721 Konto Soll Betrag Konto Haben Betrag 214.3060 52 200.1101 52 214.3400 52 200.1101 52 200.1101 80 211.4010 80 200.1101 24 216.4030 24 208 208
Auszahlung der EO (über Postkonto) Konto Soll Betrag Konto Haben Betrag 214.3060 748 100.1011 748
Buchungsbeispiel 8
Zahlung einer EO-Leistung direkt an den Versicherten (unter Abzug der Sozialbeiträge)
Auszahlungsbetrag Fr. 748.– Leistung EO-Taggeld Fr. 800.–
Beiträge AHV/IV/EO – zulasten des Versicherten Fr. 40.– – Arbeitgeberanteil Fr. 40.– ALV – zulasten des Versicherten Fr. 12.– – Arbeitgeberanteil Fr. 12.–
Nebenbuchhaltung Verbuchung in der Leistungsbuchhaltung Konto Soll Betrag Konto Haben Betrag 214.3060 800 200.2111 800 200.2111 52 200.2112 52 200.2111 748 100.1011 748
Verbuchung der Beiträge in der Beitragsbuchhaltung gemäss
Rz 409
Konto Soll Betrag Konto Haben Betrag 200.2112 52 200.1101 52 214.3400 52 200.1101 52 200.1101 80 211.4010 80 200.1101 24 216.4030 24
Hauptbuchhaltung Übertrag aus den Nebenbuchhaltungen Konto Soll Betrag Konto Haben Betrag 214.3060 800 200.2112 52 200.1011 748 200.2112 52 211.4010 80 214.3400 52 211.4030 24
Buchungsbeispiel 9
Verbuchung Lastenausgleich FAK – Mittelzufluss
Beschreibung:
Jahr 1 Für das Jahr 1 wird im Jahr 1 ein Mittelzufluss aus dem Lastenaus- gleich von CHF 1'000'000 geschätzt.
Jahr 2 Der Lastenausgleich wird aufgrund der definitiven Zahlen des Vor- jahres durchgeführt. Der Familienausgleichskasse fliessen effektive Mittel in der Höhe von CHF 1'100’00 auf ihr Postkonto zu. Aufgrund der Zahlen des laufenden Jahres schätzt die Kasse per Ende Jahr einen Zufluss von CHF 1'200'000 aus dem Lastenaus- gleich für das laufende Jahr (Jahr 2).
Buchungssätze: Jahr 1 -Erwarteter Ertrag Lastenausgleich für Jahr 1
Konto Soll Betrag Konto Haben Betrag
Jahr 2 -Rückbuchung Abgrenzung -Effektiver Mitteleingang aus Lastenausgleich -Erwarteter Ertrag aus Lastenausgleich für Jahr 2
Konto Soll Betrag Konto Haben Betrag
Damit ist im Jahr 2 ein Ertrag von insgesamt CHF 1'300'000 ausge- wiesen.
Buchungsbeispiel 10
Verbuchung Lastenausgleich FAK – Mittelabfluss
Beschreibung:
Jahr 1 Für das Jahr 1 wird im Jahr 1 ein Mittelabfluss an den Lastenaus- gleich von CHF 1'000'000 geschätzt.
Jahr 2 Der Lastenausgleich wird aufgrund der definitiven Zahlen des Vor- jahres durchgeführt. Die Familienausgleichskasse muss effektive Mittel in der Höhe von CHF 1'100’00 an den Lastenausgleich über- weisen (von ihrem Postkonto). Aufgrund der Zahlen des laufenden Jahres schätzt die Kasse per Ende Jahr einen Abfluss von CHF 1'200'000 an den Lastenaus- gleich für das laufende Jahr (Jahr 2).
Buchungssätze: Jahr 1 -Erwarteter Aufwand Lastenausgleich für Jahr 1
Konto Soll Betrag Konto Haben Betrag
Jahr 2 -Rückbuchung Abgrenzung -Effektiver Mittelabfluss an Lastenausgleich -Erwarteter Aufwand Lastenausgleich für Jahr 2
Konto Soll Betrag Konto Haben Betrag
Damit ist im Jahr 2 ein Aufwand von insgesamt CHF 1'300'000 aus- gewiesen.