Biel, Quellgasse 10, 12 und 21, Sanierung und Umbau für Gymnasien. Zusatzkredit zum Projektierungskredit
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 765/2026 Datum RR-Sitzung: 1. Juli 2026 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2026.BVD.2141 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Biel, Quellgasse 10, 12 und 21, Sanierung und Umbau für Gymnasien, Zusatzkredit zum Projek- tierungskredit
Erwägungen
1. Gegenstand
Am 9. März 2021 genehmigte der Grosse Rat den Verpflichtungskredit von CHF 1 900 000 für die Projektierungsarbeiten zum Umbau und zur Sanierung der kantonalen Gebäude an der Quellgass e 10, 12 und 21 in Biel. Das Projekt steht in direkter terminlicher Abhängigkeit zum Neubau des Cam- pus für die Berner Fachhochschule BFH in Biel. Das Departement Technik und Informatik der BFH, das aktuell an der Quellgasse verortet ist, wird voraussichtlich im dritten Quartal 2028 in den Campus Biel umziehen. Als Baubeginn der Sanierung der kantonalen Gebäude ist derzeit vierte Quartal 2029 eingeplant.
Um den Gebäudeleerstand von rund einem Jahr zu vermeiden, der Risiken birgt und Kosten verur- sacht, soll der Baubeginn vorgezogen und die dafür notwendige Ausschreibungsphase bereits im Frühling 2027 durchgeführt werden.
Durch ein Vorziehen der Phase Ausschreibung auf Anfang 2027 sowie durch zusätzliche notwendige Aufwendungen im Kontext der erneuerbaren Energieerzeugung und aufwändigen Verhandlungen zur Verkehrsführung wird ein Zusatzkredit für die Projektierung von CHF 980 000 erforderlich.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Mittelschulgesetz vom 27. März 2007 (MiSG; BSG 433.12), Art. 33, 59 und 64 ‒ Mittelschulverordnung vom 7. November 2007 (MiSV; BSG 433.121), Art. 70 ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Ver- kehrsdirektion (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 14 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Grossratsbeschluss vom 9. März 2021 betreffend Biel, Quellgasse 10, 12 und 21, Sanierung und Umbau für Gymnasien Verpflichtungskredit für die Projektierung (2019.BVE.14314)
3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Preisstand Hochbaupreisindex Espace Mittelland Hochbau (Basis: Oktober 1998 = 100 Punkte)
Aktuelle Endkostenprognose (aktueller Preisstand: Oktober 2025 143.6) CHF 3 200 000
./. bereits mitbewilligte Vorvertragsteuerung gemäss Art. 29 Abs. 1 FHaV – CHF 15 000
./. bereits mitbewilligte Vertragsteuerung gemäss Art. 29 Abs. 2 FHaV – CHF 305 000
Gesamtkosten (ursprünglicher Preisstand: 1. Oktober 2019 124.7 Punkte) CHF 2 880 000
./. mit GRB vom 9. März 2021 bewilligter Projektierungskredit (2019.BVE.14314) – CHF 1 900 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 36 FHaV CHF 980 000 und zu bewilligender Zusatzkredit Mehrbedarf, bestehend aus:
‒ Honorare und für Anteil Ausschreibungsphase CHF 850 000
‒ Nebenkosten für Anteil Ausschreibungsphase CHF 50 000 ‒ Zusätzliche Planungskosten für erneuerbare Energieerzeugungsmassnahmen und CHF 80 000 ausserordentliche Verhandlungen mit der Stadt Biel
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV). Es gilt dabei die Preisbasis des ursprünglichen Kredits: Hochbaupreisindex Espace Mittelland Stand 1. Oktober 2019, 124.7 Punkte.
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Es handelt sich um einen Zusatzkredit gemäss Art. 35 FHG. Die Zahlungen werden voraussichtlich wie folgt abgelöst und sind im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion ein- gestellt:
Produktgruppe: Bezeichnung
Konto Bezeichnung Jahr 504200000 Erneuerungsunterhalt Liegenschaften (VV) bisher CHF 1 440 000 2026 CHF 760 000 2027 CHF 1 000 000 Total CHF 3 200 000
5. Angaben zu den Investitionen
5.1 Art der Investitionsausgabe
Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 3 200 000
5.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung
(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)
In Mio. CHF Total Vorjahre 2026 2027 2028 2029 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 47.00 1.44 0.76 1.00 5.00 15.90 17.50 In der GKIP 2026 eingestellt 47.00 1.74 0.30 1.00 0.70 0.30 37.56
Durch das Vorverschieben des Baubeginns um ein Jahr fallen auch die Nettoinvestitionen aus dem zu beantragenden Ausführungskredit früher an.
5.3 Jährlicher Abschreibungsaufwand
Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung
Liegenschaften im Bau, Gebäude 3 200 000
Angaben zu den werterhaltenden und wertmehrenden Investitionen sowie zur Nutzungsdauer und Ab- schreibung können erst im Ausführungskredit gemacht werden.
6. Begründung
6.1 Ausgangslage
Die kantonalen Gebäude an der Quellgasse 10, 12 und 21 in Biel/Bienne werden aktuell durch das Departement Technik und Informatik der Berner Fachhochschule genutzt. Mit dessen Umzug in den Campus Biel/Bienne (voraussichtlich 2028) werden die Räumlichkeiten frei. Aufgrund der guten Lage des Standorts, seiner Grösse und dem Raumbedarf des Kantons in Biel ist vorgesehen, die Gebäude langfristig im Eigentum des Kantons zu halten und einer neuen Nutzung zuzuführen. Sie sollen ins- künftig als Zweitstandort für die beiden Bieler Gymnasien (Gymnasium Biel-Seeland und Gymnase de Bienne et du Jura bernois) dienen, nebst dem Areal Strandboden. Die Gymnasien sind heute auf ver- schiedene, teils provisorische, Standorte verteilt, was zu betrieblichen Problemen führt und insgesamt nicht wirtschaftlich ist. Sie sollen auf zwei Standorten konzentriert werden. An der Quellgasse steht in kantonseigenen Liegenschaften eine genügend grosse Fläche zur Verfügung, um die bisherigen Ne- benstandorte zusammen zu führen und den bisher noch ungedeckten Mehrbedarf zu integrieren
Die Gebäudehüllen der Liegenschaften an der Quellgasse sind sanierungsbedürftig und entsprechen nicht mehr den aktuellen Vorgaben der Energiegesetzgebung. Der Innenausbau und die Haustechnik haben nach der langjährigen intensiven Nutzung der Räumlichkeiten das Ende ihrer Lebensdauer er- reicht. Nach dem Auszug der BFH ist deshalb (unabhängig von der neuen Nutzung) eine Gesamtin-
standsetzung der Gebäudehülle (inkl. energetische Verbesserung), der Haustechnik und des Innen- ausbaus notwendig. Die Absturzsicherheit, der Brandschutz und die Erdbebensicherheit werden an die neuen Vorgaben und Anforderungen angepasst. Zudem werden die bestehenden Gebäude bau- lich und räumlich an die neue Nutzung angepasst.
Für die Projektierungsarbeiten (SIA-Phasen 31-33: Vorprojekt, Bauprojekt und Baubewilligungsverfah- ren) genehmigte der Grosse Rat mit Beschluss vom 9. März 2021 Ausgaben von CHF 1 900 000. Nicht beantragt waren die Kosten für die Ausschreibung (SIA-Phase 41). Geplant war, diese gemein- sam mit dem Ausführungskredit zu beantragen.
6.2 Zusatzkredit
Der Beginn der Instandsetzungsarbeiten ist abhängig von der Fertigstellung des neuen BFH-Campus. Lange Zeit war unklar, wie es mit dem Bau des Campus Biel weitergeht. Inzwischen schreitet dieser planmässig voran. Seit 2025 ist bekannt, dass der Bezug voraussichtlich bereits 2028 möglich ist.
Aufgrund von Verzögerungen beim BFH-Campus Biel/Bienne wurde nach der Bewilligung des Projek- tierungskredites für die Sanierung der Quellgasse durch den Grossen Rat wurde mit der Projektierung zugewartet, um spätere Umplanungen zu vermeiden. In der Annahme, der Bezug des BFH-Campus würde sich länger verzögern, wurde das Projekt Quellgasse ferner im Rahmen der gesamtstaatlichen Priorisierung 2024 zeitlich verschoben. Erst als sich erfreulicherweise eine einvernehmliche Lösung zum Erwerb der letzten Parzelle für den Bau des BFH-Campus abzeichnete, wurde mit den Projektie- rungsarbeiten für die Quellgasse begonnen. Die Projektierungsphase wird nun demnächst abge- schlossen, so dass der Ausführungskredit erarbeitet werden kann. Dieser soll dem Grossen Rat im Frühling 2027 vorgelegt werden.
Ursprünglich sollte die Ausschreibung über den Ausführungskredit erfolgen. Mit der Ausschreibungs- phase könnte somit frühestens nach Ablauf der Referendumsfrist per Sommer 2027 begonnen wer- den. Da es sich bei den Ausschreibungen grossmehrheitlich um öffentliche Submissionen handelt, bei denen der Beschaffungsprozess mindestens 8 Monate dauert, entsteht zwischen dem Abschluss der Projektierungsphase und der Ausschreibungsphase ein Projektunterbruch von rund einem Jahr. Mit den Bauarbeiten könnte somit erst im Oktober 2029 begonnen werden, der Start des Schulbetriebs des Gymnasiums an der Quellgasse wäre somit ab Sommer 2032 möglich.
Gemäss aktuellem Terminprogramm verlässt die BFH die Gebäude an der Quellgasse im dritten Quartal 2028. Zwischen dem Auszug und Beginn der Bauarbeiten im Oktober 2029 stehen die Ge- bäude somit rund 12 Monate leer. Ein solcher Gebäudeleerstand birgt diverse Risiken. Einerseits be- stehen substanzielle und bauliche Gefahren wie Feuchtigkeit oder Schädlingsbefall. Andererseits gibt es Sicherheits- und Kriminalitätsrisiken. Ein leerstehendes Objekt wirkt wie ein Magnet für uner- wünschte Aktivitäten wie Vandalismus und Graffitis, Diebstahl (z.B. Kupferrohre, historische Bauele- mente), Brandstiftung oder Hausbesetzungen. Deshalb fallen bei einem Leerstand nebst den laufen- den Kosten für Versicherungen, Heizung und Mindestgebühren zusätzliche Kosten in Zusammenhang mit der Verkehrssicherungspflicht (z.B. Sicherung des Grundstücks gegen unbefugtes Betreten) und allenfalls für einen Sicherheitsdienst an. Auch der Aufwand für eine allfällige Zwischennutzung wären nicht zu vernachlässigen. Deshalb gilt es, Leerstand unbedingt zu vermeiden.
Der nun drohende Leerstand der Quellgasse, war zum Zeitpunkt des Projektierungskredits nicht vor- hersehbar, da mit einem späteren Auszug der BFH gerechnet wurde. Heute muss aber aufgrund der beschriebenen Risiken und Kostenfolgen darauf reagiert werden. Deshalb soll der Baubeginn vorge- zogen werden.
Damit dies möglich ist, soll mit der Ausschreibungsplanung umgehend begonnen und mit der Aus- schreibung der Bauarbeiten bereits im 1. Quartal 2027 gestartet werden. Dafür werden CHF 900 000 benötigt (CHF 850 000 Planerhonorar und CHF 50 000 Nebenkosten), die nach ursprünglichem Zeit- plan erst im dritten Quartal 2027 zur Verfügung stünden, weshalb für den vorgezogenen Baustart auch ein Vorziehen der Ausschreibung notwendig wird. Um dies zu ermöglichen, wird ein Zusatzkredit beantragt.
Dieses Vorgehen hat den gewichtigen zusätzlichen Vorteil, dass die Projektarbeit im Jahr 2027 kon- zentriert und unterbruchfrei weitergeführt werden kann und – im Gegensatz zum bisher geplanten Vorgehen – kein Unterbruch in der Projektierung entsteht. In der Folge kann auch die Ausführung ein Jahr früher starten. Den beiden Gymnasien kommt es sehr entgegen, wenn sie die Quellgasse ein Jahr früher als geplant beziehen können (2031 statt 2032). Denn 2032 werden sie vom drei- auf den vierjährigen gymnasialen Lehrgang umstellen. Die Vorbereitung wird die Schulen im Vorfeld stark be- schäftigen. Gleichzeitig muss der Umzug eines Teils der beiden Gymnasien mit den entsprechenden internen organisatorischen Anpassungen geplant werden, was ebenfalls einen erheblic hen Aufwand verursacht. Die beiden Gymnasien in Biel unterstützen deshalb einen früheren Bezug der Quellgasse, damit die Belastungen für den Lehrkörper und das übrige Personal zeitlich verteilt und dadurch die Bildungsqualität sichergestellt werden kann.
Nebst den Kosten für die Ausschreibung fallen für die Projektierung zusätzliche Honorarkosten von CHF 80 000 im Zusammenhang mit der erneuerbaren Energieerzeugung sowie wegen komplexen Verhandlungen mit der Stadt Biel bezüglich der Verkehrsmassnahmen im Bereich der Quellgasse 10, 12 und 21 an, die ausserordentliche Planungsdienstleistungen erforderlich machen. Auch diese Kos- ten waren nicht vorhersehbar. Namentlich hat sich gezeigt, dass für eine optimale erneuerbare Ener- gieerzeugung vertiefte hydrogeologische Abklärungen durch Spezialisten nötig sind, um Quellwasser der benachbarten Römerquelle zu Heiz- und Kühlzwecken nutzen zu können. Zudem lösten nicht mit dem Kanton vorbesprochene Verkehrsmassnahmen der Stadt Biel (Begegnungszone Quellgasse) zu- sätzlichen Abstimmungs-, Prüf und Koordinationsaufwand der Planer aus. Zusammenfassend wird ein Zusatzkredit zum Projektierungskredit von CHF 980 000 nötig.
Der Ausführungskredit, der dem Grossen Rat voraussichtlich im Frühling 2027 vorgelegt wird, redu- ziert sich entsprechend um den Leistungsanteil der Phase Ausschreibung. Die Gesamtkosten des Projekts erhöhen sich somit nur um die zusätzlichen Planungsdienstleistungen im Umfang von CHF 80 000.
6.3 Folgen eines Verzichts
Sollte der Regierungsrat den Zusatzkredit nicht bewilligen, hätte dies einen Gebäudeleerstand mit entsprechenden Mehrkosten für die Sicherung der Gebäude zur Folge. Die Gymnasien könnten die Quellgasse erst 2032 beziehen, wodurch der Lehrkörper aufgrund der gleichzeitig stattfindenden Um- stellung auf den vierjährigen gymnasialen Lehrgang stark belastet würde.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion