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AntragAntrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) (Direkte Bundessteuer)PDF130.45 kB10. Oktober 2023

Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Antrag auf nachträgliche Confederazione Svizzera Confederaziun svizra ordentliche Veranlagung (NOV)

Für das Steuerjahr

Antragsteller/in Ehepartner/in oder eingetragene/r Partner/in Geschlecht □ männlich □ weiblich Geschlecht □ männlich □ weiblich SV-Nummer 756. SV-Nummer 756. Name Name Vorname Vorname Strasse / Nr. Strasse / Nr. PLZ / Ort / Land PLZ / Ort / Land Geburtsdatum Geburtsdatum E-Mail E-Mail

Vertreteradresse in der Schweiz (zwingend, wenn Wohnadresse im Ausland) Firma oder Name / Vorname Strasse / Nr. PLZ / Ort

Zahlungsverbindung Post / Bank R Kontoinhaber Konto-Nr. Name Bank/Ort IBAN E Begründung

T □ Ich bin in der Schweiz ansässig und verfüge über weitere, nicht der Quellensteuer unterliegende Einkünfte bzw. über Vermögen (Art. 89 DBG). □ Ich bin in der Schweiz ansässig und möchte nachträglich ordentlich veranlagt werden (Art. 89a DBG). □ Ich bin im Ausland ansässig, erfülle aber die Voraussetzungen der Quasi-Ansässigkeit und möchte nachträglich ordentlich veranlagt werden (Art. 99a DBG).

Einreichung der Steuererklärung S □ Ich beabsichtige, die Steuererklärung elektronisch auszufüllen.

Bemerkungen U □ Ich beabsichtige, die Steuererklärung in Papierform einzureichen.

M Richtigkeit Ich/wir bestätige/n, dass die Angaben vollständig und richtig sind:

Ort und Datum Unterschrift Antragsteller/in

Ort und Datum Unterschrift Ehepartner/in bzw. eingetragene/r Partnerin

Wichtige Hinweise – Das Antragsformular muss bis 31. März des Folgejahres eingereicht werden. – Das Formular ist vollständig und korrekt auszufüllen. – Der Antrag ist bei Ehepaaren und bei eingetragenen Partnerschaften von beiden Personen zu unterzeichnen. – In der Schweiz ansässige Personen können nur einmal einen Antrag auf NOV stellen, danach wird bis zum Ende der Quellensteuer- pflicht obligatorisch eine NOV durchgeführt. – Im Ausland ansässige Personen müssen für jedes Jahr einen Antrag auf NOV einreichen. – Im NOV-Verfahren wird die quellensteuerpflichtige Person aufgrund der effektiven Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuersätze besteuert. Dies kann im Vergleich zur bisherigen Quellensteuerbelastung zu einer effektiv tieferen oder höheren Steuerbelastung führen.

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