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EntscheidungsbaumEntscheidungsbaum zur Bestimmung, ob für Schweizer Steuerzwecke eine ausländische kollektive Kapitalanlage vorliegt (Verrechnungssteuer und Stempelabgaben)PDF140.9

Anhang VI Entscheidungsbaum zur Bestimmung, ob für Schweizer Steuerzwecke eine ausländische kollektive Kapitalanlage vorliegt

Liegt eine ausländische kollektive Kapitalanlage ('akK') für Schweizer Steuerzwecke vor?

Ist die akK in CH ja Rückgaberecht ja AkK, welche für CH-Steuerzwecke wie ein FCP resp. eine SICAV besteuert wird: UA: Primärmarkt unterliegt zum Vertrieb des Anlegers Befreiter Anleger für UA-Zwecke: Ja zugelassen1? vorhanden2? Einkommens-/Gewinnsteuerzwecke: Transparente Besteuerung

nein nein

AkK, welche für CH-Steuerzwecke wie eine SICAF besteuert wird: ja UA: Primärmarkt unterliegt SICAF-ähnlich? Befreiter Anleger für UA-Zwecke: Ja Einkommens-/Gewinnsteuerzwecke: Nicht-transparente Besteuerung

nein AkK, welche für CH-Steuerzwecke wie eine KmGK besteuert wird: UA: Primärmarkt unterliegt Befreiter Anleger für UA-Zwecke: Ja Einkommens-/Gewinnsteuerzwecke: Transparente Besteuerung

Unterliegt die ja AkK, welche für CH-Steuerzwecke wie ein FCP resp. eine SICAV besteuert wird: ja Rückgaberecht akK im Ausland UA: Primärmarkt unterliegt des Anlegers einer Aufsicht Befreiter Anleger für UA-Zwecke: Ja vorhanden2? Einkommens-/Gewinnsteuerzwecke: Transparente Besteuerung

nein nein

ja AkK, welche für CH-Steuerzwecke wie eine SICAF besteuert wird: UA: Primärmarkt unterliegt SICAF-ähnlich? Befreiter Anleger für UA-Zwecke: Ja Einkommens-/Gewinnsteuerzwecke: Nicht-transparente Besteuerung

nein AkK, welche für CH-Steuerzwecke wie eine KmGK besteuert wird: UA: Primärmarkt unterliegt Befreiter Anleger für UA-Zwecke: Ja Einkommens-/Gewinnsteuerzwecke: Transparente Besteuerung

Ist das Kriterium nein des Zwecks der Es liegt keine akK vor: Weitere Abklärungen notwendig kK gegeben4?

ja

nein ja AkK, welche für CH-Steuerzwecke wie eine SICAF besteuert wird: Rückgaberecht UA: Primärmarkt unterliegt des Anlegers SICAF-ähnlich? Befreiter Anleger für UA-Zwecke: Ja vorhanden5? Einkommens-/Gewinnsteuerzwecke: Nicht-transparente Besteuerung

nein AkK, welche für CH-Steuerzwecke wie eine KmGK besteuert wird: ja UA: Primärmarkt unterliegt Befreiter Anleger für UA-Zwecke: Ja Einkommens-/Gewinnsteuerzwecke: Transparente Besteuerung

AkK, welche für CH-Steuerzwecke wie ein FCP resp. eine SICAV besteuert wird: UA: Primärmarkt unterliegt Befreiter Anleger für UA-Zwecke: Ja Einkommens-/Gewinnsteuerzwecke: Transparente Besteuerung

Legende: 1 Siehe die Liste der ausländischen kollektiven Kapitalanlagen, deren Vertrieb in oder von der Schweiz aus genehmigt wurde, unter:

https://www.finma.ch/de/finma-public/bewilligte-institute-personen-und-produkte/ Minimal einmal jährliches Rückgaberecht zu NAV des Anlegers; Lockup-Klauseln ändern nichts an der Qualifikation. Siehe in Anhang V die Liste mit den Ländern deren Aufsicht von der ESTV anerkannt werden. 4 Das Vorliegen folgender Kriterien weist darauf hin, dass es sich um eine kollektive Kapitalanlage handelt:

  • Beschränkte Laufzeit der Anlageform;

  • Vorhandensein eines Offering Memorandums;

  • Keine oder sehr eingeschränkte Mitbestimmungsrechte des Anlegers;

  • Reporting / Berichterstattung erfolgt auf gleiche Weise wie bei beaufsichtigten kollektiven Kapitalanlagen;

  • Die Anlageform verfügt über die typischen Funktionsträger wie Investment Manager, Depotbank etc. Minimal einmal jährliches Rückgaberecht zu NAV des Anlegers; Lockup-Klauseln ändern nichts an der Qualifikation.

1-024-VS-2017-d

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